Uwe Ritzer / Olaf Przybilla
Die Affäre Mollath
Der Mann, der zu viel wusste
Knaur e-books
Olaf Przybilla, geboren 1972 in Wertheim, Baden-Württemberg, aufgewachsen in Bayern. Studium der Germanistik, Geschichte, Politikwissenschaften und Soziologie in Erlangen und Heidelberg. Nach dem Examen Dozent für Neuere Deutsche Literaturwissenschaft und Literaturgeschichte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen. Seit 2001 Korrespondent der Süddeutschen Zeitung in Nordbayern, seit 2008 Leiter des SZ-Büros Franken in Nürnberg.
Uwe Ritzer, Jahrgang 1965, volontierte bei den Nürnberger Nachrichten, arbeitete anschließend als Lokaljournalist und leitete mehrere Jahre eine Lokalredaktion. Daneben war er für Rundfunksender und Regionalzeitungen tätig. Seit 1998 arbeitet er für die Süddeutsche Zeitung (SZ), seit 2005 als Korrespondent der SZ-Wirtschaftsredaktion. Von Nürnberg aus betreut er die nordbayerische Wirtschaft, sowie investigative Sonderthemen über die Region hinaus. Ritzer wurde mit dem Henri-Nannen-Preis in der Sparte investigativ, sowie dem Medienpreis der Sparda-Stiftung ausgezeichnet.
Für ihre Berichterstattung über den Fall Mollath wurden Olaf Przybilla und Uwe Ritzer mit dem Wächterpreis der deutschen tagespresse ausgezeichnet.
eBook-Ausgabe 2014
Knaur eBook
© 2013 Droemer Verlag
Ein Unternehmen der Droemerschen Verlagsanstalt
Th. Knaur Nachf. GmbH & Co. KG, München
Alle Rechte vorbehalten. Das Werk darf – auch teilweise – nur mit Genehmigung des Verlags wiedergegeben werden.
Covergestaltung: ZERO Werbeagentur, München
Coverabbildung: SWR/Report Mainz
ISBN 978-3-426-42143-7
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Die Affäre Mollath: Ein Blick in den Abgrund
Geschafft sieht er aus, ein bisschen müde, vor allem aber erleichtert. Stundenlang haben Dutzende Medienvertreter vor dem Tor zur Abteilung für forensische Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth auf ihn gewartet. Am Vormittag ist bekannt geworden, dass sein Fall vor Gericht noch einmal aufgerollt wird. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden und bis zu diesem Wiederaufnahmeverfahren seine sofortige Freilassung verfügt. Diese zieht sich dann doch noch stundenlang hin. Gegen 18 Uhr schließlich kommt er aus dem streng abgesicherten Klinikgebäude. Mollath trägt ein hellblaues, kurzärmeliges Polohemd und eine Jeans. Das Medieninteresse scheint ihm nicht lästig zu sein. Mollath gibt bereitwillig Auskunft und lächelt in die Kameras. Er ahnt wohl: Ohne die monatelange Berichterstattung wäre er nicht in die Freiheit gekommen. In den Händen hält er einen Blumentopf, in dem ein Dattel- und ein Orangenbäumchen gewachsen sind. Er hat sie aus Kernen selbst gezüchtet, »in der Haft«, wie er sagt. Juristen und Gutachter sprechen hingegen von Unterbringung. Denn auf dem Papier ist Gustl Mollath kein Straftäter, sondern ein kranker Mensch, ein Patient.
Allerdings nicht irgendein Patient.
Als Gustl Mollath an diesem Abend des 6. August 2013 die Bezirksklinik in Bayreuth verlässt, gilt er längst als Deutschlands bekanntester Psychiatrieinsasse. Sein Fall hatte sogar im Ausland Aufsehen erregt. In die deutsche Parlamentsgeschichte ging er am 15. Juni 2013 ein. An diesem Tag tritt Gustl Mollath als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags auf, der etwaiges Fehlverhalten staatlicher Stellen in seinem Fall überprüfen soll. Das hat es nie zuvor gegeben: dass Abgeordnete einen für gemeingefährlich und wahnsinnig erklärten Insassen einer forensischen Psychiatrie einladen, ihnen seine Sicht zu schildern. Es ist nach Lage der Dinge überhaupt das erste Mal, dass eine staatliche Institution Gustl Mollath in Ruhe und unvoreingenommen zuhört.
Am Tag seiner Freilassung berichten Radiosender den ganzen Tag über live vom Warten auf Mollaths erste Schritte in Freiheit seit mehr als sieben Jahren. Seine Freilassung ist am Abend das große Thema in den TV-Nachrichtensendungen. Kein Wunder, denn Gustl Mollaths Schicksal berührt die Öffentlichkeit seit vielen Monaten in einer beispiellosen Weise. Der Fall Mollath geht in die deutsche Rechtsgeschichte ein. Er lässt brave Bürger am Rechtsstaat zweifeln. Er stößt eine politische Debatte an, unter welchen Umständen Menschen hierzulande gegen ihren Willen in der Psychiatrie landen und wie schwer es dann ist, wieder rauszukommen. Hunderte Menschen gingen für Mollath auf die Straße, Zigtausende setzten sich mit Unterschriften im Internet für seine Freilassung ein. Und dafür, dass sein Fall neu aufgerollt wird, wovon Justiz und Politik in Bayern zu lange nichts wissen wollten.
Wie es ihm nun geht, wollen die Reporter vor der Klinik wissen. »Es ist in jedem Fall eine dementsprechende Freude, die man mir jetzt so nicht ansieht«, sagt er etwas gestelzt. Sein Anwalt Gerhard Strate hatte zuvor erzählt, Mollath habe auf die Nachricht von seiner bevorstehenden Freilassung »ruhig, gefasst und sachlich« reagiert. Mollath selbst sagt, ihm gehe es nun darum, alle Vorwürfe gegen ihn richtigzustellen. Rehabilitiert zu werden nach einem Jahrzehnt. Große Hoffnung setze er also in das Wiederaufnahmeverfahren, sagt er noch in die Mikrofone. Wie sein Leben in den nächsten Tagen und Wochen aussehe? Mollath weiß es nicht. Bedächtig geht er über die Klinikwiese zum Parkplatz und steigt in das Auto zweier Freunde, die ihn abholen. Dann fährt er davon in ein neues Leben.
