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Weiterführende Literatur:



Sprachwissenschaftliche Kriminalistik: Beiträge zur Autorenbestimmung. Grazer Linguistische Monographien (GLM), Bd. 30, 2011 (eine Auswahl aus den zahlreichen Aufsätzen, die der Autor in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht hat)

Verleumdung auf Amtsdeutsch

Walter Strecker wirkte während der gesamten Parteisitzung ungewöhnlich fahrig und geistesabwesend. Das wunderte mich, denn ich kannte ihn als ruhigen und besonnenen Menschen. Wir hatten viele Stunden gemeinsam in Besprechungen und Konferenzen verbracht, denn er war im Gemeinderat der Fraktionsvorsitzende derselben Partei, deren Vorsitzender ich in der Verbandsgemeinde war. Noch nie hatte ich ihn so unkonzentriert und nervös gesehen. Ständig biss er sich auf die Unterlippe und hörte erst auf, mit den Fingern auf den Tisch zu trommeln, als ihm sein Sitznachbar beruhigend die Hand auf den Unterarm legte.

Kaum war der letzte Punkt unserer Tagungsordnung abgehakt, da stürzte Strecker auf mich zu, zog mich beiseite und flüsterte eindringlich: »Ich muss dich unbedingt sprechen!« Doch erst als alle anderen den Raum verlassen hatten, zog er die Kopie eines vier Seiten langen Briefes aus seiner Aktentasche. Hastig blickte er über seine Schulter, um sich zu vergewissern, dass wir wirklich allein waren, dann reichte er sie mir.

Mit einem Aufseufzen schüttelte er den Kopf und sagte: »Ich habe keine Ahnung, wer das geschrieben haben könnte!«

Das Schreiben war laut Briefkopf und Unterschrift von einem gewissen »Christian Renner« verfasst worden. Der Name sagte mir nichts. Das war verwunderlich, denn ich war seit langer Zeit im Ortsverband unserer Partei tätig, und im Laufe der Jahre war ich mit so gut wie allen Einwohnern unseres kleinen Örtchens in Kontakt gekommen.

Der Brief war an das Innenministerium Rheinland-Pfalz adressiert. Ich warf Walter Strecker – nicht nur mein Parteifreund, sondern auch Leiter der örtlichen Polizeidienststelle — einen fragenden Blick zu. Als Antwort deutete er auf eine Textstelle, die es – wie ich beim Lesen feststellen musste – in sich hatte. Der kundige Leser wird schon in dieser Passage des Schreibens einige Auffälligkeiten entdecken, etwa beim Leerschritt nach Satzzeichen oder bei der d/t-Unterscheidung:

Jedoch ist es mir unverständlich, daß der Leiter einer Polizeidienststelle über Jahre hinaus als Alkoholiker amtieren kann, ohne daß seine vorgesetzte Dienststelle etwas unternimmt.Allein die täglichen Heimfahrten unter Alkoholeinfluß in den Abendstunden stempelten diesen Polizeibeamten als untragbar ab.

Es dürfte aufgrund einiger Anlieger der Hellerstraße keine Schwierigkeit sein, den wöchendlichen Alkoholkonsum der Dienststelle Hachenburg nachzuweisen.

Meinen Informationen nach, und die befinden sich auf dem aktuellen Stand, werden wöchendlich mindestens zwölf Kästen Bier von einem Getränkeunternehmen aus Montabaur geliefert. Hingegen alkoholfreie Getränke nur 3 bis 4 Kästen.

Bei dem übermäßigen Alkoholgenuß kommt es auch unter den Beamten zu ganz erheblichen Meinungsverschiedenheiten. Bei geöffneten Fenstern kann man die Austragung bis auf die Hellerstraße hören. Mit Ausdrücken wird da nicht gespart.

Selbst Schlägereien zwischen dem Dienststellenleiter Strecker und dem Kriminalbeamten Kling müssen stattgefunden haben. Austragungsort ist der im Keller eingerichtete »Sozialraum«. Es handelt sich hierbei um eine unkonzessionierte Gaststätte, die täglich zur täglichen Alkoholisierung einer bestimmten Anzahl von gewissen Beamten aufgesucht wird.

Die örtliche Polizei: ein Haufen von sich prügelnden Trinkern, die eine unerlaubte Kneipe im Keller der Polizeiwache betrieben; der Dienststellenleiter ein Alkoholiker, der betrunken Auto fuhr. Starker Tobak.

Doch damit noch nicht genug: Der Leiter der Dienststelle war angeblich korrupt bis auf die Knochen, wie die folgende Passage behauptete:

Auch der Dienststellenleiter von Hachenburg hat seine sicheren Einkommensquellen. Es dürfte keine Schwierigkeit sein nachzuweisen, daß Herr Strecker seinen derzeitige Pkw Mercedes Benz und sein 1.000 ccm großes Motrrad von der Firma Etzbach erhalten hat.Es muß dabei erwähnt werden,daß er diese Fahrzeuge nicht von der Fa. Etzbach gekauft hat. Ob eine Bestechung begründet werden kann, bitte ich zu überprüfen. In der Öffentlichkeit spricht man davon. Selbst die Beamten und auch die Beschäftigen wissen von den angesprochenen Angelegenheiten. Es erlaubt sich jedoch niemand etwas dagegen zu unternehmen da man ja mit persönlichen Schwierigkeiten rechnen muß.

