Zur Bildstrecke – Jürgen Keiper
Geleitwort der Staatsminist – Prof. Monika Grütters MdB.
Einleitung – Ellen Euler und Paul Klimpel
Öffentliche Verantwortung, gesellschaftliche Aufgabe, privates Engagement
Kulturelles Erbe und Digitalisierung – Hermann Parzinger
Das Erbe der Arche Noah: Archive, Wissen und Informationen – Jürgen Keiper
Erschließung, Vernetzung und Access – Monika Hagedorn-Saupe und Werner Schweibenz
Skizzen zum Systemwechsel des kulturellen Gedächtnisses – Bernhard Serexhe
Die Regeln der Vernetzung
Standardisierung und kulturelles Erbe: Nichts geht ohne Menschen – Felix Sasaki
Von ESE zu EDM und darüber hinaus: Wie Europeana Zugang zu Objekten des kulturellen Erbes ermöglicht – Evelyn Dröge, Steffen Hennicke, Julia Iwanowa,Marlies Olensky, Stefanie Rühle, Violeta Trkulja
Ablieferung von Netzpublikationen durch den Zitierenden. Sicherung der Persistenz von Onlinequellen in der Wissenschaft – Jan Schallaböck
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung von Kulturgut
Wissen ohne Zukunft? Der Rechtsrahmen der digitalen Langzeitarchivierung von Netzpublikationen – Eric W. Steinhauer
Urheberrecht, Praxis und Fiktion. Rechteklärung beim kulturellen Erbe im Zeitalter der Digitalisierung – Paul Klimpel
Onleihe und virtueller Museumsbummel. Das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe im 21. Jahrhundert – Ellen Euler und Thomas Dreier
Vom Zettelkasten zum Archivserver. Digitale Nutzungsmöglichkeiten von Bibliotheken, Museen und Archiven nach geltendem Urheberrecht – Till Kreutzer
Exilpresse digital und Jüdische Periodika aus NS-Deutschland. Zwei Digitalisierungsprojekte der Deutschen Nationalbibliothek – Sylvia Asmus und Dorothea Zechmann
Wie frei ist freier Zugang?
Vielfalt für die Ewigkeit. Was Creative Commons für alle Gedächtnisinstitutionen so interessant macht – John H. Weitzmann
Freier Zugang zu digitalisiertem Kulturerbe für Wissenschaft und Bildung – Hanns-Peter Frentz
Kultur für alle? Zwischen organisierter Plünderung und der Demokratisierung kultureller Güter – Hannah Wirtz
Materialien
Die neue Renaissance. Empfehlungen der Drei Weisen zum Ausbau des europäischen kulturellen Erbes im Netz
Kulturelles Erbe im Internet sichtbar machen. Positionspapier Deutscher Museumsbund
Empfehlung für die Umsetzung der Berliner Erklärung von 2003 im Bereich der unterzeichnenden Kultureinrichtungen. Best-Practice-Empfehlung
Zu den Herausgebern
der Staatsministerin für Kultur und Medien
Prof. Monika Grütters MdB
„In Bibliotheken“, so einst Johann Wolfgang von Goethe, „fühlt man sich wie in der Gegenwart eines großen Kapitals, das geräuschlos unberechenbare Zinsen spendet.“ Dieses Kapital zu erhalten und seine Zinsen möglichst vielen Menschen zukommen zu lassen, ist eine der wesentlichen Aufgaben nicht nur der Bibliotheken, sondern aller Einrichtungen, die der Bewahrung unseres kulturellen Erbes verpflichtet sind. Im Zeitalter des Internets tun sich dafür ganz neue Möglichkeiten auf: Durch Digitalisierung werden Inhalte immer und überall verfügbar. Dadurch lassen sich auch diejenigen ansprechen, die Museen, Bibliotheken, Konzertsäle und andere Kultureinrichtungen bisher eher selten oder gar nicht besuchen. In die Digitalisierung des kulturellen Erbes und seine für alle Bürgerinnen und Bürger attraktive Präsentation im Netz zu investieren, ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Kulturpolitik und liegt besonders in staatlicher Verantwortung. Private Anbieter können – insbesondere in Kooperation mit öffentlichen Einrichtungen – eine wichtige Rolle spielen. Allerdings dürfen nicht ökonomische Interessen privater Unternehmen maßgeblich dafür sein, wem welche Angebote zur Verfügung stehen. Denn die Zinsen unseres kulturellen Erbes stehen allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zu.
