Paul Kohl
Der Krieg der deutschen Wehrmacht und der Polizei 1941–1944
Sowjetische Überlebende berichten
FISCHER Digital
Mit einem Essay von Wolfram Wette

Paul Kohl, geboren 1937, lebt als Journalist in Berlin.
Das Buch des Journalisten Paul Kohl beschäftigt sich mit einem zentralen Thema der kritischen Militärgeschichte: den Verbrechen der deutschen Wehrmacht und der Polizei während des Angriffskrieges gegen die Sowjetunion.
Der Autor bereiste 1985 das Gebiet der damaligen Sowjetunion und befragte erstmals Überlebende des Vernichtungsfeldzugs der deutschen Wehrmacht und der Polizei. Seine Reise führte ihn zu den ehemaligen Konzentrationslagern von Minsk, Borisov, Orscha, Mogilov und Vitebsk.
Das Buch wird von einem ausführlichen Dokumententeil ergänzt.
Dieses E-Book ist der unveränderte digitale Reprint einer älteren Ausgabe.
Erschienen bei FISCHER Digital
© 2016 S. Fischer Verlag GmbH, Hedderichstr. 114, D-60596 Frankfurt am Main
Covergestaltung: buxdesign, München
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Impressum der Reprint Vorlage

ISBN dieser E-Book-Ausgabe: 978-3-10-561151-7
»Umsiedlung« bedeutete Liquidierung.
Vgl. Dokument 1 und 2, S. 219, 220.
Vgl. Dokument 3 und 4, S. 221, 222.
Vgl. Hitler-Stalin-Pakt 1939 – Das Ende Mitteleuropas?, hg. von Erwin Oberländer, Frankfurt/M. 1989, S. 51, und Jan Gross: Und wehe, du hoffst … Die Sowjetisierung Ostpolens nach dem Hitler-Stalin-Pakt 1939–1941, Freiburg 1988, S. 11f.
Joseph Goebbels: Tagebücher, München 1988, S. 708ff.
Aus: Militärgeographische Angaben über das Europäische Rußland – Weißrußland, Textheft, hg. vom Generalstab des Heeres, Abt.f.Kriegskarten und Vermessungswesen, Berlin 1941, S. 122f. Diese »Militärgeographischen Angaben« oder Beschreibungen waren »Nur für den Dienstgebrauch« bestimmt. Es handelt sich hierbei um eine äußerst umfangreiche Serie, die sämtliche Staaten von Marokko bis Nordwestindien bis in das kleinste Detail beschreibt. Jede Mappe über den jeweiligen Staat oder das Staatsgebiet enthält lexikalische Texthefte, Ortschaftsverzeichnisse, Bildhefte und ein umfangreiches Kartenwerk. Bei größeren Städten sind auch der Anteil der jüdischen Bevölkerung und wehrwichtige und militärische Anlagen angegeben. Beim Einrücken in diese Städte waren also die Truppen bereits informiert, wie viele Juden hier zu liquidieren seien und welche Gebäude, Fabrikanlagen usw. ihnen zur Verfügung standen. Die Mappe E: Weißrußland wurde am 27. 3. 1941 und die Mappe G: Zentralrußland am 15. 5. 1941 abgeschlossen. Allein diese ausführlichen Informationsmaterialien über die UdSSR belegen, wie planmäßig der Überfall auf die Sowjetunion vorbereitet wurde. Einzusehen ist diese Reihe der »Militärgeographischen Angaben« in der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz, West-Berlin. Vgl. auch Dokument 5, S. 222.
So der Wortlaut der Bekanntgabe des Überfalls auf die Sowjetunion durch Außenminister Molotow, verlesen durch den Nachrichtensprecher von Radio Moskau am Mittag des 22. 6. 1941.
Vgl. Werner Haupt: Heeresgruppe Mitte 1941–1945, Dorheim 1968, S. 32.
Vgl. Dokument 6, S. 224. Nach diesen Angaben wurden am 10. 7. 1941 durch das 307. Pol.Batl. ca. 10000 jüdische Männer ab 16 Jahre aus dem Brester Getto erschossen. Vgl. dazu auch Dokument 7, S. 226.
Vgl. hierzu die Ereignismeldungen UdSSR (im folgenden EM). Danach wurden außer den nachfolgend zit. Ereignismeldungen lt. EM 47 vom 9. 8. 19415210 Personen in Brest liquidiert, lt. EM 56 vom 18. 8. 19411296 Personen, lt. EM 66 vom 28. 8. 1941769 Personen, lt. EM 78 vom 9. 9. 1941548 Personen.
Vgl. Dokument 8, S. 226. Diese Zusammenstellung von Ausschnitten aus Ereignismeldungen UdSSR belegt, daß – entgegen allen anderen Behauptungen – Wehrmacht, Polizei und Einsatzgruppen eng zusammenarbeiteten. Das heißt, Wehrmachts- und Polizeieinheiten waren auch aktiv an den Massenerschießungen durch die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD beteiligt. Die Berichte der jeweiligen Einsatzgruppen A, B, C und D wurden in Berlin beim Chef der Sicherheitspolizei und des SD im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zu den »Ereignismeldungen UdSSR« zusammengestellt. Ab 1. 5. 1942 hießen sie »Meldungen aus den besetzten Ostgebieten«.
Vgl. Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht/Wehrmachtsführungsstab, Bd. 2, Teilbd. II (im folg. KTB/OKW, Bd. 2/II), hg. von Percy E. Schramm, München 1982, Eintragung 22. 6. 1941, S. 490. Vgl. auch Franz Halder: Kriegstagebuch, Bd. III (im folg. Halder, KTB III), Stuttgart 1964, Eintragung 22. 6. 1941, S. 3ff. Generaloberst Halder führte als Chef des Generalstabes des Heeres vom 14. 8. 1939 bis 24. 9. 1942 täglich Aufzeichnungen des Kriegsgeschehens.
Am 28. Juli 1944 räumte die deutsche Wehrmacht Brest, drei Jahre, einen Monat und eine Woche, nachdem sie hier den Überfall auf die Sowjetunion begann. Vgl. Werner Haupt: Moskau, Rshew, Orel, Minsk. Bildbericht der Heeresgruppe Mitte, Friedberg 3 (Dorheim) 1978, S. 132.
Vgl. ZSt 204 ARZ 334/59, Bl. 7.
Beim Brester Getto handelte es sich um einen ganzen Stadtteil, der mit Maschen- und Stacheldraht abgeriegelt war. Die Bewachung des Gettos erfolgte durch Angehörige der Polizeikompanie »Nürnberg« und sowjetische Hilfswillige (ZSt 204 ARZ 334/59, Bd. 4, Bl. 732). Nach jüdischen Zeugenaussagen waren im Getto 25000 Menschen auf engstem Raum zusammengedrängt. Sie erhielten kaum Lebensmittel, keine ärztliche Versorgung. Sie mußten einen Judenfleck und eine Armbinde tragen und durften das streng abgeriegelte Getto nur verlassen, wenn sie als Gesunde zur Zwangsarbeit herausgeführt wurden. Auf unerlaubtes Verlassen des Gettos stand Todesstrafe. Anspruch auf Brot, das zudem nur grammweise zugeteilt wurde, hatten nur arbeitsfähige Personen. Der Rest, insbesondere alte Leute und Kinder, war dem Hungertod ausgeliefert (ZSt 204 ARZ 334/59, Bd. 5, Bl. 1138).
Vgl. Dokument 9, S. 229. Vgl. auch EM 31 vom 23. 7. 1941: »Da der deutsche Soldat nicht immer ohne weiteres in der Lage ist, den Juden von der ortsansässigen nichtjüdischen Bevölkerung zu unterscheiden, und es deswegen zu mancherlei Unzuträglichkeiten kam, ist überall angeordnet worden, daß alle männlichen und weiblichen Juden über 10 Jahren sofort auf Brust und Rücken den gelben Judenflecken zu tragen haben.«
Die Räumung des Brester Gettos erfolgte am 15. und 16. 10. 1942. Vgl. Dokument 10, S. 229. In diesem »Lagebericht für den Monat Oktober 1942« steht durch einen Tippfehler irrtümlich 16. 11. 42. Bei dieser sog. »Judenaktion« wurden etwa 20000 Juden erschossen, was in diesem Bericht mit »umgesiedelt« umschrieben wurde. Nach ZSt 204 ARZ 334/59, Bd. 5, Bl. 1134–1141, sperrten in den frühen Morgenstunden des 15. 10. 1942 deutsche und »fremdvölkische« Einheiten das Getto schlagartig ab, drangen ein und erschossen jeden, der den geringsten Widerstand leistete. Tausende von Juden wurden unter schärfster Bewachung zu einem vom Bahnhof entfernten Abstellgleis getrieben, dort in bereitstehende Güter- und Viehwaggons gepfercht und nach Brona-Gora bei Beresa-Kartuska auf der Strecke Brest–Baranowici transportiert. Dort wurden in einer tagelangen Exekution 10000 bis 15000 Juden erschossen und in die vorbereiteten Gruben geworfen. An der Räumung des Gettos war auch die Polizeikompanie »Nürnberg« beteiligt. Sie unternahm die Absperrung, durchkämmte die Häuser und holte die Juden aus ihren Wohnungen (ZSt 204 ARZ 38/70, Bd. 2, Bl. 18). Außerdem waren an der Räumung des Brester Gettos und der Erschießung seiner Bewohner beteiligt: die Sicherheitspolizei und der SD in Brest, die Schutzpolizei-Dienstabteilung von Brest, die dortige Gendarmerie, eine Einheit der Landesschützen der Wehrmacht, der SS- und Polizeistandortführer und der Gebietskommissar von Brest. Vgl. hierzu auch ZSt II 204 ARZ 334/59, Bl. 611f., Bl. 1165–1172 und Bl. 1546. Ferner ZSt 204 ARZ 38/70, Bl. 22f.
Über die Erschießung von Kindern vgl. Dokument 11, S. 230.
Vgl. auch die planmäßigen Verfolgungen während der Wochen nach der Räumung des Brester Gettos am 15./16. 10. 1942. Viele Juden hatten sich in Kellern, Kanälen, Hauskaminen versteckt und wurden nun systematisch gesucht und an Ort und Stelle erschossen oder in das Gefängnis von Brest geschafft. (ZSt 204 ARZ 334/59, Bd. 5, Bl. 1141).
Gemeint ist hier der Hof hinter einem Gebäude unweit des Flusses Muchawiec. Während der Getto-Räumung wurden auf einem von Angehörigen der deutschen Polizei umstellten Platz Frauen, Kinder und alte Menschen in diesem Hof auf Befehl eines Polizeioffiziers von »fremdvölkischen« Hilfswilligen erschossen. Bei dieser Exekution mußten sich die neu hinzukommenden Juden vor ihrer Erschießung auf die bereits Getöteten legen (ebd., Bl. 1140).
Vgl. ZSt Ereignismeldungen, Ordner 79, Bl. 15 und 16: Ereignismeldung UdSSR Nr. 2 vom 23. Juni 1941. Nach dieser Angabe drangen am ersten Tag des Überfalls die Infanterie 40 Kilometer und die Panzerverbände 70 Kilometer weit ins Land ein.
Vgl. Dokument 12, S. 230. Veröffentlicht auch in: Verbrecherische Ziele – Verbrecherische Mittel. Dokumente der deutschen Okkupationspolitik des faschistischen Deutschlands auf dem Territorium der UdSSR 1941–44, Moskau 1963, S. 136. Vgl. auch ZSt UdSSR 413, Teil 8, Bl. 31 und 32. Aus ZSt II 204 ARZ 38/70, Bl. 241f., über die Polizeikompanie »Nürnberg«: »Im August 1941 wurde aus aktiven Polizeibeamten der Stadt Nürnberg sowie aus Reservisten älterer Jahrgänge eine Kompanie zusammengestellt, die aufgrund der Herkunft ihrer Angehörigen in der Folgezeit die Bezeichnung ›Reserve-Polizei-Kompanie Nürnberg‹ führte. Führer dieser Einheit war bis zu seinem Tod 1944 der Oberleutnant und spätere Hauptmann Josef Eisele. Nach einer kurzen Ausbildung wurde die Kompanie im September 1941 nach Brest-Litowsk verlegt. Sie unterstand dem dortigen SS- und Polizeiführer für Wolhynien und fand Verwendung bei der Bewachung von Objekten und Dienststellen sowie später auch bei der Bekämpfung von Partisanen … Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde die Kompanie im September 1942 vorübergehend dem Kommandeur des 3. Bataillons des 15. Polizeiregiments zur Partisanenbekämpfung unterstellt und erhielt am 22. 9. 1942 den Einsatzbefehl zur Vernichtung des Dorfes Kortelisi.«
Vgl. Dokument 13, S. 231, und Dokument 14, S. 233.
Vgl. W.F. Romanowskij: Die nazistische Politik des Völkermords und der verbrannten Erde in Belorußland 1941–1944, Minsk 1984, S. 54. Zusammen mit W.E. Lobanok, I.F. Klimow und A.A. Filimonow hat Romanowskij hier eine einzigartige Dokumentation zusammengestellt. Alphabetisch sind alle Dörfer Belorußlands aufgezählt, die mit der gesamten oder mit einem Teil der Bevölkerung niedergebrannt wurden, mit der genauen Anzahl der zerstörten Häuser und der liquidierten Einwohnerzahl. Aufgezählt sind hier ebenso die großen Durchgangslager (Dulag) und Stammlager (Stalag) für Kriegsgefangene und für die Zivilbevölkerung. Die meisten dieser Lager dienten als Vernichtungslager. Schließlich sind in diesem Band alle Unternehmen der Wehrmacht und der Sicherheitspolizei sowie des Sicherheitsdienstes (Einsatzgruppen) zur Vernichtung von Partisanen und der Zivilbevölkerung registriert, mit Angabe von Zeit, Ort und Anzahl der Opfer. Alle diese Aufstellungen sind nur auf das Gebiet von Belorußland bezogen. Neben diesen Listen enthält dieser Band zahlreiche Fotos und NS-Dokumente.
Vgl. ZSt 202 ARZ 22/60, Bl. 1806.
Vgl. W.F. Romanowskij: Die nazistische Politik, Minsk 1984, S. 227. Über die Zustände und die Verbrechen in dem Konzentrationslager Koldicewo wird ausführlich berichtet in: ZSt VI 319 ARZ 74/70, Bl. 28–43. Vom 27.–29. 6. 1944, kurz vor dem Rückzug der deutschen Truppen, wurden unter der unmittelbaren Leitung des Kommandanten des KZs Koldicewo, Oberscharführer Fritz John, 2000 Gefangene erschossen und die letzten 300 Überlebenden nach Deutschland deportiert. Vgl. hierzu ebd., Bl. 34.
Aus: Militärgeographische Angaben über das Europäische Rußland – Weißrußland, Textheft, Berlin 1941, S. 119.
Nach Auskunft im Stadtsowjet von Baranowici.
Vgl. KTB/OKW, Bd. 2/II, 25. 6. 1941, S. 494; Halder, KTB III, 25. 6. 1941, S. 15.
Über die Situation im besetzten Baranowici vgl. ZSt 202 ARZ 94/59.
Vgl. ZSt VI 319 ARZ 74/70, Bl. 33f., über die fortlaufenden Erschießungen von ca. 15400 Menschen in und um Baranowici u.a. durch: Waldemar Amelung, Untersturmführer, Chef des SD und der Gestapo in Baranowici; seinen Stellvertreter Alexander Bartel; Oberstleutnant Wilhelm Schröder, Chef der Gendarmerie; die Stellvertreter des Gebietskommissars Oberf. Rudolf Werner, Max Krahnke und Kurt Bertram, auch Inspekteur des Gettos von Baranowici. Hierbei sind vor allem folgende Massenexekutionen zu nennen: Am 4. 3. 1942 sortierten der Leiter des SD von Baranowici, Untersturmführer Waldemar Amelung, und der Leiter der Gendarmerie, Oberstleutnant Wilhelm Schröder, in dem in der Stadt gelegenen Lager 3400 Gefangene aus, ließen sie zum Stadtrand transportieren und dort erschießen (ZSt VI 319 ARZ 74/70, Bl. 33). Vom 22. 9. 42 bis 2. 10. 42 wurden unter der Leitung des Chefs des Baranowicer SD, des Untersturmführers Waldemar Amelung, 3 km von der Stadt entfernt zwischen den Dörfern Grabowiec und Glinischtsche 5000 Menschen erschossen (ZSt VI 319 74/70, Bl. 33). Ebenfalls unter dem Kommando des SD-Chefs Amelung wurden ab 17. 12. 1942 während eines Monats ca. 7000 Baranowicer Bürger erschossen (ZSt VI 319 74/70, Bl. 33, 34). Vgl. ebenso ZSt VI 319 ARZ 74/70, Bl. 36–40: Nach Abzug der Wehrmacht fand man in und um Baranowici 134 Massengräber.
Vgl. ZSt VI 319 ARZ 74/70, Bl. 41. Hier ist die Anzahl der aus Baranowici nach Deutschland deportierten Menschen mit 7593 angegeben.
Vgl. W.F. Romanowskij: Die nazistische Politik, Minsk 1984, S. 223, 227, 228.
Auf dem Gelände des Zentralgefängnisses der Stadt Baranowici befand sich ein Zweiglager des Stalag 337 von Lesnaja. Die ständige Anzahl der Kriegsgefangenen in diesem Lager Baranowici betrug 20000 (ZSt VI 319 ARZ 74/70, Bl. 29). Nach ebd., Bl. 31, kamen in diesem Lager innerhalb von 2 Jahren 17000 Menschen ums Leben. Die Häftlinge wurden mit elektrischem Strom gefoltert, ihnen wurden die Nasen zerbrochen, die Augen ausgeschlagen (ebd., Bl. 32). Dieses Zweiglager des Stalag 337 bestand in Baranowici bis Februar 1944 (ZSt Verschied. Ordn. 189, Bild 5).
Vgl. ZSt II 202 ARZ 206/67, Bl. 34f. Vgl. ebenfalls Dokument 15, S. 235. Darin kündigt der Generalkommissar für Weißruthenien Wilhelm Kube, am 31. 7. 1942 dem Reichskommissar für das Ostland, Hinrich Lohse, die baldige Vernichtung der in Baranowici lebenden 10000 Juden an.
Vgl. ZSt VI 319 ARZ 74/70, Bl. 29.
In ZSt 202 ARZ 94/59, Bl. 256f. und Bl. 268ff., wird von 12000 erschossenen Juden berichtet.
Vgl. W.F. Romanowskij: Die nazistische Politik, Minsk 1984, S. 223.
Vgl. ZSt VI 319 ARZ 74/70, Bl. 35.
Vgl. ZSt VI 319 ARZ 74/70, Bl. 29. Nach ebd., Bl. 6, wurde das Stalag 337 im November 1941 errichtet und nach ebd., Bl. 15, von der 2. Kp.d.LSchBatl. 861 bewacht.
Vgl. ebd., Bl. 34. Hiernach kamen im November 1941 bei –30 Grad viele sowjetische Kriegsgefangene in offenen Güterwaggons an der Bahnstation Lesnaja an, die bereits erfroren waren. Viele der Überlebenden wurden direkt bei den Gruben der Bahnstation Lesnaja erschossen.
Vgl. ebd., Bl. 35.
Vgl. ebd., Bl. 18–21. Hier sind auch weitere Angaben über die Zustände im Stalag 337 Lesnaja registriert.
Vgl. KTB OKW, Bd. 2/II, S. 496, und Halder, KTB III, S. 17.
Alle Angaben bis hierher nach mündlicher Mitteilung im Rathaus von Sluzk.
Vgl. Dokument 16, S. 237. Über das 11. Pol.Batl. vgl. auch ZSt II 202 ARZ 200/67, Bl. 26.
Vgl. ZSt II 202 AR 509/70, Bl. 59–62, und ebd., 202 ARZ 282/59, Bd. I, Bl. 84–91: Bei der Liquidierung des Gettos von Sluzk am 8. 2. 1943 wurden 1700 Juden erschossen. Die Getto-Räumung war der Auftakt zum Unternehmen »Hornung« unter der Führung des SSPF von Gottberg und seiner Kampfgruppe. Ziel dieses Unternehmens (8.–26. 2. 1943) war die Vernichtung von Partisanen im Raum Sluzk. Den Befehl zur Liquidierung des Gettos erteilte der KdS Weißrußland in Minsk, Strauch, und beteiligt haben sich an dieser Massenexekution fast alle Dienststellenangehörigen des KdS Minsk und 110 Angehörige einer lettischen Freiwilligen-Kompanie. Die Minsker Dienststelle kam mit 24 Fahrzeugen nach Sluzk und begann ihre Aktion am Morgen des 8. 2. 1943 um 5 Uhr früh. Dem Gebietskommissar von Sluzk, Carl, wurde noch gewährt, 40 bis 50 Facharbeiter auszuwählen und sie am Leben zu erhalten, und dann vollzogen sich die Exekutionen nach einem seit langem praktizierten Schema: Die Juden wurden aus ihren Häusern geholt, mit Lkws zu den Gruben gefahren (zwei vorbereitete Gruben außerhalb der Stadt, an denen je zehn Schützen aufgestellt waren), sie mußten sich ausziehen, an den Grubenrand stellen und wurden durch Genickschuß getötet. Der Kommandobefehl des KdS Minsk (vgl. Dokument 17) ist insofern von besonderem Interesse, da hier die »Arbeit« an den »Gruben« genau geregelt ist. Die Gruben werden als »Umsiedlungsgelände« bezeichnet, an der die Gruppen der Schützen sich alle zwei Stunden abwechseln. Da sich viele Juden in den Häusern versteckt hatten, brannte man das gesamte Getto, das überwiegend aus Holzhäusern bestand, nieder und erschoß dann die aus den brennenden Häusern fliehenden Juden. Am Abend des 8. 2. 1943 waren alle ca. 1700 Juden bis auf die wenigen ausgewählten Facharbeiter exekutiert. Die ursprünglich auf zwei Tage bemessene Aktion war damit bereits am ersten Tag beendet. Vgl. zur Liquidation des Sluzker Gettos auch ZSt II 202 ARZ 282/59, Bd. IV, Bl. 43; ebd., 22/60, Bl. 20–25, und 200/67, Bl. 26. Vgl. ebenso Dokument 18, S. 240.
Aus: Militärgeographische Angaben über das Europäische Rußland – Weißrußland, Textheft, Berlin 1941, S. 140.