Aber nicht nur der Chef der Truppe sei ein verkommenes Subjekt, sondern ebenso die Belegschaft. Sie soll sich einschlägiger Dienste aus dem Rotlichtmilieu bedient haben – und das am helllichten Tag in den Räumen der Polizeidienststelle:

Noch vor einiger Zeit suchten diese Beamten täglich die Gaststätte Heisterkamp auf. Man ging bereits mittags dort hin und es war keine Seltenheit,daß die anschließend unter Alkohol befindlichen Beamten »hängenblieben«.

Da die Öffentlichkeit scheinbar Anstoß nahm,verlegte man den Ort des Vergnügens in die eigene Dienststelle.

Es ist auch kein Geheimnis, daß nicht selten von gewissen«Damen« zur entsprechenden Zeit der Sozialraum aufgesucht wird, nicht von den Ehefrauen der Beamten.

Dieser Brief war nicht der einzige seiner Art, wie Strecker mir anvertraute. Auch der Polizeichef des Kreises, Werner Jackerath, wurde in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft auf das Übelste verleumdet. Zwar war als Absender diesmal eine »Elisabeth Müller« angegeben, doch Stil und typische Rechtschreibfehler legten den Verdacht nahe, dass es sich um ein und denselben Verfasser handelte.

Jackerath wurde vorgeworfen, dass er unbescholtenen Bürgern »seine Leute auf den Hals hetzte«, um ihnen »beim geringsten Verkehrsvergehen den Führerschein abzunehmen«. Den Mitbürgern der Gegend sei es »sowieso föllig unverständlich, daß Werner Jackerath Kreisschef der Polizei geworden ist, sofern man seine Vergangenheit kennt«. Es sei nämlich ein offenes Geheimnis, dass Jackeraths Frau ein Verhältnis mit einem Taxiunternehmer gehabt habe, von dem sie auch schwanger geworden sei. Und nicht nur das: »Die Schwangerschaft wurde nach dem fünften Monat in Amsterdam, von einem englischen Arzt abgebrochen.« Jackerath hätte den Nebenbuhler unter Druck gesetzt, die Kosten der Abtreibung in Höhe von »6753,30 DM« zu übernehmen.

Der Briefeschreiber war demnach nicht nur äußerst gut informiert, er war auch ein gewissenhafter Hüter der Moral und ein detailversessener Pedant.

»Kannst du uns helfen?«, fragte mich Walter Strecker.

Ich war perplex.

Das musste Strecker mir angesehen haben, denn er fuhr fort: »Wir kommen einfach nicht weiter. Es hat mehrere Schreiben gegeben, alle mit ähnlichem Inhalt: Verleumdungen. Sie waren an die Staatsanwaltschaft, die Bundespost und verschiedene Behörden gerichtet. Aber wir haben keine Ahnung, wer dahintersteckt.«

»Was habt ihr denn bisher unternommen?«, erkundigte ich mich.

»Sämtliche kriminaltechnischen Untersuchungen, die uns zur Verfügung stehen: Wir haben die Papierqualität, die Druckspuren und die Tinte der Unterschriften analysiert, und natürlich haben wir die Briefe auf Fingerabdrücke untersucht. Nichts! Gar nichts! Er hat keinerlei Spuren hinterlassen.«

»Aber was kann ich denn für euch tun? Ich bin Sprachwissenschaftler und Sprachpsychologe.«

»Ja, genau darum brauchen wir deine Hilfe! Du bist doch Sprachexperte! Mit deinem Seminar vor ein paar Wochen hast du uns enorm geholfen.«

Ich hatte für die Polizeibeamten des Kreises ein Trainingsseminar zur »Konfliktbewältigung im Polizeialltag« abgehalten; wesentlicher Bestandteil waren Übungen zur richtigen Sprache im Umgang mit Verkehrssündern gewesen.

»Aber was hat das mit diesen Briefen zu tun?«, wunderte ich mich.

»Uns ist eines aufgefallen«, erklärte Strecker. »Die Sprache dieser anonymen Schreiben wirkt irgendwie – ich weiß nicht – eigenartig.« Nach einer kurzen Pause fügte er zögernd hinzu: »Könnte ein Beamter sein.«

Ich warf einen intensiveren Blick auf die Briefe, die Strecker dabeihatte. Um ehrlich zu sein: Mir kam die Sprache nicht nur »irgendwie eigenartig« vor. Ich hatte sofort einen konkreten Verdacht. Da war von »vorgesetzter Dienststelle« die Rede, und der Briefeschreiber hatte »bereits mit dem Vorgänger des Herrn Walter Strecker, dem Polizeihauptkommissar S. in dieser Angelegenheit Gespräche geführt«, außerdem war er »in unmittelbarer Nähe der Polizeidienststelle wohnhaft«. Das entsprach ganz und gar dem Stil von Polizeiprotokollen, wie sie tagtäglich von Tausenden von Beamten in die Schreibmaschine gehackt wurden.

Zudem kannte sich der anonyme Briefeschreiber erstaunlich präzise mit den Dienstgraden der Polizei aus. Sie stimmten haargenau mit den Rängen überein, die die angeschwärzten Personen innehatten. Wenn der Verfasser dieser empörenden Verleumdungen nicht mit einem Notizblock durch die Polizeidienststellen gewandert war, um die Angaben auf den Türschildern genauestens festzuhalten, dann gab es eigentlich nur eine Erklärung: Der Täter musste aus den eigenen Reihen stammen, ein Polizist, der in der Wache in Hachenburg oder in der Kreispolizeibehörde in Montabaur seinen Dienst versah.

Als ich meinen Verdacht äußerte, schaute Strecker mich entsetzt an. »Das ist unmöglich!«, rief er aus. Er schüttelte ungläubig den Kopf und runzelte abwehrend die Stirn: »Das halte ich für ausgeschlossen!«

Doch auch er musste zugeben: Der Anonymus benutzte Formulierungen, die absolut gängig waren in Polizeiprotokollen. So ungern Strecker es auch tat, schließlich gestand er ein: Diese Sätze konnte nur jemand geschrieben haben, dessen Sprachstil vom täglichen Verfassen von Strafanzeigen und Vernehmungsprotokollen geprägt war.

Diese Hypothese reduzierte den Kreis der Verdächtigen auf einen Schlag ganz erheblich. Strecker bat mich, die aktuellen Aktenordner mit Polizeiprotokollen durchzusehen, um weitere Beamte auszuschließen und dem Täter nach und nach auf die Spur zu kommen.

Erste Einkreisungen

Die vage Beschreibung »ein eigenartiger Stil« reichte natürlich nicht, um Beamte als Verdächtige ein- oder auszuschließen. Wesentlich aussagekräftiger waren Fehler in Rechtschreibung, Grammatik und Satzbau, die in den anonymen Schreiben gehäuft vorkamen. So hatte der unbekannte Denunziant unter anderem erhebliche Schwierigkeiten, den richtigen grammatischen Fall zu finden. Er schrieb zum Beispiel: »Dies basiert auf die von mir gemachten Erfahrungen.« Solche Kasusfehler waren in den Verleumdungsschreiben oft zu finden. Sämtliche Polizisten, in deren Protokollen vergleichbare Fehler gar nicht auftauchten, konnten also aus dem Kreis der Verdächtigen ausgeschlossen werden.

Außerdem fielen bei dem anonymen Briefeschreiber Satzstellungsfehler auf wie zum Beispiel dieser: »Außer meinem Mann und mir, können die genannten Tatsachen die Söhne des Kurt Sch. bestätigen.«

Während beinahe ausnahmslos alle Polizisten in ihren Protokollen Formulierungen wie »wohnhaft in« und dergleichen verwendeten, gab es tatsächlich nur einen einzigen Beamten, der diesen Fehler in der Satzkonstruktion machte, und zwar durchgehend.

Damit war ein ausreichender Anfangsverdacht für eine Hausdurchsuchung bei dem entsprechenden Polizisten gegeben. Und sie war erfolgreich, denn Dieter Holzen, wie der Kollege hieß, korrespondierte eifrig. Dutzende von Briefen wurden sichergestellt, die Holzen unter voller und korrekter Namensnennung zum Beispiel an Fernsehmoderatoren geschickt hatte, um ihnen in untertänigstem Ton Vorschläge zu neuen Sendeformaten zu machen. Andere Schreiben richteten sich an Kaufhäuser und Geschäfte; in ihnen beschwerte sich Holzen bitter über die Qualität der gekauften Ware oder über die Unvollständigkeit von Bausätzen. Gerade zu Letzterem gibt es einen Brief, aus dem ich zitiert möchte: Es handelt sich um einen Beschwerdebrief an den Otto-Versand, bei dem Holzen ein Raumschiff im Bausatz für seinen Sohn bestellt hatte. Doch leider fehlte ein winziges, aber wesentliches Teil ().

Wahrscheinlich können Sie sich vorstellen, daß die Entäuschung meines Sohnes am Heiligen Abend die Stimmung der gesamten Familienangehörigen in einem Maße beeinträchtigte, daß man nicht gerade als bewundernswert betrachten konnte.

Seine Sensibilität veranlaßte ihn zu Ausbrüchen des Weinens.

Mich hingegen veranlassten zahlreiche Briefe – um es einmal in Holzens Worten auszudrücken – zu Ausbrüchen des Lachens.

Doch nicht nur das: Ein Vergleich der Schriftstücke zeigte, dass der Stil und die grammatisch-syntaktischen Fehler in Holzens Briefen denen entsprachen, die der anonyme Verleumder gemacht hatte. Die Beweislast war so erdrückend, dass sich Walter Strecker und Werner Jackerath, die Opfer der Schmutzbriefe, entschlossen, Anzeige gegen den Polizisten zu erstatten.

Doch Holzen bestritt jede Täterschaft standhaft. Er war so clever gewesen, für die anonymen Denunziationen eine andere Schreibmaschine zu benutzen als für die Briefe, die er mit vollem Namen unterzeichnet hatte. Das war an den verschmutzten Buchstaben der privaten Schreiben leicht zu erkennen.

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: Der Brief von Dieter Holzen an den Otto-Versand

Andere Merkmale jedoch ließen sich nicht so leicht austauschen: Sprache und Stil. Deshalb traten die Vertreter der Anklage mit einer einfachen Frage an mich heran: »Kann man anhand der Sprache hieb- und stichfest nachweisen, wer einen Text erstellt hat?«

Ahnungslos, wie ich damals in Sachen Kriminalistik noch war, flüchtete ich mich in die bekannte Floskel der Radio-Eriwan-Witze: »Im Prinzip ja.« Schließlich hatte ich während des Studiums Vorlesungen über Stilanalysen einzelner Schriftsteller gehört. Außerdem hatte ich zwölf Jahre zuvor am Phonetischen Institut der Universität Köln erlebt, wie Stimmanalysen durchgeführt wurden: Ein Erpresser hatte die Deutsche Lufthansa bedroht; die telefonischen Nachrichten, die er hinterlassen hatte, wurden damals unter anderem auf typische regionale und schichtenspezifische Sprachfärbungen wie Redewendungen untersucht.