Rückblende: Bis zu diesem 6. August 2013 führt der Weg zu Gustl Mollath in eine abgeschottete, für den Normalbürger fremde und ferne Welt. Sie beginnt an der Sicherheitsschleuse. Geldbeutel, Handy und Schlüssel sind abzugeben. Danach geht es durch einen unterirdischen Gang, so niedrig, dass man sich beim Gehen unwillkürlich bückt. Durch eine zweite Schleuse steigt man eine Treppe hinauf und betritt schließlich den Besucherraum der Forensischen Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Die Fenster sind nicht vergittert, aber aus ausbruchsicherem Spezialglas. Ringsum sind die Türen abgesperrt. Ein paar Tische; um jeden sind vier Stühle akkurat plaziert. Ein paar Topfpflanzen kämpfen vergeblich gegen die Tristesse an, an der Wand hängen Bilder aus der Maltherapie. Als Besucher setzt man sich hin und wartet. Dann wird er geholt. »Grüß Gott«, sagt er in weichem Fränkisch und reicht die Hand, »Gustl Mollath«.
»Ist er denn nun verrückt?«, will die Kollegin eines Rundfunksenders im Dezember 2012 von uns wissen. »Ich meine«, präzisiert sie, »ist er zu Recht eingesperrt in der geschlossenen Psychiatrie oder nicht?« Was soll man darauf antworten? Wie gefährlich ist Gustl Mollath? Oder sollte man besser fragen: Wem ist er gefährlich und warum?
Unsere Antwort war und ist klar: Wir wissen nicht, ob Gustl Mollath an einer psychischen Erkrankung leidet. Wir sind Journalisten, keine Psychiater. Wir wissen nicht, ob er 2006 nervenkrank war, als man den vermeintlich gefährlichen Straftäter in die Forensische Psychiatrie einwies. Wir wissen nicht, ob er als Gesunder in den sieben Jahren in geschlossenen Anstalten überhaupt erst krank wurde. Oder ob er damals wie heute kerngesund war und ist.
Wovon wir aber nach monatelangen, intensiven Recherchen absolut überzeugt sind: In der Affäre Gustl Mollath haben nicht nur die Organe des Rechtsstaats multipel versagt. Er ist auch das Opfer skrupelloser Machenschaften.
Wir haben es im Fall Mollath mit einem für ihn verhängnisvollen Gerichtsurteil zu tun, das getränkt ist von hanebüchenen sachlichen Fehlern. Es kam obendrein unter Umständen zustande, die fragwürdiger und gemeiner kaum sein konnten. Mollaths Rechte wurden mit Füßen getreten.
Wir haben es überhaupt mit einer Justiz zu tun, die sich als unfehlbar gebärdet und neue Fakten zugunsten des einmal abgeurteilten Mollath jahrelang nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Die abblockte, statt aufzuklären. Die seine Schwarzgeldvorwürfe gegen Bankmitarbeiter nie überprüfte, stattdessen aber als Beleg für seinen Wahn auslegte. Eine Justiz, die stur und beleidigt darauf pochte, dass das, was rechtskräftig ist, auch richtig sein muss. Im Zweifel immer gegen den Angeklagten, schien die Devise zu sein.
Wir haben es mit psychiatrischen Gutachtern zu tun, die einen Menschen jahrelang immer wieder für verrückt und gemeingefährlich erklären, obwohl kaum einer dieser Sachverständigen ihn persönlich getroffen, geschweige denn untersucht hat. Die bloße Erzählung einer verärgerten Ehefrau und der verantwortungslose Wisch einer Nervenärztin reichten aus, um diesen fatalen Mechanismus in Gang zu setzen. Die Mechanik im Fall Mollath.
Wir haben es mit einer großen Bank zu tun, die moralisch versagt hat. Weil sie jahrelang wesentliche Informationen zurückhielt, die Mollaths Darstellungen über illegale Geldgeschäfte und damit seine Glaubwürdigkeit gestützt hätten. Die stattdessen tatenlos zusah, wie er in der geschlossenen Psychiatrie weggesperrt wurde. Getreu ihrem Werbeslogan: »Leben Sie. Wir kümmern uns um die Details.«
Wir haben es mit einer Politik zu tun, namentlich einer bayerischen Justizministerin, deren rechtsstaatliches Verständnis dem simplen Grundsatz folgt, dass in Bayern nicht sein kann, was nicht sein darf. Die neue Fakten lange ignorierte. Und die erst auf massiven Druck von außen von ihrer sturen Haltung abwich, als es um ihren Ministerposten ging.
Wir haben es mit dem Chef des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu tun, der in diesem Fall im Landtag nicht die Wahrheit sagte, später herumeierte und sich auf billige Weise herausredete.
Wir haben es im Fall Mollath mit Intrigen zu tun, mit Lug und Trug, einer Ehefrau und anderen Menschen, denen es perfekt in den Kram passte, dass da ein Querkopf auf Jahre hinaus in der Anstalt verschwand, den man rechtlos, hilflos und mittellos machte.
Kurzum: Gustl Mollath ist auf eine perfide Weise unter die Räder eines Apparats gekommen, der nicht mal wissen will, dass er überhaupt ein Apparat ist.
Ein Einzelfall?
Zumindest einer, der in Abgründe blicken lässt, wie man sie in zweifelhaften Systemen vermutet, nicht aber in Deutschland. Und was das Schlimme, das Unbehagliche an dieser Affäre ist: Es drängt sich der Eindruck auf, es könnte jeden treffen, so wie den ehemaligen Oldtimerrestaurator aus Nürnberg. Er geriet in einen verhängnisvollen Sog, der irgendwann nicht mehr zu stoppen war. Der Mann konnte tun und lassen, was er wollte – es wurde immer alles gegen ihn ausgelegt.