Bund, Länder und Gemeinden haben die Digitalisierung des kulturellen Erbes in den vergangenen Jahren deshalb massiv ausgeweitet. Neben den vielfältigen Aktivitäten der einzelnen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen ist in Kooperation mit der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) ein zentrales Zugangsportal entstanden, das mittel- und langfristig allen etwa 30 000 deutschen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen die Möglichkeit eröffnet, ihre Bestände nach einheitlichen technischen Standards zu präsentieren. Zu diesem Zweck stellt die DDB dem Nutzer moderne Instrumente für Suche und Verarbeitung aller angebotenen Inhalte zur Verfügung. Die DDB folgt dabei nicht der kommerziellen Logik des Marktes mit dem Ziel möglichst hoher Klickzahlen, sondern orientiert sich allein an der Qualität der Inhalte und ihrer Relevanz für das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Netz einen authentischen und umfassenden Zugang zu unserem kulturellen Erbe zu eröffnen. Dass dabei der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz höchste Priorität haben, ist selbstverständlich. Dasselbe gilt für die Wahrung etwaiger Urheberrechte an den angebotenen Inhalten.
Die jüngsten Entwicklungen im Urheberrecht tragen dem Anliegen eines qualitativ hochwertigen und umfassenden Angebots Rechnung. Möglich ist nun auch die Digitalisierung sogenannter verwaister und vergriffener Werke, die bisher in den Beständen von Bibliotheken, Museen und Archiven schlummerten. Die Problematik bei verwaisten Werken besteht darin, dass ihre Urheber nicht bekannt oder nicht mehr auffindbar sind und folglich nicht gefragt werden können, ob sie mit der Digitalisierung ihrer Werke einverstanden sind. Vergriffene Werke, die etwa in Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften veröffentlicht wurden, sind über die üblichen Vertriebswege nicht mehr erhältlich. Durch die Anpassung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen zunächst auf europäischer und dann im Laufe des vergangenen Jahres durch den Bundesgesetzgeber auf nationaler Ebene haben die kulturellen Einrichtungen nun Rechtssicherheit. Im Hinblick auf das kulturpolitische Ziel, möglichst große Teile unseres kulturellen Erbe möglichst vielen zugänglich zu machen, ist diese Entwicklung ein Meilenstein.
Die gründliche Auseinandersetzung mit komplexen rechtlichen und organisatorischen Fragen ist – neben der finanziellen Seite – der Grund dafür, dass die DDB zunächst länger brauchte als private Unternehmen, um ihre virtuellen Pforten zu öffnen. Ihre Gründung und ihre Arbeitsweise sind das Ergebnis demokratischer Entscheidungen, die – anders als die in erster Linie dem ökonomischen Vorteil verpflichteten Investitionsentscheidungen eines Unternehmens – für ihre Legitimation eine Mehrheit und für ihre Umsetzung ein Budget aus öffentlichen Haushaltsmitteln brauchen. Die langen und schwierigen Debatten zwischen Fachkreisen und Politik sowie die Bereitschaft aller Seiten zum Kompromiss haben sich ausgezahlt: Der ausgehandelte Konsens kann und wird, da bin ich mir sicher, den Digitalisierungsprozess unserer Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen tragen und beschleunigen, sodass noch viel mehr Menschen als bisher „die Gegenwart eines großen kulturellen Kapitals“ erleben können, „das geräuschlos unberechenbare Zinsen spendet“.
Ellen Euler und Paul Klimpel
Die Entwicklungen der Technik verändern unsere Welt – sie haben sie verändert und verändern sie auch jetzt. In den letzten 20 Jahren hat der Einzug digitaler Technologien und die Vernetzung über das Internet in nahezu allen Lebensbereichen zu enormen Umbrüchen geführt. Die Entwicklung macht auch vor der Kultur nicht halt. Sie macht nicht halt vor den Institutionen, die seit langem und von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen für die Bewahrung und Pflege des kulturellen Erbes verantwortlich sind – dafür, dass dieses Erbe im gesellschaftlichen Bewusstsein lebendig bleibt. Archive, Museen, Mediatheken, Bibliotheken, Institutionen aus Denkmalpflege und Wissenschaft übernehmen nicht nur Verantwortung für den Erhalt des kulturellen Erbes, sondern ermöglichen auch den Zugang und sind damit Garant für demokratische Teilhabe.
Die digitalen und vernetzten Technologien stellen gerade die Gedächtnisinstitutionen vor große Herausforderungen. Wie sollen sie unter veränderten Bedingungen ihren gesellschaftlichen Auftrag erfüllen? Der Auftrag und die Erwartungen an diese Institutionen und die Möglichkeiten, die sie haben, klaffen häufig auseinander. Das gilt auch im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die traditionellen Gedächtnisinstitutionen stellen sich den mit vielen Chancen verbundenen Herausforderungen. Mit der Deutschen Digitalen Bibliothek wurde in Deutschland ein wichtiger Rahmen geschaffen, um die digitalen Angebote der verschiedenen Institutionen zu vernetzen und ganz neue Zugänge zu Wissen und Information zu schaffen. Die Vernetzung großer Datenbestände gekoppelt mit neuen Methoden und Netzwerkanalyseverfahren erweitert Forschungsfragen und bringt neue Erkenntnisse hervor, die zuvor so nicht denkbar waren. Doch daneben entstehen neue Akteure mit eigenem Selbstbewusstsein und großer Dynamik. Zivilgesellschaftliche Initiativen wie die Wikipedia genauso wie kommerzielle Firmen beschäftigen sich ebenfalls mit verschiedenen Aspekten des kulturellen Erbes. In dieser Situation ist der Diskurs über Rollen und Verantwortlichkeiten, über Möglichkeiten und Hindernisse besonders wichtig.