Was kaum jemand weiß: Jeder Mensch bedient sich einer ganz eigenen Sprache; sie ist beinah so unverwechselbar wie unsere DNS. Liegen adäquate Sprachproben vor, kann sie fast ebenso wie diese zweifelsfrei zugeordnet werden. Wir hinterlassen linguistische Spuren, wenn wir etwas sagen oder schreiben.

Im Grunde sollte also nachweisbar sein, ob Holzen tatsächlich der anonyme Briefeschreiber war oder nicht. Deshalb wurde ich beauftragt, ein Gutachten anzufertigen. Es war mein erstes dieser Art.

Spurensuche in der Vergangenheit

Wie sollte ich beginnen?

Wir schrieben das Jahr 1986. Damals gab es noch kein Internet, wie wir es heute kennen, Suchmaschinen wie Google existierten nicht. Also tat ich das, was zu jener Zeit üblich war: Ich ging in die Universitätsbibliothek und schlug in den Zettelkästen unter den Stichworten »anonymer Brief«, »anonyme Anschuldigung«, »anonyme Verleumdung« und Ähnlichem nach. Ebenso verfuhr ich in den Dokumentationssystemen der Polizei.

Meine Ausbeute war mager. Weder das Innenministerium in Bonn, noch der Bundesnachrichtendienst (BND) in Pullach, noch der Verfassungsschutz in Köln oder das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden hatten Erfahrungen mit sprachwissenschaftlicher Kriminalistik. Auch sämtliche Landeskriminalämter konzentrierten sich bei anonymen Schreiben im Wesentlichen auf die altbekannte Art der Spurensuche: Man fahndete nach Fingerabdrücken und Druckspuren, untersuchte die Papierqualität und analysierte akribisch die Schrifttypen der Schreibmaschinenschrift. Das aussagekräftigste Indiz jedoch, die Sprache und ihre individuelle Prägung, waren nicht Gegenstand einer intensiven Untersuchung.

Lediglich zweimal waren seit Gründung der Bundesrepublik eine philologische Analyse als Ergänzung zur herkömmlichen kriminaltechnischen Untersuchung herangezogen worden – wenn wir an dieser Stelle das unbrauchbare Sprachgutachten im Entführungsfall Nina von Gallwitz ausklammern. Beide Male hatte es sich um spektakuläre Kriminalfälle gehandelt: um die Entführung des Unternehmersohns Richard Oetker 1976 und um die Attentate auf die Deutsche Bundesbahn durch »Monsieur X«. In beiden Fällen hatten die Analysen des Mannheimer Literaturwissenschaftlers Prof. Dr. Dietrich Jöns wichtige Indizien für die Beweisführung geliefert.

Im Fall der Oetker-Entführung hatte Jöns eine Verbindung zwischen den Briefen des Erpressers und den Schriftstücken des Angeklagten aufzeigen können. Zwar war die Datenbasis sehr gering, aber einige signifikante Merkmale konnte er herausarbeiten: So war zum Beispiel das Wort »befindlich« nicht nur ein Lieblingsbegriff des Täters wie auch des Angeklagten, beide verwendeten es zugleich in einer auffälligen Weise, die vom üblichen Sprachgebrauch abwich.

Bei »Monsieur X« lag die Sache etwas anders. Der mysteriöse Attentäter hatte zwischen Herbst 1975 und Ende 1977 13 Sabotageakte auf die Bundesbahnstrecke Bruchsal – Freiburg verübt. Verhaftet und angeklagt wurde schließlich Horst Streng, der bis zum Schluss seine Unschuld beteuerte. Die Beweislage gegen ihn war zunächst ein wenig schwach. Deswegen sollte in einem ersten Schritt ein Vergleich der Tonbandaufnahmen der Anrufe des Erpressers mit der Stimme und der Sprechweise des Angeklagten Aufschluss bringen. »Monsieur X« bewegte sich in der Tat wie Horst Streng unsystematisch in den unterschiedlichen Sprachsystemen von mehreren Dialekten – doch dieser Dialektmix war damals wie heute weit verbreitet und darum nicht besonders aussagekräftig.

Interessanter war da schon die vergleichende Stilanalyse, die Dietrich Jöns vorlegte. Sowohl »Monsieur X« als auch Horst Streng schrieben zum Beispiel das Wort »Computer« hartnäckig mit K. Zudem enthüllte ein Romanfragment, das Streng verfasst hatte und das bei der Hausdurchsuchung entdeckt wurde, verblüffende Übereinstimmungen mit den Erpresserbriefen. So war das Wort »beziehungsweise« in allen verglichenen Schriftstücken völlig wahllos einmal mit »bezw.« und einmal mit »bzw.« abgekürzt worden. Noch auffälliger war die Vorliebe von »Monsieur X« und Horst Streng für die Schreibweise »auf u. davon«. In einem aufsehenerregenden Indizienprozess wurde Horst Streng zu lebenslanger Haft verurteilt.