Vgl. EM 15 vom 7. 7. 1941 (ZSt Ereignismeldungen, Ordn. 79, Bl. 95) und EM 17 vom 9. 7. 1941: »Die bisher angetroffenen Städte, an der Spitze Minsk, sind völlig zerstört« (ZSt, ebd., Bl. 108).
Vgl. KTB/OKW, Bd. 2/II, 28. 6. 1941, S. 499. Vgl. auch Halder, KTB III, 28. 6. 1941, S. 22
Nach mündlicher Auskunft des Stadtsowjets in Minsk. Vgl. auch Anm. 46.
Über die Räumung von Minsk durch die deutschen Truppen vgl. Dokument 19, S. 242. Der ehemalige Stadtkommissar von Minsk, Becker, schildert hier am 27. 7. 1944 in einem Abschlußbericht an den Generalkommissar von Weißrußland, Kurt von Gottberg, unter welchen Umständen sich die Deutschen am 2./3. 7. 1944 von der Roten Armee zurückziehen mußten. In diesem Bericht bezeichnet sich Becker über drei Wochen nach seiner Flucht aus Minsk in seinem Zufluchtsort Forbach/Schwarzwald immer noch als »Der Stadtkommissar Minsk, z. Zt. Forbach« und betitelt den ebenfalls geflohenen Gottberg immer noch als »Generalkommissar in Minsk«.
Nach mündlicher Auskunft des Stadtsowjets in Minsk.
Vgl. Dokument 15, S. 235 in dem in seinem Schreiben vom 31. Juli 1942 der Generalkommissar von Weißrußland, Wilhelm Kube, dem Reichskommissar für das Ostland, Hinrich Lohse, über Massenmorde in Minsk berichtet. Vgl. ebenso folgende Ereignismeldungen UdSSR: EM 32 vom 24. 7. 1941: »… In Minsk ist nunmehr die gesamte jüdische Intelligenzschicht (Lehrer, Professoren, Rechtsanwälte usw. mit Ausnahme der Mediziner) liquidiert worden …« – EM 108 vom 9. 10. 1941: »… In Minsk wurden 632 Geisteskranke sonderbehandelt …« – Diese Aufzählung könnte beliebig fortgesetzt werden.
Vgl. dazu die Aussage des SS-Brigadeführers und Kommandeurs der Ordnungspolizei in Minsk, Eberhard Herf, am 22. 1. 1946 im Minsker Prozeß, Minsk 1947, Protokoll S. 215ff. Über Eberhard Herf Weiteres in: ZSt 202 ARZ 184/67.
Vgl. Dokument 14, S. 233, und Dokument 6, S. 224.
Vgl. Gesamtaufstellung der im Bereich des EK 3 bis zum 1. Dez. 1941 durchgeführten Exekutionen von SS-Standartenführer Karl Jäger, Führer des EK 3 in Litauen, am 1. 12. 1941, in: Adalbert Rückerl: NS-Prozesse – Nach 25 Jahren Strafverfolgung Möglichkeiten – Grenzen – Ergebnisse, Karlsruhe 1971, Dokumenten-Anhang.
Vgl. EM 20 vom 12. 7. 1941: »… Das Zentrum ist durch Bombenbrand völlig zerstört. Teilweise erhalten geblieben sind von den wichtigen Gebäuden: die Universität, das Haus der Roten Armee, die Oper und das Haus der Sowjets …« – Vgl. ebenso Ereignismeldung UdSSR Nr. 23 vom 15. 7. 1941: »… Die … Zerstörung der Stadt durch deutsche Flieger läßt es schwierig erscheinen, daß Minsk als Verwaltungs- und Wirtschaftszentrum des weißruthenischen Gebietes ohne Wiederaufbau in Betracht kommt …«
Vgl. EM 169 vom 16. 2. 1942. Über die katastrophale Ernährungslage im besetzten Minsk vgl. auch EM 21 vom 13. 7. 41: »Schließlich ist von den deutschen Truppen wahllos und rücksichtslos requiriert worden. Gültige Requisationsbescheinigungen konnten nicht festgestellt werden. Ebenso ist in den seltensten Fällen bezahlt worden. Diese Reduzierung der Viehbestände hat dazu geführt, daß eine normale Fleischversorgung der Stadtbevölkerung und der Truppen ohne schwerste Gefährdung der Substanz an Viehbestand ausgeschlossen ist.« – Vgl. ebenfalls EM 23 vom 15. 7. 1941: »Die positive Einstellung den Deutschen gegenüber wird durch das allmählich bekannt gewordene rücksichtslose Requirieren durch die Truppen, ferner von einzelnen bekannt gewordenen Vergewaltigungen und durch den schroffen Umgangston der Truppe der Zivilbevölkerung gegenüber beeinträchtigt, die sich als feindliche Bevölkerung behandelt fühlt. Die Ernährungslage in der Stadt zur Zeit noch katastrophal.« – Wenn oben von einer »positiven Einstellung (der Minsker Bevölkerung) den Deutschen gegenüber« gesprochen wird, so ist dies wohl nicht glaubhaft, wenn man bedenkt, daß diese Deutschen kurz davor Minsk total zerbombten und dann besetzten.
Über die Großrazzia Ende April 1943 vgl. Dokument 20, S. 244, Meldungen aus den besetzten Ostgebieten Nr. 55 vom 21. 5. 1943. Ab 1. 5. 1942 nannte man die Ereignismeldungen »Meldungen aus den besetzten Ostgebieten«. Sie wurden weiter vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD (Kommandostab) im RSHA Berlin herausgegeben. – Den Plan für diese Großrazzia stellte der Leiter der Abt. IV (Gestapo und Exekutive) beim KdS Minsk, Georg Heuser, auf, der bei der Durchführung selbst den ersten Sektor (Warschauer Vorstadt) durchkämmte. Es war eine gemeinsame Aktion der Feldkommandantur, des Generalkommissariats, des SSPF und der Ordnungspolizei, d.h. der Wehrmacht, der Polizei, SS und Sicherungseinheiten (ZSt 2 ARZ 282/59, Bl. 499f. / Handakte Heuser, Ordn. I). Vgl. auch ZSt II 202 ARZ 282/59, Bl. 72: Die Aufgabe von Gauleiter Sauckel, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, bestand darin, durch tagelange »Durchkämmung« von Minsker Stadtvierteln zwangsweise russische Arbeitskräfte zusammenzutreiben und sie als »Ostarbeiter« für die Rüstungsbetriebe nach Deutschland zu schicken. Eine dieser »Sauckel-Aktionen« war die oben erwähnte Großrazzia in Minsk Ende April 1943.
