Ermittlungen im Unternehmen
Herausgegeben von
Thomas C. Knierim
Rechtsanwalt
Dr. Markus Rübenstahl, Mag.iur.
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Michael Tsambikakis
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
2., neu bearbeitete Auflage
C.F. Müller
www.cfmueller.de
© 2016 Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
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ISBN 978-3-8114-4275-7
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Seit Erscheinen der 1. Auflage haben sich unternehmensinterne Aufklärungen, Internal Investigations, als ein fester Bestandteil einer Corporate Governance etabliert. Weit über den Kreis gut organisierter börsennotierter Gesellschaften und Weltkonzerne hinaus reichen mittlerweile Maßnahmen und Reaktionen auf Compliance-Verstöße in die mittelständische Privatwirtschaft hinein. Auch mittlere und kleinere Unternehmen und sogar juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen sich zunehmend der Herausforderung, ein adäquates Compliance Management System vorzuhalten und intern zu ermitteln. Diese begrüßenswerte Entwicklung wird begünstigt durch interne Risikoevaluierungen und Aufklärungsbemühungen im Umfeld einer zunehmenden Internationalisierung. Wer seine Produkte mit Produktions- und Handelsbetrieben rund um den Globus anbietet oder lokal Rohstoffe und Leistungen beschafft oder veredelt, erfährt nicht nur über lokale Diskussionen mit Behörden und Justiz am Standort, sondern sieht sich auch einem internationalen Netzwerk europäischer und supranationaler Kontrollbehörden gegenüber, deren Rollen und Funktionen auch bei der Internal Investigation bedacht werden müssen. Aber auch z. B. Krankenhäuser der öffentlichen Hand und Universitäten machen verstärkt die Erfahrung, dass sie nicht etwa als „Teile des Staates“ von Strafverfolgungsmaßnahmen ausgenommen werden.
Ohne ein überzeugendes investigatives Konzept wäre die Selbstverpflichtung einer Compliancekultur nicht aufrecht zu erhalten, in allen Bezügen des unternehmerischen Handelns, sei es im Vertrieb, im Einkauf, bei Umweltgefahren und im Export, auf die Einhaltung von Menschenrechten und europäischen Grundrechtestandards zu achten. Erfreulich ist es zu beobachten, dass die Verstärkung des Daten- und Arbeitnehmerschutzes durch den Gesetzgeber von den Unternehmen akzeptiert und umgesetzt wurde. Durch diese Entwicklungen erfährt die Internal Investigation eine rechtsstaatliche Prägung, die ihr Ansehen stärkt und ihren Ergebnissen nützt.
Die schon in der 1. Auflage tragende Idee, ein „Recht der Internal Investigation“ sowie deren Praxis im Sinne einer „best practice“ zu beschreiben, d.h. Zwecksetzung, Aufgaben und Befugnisse der Unternehmen, ihre Vorgehensweise und Ergebnisfindungen zu beschreiben, ist das Leitmotiv der 2. Auflage geblieben. Die schon in 2012 beobachteten Entwicklungen sind zwar weiterhin nicht abgeschlossen. Der Gesetzgeber selbst hat Anreize für Internal Investigations bei der Novellierung des Außenwirtschaftsrechts (2013) gesetzt und Vorgaben für Risikomanagementsysteme, Compliance-Management, und die Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in allen Sparten der Finanz- Versicherungs- und Wertpapieraufsicht verschärft. Durch intensivierte Berichtspflichten, Abschlussprüfungen und Bilanzkontrollen werden Unternehmen zudem stärker kontrolliert und – bei Verstößen - sanktioniert. Hinzu kommen die Handlungs- und Organisationspflichten der gewerblichen Unternehmen für eine wirksame Wettbewerbscompliance angesichts des mit dem Korruptionsbekämpfungsgesetz v. 20.11.2015 ausgeweiteten Strafanwendungsbereichs. Gerichte befassen sich schließlich mit der Abgrenzung der persönlichen Handlungsfreiheit von Arbeitnehmern mit den Pflichten des Arbeitgebers, auf Fehlverhalten angemessen zu reagieren. Durch das offenbar am Horizont der deutschen Rechtsordnung heraufziehende „Unternehmensstrafrecht“ bzw. „Unternehmenssanktionsrecht“ wird die interne Aufarbeitung verdächtiger Sachverhalte als Voraussetzung sowohl kompetenter Unternehmensverteidigung als auch kooperativer, auf Sanktionsmilderung zielender Strategien in den kommenden Jahren voraussichtlich massiv weiter an Bedeutung gewinnen.