Wie konnte es so weit kommen? Alles nur Bequemlichkeit der Beteiligten? Lediglich eine Kette handwerklicher Fehler – oder steckt doch mehr dahinter? Handelt es sich beim Fall Mollath »nur« um ein multiples Organversagen des Rechtsstaats? Ist er das Opfer eines in Routine erstarrten Zusammenspiels von Richtern und Sachverständigen, wo einer sich auf den anderen stützt und kein Raum mehr ist für selbstkritisches Nachfragen? Oder wusste der Mann schlichtweg zu viel? Kam er einigen einflussreichen Menschen bedrohlich in die Quere, und musste er deshalb ausgeschaltet und weggesperrt werden?
Psychiater und Juristen haben sich bis zu Mollaths vorläufiger Freilassung im August 2013 immer wieder an der Frage nach seiner Schuld abgearbeitet – oder, besser gesagt: Sie haben so getan, als ob sie sich daran abarbeiteten. Denn wer die Akten im Fall des Gustl Mollath in chronologischer Reihenfolge liest, den beschleicht schnell das beängstigende Gefühl, einer Kette von Unterschleifen zu folgen. Einer über weite Strecken sogar erschreckenden Abschreiberei von Richtern und Gutachtern, schlimmer als in der undiszipliniertesten Schulklasse, und dann zum Teil auch noch mit haarsträubenden sachlichen Fehlern. Es dominiert die Oberflächlichkeit. Gutachter, die einander anscheinend blindlings glauben und sich gegenseitig in ihrer Einschätzung bestätigen. Es gibt Urteile und andere zentrale Dokumente von enormer Tragweite, die gespickt sind mit Fehlern.
Gustl Mollath landete überhaupt erst vor Gericht, weil er seine Frau übel verprügelt haben und auf gefährliche Weise Autoreifen von Menschen aufgestochen haben soll, die er für Widersacher hielt. Ob das tatsächlich so war, dafür gibt es keinen Beweis, und es gibt auch kein Geständnis. Gesetzt den Fall, es war so – dann hätte ein als gesund eingestufter und bis dahin nicht vorbestrafter Angeklagter vermutlich eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erhalten. Tatsächlich landete Mollath als schuldunfähig, aber krank weggesperrt in der geschlossenen Psychiatrie. Auf unbestimmte Zeit.
Dass sein Fall ab Sommer 2014 im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens von einer bis dahin nicht befassten Kammer des Landgerichts Regensburg neu überprüft wird, ist nicht politischen Aktivitäten, nicht selbstkritischer Prüfung oder gar der Einsicht von Justiz und Gutachtern zu verdanken. Sondern ausschließlich der jahrelangen Hartnäckigkeit seiner Unterstützer und den Recherchen von Medien, die Stück für Stück die Abgründe dieses Falles aufdeckten und erdrückende Beweise vorlegten, die gegen die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens sprechen.
Ende Februar 2013 reicht der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate im Namen seines Mandanten Gustl Mollath bei der Strafkammer am Landgericht Regensburg ein Wiederaufnahmegesuch ein. Strate gilt nicht nur als einer der profiliertesten deutschen Strafrechtler, sondern auch als Spezialist für Wiederaufnahmeverfahren. Sein Urteil im Fall des Nürnbergers: Gustl Mollath ist das Opfer »vorsätzlicher Rechtsbeugung«. Über Jahre hinweg seien im Umgang mit ihm von Gerichten »elementare Gewährleistungen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens missachtet worden«. Und zwar im Fall des fatalerweise wichtigsten Richters in dieser Causa »sehenden Auges und mit Vorbedacht«. Das ist so ziemlich der schlimmste Vorwurf, den man einem Richter in einem Rechtsstaat machen kann.
Wenige Wochen nach Strate beantragte auch die Staatsanwaltschaft Regensburg beim dortigen Landgericht, den Fall Mollath vor Gericht neu aufzurollen. Es ist sehr, sehr selten, dass eine Anklagebehörde ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren im Nachhinein korrigiert haben will, zugunsten des Verurteilten. Doch zu erdrückend waren die Hinweise und Belege dafür geworden, dass in der Affäre Mollath vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen war.
Die erwähnte Kollegin vom Rundfunk formuliert ihre Frage nach dem Geisteszustand und der Gefährlichkeit Gustl Mollaths Anfang Dezember 2012. Zu diesem Zeitpunkt tobt seit drei Wochen ein in seiner Heftigkeit so nie erwartetes öffentliches Beben. Am 13. November 2012 hatten das ARD-Politmagazin Report Mainz, die Nürnberger Nachrichten und wir in der Süddeutschen Zeitung erstmals über die Details eines Revisionsberichts der Hypovereinsbank (HVB) berichtet. Dieser Revisionsbericht machte aus der Verschwörungstheorie Mollath die Affäre Mollath.
Denn er beweist im zentralen Punkt, dass Gustl Mollath keineswegs wirres Zeug redete. Dass er nicht von einem krankhaft-gefährlichen Wahn befallen war, als er Polizisten, Staatsanwälten, Gutachtern, Richtern und anderen Amtsträgern über Jahre hinweg immer wieder dieselbe Geschichte erzählte: wie seine Ex-Frau und andere Vermögensberater einer der größten Banken des Landes reichen und prominenten Kunden dabei halfen, ihr Geld mutmaßlich am deutschen Fiskus vorbei heimlich in die Schweiz zu schaffen. Mollath will angeblich selbst als Augenzeuge einige Male dabei gewesen sein bei Geldübergaben in der Schweiz. In Dutzenden Briefen und Anzeigen beschrieb er angebliche Schwarzgeld- und andere mutmaßlich illegale Geldgeschäfte über die Drehscheibe Nürnberg mit dem eidgenössischen Steuerparadies. Nur: Es wollte keiner wissen. Geschweige denn ging jemand den Angaben auch nur ansatzweise nach. Staatsanwaltschaft, Gerichte und Politik ließen Gustl Mollath einfach ins Leere laufen. Es war wie bei den berühmten drei Affen: nix hören, nix sehen, nix sagen.