Vgl. ZSt 319 AR 985/73, Beiheft 2, Bl. 785.
W.F. Romanowskij: Die nazistische Politik, Minsk 1984. – Karl Loewenstein: Minsk – Im Lager der deutschen Juden, in: Beilage zur Wochenzeitung »Das Parlament«, B XXXXV/56 vom 7. 11. 1956, S. 705–718. – Karl Loewenstein wurde am 8. 11. 1941 in Berlin verhaftet und traf am 18. 11. 1941 im Minsker Getto ein. Hier wurde er Chef des »Sicherheitswesens«. Ihm war eine Ordnerwache innerhalb des Gettos unterstellt, die er selbst ausgebildet hatte. Und er leitete das Büro für den Arbeitseinsatz in den umliegenden Betrieben. Da Loewenstein weitläufig mit dem Generalkommissar Kube verwandt war und Loewenstein selbst bis zu seiner Deportation Verbindung mit dem deutschen Kronprinzen hatte, veranlaßte Kube die Entlassung Loewensteins. So konnte Loewenstein nach sechs Monaten das Minsker Getto am 13. 5. 1942 verlassen. – Heinz Rosenberg: Jahre des Schreckens, Göttingen 1985. – Heinz Rosenberg, geboren 1921, wurde am 8. 11. 1941 mit seiner Familie im ersten Zug, in dem deutsche Juden aus dem Reich nach Minsk deportiert wurden, in das Minsker Getto transportiert. Er schildert den Alltag im deutschen Teil des Minsker Gettos, welche Arbeiten sie in den Kommandos verrichten mußten, wie sie dahinvegetierten und jeden Tag ums Überleben kämpfen mußten, wie Wehrmacht und Polizei mit ihnen umgingen und wie er der Erschießung in Trostenez entkam. Heinz Rosenberg lebt heute in New York.
– »Prozeß gegen die Verbrechen der deutsch-faschistischen Aggressoren in Bjelorußland« (im folgenden »Minsker Prozeß« genannt). Dieser Prozeß gegen 18 Angeklagte der Wehrmacht, der Sicherheitspolizei, des SD und der Polizei fand in Minsk vom 15. bis 19. 1. 1946 statt. 14 der Angeklagten wurden am 30. 1. 1946 zum Tode durch Erhängen verurteilt und am selben Tag in der Minsker Trabrennbahn hingerichtet. Vier der Angeklagten erhielten langjährige Haftstrafen in Arbeitslagern. Die Protokolle dieses Prozesses wurden 1947 in Minsk als Buch veröffentlicht. Die deutschen Originale befinden sich beim KGB Moskau, Sig. H-18763, 18 Bde.
Vgl. Dokument 21, S. 246.
Vgl. ZSt 319 AR 985/73, Beiheft 2, Bl. 785. Nach ZSt II 202 AR 657/73, Bl. 16, ist das Minsker Getto am 1. 8. 1941 für 100000 Juden errichtet worden.
Vgl. Dokument 15, S. 235. In diesem Schreiben des Generalkommissars von Weißrußland, Wilhelm Kube, erwähnt dieser die Züge aus Berlin, Brünn, Bremen und Wien. Über die Transporte von deutschen Juden aus dem Reich nach Minsk und ab August 1942 direkt nach Trostenez vgl. auch ZSt 202 ARZ 282/59, Bd. I, Bl. 64, und ebd., Bd. IV, Bl. 20. Hiernach wurden nach Minsk deportiert aus:
Herkunft der Transporte | Personenzahl |
| 990 |
| 993 |
| 1042 |
| 1030 |
| 999 |
| 908 |
| 1001 |
| 6963 |
Vgl. ZSt II 202 ARZ 206/67, Bl. 121. Hiernach wurden vom 7. bis 11. 11. 1941 auf Befehl des Stabes der EGr.A vom SK 1b über 6000 russische Juden aus dem Minsker Getto erschossen, um Platz für die deutschen Juden zu schaffen, deren Ankunft unmittelbar bevorstand. Diese Massenexekution wurde von der Ordnungspolizei, SD-Angehörigen und ukrainischen Hilfswilligen durchgeführt. Beteiligt an diesen Erschießungen waren der SSPF von Weißruthenien, der SS-Brigf. und Gen.Maj. der Polizei, Zenner, und SS-Stubaf. Remmers. Vgl. auch ZSt 202 ARZ 282/59, Bd. I, Bl. 62. Vgl. ebenso EM 140 vom 1. 12. 1941: »Vom Sonderkommando 1b wurden in Minsk in der Zeit vom 7.–11. 11. 1941 insgesamt 6624 Juden erschossen.« – Nach anderen Angaben (vgl. hierzu ZSt II 319 AR 985/73, Bl. 787) wurden bei dieser Massenliquidierung im Minsker Getto über 10000 und nach Auskunft der sowjetischen Außerordentlichen Untersuchungs-Kommission etwa 12000 russische Juden erschossen.
