Karin Tritt, Friedrich von Heymann, Michael Zaudig et al.

ICD-10-Symptom-Rating (ISR) - Das Handbuch zum Fragebogen

 

 

 








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am 28.02.2015 um 12:17 Uhr, IP: 46.5.254.66

Inhaltsverzeichnis

Titel

Das Handbuch

Überblick

1. Konstruktion des Instruments

2. Darstellung und Auswertung des ISR

3. Zielsetzungen und Stichprobenbeschreibung der in diesem Manual dargestellten ISR-Einzelstudien

4. Gütekriterien des ISR

5. Normierung des ISR

6. Veränderungssensitivität des ISR

7. Literatur

8. Anhänge

9. Fußnoten

Impressum

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Das Handbuch

ICD-10-Symptom-Rating (ISR) – Das Handbuch zum Fragebogen -

 

 

 

Karin Tritt, Friedrich von Heymann, Michael Zaudig, Thomas Probst, Thomas Loew, Burghard Klapp, Wolfgang Söllner, Thomas Fydrich & Markus Bühner

 

unter Mitarbeit von: Sonja Artmann, Bettina Bauer, Robert Bidmon, Corinna Borchard, Wolfram Brandt, Felix Fischer, Herbert Fliege, Eric Gangl, Waltraud Heitzer-Gores, Katharina Losch, Tanja Lüders, Janna Odesser, Julia Probst, Nicole Schirmer, Michael Seidel, Christine Schmidt, Anna Spatzl, Johanna Stelle, Jennifer Stock, Jochen Timmermann & Irina Zacharias

 

 

 

Stand: 12.09.2014

 

 

 

 

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Überblick

Überblick

 

1           Konstruktion des Instruments

1.1        Vorüberlegungen     

1.2        Zielsetzungen          

1.3        Fragebogenkonstruktion      

2           Darstellung und Auswertung des ISR 

2.1        Itemdarstellung und Skalenzuordnung                

2.2        Skalierung der Antwortmöglichkeiten  

2.3        Skalenberechnung  

2.4        Umgang mit fehlenden Werten             

 

3           Zielsetzungen und Stichprobenbeschreibung der in diesem Manual dargestellten ISR-Einzelstudien 

3.1        Übersichtstabelle zu den Stichproben des Manuals           

3.2        Kurzdarstellung der Einzelstudien, die im Manual aufgeführt werden              

3.2.1     Konstruktionsschritte des ISR und Vorstudien für den Fragebogen – Stichprobe N1  

3.2.2     Stichprobenbeschreibung: Prüfung der Faktorenstruktur – Stichprobe N2     

3.2.3     Ermittlung der Test-Retest-Reliabilität mit einer unauffälligen Stichprobe N3 

3.2.4     Vergleich des ISR mit dem PHQ-D-K: Stichprobe N4         

3.2.5     Vergleich der ISR Depressionsskala mit der Skala Depressivität der SCL-90-R und dem BDI I – Stichprobe N5 3.2.6     Prüfung der Test-Retest-Reliabilität und die Änderungssensitivität des ISR – Stichproben N6 – N10 

3.2.7     Vergleich des ISR mit der SCL-90-R – Stichprobe N11      

3.2.8     Normierung des ISR anhand einer klin. Stichprobe und einer Repräsentativstichprobe–Stichproben N12 und N13 

3.2.9     Vergleich zwischen dem ISR und der SCL-90-R – Stichprobe N14 

3.2.10   Vergleich zwischen dem ISR und dem Eating Disorder Examination -Questionnaire (EDE-Q) – Stichprobe N15 3.2.11   Erste Validitätsprüfung der Zusatzitems und Vergleich des ISR mit der Langform des PHQ–Stichprobe N16         

3.2.12   Regressionsanalysen – Stichprobe N17             

3.2.13   Statistische Kennwerte einer ambulanten Stichprobe – Stichprobe N18 

3.2.14   Überprüfung der korrelativen Zusammenhänge zwischen dem BDI II und dem ISR – Stichprobe N19 

 