Es ist dies ein gesellschaftlicher, ein kulturpolitischer, ein rechtspolitischer Diskurs, aber auch ein Diskurs der Experten aus den Gedächtnisinstitutionen. Dieses Buch bildet wichtige Aspekte dieses vielschichtigen Gesprächs ab.
Zunächst geht es um die Fragen nach öffentlicher Verantwortung, den gesellschaftlichen Aufgaben und des privaten Engagement. Herrmann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der größten deutschen Kulturinstitution, schreibt über die Auswirkungen der Digitalisierung auf das kulturelle Erbe. Jürgen Keiper untersucht unterschiedliche Konzepte von Archiven. Monika Hagedorn-Saupe und Werner Schweibenz schließlich betrachten die Auswirkung von Digitalisierung auf die Erschließung, die Vernetzung und den Zugang. Wie wirkt sich diese Entwicklung auf die Arbeitsprozesse und das Selbstverständnis der Institutionen aus?
Die Regeln der Vernetzung bilden einen weiteren Schwerpunkt. Felix Sasaki beleuchtet die Bedeutung von Standards für das kulturelle Erbe. Evelyn Dröge, Steffen Hennicke, Julia Iwanowa, Marlies Olensky, Stefanie Rühle und Violeta Trkulja erläutern konkret das „Europeana Data Model“. Und Jan Schallaböck schließlich widmet sich der Frage von Dauerhaftigkeit von Online-Verweisen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das kulturelle Erbe gilt es angesichts der Digitalisierung neu auszujustieren. Eric Steinhauer fragt, ob angesichts der fehlenden rechtlichen Basis für die Archivierung originär digitaler Materialien das Wissen keine Zukunft hat. Paul Klimpel untersucht die Folgen der rechtlichen Unsicherheiten beim kulturellen Erbe. Häufig ersetzen Vermutungen und Fiktionen und eine Risikoabwägung die nahezu unmögliche Rechteklärung. Ellen Euler und Thomas Dreier fordern eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe auch im 21. Jahrhundert zu gewährleisten. Till Kreutzer beschreibt die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingen. Und Sylvia Asmus und Dorothea Zechmann erläutern die Schwierigkeiten der Rechteklärung und deren Folgen am konkreten Beispiel der Exilpresse.
Was unter freien Zugang zu verstehen ist, wird in einem weiteren Kapitel untersucht. John H. Weitzmann erläutert die Bedeutung von freien Lizenzen für die Gedächtnisinstitutionen und Hanns-Peter Frentz die Haltung zum freien Zugang aus Sicht von Museen und Archiven. Hannah Wirtz beschreibt Umsetzungsschwierigkeiten bei europäischen Vorgaben zum Umgang mit Information.
Am Ende enthält das Buch noch einige wichtige Materialien. Unter dem Titel „Die neue Renaissance“ stellte eine Expertengruppe der Europäischen Kommission 2011 Empfehlungen zum Ausbau des europäischen kulturellen Erbes im Netz vor. Der Deutsche Museumsbund beschreibt in seinem Positionspapier, welche urheberrechtlichen Anpassungen notwendig sind, um Kulturgut angemessen im Internet zu präsentieren. Und schließlich gibt die Best-Practise-Erklärung zur Berliner Erklärung 2003 der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, des Deutschen Archäologisches Instituts, des Bundesarchivs, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und der Stiftung Jüdisches Museum Berlin Hinweise, wie das dort beschlossene Open-Access-Paradigma weiter entwickelt werden soll.
Der Diskurs über das kulturelle Erbe in der Digitalen Welt wird weitergehen – weitergehen müssen. Dieses Buch soll einen Zwischenstand dokumentieren, auf dem der weitere Diskurs aufbauen kann.
Hermann Parzinger
Auch in Kulturgut bewahrenden Einrichtungen wird der Arbeitsalltag mehr und mehr digital: Die Dokumentation der Sammlungen erfolgt immer häufiger in Datenbanken, Fotos werden digital produziert und gespeichert, Kommunikation im Museum, mit Kollegen, mit Personen und Einrichtungen außerhalb der Museen erfolgt per E-Mail, unter Nutzung von Social Media etc. Das Internet wird genutzt, um eigenes Wissen weiterzugeben, um sich in Plattformen auszutauschen und dezentral zusammenzuarbeiten.
