Cover
Robert Badenberg – Renate Knoch – ORGANSPENDE – Eine Entscheidung für das Leben? – SCM

Inhalt

Inhalt

Organspende – persönlich betrachtet

Organspende – Ja oder Nein?

Organspende – persönliche Erfahrungen

Kapitel I: Die rechtlichen Rahmen-bedingungen

Das Transplantationsgesetz – Deutschland

Lebendorganspende – ein Weg zurück ins Leben

Geltende Bedingungen für eine Lebendorganspende

Aufklärung des Spenders ist zwingend

Versicherungsrechtliche Regelung zur Absicherung des Spenders

Aufklärung des Empfängers ist zwingend

Risikoabklärung

Gutachten und Stellungnahme

Organmangel – Wege der Abhilfe

Jeder soll sich persönlich entscheiden

Die gesetzlichen Regelungen in Europa

Das Transplantationsgesetz (OTPG) – Österreich

Das Transplantationsgesetz – Schweiz

Kapitel II: Die naturwissenschaftlich-medizinische Perspektive

Wichtige Meilensteine der Organtransplantation

Postmortale Organspende – ein Weg, Leben zu retten

Die Zu- und Nichtzustimmung durch einen Organspendeausweis

Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (Hirntod)

Was bei der Diagnose »Hirntod« zu beachten ist

Die Geschichte der Hirntoddiagnostik

Wie wird »Hirntod« definiert?

Der Ablauf einer postmortalen Organspende

Kapitel III: Die ethisch-theologische Perspektive

Organspende als »Spende«?

Eine Spende ist immer freiwillig

Was die Werbung vermittelt

Das zehnte Gebot

Organspende und die Frage der Nächstenliebe

Das Doppelgebot der Liebe

Die Haltung der Kirchen

Nächstenliebe – doch wer ist mein »Nächster«?

Mein Körper – mein Eigentum?

Die Diskussion im Europarat

Biblische Aspekte zur Körperlichkeit

Die Medizin als Sinnstifter

Kapitel IV: Kritische Anfragen und klärende Informationen

Kritische Anfragen an gängige Praktiken

Organtransplantation – machtvolle Akteure

Organspende – eine Bürgerpflicht?

Boni für Transplantationen?

Honorare für Hirntoddiagnostik?

Datenmanipulation und Dokumentationsfehler

Organhandel – ein weltweites Problem

Organhandel – auch in Deutschland profitiert man von illegalen Machenschaften

Organhandel in China

Organhandel weltweit

Organhandel und der »Transplantations-Tourismus«

Zunehmende Kritik an der Hirntoddiagnostik

Hirntod und Schmerzempfinden

Kritik von Medizinern

Kritik des US-Ethikrates (2008) und die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates (2015)

Kritik von Verfassungs- und Gesundheitsrechtlern

Kritik von Theologen und Philosophen

Kapitel V: Entscheidungshilfen und Empfehlungen

Keine einfachen Lösungen!

Entscheidungshilfen aus theologischer und ethischer Sicht

Abschließende Empfehlungen

Literatur und Quellen

Weiterführende Literatur zu Organspende und Organtransplantation

Wichtige Internetadressen

Dokumentationen

Anmerkungen

Über die Autoren

Robert Badenberg, Dr. theol. (UniSA), Jg. 1961, arbeitete von 1989 bis 2003 in Sambia und promovierte über kulturelle Aspekte von Krankheit und Heilung. Heute unterrichtet er theologische und interkulturelle Themen an mehreren europäischen Ausbildungsstätten.

Autor

Renate Knoch, Dr. med., Jg. 1961, ist Mitglied des Ethikkomitees am Klinikum Altmühlfranken und dort seit 2013 ehrenamtliche Patientenfürsprecherin. Als Pfarrfrau hat sie zudem langjährige Erfahrung in der Seelsorge.

Autor

ORGANSPENDE – PERSÖNLICH BETRACHTET

Organspende – Ja oder Nein?