4           Gütekriterien des ISR           

4.1        Objektivität des ISR 

4.1.1     Durchführungsobjektivität 

4.1.2     Auswertungsobjektivität          

4.1.3     Interpretationsobjektivität 

4.2        Reliabilitätsprüfungen des ISR              

4.2.1     Konsistenz               

4.2.2     Test-Retest-Korrelationen      

4.3        Validierung des ISR                

4.3.1     Inhaltsvalidität         

4.3.2     Kriteriumsvalidität    

4.3.3     Konstruktvalidität     

4.4        Skalierbarkeit           

4.5        Nebengütekriterien  

4.5.1     Vergleichbarkeit       

4.5.2     Ökonomie 

4.5.3     Nützlichkeit               

4.5.4     Zumutbarkeit             

4.5.5     Fairness    

4.5.6     Nicht-Verfälschbarkeit

5           Normierung des ISR 

5.1        Vorgehen bei der ISR-Normierung 

5.2        Soziodemografische Effekte auf die ISR-Skalen 

5.3        Normierung der ISR-Depressionsskala               

5.4        Normierung der ISR-Angstskala 

5.5        Normierung der ISR-Zwangsskala 

5.6        Normierung der ISR-Skala somatoforme Störungen          

5.7        Normierung der Essstörungsskala 

5.8        Normierung der Gesamtskala                

5.9        Zusammenfassung der Cut-off-Werte der ISR-Skalen

6           Veränderungssensitivität des ISR 

6.1        Effektstärken des ISR in bisherigen Evaluationsstudien   

6.2        Reliable Change Index

7           Literatur   

8           Anhänge   

8.1        Anhang I: Bewertung der psychischen Syndrome des ICD-10, die für Patienten-Selbstratings geeignet sind 8.2        Anhang II – Skalenmittelwerte der ISR-Skalen    

8.3        Anhang III- Verteilungen der ISR-Items       

         

 

9           Fußnoten

1. Konstruktion des Instruments

1.1 Vorüberlegungen

In der Medizin - und damit auch in der Psychosomatik und Psychotherapie - nimmt die Erfassung von Symptomen, insbesondere als diagnostisches Zeichen für das Vorliegen einer Erkrankung (Uexküll & Wesiack, 2003), einen besonderen Stellenwert ein. Das Symptom als „vom Betroffenen angegebenes, subjektives Erkrankungszeichen“ (Pschyrembel, 2007) sowie als „vom Experten erfasste, objektivierte Beschwerde“ (Stieglitz, 2008) wird von Pa­tien­ten, Angehörigen, Behandlern und Kostenträgern1 jeweils als mehr oder minder relevant erach­tet.

Patienten und Angehörige: Die Symptomwahrnehmung wird vom Patienten als erster Hinweis für das Vorliegen einer Erkrankung betrachtet und führt in der Regel zur Inan­spruch­nahme medizinischer oder psychotherapeutischer Leistungen (Tritt et al., 2010a). Darüber hinaus dient die subjektiv wahrgenommene Änderung von Symptomen als Grundlage zur Beurteilung des Behandlungserfolges aus Sicht der Patienten und Angehörigen.

Behandler: Zum einen ist die Symptomerfassung für behandelnde Ärzte und Therapeuten die Grundlage der Syndromzuordnung (Syndrome sind laut Pschyrembel (2007) ein Sym­ptom­komplex, d.h. eine spezifische Bündelung von Symptomen), des psychopathologischen Befundes, der Diagnosen und damit auch der Klassifikation (Stieglitz, 2008). Zum anderen dient die Erfassung von Symptomen auch der Beurteilung therapeutisch induzierter Verän­derungen (Verbesserungen und Verschlechterungen) und ermöglicht so eine Abbildung medizinischer und psychotherapeutischer Effekte (Hill & Lambert, 2004). Während die unterschiedlichen psychotherapeutischen Schulen teils verschiedene Vorstellungen darüber haben, welche Funktion(en) und damit welche Relevanz man Symptomen zusprechen sollte, besteht doch eine gewisse Einigkeit darüber, dass sie diagnostisch zumindest beachtenswert sind.