Diese breitere Nutzung der neuen Technologien eröffnet den kulturgutbewahrenden Einrichtungen neue Chancen, birgt aber auch ein großes Maß an Herausforderungen.
Die Bundesregierung formuliert in ihrer „Digitalen Agenda 2014-2017“1 als Ziel:
„[…] Deutschland zu einem digitalen Kulturland weiter[zu]entwickeln. Dazu gilt es,
ein qualitativ hochwertiges Angebot digitaler Inhalte zu sichern. Hierzu werden wir
die Rahmenbedingungen für Inhalteanbieter weiter verbessern. Ferner treiben wir die
Digitalisierung von Kulturgut weiter voran und verbessern die Zugänglichkeit zum kulturellen
und wissenschaftlichen Erbe in Archiven, Bibliotheken und Museen.
– Wir entwickeln eine übergreifende Strategie und Aktionspläne mit geeigneten technischen
Lösungen und Standards zur Digitalisierung von Kulturgütern (u.a. Kino- und Filmdigitalisierung)
sowie zur langfristigen Bewahrung von Wissen, Informationen und Kulturgütern in digitaler
Form und schaffen die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.
– Wir stellen – soweit urheberrechtlich zulässig – digitalisierte Kulturgüter und
deren Metadaten offen und möglichst unentgeltlich zur Verfügung.
– Wir bauen die ‚Deutsche Digitale Bibliothek‘ weiter auf und aus.“2
Die Zugänglichmachung der von ihnen bewahrten Kulturgüter gehörte schon immer zu den zentralen Aufgaben der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen. Dabei wurden und werden adäquate und moderne Vermittlungsformen genutzt. Diese Entwicklungen waren immer auch mit Diskussionen um diese neuen Vermittlungsformen verbunden. Sowohl die ersten gedruckten Ausstellungskataloge, die mit Fotografien bebildert wurden, wie auch die Einführung von Audioguides in Ausstellungen waren nicht unumstritten. Befürchtungen, dass die „Aura der Originals“ verloren ginge, dass in Folge der zusätzlichen Informationsquellen die Besucher auf den Weg in die Museen verzichten, die Nutzer der Bibliotheken ausbleiben würden, haben sich als unbegründet erwiesen. Es gibt sie beim Thema Digitalisierung und Online-Bereitstellung in gleicher Form wieder.
Die meisten Kultureinrichtungen haben begonnen, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten der Herausforderung zu stellen und die Möglichkeiten einer zur Informationsgesellschaft gewandelten Gesellschaft zu nutzen, um einen möglichst breiten und weiten Zugang zu ihren Beständen zu geben. In der Vergangenheit war der Zugang zum kulturellen Erbe über Ausstellungsbesuche vor Ort, die Lektüre von gedruckten Ausstellungskatalogen oder die Betrachtung von analogen Abbildungen gegeben. Mit der Digitalisierung besteht nun erstmals die Möglichkeit über die bisherigen Angebote hinaus, zeit- und ortsunabhängig einen Zugang zu den kulturellen Beständen zu geben. Der bessere Zugang zu den Beständen und das Wissen darüber, was die Museen, Bibliotheken und Archive bewahren, führt tendenziell dazu, dass mehr Menschen in Bibliotheken und Museen gehen – durchgängig verzeichnen Museen und Bibliotheken steigende Nutzer- und Besuchszahlen.
Für den Bibliotheksbereich wurde der Nutzerwunsch nach mehr digitalen Angeboten belegt: für die öffentlichen Bibliotheken Berlins durch das Projekt „NuMoB – Nutzungsmonitoring für Bibliotheken“, dessen Ergebnisse im August 2014 vorgestellt wurden. 16 000 befragte Personen bestätigten die Notwendigkeit von Bibliotheken, sahen aber auch die digitalen Medien als wichtiges Angebot. Onlinerecherchen am Computerarbeitsplatz, freier Internetzugang per WLAN wird erwartet, auch E-Books zum Herunterladen werden stark nachgefragt.3 Eine entsprechend aktuelle Untersuchung steht für die anderen Kultursparten noch aus.
Der Nutzen des Traums vom uneingeschränkten und allumfassenden Zugang zu Wissen und Kultur ist nicht nur in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht groß. Auch aus restauratorischer Sicht sind hochwertige Digitalisate von Bedeutung. So werden die Originale durch die Zugänglichmachung von Digitalisaten vor übermäßiger Nutzung geschützt und entlastet. Die Originale können unter optimalen Lagerungsbedingungen in den Magazinen verbleiben, während weltweit auf die verhältnismäßig günstig zu erstellenden Digitalisate und die Metadaten der Originale zugegriffen werden kann. Durch die Nutzung moderner technischer Verfahren bei der Herstellung der Digitalisate entstehen neue, bislang nicht verfügbare Möglichkeiten der Nutzung und Erforschung. Damit entstehen Digitalisate, deren Nutzungsmöglichkeiten weit über die reiner bildgebender Präsentationen hinausgehen.
