Internal Investigations

Ermittlungen im Unternehmen

 

Herausgegeben von

Thomas C. Knierim
Rechtsanwalt

 

Dr. Markus Rübenstahl, Mag.iur.
Rechtsanwalt

 

Prof. Dr. Michael Tsambikakis
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

 

2., neu bearbeitete Auflage

C.F. Müller

kein Alternativtext verfügbar

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© 2016 Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

Impressum

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ISBN 978-3-8114-4275-7

 

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Vorwort zur 2. Auflage

Seit Erscheinen der 1. Auflage haben sich unternehmensinterne Aufklärungen, Internal Investigations, als ein fester Bestandteil einer Corporate Governance etabliert. Weit über den Kreis gut organisierter börsennotierter Gesellschaften und Weltkonzerne hinaus reichen mittlerweile Maßnahmen und Reaktionen auf Compliance-Verstöße in die mittelständische Privatwirtschaft hinein. Auch mittlere und kleinere Unternehmen und sogar juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen sich zunehmend der Herausforderung, ein adäquates Compliance Management System vorzuhalten und intern zu ermitteln. Diese begrüßenswerte Entwicklung wird begünstigt durch interne Risikoevaluierungen und Aufklärungsbemühungen im Umfeld einer zunehmenden Internationalisierung. Wer seine Produkte mit Produktions- und Handelsbetrieben rund um den Globus anbietet oder lokal Rohstoffe und Leistungen beschafft oder veredelt, erfährt nicht nur über lokale Diskussionen mit Behörden und Justiz am Standort, sondern sieht sich auch einem internationalen Netzwerk europäischer und supranationaler Kontrollbehörden gegenüber, deren Rollen und Funktionen auch bei der Internal Investigation bedacht werden müssen. Aber auch z. B. Krankenhäuser der öffentlichen Hand und Universitäten machen verstärkt die Erfahrung, dass sie nicht etwa als „Teile des Staates“ von Strafverfolgungsmaßnahmen ausgenommen werden.

Ohne ein überzeugendes investigatives Konzept wäre die Selbstverpflichtung einer Compliancekultur nicht aufrecht zu erhalten, in allen Bezügen des unternehmerischen Handelns, sei es im Vertrieb, im Einkauf, bei Umweltgefahren und im Export, auf die Einhaltung von Menschenrechten und europäischen Grundrechtestandards zu achten. Erfreulich ist es zu beobachten, dass die Verstärkung des Daten- und Arbeitnehmerschutzes durch den Gesetzgeber von den Unternehmen akzeptiert und umgesetzt wurde. Durch diese Entwicklungen erfährt die Internal Investigation eine rechtsstaatliche Prägung, die ihr Ansehen stärkt und ihren Ergebnissen nützt.

Die schon in der 1. Auflage tragende Idee, ein „Recht der Internal Investigation“ sowie deren Praxis im Sinne einer „best practice“ zu beschreiben, d.h. Zwecksetzung, Aufgaben und Befugnisse der Unternehmen, ihre Vorgehensweise und Ergebnisfindungen zu beschreiben, ist das Leitmotiv der 2. Auflage geblieben. Die schon in 2012 beobachteten Entwicklungen sind zwar weiterhin nicht abgeschlossen. Der Gesetzgeber selbst hat Anreize für Internal Investigations bei der Novellierung des Außenwirtschaftsrechts (2013) gesetzt und Vorgaben für Risikomanagementsysteme, Compliance-Management, und die Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in allen Sparten der Finanz- Versicherungs- und Wertpapieraufsicht verschärft. Durch intensivierte Berichtspflichten, Abschlussprüfungen und Bilanzkontrollen werden Unternehmen zudem stärker kontrolliert und – bei Verstößen - sanktioniert. Hinzu kommen die Handlungs- und Organisationspflichten der gewerblichen Unternehmen für eine wirksame Wettbewerbscompliance angesichts des mit dem Korruptionsbekämpfungsgesetz v. 20.11.2015 ausgeweiteten Strafanwendungsbereichs. Gerichte befassen sich schließlich mit der Abgrenzung der persönlichen Handlungsfreiheit von Arbeitnehmern mit den Pflichten des Arbeitgebers, auf Fehlverhalten angemessen zu reagieren. Durch das offenbar am Horizont der deutschen Rechtsordnung heraufziehende „Unternehmensstrafrecht“ bzw. „Unternehmenssanktionsrecht“ wird die interne Aufarbeitung verdächtiger Sachverhalte als Voraussetzung sowohl kompetenter Unternehmensverteidigung als auch kooperativer, auf Sanktionsmilderung zielender Strategien in den kommenden Jahren voraussichtlich massiv weiter an Bedeutung gewinnen.

Diese Entwicklungen haben die Autoren veranlasst, ihre Beiträge anhand Gesetzgebung und Rechtsprechung weiter zu entwickeln und anzupassen. Neu in das Handbuch aufgenommen wurde ein Kapitel zur Personenüberwachung sowie zwei Kapitel zu den kommunikativen Herausforderungen bei einer Internal Investigations und den geeigneten presserechtlichen Vorgaben für Compliance-Krisen.

Dem Verlag und insbesondere Frau Lektorin Annette Steffenkock danken wir – erneut – für die hilfreiche und motivierende Unterstützung bei der Zusammenstellung und Drucklegung dieses Handbuchs. Auch sind wir den Autorinnen und Autorinnen zu einem tief empfundenen Dank verpflichtet dafür, dass sie uns an ihren Erfahrungen und Ratschlägen teilhaben lassen.

Mainz/Köln, im August 2016

Thomas C. Knierim

Markus Rübenstahl

Michael Tsambikakis

Bearbeiterverzeichnis

Dr. Markus Adick

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Rettenmaier & Adick, Bonn

25. Kapitel Rn. 85–98

Philipp Beckers

Rechtsanwalt, Ashurst LLP, München

11. Kapitel

Folker Bittmann

Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

34. Kapitel (zusammen mit Püschel)

Florian Block

Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, München

2. Kapitel (zusammen mit Potinecke)

Prof. Dr. Dennis Bock

Universität Kiel

5. Kapitel (zusammen mit Gerhold)

Dr. Matthias Brockhaus

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, VBB Rechtsanwälte, Essen

29. Kapitel

Dr. Rainer Buchert

Rechtsanwalt, Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt am Main

9. Kapitel (zusammen mit Jacob-Hofbauer)

Herrn Dr. Matthias Dann, LL.M.

Rechtsanwalt, Wessing & Partner, Düsseldorf

28. Kapitel

Lucian E. Dervan

Assistant Professor of Law, Universität Carbondale, USA

24. Kapitel Rn. 291–349 (zusammen mit Piel und Rübenstahl)

Björn Fiedler, LL.M.

Rechtsanwalt, Fiedler Cryns-Moll Jüngel FCMJ Rechtsanwälte Partnerschaft, Köln

3. Kapitel

Dirk Fleischer, M.A.

Geschäftsführer, System 360 Deutschland GmbH

8. Kapitel (zusammen mit Krüger)

Cornelia Gädigk

Oberstaatsanwältin, Staatsanwaltsschaft Hamburg

19. Kapitel

Prof. Dr. Söhnke Gerhold

Universität Bremen

5. Kapitel (zusammen mit Bock)

Felix A. Gloeckner, LL.M.

Rechtsanwalt (Syndikusanwalt), Siemens AG, München

20. Kapitel (zusammen mit Racky)

Dr. Gina Greeve,

Rechtsanwältin, MGR Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

18. Kapitel (zusammen mit Tsambikakis)

Dr. Sebastian Hölscher, M.I.Tax

Steuerberater, Ebner Stolz, Köln

24. Kapitel Rn. 450–465, Rn. 498–517, Rn. 641–664; 25. Kapitel Rn. 99–129

Dipl.-Kfm. Jesco Idler

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

4. Kapitel (zusammen mit Knierim und Waeber); 21. Kapitel (zusammen mit Waeber)

Dr. Caroline Jacob-Hofbauer

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt am Main

9. Kapitel (zusammen mit Buchert)

Dr. Gerwin Janke, LL.M.

Rechtsanwalt, Janke & Reinsch, Frankfurt am Main

17. Kapitel (zusammen mit Schilling)

Antje Klötzer-Assion

Rechtsanwältin, Dipl.-Finanzw.(FH), Livonius Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

35. Kapitel (zusammen mit Rosiuns)

Dr. Oliver K.-F. Klug

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., Bochum

7. Kapitel (zusammen mit Knierim und Tsambikakis)

Thomas C. Knierim

Rechtsanwalt, Knierim & Krug Rechtsanwälte, Mainz

4. Kapitel (zusammen mit Idler und Waeber); 7. Kapitel (zusammen mit Klug und Tsambikakis); 16. Kapitel (zusammen mit Schröder)

Sven Köhnen

Rechtsanwalt, Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Köln

27. Kapitel Rn. 43–103

Dr. Oliver Kraft

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Kapellmann und Partner, Mönchengladbach

32. Kapitel

Helmut Kranzmaier

Managing Partner, Bernstein Communications GmbH, Frankfurt am Main

22. Kapitel

Lutz Krüger

Chief Operating Officer, System 360 Deutschland GmbH

8. Kapitel (zusammen mit Fleischer)

Carsten Laschet

Rechtsanwalt, Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Köln

30. Kapitel

Jan Olaf Leisner

Rechtsanwalt, Leisner Rechtsanwälte, München

10. Kapitel

Dr. Anja Mengel, LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Altenburg, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Berlin

14. Kapitel

Ole Mückenberger

Rechtsanwalt, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

26. Kapitel (zusammen mit Sättele)

Prof. Dr. Nina Nestler

Universität Bayreuth

1. Kapitel; 24. Kapitel Rn. 350–379

Dr. Christian Pelz

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht, Noerr LLP, München

31. Kapitel

Hannah Milena Piel

Rechtsanwältin, Albert & Piel Rechtsanwälte, Düsseldorf

24. Kapitel Rn. 1–218 (zusammen mit Rübenstahl), Rn. 291–349 (zusammen mit Dervan und Rübenstahl)

Dr. Harald W. Potinecke

Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, München

2. Kapitel (zusammen mit Block)

Dr. Martin Pröpper

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ulrich Weber & Partner mbB, Köln

15. Kapitel

Christof Püschel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, strafverteidiger | büro, Köln

34. Kapitel (zusammen mit Bittmann)

Dr. Michael Racky

Rechtsanwalt, Compliance Officer, Deutsche Bank, Frankfurt am Main

20. Kapitel (zusammen mit Gloeckner)

Frank Reutter

Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, CISA, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

6. Kapitel (zusammen mit Strecker)

Dr. Christian Rosinus

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, AC Tischendorf Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

35. Kapitel (zusammen mit Klötzer-Assion)

Dr. Markus Rübenstahl, Mag. iur.

Rechtsanwalt, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte, Köln

24. Kapitel Rn. 1–218 (zusammen mit Piel), Rn. 219–290, Rn. 291–349 (zusammen mit Dervan und Piel), Rn. 380–449, 466–497, Rn. 518–640; 25. Kapitel Rn. 1–84

Prof. Dr. Markus Ruttig

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Köln

23. Kapitel

Alexander Sättele

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Danckert Huber Bärlein GbR, Berlin

26. Kapitel (zusammen mit Mückenberger)

Dr. Hellen Schilling

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, kempf schilling Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

17. Kapitel (zusammen mit Janke)

Kathie Schröder

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Schröder | Rechtsanwaltskanzlei, Frankfurt am Main

16. Kapitel (zusammen mit Knierim)

Prof. Dr. Frank Peter Schuster, Mag. iur.

Universität Würzburg

12. Kapitel Rn. 128–186

Dipl.-Kfm. André Strecker

Wirtschaftsprüfer, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

6. Kapitel (zusammen mit Reutter)

Dr. André-M. Szesny, LL.M.

Rechtsanwalt, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf

33. Kapitel

Prof. Dr. Michael Tsambikakis

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte, Köln

7. Kapitel (zusammen mit Klug und Knierim); 18. Kapitel (zusammen mit Greeve)

Dipl.-Betriebsw. Marc J. Waeber, MBA

Krailling

4. Kapitel (zusammen mit Idler und Knierim); 21. Kapitel (zusammen mit Idler)

Dr. Sebastian Wollschläger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Gercke | Wollschläger, Köln

27. Kapitel Rn. 1–42

Tim Wybitul

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hogan Lovells International LLP, Frankfurt am Main

12. Kapitel Rn. 1–127

Dr. Silvia Ziebell

Abteilungsleiterin Konzernrevision, REWE Group-Zentrale, Köln

13. Kapitel

Zitierhinweis:
Knierim/Rübenstahl/Tsambikakis/Adick Internal Investigations, 25. Kap. Rn. 5

Inhaltsverzeichnis