Der Revisionsbericht ist so wichtig, weil er beweist, dass die HVB-Prüfer bereits Anfang 2003 festgestellt hatten, dass Mollath in zentralen Punkten die Wahrheit sagt. Drei Jahre bevor er vom Landgericht Nürnberg unter anderem wegen seiner angeblichen Schwarzgeldphantasien in die geschlossene Psychiatrie verfrachtet wurde. »Die Anschuldigungen des Herrn Mollath klingen in Teilbereichen zwar etwas diffus, unzweifelhaft besitzt er jedoch Insiderwissen«, notierten die HVB-Prüfer in ihrem Bericht als erstes und wichtigstes Ergebnis. »Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.« Jahre später werden die Bank, die bayerische Justizministerin und die Justiz mit vielen rhetorischen Klimmzügen und großem Eifer versuchen, die Passage als angeblich missverständlich umzudeuten. Ohne Erfolg: Mollaths angeblicher Wahn war eben kein Wahn.
Immer wieder hatten Internet-Blogs und Medien über jenen Gustl Mollath berichtet, der angeblich wegen seiner Schwarzgeldenthüllungen seit Jahren unter Mördern, Vergewaltigern und anderen kranken Straftätern in der geschlossenen Psychiatrie sitzt. Diese Berichte blieben zwangsläufig im Ungefähren. Im Stadium der Behauptung. Sie versuchten, Indizienketten zu knüpfen, wenngleich der letzte Beweis fehlte.
Am konkretesten war ein Beitrag von Report Mainz Ende 2011. Die Autoren Monika Anthes und Eric Beres, zwei der renommiertesten investigativen TV-Journalisten hierzulande, arbeiteten dabei viele Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten heraus und warfen die richtigen Fragen auf. Sie berichteten über angebliche Drohungen von Mollaths damaliger Ehefrau, ihn fertigzumachen und für verrückt erklären zu lassen. Sie präsentierten einen Schöffen, der sich heute dafür schämt, an jenem verhängnisvollen Landgerichtsurteil von 2006 als Laienrichter beteiligt gewesen zu sein, das Mollath die Freiheit kostete. Ein ehemaliger Steuerfahnder wunderte sich vor der Kamera, warum die Staatsanwaltschaft Nürnberg Mollaths Anzeigen illegaler Geldgeschäfte bei der HVB mit der Schweiz nicht nachgegangen war, sondern sie einfach vom Tisch gewischt hatte. Und auch Gustl Mollath selbst kam zu Wort: »Ich hatte nicht einmal Punkte in Flensburg. Und plötzlich ist man der Schwerkriminelle, Wahnsinnige. Von null auf hundert.«
Hinweise, Anzeichen, Indizien – der Beweis jedoch, das letzte, aber wichtigste Glied in der Kette fehlte. Was Wunder, hatte die HVB den brisanten Bericht 2003 doch in ihrer Registratur verschwinden lassen.
Als die Öffentlichkeit nun im November 2012 erstmals vom Inhalt des HVB-Revisionsberichts erfuhr, trat dies eine Welle der Empörung und Anteilnahme los. Binnen kurzer Zeit erreichten allein die Süddeutsche Zeitung und sueddeutsche.de Leserzuschriften in hoher vierstelliger Zahl, per Brief, E-Mail, Postings, über soziale Netzwerke. Menschen nahmen Anteil am Schicksal Mollaths. Mitgefühl, Fassungslosigkeit, nackte Wut und Empörung mischten sich. Der Fall rührt die Menschen in einer Art und Weise, wie man es als Journalist nur sehr selten erlebt.
Diese über Monate andauernde öffentliche Anteilnahme hat zweifellos mit den kafkaesken Zügen dieses Falles zu tun. Auf viele Menschen wirkt die Affäre Mollath zutiefst bedrohlich. Dahinter steckt die diffuse Angst, dass es jeden treffen kann. Dass man sich plötzlich in einem Horrorfilm wiederfindet, der im schlimmsten Fall kein Ende hat. Dass man selbst in die Mühlen von Justiz und Psychiatrie gerät, weil einem ab irgendeinem Zeitpunkt niemand mehr glaubt. Dass man vollkommen machtlos ist, zur Marionette anderer wird. Dass auf einmal alles, was man sagt oder tut, gegen einen ausgelegt wird. Ein fataler Kreislauf, der nicht mehr durchbrochen werden kann. Man ist chancenlos. Der Fall Gustl Mollath berührt die Urängste vieler Menschen.
Jahrelang hat Gustl Mollath Briefe an Gott und die Welt geschrieben. Er hat Strafanzeige um Strafanzeige erstattet, bei der Bank und der Staatsanwaltschaft Nürnberg Aufklärung eingefordert. Er hat Kopien von Überweisungsaufträgen beigelegt, wo Geld ganz offenkundig von einem anonymen Schweizer Konto auf ein anderes verschoben wurde. Jeder, der sich auch nur einmal mit der Schwarzgeldmaterie und der Praxis der Steueroase Schweiz beschäftigt hat, hätte hellhörig werden müssen.
Mollath hat auch präzise geschildert, wie die Schwarzgeldtransfers abgewickelt wurden. Er nannte Namen, vor allem den eines Schweizer Kontaktmannes der Nürnberger Banker. Aber offenbar wollte niemand lesen und hören, was er zu sagen hatte.
Je mehr Mollath auf Ignoranz und Ablehnung stieß, desto verschrobener, härter, bisweilen auch anklagender wurden seine Briefe. Manche Traktate gerieten ihm zu politisch-historisch-gesellschaftlichen Abhandlungen, eigenwilligen Interpretationen des Weltgeschehens und der Weltgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der eigenen Biographie. Aus den Konstruktionen zog er für sich Schlüsse bisweilen jenseits des politischen Mainstreams.
Gustl Mollath hat es seinem Umfeld nicht immer leichtgemacht. Er war für manche wohl eine Nervensäge. So einer macht Fehler. Er vergreift sich mal im Ton und verhält sich bisweilen taktisch ungeschickt. Nur: Entbindet das einen Staatsanwalt oder Richter von der Verpflichtung, seinen Job ordentlich zu machen? Und ist man deshalb gleich verrückt, gemeingefährlich gar, weil man sich nicht sofort unterwirft?
