Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
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GENIOS WirtschaftsWissen Nr. 04/2004 vom 02.04.2004
Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
I.Zeilhofer-Ficker
Kernthesen
Zum 19. April 2004 treten die neuen EU-Vorschriften zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Kraft.
Viele Produkte, die bereits heute GVO enthalten, müssen ab April mit dem Vermerk "genetisch verändert", "enthält genetisch verändertes..." oder "aus genetisch verändertem ... hergestellt" gekennzeichnet werden.
Für Verstöße gegen die GVO-Vorschriften sind Bußgelder bis 50 000 EUR und für besonders gravierende Fälle Haftstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen.