Dass mir mein Hund das Liebste sei,
sagst Du, oh Mensch, sei Sünde.
Mein Hund ist mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde!
Illegaler Welpenhandel – eine europäische Betrachtung
Das Thema illegale Zucht und illegaler Welpenhandel aus europapolitischer und europarechtlicher Perspektive erscheint möglicherweise nicht naheliegend.
Doch Europa wird von hunderttausenden Rassehunden aus illegaler Zucht und illegalem Handel, vor allem aus osteuropäischen Ländern überschwemmt, was die ohnehin bestehende Problematik überzähliger und ungewollter Hunde und Katzen, die in Tierheimen oder auf den Straßen leben müssen, oder – teilweise immer noch – getötet werden, weiter verschärft. Dieser Tendenz gilt es ausdrücklich gegenzusteuern.
Es sei diesem Buch gewünscht, dazu beizutragen, die dafür notwendige Aufklärung und Bewusstseinsbildung einer breiten Käuferschicht nachdrücklich und hoffentlich mit entsprechender Wirkung nahezubringen.
Wenn man einige Jahre Tätigkeit als Rechtsanwalt hinter sich gebracht hat, wird sich in der Behandlung und Abwicklung der Rechtsfälle eine gewisse Routine einstellen – was kein Wunder ist. Nehmen wir nur das Gebiet des Kaufrechts, in dem am häufigsten Probleme auftauchen, die Anlass geben, einen Anwalt zu konsultieren.
In seinen Grundzügen ähnelt ein Kaufvertrag dem anderen. Auf der einen Seite steht der Verkäufer, der eine Sache loswerden und Geld dafür haben möchte, auf der anderen der Käufer, bei dem die Interessenlage im Idealfall genau umgekehrt ist. So kommen die beiden zusammen, tauschen Geld und Sache, auch Ware genannt, aus, sind in der Regel zufrieden und gehen ihrer Wege.
Der Anwalt tritt auf den Plan, wenn eine der Parteien sich nicht an die Vereinbarung hält, sei es, dass der Verkäufer vergeblich auf die ihm zugesagte Geldsumme wartet, oder, dass der Käufer sich ärgert, weil die ihm aufgrund des Kaufvertrages übergebene Sache nicht so ist, wie sein Vertragspartner ihm erzählt hat.
Im ersteren Fall wird der Anwalt den Käufer auffordern, den vereinbarten Betrag an den Verkäufer zu zahlen, je nach Einschätzung der Sachlage mit einem recht einfachen Mahnschreiben oder ein wenig offizieller und nachdrücklicher per gerichtlichem Mahnbescheid – sozusagen des Anwalts täglich’ Brot.
Der zweite Fall, also wenn ein sogenannter Mangel vorliegt, gestaltet sich in seiner Behandlung erfahrungsgemäß etwas komplizierter. Salopp ausgedrückt, ist die verkaufte Sache dann entweder nicht zu gebrauchen, oder der Käufer hat aufgrund der Aussagen des Verkäufers eine falsche Vorstellung von der Sache bekommen und sie deswegen erworben. Der Käufer hat dann das Recht, eine „Nachbesserung” zu verlangen, was bedeutet, dass der Verkäufer den gekauften Gegenstand in Ordnung bringen muss. Der Käufer kann aber auch den Kaufpreis herunterhandeln – „mindern” nennen das die Juristen – oder die Sache gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Solange es sich um einen Anzug, ein Auto oder einen Schrank handelt, ist das meist keine große Angelegenheit, denn das sind leblose Dinge. Etwas anderes ist es, wenn es um ein Lebewesen geht und Emotionen ins Spiel kommen – so wie in dem nachfolgend geschilderten Fall.
Eines Tages kam ein junges Paar in meine Kanzlei und bat um eine Beratung. Ihr kleiner Hund sei krank, hieß es einleitend, was mich zunächst beinahe zu der Frage veranlasst hätte, ob man sich denn nicht vielleicht in der Tür geirrt habe. Da sei doch wohl ein Tierarzt der richtige Ansprechpartner. Die beiden müssen wohl meinen zweifelnden Blick gesehen haben, denn der junge Mann begann zu erklären, warum sie beide zu mir gekommen waren.