Vgl. EM 108 vom 9. 10. 1941: »… In Minsk wurden von eingesetzten Stadtkontrollen 142 jüdische Personen festgenommen und erschossen, da sie sich außerhalb des Gettos herumtrieben und nicht die vorgeschriebenen Kennzeichen trugen …« – Und EM 124 vom 25. 10. 1941: »Das noch bis 3. 10. 41 in Minsk stationierte Nachkommando des EK 8 exekutierte in Minsk weitere 42 Personen. Es handelte sich dabei vorwiegend um Juden, die entgegen den erlassenen Anordnungen nicht ins Getto eingezogen waren oder es abgelehnt hatten, die befohlenen Kennzeichen zu tragen.«
Die Zahl der russischen Juden ergibt sich aus einem Bericht des SS-OStuf. Burkhardt. Burkhardt war beim KdS in Minsk Judensachbearbeiter und befaßte sich dadurch auch mit Getto-Angelegenheiten (vgl. ZSt 202 ARZ 282/59, Bd. I, Bl. 93).
Vgl. ZSt II 202 ARZ 282/59, Bd. IV, Bl. 43. Darin ist folgende Aufstellung über Züge enthalten, mit denen 1942 Juden aus dem Reich nach Minsk und nach Trostenez zur Liquidierung deportiert wurden:
Es trafen ein:
am 11. 5. 1942 aus Wien | 1000 Juden in Minsk |
am 26. 5. 1942 aus Wien | 1000 Juden in Minsk |
am 1. 6. 1942 aus Wien | 998 Juden in Minsk |
am 5./9. 6. 1942 aus Wien | 999 Juden in Minsk |
am 15. 6. 1942 aus Wien | 1000 Juden in Minsk |
am 26. 6. 1942 aus Königsberg | 465 Juden in Minsk |
am 18. 7. 1942 aus Theresienstadt | 1000 Juden in Minsk |
am 24. 7. 1942 aus Köln | 1000 Juden in Minsk |
am 10. 8. 1942 aus Th’stadt | 995 Juden bei Trostenez |
am 21. 8. 1942 aus Wien | 1000 Juden bei Trostenez |
am 28. 8. 1942 aus Th’stadt | 1000 Juden bei Trostenez |
am 4. 9. 1942 aus Wien | 1000 Juden bei Trostenez |
am 12. 9. 1942 aus Th’stadt | 1000 Juden bei Trostenez |
am 18. 9. 1942 aus Wien | 1000 Juden bei Trostenez |
am 25. 9. 1942 aus Th’stadt | 1000 Juden bei Trostenez |
am 9. 10. 1942 aus Wien | 547 Juden bei Trostenez. |
Getötet wurden von diesen mindestens 15000 Menschen insgesamt mindestens 13500. Die Angaben über die Transporte stammen aus den Reichsbahnakten der Haupteisenbahndirektion Mitte in Minsk. Vgl. ebenso ZSt II 202 ARZ 206/67, Bl. 132.
Vgl. EM 92 vom 23. 9. 1941: »Unter Hinzuziehung der Ordnungspolizei und mit Unterstützung der Feldgendarmerie wurde eine Großaktion im Getto (von Minsk) durchgeführt. Es kamen annähernd 2500 Juden, darunter eine Anzahl Frauen, zur Festnahme. Von diesen wurden an 3 Tagen insgesamt 2278 Personen exekutiert. Bei den Exekutierten handelt es sich ausschließlich um Saboteure und jüdische Aktivisten. Unter ihnen befanden sich u.a. sehr viele, die das vorgeschriebene Kennzeichen nicht an der Kleidung trugen.«
Siehe Anm. 64. Vgl. auch ZSt II 202 AR 657/73, Bl. 16.
Vgl. Minsker Prozeß, Minsk 1947, Protokoll S. 201.
Vgl. Minsker Prozeß, Minsk 1947, Protokoll S. 179f. Der Angeklagte Franz Hess war Mitglied des Sonderkommandos 8 und berichtet im Verhör vom 20. 1. 1946, wie er an diesen Erschießungen teilnahm.
Vgl. ZSt II 202 ARZ 282/59, Bd. I, Bl. 65, und ebd., Bd. IV, Bl. 43.
Vgl. EM 178 vom 9. 3. 1942: »… Bei der am 2. und 3. 3. durchgeführten Judenaktion wurden in Minsk 3412 Juden … exekutiert. – Vgl. auch ZSt 202 ARZ 282/59, Bd. I, Bl. 8, 66ff. und 100, und ebd., Bd. IV, Bl. 43. Hiernach sollten am 1. 3. 19425000 Juden aus dem Minsker Getto zum Erschießen herausgeholt werden. Die Juden weigerten sich jedoch, ihre Häuser zu verlassen und wurden darauf mit Gewalt zusammengetrieben. Viele erschoß man an Ort und Stelle, jedoch den größten Teil der russischen Juden verlud man im Minsker Güterbahnhof in Waggons und fuhr sie 30 Kilometer südwestlich von Minsk an der Bahnstrecke Minsk–Baranowici nach Kaidanowa. Dort wurden am 2. und 3. 3. 1942 an vorbereiteten Gruben 3412 Juden erschossen. Vgl. auch ZSt II 202 AR 657/73, Bl. 16.
Vgl. Dokument 15, S. 235. Vgl. ebenso ZSt 202 ARZ 184/67, Bl. 2; ebd. 206/67, Bl. 34f., und ebd. 282/59, Bd. IV, Bl. 43, sowie ebd. II 202 AR 657/73, Bl. 16.
Beim Vorwerk Petraschkiewic wurden acht Gruben mit 53700 zum Teil verbrannten Leichen gefunden. Vgl. hierzu ZSt 319 ARZ 43/70, Bl. 132–138 und 142–147. Vgl. auch Anm. 132.
Vgl. Dokument 15, S. 235.
Vgl. ZSt 202 ARZ 22/60, Bl. 30f., und ebd. 282/59, Bd. V, Bl. 25.