Übrigens setzte sich Streng Jahre später mit mir in Verbindung, da er hoffte, ich könnte mit einem Sprachgutachten beweisen, dass er das Opfer eines Justizirrtums geworden war. Da sich jedoch die Unterlagen zum Fall »Monsieur X« bei der Staatsanwaltschaft unter Verschluss befanden, gab es viel zu wenig Vergleichsmaterial, als dass ich hätte tätig werden können.

Zurück ins Jahr 1986.

Die Stilanalysen von Dietrich Jöns waren ein guter Ansatz, für meine Zwecke aber leider noch zu unsystematisch. Ich brauchte handfestere Methoden.

Bei meiner Recherche stieß ich auf zwei Fälle im Ausland, die mir weiterhalfen. So war in Schweden ein äußerst kurioser Kriminalfall mit Hilfe »forensischer Linguistik« aufgeklärt worden: der »Fall Helander«. Im Jahr 1952 hatte man den Theologieprofessor der Universität Uppsala, Dick Helander, zum Bischof von Stränghäs gewählt – nach langen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Theologischen Fakultäten. Dabei hatten seine Aussichten auf die Bischofswürde zunächst eher düster ausgesehen. Doch nach dem ersten Wahlgang waren nicht weniger als 800 anonyme Briefe an die Priesterschaft verschickt worden, in denen die Gegner Helanders angeschwärzt und moralisch verdächtigt wurden. Daraufhin verbesserte sich im zweiten Wahlgang das Ergebnis für Helander deutlich: Er konnte so viele Stimmen auf sich vereinen, dass der Regierung nichts anderes übrigblieb, als ihn zum Bischof zu ernennen.

Kurze Zeit später erstatteten die verleumdeten Geistlichen Anzeige – und bei den Ermittlungen kamen Umstände zutage, die Helander in schwere Bedrängnis brachten. Es konnte nachgewiesen werden, dass die anonymen Briefe auf einer Schreibmaschine aus Helanders Besitz getippt waren. Aber nicht nur das: Der Geistliche hatte sogar versucht, unter falschem Namen in einer Werkstatt die Typen seiner Schreibmaschine auszutauschen. Bei den Vernehmungen durch die Polizei leugnete der Bischof seine Verstrickung in diesen Fall hartnäckig.

Da bereits bei früheren Bischofswahlen ähnlich verleumderische Schriften kursierten, beauftragte nun der »Anwalt des Königs« — vergleichbar mit dem Generalbundesanwalt unseres Rechtssystems – zwei Sprachwissenschaftler der Nordistik damit, die Urheberschaft dieser Briefe zu klären.

Die beiden Linguisten analysierten und verglichen die zahlreichen Schreiben Helanders mit den anonymen Briefen. Dabei griffen sie auf Methoden der quantitativen Literaturwissenschaft zurück, die zum Beispiel angewendet werden, wenn die Urheberschaft eines literarischen Textes strittig ist oder wenn man prüfen möchte, ob nachträglich Korrekturen von fremder Hand eingefügt wurden. Der bekannteste Streitfall dieser Art ist sicherlich die Frage, ob die Shakespeare’schen Dramen tatsächlich von William Shakespeare verfasst wurden. Es gibt zahllose Theorien – doch bis heute wurde die Urheberschaft nicht geklärt.

Die schwedischen Wissenschaftler waren zum Glück erfolgreicher. Mit Verfahren der Sprachstatistik und der quantitativen Stilistik konnten sie überzeugend nachweisen, dass Bischof Helander der Urheber der verleumderischen Briefe war. Er wurde seines Amtes enthoben.

Ture Johannisson, einer der beiden beteiligten Sprachwissenschaftler, verfasste in den folgenden Jahren ein Buch über den Fall Helander und die angewendeten Analysemethoden. Dies war die erste und für lange Zeit einzige Buchveröffentlichung zum Thema forensische Linguistik.

Auch in Großbritannien gab es einen Fall, in dem die Sprachwissenschaft beweiskräftig argumentieren konnte – allerdings war es da für den Angeklagten bereits zu spät. Es handelt sich um den berühmten »Evans Case«: Der Waliser Timothy John Evans, der in London als Maler, Dekorateur und Fahrer gearbeitet hatte, wurde 1950 beschuldigt, seine Frau und seine Tochter umgebracht zu haben. Die Grundlage der gerichtlichen Beweisführung und Urteilsfindung bildeten vier Verhörprotokolle; die beiden letzten enthielten Evans’ Geständnis, er habe seine Frau und seine Tochter erdrosselt. In seinen abschließenden Stellungnahmen vor Gericht widerrief Evans jedoch diese Aussagen und erklärte, er sei gezwungen worden, diese Protokolle zu unterschreiben, und das, obwohl er beteuert hätte, dass sie falsch seien. Evans wurde zum Tode durch den Strang verurteilt und am 9. März 1950 in Pentonville hingerichtet. Zum Zeitpunkt seines Todes war er erst 25 Jahre alt.

Fast anderthalb Jahrzehnte später erhielt der schwedische Linguist Jan Svartik die Möglichkeit, die Verhörprotokolle sprachwissenschaftlich zu untersuchen. Dabei gelang es ihm nachzuweisen, dass vor allem die letzten beiden der belastenden Protokolle unter anderem eine Reihe sprachtypischer Merkmale enthielten, die eindeutig der Schriftsprache entstammten. Diese Aussagen konnten demnach kaum von Evans gemacht worden sein, da er – in den Gerichtsakten vermerkt – Analphabet gewesen war. Das Ergebnis dieser linguistischen Analyse trug dazu bei, dass Timothy John Evans 1965 posthum von den Mordvorwürfen freigesprochen wurde.

