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Georg Schwedt studierte Chemie und Lebensmittelchemie, lehrte und forschte an den Universitäten Siegen, Göttingen und Stuttgart und war von 1987 bis 2006 Professor für Anorganische und Analytische Chemie an der TU Clausthal. Dort hat er das Clausthaler SuperLab gegründet, in dem Schüler sich experimentell mit der Alltagschemie anhand von Produkten aus dem Supermarkt beschäftigen können. Inzwischen ist er Emeritus, aber weiter in Sachen Alltagschemie unterwegs. Er hält zahlreiche Vorträge, arbeitet mit dem Deutschen Museum in Bonn, dem Hamburger Großmarkt, der Goethegesellschaft und zahlreichen anderen Institutionen zusammen, um Interessierte für die Chemie im Alltag zu begeistern.
Zweimal wurde er vom Stifterverband der Deutschen Wissenschaft im Förderprogramm Wissenschaft im Dialog ausgezeichnet. Er ist Autor zahlreicher Sach- und Lehrbücher.
Schauen Sie sich manchmal die Zutatenlisten von Produkten aus dem Supermarkt genauer an? Sie werden Ihre Kaufentscheidung selten nach der Zusammensetzung eines Produktes treffen, sondern eher nach Geschmack und Preis. Dieses Buch soll Ihnen aber dabei helfen, die Informationen der Zutatenlisten – bei so genannten Bedarfsgegenständen (bei Produkten außerhalb des Lebensmittelbereiches wie Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetika usw.) heißen sie Ingredients-Listen – besser zu verstehen - und als kritischer Verbraucher danach auch gezielter auswählen zu können.
Lassen Sie uns doch mal einen Rundgang durch einen Supermarkt machen. Wir beginnen in Teil II dieses Buches in der Abteilung für Lebensmittel. In Teil III und IV führe ich Sie zu den Reinigungsprodukten, Kosmetika und freiverkäuflichen Arzneimittel, wo die Inhaltsangaben immer komplexer und schwieriger zu verstehen sind. Der Supermarkt ist ein Magazin für chemische Stoffe - in reiner Form, in synthetischen Gemischen oder als Zusatzstoffe in Lebensmittelprodukten.
Wenn Sie die wichtigsten Grundlagen der Chemie kennen, werden Sie viel besser verstehen, warum welcher Inhaltsstoff in einer Ingredients-Liste auftaucht. In Kapitel 2 habe ich die wichtigsten Grundlagen der Chemie zusammengefasst,
Und ich bin sicher, dass Sie schon bald vor dem Kauf eines Produktes erst einmal einen Blick auf die Zutatenliste werfen und als Konsequenz der Lektüre dieses Buches auch das eine oder andere Produkt lieber wieder ins Supermarktregal zurückstellen werden.
Als Chemiker bin ich der Meinung, dass grundlegendes Wissen über Chemie durchaus zur allgemeinen Bildung gehört.
Noch im 19. Jahrhundert war die chemische Bildung als Allgemeinbildung eher selbstverständlich. Experimentalvorträge von bedeutenden Wissenschaftlern wie Liebig und Faraday haben der damaligen Bildungsgesellschaft, dem gehobenen Bürgertum und Adel grundlegendes Chemiewissen anschaulich gemacht. Liebig hat seine Forschungen in allgemeinverständlicher Form, als Chemische Briefe, zuerst in einer Zeitung (der Augsburger Allgemeinen Zeitung) veröffentlicht und später auch als Buch (in mehreren Auflagen) herausgegeben. Faraday hat in seinen Weihnachtsvorlesungen über die Naturgeschichte der Kerze vor allem junge Leute angesprochen.