Organtransplantation, Organspende – diese »Schlagworte« begegnen uns immer wieder. Und wir sind mehr oder weniger persönlich davon betroffen. Vielleicht, weil wir Menschen kennen, denen durch eine Organtransplantation geholfen wurde, oder weil wir miterlebt haben, dass Angehörige nach einem Todesfall nach der Spendenbereitschaft gefragt wurden oder Ähnliches. Die medizinisch-technische Entwicklung hat es bereits vor 60 Jahren möglich gemacht, Organe von einem Spender auf einen Empfänger zu übertragen. Die erste Nierentransplantation fand im Jahr 1954 statt und die erste Herztransplantation 1967. Die Medizin konnte vielen Tausend Menschen durch eine Organtransplantation das Leben retten oder die Lebensqualität verbessern. Organtransplantationen sind im 21. Jahrhundert medizinische »Routine« geworden, nur fehlen die bereitwilligen Organspender, um den Organbedarf ausreichend abzudecken. Die Deutsche Bischofskonferenz nennt im April 2015 drei Gründe, warum die Spendebereitschaft in Deutschland rückläufig ist: »An erster Stelle sind hier die wiederholten Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Patientendaten bei der Vergabe von Spenderorganen an mehreren deutschen Universitätskliniken zu nennen. Daneben dürften aber auch Unzulänglichkeiten in der Behandlung von Zweifeln am Konzept des sog. Hirntodes sowie verschiedene Versäumnisse im praktischen Umgang mit potenziellen Organspendern und ihren Angehörigen dafür verantwortlich sein, dass die Zahl der Organspenden in unserem Land in letzter Zeit dramatisch zurückgegangen ist.«1

Die Bemühungen, mithilfe der Medien potenzielle Spender anzusprechen oder durch Organspendeausweise Menschen für die se »Sache« zu gewinnen, führen nicht zum gewünschten Erfolg. Organspendeskandale aus jüngster Zeit und ein weltweit florierender Organhandel werfen medizinische und ethische Fragen auf. Zugleich ergeben sich jedoch persönliche Fragen, zum Beispiel: Wie würde ich entscheiden, wenn ich gefragt würde, ob ich bereit wäre, im Falle meines Todes für (einen) sterbenskranke(n) Menschen ein oder mehrere Organe zu spenden? Wie würde ich für meinen Ehepartner, mein Kind entscheiden? Und wenn ich der sterbenskranke Mensch wäre: Würde ich ein Spenderorgan haben wollen, um weiterleben zu dürfen?

Die Initiative, mehr Personen für eine Organspende zu gewinnen, wird durch die Politik (Transplantationsgesetz) und die Krankenkassen (Organspendeausweise) unterstützt und fordert die deutsche Gesellschaft eindringlich auf, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. So gesehen besteht in zweifacher Hinsicht die Notwendigkeit einer Stellungnahme, nämlich als Bürger2 und als Kassenmitglied.

Prinzipiell kann jeder Bürger ein Organspender werden. Allerdings kommt längst nicht jeder Spendenwillige als solcher infrage, da nur gesunde und funktionstüchtige Organe übertragen werden können. Die meisten Menschen sterben an einem Herz-Kreislauf-Versagen und sind von vorneherein nicht als Spender geeignet. Nur bei einer kleinen Gruppe von Patienten können Organe zu einer Transplantation entnommen werden, nämlich, wenn die Durchblutung und die Funktionen des Gehirns vollständig ausgefallen, die Organe aber noch funktionstüchtig sind beziehungsweise durch künstliche Beatmung und Aufrechterhaltung des Kreislaufs ihre Funktion erhalten bleibt. Freilich wäre die Antwort möglich: »Ja, natürlich, klare Sache« oder »Nein, möchte ich nicht.« Sich zwischen einem klaren Ja und einem eindeutigen Nein zur Organspende zu entscheiden, fällt jedoch vielen Menschen schwer. Um seinen ganz persönlichen Standpunkt zu finden, ist es nötig, sich möglichst umfangreich zu informieren, das heißt eine umfassende, aber auch eine vielschichtige und kritische Aufklärung über dieses Thema zu erhalten, und zwar zu einem Zeitpunkt, wo dies noch möglich ist, ohne unter Druck zu stehen.