Wie es dazu kam, dass sich Mollath im bundesrepublikanischen Rechtssystem verhedderte, ist nicht einfach zu recherchieren. Der Fall ist vielschichtig und kompliziert. Mollaths Biographie ist voller Brüche. Ein Ferrari-Fan und Ökoaktivist – das ist nur ein Widerspruch. Um diese vielschichtige Persönlichkeit und ihre Geschichte zu verstehen, muss man auch in Privates eintauchen. Beispielsweise in den Rosenkrieg, in dem seine Ehe zu Ende ging und wo aus einer großen Liebe gnadenloser Hass wurde. Dabei ist es wie immer in solch privaten Angelegenheiten: Es gibt nicht nur eine Wahrheit. Nicht nur eine Sicht auf die Dinge und nicht nur einen der beiden Partner, der alle Schuld am Zerbrechen einer Ehe alleine trägt. Recherchen dieses Rosenkrieges führen schnell in die Tiefen einer Beziehung, die man als seriöser Journalist eigentlich nicht ergründen will.
Nur: Der Fall Gustl Mollath ist nicht erklärbar ohne die Umstände, unter denen seine Ehe zerbrach. Die Ehefrau, die ein neues Leben mit einem neuen Partner beginnen will, behauptet, dass ihr Noch-Ehemann sie nicht nur verfolgt, sondern auch schwer misshandelt, getreten, geschlagen und gewürgt habe bis an den Rand der Bewusstlosigkeit. Sie wird zur Hauptbelastungszeugin gegen ihn vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft ist inzwischen überzeugt, dass die Frau unglaubwürdig war und ist und ihren Ex-Mann mit hohem Eifer belastete.
Es gibt einen Zeugen, den die Justiz und ihre Ministerin monatelang ignoriert haben, einen ehemaligen Freund des Ehepaares Mollath. Er versichert, Mollaths Frau habe ihm gegenüber angekündigt, Gustl fertigzumachen, ihn für verrückt erklären zu lassen, wenn er nicht bald Ruhe gebe mit seinen Schwarzgeldvorwürfen gegen sie und die Hypovereinsbank. Sie habe gute Beziehungen.
Die Wahrheitssuche ist nach so vielen Jahren schwierig, dabei hätte alles so einfach sein können. Die Hypovereinsbank hätte ihren Revisionsbericht vom 17. März 2003 der Staatsanwaltschaft übergeben können. Können, wohlgemerkt, nicht müssen. Der Paragraph 138 des Strafgesetzbuchs schreibt eine gesetzliche Pflicht zur Strafanzeige nur für ganz wenige, schwere Delikte fest. Wer allerdings von möglichen Schwarzgeldgeschäften erfährt, von Steuerhinterziehung oder gar Steuerbetrug, von Verstößen gegen das Geldwäschegesetz oder verbotenem Insiderhandel mit Aktien, der ist nach deutschem Recht nicht zur Strafanzeige verpflichtet.
Die Hypovereinsbank handelte also juristisch korrekt, als sie den Revisionsbericht nicht von sich aus der Staatsanwaltschaft übergab. Aber was ist mit der Moral? Warum schwieg die Bank? Wollte sie sich aufsehenerregende Ermittlungen wegen der dunklen Geldgeschäfte ersparen – oder aber namhafte und einflussreiche Kunden schützen, womöglich solche mit politischem Hintergrund? Vermutlich beides.
Gewiss, die Bank ist nicht schuld daran, dass Gustl Mollath wohl zu Unrecht sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie saß. Sie hat aber auch nichts dazu beigetragen, die Vorgänge umfassend zu prüfen und aufzuklären. Sie hätte ihm helfen können und hat es nicht getan.
Es ist schwer vorstellbar, dass psychiatrische Sachverständige in ihren Gutachten und Richter in ihren Urteilen über Jahre hinweg (zwar nicht ausschließlich, aber ganz wesentlich) Mollaths Schwarzgeldgerede für wahnhaft erklärt hätten, hätten sie den Inhalt des Revisionsberichts gekannt. Gustl Mollath wäre vielleicht nie in der Psychiatrie gelandet oder wäre längst wieder entlassen worden. Das muss nicht so sein, hätte aber so sein können. Und hätte die HVB die brisanten Prüfergebnisse der Staatsanwaltschaft übermittelt, hätten Ermittler die Schweizer Angelegenheiten rechtsstaatlich sauber prüfen und aufklären können. Hätte, wäre, wenn.
So aber darf sich niemand wundern über die vielen Verschwörungsvorwürfe, die die Affäre Mollath begleiten. Nicht nur Gustl Mollath erhebt sie, sondern auch viele ernstzunehmende Menschen, die der Fall seit Bekanntwerden des Revisionsberichts Mitte November 2012 umtreibt. Ohne die Medien hätte der Skandal kein öffentliches Aufsehen erregt, geschweige denn wäre es zu Wiederaufnahmeanträgen gekommen. Was wiederum die Frage aufwirft: Ist Mollath ein Einzelfall?
Seriös wird niemand angeben können, wie viele psychisch möglicherweise kerngesunde Menschen als vermeintlich krank und gefährlich in deutschen Psychiatrien einsitzen. Wir wollen uns an Vermutungen oder Spekulationen darüber nicht beteiligen. Tatsache ist, dass heutzutage in Deutschland doppelt so viele Menschen in Nervenkliniken und Entziehungsheimen eingesperrt sind wie vor zwanzig Jahren. Tatsache ist auch, dass in Bayern fast doppelt so viele Menschen zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen werden wie im Bundesdurchschnitt. Es muss hinterfragt werden, nach welchen Regeln und Methoden Menschen dort landen, speziell in Bayern. Und wie dann mit ihnen umgegangen wird.
Am 14. Dezember 2012 veröffentlichte der langjährige Gerichtsreporter der Süddeutschen Zeitung Hans Holzhaider eine Reportage mit der Überschrift »Der nackte Wahnsinn«. Es ging um den Landwirt Franz Xaver Einhell. Zum Zeitpunkt des Artikels war er 65 Jahre alt und wurde seit 18 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie verwahrt. Das ist länger, als jeder zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder ins Gefängnis muss. Einhell hat niemanden umgebracht oder vergewaltigt. Er wuchs auf einem niederbayerischen Einödhof auf, die Familie war streng katholisch. Franz Xaver Einhell tat sich schwer mit Frauen. Seine Ehe verlief unglücklich und aus seiner Sicht sexuell unerfüllt.