Ein Beispiel hierfür ist das Projekt „3D-Erfassung von historischen und zeitgenössischen Musikinstrumenten Südasiens in erweiterten Objektperspektiven“ im Ethnologischen Museum der Staatlichen Museen zu Berlin (siehe Abbildung 1). Dabei spielen 3D- und CT-Aufnahmen und die Erfassung vertiefender Informationen eine Schlüsselrolle. Diese Informationen und die Digitalisate können in diversen Nutzungsszenarien verwendet werden: Einerseits direkt durch den Benutzer an seinem PC, Laptop oder Smartphone in den jeweils angepassten Datei- und Auflösungsgrößen für die jeweiligen Nutzergruppen und Endgeräte optimiert. Anderseits können diese Informationen Gegenstand neuer Forschungs- und wissenschaftlicher Nutzungsansätze sein. Auf dieser Basis wird es möglich sein, Untersuchungen zu zeitlicher Einordnung über Materialbearbeitung, Kulturtechniken in der Nutzung (Patina, Spielspuren), ästhetischen Prinzipien und Handwerkstechniken vorzunehmen, die sonst nur mit aufwendigen Untersuchungen vor Ort möglich wären.
CT-Aufnahmen südasiatischer Musikinstrumente
Foto: Andreas Richter/ Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin
Kultureinrichtungen werden in ihrer Rolle als Vermittler und Sachwalter, aber auch Bewahrer dieser unwiederbringlichen, weil realen, Kulturschätze gestärkt. Unabhängig davon, ob es sich um Bibliotheken, Archive, Museen oder Denkmalämter handelt, eröffnen sich neue Möglichkeiten und stellen sich neue Aufgaben. Leider droht manchmal die Rolle des „Bewahrers“ in den Diskussionen und der Euphorie über das technisch möglich Erscheinende unterzugehen. Den Kultureinrichtungen fällt daher die manchmal undankbare Aufgabe zu, nicht nur dem Nutzer – im Rahmen der Möglichkeiten – alle für die Arbeit notwendigen und für das Verständnis des kulturellen Erbes förderlichen Informationen zu den bewahrten Kulturgütern zur Verfügung zu stellen, sondern auch zu vermitteln, warum gegebenenfalls Einschränkungen notwendig sind.
Viele Kultureinrichtungen haben sich auf den Weg gemacht, diese digitalen Werkzeuge und Vermittlungsformen zu nutzen und haben bereits erste Standards entwickelt beziehungsweise sind bereit, vorhandene Standards zu nutzen. Bei den Akteuren handelt es sich oftmals um die größeren oder sehr großen Einrichtungen der Kulturlandschaft, wie sie zum Beispiel im Kompetenznetzwerk der Deutschen Digitalen Bibliothek versammelt sind, unter anderem die Bayerische Staatsbibliothek, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, das Bundesarchiv, die Deutsche Nationalbibliothek oder das Deutsche Filminstitut. Das hat seine Ursache darin, dass in diesen großen Einrichtungen in der Regel die Handlungsspielräume größer sind als in kleinen Einrichtungen. Die unterschiedlichen Geschwindigkeiten in der Entwicklung, die Tatsache, dass einige Einrichtungen schneller, andere langsamer auf diesem Weg vorankommen, ist sowohl den unterschiedlichen Materialien, die unterschiedlich komplexe Verfahren der Digitalisierung benötigen, aber auch unterschiedlichen Rahmenbedingungen geschuldet. So können einige Materialarten wie bisher mit wenigen formalen Zusatzinformationen zu einem Scan und somit mit einem geringeren Aufwand für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden. Die bildgebenden Verfahren auf Grundlage von Digitalfotografie oder von für große Serien geeigneten Scanverfahren sind rein technisch und vom Arbeitsablauf gesehen keine große Herausforderung mehr.
Digitalisierung in der Staatsbibliothek zu Berlin
Foto: Christine Kösser / Staatsbibliothek zu Berlin
Digitalisate anderer Materialien benötigen komplexere Erschließungsinformationen oder die Kontextualisierung mit anderen Objekten, um für den Nutzer verständlich zu sein. Andere erzeugen bei der Digitalisierung große Datenmengen – wie zum Beispiel bei Filmen und 3D-Objekten. In einigen Regionen unseres Landes sind die vorhandenen Datenleitungen für ein entsprechendes Angebot noch nicht geeignet und in den seltensten Fällen sind in den kleineren kulturellen Einrichtungen die technischen Rahmenbedingungen für die Erstellung entsprechender Digitalisate vorhanden.