Er hatte einige Monate zuvor, Ende Mai 2010, bei einer Züchterin einen Welpen der Rasse „Havaneser” erworben und dafür 550 Euro gezahlt. Die Verkäuferin hatte ihm erklärt, dass der Welpe alle notwendigen Impfungen und eine Wurmkur erhalten habe und darüber hinaus vollkommen gesund sei. Eine Rechnung könne sie nicht ausstellen, wollte diese aber noch nachliefern.
Bereits einen Tag später war der Welpe krank. Er hatte Fieber und Durchfall, erbrach sein Futter und war schließlich so geschwächt, dass er nicht mehr laufen konnte. Ein Anruf bei der Verkäuferin des Welpen brachte keine Hilfe, denn diese erklärte, die Beschwerden des kleinen Hundes seien die typischen Auswirkungen einer Depression, weil er doch von seinen Geschwistern getrennt worden sei. Das sei völlig normal, man solle doch noch zwei Tage abwarten, dann hätte er sich an die neue Umgebung gewöhnt.
Mein Mandant hielt sich allerdings – zum Glück für den Welpen – nicht an diesen Ratschlag, sondern suchte noch am gleichen Abend einen Tierarzt auf. Dieser stellte anhand der Symptome fest, dass der Welpe ganz offensichtlich von einem Wurm befallen war, und verordnete eine entsprechende Kur. Außerdem verschrieb er ein Antibiotikum, das der Besitzer dem Welpen in den folgenden Tagen mittels einer Spritze in die Schnauze verabreichen musste, worauf die Beschwerden sich besserten. Die Tierarztrechnungen beliefen sich letztlich auf einen Betrag von insgesamt 113,85 Euro.
Meine späteren Mandanten riefen erneut bei der Verkäuferin an und informierten sie über den notwendigen Besuch beim Tierarzt und die ihnen durch die Behandlung des Welpen entstandenen Kosten, woraufhin die Verkäuferin versprach, diese Kosten zu übernehmen. Am Nachmittag des gleichen Tages rief sie aber dann an und erklärte zum Entsetzen der beiden jungen Leute, dass sie auf keinen Fall zu einer Zahlung der Tierarztkosten bereit sei und den Hund lieber gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen wolle. Das wiederum kam aber für die Käufer, denen der kleine Hund inzwischen ans Herz gewachsen war, überhaupt nicht infrage.
In den folgenden Tagen und Wochen versuchten sie mehrfach, mit der Verkäuferin persönlichen Kontakt aufzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Bei einem ersten Besuch auf ihrem Anwesen trafen die Käufer lediglich den Ehemann an, der den beiden erklärte, von dem Ganzen keinerlei Ahnung zu haben. Beim zweiten Versuch war dann die Verkäuferin tatsächlich anwesend, verwies die Käufer des Welpen aber barsch von ihrem Grundstück, wobei sie unmissverständlich klarmachte, es gebe weder Geld für den Tierarzt noch eine Rechnung.
Mittlerweile waren die jungen Leute über das Verhalten der Welpenverkäuferin so verärgert, dass sie sich an den Fernsehsender RTL wandten, in der Hoffnung, die Frau auf diesem Wege zu einem Einlenken zu bewegen. Ende Juni 2010 erschien deswegen ein Team des Senders auf dem Anwesen, um die Verkäuferin zur Rede zu stellen. Offenbar aus Sorge, dass ihr mehr als seltsames Geschäftsgebaren ans Licht der Öffentlichkeit gelangen könnte, erklärte sich die Verkäuferin nunmehr vor Zeugen bereit, die Kosten für die tierärztliche Behandlung des Welpen zu tragen.
Es blieb allerdings bei dieser Ankündigung, und so saßen die Käufer des kleinen Welpen wenige Tage später in meiner Kanzlei.