Diese Entwicklungen haben die Autoren veranlasst, ihre Beiträge anhand Gesetzgebung und Rechtsprechung weiter zu entwickeln und anzupassen. Neu in das Handbuch aufgenommen wurde ein Kapitel zur Personenüberwachung sowie zwei Kapitel zu den kommunikativen Herausforderungen bei einer Internal Investigations und den geeigneten presserechtlichen Vorgaben für Compliance-Krisen.
Dem Verlag und insbesondere Frau Lektorin Annette Steffenkock danken wir – erneut – für die hilfreiche und motivierende Unterstützung bei der Zusammenstellung und Drucklegung dieses Handbuchs. Auch sind wir den Autorinnen und Autorinnen zu einem tief empfundenen Dank verpflichtet dafür, dass sie uns an ihren Erfahrungen und Ratschlägen teilhaben lassen.
Mainz/Köln, im August 2016
Thomas C. Knierim
Markus Rübenstahl
Michael Tsambikakis
Dr. Markus Adick Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Rettenmaier & Adick, Bonn | 25. Kapitel Rn. 85–98 |
Philipp Beckers Rechtsanwalt, Ashurst LLP, München | 11. Kapitel |
Folker Bittmann Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau | 34. Kapitel (zusammen mit Püschel) |
Florian Block Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, München | 2. Kapitel (zusammen mit Potinecke) |
Prof. Dr. Dennis Bock Universität Kiel | 5. Kapitel (zusammen mit Gerhold) |
Dr. Matthias Brockhaus Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, VBB Rechtsanwälte, Essen | 29. Kapitel |
Dr. Rainer Buchert Rechtsanwalt, Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt am Main | 9. Kapitel (zusammen mit Jacob-Hofbauer) |
Herrn Dr. Matthias Dann, LL.M. Rechtsanwalt, Wessing & Partner, Düsseldorf | 28. Kapitel |
Lucian E. Dervan Assistant Professor of Law, Universität Carbondale, USA | 24. Kapitel Rn. 291–349 (zusammen mit Piel und Rübenstahl) |
Björn Fiedler, LL.M. Rechtsanwalt, Fiedler Cryns-Moll Jüngel FCMJ Rechtsanwälte Partnerschaft, Köln | 3. Kapitel |
Dirk Fleischer, M.A. Geschäftsführer, System 360 Deutschland GmbH | 8. Kapitel (zusammen mit Krüger) |
Cornelia Gädigk Oberstaatsanwältin, Staatsanwaltsschaft Hamburg | 19. Kapitel |
Prof. Dr. Söhnke Gerhold Universität Bremen | 5. Kapitel (zusammen mit Bock) |
Felix A. Gloeckner, LL.M. Rechtsanwalt (Syndikusanwalt), Siemens AG, München | 20. Kapitel (zusammen mit Racky) |
Dr. Gina Greeve, Rechtsanwältin, MGR Rechtsanwälte, Frankfurt am Main | 18. Kapitel (zusammen mit Tsambikakis) |
Dr. Sebastian Hölscher, M.I.Tax Steuerberater, Ebner Stolz, Köln | 24. Kapitel Rn. 450–465, Rn. 498–517, Rn. 641–664; 25. Kapitel Rn. 99–129 |
Dipl.-Kfm. Jesco Idler Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Bonn | 4. Kapitel (zusammen mit Knierim und Waeber); 21. Kapitel (zusammen mit Waeber) |
Dr. Caroline Jacob-Hofbauer Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt am Main | 9. Kapitel (zusammen mit Buchert) |
Dr. Gerwin Janke, LL.M. Rechtsanwalt, Janke & Reinsch, Frankfurt am Main | 17. Kapitel (zusammen mit Schilling) |
Antje Klötzer-Assion Rechtsanwältin, Dipl.-Finanzw.(FH), Livonius Rechtsanwälte, Frankfurt am Main | 35. Kapitel (zusammen mit Rosiuns) |
Dr. Oliver K.-F. Klug Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., Bochum | 7. Kapitel (zusammen mit Knierim und Tsambikakis) |
Thomas C. Knierim Rechtsanwalt, Knierim & Krug Rechtsanwälte, Mainz | 4. Kapitel (zusammen mit Idler und Waeber); 7. Kapitel (zusammen mit Klug und Tsambikakis); 16. Kapitel (zusammen mit Schröder) |
Sven Köhnen Rechtsanwalt, Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Köln | 27. Kapitel Rn. 43–103 |
Dr. Oliver Kraft Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Kapellmann und Partner, Mönchengladbach | 32. Kapitel |
Helmut Kranzmaier Managing Partner, Bernstein Communications GmbH, Frankfurt am Main | 22. Kapitel |
