Die Bundesregierung will zu Beginn des Jahres 2008 die Unternehmensbesteuerung neu regeln.
Das dabei verfolgte Ziel ist eine international wettbewerbsfähigere Unternehmensbesteuerung, die Finanzierungs- und Rechtsformneutralität weitestgehend gewährleistet.
Bei der Umsetzung ihres Vorhabens kann sich die Bundesregierung auf die vom Sachverständigenrat und der Stiftung Marktwirtschaft ausgearbeiteten Steuerreformkonzepte stützen.