Nach kurzer Besprechung und Beratung formulierte ich ein Anspruchsschreiben, mit dem ich die Verkäuferin des Welpen zur Zahlung der Tierarztkosten binnen zehn Tagen aufforderte. Die Frist verstrich ergebnislos, so dass ich einen Mahnbescheid beantragte, gegen den die Verkäuferin Widerspruch einlegte. Fol-gerichtig reichte ich nach Rücksprache mit meinem Mandanten beim zuständigen Amtsgericht Klage auf Zahlung von 113,85 Euro und Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung ein.
Auf meine Klageschrift hin nahm sich die Verkäuferin ihrerseits eine Anwältin, die natürlich Klageabwei-sung beantragte und sich namens ihrer Mandantin gleich eingangs ihres Schriftsatzes zu der kuriosen Darstellung verstieg, dass doch überhaupt gar kein Havaneser verkauft worden sei. Zwar seien die Eltern des Kleinen beide reinrassige Havaneser, aber der Vater habe keine „Papiere”. Auch der Welpe habe schließlich keine Rassepapiere. Eine Quittung über die Kaufsumme liege nach Terminabsprache zur jederzeitigen Abholung bereit.
Meine Darstellung, der Hund sei bereits zum Zeitpunkt des Kaufs krank gewesen, wurde von der gegneri schen Kollegin in der Klageerwiderung auf das Heftigste bestritten. Der Welpe sei bei der Übergabe vollkommen gesund gewesen, habe mit den Käufern gespielt und sei herumgetollt. Kurzerhand wurde den Käufern unterstellt, sie hätten den Welpen sicher getreten oder fallengelassen. Die Daten und die Inhalte der tierärztlichen Rechnungen hätten mit den Erkrankungen des Welpen nicht das Geringste zu tun, hieß es weiter. Außerdem wurde meinen Mandanten noch vorgeworfen, sie hätten bewusst versucht, die Verkäuferin des Welpen durch die Einschaltung eines Fernsehteams von RTL einzuschüchtern und Druck auf sie auszuüben.
Natürlich trat ich diesen Behauptungen in meinem nächsten Schriftsatz entschieden entgegen und legte die erforderlichen Beweise vor. Und da ich nur den jungen Mann als Kläger benannt hatte, konnte ich seine Freundin als Zeugin dafür aufbieten, dass der Welpe am Tag nach dem Kauf nicht nur an Durchfall und Erbrechen litt und das Futter verweigerte, sondern auch noch hohes Fieber hatte. Außerdem argumentierte ich, dass der Welpe mit Sicherheit bereits bei der Übergabe an die Käufer krank gewesen sei, da die Symptome massiv direkt am nächsten Morgen auftraten.
Von Seiten der Beklagten erfolgte hierauf keine Reaktion, aber ich hatte in diesem Fall noch nicht das gesamte Pulver verschossen, sondern schickte wenige Wochen später noch einen weiteren Schriftsatz hinterher. Darin schlüsselte ich zunächst einmal die Tierarztrechnungen und die darauf von meinem Mandanten geleisteten Zahlungen auf. Weiterhin konnte ich dem Gericht eine Bestätigung des behandelnden Tierarztes vorlegen, wonach zunächst wegen des dünnflüssigen Stuhls bei dem kleinen Welpen auch eine Giardiose, eine durch Parasiten hervorgerufene Durchfallerkrankung vermutet worden war. Wesentlich war aber, dass eine Infektion – welcher Art auch immer – nach Einschätzung des Veterinärs nicht erst passiert sein konnte, als sich der Welpe bereits bei den Käufern befand. Vielmehr musste die Erkrankung bereits bei der Übergabe vorgelegen haben.
Die Verhandlung beim zuständigen Amtsgericht wurde schließlich auf den 10. Mai 2011, also fast ein Jahr nach dem Kauf des Welpen angesetzt. Einen Tag vorher streckte die Verkäuferin die Waffen, ob sie inzwischen die Aussichtslosigkeit ihrer Lage erkannt hatte oder die Öffentlichkeit des Prozesses fürchtete, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls ließ sie ihre Anwältin in einem Faxschreiben an das Gericht mitteilen, dass sie den Klageanspruch in voller Höhe anerkenne, also die Tierarztkosten, die Zinsen und die Kosten für Gericht und Anwälte übernehmen und eine Rechnung über den Kaufpreis von 550 Euro ausstellen werde. Damit war der Rechtsstreit zu Ende.