Von 1975 an stand er mehrfach wegen exhibitionistischer Handlungen vor Gericht. Nachdem er 1994 einmal mehr vor Mädchen seine Hose geöffnet hatte, verurteilte das Gericht ihn zu achtzehn Monaten Freiheitsstrafe, für einen sexuellen Missbrauch, der inakzeptabel ist und zu Recht bestraft wird. Das Gericht wies Einhell in die geschlossene Psychiatrie ein, wo er fortan therapiert wurde. Dort lebt er, der zu achtzehn Monaten Freiheitsentzug Verurteilte, nunmehr seit achtzehn Jahren. Als Holzhaider den Fall beschrieb, setzten sich selbst psychiatrische Gutachter dafür ein, Einhell endlich wieder in ein normales Leben zurückzuführen. Inzwischen ist er frei – wenige Wochen nach Gustl Mollath durfte er von heute auf morgen die Klinik verlassen, in der er eingesperrt war. Ein Zufall? Experten glauben nicht daran. Vieles spricht dafür, dass manche Juristen und Gutachter eingedenk des Falles Mollath vorsichtiger geworden sind und genauer hinschauen.
Wie schnell selbst gesunde Menschen dauerhaft in der Psychiatrie landen können, bewies der amerikanische Psychologe David Rosenhan bereits in den 1960er und 1970er Jahren. Sein aufschlussreiches Experiment beschrieb Rosenhan im Fachblatt Science unter dem Titel »Vom Normalsein in verrückter Umgebung«. Rosenhan wusch sich einige Tage lang nicht, zog sich dreckige Kleidung an und marschierte in eine psychiatrische Klinik in Pennsylvania. Dort faselte er den Medizinern etwas von angeblichen Stimmen in seinem Kopf vor. Alles nur Show, fernab nervenärztlicher Lehrbücher und jeglicher Realität. Doch die Psychiater erklärten ihn für krank und nahmen ihn stationär auf. Sieben weiteren kerngesunden Probanden, die Rosenhans Selbstversuch in verschiedenen Kliniken wiederholten, erging es genauso. »Die Ärzte hielten sie bis zu 52 Tage fest und verschrieben ihnen fast 1200 Tabletten«, beschreibt das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. »Ihre Diagnosen entpuppten sich als reine Willkür. Gesunde waren von Irren nicht zu unterscheiden.«
Wie weit darf aber ein Rechtsstaat beim Freiheitsentzug gehen? Wie muss eine humane und gerechte Psychiatrie aussehen, die gefährliche Täter isoliert und der Allgemeinheit entzieht, aber verhindert, dass geheilte oder gar unschuldige Menschen ihr Leben lang weggesperrt bleiben?
Die Politik wäre hier längst gefordert. Es geht um eine Reform von Paragraph 63 des Strafgesetzbuches, mit dem Richter Straftäter als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig statt ins Gefängnis in die Psychiatrie schicken können. Wobei dann, anders als bei einer Haftstrafe, kein Ende der Unterbringung in Sicht ist. Die jährlichen Prüfungen des Gerichts folgten zumindest im Fall Mollath einer gewissen formalen Routine. Es brauchte dringend neue Regeln, fordern Juristen schon länger. Neue Regeln, die die Gesetzgebung, die Politik also, schaffen müsste.
Dem Kirchenvater Ambrosius von Mailand (339–397) wird dieses Zitat zugeschrieben: »Gerechtigkeit gibt jedem das Seine, maßt sich nicht Fremdes an und setzt den eigenen Vorteil zurück, wo es gilt, das Wohl des Ganzen zu wahren.« Der Spruch zierte zumindest eine Zeitlang die erste Seite im Internetauftritt des bayerischen Justizministeriums. Das Wohl des Ganzen – Justiz und Politik sollten es gleichermaßen im Blick haben. Doch wie man als Politikerin nicht reagieren sollte, noch dazu als zuständige Justizministerin, stellte ausgerechnet die bayerische CSU-Politikerin Beate Merk im Fall Mollath eindrucksvoll unter Beweis.
Empört wies sie monatelang auch nur die geringsten Bedenken zurück, dass in dieser Causa irgendetwas schief- oder fragwürdig gelaufen sein könnte. Der Mann sei rechtskräftig verurteilt, und damit sei alles in Ordnung, lautete, auf den Punkt gebracht, die Argumentation der Ministerin. Basta. So einfach ist das also. Als der Wiederaufnahmeantrag der ihr indirekt unterstellten Regensburger Staatsanwaltschaft vorlag, war klar, dass es sehr wohl gute Gründe gibt, die Affäre Mollath neu zu beurteilen. Damit war die monatelange Verweigerungsargumentation der Ministerin und des Nürnberger Generalstaatsanwalts Hasso Nerlich endgültig ad absurdum geführt. Gewissermaßen von ihren eigenen Leuten.
Merk zu kritisieren, weil sie in rechtsstaatliche Verfahren nicht eingreifen wollte und Mollath nicht gleichsam persönlich von heute auf morgen in die Freiheit entließ, ist allerdings gefährlicher Unsinn. Denn das wäre pure politische Willkür und hätte mit der Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat nichts zu tun. Aber: Justizministerin Merk hat beim Krisenmanagement versagt.
Sie hätte sich eines Vorworts besinnen müssen, das sie selbst für die Publikation Justiz in Bayern ihres eigenen Ministeriums geschrieben hat. Zitat Merk: »Zu den Voraussetzungen einer lebendigen Demokratie gehört, dass die Tätigkeit der Justiz vom Rechtsbewusstsein der Bürger getragen wird.«
Genau diese Akzeptanz des Rechtsstaats wird durch die Merkwürdigkeiten, Fehler und Widersprüche in der Affäre Mollath untergraben. Merk hätte gut daran getan, von sich aus die Umstände des Falles zu prüfen. Und nicht zu warten, bis Ministerpräsident Horst Seehofer sie quasi dazu anwies. Womöglich wäre sie dann auch noch im Amt.
