Einführung
Für viele Menschen hat das Thema Jahresabschluss einen ähnlichen Charme wie die eingehende Lektüre des Telefonbuchs der Stadt Bielefeld. Dabei kann der Jahresabschluss gar so spannend sein wie ein Krimi oder Thriller von Frank Schätzing oder Wolfgang Schorlau – zumindest, wenn Sie die Inhalte verstehen und, vor allem, entsprechend zu interpretieren wissen.
Da Sie dieses Buch gerade in Ihren Händen halten, gehen wir übrigens davon aus, dass Sie sich genau das auf die Fahne geschrieben haben. Eine gute Entscheidung. Denn wir sind uns sicher, dass Sie auf den kommenden Seiten packend unterhalten werden. Das Thema ist nämlich gar nicht so schlimm wie sein Ruf.
Dieses Buch hier ist der kleine Bruder von Bilanzen erstellen und lesen für Dummies. Wenn Sie die Vermögens- und Ertragslage von börsennotierten Unternehmen in Zukunft besser nachvollziehen wollen, kann Ihnen Bilanzen erstellen und lesen für Dummies sogar dabei helfen, Ihr Vermögen ein kleines bisschen zu vermehren.
Versuchen Sie das mal mit einem Telefonbuch …
Über dieses Buch
Falls Sie nun ein mit Theorie und unappetitlichen Formeln vollgepacktes Lehrbuch erwarten, sind Sie hier mit Sicherheit falsch. Denn was Sie gerade vor sich haben, ist ein praxisorientierter und gut verständlicher Überblick über die wunderbare Welt des Jahresabschlusses, gespickt mit praxisorientierten Tipps und ein paar netten Anekdoten.
Erfahren Sie unter anderem,
wie Sie einen Jahresabschluss erstellen,
was es mit einem Konzernabschluss auf sich hat,
Konventionen in diesem Buch
Keine Sorge: In diesem Buch verlangen wir an keiner Stelle von Ihnen, dass Sie irgendetwas eingeben, mitschreiben oder ausschneiden sollen. Somit gibt es hier nichts weiter zu beachten. Und falls Sie jetzt aus uns unerfindlichen Gründen doch an diesem Buch herumschnippeln sollten, haben wir nichts damit zu tun …
Sie finden bei jedem Kapitel am Ende eine Übungsaufgabe. Hier können Sie testen, ob ein wenig hängen blieb. Die Lösungen zu den Übungsaufgaben finden Sie im Anhang.
Törichte Annahmen über den Leser
Wir unterstellen Ihnen an dieser Stelle einfach einmal ein gewisses Grundinteresse am Jahresabschluss. Ansonsten hätten Sie sich beim Buchhändler Ihres Vertrauens sicherlich für einen Krimi entschieden. Dieses Grundinteresse, sei es freiwillig oder gezwungenermaßen vorhanden, ist die Mindestanforderung, die wir an Sie haben.
Zudem gehen wir davon aus, dass noch mindestens einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Sie müssen sich von Berufs wegen mit dem Jahresabschluss beschäftigen.
Sie halten Aktien und wollen wissen, wie es um Ihre Investitionen bestellt ist.
Sie müssen sich in der Ausbildung oder im Studium mit der Materie herumschlagen.
Sie sind ein vielseitig interessierter Mensch, aber die besagten Themen gehörten zu den wenigen Dingen, bei denen Sie bisher nur Bahnhof verstanden haben.
Sie haben Controlling für Dummies sowie Buchführung und Bilanzierung für Dummies bereits verschlungen und warten schon seit Monaten sehnsüchtig auf unser nächstes Buch.
Sie dürfen das, was auf Sie zutrifft, übrigens auch gerne ankreuzen – es ist ja schließlich Ihr Buch.
Was Sie nicht lesen müssen
Ab und zu werden Sie beim Lesen auf einen Kasten im Text stoßen. Diese Kästen enthalten entweder theoretische Hintergrundinformationen oder banale Anekdoten aus der Welt des Jahresabschlusses. Beide haben eines gemeinsam: Sie müssen sie nicht unbedingt lesen, um das Thema zu verstehen. Wenn es also mal schnell gehen muss, können Sie die Kästen ohne schlechtes Gewissen überspringen. Wir sagen’s auch niemandem weiter, versprochen!
Wie dieses Buch aufgebaut ist
Das Buch ist in vier Teile (und den besagten Anhang mit den Lösungen zu den Übungsaufgaben) gegliedert, die originellerweise fortlaufend nummeriert sind. In den vier Teilen finden Sie folgende Inhalte:
Teil I: Willkommen in der Welt der Bilanzen
Hier bekommen Sie zunächst einen ersten Einblick in die Welt der Zahlen und Erbsenzähler.
Außerdem machen wir Sie mit verschiedenen Rechenwelten bekannt und werden auch das Thema Abgrenzung nicht ausgrenzen.
Teil II: Der Jahresabschluss: Bilanz und GuV erstellen
Jetzt geht’s richtig los! Nachdem wir Sie hier mit dem Inventar sowie der Inventur vertraut gemacht haben, weihen wir Sie danach gleich noch in die Geheimnisse der unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten ein. Dann lernen Sie die Bilanz so richtig kennen. Und zwar aktiv wie passiv, inklusive der E-Bilanz.
Doch damit nicht genug: Alles Wissenswerte über die Gewinn-und-Verlust-Rechnung rundet diesen Teil ab.
Teil III: Konzernabschluss und Berichte erstellen
Kinder, wie die Zeit vergeht! Schon wieder ist ein Jahr vorbei und das bedeutet: Der Jahresabschluss steht vor der Tür. Ein solcher besteht allerdings nicht nur aus der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Auch Anhang und Lagebericht müssen gemacht werden.
Die Konsequenzen des grenzenlosen Unternehmenswachstums werden dann im Konzernabschluss spürbar, ehe die Themen Berichterstattung und Abschlussprüfung den dritten Teil des Buches würdig abschließen.
Teil IV: Der Top-Ten-Teil
Für den versierten Dummies-Leser ist dieser Teil nichts Neues. Hier erfahren Sie zuerst einmal mehr über die zehn unserer Meinung nach besten Websites rund um das Thema Jahresabschluss. Dann geben wir Ihnen noch zehn Beispiele zur Bilanzanalyse und zehn Beispiele zur Bilanzpolitik mit auf den Weg.
Damit Sie immer und überall mitreden können, erklären wir Ihnen zu guter Letzt noch zehn Begriffe zum Thema, die Ihnen über den Weg laufen könnten.
Symbole, die in diesem Buch verwendet werden
Sie finden über das ganze Buch verteilt verschiedene Symbole, über deren Bedeutung wir Sie hier kurz aufklären:
Wie es weitergeht
Das Buch ist so aufgebaut, dass Sie es nicht zwingend wie einen Roman von vorn nach hinten durchlesen müssen, um alles zu verstehen.
Wollen Sie sich zum Beispiel mal eben über Zwischenberichte und die Abschlussprüfung informieren, können Sie direkt und ohne Umwege Kapitel 14 aufschlagen. Sie werden dort alles verstehen, auch ohne die Kapitel 1 bis 13 gelesen zu haben.
Wenn Sie das Buch aber dennoch von vorn bis hinten durchlesen möchten, sind wir Ihnen auch nicht böse. Wie und in welcher Reihenfolge Sie was, warum und weshalb lesen, können Sie somit frei entscheiden.
Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß und Erfolg!
A
Anhang
Lösungen zu den Übungsaufgaben
Hier finden Sie die Lösungen zu den Aufgaben.
Aufgabe 1
Hier einige Gründe, weshalb es manchmal sinnvoll sein kann, sich schlechter darzustellen:
Sie können durch den Ausweis möglichst geringer Gewinne die Steuerlast und die Ausschüttung an die Aktionäre reduzieren.
Bei einer laufenden Tarifrunde können schlechte Bilanzergebnisse ein gutes Gegenargument für hohe Lohnforderungen der eigenen Arbeitnehmer sein.
Ein Monopolist kann Preiserhöhungen bei der Kundschaft dann besser kommunizieren.
Und hier Gründe, weshalb es sich manchmal lohnt, ein höheres Ergebnis auszuweisen:
Potenzielle Gläubiger sind aufgrund einer augenscheinlich guten finanziellen Lage des Unternehmens eher bereit, Kredite zu gewähren. Man erhält auch bessere Kreditkonditionen.
Imagepflege: Gute Ergebnisse können helfen, das eigene Image in der Öffentlichkeit aufzupolieren.
Aufgabe 2
Da sich Ihr Reinvermögen nicht verändert hat, handelt es sich nicht um Erträge. Das Anlagevermögen schrumpft um 750.000 Euro, Ihr Geldvermögen erhöht sich um diesen Betrag.
Aufgabe 3
Die Personalkosten der Abteilungen Adressdatenverkauf, Mobilfunk und Internet sind Einzelkosten, da sie den Produkten direkt zugeordnet werden können. Die Personalkosten der Verwaltung und des Marketings können dagegen beim besten Willen nicht den drei Produkten direkt zugeordnet werden. Sie sind deshalb Gemeinkosten.