In meiner Bibliothek stehen Bücher mit Titeln wie Chemie in Küche und Haus (von Prof. Gustav Abel, Teubner-Verlag Leipzig 1905) und Chemie des täglichen Lebens von Professor Lassar-Cohn (1. Aufl. 1895, 11. Aufl. 1925), in denen schon vor 100 Jahren das Thema dieses Buches dargestellt wurde. Damals aber gab es viele der Produkte von heute noch nicht und auch die große Zahl an Lebensmittelzusatzstoffen war nicht bekannt. Die Chemie hat einen hohen Stellenwert erhalten, neue Produkte sind entstanden und sie sind auch weitgehend hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe gekennzeichnet. Der bekannte Chemie-Schriftsteller Hermann Römpp (1901-1964), bis heute durch das Chemielexikon mit seinem Namen bekannt, musste sich für seine Bücher wie die Chemie des Alltags (1. Aufl. 1936) alle Informationen von den Herstellerfirmen - wenn diese dazu bereit waren - oder aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen besorgen.
Hintergrundinformationen zu den Eigenschaften der Produktinhaltsstoffe, zu chemischen Phänomen des Alltags oder auch zur Herstellung, Zusammensetzung, Wirkung, Handhabung der Alltagsprodukte - das sind die Themen der Alltagschemie in diesem Buch. Stets werde ich mich an den Kennzeichnungen der Produkte orientieren, die Sie überall in den Supermärkten erwerben können.
Zur Vertiefung Ihres chemischen Grundwissens empfehle ich Ihnen Chemie für Dummies und Organische Chemie für Dummies.
Der Ausspruch »Die Chemie stimmt - oder stimmt nicht« ist übrigens auf Goethe zurückzuführen, der ihn mit seinem Roman Die Wahlverwandtschaften geprägt hat. Der berühmte Chemiker Liebig war der Meinung »Alles ist Chemie, nichts geht ohne Chemie! « Und in unsere Alltagssprache sind viele Sprüche eingegangen, die einen chemischen Hintergrund haben. Einige wenige möchte ich Ihnen nennen:
Seit dem 26. Dezember 1983 sind Zutatenlisten auf Lebensmittelverpackungen gesetzlich vorgeschrieben. Damit sollen vor allem die Zusatzstoffe gekennzeichnet werden. Eine allgemeine, rechtsunabhängige Definition für Zusatzstoffe stammt vom »Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives«:
»Zusatzstoffe sind Substanzen, die normalerweise nicht selbst als Lebensmittel dienen, unabhängig davon, ob sie einen Nährwert haben oder nicht, die aber durch ihre beabsichtigte Verwendung direkt oder indirekt (in Form ihrer Nebenprodukte) zu Bestandteilen eines Lebensmittels werden oder auf besondere Art den Charakter eines Lebensmittels beeinflussen.«
Als Verbraucher finden Sie in der Zutatenliste entweder so genannte Klassenbezeichnungen wie Stabilisator, Geschmacksverstärker, Konservierungsstoff und so weiter, Einzelnamen wie Ascorbinsäure, Lecithin oder modifizierte Stärke oder auch verschlüsselte Angaben in Form von E-Nummern (Nummern der Europäischen Union). Außerdem sind weiterhin die üblichen Lebensmittelzutaten wie Mehl, Öl, Reis, Zwiebeln und so weiter aufgeführt.
Im Lebensmittelrecht gilt seit dem 17. Juni 2005 (Annahme durch den Bundesrat) das so genannte Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, kurz LFGB genannt. Dieses umfasst rechtlich die ganze Lebensmittelkette vom Anbau auf dem Feld bis zum Teller in Ihrer Küche. Aber bereits am 14. Mai 1879 wurde das erste deutsche Lebensmittelgesetz verkündet - drei Jahre nach der Gründung des »Kaiserlichen Gesundheitsamtes«. Damit begann ein rechtlich verankerter Verbraucherschutz. Dieses historische Nahrungsmittelgesetz wurde 1927 zu einem neuen, umfassenderen Lebensmittelgesetz erweitert und 1958 durch den Deutschen Bundestag wesentlich verändert. Darin wurde zum ersten Mal der Begriff »Fremdstoffe« definiert. Sie mussten als »Zusatzstoffe« (als Begriff erst ab 1974) in Spezialverordnungen wie der Konservierungsstoff- oder Farbstoffverordnung in so genannten Positivlisten genehmigt werden. Am 20. August 1974 wurde dann das »Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz« – kurz LMBG genannt - als Vorläuferin des jetzigen LFGB verkündet. Ende 1977 trat die »Zusatzstoff-Zulassungsverordnung« in Kraft. Der Einfluss des EG-Rechts auf die deutsche Lebensmittel-Gesetzgebung führt schließlich in unserem Jahrhundert zu einer erwünschten »Harmonisierung« des europäischen Lebensmittelrechts insgesamt.
