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1. Auflage 2015
© 2015 by FinanzBuch Verlag,
ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH
Nymphenburger Straße 86
D-80636 München
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Lektorat: Leonie Zimmermann
Umschlaggestaltung: Pamela Machleidt
Umschlagabbildung: unter Verwendung von shutterstock- und Fotolia-Bildern
Satz: EDV-Fotosatz Huber/Verlagsservice G. Pfeifer, Germering
Druck: CPI books GmbH, Leck
Printed in Germany
ISBN Print 978-3-89879-846-4
ISBN E-Book (PDF) 978-3-86248-369-3
ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-86248-372-3
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Einleitung
Hauptteil
Kapitel 1: Die Prinzipien und Elemente von Herrschaft
I.) Philosophiegeschichtliche Anfänge
II.) Theologische Wurzeln der Herrschaft
III.) Der naturwissenschaftliche Entwicklungsgang
IV.) Geistesgeschichtliche Dimensionen
V.) Rechtsgeschichtliche Anmerkungen
VI.) Rechtsmethodische Herrschaftskomponenten
VII.) Anthropologische Zwischenbemerkung
VIII.) Polizei und Militär
IX.) Herrschaft durch Steuern
X.) Herrschaft durch Geldpolitik
XI.) Herrschaft durch Lenkung des (Akzeptanz-)Denkens
XII.) Verwirren statt Überzeugen
Kapitel 2: Ein empirischer Blick auf das Herrschaftskonstrukt namens EU
I.) Kleine Geschichte der EU
II.) Die derzeitigen Institutionen und ihre Befugnisse
III.) Die Diskussion um Europa und die EU in den konträren Bewertungen
Kapitel 3: Wege zu einer gedeihlichen Union für Europa
I.) Abschied von der Illusion namens »Weltinnenpolitik«
II.) Plädoyer für eine Rückbesinnung auf das Zivilrecht
III.) Resümee
Anhang
Biedermann und die Euro-Brandstifter
Rettet Europa vor der EU! Warum jetzt die wahren Europäer gefordert sind
Richterrecht in politikverliebten Zeiten. Über das Verfassungsgerichtsurteil zum ESM vom 12. September 2012
Der Sargnagel der Europäischen Union. Protokoll einer völkerrechtlichen Selbsttötung
Postnukleares Befriedungsprojekt namens Euro Zwischen den Kriegen?
Über den Autor
Ich danke Nihada Pilav, Barbara Warner und Henning Lindhoff
für die ebenso selbstlose wie vielgestaltige Unterstützung
bei der Niederschrift.
Nach verbreiteter Auffassung stellt die Europäische Union ein historisch einzigartiges System der Regierungsherrschaft dar. Das Selbstverständnis ihrer Akteure geht auch ohne jeden Zweifel dahin, Macht über Menschen ausüben zu wollen. Wer die EU demnach nicht nur an ihrer rhetorischen Oberfläche als »Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts« betrachten möchte, sondern ihre Grundlagen und Mechanismen tiefer erfassen will, der muss sich zunächst ganz grundsätzlich mit der Frage nach Herrschaft an sich auseinandersetzen. Er muss fragen: Was ist Herrschaft? Wie funktioniert sie? Was rechtfertigt sie?
Wenn – wie man sagt – das wesentlich legitimierende Element der EU eine Demokratie ist: Wie kann sie gelingen? Welche Gefahren drohen für sie und welche von ihr? Ist es einer staatsartigen Organisation überhaupt möglich, in tatsächlich demokratischer Weise über Millionen von Menschen zu herrschen, die allesamt teils Tausende und (angesichts der Einbeziehung von Gebieten in Übersee) Zehntausende Kilometer voneinander entfernt in unterschiedlichen Kulturen und mit verschiedenen Sprachen leben?