Aufgabe 4
Das bewegliche Anlagevermögen, das Vorratsvermögen und Kassenbestände werden körperlich, das heißt mengenmäßig erfasst. Bei dieser mengenmäßigen Erfassung werden die Vermögensgegenstände gezählt, gewogen, gemessen oder im Notfall auch geschätzt, beispielsweise die Büroklammern im Büro oder die Schrauben im Lager. So etwas müssen Sie nicht einzeln zählen. Das unbewegliche Anlagevermögen sowie Forderungen, Guthaben und Schulden werden dagegen wertmäßig, das heißt in harten Franken oder Euro erfasst.
Aufgabe 5
Das Betriebsvermögen nahm um 4.000 Euro zu. Hier muss er seine Privatentnahmen in Höhe von 36.000 Euro dazuzählen. Privateinlagen, die davon abzuziehen wären, gab es nicht. Somit beträgt der Gewinn des letzten Jahres 40.000 Euro.
Aufgabe 6
Bei selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen besitzen Sie ein Wahlrecht nach HGB. Sie können aktivieren, müssen es aber nicht.
Aufgabe 7
Die Taxonomie ist eine Art Kontenrahmen. Hieraus kann sich jedes Unternehmen bedienen und die benötigten Konten im Rahmen der E-Bilanz auswählen. Es gibt jede Menge Taxonomien. In Deutschland gibt es den Standardkontenrahmen, die Kerntaxonomie und einige Branchentaxonomien für Unternehmen, die besonderen Regelungen unterliegen, wie zum Beispiel Banken oder Krankenhäuser. Daneben gibt es in etwa zwanzig weiteren Ländern jeweils eine oder mehrere Taxonomien.
Aufgabe 8
In der Handelsbilanz besitzen Sie ein Wahlrecht, die selbst erstellte Software zu aktivieren oder gleich als Aufwand zu verbuchen. Das Steuerrecht verbietet weiterhin die Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte. Sie verzichten auf die handelsrechtliche Aktivierung, wenn Sie einen identischen Wertansatz anstreben.
Aufgabe 9
Der letzte Zugang ist rein zufällig auch der Schlussbestand über 7 Meter. Nach FIFO sind die 7 Meter mit 15 Euro pro Meter zu bewerten. Das ergibt 105 Euro. Da der Marktpreis am Jahresende mit 14 Euro für 1 Meter jedoch unter dem ermittelten Wert liegt, greift das strenge Niederstwertprinzip. Sie müssen die 7 Meter mit 1 Euro pro Meter wertmindern, also von den 105 Euro 7 Euro abschreiben. Der Schlussbestand ist danach noch 98 Euro wert.
Aufgabe 10
Es muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 60 Millionen Euro gebildet werden, da die Nobelhobel AG verpflichtet ist, innerhalb der Garantiezeit den Schaden zu beheben.
Aufgabe 11
Da das Umsatzverfahren auf der internationalen Ebene üblicher ist als das Gesamtkostenverfahren, sollten Sie das Umsatzkostenverfahren verwenden. Die Antwort auf die Zusatzfrage lautet: Bei beiden Verfahren muss das ermittelte Ergebnis gleich sein.
Aufgabe 12
Nach § 293 HGB ist ein Unternehmen vom Konzernabschluss befreit, wenn zwei der drei genannten Merkmale zutreffen. Im Falle der Esogrün ist dies der Fall. Die Umsatzerlöse liegen unter der Grenze von 46,2 Millionen Euro und es werden weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt.
Aufgabe 13
Da im Anhang nur Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren ausgewiesen werden müssen, muss nur das Bankdarlehen für die neue Lagerhalle dort ausgewiesen werden. Operate-Leasing-Vorgänge müssten auch aufgenommen werden, wenn deren Restlaufzeit mehr als fünf Jahre beträgt. Das ist beim Leasing der drei Maschinen nicht der Fall.
Aufgabe 14
Die Pflegebedürftigkeit der Schwiegermutter ist keine Ad-hoc-Meldung wert. Der vorzeitige Abgang des Vorstandsmitglieds dagegen auf jeden Fall. Möglicherweise erlebt die Aktie nach Bekanntgabe Kurssprünge, sofern ein Mensch mit einigermaßen Geschmack als Nachfolger in Sicht ist.
Über die Autoren
Michael Griga, Diplom-Volkswirt, geboren 1966 in Ludwigsburg, studierte Volkswirtschaftslehre in Tübingen. Er ist heute Controller in einem Technologiekonzern.
Raymund Krauleidis, Diplom-Kaufmann, geboren 1973 in Tübingen, studierte Betriebswirtschaftslehre. Heute ist er Referent in einem Energieunternehmen.