Mir blieb noch, ein sogenanntes Anerkenntnisurteil zu beantragen, das unverzüglich erlassen wurde. Nachdem die Verkäuferin alle Verpflichtungen aus dem Urteil erledigt hatte, konnte ich diesen Fall zu den Akten legen.
Wie ich schon sagte, mit den Jahren stellt sich bei der Anwaltstätigkeit eine gewisse Routine ein, und wenn einem nach längerer Zeit mal wieder die eine oder andere Fallakte in die Hände kommt, ist man bisweilen erstaunt, was da damals alles so passiert ist. Der Fall mit dem kleinen Welpen gehörte nicht in diese Kate-gorie. Bei ihm erinnere ich mich noch heute, fast zwei Jahre später, an jede Einzelheit, weil mich die Sache auch emotional sehr beschäftigt hat.
Denn in den Wochen danach musste ich immer wieder an die beiden jungen Leute denken, die sich einerseits über das Verhalten der Welpenverkäuferin ärgerten, weil sie ihnen einen kranken Welpen verkauft hatte, denen aber auch die Sorge um ihren kleinen Hund ins Gesicht geschrieben stand, wenn sie mir in meiner Kanzlei gegenüber saßen.
Durch die TV-Berichterstattung auf RTL geriet das Thema verstärkt in das Blickfeld der Medien und einer breiten Öffentlichkeit. Immer wieder gingen in meiner Kanzlei Anrufe ein, in denen mir Menschen ähnliche Fälle schilderten. Von der „Welpenmafia” war da die Rede, von „Wühltischwelpen”, „Welpenhändlern” und „Vermehrern”, von kranken Welpen und leider auch von solchen, die bei ihren neuen Besitzern nach kurzer Zeit qualvoll verstarben oder vom Tierarzt von ihrem Leiden erlöst werden mussten.
In allen Fällen hatten diese Menschen in ihrer Ver-zweiflung viel Geld ausgegeben, um ihren kleinen Liebling zu retten, aber nur selten konnte ich ihnen Hoffnung machen, dass sie dieses Geld einmal wiedersehen würden. Denn die meisten dieser Menschen hatten den Kardinalfehler begangen und einen Welpen irgendwo auf einem Markt oder einem Parkplatz von einem Verkäufer erworben, dessen Namen und Anschrift sie in den meisten Fällen nicht einmal wussten und der nach dem Austausch von Hund und Geld auf Nimmerwiedersehen verschwunden war.
In einem solchen Fall ist es von vornherein nahezu ausgeschlossen, des Verkäufers habhaft zu werden, damit gegen ihn irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Manchen dieser Menschen blieb wenigstens der Trost, dass ihr Welpe überlebt hatte, andere mussten neben der Hoffnung auf Ersatz ihres finanziellen Schadens auch noch ihren geliebten Hund begraben.
Eine reelle Chance, zumindest von anwaltlicher Seite her etwas tun zu können, gab es nur dann, wenn die Käufer den Welpen so wie in dem eingangs geschilderten Fall bei einer festen Adresse abgeholt hatten. Dann war wenigstens der Verkäufer greifbar und konnte aufgefordert werden, Schadenersatz zu leisten. Aber nur in den wenigsten Fällen hatten die Käufer auch irgendeinen schriftlichen Beleg in der Hand, was zur Folge hat, dass der Kauf notfalls über Zeugenaussagen nachgewiesen werden muss, was einen Rechtsstreit natürlich unnötig verkompliziert.
Es ist ein bekanntes Phänomen: Wenn man einmal auf eine interessante Sache gestoßen ist, begegnet sie einem in fast gleicher Form immer wieder. Es liegt wohl daran, dass man plötzlich für ein Thema sensibilisiert ist und Meldungen, die man früher nach Erfassen der Überschrift für nebensächlich hielt oder überlesen hat, nunmehr mit Interesse studiert.
Mir ging es nicht anders.