Zusätzlich bestehen nach wie vor rechtliche Rahmenbedingungen, die auf den ersten Blick für den Nutzer nicht verständliche Hemmnisse bilden. So ist es nach wie vor aus rechtlichen Gründen leichter, Objekte zu präsentieren, deren digitale Abbildungen mittels Scanverfahren erzeugt werden, als digitale Abbildungen, die direkt oder indirekt auf fotografischen Verfahren oder auf der Digitalisierung ganzer Filmsequenzen basieren.
Des besonderen Schutzes bedürfen Objekte, die nicht in den Kultureinrichtungen selbst verwahrt werden können. Ausgrabungsstätten und deren Position können nicht immer und in jedem Falle der Öffentlichkeit bekannt gegeben oder dauerhaft zugänglich gemacht werden. Nach erfolgter Arbeit verbleiben sie vor Ort, werden unter Umständen durch Bauarbeiten zerstört, überbaut oder – im besten Fall – bis zu späteren Aufarbeitungen wieder zugeschüttet. Sie sind somit zwar nicht mehr zugänglich, aber auch ungeschützt vor unberechtigtem Zugriff. In diesen Fällen sind entsprechend bearbeitete Grabungsdokumentationen (gegebenenfalls ohne exakte Koordinaten) und die digitalisierte Dokumentation alles, was der Öffentlichkeit und anderen Forschern zur Verfügung gestellt werden kann. Aufgrund der Datenmenge, den oben beschriebenen Besonderheiten und den zu erfassenden Metadaten handelt es sich um sehr komplexe und aufwendige Verfahren der Digitalisierung, die weit über die reine Bildgebung hinausgehen. So setzt das Landesamt für Archäologie Sachsen bei Ausgrabungen in Plauen einen sogenannten Archäocopter ein. Dieses Gerät macht nicht nur Bilder, es errechnet und übermittelt auch Daten für die Erstellung von 3D-Modellen der Ausgrabungsstätte.
Archäocopter-Einsatz in Plauen
Foto: Landesamt für Archäologie Sachsen
Für die Kultureinrichtungen bleibt diese Entwicklung bei internen Abläufen und Aufgabengewichtungen nicht ohne Folgen. Ohne Vorbereitung und ohne die Schaffung der Grundlagen ist die Bereitstellung von Digitalisaten und den dazugehörigen Objektinformationen nicht zu realisieren. Selbstverständlich sind in den Museen, Archiven, Bibliotheken und Denkmalämtern viele Informationen über die verwahrten Kulturgüter verfügbar. Aber längst sind noch nicht alle Informationen in Datenbanken eingepflegt; nach wie vor sind handgeschriebene Karteikarten unerlässlicher Bestandteil der Dokumentation. Viele der verfügbaren Digitalisate sind für den Arbeitseinsatz und nicht für die öffentliche Präsentation im Internet erstellt. Bildverwaltung, Qualitätsanforderungen der elektronischen Repräsentationen sowie die Rechteklärung sind nicht für diesen Verwendungszweck ausgelegt. So stammt ein großer Teil der Abbildungen aus Zeiten, in denen die Online-Nutzung nicht vorgesehen war und aus diesem Grunde die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht geschaffen werden konnten. Dokumentarische Werkzeuge und Abläufe sind nach wie vor darauf optimiert, die schiere Menge der Objekten und Archiveinheiten für die interne Verwendung nutzbar zu machen.
Eine Online-Verfügbarmachung stellt umfassendere, arbeitsintensivere Anforderungen an die Erschließung. Die verwendeten Fachvokabulare müssen mit Bezeichnungen ergänzt werden, die für Laien verständlich sind. Dies geschah bislang nur im Vorfeld von Ausstellungen. Es bedarf des Aufbaus von Publikationsplattformen, in denen die Einrichtungen ihre Bestände präsentieren und verfügbar machen können.
Ohne überzeugende Strategien zur Bewahrung digitaler Objekte – auch für die Langzeitbewahrung von komplexen digitalen Objekten – besteht die Gefahr, dass die Digitalisate innerhalb von zehn bis fünfzehn Jahren nicht mehr nutzbar und ein Großteil der Daten verloren sind.