Die Autoren haben sich während ihrer gemeinsamen Zeit bei einem Telekommunikationsunternehmen kennengelernt und dort Pläne für gemeinsame Projekte ausgeheckt. Nach ihrem erfolgreichen Erstlingswerk Controlling für Dummies haben sie unter anderem Buchführung und Bilanzierung für Dummies geschrieben. Mit Jahresabschluss für Dummies folgt ihr nächster Streich.
1
Von schönen und schiefen Bilanzen
In diesem Kapitel
Wozu eine Bilanz gut ist
Was Bilanzanalyse und Bilanzpolitik ist
Welche Art von Bilanzpolitik Sie nicht betreiben sollten
Wir haben den Italienern ja schon einiges zu verdanken. Nicht nur, dass sie Spaghetti, Pizza und andere Leckereien sowie den Catenaccio auf dem Fußballplatz erfunden haben, auch das hübsche Wort »Bilancia« kommt ursprünglich aus dem Italienischen. Es bedeutet so viel wie »Waage« und ist gleichzeitig auch der Ursprung unseres Begriffs »Bilanz«. So weit unser kleiner Ausflug in die Etymologie.
Auch bei der Bilanz sollen die Dinge, ähnlich wie bei einer Balkenwaage, ins Gleichgewicht gebracht werden. Und zwar das Vermögen auf der Aktivseite sowie das dazu verwendete Kapital auf der Passivseite. Gerüchten zufolge soll es aber leider auch Leute geben, die beim Lesen von Bilanzen dafür aus dem inneren Gleichgewicht gebracht werden. Das wird sich aber sicherlich durch die Lektüre der nächsten paar Hundert Seiten ändern.
Wir empfehlen dazu ein saftiges Rinder-Carpaccio sowie ein kleines Gläschen Franciacorta Brut.
Die Aufgaben der Bilanz
Die Bilanz ist neben der Gewinn-und-Verlust-Rechnung das Kernstück eines jeden Jahresabschlusses. In ihr werden die aus der Buchführung ermittelten Daten zu einem bestimmten Stichtag zusammengefasst und systematisch geordnet. Das ergibt dann eine hübsche Übersicht über die Vermögens- und Kapitallage des Unternehmens.
Natürlich wird eine Bilanz nicht aus purer Langeweile erstellt. Sie ist in erster Linie für drei Dinge gut:
Dokumentations- und Rechenschaftsfunktion: Die Bilanz gibt detailliert Auskunft über das vorhandene Vermögen eines Unternehmens und zeigt auf, wie dieses finanziert wurde. Zudem soll sie verdeutlichen, wie gut oder schlecht das Management gearbeitet hat.
Zahlungsbemessungsfunktion: Die Ausschüttungen, also zum Beispiel die Dividendenzahlungen an die Anteilseigner, orientieren sich am Gewinn. Dieser wird durch das Ergebnis der Bilanz beeinflusst.
Informationsfunktion: Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter, wie etwa die GmbH & Co. KG, sind dazu verpflichtet, ihre Bilanzen zu veröffentlichen. Dadurch sollen Gläubiger, Kreditgeber, Geschäftspartner, der Fiskus und die Arbeitnehmer informiert werden, wie es um das Unternehmen wirtschaftlich bestellt ist.
Wozu die Bilanzanalyse gut ist
Zugegeben, ein spannender Kriminalroman hat gegenüber einer Bilanz einen kleinen Vorteil: Um ihn zu verstehen, muss man ihn einfach nur lesen. Das reine Durchlesen der Zahlenkolonnen eines Jahresabschlusses reicht jedoch meist nicht aus, um richtig schlau daraus zu werden.
Die Antwort ist denkbar einfach: das Buch, das gerade vor Ihnen liegt!
Damit Sie einen Jahresabschluss richtig verstehen, müssen Sie dessen Informationen erst einmal analysieren. Aus dem vorhandenen Datenmaterial werden dabei viele Kennzahlen gebildet.
Diese Kennzahlen heißen beispielsweise:
Cashflow
Liquidität
Rentabilität
Wertschöpfung
Im nächsten Schritt werden diese Kennzahlen interpretiert und verglichen. Denkbar sind zwei Vergleichsmöglichkeiten:
Zeitvergleich: Hier betrachten Sie die jeweiligen Kennzahlen des Unternehmens im Zeitverlauf und können damit gewisse Entwicklungen herauslesen.
Branchenvergleich: Hier vergleichen Sie die Kennzahlen eines Unternehmens mit denjenigen der Konkurrenz. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Unternehmen eine ähnliche Struktur haben. Sonst vergleicht man möglicherweise Äpfel mit Birnen.