So aber zog Seehofer die Reißleine. Obwohl die CSU bei der Landtagswahl am 15. September 2013 die absolute Mehrheit errang, bugsierte er Merk aus dem Justizministerium und ernannte sie zur Ministerin für Europaangelegenheiten. Ein in der Bedeutung und von der öffentlichen Wahrnehmung her zweitklassiges Regierungsamt. Parteifreunde sagen, Seehofer hätte sie nicht zuletzt wegen des Falles Mollath am liebsten ganz entfernt. Doch als schwäbische CSU-Bezirksschefin und Parteivize verfüge Merk über eine starke Lobby, vor allem unter den CSU-Frauen, die den totalen Absturz verhinderte.
Die Affäre Mollath einzelnen Personen anzulasten ist sicher nicht falsch, greift aber auch zu kurz. Denn wenn dieser Fall etwas offenbart, dann sind das gravierende Fehler im System. Kaum jemand hat sie so überzeugend benannt und beschrieben wie Hanna Ziegert. Seit mehr als drei Jahrzehnten ist die psychiatrische Fachärztin aus München in ganz Deutschland als forensisch-psychiatrische Gutachterin unterwegs. Was sie dabei erlebt, teilte sie am 15. August 2013 einem Millionenpublikum mit.
An diesem Abend verzeichnete die ARD-Talkshow von Reinhold Beckmann eine besonders hohe Einschaltquote. Denn dem Moderator ist es gelungen, Gustl Mollath zu seinem ersten langen TV-Interview zu gewinnen. Mit im Hamburger Studio sitzt an diesem Abend auch Hanna Ziegert, eine allein wegen ihres Mutes und ihrer klaren Haltung auch bei unbequemen Themen beeindruckende Frau. »Ich weiß nicht, ob ich mich jemals begutachten lassen würde«, sagt sie und stellt ihrem Berufsstand wie auch den Gerichten ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Nicht immer, aber »immer mal wieder« würden Gerichte Sachverständige danach aussuchen, welches Ergebnis sie in deren Gutachten lesen wollen. Und weil viele Gutachter rein wirtschaftlich auf die Aufträge der Gerichte angewiesen seien, achteten sie darauf, »nicht in Ungnade zu fallen«. Mit anderen Worten: Sie schreiben in ihre Gutachten das rein, was die Richter von ihnen erwarten. Gefälligkeitsgutachten also. Unabhängige Arbeit eines Sachverständigen sieht anders aus.
Die Quittung für Ziegerts Insider-Report folgte auf dem Fuß. Die Staatsanwaltschaft München I lehnte in den Wochen nach der Sendung Ziegert als Gutachterin in mehreren Verfahren »wegen Besorgnis der Befangenheit« ab. Ihre Äußerungen bei Beckmann hätten eine »innere Haltung« erkennen lassen, »die ihre Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend und nachhaltig beeinflussen« könne.
Was viele in der bayerischen Justiz bei Ziegerts Talkshow-Auftritt besonders sauer aufstieß und was diese Protagonisten des freiheitlich-liberalen und gerechten Rechtsstaats ihr offenkundig besonders übelnahmen, waren womöglich mehr noch als die Schilderungen der Gutachterauswahl ihre Bewertungen zum Maßregelvollzug in Bayern. »Ich habe das Gefühl, dass die Bedingungen, der Maßregelvollzug, in Bayern vielleicht doch etwas anders ist als in anderen Teilen Deutschlands«, hatte Ziegert gesagt. »Ich habe manchmal das Gefühl, es geht um Mailand und Sizilien. Und Bayern wäre dann Sizilien.«
Dazu passt, was ein Gutachter einmal treffend über Gustl Mollath schrieb: Er sei »am Rechtsstaat verzweifelt«. Man könnte auch sagen, dass sein Fall ein Lehrstück dafür ist, was in einem Rechtsstaat alles nicht geschehen darf. Ein exemplarischer Fall.
Eine große Liebe
geht im Rosenkrieg zugrunde
Gustl Mollath hat sich gut vorbereitet. Sechs Seiten hat er eng beschrieben, »damit ich möglichst nichts vergesse, was ich zu sagen habe«, wie er den Richtern erklärt. Es ist der 17. April 2008. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg sitzt zu Gericht in Straubing. Dort, wo Mollath seit geraumer Zeit in einer hermetisch abgeschirmten forensischen Klinik untergebracht ist, in der nur die nach Ansicht von Gerichten gefährlichsten aller als krank eingestuften Verbrecher sitzen. Die Richter sollen an diesem Tag routinemäßig überprüfen, ob Mollath zu Recht in der geschlossenen Psychiatrie ist. Das Gesetz sieht eine solche Prüfung einmal im Jahr vor.
Wieder einmal wird Mollath Richtern erzählen, wie aus seiner Sicht alles so weit kommen konnte. Es ist kein wirres Konvolut, sondern ein vom Anfang bis zur Unterschrift am Schluss durchgehend strukturierter Text, mit korrekten Zitaten aus diversen Medien, genauen Quellen- und Zeitangaben. Ob psychisch krank oder nicht: Dieser Text ist das Dokument eines Menschen, der sich, seinen Werdegang und seine aktuelle Situation genau reflektiert und sich dabei um Präzision bemüht. Das Dokument eines Pedanten. »Ich bitte, Ihnen Folgendes vorlesen zu dürfen«, hat er am Anfang notiert. Schon am Ende der ersten Seite hat Gustl Mollath ein paar Sätze aufgeschrieben, die bitter klingen, seinen Fall aber exakt schildern:
»Bevor ich in die Hände dieser Ärzte fiel [er meint die Psychiater, die ihn als gefährlich einstuften und seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie befürworteten; d. Verf.], verfügte ich über ein Vermögen von über einer Million. Hatte ein eigenes Haus in bester Wohnlage von Nürnberg, hatte drei Ferraris in der Garage. Jetzt, nachdem ich plattgemacht wurde, habe ich nichts mehr. Nicht einmal ein Bild meiner Mutter ist mir geblieben. Mein ganzes Leben musste ich anderen Menschen nicht so, wie Ihnen heute, entgegentreten. Nicht einmal den Friseur kann ich mir leisten. Wie kam es dazu?«
Gustl Ferdinand Mollath wird am 7. November 1956 in Nürnberg geboren. Sein Bruder ist zehn Jahre älter. Die beiden werden als Erwachsene den Zugang zueinander verlieren und den Kontakt abbrechen. Als Gustl vier Jahre alt ist, stirbt der Vater an Krebs. Ein Jahr später muss seine Mutter den Betrieb abwickeln, ein kleines Lederwarengeschäft in der Nürnberger Landgrabenstraße mit bisweilen mehr als zwanzig Mitarbeitern.