Dabei ist es unumgänglich, dass wir uns mit unserem eigenen Tod und dem Tod von Angehörigen beschäftigen. Das ist ein unangenehmes Thema, weil wir vor solchen Situationen Angst haben und uns wünschen, sie nicht erleben zu müssen. Und dennoch: Es ist sinnvoll, dass wir uns damit zu Lebzeiten befassen, denn dann schieben wir die Entscheidung nicht ab auf unsere Angehörigen, sondern sie wissen, wie »in meinem Sinne« zu entscheiden ist. Die Frage, ob von dem soeben Verstorbenen Organe für Organspenden entnommen werden dürfen, stellt für viele Hinterbliebene eine nahezu unerträgliche Herausforderung dar, da sie sich durch den Tod des Angehörigen ohnehin in einem emotionalen Ausnahmezustand, einem Schockzustand befinden und die Frage des Arztes nach der Organspendenbereitschaft als taktlos empfinden. Wenn diese Entscheidung bereits getroffen wurde und die Antwort auf einem Organspendeausweis dokumentiert ist, können solche zusätzlich belastenden Fragen vermieden werden, da sie bereits beantwortet sind. Auch um solche Situationen zu vermeiden, werden wir von unserer Krankenkasse im Abstand von zwei Jahren dazu aufgefordert, uns der Frage nach der Bereitschaft zur Organspende zu stellen.

Während ich (R. Knoch) an diesem Buch schrieb, wurde die Frage nach »Organspende – Ja oder Nein?« auch in meiner Familie diskutiert. Schließlich kam unsre Tochter zu dem Entschluss, einen Organspendeausweis auszufüllen und darin festzulegen, welche Organe zu einer Spende entnommen werden dürften und welche nicht. Und sie teilte uns ihre Überzeugung mit: »Falls mir etwas passiert und ihr gefragt werdet, ob ich zu einer Organspende bereit bin, dann sollt ihr wissen, dass in meinem Portemonnaie ein Organspendeausweis zu finden ist.« Als Mutter will ich mich mit dem Gedanken an einen Unfalltod meiner Tochter gar nicht beschäftigen, weil ich ihn kaum ertragen kann; wenn ich mir allerdings vorstelle, in solch einer Extremsituation das erste Mal darüber nachdenken zu müssen, was »in ihrem Sinne« wäre, dann halte ich das für noch dramatischer. Dann bin ich dankbar, dass sie uns über ihren Willen bereits in Kenntnis gesetzt hat.

In einem Organspendeausweis soll übrigens jeglicher Wille dokumentiert werden, auch ein »Nein, ich widerspreche der Entnahme von Organen oder Geweben.«

Organspende – persönliche Erfahrungen

Beim Thema Organspende geht es nicht nur um medizinische, rechtliche und ethische Fakten. Der menschlich-emotionale Aspekt darf keinesfalls außer Acht gelassen werden. Denn es geht um Menschenleben, es geht immer um ein einzelnes Schicksal! Daher möchte ich (R. Knoch) zu Anfang aus meiner langjährigen Erfahrung als Medizinerin und Seelsorgerin von Menschen berichten, die konkret betroffen sind oder waren, als Empfänger oder im Zusammenhang mit einer Organspende.

Ich denke an die Begegnung mit einer Frau im mittleren Alter: Es war an einem Neujahrstag und ich ging auf sie zu, um ihr für das neue Jahr alles Gute zu wünschen. »Das kann ich gebrauchen«, antwortete sie, »denn ich habe in diesem Jahr Großes vor: Ich habe mich zu einer Organtransplantation angemeldet.« Seit ihrer Jugend war sie zuckerkrank und inzwischen waren ihre Nieren so geschädigt, dass sie dreimal pro Woche zur Blutwäsche musste. Ihr Mann kümmerte sich vorbildlich um seine zweite Frau, hatte er doch seine erste bereits nach ein paar Ehejahren durch eine schwere Krankheit verloren und war mit zwei kleinen Jungen zurückgeblieben. Welch eine Freude und eine Atmosphäre der Dankbarkeit sich in dieser Familie ausgebreitet hat, nachdem die Betroffene wieder genesen war, kann man sich vorstellen. Die Organtransplantation hat ihnen allen eine neue Lebensqualität und Lebensperspektive ermöglicht.

Meine Gedanken gehen zu einer Familie, deren 8-jähriger Sohn nach längerer Krankheitszeit kaum noch kräftig genug ist, seine Tasse selbst zu halten, weil sein Herz so schwach ist wie das eines 80-Jährigen. In einem Berliner Krankenhaus bekommt er ein neues Herz und damit die Chance auf Leben. Wer selbst Kinder hat, kann sich vielleicht hineinversetzen in die Ängste der Eltern, ein Kind zu verlieren, und wer schon ein Kind verloren hat, weiß, dass Leben mit dem Verlust eines Kindes ein ganz anderes ist, als wenn alle Kinder am Leben sind.