Kostenträger: Für die Kostenträger spielt die Patientenperspektive eine gewichtige Rolle (s.o.). Darüber hinaus besteht zumindest in der Bundesrepublik Deutschland nach SGB V (Bundesministerium der Justiz: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/) für alle gesetzlich Versicherten die Leistungspflicht seitens der gesetzlichen Krankenkassen2, wenn eine Störung mit Krankheitswert vorliegt. Generell wird dies durch die ärztliche bzw. psychotherapeutische Vergabe einer ICD-10-Diagnose (Dilling et al., 2005) bestimmt. Dabei wurde bei der Formulierung des ICD-10, Kapitel V (für psychische Störungen), ein kriterienorientierter Ansatz gewählt, der die Diagnosevergabe auf einfach beobachtbare und explorierbare psychopathologische Zeit- und Verlaufskriterien gründet. Die meisten dieser Diagnosekriterien stellen Symptome dar (Freyberger & Stieglitz, 1996). Insbesondere stellt das ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation ein überwiegend symptom-orientiertes Klassifikationssystem dar, das auf weltweitem Konsens aufbaut (Tritt et al., 2008). In anderen Ländern ist der Umfang der Leistungspflicht von den jeweiligen gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Bestimmungen abhängig.

Alle diese Faktoren dürften wichtige Gründe dafür sein, warum sich die Symptomerfassung im Rahmen der Diagnostik und Bewertung psychologischer Störungen derartiger Beliebtheit erfreut und vermutlich der am häufigsten erfasste Aspekt in diesem Kontext ist. Um eine Vergleichbarkeit zwischen den Patienten zu erzielen, bedarf es jedoch noch der fundierten, standardisierten Symptomerhebung, die häufig auf der Basis von psychometrischen Selbstratings durch die Betroffenen stattfindet, da dies die ökonomischste Bewertungsform ist. Entsprechend haben solche Ratings längst Eingang in die Routineversorgung gefunden (von Heymann et al., 2003; Tritt et al., 2007).

Sowohl in der Psychotherapieforschung als auch in der klinischen Routine wird häufig der Ressourcenverbrauch beklagt, der mit dem Einsatz umfangreicher psychometrischer Tests im Rahmen der Forschung sowie der gesetzlich geforderten Qualitätssicherung verbunden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn zugleich störungsübergreifende als auch störungsspezifische Erfassungsinstrumente eingesetzt werden (Herzog, Stein & Wirsching, 2000; Kazdin, 1994). Die jeweilige Störung sollte am besten störungsspezifisch erfasst werden, z.B. bei Essstörungspatienten, sollte ein Instrument zur Erfassung der Symptomatik der Essstörung eingesetzt werden, denn es macht keinen großen Sinn, Symptom­veränderungen bei einer Essstörungsbehandlung einzig beispielsweise mit einer Angst- oder Depressionsskala zu messen. Komplizierter wird die Lage, wenn man alle komorbiden psychischen Störungen evaluieren will, wofür – je nach Interesse und Fragestellung - einiges spricht: In der Regel weisen die Patienten insbesondere im stationären Bereich mehr als eine psychische Diagnose auf (z.B. bei einer größeren psychosomatischen Stichprobe (Tritt et al., 2003) wiesen die Patienten im Schnitt 2,1 F-Diagnosen auf und in einer größeren psychiatrischen Stichprobe (Härter et al., 2004) hatten die Patienten durchschnittlich 2,24 F-Diagnosen ) und je mehr komorbide F-Diagnosen die Patienten hatten, desto aufwändiger und länger war deren Behandlung in der Regel (von Heymann et al., 2003). Sich alleine auf die psychische Hauptdiagnose zu beschränken, ist nicht immer die Lösung, da der Therapieschwerpunkt während der Behandlung wechseln kann und der mit der Komorbidität verbundene erhöhte Ressourcenverbrauch nicht ausreichend berücksichtigt würde. Weiterhin ist problematisch, dass der volle Umfang psychischer Komorbidität häufig erst einige Zeit nach Beginn einer Therapie zum Vorschein kommt und eine verspätete Erfassung der Aufnahmesymptomatik die Beurteilung von therapeutisch induzierten Veränderungen verfälschen würde. Auch dürfte das Ausfüllen mehrerer Fragebögen gerade Patienten mit erhöhter Komorbidität überfordern und der organisatorische Aufwand, für jeden Patienten bei der Aufnahme ein maßgeschneidertes Paket an Fragebögen zu schnüren, scheint für den klinischen Alltag auch nicht sonderlich praktikabel zu sein. Dies dürften die Gründe für die Beliebtheit von syndromübergreifenden Fragebögen, wie z.B. der Symptom-Check-Liste -90-R sein.

