Online-Videos ohne Grenzen
Weltweit locken Videoportale wie Youtube, Video-on-Demand-Dienste wie Hulu, Vudu, Netflix oder iPlayer und die Mediatheken der Fernsehsender mit einem riesigen Filmangebot. Doch für Filmfreunde ist das Internet nur scheinbar grenzenlos: Youtube sperrt in Deutschland GEMA-pflichtige Musikvideos, US-Serien sind nicht verfügbar und Mediatheken lassen Sendungen nach sieben Tagen verschwinden. Damit das Videovergnügen im Internet wirklich grenzenlos wird, muss man ein bisschen nachhelfen.
Wie kann man weltweit auf die Angebote von Video-Portalen, Video-on-Demand-Anbietern und Mediatheken zugreifen? Filme und Videostreams nicht nur ansehen, sondern auch lokal abspeichern? In diesem Ebook erklärt die Redaktion der Computerzeitschrift c’t, was rechtlich geht und wie man es technisch macht. Die Artikel stammen aus c’t 8/13.
Sie erhalten einen Überblick über TV- und Video-Dienste und erfahren, wie man Webvideos mit Stream- oder Screenrecordern aufnehmen kann. Auch Ländersperren lassen sich umgehen -- dabei sollte man aber genau wissen, was man tut. Wer seine Daten nicht den Betreibern von Proxy-Servern anvertrauen möchte, kann auch selbst ein eigenes Gateway aufsetzen, um beispielsweise auf US-Angebote zuzugreifen.
Fernsehfreiheit
Weltweit TV- und Video-Dienste uneingeschränkt nutzen
Ob auf dem Videoportal, in der Mediathek oder bei Video on Demand: Als deutscher Anwender bekommt man vorgeschrieben, was man wann sehen kann. Streiten sich YouTube und GEMA, ist die „7-Tage-Abruf-Phase“ abgelaufen oder haben Studio und Provider irrwitzige Lizenzvereinbarungen, bleibt der Bildschirm schwarz. Kein Wunder, dass Anwender da nach Schleichwegen suchen.
Videos im Internet sind ein Hit – abgerufen über Videoplattformen, Mediatheken und immer häufiger auch über Video-on-Demand-Dienste (VoD). Wer daran zweifelt, muss nur einen Blick auf die Statistiken zum Online-Videokonsum werfen: Aktuell sehen sich auf YouTube jeden Monat mehr als 800 Millionen User über 4 Milliarden Stunden Videomaterial an, 30 Prozent der Online-Nutzer schauen zumindest gelegentlich zeitversetzt fern. Und die ProSiebenSat.1-Videoseiten, zu denen auch Deutschlands größte Online-Videothek Maxdome zählt, kamen im März 2012 alleine auf 14 Millionen Besucher.
Wobei Online-Videos heute nicht mehr nur auf dem Rechner angeschaut werden müssen: Praktisch alle neuen Smart-TVs und andere Unterhaltungselektronik mit Internetzugang haben Video-Clients mit an Bord – und zwar gleich für mehrere Dienste, darunter standardmäßig YouTube, Maxdome und die öffentlich-rechtlichen Mediatheken. Eine Reihe deutscher TV-Sender bieten mittlerweile Apps für Tablets an, mit denen sich Videos aus ihren Mediatheken und – seltener – Streams des laufenden Programms via WLAN oder über UMTS anschauen lassen [1]. Über Lösungen wie die Settop-Box Apple TV lassen sich Videos zudem bequem vom Tablet und Desktop-Rechner auf den Fernseher streamen.
Also alles Friede, Freude, Eierkuchen? Nicht ganz, denn eine ganze Reihe kleiner und großer Fallstricke verderben oder mindern zumindest den Videospaß.
Videoportale
Praktisch jeder deutsche YouTube-Nutzer dürfte mittlerweile den bekannten GEMA-Sperrvermerk zu sehen bekommen haben, wenn er einem Link folgte, der User in den USA, Großbritannien oder anderswo ganz problemlos zu einem Musikvideo führt. Nach einer Erhebung von OpenDataCity [2] ließen sich im Januar wegen des andauernden Streits zwischen der Google-Tochter und dem Rechteverwerter 615 Musikvideos der Top 1000, also 61,5 Prozent, nicht auf YouTube in Deutschland wiedergeben.