Fast ständig stieß ich in Zeitungen, in Zeitschriften oder im Internet auf Meldungen oder Artikel, die sich mit dem illegalen Handel mit Hundewelpen befassten. Und irgendwann begann ich gezielt zu suchen. Ich lernte den Unterschied zwischen einem seriösen Züchter und einem bloßen Händler, der Welpen kauft und mit Gewinn verkauft. Ich stellte fest, dass die meisten dieser bedauernswerten Geschöpfe aller gängigen Rassen aus den östlichen Anrainerstaaten stammen, wo sie in regelrechten Vermehrungsbetrieben zu Hunderten zur Welt kommen. Ihre ersten Lebenswochen verbringen sie in völlig verdreckten Ställen, zwischen Müll und Unrat. Sie werden mit teilweise fünf Wochen viel zu früh von den Muttertieren getrennt und je zu einem halben Dutzend in Käfigen 30 zusammengepfercht in neutralen Kleinlastern nach Deutschland, Österreich, Frankreich, in die Benelux-staaten und sogar bis nach Spanien transportiert.
Futter und Wasser gibt es während dieses, meist mehrere hundert Kilometer langen, Transports nur selten bis gar nicht, weil Anhalten und Füttern Zeit kostet. Das kleine und das große Geschäft werden notgedrungen im Käfig verrichtet, was zur Folge hat, dass die Welpen im Zielland beim dortigen Welpenhändler zitternd vor Angst, völlig verdreckt und nach Kot und Urin stinkend ankommen – wenn sie den Transport überhaupt überlebt haben.
Beim Welpenhändler ändert sich an diesem Zustand nicht allzu viel. Die Welpen werden in engen Käfigen gehalten und die Hygiene ist mangelhaft.
Interessenten wird dann suggeriert, der angebotene Welpe sei halt noch nicht „sauber”, das lerne er aber mit der Zeit. Und natürlich erweckt so ein verdrecktes und verfilztes kleines Wesen auch einen gewissen Beschützerinstinkt beim Menschen. Die wenigsten, denen so ein hilfloser Welpe entgegengestreckt wird, können wohl dem Drang widerstehen, das Tier behutsam auf den Arm zu nehmen, es zuhause mit einem warmen Bad zu reinigen, in eine flauschige Decke zu wickeln und ihm künftig ein gutes Heim zu bieten.
Den für den Welpen geforderten Betrag zu zahlen, ist dann fast nur noch eine Nebensächlichkeit. Bei meinen Recherchen lernte ich aber auch die andere Seite kennen: Engagierte Hobbyzüchter und -züchterinnen, die sich auf eine bestimmte Rasse verlegt haben, deren Zucht sie mit Liebe und Hingabe betreiben.
Die Welpen wachsen im Haus innerhalb der Familie auf, sind an Kinder und Haushaltsgeräusche gewöhnt und werden je nach Rasse erst im Alter von acht bis zehn Wochen abgegeben. Wobei die Käufer hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, einen Hund zu halten, genau unter die Lupe genommen werden. Auch diese möchte ich an anderer Stelle in diesem Buch erwähnen.
Bei einem so süßen Welpen kann man doch kaum widerstehen – sollte man aber, wenn einem die Umstände des Angebots dubios erscheinen. Denn die Kleinen sind zu diesem Zeitpunkt noch viel zu jung und oftmals auch todkrank.
Ein beliebter Trick, um potentiellen Welpen-Käufern Seriosität vorzuspiegeln, ist die Zwischenschaltung weiterer Personen, die als Verteiler fungieren und nach außen hin als Verkäufer des Welpen auftreten. Dabei werden die unterschiedlichsten Erklärungen benutzt, warum man gerade jetzt nur diesen einen Welpen zum Verkauf anbietet. Mal wird erzählt, ein weit entfernt wohnendes Familienmitglied habe eine Hundezucht und man tue diesem mit dem Verkauf einen Gefallen. Das Muttertier könne dort besichtigt werden, wobei darauf vertraut wird, dass niemand diesen weiten Weg auf sich nimmt. Mal ist der richtige Züchter, der natürlich ebenfalls mehrere hundert Kilometer entfernt wohnt, erkrankt und kann sich nicht selbst kümmern. Bisweilen wird auch vorgegaukelt, man habe den Welpen gerade erst selbst vom Züchter gekauft, könne ihn aber aus irgendwelchen Gründen doch nicht behalten. Sozusagen ein Notverkauf, deswegen auch der günstige Preis, weit unter dem üblichen. Diese Zwischenhändler verdienen natürlich ebenfalls an dem Geschäft, und wer die Geschichten, die als Begründung herhalten müssen, tatsächlich glaubt, dem ist nun wirklich nicht zu helfen.