Zum LFBG gehört unter anderem die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Darin werden Klassen von Zutaten aufgeführt, die ich Ihnen in den folgenden Kapiteln an Beispielen erläutern werde. Und, ganz wichtig: Es wird festgelegt, dass diese Zutaten auf den Verpackungen der Lebensmittel aufgeführt werden müssen. Die Hersteller müssen einzelne Zusatzstoffe entweder mit dem Namen oder mit einer E-Nummer angeben. Zusatzstoffe dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie durch die Europäische Union auch zugelassen sind. Sie gibt jedem zugelassenen Stoff eine »E-Nummer«.
Diese Verordnung gilt übrigens auch für Kosmetika. Mehr dazu in Kapitel 9.
Weil gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Hersteller auf der Verpackung eines Produktes angeben müssen, was drin ist, wird es Ihnen als Verbraucher überhaupt erst möglich, zu sehen, was sich in einem Lebensmittel befindet (und nebenbei, es wäre ohne diese gesetzliche Regelung auch viel schwieriger gewesen, dieses Buch für Sie zu schreiben.)
Auf den Produkten werden Sie unterschiedliche Bezeichnungen finden: »Zutaten«, »Ingredients« oder auch »Inhaltsstoffe«. Die Bezeichnung »Zutaten« finden Sie stets bei Lebensmitteln (wie auch in Kochrezepten). Für Kosmetika ist der im Deutschen etwas sperrige, international gebräuchliche Begriff »Ingredients« (zu Deutsch: Bestandteile) vorgeschrieben. »Inhaltsstoffe« taucht vor allem bei Produkten auf, die in den Bereich Lebensmittel gehören, zum Beispiel für die Zubereitung verwendet werden (wie das folgende Backpulver).
Alles, was an den Körper gelangt, also Lebensmittel und Kosmetika, unterliegen dem Gesetz, genauer gesagt: der EG-Verordnung (aus historischen Gründen spricht man immer von EG, nicht von EU), die die Deklaration regelt. Aber auch im Bereich von Reinigungsmitteln werden Sie auf die Bezeichnung »Inhaltsstoffe gem. EU-Empfehlung« (oder auch als »EG-Empfehlung« bezeichnet) stoßen. Achten Sie auf den kleinen Unterschied: »Empfehlung« heißt nicht »Verordnung«, es gibt hier also keine gesetzliche Vorschrift. Die Empfehlung bezieht sich in jedem Fall nur auf die Deklaration, nicht etwa auf die Menge oder darauf, welche Inhaltsstoffe erlaubt sind.
Aber auch im Bereich von Reinigungsmitteln werden Sie auf die Bezeichnung »Inhaltsstoffe gem. EU-Empfehlung« (oder ebenfalls als »EG-Empfehlung« bezeichnet) stoßen.
Wenn ich Ihnen in diesem Buch Produkte vorstelle und deren Inhaltsstoffe aufliste, verwende ich in der Regel die auf dem Produkt gewählte Bezeichnung.
Schauen wir uns doch einfach einmal exemplarisch eine erste Zutatenliste etwas genauer an. Diese Stoffe sind in einem klassischen Backpulver enthalten:
Backpulver
Inhaltsstoffe: Säuerungsmittel Diphosphate, Backtriebmittel Natriumhydrogencarbonat, Weizenstärke
In dieser einfachen und kurzen Zutatenliste sind ein Naturprodukt, die Weizenstärke, und zwei anorganische Substanzen enthalten. Die Kombination Säuerungsmittel und Diphosphate besagt, dass es sich um sauer reagierende Salze (nicht neutral wie das Kochsalz = Natriumchlorid) handelt. Diese Salze reagieren mit dem Natriumhydrogencarbonat (auch als Natron bekannt) erst, wenn Wasser hinzukommt. Dabei wird dann Kohlenstoffdioxid (die Bezeichnung Kohlendioxid ist nicht ganz korrekt) als Gas freigesetzt, wodurch der Teig gelockert wird und die Bezeichnung »Backtriebmittel« erklärt ist.
