Ja man glaubt es nicht wenn man die Zustände kennt, aber es gibt tatsächlich eine Offizielle StVO im Land of Smile.
Die Auslegung ist natürlich, wie so vieles hier, mehr eine Richtlinie als eine Verordnung oder gar ein Gesetz. Es hält sich nämlich so gut wie niemand daran.
Wenn man liest an einer roten Ampel ist anzuhalten und auf andere Rücksicht zu nehmen. muss man unwillkürlich lächeln, da im Grunde niemand bei Rot anhält, vielleicht mal etwas langsamer fährt das ist aber auch meist die einzige Reaktion.
Für alle die Interesse daran haben, diese StVO ist echt, vielleicht kann man was lernen für den nächsten Urlaub. Für alle die einfach herzhaft lachen wollen, lesen (Theorie/Vorschrift) und Bilder (Realität) dazu ansehen.
Inhalt
§ 1. Der Gebrauch von Fahrzeugen
§ 2. Verkehrssignale und Verkehrsschilder
§ 3. Das Benutzen von Straßen
1. Das Führen von Fahrzeugen
2. Überholen und Vorbeifahren
3. Anfahren, Abbiegen und das Wenden von Fahrzeugen
4. Anhalten und Parken von Fahrzeugen
§ 4. Benutzung von Straßen mit Fahrspuren
§ 5. Geschwindigkeitsvorschriften
§ 6. Überqueren von Kreuzungen und Befahren von Kreisverkehren
§ 7. Rettungsfahrzeuge
§ 8. Abschleppen oder Ziehen von Fahrzeugen
§ 9. Unfälle
§10. Fahrräder
§11. Fahrzeuge zur Personenbeförderung
§12. Taxis
§13. Fußgänger
§14. Tiere und verschiedene Güter
§15. Pferdefuhrwerke und Ochsenkarren
§16. Sicherheitszonen
§17. Verschiedenes
§18. Handlungsvollmacht der Verkehrsbeamten und der zuständigen Beamten §19, Geldbußen
Definition von 40 Rechtsbegriffen: Verkehr, Weg, Verkehrsstraße, Fahrspur, Busspur, Einbahnstraße, Bordsteinkante, Seitenstreifen, Straßenkreuzung, Kreisverkehr, Bürgersteig, Straßenüberquerung, Sicherheitszone, kritischer Bereich, Fahrzeug, Automobil, Motorrad, Fahrrad, Rettungsfahrzeuge, Lastwagen, Fahrzeuge zur Personenbeförderung, Schulbus, Bus, Taxi, Abschleppfahrzeug, Anhänger, Taxameter, Fahrer, Fußgänger, Fahrzeugbesitzer, Fahrzeugbegleiter, Führerschein, Verkehrssignal, Verkehrszeichen, Minister, Generaldirektor, Verkehrsbeamter, zuständiger Beamter, Verkehrsfreiwilliger, Inspektor.
Ein Automobil ist ein Fahrzeug mit drei oder mehreren Rädern, das von einem Verbrennungs-, Elektro-oder anderem Motor angetrieben wird und nicht auf Schienen läuft.
Ein Motorrad ist ein Fahrzeug, das von einem Verbrennungs-, Elektro- oder anderem Motor angetrieben wird und nicht mehr als zwei Räder besitzt, und, sofern es mit einem Beiwagen ausgestattet ist, nicht mehr als ein Zusatzrad besitzt.
Ein Führerschein ist eine Erlaubnis zum Führen von Automobilen nach dem Fahrzeuggesetz oder nach dem Mietwagengesetz oder nach dem Gesetz für Radfahrzeuge oder nach dem Transportgesetz für Betreiber von Transportausrüstungen.