Alle diese Aufgaben sind dabei nicht nur von den und für die großen Einrichtungen zu lösen, sondern betreffen den Großteil der Kultureinrichtungen. Es bedarf somit der Lösungsansätze, die auch und vor allem den kleinen und mittleren Bibliotheken, Archiven und Museen zur Verfügung stehen. Diverse Initiativen und Projekte wie „Museum digital“4, „digiCULT“5, „Archive in Nordrhein-Westfalen“6 widmen sich diesen Themen. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, flächendeckend die Kultureinrichtungen zu unterstützen. Allein der Umfang des zu digitalisierenden Materials ist beeindruckend: In deutschen Kultureinrichtungen sind zum Beispiel mehr als 500 Millionen historische Fotografien vorhanden.7
All diese Objekte müssen nicht nur digitalisiert, sondern auch erschlossen werden. Zusätzlich zur Objektverwaltung kommt die Bereitstellung von Objektdaten für die Online-Präsentation und deren inhaltliche Aufbereitung hinzu – in viel größerem Umfang als es bislang für die in Ausstellungen gezeigten Objekte nötig war. Denn mit der Möglichkeit der Online-Publikation entsteht die Chance, das sichtbar zu machen, was nicht in den Ausstellungen gezeigt werden kann, sondern in Depots verwahrt wird. In der Regel müssen jedoch die Digitalisate – die elektronischen Repräsentationen der Objekte – erst erzeugt werden und die Online-Plattform muss betreut werden. Dabei wandeln sich die Erwartungen der Besucher kontinuierlich: Was sollen die Kultureinrichtungen im Informationszeitalter anbieten, welche Kanäle sollen sie nutzen, in welchen Zeiträumen arbeiten? Man erwartet heute alles im Netz zu finden, in hoher Abbildungsqualität, optimiert für jede Art von Endgerät, möglichst nicht nur als Bild, sondern auch im Video oder als 3-D-Objekt – je leistungsstärker die Datenleitungen bei den Nutzern werden, desto höher sind die Erwartungen.
Neben der Publikation der Information zu den Beständen besteht mehr und mehr die Notwendigkeit diese mit den Beständen anderer Kultureinrichtungen zu vernetzen, damit sie von allen Interessierten gefunden werden können. Hierzu werden thematische, regionale und nationale Zugänge wie die Deutsche Digitale Bibliothek und die europäische Plattform Europeana aufgebaut. Um sich hieran beteiligen zu können, müssen sich die Beteiligten auf gemeinsame Standards einigen und diese für ihre eigenen Einrichtungen implementieren und ausbauen.
Die Veröffentlichung von Objektinformationen hat jedoch weitreichende Folgen. Eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten (Bildrechte, Namensnennungsrechte, Übereignungsauflagen) sind zu berücksichtigen. Hinzu kommen finanzielle Aspekte wie fällige Entgelte an Rechteinhaber im Falle der Publikation. Diese Themen sind, zumindest für Museen, kein unbekanntes Terrain, werden sie doch bei jeder Ausstellung akut. Es ändert sich jedoch die Dimension, wenn zum Beispiel große Teile der Datenbank online frei verfügbar gemacht werden sollen.
Eine Digitalisierungsstrategie – wie sie etwa für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und für ihre Einrichtungen erstmalig am 13. Oktober 2010 für den Zeitraum von 2011 bis 2015 veröffentlicht wurde und 2014 überarbeitet wird – ist im Prinzip für jede Einrichtung erforderlich.
Die SPK beispielsweise hat in den Digitalisierungsvorhaben ihrer Einrichtungen den Fokus auf solche Bestände gelegt,
„die herausragend, einmalig, von besonderem Interesse für die Forschung sind oder aus anderen Gründen nationale oder internationale Bedeutung haben. Innerhalb dieser Vorgaben hat jede Einrichtung definiert, welche ihrer Bestände vorrangig digitalisiert werden sollen. Dabei wird der Umgang mit unterschiedlichsten Objektarten und Materialien berücksichtigt. Bei sämtlichen Digitalisierungsvorhaben in der Stiftung werden die jeweiligen Standards für Bibliotheken, Museen und Archive beachtet. Dies ermöglicht einen problemlosen Austausch der Digitalisate und Daten innerhalb der Stiftung. Es vereinfacht zudem deren Übernahme in Internetportale. Für die Digitalisierung von Schriftgut sind bei der Stiftung die Praxisregeln „Digitalisierung“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verbindlich.“8
Als öffentliche Kultur- und Forschungseinrichtung hat die SPK festgelegt, dass alle ihre digitalen Bestände, an denen keine Rechte Dritter bestehen, für die nicht-kommerzielle Nutzung kostenfrei zur Verfügung stehen.
Auch wenn man die Entwicklung der „Digitalisierung“ und „Portalisierung“ noch nicht als Schlusspunkt der Präsentation und digitalen Repräsentation von Kulturgut hält, so ist sie doch Realität und Ausdruck der Entwicklung der Informationsgesellschaft. Sie kann ein Baustein sein für das gesteigerte Interesse der Internetnutzer an Partizipation und den Wandel in unserer Informationslandschaft. Die Handlungsmöglichkeiten und das Nutzungsverhalten der Internetnutzer machen deutlich, dass eine einfache, schlanke Homepage mit der Aussage „Wir sind hier und so kommen Sie zu uns.“ heute nicht mehr genügt.