Wie selbstverständlich hört es sich an, wenn jemand erzählt, er leide an einer Hornhautverkrümmung und werde demnächst operiert. Dass eine Hornhautverpflanzung eine Organspende bzw. Gewebespende im Sinne einer Organspende ist, ist uns als Zuhörer oft gar nicht bewusst!

Eine mir bekannte Krankenschwester kam während einer Nachtschicht zu dem Entschluss: »Ich bin nicht bereit, Organe zu spenden.« Wie kam es dazu? Sie hatte mitbekommen, dass ein schwerer Verkehrsunfall passierte und eine junge Frau ihres Alters in ihr Krankenhaus eingeliefert worden war. Die Frau war an den Folgen des Unglücks verstorben. Nun fuhr in dieser Nacht ungefähr stündlich ein Krankenwagen mit Blaulicht vor und nach kurzer Zeit wieder weg. Da wurden gespendete Organe abgeholt und zur Verpflanzung in die verschiedenen Transplantationszentren gefahren. Die Vorstellung, »einer Frau wie mir wird ein Organ nach dem andern entnommen«, war für sie schwer auszuhalten und sie traf für sich die Entscheidung: »Ich möchte nicht, dass das mit mir einmal gemacht wird.«

Da sind Eltern, deren Sohn durch den Missbrauch von Drogen plötzlich stirbt. Sie werden gefragt, ob es wohl in seinem Sinne sei und sie auch damit einverstanden wären, wenn von ihm eine Herzklappe entnommen wird, damit ein herzkranker Patient sie eingesetzt bekommen kann. Bei einer Herzklappe handelt es sich um einen Knorpel, der auch einige Tage nach Eintritt des Todes noch verpflanzt werden kann. Sie stimmen zu und in ihrer Trauer um den Sohn wird ihnen zum Trost, dass sein »sinnloser Tod einem anderen Menschen – in diesem speziellen Zusammenhang einem 2-jährigen Kind – das Leben rettet«.

Empfänger eines Organs zu werden, ist für manche Patienten auch nicht einfach. »Ich darf leben, weil ein anderer Mensch gestorben ist«: Dieser Gedanke kann ein quälender Begleiter werden. Deshalb bedarf es auch der gründlichen Überlegung, ob man sich auf die Warteliste für eine Organtransplantation setzen lässt.

»Organspende – ja oder nein?« bleibt eine individuelle Entscheidung. Es gibt nicht ein Richtig oder Falsch. Eher ein für mich Richtig, oder für mich Falsch. Es spielen die persönliche Lebensgeschichte, die persönlichen Erfahrungen, die sachlichen Bedenken, das Vertrauen zu Ärzten und manch anderer Gesichtspunkt eine Rolle. Es ist schwierig genug, für sich selbst zu einer befriedigenden Entscheidung zu finden, darum sollten wir jedem und jeder anderen die eigene Entscheidung zugestehen und diese respektieren. Ohne moralischen Zeigefinger in die eine oder andere Richtung.

Man braucht jedoch ausreichende Informationen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Und diese sind bei einem Thema wie Organspende natürlich recht vielschichtig. In den folgenden Kapiteln sollen sie so detailliert wie nötig und so verständlich wie möglich dargestellt werden. Zunächst geht es um verschiedene rechtliche Fragen und um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Transplantation (Kapitel 1). Dann müssen naturwissenschaftliche und medizinische Fakten bedacht werden, wobei die Hirntoddiagnose nur einen Aspekt darstellt (Kapitel 2). Bei der Beurteilung aus ethischer und theologischer Sicht gibt es verschiedene Werte abzuwägen (Kapitel 3). Auch kritische Anfragen – zum Beispiel nach Organhandel und Hirntoddiagnostik – dürfen bei diesem Thema keineswegs ausgeklammert werden (Kapitel 4). Am Schluss stehen Entscheidungshilfen und Empfehlungen sowie eine übersichtliche Liste mit weiterführender Literatur und anderen Quellen (Kapitel 5). Alles in allem also die wichtigsten Informationen, die helfen können, eine fundierte Entscheidung in Sachen Organspende zu treffen.