Nach unseren Ausgangsüberlegungen sollte ein möglichst umfassendes, symptomübergreifendes und ressourcenschonendes Instrument für die Symptomratings durch die Betroffenen geschaffen werden, denn das Instrument sollte sich u.a. für den flächendeckenden Einsatz im Rahmen der Qualitätssicherung (Tritt et al., 2007) eignen. Im Idealfall würde man pro Syndrom mit jeweils einem Screening-Item starten. Wenn dieses Item Hinweise auf eine symptomatische Belastung liefert, könnte man im Rahmen des adaptiven Testens weitere Items zur Evaluation dieses Syndroms anschließen, um eine ausreichende Bewertung des Syndroms zu gewährleisten. Auf diese Art und Weise sollten dann alle Syndrome in der gewünschten Detailliertheit evaluiert werden. Leider ist dies einfacher gesagt als getan: Zur Umsetzung eines derartigen Vorgehens müssten Screening-Items mit ausreichender Sensibilität und Sensitivität zur Verfügung stehen. Konzeptuelle Vorüberlegungen sowie einige empirische Voruntersuchungen ergaben, dass dieser Ansatz nicht mit der angestrebten Qualität zu verwirklichen war (Zacharias, 2006). Darüber hinaus musste noch konstatiert werden, dass weder alle relevanten Syndrome noch Symptome für die Selbstratings durch Patienten geeignet sind, was ein weiteres Problem für dieses Vorgehen darstellen würde. Entsprechend dieser Einschränkungen sollte ein möglichst qualitativ hochwertiges, kurzes und ökonomisches Selbstrating-Instrument für die Symptomevaluation entwickelt werden, das sich auf die psychischen Syndrome beschränkt, die sich ausreichend gut für die Selbstbewertung eignen.

Eine weitere Überlegung bei der Konzeptualisierung des Projekts bezog sich auf die häufig geäußerten Zweifel bzgl. der Qualität der Diagnostik, sowohl bei der Routineversorgung, bei wissenschaftlichen Projekten und bei der Versorgungsforschung. Die Einführung standardisierter diagnostischer Verfahren ist als Konsequenz dieser Problematik zu nennen. Mit der Neuentwicklung des ICD-10-Symptom-Ratings (ISR) wird auch versucht, in möglichst zeit- und ressourcen-ökonomischer Form, die Brücke zwischen einer störungsübergreifenden Erfassung der psychischen Symptomatik und, wie im Folgenden noch ausgeführt wird, der Vergabe einer möglichst validen, standardisierten Diagnose zu schlagen.

1.2 Zielsetzungen

Das ISR stellt den ersten Schritt eines zweistufigen Projekts dar. Die Zielsetzung des Gesamtprojekts3 musste bei der Konzeptualisierung des ISR mitberücksichtigt werden und wird zum besseren Verständnis des ISR hier kurz skizziert: Neben der engeren Zielsetzung des Instruments, der Evaluation psychischer Symptomatik für Status- und Veränderungsmessungen auf der Basis von Selbsteinschätzung durch den Patienten, hat das ISR Screening-Funktion für den zweiten Schritt des Gesamtprojekts, der eine Verbesserung der ICD-10-Diagnostik anstrebt. Auf der Basis der Ergebnisse des ISR sollen im Rahmen eines adaptiven Testens weitere Items angeboten werden, die als verfeinerte standardisierte ICD-10-Diagnostik dienen.4 Während das ISR als eigenständiges Instrument in verschiedenen Darbietungsformen (Papier-Bleistift-Version, elektronische Version mit automatisierter Auswertung) eingesetzt werden kann, wird der zweite Schritt der ICD-10-Diagnostik nur optional und ausschließlich in elektronischer Form durchgeführt werden können.

1.3 Fragebogenkonstruktion