Immer deutlicher wird, dass der Aufbau von Spezialangeboten, die geschlossenen Benutzerkreisen vorbehalten sind, nicht ausreicht. Die Online-Enzyklopädie Wikipedia ist ein Beispiel dafür, welches Potential in Teilen der Nutzergemeinschaft des Webs besteht, und zeigt das Interesse und die Bereitschaft, selbst aktiv an der Erarbeitung, dem Ausbau und der Positionierung von Information teilzunehmen.
Informationen auf diese Weise zur Verfügung zu stellen, ist ein wichtiger Meilenstein bei der Bereitstellung des kulturellen Erbes für die Forschung sowie für die breite Öffentlichkeit. Dies garantiert aber nicht immer – und auch nicht in der für wissenschaftliches Arbeiten erforderlichen Erschließungstiefe – die Vertrauenswürdigkeit und damit Zitierfähigkeit dieser Information. Wie sich diese Entwicklungen weiter auf die Wissens- und die Kulturlandschaft auswirken werden, kann zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Aber wir wollen es dennoch wissen: Eine wissenschaftliche Untersuchung des Prozesses der Digitalisierung, der Folgen, Chancen und Strukturveränderungen für die Gesellschaft, der Wissenserschließung und -vermittlung, der Kulturvermittlung und deren Präsentation erfolgt beispielsweise im von der EU kofinanzierten Projekt RICHES (Renewal, Innovation and Change: Heritage and European Society), an dem das Institut für Museumsforschung für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz beteiligt ist.9
Der Aufwand, der mit der Bereitstellung des kulturellen Erbes im Internet für die Einrichtungen, die Kulturgut bewahren, zweifellos verbunden ist, wird durch zahlreiche, zum Teil ganz konkrete Vorteile und Mehrwerte mehr als aufgewogen. Zu allererst durch einen Umstand, auf den man eigentlich erst mittelbar stößt: Es ist der Zwang, sich seine Sammlung, deren Dokumentation und Erschließungstiefe, Korrektheit und Aktualität einmal konkret vorzunehmen. Diese Auseinandersetzung ist, wenn man den Prozess ernst nimmt, schon von unschätzbarem Wert. Dazu kommt, dass das Internet heutzutage die zeitgemäße Kommunikationsform darstellt, die – unabhängig von der (aufwendigeren) Möglichkeit des Zugangs zum Original – einen weltweiten Zugriff auf das Abbild und die beschreibenden Erschließungsdaten ermöglicht. Daraus resultiert eine bislang unbekannte Transparenz von Beständen. Sodann schafft die Online-Verfügbarkeit eine erhöhte Sichtbarkeit der Objekte und der Einrichtungen, die die Sammlungen bewahren. Eine weitere Auswirkung ist die aktive Einbeziehung der Internetnutzer – Wissenschaftler wie Laien – in die institutionelle Arbeit: Das schafft positive Effekte, die irgendwo zwischen Outsourcing, Crowdsourcing und Expertsourcing liegen, zwischen Sammeln von Quellenmaterial, Quellinformationen und Wissen – sie dient damit der Wissenserweiterung. Dies alles ermöglicht neben dem Zugang zur interessierten Öffentlichkeit und Forschung, also dem nicht-kommerziellen Sektor, zuletzt auch neue Vermarktungsmöglichkeiten, etwa durch die Bereitstellung von hochwertigem, kostenpflichtigen Bildmaterial für kommerzielle Zwecke.
Auch in der digitalen Welt verliert das Original – das originale Kulturgut – seine Bedeutung nicht.
Prof. Dr. Dr. hc. mult. Hermann Parzinger ist seit 2008 Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Studium der Vor- und Frühgeschichte (Prähistorische Archäologie), der Provinzialrömischen Archäologie und Mittelalterlichen Geschichte in München, Saarbrücken und Ljubljana, Promotion 1985, Habilitation 1990. 1990 Berufung zum stellvertretenden Direktor der Römisch-Germanischen Kommission des Deutschen Archäologischen Instituts (DAI). 1995-2003 Gründungsdirektor der Eurasien-Abteilung des DAI, 2003-2008 Präsident des DAI. Ausgrabungen und archäologische Forschungsprojekte in Sibirien, Kasachstan, Usbekistan, Tadschikistan und Iran. Bedeutende Ehrungen und Preise: 1998 Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), 2009 Verleihung des „Ordens der Freundschaft“ durch den russischen Staatspräsidenten, 2011 Wahl in den Orden Pour le mérite für Wissenschaften und Künste. Mitglied u.a. in der British Academy, in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und in der American Philosophical Society, Sprecher des Deutsch-Russischen Museumsdialogs und Co-Vorsitzender der Arbeitsgruppe Kultur des Petersburger Dialogs.