Dieser Fall wurde in den Medien und in der Öffentlichkeit, aber auch im britischen Unterhaus leidenschaftlich diskutiert. Dies trug wesentlich dazu bei, dass die Todesstrafe in Großbritannien ausgesetzt wurde. Der Kriminalfall Evans war der erste Fall überhaupt, in dem ein Gerichtsurteil nachträglich von linguistischen Analyseergebnissen beeinflusst wurde.

Der »sprachliche Fingerabdruck«

Die Ergebnisse meiner Recherchen waren also nicht allzu umfangreich. Bei der Erstellung des Gutachtens zu der Frage, ob Dieter Holzen die verleumderischen Briefe angefertigt hatte, war ich demnach weitgehend auf mich selbst gestellt.

Meine Freunde bei der Polizei und vor allem die Staatsanwaltschaft erwarteten von mir ein »gerichtsverwertbares« Ergebnis. Das bedeutete: Meine Beweise sollten so überzeugend sein wie der Fingerabdruck auf der Tatwaffe. Meine Einschränkung, dass sämtliche verfügbaren Analysemethoden der modernen Sprachwissenschaft nur » mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit« einen Beweis liefern könnten, ließen meine Kollegen von der handfesten Praxis nur ungern gelten. Sie wollten, dass der Täter nach zwingenden Gesetzen der Logik, mit unverrückbaren Erkenntnissen der Wissenschaft und mit den empirisch exakt nachvollziehbaren Analyseverfahren einer »linguistischen Differenzialdiagnose« überführt wurde.

Das bedeutete: Ich musste bei meiner sprachwissenschaftlichen Spurensuche so akribisch vorgehen wie ein Ermittler, der einen Tatort nach allen Regeln der Kunst untersucht: Jedes stilistische »Stäubchen«, jede noch so unscheinbare sprachliche »Wollfaser« musste lokalisiert werden. Dennoch war mir klar, dass es einen »sprachlichen Fingerabdruck« niemals geben würde – zumindest keinen, der ein Leben lang mit sich selbst identisch ist. Denn während die Rillen auf unseren Fingerkuppen sich bis zu unserem Tod nicht verändern, ist die Sprache eines Menschen einem schleichenden Veränderungsprozess unterworfen: Mit jedem Text, den wir lesen, mit jedem Gespräch, das wir führen, verändert sich unsere Ausdrucksweise und unser Wortschatz geringfügig. Außerdem kann man die Sprache eines anderen Menschen imitieren, einen Fingerabdruck nicht.

Zum Glück gab es genügend anonyme Briefe wie auch Schreiben, die Dieter Holzen eindeutig selbst verfasst und mit richtigem Namen unterschrieben hatte, die aus dem gleichen Zeitraum stammten. Sollte es sich um ein und denselben Urheber handeln, musste es demnach genügend Parallelen geben. Wie oben schon angesprochen, sind besonders grammatischsyntaktische Fehler sehr aussagekräftig, aber auch alle weiteren Abweichungen von der Standardsprache waren für mich interessant. Doch da es um einen »gerichtsverwertbaren« Nachweis ging, reichte es nicht aus, einfach nur Fehler aufzudecken. Wichtiger war vielmehr, ein ausgeprägtes Fehlerprofil mit typischen Verstößen gegen die geltenden Normen zu erstellen.

Dafür musste ich unterscheiden zwischen den sogenannten Performanz- und den Kompetenzfehlern. Performanzfehler, also Fehler beim Sprachgebrauch, unterlaufen einem Autor aus Unachtsamkeit, es sind Flüchtigkeitsfehler, die er selbst korrigieren könnte, weil ihm bewusst ist, wie ein bestimmtes Wort geschrieben wird, welche Bedeutung eine Wendung hat oder welcher grammatische Fall der jeweils richtige ist. Kompetenzfehler, Fehler, die im Individualprogramm angelegt sind, macht ein Schreiber hingegen, weil er es nicht besser weiß. Sie treten systematisch, also regelmäßig in seinen Schriftstücken auf. Damit waren diese Fehler besonders interessant für mich.

Im ersten Schritt erarbeitete ich deshalb eine Klassifizierung von Fehlern nach bestimmten Aspekten. Da gab es stilistische Fehler, idiomatische Fehler – also die falsche Verwendung von Redensarten oder Wendungen –, Fehler im Satzbau, eindeutige Grammatikfehler, immer wiederkehrende Rechtschreibfehler und natürlich auch Interpunktionsfehler. Ebenso wichtig war es, auf typische regionale Abweichungen von der Hochsprache zu achten wie etwa »ich gehe nach Opa«, statt »ich gehe zu Opa«.

Aufschlussreich sind auch sogenannte Interferenzfehler, das sind Fehler durch Überlagerung zweier Sprachen: Hierbei werden die muttersprachlichen Strukturen auf vergleichbare Strukturen einer Fremdsprache übertragen. Das konsequenteste und bekannteste Beispiel ist vermutlich ein dem früheren Bundespräsidenten Heinrich Lübke in den Mund gelegter Ausspruch: »Equal goes it loose.« – »Gleich geht es los«, habe er eigentlich sagen wollen.