Die Qualität der Bilanzanalyse steht und fällt natürlich mit der Qualität des Datenmaterials, das Ihnen zur Verfügung steht. Denn wie heißt es so schön: »Garbage in, garbage out.«
Warum Bilanzpolitik gemacht wird
Vieles, was die Erstellung von Jahresabschlüssen betrifft, wird in entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften wie etwa dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder dem International Financial Reporting Standard (IFRS) mehr oder weniger streng geregelt.
Allerdings gibt es durchaus noch ein paar Stellschrauben, mit denen Unternehmen ihre Bilanzen noch ein wenig aufhübschen können. Diese Stellschrauben bestehen beispielsweise aus
bestimmten Wahlrechten bezüglich Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen,
zeitlichen Verlagerungen von Investitionsvorhaben,
Ermessensspielräumen bei der Bildung von Rücklagen und Rückstellungen.
All das ermöglicht dem Unternehmen, sich nach außen hin so darzustellen, wie man es gerne hätte.
Je nachdem, wem durch den Jahresabschluss welcher Eindruck vermittelt werden soll, kann die Bilanzpolitik unterschiedliche Richtungen verfolgen. Möglich wäre es zum einen, die Ertragslage schlechter auszuweisen, als sie eigentlich ist, oder – im Umkehrschluss – besser.
Gründe, weshalb es manchmal sinnvoll sein kann, sich schlechter darzustellen, sind unter anderem:
Durch den Ausweis möglichst geringer Gewinne können die Steuerlast und die Ausschüttung an die Aktionäre reduziert werden.
Schlechte Bilanzergebnisse können ein gutes Gegenargument bei hohen Lohnforderungen der eigenen Arbeitnehmer sein.
Preiserhöhungen lassen sich bei der Kundschaft besser kommunizieren.
Die Gründe, weshalb es sich manchmal lohnt, das Ergebnis besser auszuweisen, sind unter anderem:
Potenzielle Geldgeber sind aufgrund einer augenscheinlich guten finanziellen Lage des Unternehmens eher bereit, Kredite zu gewähren.
Gute Ergebnisse können helfen, das eigene Image in der Öffentlichkeit aufzupolieren.
Schiefe Bilanzen
Ab und zu wird Bilanzpolitik leider auch jenseits aller Grenzen der Legalität ausgeübt. Kommen solche Machenschaften ans Tageslicht, spricht man von einem »Bilanzierungsskandal« und »raffgierigen Managern«.
Wenn Sie so etwas interessiert, lesen Sie doch den Kasten »Parmalat und der 11.11.«, dort erzählen wir Ihnen exemplarisch kurz eine wahre Geschichte aus einem stiefelförmigen Land im Süden Europas.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Bilanzierungsskandale gibt es natürlich nicht nur in Italien! Leider tritt diese Unsitte weltweit auf. Doch genug des Übels – jetzt kümmern wir uns wieder um die schönen Dinge des Lebens. Zum Beispiel um zwei Rechenwelten …
Buon divertimento!
Aufgabe 1
Überlegen Sie sich ein paar Gründe, warum ein Unternehmen in der Bilanz ein möglichst niedriges Ergebnis ausweisen möchte. Und wenn Sie schon dabei sind: Überlegen Sie sich doch auch gleich, was es für Gründe geben kann, in der Bilanz ein möglichst hohes Ergebnis auszuweisen.
10
Passiv bilanzieren
In diesem Kapitel
Das Eigenkapital von Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften
Welche Arten von Rückstellungen und Verbindlichkeiten es gibt
Eigentlich könnte der Begriff »Passivseite« ja suggerieren, dass auf dieser Seite der Bilanz eigentlich nicht allzu viel passiert. Denkste! Auch hier ist eine Menge los.
Das Wichtigste über Eigenkapital und Verbindlichkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung beim hoffentlich aktiven Lesen der folgenden Passivseiten.
Alles meins: Das Eigenkapital
Eigenkapital ist eine feine Sache. Das kennen Sie sicherlich aus Ihrem eigenen Geldbeutel. Und auch Unternehmen freuen sich darüber, möglichst viel davon zu haben.
Was Sie hierbei alles in der Bilanz beachten müssen, hängt erst einmal davon ab, ob es sich um
ein Einzelunternehmen,
eine Personengesellschaft oder
eine Kapitalgesellschaft
handelt.
Während bei einem Einzelunternehmen und einer Personengesellschaft das Unternehmen natürlichen Personen gehört, ist die Kapitalgesellschaft selbst eine Person. Und zwar eine juristische Person. Als Erstes zeigen wir Ihnen nun, wie es bei Einzelunternehmen aussieht.