Ordnungsgemäße Papiere oder ein Kaufvertrag sind natürlich gerade nicht greifbar oder werden angeblich „in den nächsten Tagen” nachgeliefert. Auch dabei wird darauf vertraut, dass die Hundekäufer sich irgendwann so an den neuen vierbeinigen Hausgenossen gewöhnt haben, dass sie ihn auch ohne Hundepass, Impfpass, Chip und ähnliche Dinge akzeptieren.
Nur selten kommt es vor, dass Mitglieder dieser verschworenen Gemeinschaft skrupelloser Welpenhändler aussteigen und so wie ein ehemaliger Zwischenhändler in der nachfolgenden eidesstattlichen Versicherung Einzelheiten ihrer Vorgehensweise preisgeben. Aus rechtlichen Gründen mussten alle Angaben, die Rückschlüsse auf die Identität der dort genannten Personen zulassen könnten, unkenntlich gemacht und durch drei Punkte ersetzt werden. Darüber hinaus wurde am Inhalt nichts geändert.
In Kenntnis der Strafbarkeit einer vorsätzlichen oder fahrlässigen falschen Versicherung an Eides Statt erkläre ich, ... zur Vorlage bei Gericht an Eides Statt folgendes:
.... verkauft alle Hunde selber. ... gibt Anzeigen im Internet auf, überall dort, wo die Anzeigen kostenlos sind. Zudem verteilt ... Hunde auf Bestellung oder auch so an andere Händler, die die Hunde auch weiterverkaufen. Ich weiß von drei weiteren Verkäufern. Die Hunde werden meist am Wochenende verkauft. Ich weiß, dass ... Hunde verkauft. Dies auch nach Stuttgart, Bayern, Hessen, und weitere Orte.
Auf ... Grundstück befinden sich geschätzt zwischen 100 und 200 Hunde. Auf ihrem Grundstück lebt ... , ... und ... Kinder. Das ganze Haus ist voller Hunde. Die Familie hat keinen Platz zu Leben. Und daher sind auch die Kinder den ganzen Tag nicht da. Sie haben ein Zimmer unterm Dach.
In der Zeit, in der ich den Verkauf mitbekommen habe, hat ... Hunde an uns verkauft und dafür ca. 4000 – 4500 Euro verdient. In der Regel kassiert ... für Männchen 550 Euro und für Weibchen 580 Euro. Nach Stuttgart und Bayern werden die Hunde teurer verkauft.
Viele Kunden haben sich beschwert, da die Hunde krank waren oder gestorben sind. Mir gegenüber hat ... immer behauptet, dass die Besitzer sich nicht richtig gekümmert haben. Kunden, die sich beschwert haben, wurden oftmals des Grundstücks verwiesen. Die erste Etage ist voller Welpen, die in Käfigen gehalten werden. Die Käfige sind nach oben offen. Es stinkt und ist widerlich anzusehen, da die Welpen in ihren eigenen Fäkalien herumlaufen. Deswegen stinken sie beim Verkauf auch so.
... verteilt Blankoimpfausweise. Mit Aufkleber des Impfstoffs, Stempel und Unterschrift des Tierarztes. Die Impfausweise sind ohne Namen des Welpen, ohne Geburtsdatum, ohne Datum der Impfung.
... trägt alle Namen im Nachhinein selber ein. Die Impfausweise sind zu 90% gefälscht.
Der Tierarzt, mit dem ... zusammenarbeitet, kommt aus. Ich vermute, dass er ... oder ... heißt. Ich habe ihn nie persönlich kennen gelernt. Sie hat die Hunde mente, Spritzen, Salben, Pinzetten, Pipetten