Die Übertragung kann natürlich auch umgekehrt vonstatten gehen, wie auch ein Transfer von Dialektstrukturen auf die hochdeutsche Standardsprache und von dort auf regionale Dialekte. Diese Interferenzfehler sind viel aussagekräftiger für eine eindeutige Täteridentifizierung als individuelle Defizite wie zum Beispiel eine Konzentrationsschwäche, aufgrund derer der Verfasser einen Satz anders zu Ende bringt, als er ihn angefangen hat.

Nach all diesen mehr oder weniger abstrakten Überlegungen musste ich im nächsten Schritt den gesamten Wortschatz und sämtliche Satzstrukturen der anonymen Verleumdungsschreiben mit denen der privaten Briefe von Dieter Holzen vergleichen. Mir war sofort klar, dass dies nur mit Rechnerunterstützung möglich war – schließlich handelte es sich um Dutzende von Schreiben. Das hieß, ich musste zunächst ein Konkordanzprogramm ausarbeiten.

Konkordanz leitet sich ab vom lateinischen »concordare«, »übereinstimmen«. Mit Hilfe einer computerbasierten Konkordanzanalyse lassen sich heutzutage sämtliche Wörter eines Textes A mit denen eines anderen Textes B vergleichen, und nicht nur die Wörter an sich, sondern auch ihre Kombinationen mit anderen Wörtern. Ebenso werden Besonderheiten in der Rechtschreibung und dem Satzbau erfasst; und es wird geprüft, ob individuelle Sprachmerkmale sich wiederholen.

Ich gebe ein Beispiel aus dem 125 Blatt umfassenden Ausdruck eines modernen Konkordanzprogramms. Ein Milliardär und Vorstandsvorsitzender eines internationalen Warenhauskonzerns wurde von seinem Chauffeur und Bodyguard, PK, gemobbt, verleumdet und mit schmutzigen Briefen bloß gestellt. Da dieser Ex-BKA-Mann PK sich darin auch als Liebhaber der Ehefrau ausgab und darauf hinwies, dass er die Tagesabläufe der Kinder genau kenne, wurde er mit seinem anonymen Psychoterror zu einer tickenden Zeitbombe.

Die insgesamt sieben Drohschreiben an den Milliardär, angefertigt unter den Pseudonymen »John«, »D001« und »Tiger«, waren mit den vorliegenden neun Vergleichsschreiben des PK abzugleichen. zeigt Blatt 92 des Konkordanzausdrucks.

Alle Wörter werden in der hier gewählten Darstellung in alphabetischer Reihenfolge mittig mit ihren Originalkontexten ausgedruckt. Sie sind zur besseren Übersicht farblich und in Fettdruck abgesetzt. Das fokussierte Wort und seine Textumgebung entsprechen jeweils einer Zeile. Am rechten Rand findet man die Quellfeldangaben für das jeweilige Wort und seinen Kontext; dabei erscheinen die Angaben der pseudonymen Bedrohungsschreiben in roter Schrift. In diesem Beispiel springt die Gemeinsamkeit etwas schlechtes wollen (Tiger) vs. etwas schlechtes vorhaben (PK, Schreiben 6) mit jeweils identischer falscher Kleinschreibung sofort ins Auge. Mit Konkordanzprogrammen lassen sich die Ergebnisse einer Analyse zu der Frage, wer der Urheber eines bestimmten Textes ist, objektivieren und auch für Dritte nachvollziehbar darstellen.

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Heutzutage können wir solche Analysen an jedem modernen Rechner durchführen. Nur gab es 1986 noch kein solches Programm, das für kriminalistische Zwecke zu nutzen war: Ich musste ein solches zuerst finden und dann ausarbeiten, umgestalten oder optimieren.

Mir kam dabei die Arbeit eines Kollegen zugute. Ich lehrte damals am Institut für Deutsche Sprache und deren Didaktik der Kölner Albertus-Magnus-Universität. Zugleich hatte ich einen Lehrauftrag am Romanischen Seminar. Jürgen Rolshoven vom Romanischen Seminar hatte gerade für lexikografische Fragestellungen – also für die Erstellung von Wörterbüchern – ein Konkordanzprogramm entwickelt, das allerdings noch mit einigen Kinderkrankheiten behaftet war.

Um es für meine Zwecke umzuarbeiten und so zu gestalten, dass es stabiler lief, und um im Anschluss daran die Texte zu analysieren, benötigte ich sechs Wochen. Da ich tagsüber Seminare und Vorlesungen zu halten hatte, kam ich meist erst nachts dazu. Windows gab es damals noch nicht, deshalb galt es, an relativ langsamen Computern mit dem Betriebssystem MS-DOS das immer noch etwas instabile Konkordanzprogramm zu testen und auf die vorliegenden Briefe anzuwenden.

Die Analyse, also der Vergleich eines Textes mit allen anderen Schriftstücken, dauerte rund viereinhalb Stunden – erst dann huschte endlich das Ergebnis über den Bildschirm. Doch oft genug kam schon nach zwei oder drei Stunden die Meldung: »Program aborted« – »Programmabsturz«. Das waren die Augenblicke, in denen ich mir der Dunkelheit um mich herum bewusst wurde. Was folgte, war stets eine Gewissensentscheidung: »Neustart oder endlich schlafen gehen?« Meist entschied ich mich für den Neustart – und für eine sehr, sehr kurze Nacht.