I.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Organspenden machen Organtransplantationen möglich. Folgende Organe können von einem verstorbenen Spender auf einen Empfänger übertragen werden: Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm und Haut. Außerdem lassen sich Gewebe wie Hornhaut und Knochen, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Teile von Blutgefäßen, Hirnhaut, Knorpelgewebe und Sehnen transplantieren. »Zurzeit können Niere, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Dünndarm nach dem Tod gespendet werden. Diese Organe gehören zu den vermittlungspflichtigen Organen. Ihre Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung unterliegt den Regelungen des deutschen Transplantationsgesetzes«, heißt es in einer Information der Deutschen Stiftung Organtransplantation.3 Von lebenden Spendern kann eine Blut- und Knochenmarkspende oder die Spende einer Niere oder eines Teiles der Leber erfolgen. Genaueres regelt das Transplantationsgesetz.

DAS TRANSPLANTATIONSGESETZ – DEUTSCHLAND

Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) wurde im Juni 1997 vom Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet und ist seit dem 1. Dezember 1997 in Kraft.4 Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen für die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten gespendet werden. Es schließt jeden Missbrauch aus und schafft Rechtssicherheit für Spender, Empfänger und alle an der Organentnahme Beteiligten. Es sorgt für Transparenz und Chancengleichheit unter allen Organempfängern, da die Verteilung streng nach bundesweit einheitlichen Richtlinien erfolgt. So ist jedenfalls die gesetzliche Vorgabe. Einige Vorfälle in der jüngsten Vergangenheit – Manipulationen in der Zuteilung von Organen in verschiedenen Unikliniken, zum Beispiel in Regensburg und Göttingen – haben jedoch gezeigt, dass es in der Praxis auch in diesem Bereich zur Beugung und zum Bruch des Rechts kommt.

Lebendorganspende – ein Weg zurück ins Leben

Die Lebendspende von Organen und Gewebe ist im TPG, Abschnitt 3, § 8 genau geregelt.5 Es folgt eine ausführliche Erläuterung des Gesetzes gemäß den Bekanntmachungen der Bundesärztekammer.6

Geltende Bedingungen für eine Lebendorganspende

»Die Lebendorganspende kann und soll bei den Bemühungen der Medizin um das Leben und die Lebensqualität von Empfängern (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 TPG) das Verfahren der postmortalen Organspende nur individuell ergänzen, nicht generell ersetzen.«7 Das TPG begrenzt jedoch den Kreis potenzieller Spender, die für eine Lebendorganspende infrage kommen. In Paragraf 8 Abs. 1 Satz 2 ist die Lebendorganspende auf »Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen«, beschränkt. »Lebendorganspender können nur volljährige und einwilligungsfähige, über unmittelbare und mittelbare Folgen sowie Spätfolgen aufgeklärte Personen sein, die der Organentnahme freiwillig zugestimmt haben. Die Lebendorganspende ist gemäß Transplantationsgesetz auch nur dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Organentnahme kein geeignetes Organ eines Verstorbenen zur Verfügung steht. Deshalb muss der Empfänger rechtzeitig auf die Warteliste im Transplantationszentrum aufgenommen und bei der Vermittlungsstelle als transplantabel gemeldet werden. Der Arzt hat sich über die besondere persönliche Verbundenheit von Spender und Empfänger zu informieren und sich der Freiwilligkeit der Organspende zu vergewissern. Bei nicht Deutsch sprechenden Ausländern ist immer ein hierfür geeigneter Dolmetscher hinzuzuziehen. Spender und Empfänger müssen sich vor der Transplantation bereit erklären, an den ärztlich begründeten Nachsorgemaßnahmen teilzunehmen (§ 8 Abs. 3 TPG).«8

Aufklärung des Spenders ist zwingend

»Eine rechtswirksame Aufklärung des Spenders zur Organentnahme muss durch den verantwortlichen Arzt gemeinsam mit einem weiteren approbierten Arzt erfolgen, der nicht mit der Transplantation befasst und von dem transplantierenden Arzt unabhängig ist. Sie muss Folgendes umfassen:

•  die Möglichkeit der Transplantation eines postmortal entnommenen Organs ohne Belastung und Gefährdung des Lebendorganspenders

•  Art und Umfang des Eingriffs sowie mögliche Komplikationen

•  Folgen und Spätfolgen, Hinweis auf mögliche Minderung der Erwerbsfähigkeit

•  Erfolgsaussicht der Transplantation und versicherungsrechtliche Absicherung

•  Erläuterung der ärztlich begründeten Nachsorgemaßnahmen

•  Einbeziehung der Gutachterkommission

•