Eigenkapital bei Einzelunternehmen
Bei einem Einzelunternehmen ergibt sich das Eigenkapital aus dem Saldo der Einlagen, die der Unternehmer getätigt hat, und seinen Entnahmen.
Eigenkapital bei Personengesellschaften
Der ehemalige Einzelunternehmer Ernst Sparfuchs tut sich mit seinem Freund Knut Freigeb zusammen. Gemeinsam gründen die beiden die »Spar-Frei OHG«, also eine Personengesellschaft.
Herr Freigeb bringt stolze 100.000 Euro als Eigenkapital mit und beteiligt sich mit diesem Betrag am Unternehmen.
Zum Bilanzstichtag sieht die Lage dann so aus:
Herr Freigeb tätigte das Jahr über keine weiteren Einlagen mehr. Seine Entnahmen beliefen sich auf 35.000 Euro.
Herr Sparfuchs tätigte Einlagen von insgesamt 30.000 Euro. Er gönnte sich aber auch mehr als im letzten Jahr und entnahm in Summe 20.000 Euro aus dem Unternehmen.
Der Jahresüberschuss beträgt 80.000 Euro. Dieser Gewinn soll jeweils hälftig den Eigenkapitalkonten von Sparfuchs und Freigeb zugeschlagen werden.
Auf dem Privatkonto von Herrn Sparfuchs tut sich Folgendes:
Anfang des Jahres befanden sich 100.000 Euro auf seinem Privatkonto. Da er 10.000 Euro mehr eingelegt hatte, als er entnahm, erhöht sich sein Eigenkapital auf 110.000 Euro. Zudem wird noch die Hälfte des Jahresüberschusses, also 40.000 Euro seinem Privatkonto gutgeschrieben. Macht in Summe 150.000 Euro.
Bei Herrn Freigeb passiert Folgendes:
Herr Freigeb beteiligte sich mit 100.000 Euro am Unternehmen. Davon entnahm er im Laufe des Jahres 35.000 Euro. Es verbleiben also 65.000 Euro. Dazu kommt noch die verbleibende Hälfte des Jahresüberschusses, also 40.000 Euro. Sein Privatkonto weist am Ende des Jahres somit einen Saldo von 105.000 Euro auf.
Somit wäre eigentlich alles Wichtige zum Eigenkapital bei Personengesellschaften gesagt. Jetzt entführen wir Sie deshalb in die wunderbare Welt der Kapitalgesellschaften.
Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften
Das Eigenkapital setzt sich bei Kapitalgesellschaften aus folgenden Posten zusammen:
Gezeichnetes Kapital: Hier wird das Grundkapital einer AG beziehungsweise das Stammkapital einer GmbH ausgewiesen.
Kapitalrücklage: Hier kommt das rein, was beim Verkauf von Anteilen über den Nennwert hinausgeht.
Gewinnrücklage: Das ist die hohe Kante für schlechte Tage.
Gewinn-/Verlustvortrag: Hier kommen die Anteile vom Gewinn rein, die weder an die Aktionäre ausgeschüttet noch in die Gewinnrücklagen gesteckt werden. Bei Verlusten können Sie diese auch auf mehrere Jahre verteilen.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Falls die Bilanz erstellt wird, bevor geklärt ist, was mit dem Ergebnis gemacht werden soll, muss der Gewinn oder der Verlust hier zwischengeparkt werden.
Was Sie hierbei alles wissen müssen, zeigen wir Ihnen jetzt. Die Herren Sparfuchs und Freigeb haben ihr Geld nämlich mittlerweile in eine AG gesteckt, die »Spar-Frei AG«.
Gewinnverwendung bei Kapitalgesellschaften
Die Spar-Frei AG hat ein recht erfolgreiches Geschäftsjahr hinter sich. Der Gewinn beläuft sich auf stolze 500.000 Euro.
Die Hauptversammlung wird allerdings erst im März darüber entscheiden, was mit dem Gewinn gemacht werden soll – also welcher Anteil davon an die Aktionäre ausgeschüttet wird und was im Unternehmen bleiben soll. Solange noch nicht klar ist, was mit dem Gewinn passiert, wird er erst einmal auf dem Konto »Jahresüberschuss« zwischengeparkt.