Lutz Krüger Chief Operating Officer, System 360 Deutschland GmbH | 8. Kapitel (zusammen mit Fleischer) |
Carsten Laschet Rechtsanwalt, Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Köln | 30. Kapitel |
Jan Olaf Leisner Rechtsanwalt, Leisner Rechtsanwälte, München | 10. Kapitel |
Dr. Anja Mengel, LL.M. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Altenburg, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Berlin | 14. Kapitel |
Ole Mückenberger Rechtsanwalt, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt am Main | 26. Kapitel (zusammen mit Sättele) |
Prof. Dr. Nina Nestler Universität Bayreuth | 1. Kapitel; 24. Kapitel Rn. 350–379 |
Dr. Christian Pelz Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht, Noerr LLP, München | 31. Kapitel |
Hannah Milena Piel Rechtsanwältin, Albert & Piel Rechtsanwälte, Düsseldorf | 24. Kapitel Rn. 1–218 (zusammen mit Rübenstahl), Rn. 291–349 (zusammen mit Dervan und Rübenstahl) |
Dr. Harald W. Potinecke Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, München | 2. Kapitel (zusammen mit Block) |
Dr. Martin Pröpper Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ulrich Weber & Partner mbB, Köln | 15. Kapitel |
Christof Püschel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, strafverteidiger | büro, Köln | 34. Kapitel (zusammen mit Bittmann) |
Dr. Michael Racky Rechtsanwalt, Compliance Officer, Deutsche Bank, Frankfurt am Main | 20. Kapitel (zusammen mit Gloeckner) |
Frank Reutter Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, CISA, Flick Gocke Schaumburg, Bonn | 6. Kapitel (zusammen mit Strecker) |
Dr. Christian Rosinus Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, AC Tischendorf Rechtsanwälte, Frankfurt am Main | 35. Kapitel (zusammen mit Klötzer-Assion) |
Dr. Markus Rübenstahl, Mag. iur. Rechtsanwalt, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte, Köln | 24. Kapitel Rn. 1–218 (zusammen mit Piel), Rn. 219–290, Rn. 291–349 (zusammen mit Dervan und Piel), Rn. 380–449, 466–497, Rn. 518–640; 25. Kapitel Rn. 1–84 |
Prof. Dr. Markus Ruttig Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Köln | 23. Kapitel |
Alexander Sättele Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Danckert Huber Bärlein GbR, Berlin | 26. Kapitel (zusammen mit Mückenberger) |
Dr. Hellen Schilling Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, kempf schilling Rechtsanwälte, Frankfurt am Main | 17. Kapitel (zusammen mit Janke) |
Kathie Schröder Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Schröder | Rechtsanwaltskanzlei, Frankfurt am Main | 16. Kapitel (zusammen mit Knierim) |
Prof. Dr. Frank Peter Schuster, Mag. iur. Universität Würzburg | 12. Kapitel Rn. 128–186 |
Dipl.-Kfm. André Strecker Wirtschaftsprüfer, Flick Gocke Schaumburg, Bonn | 6. Kapitel (zusammen mit Reutter) |
Dr. André-M. Szesny, LL.M. Rechtsanwalt, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf | 33. Kapitel |
Prof. Dr. Michael Tsambikakis Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte, Köln | 7. Kapitel (zusammen mit Klug und Knierim); 18. Kapitel (zusammen mit Greeve) |
Dipl.-Betriebsw. Marc J. Waeber, MBA Krailling | 4. Kapitel (zusammen mit Idler und Knierim); 21. Kapitel (zusammen mit Idler) |
Dr. Sebastian Wollschläger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Gercke | Wollschläger, Köln | 27. Kapitel Rn. 1–42 |
Tim Wybitul Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hogan Lovells International LLP, Frankfurt am Main | 12. Kapitel Rn. 1–127 |
Dr. Silvia Ziebell Abteilungsleiterin Konzernrevision, REWE Group-Zentrale, Köln | 13. Kapitel |
Zitierhinweis:
Knierim/Rübenstahl/Tsambikakis/Adick Internal Investigations, 25. Kap. Rn. 5