1 Einleitung
2 Die Jugendkriminalität und das abweichende Verhalten Jugendlicher in der DDR
2.1 Die Ursachen von Jugendkriminalität in der DDR
2.2 Die Straftaten und der Verlauf von Jugendkriminalität in der DDR
2.3 Die Reaktion auf kriminelles und abweichendes Verhalten Jugendlicher in der DDR
3 Die Jugendpolitik der SED
3.1 Die rechtlichen und theoretischen Grundlagen der offiziellen Jugendpolitik der SED
3.2 Die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit: „Den neuen Menschen schaffen“
3.3 Die Rolle der Freien Deutschen Jugend (FDJ)
4 Die Jugendhilfe in der DDR
4.1 Die Entwicklung der Jugendhilfe in der DDR
4.2 Die Aufgaben und die Zielstellungen der Jugendhilfe in der DDR
4.3 Die Organe der Jugendhilfe in der DDR
5 Der offene Jugendwerkhof (JWH) in der DDR
5.1 Die Entstehung und die rechtlichen Grundlagen von Jugendwerkhöfen
5.2 Die Aufgaben und die Ziele der Jugendwerkhöfe: (Um-)Erziehung zur „sozialistischen Persönlichkeit“
5.3 Die Organisation und die Struktur der Jugendwerkhöfe
5.4 Die Einweisungsgründe krimineller Jugendlicher und die Einweisungspraxis der Jugendwerkhöfe
6 Fallbeispiel: Der Geschlossene Jugendwerkhof (GJWH) Torgau
6.1 Die Stadt Torgau als historischer Ort: Die lange Tradition von Straf- und Gefangeneneinrichtungen
6.2 Die Aufgabenstellung und der Charakter des GJWH Torgau
6.3 Die Ursachen für die Einweisung krimineller Jugendlicher in den GJWH Torgau
6.4 Die Prozedur von Ankunft und Aufnahme der Jugendlichen in den GJWH Torgau
6.5 Zur Begrüßung „Aufnahmearrest“ und der Umgang mit den „Zweiteinweisungen“
7 Der Alltag im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau
7.1 Der Tagesablauf und die Organisation im GJWH Torgau
7.2 Die Schule und die Produktion im GJWH Torgau
7.3 Die Standardbeschäftigung der Jugendlichen: Gelenkte Freizeit und Zwangssport
7.4 Die Kollektiverziehung und der Gruppenzwang: Durch Zwang zur Einsicht
7.5 Die Erzieher und ihre Erziehungsformen: „Wer nicht hören will, muss fühlen!“
7.6 Der inhumane Umgang mit den Jugendlichen: Anspornende Maßnahmen, Strafmaßnahmen und Arrest
7.7 „Besondere Vorkommnisse“: Vom Fluchtversuch bis zum Selbstmord
8 Die Entlassung und die Auflösung des Geschlossenen Jugendwerkhofes Torgau
9 Schlussbetrachtung
10 Anhang
10.1 Unveröffentlichte Quellen
10.2 Veröffentlichte Quellen und Literatur
10.3 Abkürzungsverzeichnis
Bundesarchiv Berlin (BAB)
Ministerium für Volksbildung (DR 2)
Geschlossener Jugendwerkhof Torgau (DR 203)
Ministerrat/Präsidium des Ministerrats (DC 20)
Abschlußbericht des Unabhängigen Untersuchungsausschusses zu Vorgängen im ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau, in: Einweisung nach Torgau. Texte und Dokumente zur autoritären Jugendfürsorge in der DDR, Berlin 1997, S. 173 - 179
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Aue, Herbert: Die Jugendkriminalität in der DDR, Berlin 1976
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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 17. Mai 1965. Teil II, Nr. 53, S. 368
Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 17. Mai 1965. Teil II, Nr. 53, S. 368 f.
Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1956. Teil I, Nr. 111, S. 1336
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Skyba, Peter: Vom Hoffnungsträger zum Sicherheitsrisiko. Jugend in der DDR und Jugendpolitik der SED 1949-1961, Köln, Weimar, Wien 2000
Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik -StGB- vom 7. April 1977, in: http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.htm, Stand: 10. November 2008
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Transkribierte Interviews in: Beer, Kornelia u. a. [Hrsg.]: GJWH. Material zum Geschlossen Jugendwerkhof Torgau/DDR. Eine DVD der Theater Provinz Kosmos e. V., mit Unterstützung der Erinnerungs- und Begegnungsstätte (EBS) Torgau, Berlin 2006
Ulbricht, Walter: Unser guter Weg zur sozialistischen Menschengemeinschaft. Rede vom 22. März 1969, in: Judt, Matthias [Hrsg.]: DDR-Geschichte in Dokumenten, Bonn 1998, S. 188
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Gerhard/Kwiatkowski-Celofiga, Tina [Hrsg.]: Verfolgte Schüler – gebrochene Biographien. Zum Erziehungs- und Bildungssystem der DDR, Dresden 2008, S. 113 – 120
Zimmermann, Verena: Den neuen Menschen schaffen. Die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR (1945 - 1990), Köln 2004
Ag | Arbeitsgruppe |
Am | Agenturischer Mitarbeiter |
BAB | Bundesarchiv Berlin |
BdVP | Bezirksamt der Volkspolizei |
BGL | Betriebsgewerkschaftsleitung |
BRD | Bundesrepublik Deutschland |
BStU | Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik |
DDR | Deutsche Demokratische Republik |
DRK | Deutsches Rotes Kreuz |
DSF | Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft |
DTSB | Deutscher Turn- Sportbund |
EBS | Erinnerungs- und Begegnungsstätte im ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau |
EWG | Europäische Wirtschaftsgemeinschaft |
FDGB | Freier Deutscher Gewerkschaftsbund |
FDJ | Freie Deutsche Jugend |
FGB | Familiengesetzbuch |
FKS | Freizeitkurssystem |
GJWH | Geschlossener Jugendwerkhof |
GST | Gesellschaft für Sport und Technik |
HS | Hilfsschule |
JHVO | Jugendhilfeverordnung |
JWH | Jugendwerkhof |
KJHG | Kinder- und Jugendhilfegesetz |
KPD | Kommunistische Partei Deutschlands |
KZ | Konzentrationslager |
LAB | Landesarchiv Berlin |
MdI | Ministerium des Innern |
MfV | Ministerium für Volksbildung |
NKWD | Volkskommissariat für innere Angelegenheiten der UdSSR |
NS | Nationalsozialismus |
OWG | Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten |
PA | Pädagogisches Aktiv |
Pk | Politkultur |
Pm | Pass- und Meldewesen |
POS | Polytechnische Oberschule |
PV | Parteivorstand |
RGW | Rat für Gegenseite Wirtschaftshilfe |
RJWG | (Reichs-)Jugendwohlfahrtsgesetz |
SAPMO | Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR |
SBZ | Sowjetische Besatzungszone |
SED | Sozialistische Einheitspartei Deutschlands |
SMAD | Sowjetische Militäradministration in Deutschland |
StGB | Strafgesetzbuch |
TLV | Teillehrvertrag |
UdSSR | Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken |
VMA | Vormilitärische Ausbildung |
ZJA | Zentraler Jugendhilfeausschuss |
ZK | Zentralkomitee |
Daniel Krausz
Jugendwerkhöfe in der DDR
Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau
ISBN: 978-3-8428-1762-3
Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2010
Coverbild: ringo / photocase.com
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http://www.diplomica-verlag.de ,Hamburg 2010
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit einem noch eher unbeachteten, ja zum Teil vernachlässigten Thema der Sozialgeschichte der ehemaligen DDR. Es geht um die Jugendwerkhöfe (JWH) als Sondereinrichtungen im System der Jugendhilfe für schwererziehbare und kriminelle Jugendliche. Genauer gesagt soll am Beispiel des Geschlossenen Jugendwerkhofes Torgau (GJWH) die praktische Umsetzung der Umerziehung schwererziehbarer und krimineller Jugendlicher näher beleuchtet bzw. untersucht werden. Wie wurde die Umerziehung durchgeführt? Welche Methoden wurden angewandt? Welche Rolle spielten die Erzieher? Wie sah der Alltag aus? Und wie erfolgreich war ein „Aufenthalt“ im JWH tatsächlich?