Vgl. ZSt 202 ARZ 282/59, Bd. V, Bl. 42.
Vgl. ebd., 282/59, Bd. V, Bl. 25, und 202 ARZ 22/60, Bl. 32.
Nach mündlicher Information von W.F. Romanowskij. Auch hier gibt es in den Quellenangaben sehr unterschiedliche Zahlen. Die Nennung einer genauen Zahl ist deshalb nicht möglich, da durch die sog. »Leerungen« ständig Juden aus dem Getto zum Erschießen abgeholt wurden und das Getto durch Transporte von Neuankommenden immer wieder gefüllt wurde. Nach ZSt II 202 AR 657/73, Bl. 16, ist das Getto für 100000 Juden errichtet worden.
Siehe Anm. 60.
Vgl. ZSt 202 ARZ 282/59 Bd. I, Bl. 99.
Über die Beteiligung von Wehrmachts- und Polizeieinheiten an den Massenexekutionen vgl. Dokument 8, S. 226. Eine Aufstellung von einigen lettischen, litauischen und estnischen SS- und Polizeioffizieren findet sich in: ZSt USA Film 3, Ordn. 12, Bild 1045–1948.
Vgl. ZSt 202 ARZ 282/59, Bl. 72f., und ebd., Bd. V, Bl. 23. Nach eigenen Angaben kam Adolf Rübe Ende März/Anfang April 1943 zur Abt. IV des KdS in Minsk und hatte von dieser Zeit an konkret mit dem Getto zu tun. Nach seinen Aussagen hatte die Abt. IV des KdS Minsk und damit Georg Heuser und dessen Judensachbearbeiter Obersturmführer Otto Müller die Befehlsgewalt über das Getto (ZSt 202 ARZ 22 / 60, Bl. 25 und 27).
Siehe Anm. 73.
Vgl. ZSt 202 ARZ 22/60, Bl. 25, und ebd., 282/59, Bl. 77.
Vgl. KTB/OKW, Bd. 2/II, 28. Juni 1941, S. 422. Vgl. auch Halder, KTB III, 28. Juni 1941, S. 22.
Ministerialrat Xaver Dorsch war ab 1941 Chef der Zentrale der Organisation Todt in Berlin und wurde nach dem tödlichen Absturz von Fritz Todt am 8. 2. 1942 der Stellvertreter des neuen Chefs der OT, Albert Speer. Nach 1945 unterhielt Dorsch ein Ingenieurbüro. Dieses Lager an der Daumannstraße wurde von Truppen des AOK 4 (GFM von Kluge) errichtet und von einer Landesschützenkompanie bewacht. Die Landesschützen waren für den Transport und die Bewachung von Kriegsgefangenen eingesetzt. Nach ZSt II 202 AR 657/73, Bl. 18 und 19, ordnete der Minsker Stadtkommandant Bernsdorf Anfang Juli 1941 an, alle Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren zu registrieren. Wer sich der Registrierung entzog, dem drohte Todesstrafe durch Erschießen. Vgl. EM 21 vom 13. 7. 1941: »In Minsk ist von den zuerst durchziehenden Truppen ein Zivilgefangenenlager errichtet worden, in dem nahezu alle männlichen Einwohner der Stadt untergebracht waren. Die Einsatzgruppe wurde gebeten, gemeinsam mit der Geheimen Feldpolizei das Lager durchzukämmen. Zur Entlassung gelangten bisher nur Personen, die sich einwandfrei ausweisen konnten und die weder politisch noch kriminell belastet sind. Der im Lager verbleibende Rest wird einer sorgfältigen Überprüfung unterzogen und jeweils nach Maßgabe des Ermittlungsergebnisses behandelt werden. 1050 Juden wurden zunächst liquidiert. Weitere werden täglich laufend zur Exekution gebracht. Hinsichtlich der noch im Lager verbliebenen Nichtjuden wurde mit der Liquidierung der Kriminellen, der Funktionäre, der Asiaten usw. begonnen.« Vgl. auch Dokument 22, S. 247.
Auf Bitten der zuständigen Wehrmachtsdienststellen führte die Einsatzgruppe B gemeinsam mit der Geheimen Feldpolizei mehrere »Säuberungsaktionen« in diesem KZ durch, wobei sie Tausende von Juden, Kommunisten, »Asiaten« und »Kriminellen« aus dem Lager holte und erschoß. Hierüber eine Auswahl aus Ereignismeldungen: »In Minsk werden bis auf weiteres täglich etwa 200 Personen liquidiert. Es handelt sich dabei um bolschewistische Funktionäre, Agenten, Kriminelle, Asiaten usw., die aus dem Zivilgefangenenlager aussortiert werden« (EM 36 vom 28. 7. 1941). – »In Minsk wurde die Wehrmacht in umfassender Weise bei der Durchkämmung der von ihr errichteten Zivilgefangenenlager unterstützt. Die Aussortierung erfolgte einmal unter dem Gesichtspunkt, der Wirtschaft dringend benötigte Kräfte zuzuführen, zum anderen zu dem Zweck, die politisch und kriminell belasteten Personen unschädlich zu machen« (EM 43 vom 5. 8. 1941). –
»In Minsk geht die Durchkämmung des Zivilgefangenenlagers und die Liquidierung der als politisch oder kriminell belasteten Personen laufend weiter« (EM 50 vom 12. 8. 1941). – »In Minsk kamen bei der Durchkämmung des Zivilgefangenenlagers noch weitere 615 Personen zur Liquidierung. Bei sämtlichen Exekutierten handelt es sich um rassisch vollkommen minderwertige Elemente« (EM 67 vom 29. 8. 1941). – »Die Durchkämmung von Zivilgefangenenlagern in Minsk wurde fortgesetzt. Zur Überstellung kamen weitere 733EM734919412000377EM922391941