Zwei Jahre AGG - Einfluss auf Vorstellungsgespräch, Archivierung und Kündigungsschutz
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GENIOS WirtschaftsWissen Nr. 12/2008 vom 01.12.2008
Zwei Jahre AGG - Einfluss auf Vorstellungsgespräch, Archivierung und Kündigungsschutz
C.F.Dobner
Kernthesen
Indiskrete Fragen sind auch nach Einführung des AGG beim Vorstellungsgespräch gegenüber einem Bewerber als Reaktionstest zulässig.
Die zwingenden Einlager- und Aufbewahrungsfristen des AGG verursachen bei Klein und Mittelbetrieben Zusatzkosten pro Jahr und Mitarbeiter zwischen 1 000 - 4 500 Euro.
Das BAG bestätigt in seinem neuesten Urteil die Anwendung des AGG im Rahmen des Kündigungsschutzes entgegen des §2 Abs. 4 AGG.
Trotz des Anfang des Jahres 2008 von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens sah die Bundesregierung bisher keinen Handlungsbedarf.