Sollte eine detaillierte Betrachtung dieser Grundlagen zu der Erkenntnis führen, dass eine einheitliche Regierungsorganisation für eine befriedigende Bewältigung all der vielen Aufgaben absehbar überhaupt nicht geeignet ist, dann wäre wohl anschließend zu fragen: Schadet das Projekt EU den Regierten zuletzt möglicherweise mehr, als dass es ihnen nutzt? In diesem Falle bestünde unter Umständen Anlass, das bislang errichtete System der EU-Regierungsherrschaft zügig zu modifizieren, um jedenfalls das zu erhalten, was uns Europäern lieb und teuer ist. Unser einzigartiges, naturschönes, geschichtsbewusstes, sprachvielfältiges, politisch zerklüftetes, Individuen achtendes, kulturmächtiges und wohlhabendes Europa.
In der bisherigen Literatur über die EU dominieren im Wesentlichen zwei Strömungen. Die eine Strömung ist geprägt von dem Versuch, die glücksbringenden, heilsversprechenden und friedenstiftenden Dimensionen des politischen Plans mit dem Namen »EU« hervorzuheben und zu lobpreisen. Die zweite Strömung hingegen befasst sich skeptisch mit den konkreten Institutionen der EU und kritisiert, zunehmend unüberhörbar, ihre mangelhaften Funktionsweisen in unterschiedlichster Gestalt.
Mit der hier vorgelegten Darstellung soll der Versuch unternommen werden, der EU auf einem davon abweichenden Weg näherzutreten. Diese Annäherung erfolgt aus der Perspektive eines deutschen Betrachters. Zwar wäre wünschenswert, einen Blick auf die Europäische Union werfen zu können, der die derzeit 28 verschiedenen mitgliedstaatlichen Betrachtungswinkel allesamt miteinbezieht. Aus naheliegenden Gründen ist es aber unmöglich, einen derart allumfassenden Blick auf das Phänomen »EU« haben zu können. Ein Betrachter mag sich in einem, zwei oder vielleicht drei Ländern halbwegs persönlich zu Hause fühlen. Einen Beobachter hingegen, der ein Vertrautsein mit allen 28 Mitgliedstaaten für sich reklamieren könnte, wird es schon rein faktisch nicht geben. Ausgangspunkt aller hiesigen Überlegungen ist daher stets der Blick aus Deutschland.
In einem ersten Schritt werden zunächst – so knapp wie möglich, aber auch so ausführlich wie nötig – die wesentlichen Prinzipien von Macht bzw. die grundlegenden Elemente von Herrschaft in Europa teils abstrakt, teils historisch hergeleitet. In einem zweiten Schritt wird anhand eines konkreten Blicks auf die aktuelle Gestalt der EU untersucht, inwieweit dieses Herrschaftskonstrukt überhaupt in der Lage ist (und sein kann), Herrschaft legitim, akzeptabel und gedeihlich auszuüben. In einem dritten und letzten Schritt wird dann die Frage erörtert, welche andere Richtung bei allem denkbar erscheint, um die EU wieder in eine Gestalt zu bringen, in der sie dauerhaft irgendeine legitime Herrschaft im Sinne der bislang erzielten rechtlichen Fortschritte nach europäischer Tradition ausüben könnte.
Klar muss sein, dass die einzelnen Bestandteile dieser äußerst gedrungenen Beschreibung nur einen groben kursorischen und ersten Überblick verschaffenden Parforceritt quer durch das Thema darstellen können. Wenn die vorgestellten Hinweise und genannten Stichworte dem Leser Anlass und thematische Hilfestellung geben, anschließend an anderen Stellen gezielter und vertiefter nach eigenen Antworten zu suchen, wäre der Zweck dieses Buches erreicht. Warum nämlich habe ich dieses Buch überhaupt geschrieben? Weil ich glaube, dass man – in jedem Falle als Jurist – zu schlechten Gesetzen nicht einfach schweigen darf. Und weil ich überzeugt bin, dass jener Traum von einem friedlichen Europa gegen Unrecht und Machtgier verteidigt werden muss.
»Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten … gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.«
§ 1 Absatz 3 der Berufsordnung für deutsche Rechtsanwälte