Im März folgt dann die Hauptversammlung. Nach hitziger Diskussion und stundenlangen Debatten steht mehrere Kaffeepausen später dann endlich fest, was mit dem Gewinn gemacht werden soll:
250.000 Euro sollen an die Aktionäre ausgeschüttet werden.
200.000 Euro sollen thesauriert werden, also im Unternehmen bleiben.
Jetzt gilt es, das, was auf dem Konto »Jahresüberschuss« zwischengelagert wurde, auf die entsprechenden Konten zu verteilen:
Für die Gewinne, die ausgeschüttet werden sollen, wird bis zum endgültigen Zeitpunkt der Auszahlung erst einmal eine Verbindlichkeit gebildet.
Thesaurierte Gewinne werden in die Gewinnrücklage eingestellt.
Wenn Sie die beiden Beträge von oben zusammenzählen, so merken Sie, dass noch 50.000 Euro fehlen. Diese sollen also weder ausgeschüttet noch in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Somit werden sie einfach auf dem Konto »Gewinnvortrag« verbucht. Fertig!
Was wir Ihnen in diesem Abschnitt aber bislang noch verschwiegen haben, ist, dass sich die Gewinnrücklagen auch noch weiter separieren lassen.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen lassen sich noch in folgende Unterarten unterteilen:
Die gesetzliche Rücklage: Hier müssen stets fünf Prozent des Jahresüberschusses eingestellt werden, ob man will oder nicht. Diese Pflicht gilt allerdings nur, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zehn Prozent des gesamten Grundkapitals umfasst.
Die Rücklage für eigene Anteile: Falls die Spar-Frei AG von sich selbst eigene Aktien hält, muss derselbe Betrag, mit dem die Aktien auf der Aktivseite erscheinen, in die Rücklage für eigene Anteile eingestellt werden.
Die satzungsmäßigen Rücklagen: Im Gesellschaftsvertrag kann geregelt werden, dass stets ein bestimmter Gewinnanteil auf die Seite gelegt werden muss. Diese Gewinnanteile kommen dann hier rein.
Andere Gewinnrücklagen: Wie es der Name schon erahnen lässt, kommen hier alle Gewinnrücklagen hinein, die nicht zu den ersten drei Kategorien gehören. Ein klassisches Sammelbecken also.
Die Spar-Frei AG hat bislang insgesamt 50.000 Euro in der gesetzlichen Rücklage und Kapitalrücklage. Und das bei einem Grundkapital von einer Million Euro. Somit müssen jedes Jahr fünf Prozent des Jahresüberschusses noch in diese beiden Rücklagen eingestellt werden – so lange, bis dort 100.000 Euro enthalten sind.
Außerdem hält die Spar-Frei AG eigene Aktien, die mit einem Wert von 10.000 Euro auf der Aktivseite der Bilanz stehen.
Als ob das nicht schon genug wäre, sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass zwei Prozent des Jahresüberschusses in die satzungsmäßige Rücklage eingestellt werden müssen.
Jetzt müssen die 200.000 Euro, die in die Gewinnrücklagen kommen, also noch weiter aufgedröselt werden.
Der Jahresüberschuss betrug 500.000 Euro. Fünf Prozent daraus macht 25.000 Euro. Die kommen also in die gesetzliche Rücklage.
10.000 Euro müssen als Rücklagen für eigene Anteile verbucht werden.
Zwei Prozent aus 500.000 Euro ergibt nach Adam Riese ebenfalls 10.000 Euro für die satzungsmäßigen Rücklagen.
200.000 Euro – 25.000 Euro – 10.000 Euro – 10.000 Euro ergeben 155.000 Euro, die im Sammelbecken »andere Gewinnrücklagen« verbucht werden müssen.
Kapitalerhöhung
Manchmal kommt es auch vor, dass eine Aktiengesellschaft ihr Eigenkapital aufstocken möchte und eine sogenannte Kapitalerhöhung durchführt. Aber Vorsicht: In der Regel werden die Anteile über ihrem eigentlichen Nennwert ausgegeben.
Zurück zum Beispiel: Die Spar-Frei AG möchte 10.000 neue Aktien ausgeben. Diese haben jeweils einen Nennwert von 5 Euro. Verkauft werden sie jedoch für 12 Euro das Stück.
Der komplette Nennwert der ausgegebenen Aktien beträgt also 50.000 Euro. Insgesamt werden durch die Kapitalerhöhung jedoch satte 120.000 Euro in die Kassen gespült. 70.000 Euro kommen somit in die Kapitalrücklage.
Die hohe Kante: Rückstellungen
Bei Verbindlichkeiten wissen Sie genau, wann eine Zahlung in welcher Höhe fällig ist. Bei Rückstellungen sieht das ein klein wenig anders aus. Hier wissen Sie nicht, wann eine mögliche Zahlung fällig wird. Oder in welcher Höhe. Oder ob sie überhaupt fällig wird.
Folgende Rückstellungen müssen gebildet werden:
Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen wie etwa Garantierückstellungen oder Rückstellungen für Serviceleistungen oder Nacharbeiten. Steuer- und Pensionsrückstellungen zählen ebenfalls zu dieser Kategorie.
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder Bürgschaften
Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, sofern sie im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, oder für Abraumbeseitigung, sofern sie im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden
Andere Rückstellungen als die oben angegebenen dürfen nach HGB nicht gebildet werden. Sonst könnten der Steuerprüfer und der Fiskus etwas sauer reagieren.
Haste mal ’nen Euro: Verbindlichkeiten
In nahezu allen Fällen reicht das vorhandene Eigenkapital nicht aus, um den Laden am Laufen zu halten. Frei nach einem alten deutschen Schlager: »Ein bisschen Pump muss sein.«
Dafür gibt es auf der Passivseite der Bilanz die Position »Verbindlichkeiten«.
Artenvielfalt: Verschiedene Verbindlichkeiten
Das alles wäre ja zu einfach, wenn sich die Verbindlichkeiten nicht noch in acht Unterarten aufteilen ließen:
Anleihen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Wechselgeschäften
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
sonstige Verbindlichkeiten
Anleihen
In der Regel werden Anleihen nur von größeren Kapitalgesellschaften genutzt. Hierbei werden zum Beispiel Wandelschuldverschreibungen ausgegeben, die mit einem festen Nominalzins ausgestattet sind.
Optionsanleihen und Genussscheine sind ebenfalls typische Vertreter von Anleihen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Das sind die typischen Bankschulden. Aber Obacht: Wenn Ihre Hausbank Ihrem Unternehmen einen Kredit eingeräumt hat, darf nur der Betrag passiviert werden, der am Bilanzstichtag auch wirklich in Anspruch genommen wurde.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Die Spar-Frei AG hat eine Anzahlung erhalten, die entsprechende Ware hierfür aber noch nicht geliefert. Hierdurch entsteht ebenfalls eine Art Verbindlichkeit – in Form einer Lieferschuld.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind der Klassiker unter den Verbindlichkeiten. Sie entstehen, wenn Sie einen bestimmten Gegenstand oder eine Dienstleistung kaufen, das Geld hierfür aber erst später – das heißt, nach Erhalt der Ware – bezahlen.
Man nennt das dann auch Zielkauf, weil das Geld erst zu einem bestimmten Zieltag bezahlt werden muss.
Verbindlichkeiten aus Wechselgeschäften
Ein Wechsel ist grob gesagt so etwas wie ein Schuldschein. Früher hatten Wechsel im Wirtschaftsleben eine große Bedeutung, heute fristen sie eher ein Randgruppendasein.
Mit einem Wechsel können Sie Waren oder Dienstleistungen bezahlen. Der Clou: Wer einen Wechsel besitzt, kann diesen auch weitergeben und selbst damit bezahlen. So wird dann der Schuldschein einfach weitergereicht.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Sie sind grob gesagt mit einem anderen Unternehmen verbunden, wenn es zu 100 Prozent Ihrem Unternehmen gehört. Man spricht hierbei oftmals auch von Mutter- und Tochtergesellschaft oder von einem Konzern.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Das über Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Ausgeführte gilt eigentlich auch hier. Nur mit dem kleinen Unterschied, dass Sie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, nicht der hundertprozentige Anteilseigner sind.
Ein Beteiligungsverhältnis besteht, wenn an einem Unternehmen längerfristig Anteile gehalten werden und dadurch ein positiver Nutzen für das eigene Unternehmen erhofft wird. Beispielsweise durch gemeinsame Projekte. Die Höhe der Beteiligung spielt hierbei keine Rolle.
Sonstige Verbindlichkeiten
Dies ist wieder einmal eines der berühmten Sammelbecken. Hier fallen alle Verbindlichkeiten rein, die in keine der bisherigen Kategorien passen. Das sind zum Beispiel Steuerschulden, Sozialabgaben, Zinsschulden gegenüber Nichtbanken sowie ein Großteil der antizipativen Abgrenzungsposten.
Aufgabe 10
Der Automobilhersteller Nobelhobel AG verkauft seit fünf Jahren auch Kompaktwagen. Leider hapert es etwas mit der Qualität. Innerhalb des ersten Jahres fallen bei jedem zehnten Wagen die Türen ab. Kostenpunkt pro Tür: 2.000 Euro. Im nächsten Jahr wird die Nobelhobel AG vermutlich 30.000 Türen auf Garantie reparieren müssen. Darf eine Rückstellung gebildet werden? Falls ja, in welcher Höhe?