Mollath absolviert eine Maschinenbauausbildung in der Lehrwerkstatt der Nürnberger Rudolf-Steiner-Schule und legt 1975 die Gesellenprüfung ab. Weil er an dieser Schule kein Fachabitur machen kann, wechselt er auf eine Waldorf-Schule in Nordrhein-Westfalen und erfährt dort nach eigenem Bekunden, »wie Schule sein könnte«. Er habe dort endlich von Peter Weiss erfahren, Carl Zuckmayer und Heinrich Böll, Autoren nach seinem Geschmack. 1977 macht er Abitur, das zweitbeste an seiner Schule. Und das, obwohl gerade seine große Liebe »mit einem Porschefahrer zum Skifahren« gefahren sei. Durchgebrannt also.
In diese Zeit, Mollath ist 21 Jahre alt, fällt auch die Idee, an Weihnachten keine Geschenke zu verteilen. Sondern stattdessen Weihnachtskarten zu verschicken und einen Dauerauftrag zugunsten der Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International einzurichten. Das mache er bis heute so, notiert Mollath 2003, in einem Schreiben, das er im Zuge des Prozesses gegen ihn vorlegt. Also vor seiner Einweisung in die Psychiatrie. Als Zeugen führt er damals, Mollath ist ein Mann mit hintersinnigem Humor, ausgerechnet Dieter Rampl an, den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Hypovereinsbank. Auch ihn hat er per Karte um Spenden für Amnesty International gebeten.
Mollath beginnt 1978 ein Maschinenbaustudium und setzt ab 1980 ein Aufbaustudium zum Wirtschaftsingenieur an der Fachhochschule in Rosenheim drauf. In dieser Zeit muss sich seine Mutter einer schweren Krebsoperation unterziehen. Mollath bricht sein Studium ab, um sich um sie kümmern zu können.
Als Gustl Mollath 22 Jahre alt ist, lernt er seine spätere Frau kennen. Sie ist knapp vier Jahre jünger, geboren 1960. Sie wird Bankkauffrau. Gut zwei Jahrzehnte später beschreibt eine Nürnberger Gerichtsreporterin sie als »schöne, schmale Frau mit beeindruckenden Augen«. Schon kurz nachdem sie sich kennengelernt haben, ziehen Gustl Mollath und seine spätere Frau zusammen. Als deren Großmutter im Sterben liegt, verspricht Mollath dieser, auf die Enkelin aufzupassen. Auch das steht in der Kladde, die Mollath dem Gericht übergibt. Seine ehemalige Frau macht auch auf mehrfache Anfragen der Autoren keine Angaben zu dem ganzen Fall.
Mollath beendet sein Maschinenbaustudium ohne Abschluss. 1981 beginnt er bei MAN in der Controllingabteilung. Ein lukrativeres Angebot von Daimler-Benz schlägt er aus, er will in Nürnberg bleiben. Als seine Mutter wieder schwer erkrankt, baut er sein eigenes Geschäft auf, ein Geschäft für Motorradreifen und -zubehör. Nebenher kümmert er sich um seine Mutter, die 1984 stirbt.
Anfang 2013 wird das Fachmagazin Zweirad einen kleinen Bericht samt Foto drucken, das Gustl Mollath dabei zeigt, wie er einen Autoreifen zur Montage fertig macht. Das Bild stammt aus dem Februar 1986. Die Zweirad-Redaktion hatte es angesichts der vielen Medienberichte über Mollaths Schicksal ausgegraben. »Die älteren Motorradfahrer«, schreibt das Blatt, würden sich an »die Firma Augusto M. am Nordwestbahnhof in der Schnieglinger Straße erinnern«, die von ebendiesem Mollath betrieben worden sei. »Schon damals« habe er »zur Riege der in dieser Branche immer wieder auftauchenden, extrovertierten Selbstdarsteller« gezählt. Von Mollath stamme der Satz: »Da habe ich Pirelli erst einmal erklärt, wie man Reifen macht.« Augusto M. sei »ein bunter Branchenvogel« gewesen.
So erzählt das auch Jochen Wagner, Studienleiter an der Evangelischen Akademie in Tutzing. Auch er kennt ihn von früher. »Mollath, das war ein redlicher Freak.« Einer, der Guzzi gefahren ist, wo sie in Nürnberg alle schon auf Kawasaki und Suzuki und was nicht alles umgeschwenkt waren. Einer, der drei Tage schraubte, um einen Tag anständig fahren zu können, dann aber richtig. Einer, der Woodstock im Kopf hatte, aber schon in jungen Jahren zu den »passioniertesten und versiertesten Schraubern« der Stadt gehörte. Alles in allem: einer, der nicht unbedingt auffallen wollte. Aber der auf jeden Fall auffiel.
Mollath versucht Ende der 1980er Jahre ein neues geschäftliches Standbein aufzubauen. Er restauriert nun auch Oldtimer. Und das war wohl so etwas wie sein Leben.
Als Gustl Mollath am 17. April 2008, einem Donnerstag, als Insasse der geschlossenen forensisch-psychiatrischen Klinik im niederbayerischen Straubing vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg seine sechs eng beschriebenen Seiten kundtut, von denen er hofft, sie mögen das Gericht von seiner geistigen Normalität überzeugen, erzählt er auch von seiner Zeit als Ferrari-Restaurator. Besser gesagt, er gerät ins Schwärmen und gibt auch ein bisschen an. »Ich habe die schnellsten Ferraris gebaut und nicht nur restauriert«, sagt er. »Mein 246er Dino drehte 9000911RS1992270