Realisiert wird die Abspielsperre über ein vergleichsweise einfaches Verfahren, das man unter dem Begriff „Geoblocking“ oder „Geo-Sperre“ kennt: YouTube ermittelt die IP-Adresse des Rechners des Anwenders und blockiert die Wiedergabe, wenn diese aus dem deutschen Adressraum stammt. Viele Anwender, die nicht länger auf eine Einigung zwischen Google und GEMA warten wollen, gaukeln dem Videodienst daher über Browser-Erweiterungen und VPN-Dienste (Virtual Private Network) vor, er habe es mit einem Nutzer aus einem anderen Land zu tun. Und schon spielt YouTube auch die in Deutschland offiziell gesperrten Videos ohne Murren ab. Wir gehen im Artikel „Geoblocking“ genauer auf die verschiedenen Lösungen zur Umgehung von Geoblocking ein. Wem das nicht reicht, der erfährt im Bericht „OpenVPN-Gateway“, wie er sich selbst einen VPN-Server im Ausland einrichten kann.
Wer YouTube gerne ohne Geoblocking auf seinem Fernsehen anschauen möchte, kann etwa Apples iPad nutzen, das VPN unterstützt: In Verbindung mit der offiziellen iOS-App des Videoportals lassen sich die Clips auf aktuelle Smart-TVs und Blu-ray-Player, auf die Spielkonsolen Playstation 3, Xbox 360 und Wii sowie das Apple TV streamen. Möchte man direkt einen YouTube-Client auf einem Unterhaltungselektronikgerät nutzen, kommt man mit gewöhnlichen VPN-Diensten allerdings nicht weiter, da dies in der Regel nicht vorgesehen ist. Abhilfe schaffen hier spezielle Router oder ein sogenanntes DNS-Redirecting, auf die wir ebenfalls beim „Geoblocking“ eingehen. Bei letzteren trägt man lediglich manuell eine vorgegebene DNS-Serveradresse eines Umleitungsdienstes ein, was praktisch bei allen Geräten problemlos möglich ist. Um nicht jedes Mal jede Methode aufzählen zu müssen, sprechen wir nachfolgend allgemein von VPN-Verbindungen und verweisen im Übrigen auf den Artikel „Geoblocking“.
Auch VPN-Zugänge und DNS-Redirecting können nicht verhindern, dass ein Video wieder von einem Portal verschwindet. Die beste Lösung wäre auch hier fraglos, wenn die Videoportale dem Anwender die Möglichkeit einräumen würden, die Inhalte auf die Festplatte herunterzuladen. Dies ist aber nur sehr selten der Fall, etwa bei ausgewählten Videos auf der Vimeo-Plattform. In der Regel besteht das Geschäftsmodell der Videoportale (und Podcasts) jedoch darin, dem eigentlichen Video einen bezahlten Werbeclip vorzuschalten oder über dieses Werbebanner zu legen. Zudem hat der Urheber eines Videos nach dem deutschen Gesetz das Recht, frei darüber zu bestimmen, was mit seinem Werk geschieht.
Das ändert freilich nichts daran, dass die Videos auch in bester Qualität unverschlüsselt gestreamt werden und sich daher im Netz unzählige Seiten, Browser-Plug-ins und Desktop-Anwendungen finden, um Videos von den Portalen auf der heimischen Festplatte zu sichern (siehe „Recorder für Webvideos“). Solche Privatkopien sind gemäß § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) auch zulässig.
Mediatheken
Für die große Freiheit beim Fernsehgucken sollen eigentlich die Mediatheken der TV-Sender sorgen. Im Idealfall holt sich der Zuschauer zu einem beliebigen Zeitpunkt eine bereits ausgestrahlte Sendung auf den Fernseher. Doch davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt. Das ist teilweise mit rechtlichen Problemen rund um das Thema Zweitverwertung zu erklären: Wenn es sich nicht um Eigenproduktionen handelt, fehlen den Sendern oft die Rechte, um Inhalte nach der TV-Ausstrahlung im Internet bereitzustellen. Generell sind Mediatheken daher eine gute Fundstelle für Serien, Shows und Dokumentationen, während man sich für Spielfilme besser bei VoD-Diensten umschaut.
Die größte Hürde ist bei den öffentlich-rechtlichen Sendern jedoch die mit dem 12. Rundfunkstaatsvertrag eingeführte 7-Tage-Regelung [3], nach der ältere Beiträge aus dem Netz zu nehmen sind. Wer nicht schnell genug ist, findet die verpasste Tatort-Folge demnach schon nicht mehr in der Mediathek vor. Und da nicht nur Das Erste als Hauptprogramm der ARD mit einer Mediathek im Netz vertreten ist, sondern auch die verschiedenen Regionalsender, verliert man als Anwender schnell die Übersicht, wann welche interessante Sendung wo gelaufen ist.
Abhilfe schafft hier etwa die Seite Fernsehsuche.de, über die man die verschiedenen Mediatheken durchforsten kann. Als „Online-Video-Verzeichnis“ dient auch myTVLink.tv, das über Rechner, iPad, Smartphones, Smart-TVs und Settop-Boxen aufrufbar ist und neben den Mediatheken unter anderem auch YouTube auf einer Oberfläche zusammenbringt.