Wir benötigen also nicht unbedingt chemische Formeln (beziehungsweise Gleichungen), um chemische Reaktionen beziehungsweise die Eigenschaften chemischer Stoffe erklären zu können. Und so soll es auch in allen weiteren Kapiteln fast keine (meist unbeliebte) Formeln geben, obwohl diese einem Fachmann schon ohne lange Erklärungen Sachverhalte verständlich machen. Wer jedoch solche Formeln wissen möchte, der kann sie besser in Chemie für Dummies oder Organische Chemie für Dummies nachschlagen.
Der Hersteller eines Backpulvers dürfte anstelle der Substanznamen auch die E-Nummern angeben: E 339 oder E 340 für die Diphosphate (er verrät jedoch nicht, ob es sich um Natrium- oder Kaliumsalze handelt, denn darin unterscheiden sich die beiden Gruppen) und E 500 (für Natriumcarbonat). Die Angabe Natriumhydrogencarbonat ist hier exakter, da mit E 500 auch das Natriumcarbonat (Soda - eher als Waschsoda bekannt) gemeint wäre.
In Kapitel 7 gehe ich genauer auf die E-Nummern ein. Hier möchte ich Ihnen nur einen groben Überblick geben.
Folgenden Hunderter-Nummern lassen sich bestimmte Gruppen an Zusatzstoffen (nach ihrer Funktion) zuordnen:
Weitere spezielle Zusatzstoff-Gruppen sind:
Was Kosmetika sind, wird Ihnen ein Begriff sein. Was aber sind »Bedarfsgegenstände«? Werfen wir noch einmal einen Blick ins »Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz«:
Das LFGB zählt als Bedarfgegenstände eine Reihe von Produkt-Gruppen auf. Dazu gehören unter anderem:
Eben hatte ich bereits das Backpulver als Beispiel für eine einfache Ingredients-Liste angeführt. Das zweite Beispiel, das ich Ihnen näher vorstellen möchte, stammt aus diesem Bereich der Bedarfsgegenstände und enthält schon mehr, ja eigentlich ausschließlich chemische Stoffe, ist also ein synthetisches Produkt. Wir entdecken es bei unserem Gang durch den Supermarkt bei den Reinigungsmitteln. Es handelt sich um einen Zusatz zu den Waschmitteln, für den der Hersteller mit Aussagen wie »kombiniert vielfältige Wirkstoffe gegen fast alle Fleckentypen, selbst hartnäckige Fettflecken verschwinden, ... verstärkt die Waschkraft, entfernt sogar leichte Verfärbungen ...« wirbt:
Fleckmittel
Inhaltsstoffe: 15–30% Bleichmittel auf Sauerstoffbasis (Percarbonat), unter 5% nichtionische Tenside, unter 5% anionische Tenside. Enthält Enzyme (Amylase, Lipase, Protease). Zusätzlich enthalten sind Soda, TAED, Silikate, polymere Wirkverstärker und Hilfsstoffe.
Die Zusammensetzung lässt sich wie folgt erläutern:
Noch ein drittes Beispiel will ich Ihnen nennen: Es stammt aus dem Bereich Kosmetika, die ebenfalls zu den Bedarfsgegenständen zählen - und hier wird es international, denn die Angaben dazu sind generell in englischer Sprache. Dafür habe ich eine einfache, klassische und zugleich preiswerte Toilettenseife ausgewählt:
Palmolive Naturals. Milk & Honey
Inhaltsstoffe: Sodium Tallowate, Sodium Palm Kernelate, Sodium Palmate, Aqua, Parfum, Glycerin, Sodium Chloride, Titanium Dioxide, Lactis Proteinum, Lactose, Mel, Tetrabutyl Pentaerithrityl, Hydroxyhydrocinnamate, Pentasodium Pentetate, CI 15510, CI 47005.