Da saß ich dann während vieler einsamer Stunden und entwickelte mich zum »Sprachprofiler«. Mein Zimmer auf der ersten Etage des als »Philosophikum« bezeichneten Gebäudes der Universität war oft bis in die frühen Morgenstunden hell erleuchtet. Unvergessen bleibt mir dabei ein Erlebnis: Eines Nachts, es dämmerte schon, kamen die Schritte des Nachtwächters meinem Arbeitszimmer näher als sonst. Er war sich offenbar nicht sicher, ob ich noch da war oder nur vergessen hatte, das Licht zu löschen. Vorsichtig öffnete er die Tür eine Handbreit. Als ich mich zu ihm umdrehte, schlug sein Hund an. Der uniformierte Security-Mann riss an der Leine und zischte in breitestem Kölsch: »Ruhisch! Der jehört doch hierhin! «

Ich antwortete: »Dat kann dä Hunk doch net wesse.« (Das kann der Hund doch nicht wissen.)

»Do han Se och widder Räsch.« (Da haben Sie auch wieder Recht.)

Der Wachmann tippte zum Abschied kurz an seine Schirmmütze und schloss leise die Tür.

Das Ergebnis

Um nachzuweisen, ob Dieter Holzen tatsächlich der böswillige Verleumder war, musste nicht nur der Wortschatz der anonymen Briefe mit dem der privaten Schreiben des Polizisten abgeglichen werden – das wäre relativ einfach gewesen. Entscheidender war, wie beschrieben, Parallelen in der Satzstellung und typische Fehler eindeutig festzustellen.

Sehr häufig ließ sich zum Beispiel eine Verwechslung der Konjunktion »daß« (in alter Rechtschreibung) mit dem Relativpronomen »das« nachweisen – und zwar in allen Schriftstücken. So schrieb der Anonymus:

Die gleichen Probleme hatte Dieter Holzen in seinen privaten Briefen und in den Polizeiprotokollen, die er getippt hatte:

Diese Fehler allein würde natürlich kein Richter als überzeugenden Beweis gelten lassen. Schließlich unterläuft diese Verwechslung mehr Menschen, als allgemein angenommen, und als Performanzfehler kommt sie auch bei ansonsten kompetenten Schreibern vor.

Deutlich aussagekräftiger war hingegen eine andere Eigenheit: Der anonyme Autor verwendete häufig die Kausalpräposition »aufgrund« in einem falschen Zusammenhang. So schrieb er zum Beispiel:

Normalerweise beschreibt dieses Wort eine Schlussfolgerung, aufgrund derer etwas als logisch erscheint: »Aufgrund heftiger Regenfälle kommt es zu Verzögerungen.« Im Satz des Anonymus hätte es darum richtiger lauten müssen: »mit Hilfe einiger Anlieger«, »durch Befragung einiger Anlieger« oder auch »unter Hinzuziehung einiger Anlieger«.

Bemerkenswerterweise findet sich dieser unübliche Wortgebrauch auch in den privaten Schreiben von Dieter Holzen.

Er schrieb zum Beispiel in dem oben bereits zitierten Beschwerdebrief:

Dies waren nicht die einzigen Parallelen. Mein besonderes Augenmerk galt auch den verräterischen »kleinen« Wörtchen, die den nicht überwachten Individualstil ausmachen. Häufig leitete der anonyme Verleumder seine Sätze mit dem Demonstrativpronomen »dies« ein:

Dieselbe Angewohnheit zeigte auch Dieter Holzen in seinen Schreiben:

Gern begann der Verleumder seine Sätze auch mit »ob«:

Ebenso hatte Dieter Holzen eine Schwäche für dieses Satzmuster:

Ganz im Verhör- und Protokollstil eines Polizeibeamten begann der anonyme Briefeschreiber seine Sätze zudem sehr häufig mit dem begründenden Junktor »da«:

Ebenso tat dies Dieter Holzen – und dies nicht nur in seinen dienstlichen Protokollen:

Ganz häufig mussten sowohl der Anonymus als auch Holzen »zu meinem Bedauern feststellen«, wie beiden auch »vieles persönlich verständlich« ist. Außerdem zeigte die Analyse sämtlicher Schreiben, dass der verleumderische Briefeschreiber wie auch Holzen ständig von einer »polizeilichen« Fachsprache in den Stil der spontanen gesprochenen Rede wechselten.

Kurz gesagt: Auf allen Ebenen zeigten sich so viele Übereinstimmungen, dass die Analyse nur einen Schluss zuließ: Es handelte sich um ein und denselben Verfasser.

Dieter Holzen bestritt dies vehement. Da meine Methode der Sprachanalyse noch zu neu war, tat sich das Gericht anfangs etwas schwer mit meinem Gutachten. Doch letztendlich war es erfolgreich: Nach mehreren Anläufen wurde Holzen schließlich zu einer Geldbuße verurteilt und an eine Dienststelle in einem anderen Landkreis versetzt.

All die vielen Stunden, die ich in die Entwicklung meines Konkordanzprogramms investiert hatte – sie hatten sich gelohnt. Mir war es nicht nur gelungen, einen anonymen Briefeschreiber zu identifizieren und seine Urheberschaft zu beweisen, ich hatte auch einen vollkommen neuen Beruf entdeckt: den eines Sprachprofilers.