Jugendwerkhöfe (JWH) waren Einrichtungen der staatlichen Jugendhilfe der DDR. Als Spezialheime im System der Jugendhilfe dienten sie vor allem der „Umerziehung“ von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen. Unter der Prämisse der Form- und Planbarkeit des Menschen sollte im JWH, nach dem Modell der „Erziehungs- und Arbeitskolonie für Kinder“ des sowjetischen Pädagogen Anton Semjonowitsch Makarenko, „der neue Mensch erschaffen werden“. Ein Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Entwicklung der Jugend zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ mittels politisch-ideologischer Kollektiv- und Arbeitserziehung gerichtet. Jugendwerkhöfe waren zwar keine Strafvollzugsanstalten, dennoch war der Alltag im JWH straff organisiert und durch militärischen Drill, tägliche Appelle sowie ein ausgeklügeltes System aus Lob und Strafe gekennzeichnet. Die Erziehung im Kollektiv stand im Vordergrund und ließ deshalb nur wenig Raum für die individuelle Entwicklung der Jugendlichen. Die Einweisung in einen JWH erfolgte zumeist auf Anordnung der Jugendhilfe, nach einer Beschwerde über den Jugendlichen durch die Eltern oder die Lehrer. Neben triftigen Gründen, wie Körperverletzung, Eigentumsdelikte und Sachbeschädigung, reichten in einigen Fällen auch nichtige Gründe wie Unangepasstheit, Renitenz oder Rebellion gegenüber den gesellschaftlich und staatlich verordneten Normen der DDR aus, um einen Jugendlichen in einen JWH einzuweisen. Im Rückblick handelte es sich um eine zum Teil rechtswidrige Einweisungspraxis, die ohne Verfahren vonstattenging. Insgesamt zielte die Jugendhilfe, zu deren System die Jugendwerkhöfe gehörten, auf die „rechtzeitige korrigierende Einflussnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Fürsorge für elternlose Kinder- und Jugendliche“ ab. Die Jugendhilfe war dem Ministerium für Volksbildung (MfV) unterstellt, welches von 1963 bis 1990 von Margot Honecker, der Ministerin für Volksbildung, geführt wurde. In der DDR gab es im Zeitraum von 1945 bis 1990 zwischen 27 und 34 Jugendwerkhöfe, in denen Tausende von Jugendlichen eingewiesen wurden.
Eine Besonderheit im System der Spezialheime der Jugendhilfe bildete der einzig geschlossene Jugendwerkhof (GJWH) in Torgau, der als Fallbeispiel in dieser Studie näher untersucht wird.
Für die vorliegende Studie wurden insbesondere die Sach- und Sonderakten des Bestandes DR 203 des Bundesarchivs Berlin zum Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau sowie diverse Akten des Bestandes DR 2 des Ministeriums für Volksbildung, Abteilung Jugendhilfe/Heimerziehung gesichtet und ausgewertet. Bei beiden Beständen handelt es sich größtenteils um noch unveröffentlichte Quellen.
Zunächst muss vorausgeschickt werden, dass die Ursachendiskussion über sozial auffälliges und kriminelles Verhalten Jugendlicher in der DDR stark ideologisch geprägt war und vor dem Hintergrund des Ost-West Gegensatzes stattgefunden hat.1 Darüber hinaus waren nach Verena Zimmermann die Grenzen zwischen Jugendkriminalität, unangepasstem bzw. abweichendem Verhalten und Schwererziehbarkeit fließend und von den jeweiligen politischen Gegebenheiten abhängig. So war es nicht unüblich, dass sich „Phasen der relativen Toleranz“ mit solchen der „rigorosen Unduldsamkeit“ in der DDR abwechselten und unter dem Begriff „abweichendes Verhalten“ solch unterschiedliche Phänomene, wie jugendliche Subkultur (dazu zähl-ten vor allem „Eckensteher“ und „Rowdys“ in den 1950er Jahren, „Hippies“ und „Gammler“ in den 1960er und 1970er Jahren und „Punks“ und „Skinheads“ in den 1980er Jahren), Schwererziehbarkeit, Jugendkriminalität oder „Asozialität“ erfasst und teilweise auch kriminalisiert wurden.2 Der Begriff „Jugendkriminalität“ ist Laut Arnold Freiburg ebenfalls nicht eindeutig definiert. So werden in der DDR-Literatur unter dem Bergriff Jugendkriminalität häufig Jugendliche bis unter 25 Jahren subsumiert, obwohl das Strafrecht der DDR den Status des „Heranwachsenden“ nicht kannte und für Täter ab 18 Jahren ausnahmslos das Erwachsenenstrafrecht galt.3
Zur Erklärung der Ursachen von Kriminalität und Kriminalitätsentwicklung in der DDR wurden vor allem theoretische Grundkonzeptionen des Marxismus-Leninismus herangezogen. Zwar konnte die Existenz von Jugendkriminalität in der DDR nicht geleugnet werden, die Gründe wurden jedoch woanders gesucht, um das Bild des vermeintlich „sauberen Staates“4 nicht zu trüben. Die marxistisch-leninistische Lehre bezeichnete Kriminalität daher als dem Sozialismus "wesensfremd" und wollte sich mit ihr nicht abfinden bzw. den Menschen so verändern, dass es letztlich zu keiner Kriminalität mehr komme.5 67
8Die Jugendkriminalität nahm in der DDR laut Freiburg in den 1960er Jahren dagegen eine „vorrangige Stellung“ ein, was mit einer zunehmenden „Kriminalitätsbelastung der Jugendjahrgänge“ der ausschließlich unter sozialistischen Bedingungen aufgewachsenen jungen DDR-Bürger zusammenhing. 1011
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