Diese Zusammensetzung beinhaltet sowohl eine Reihe von Naturstoffen (Naturprodukten) als auch chemische Substanzen.
Sie sehen, dass alle Ingredients eine sinnvolle Funktion in dieser Seife haben. Seifen mit sehr viel mehr Inhaltsstoffen sollten Sie daran messen. Ich werde sie Ihnen in Kapitel 9 vorstellen.
In ähnlicher Weise möchte ich Sie Schritt für Schritt nicht nur durch die einzelnen Kapitel dieses Buches, sondern zugleich auf einen (gedachten) Rundgang durch den Supermarkt mitnehmen. Nach dem Einkauf sind wir dann bei der Alltagschemie in Küche und Bad, also bei den Anwendungen der gekauften Produkte angelangt. Und damit habe ich Ihnen auch den Begriff »Alltagschemie« ein bisschen näher gebracht.
Verbraucherschutz beinhaltet die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die den Verbraucher, also auch Sie ganz persönlich, vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben ganz allgemein schützen sollen. Dazu gehören auch die Gesetze und Verordnungen beziehungsweise Vorschriften, die eine korrekte und umfassende Information des Verbrauchers gewährleisten - als Grundlage für eine Kaufentscheidung, wie zum Beispiel die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung.
Eine vollständige Übersicht über alle Gesetze und Verordnungen des deutschen Rechts erhalten Sie auf der Webseite www.chemlin.de/shop/uebersicht.htm–weitere nützliche Webseiten finden Sie in Kapitel 19. Die alphabetische Liste reicht von der »Abfallablagerungsverordnung« (kurz AbfAblV) bis zur schon genannten »Zusatzstoff-Zulassungsverordnung«. Unser Thema wird schon durch die erste Verordnung, der »Abfallablagerungsverordnung« berührt, was ich Ihnen am Beispiel des vorgestellten Waschmittel-Zusatzmittels (Beispiel 2) deutlich machen kann.
Der Hersteller ist auf der Verpackung seiner Pflicht nachgekommen, auf Folgendes hinzuweisen:
»... Gegebenenfalls verbliebene Produktreste nicht mit dem Hausmüll entsorgen, sondern in die Sonderabfallsammlung geben. Verpackungsmaterialien bitte der Wertstoffsammlung zuführen.«
Aus der Fülle der Verordnungen möchte ich Ihnen nur noch einige nennen, die sich sogar mit Einzelsubstanzen beziehungsweise speziellen Ihnen bekannten Produkten beschäftigen - so mit Hackfleisch, Honig, Kakao, Milch, Speisegelatine, Trinkwasser, Wein und den Zuckerarten (siehe dazu Kapitel 5).
Wie Sie erkennen, haben wir eine Flut von Regelungen als Verordnungen. Der Verbraucher kann sich da nicht immer umfassend informieren.
Für Fragen des Verbraucherschutzes, gerade auch im Hinblick auf die Alltagschemie, sind die »Verbraucherzentralen« die besten seriösen Anlaufstellen. Bereits 1953 wurde eine Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände gegründet. 2000 entstand als Dachverband die »Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.« in Berlin (www.vzbv.de). Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. informiert speziell als Herausgeber der ständig aktualisierten Ratgeber-Broschüre Was bedeuten die E-Nummern? – eine Lebensmittel-Zusatzstoffliste über die allgemeine Bedeutung der nach EU-Vorgaben auch in Deutschland zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe.
Zur Konzeption schreiben die Herausgeber Folgendes:
»Zur Abstimmung und Aktualisierung der Inhalte finden Fachgespräche mit Wissenschaftlern, Fachbehörden und Verbänden statt. Ständig prüfen wir die aktuellen Veröffentlichungen des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU, des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die aktuellen Gesetze (...) oder die Richtlinien der deutschen Öko-Verbände. «