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NATALIE K.

Meine Geschichte beginnt in einem wunderbaren Dorf.

Die Aufzeichnungen einer Kindsmörderin

HRSG. VON ZOË JENNY

Verlag

Salis Verlag AG, Zürich

 

www.salisverlag.com * info@salisverlag.com

Lektorat

Patrick Schär

Umschlaggestaltung

André Gstettenhofer

Satz

Peter Löffelholz für Torat GmbH

Chronologie

Salis Verlag AG

 

© 2017, Salis Verlag AG, Zürich

 

Alle Rechte vorbehalten

 

ISBN 978-3-906195-61-2

INHALT

Vorwort
Zoë Jenny

Chronologie »Fall Flaach«

Die Aufzeichnungen von Natalie K.

Essay

Mutterglück … Ewige Brück
PD Dr. med. Mario Gmür

Editorische Notiz

VORWORT

Im November 2014 gründete ich die Webseite kindergerechte-justiz.ch1. Sie war dazu gedacht, dass Betroffene Erfahrungen mit den neu eingeführten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) oder Gerichten teilen und diskutieren konnten.

Ich war überrascht, wie rege die Seite genutzt wurde. Die Einträge zeugten nicht nur von Frust und Zorn, sondern oftmals auch von Angst und existenziellen Sorgen, insbesondere wenn Maßnahmen der Behörden Kinder betrafen. Täglich klickten Tausende Personen aus der ganzen Schweiz, aber auch aus dem umliegenden Ausland, die Webseite an. Es war beunruhigend. Dazu kamen die E-Mails, die ich persönlich erhielt. Es wurde deutlich, dass zahlreiche Menschen mit den Entscheidungen haderten und Rat suchten. Im Forum bildeten sich auch Gruppen, die für das Recht auf ihre Kinder kämpfen wollten.

Dann, am Neujahrstag 2015, las ich auf der Webseite der Schweizer Tageszeitung Blick von der Katastrophe in Flaach: Eine Mutter hatte ihre beiden kleinen Kinder getötet und danach versucht, sich selber zu richten. Der Name Natalie K. kam mir irgendwie bekannt vor. Tatsächlich hatte die Frau, von der hier die Rede war, wenige Tage zuvor eine Nachricht im Forum meiner Webseite hinterlassen.

Kurz nach dem schrecklichen Ereignis und nachdem Natalie an die Justiz überführt worden war, meldeten sich ihre Eltern in den Medien zu Wort. Sie konnten nicht verstehen, warum die Kinder nicht bei ihnen bleiben konnten, obwohl sie für sie eigens ein Zimmer eingerichtet hatten und sich als Großeltern liebevoll und fürsorglich um sie gekümmert hätten.

Ich nahm Kontakt mit den Eltern auf. Sie erzählten, wie sie von der Behörde zu Gesprächen vorgeladen, aber dann warten gelassen wurden. Wie sie das Gefühl hatten, Teil eines Machtspieles zu sein. Und wie vor allem ihre Enkelkinder darunter litten und Angst vor dem Heim hatten. Die Mutter erzählte mir, wie es ihr jedes Mal das Herz zerriss, wenn die Enkelkinder schrien und weinten, als sie wieder zurück ins Heim mussten.

Im Frühjahr 2014 organisierte ich gemeinsam mit einigen anderen eine Mahnwache in Zürich. Die Veranstaltung sollte des Schicksals der Kinder gedenken und Natalies Eltern die Möglichkeit geben, öffentlich Stellung zu nehmen. Auch andere Eltern kamen zu Wort.

Natalies Eltern, mit denen ich fortan in Kontakt blieb, erzählten mir, dass ihre Tochter im Gefängnis an einem Buch schreibe, in dem sie ihre Sicht der Ereignisse darstelle. Anfang Mai 2015 stellte ich einen Antrag, Natalie im Gefängnis besuchen zu dürfen, doch er wurde von der Staatsanwaltschaft ohne Begründung abgelehnt. Die Eltern waren in großer Sorge, weil sie kaum Zugang zu ihrer Tochter hatten und sie nur selten sehen konnten. Sie waren auch enttäuscht und irritiert, weil Natalies mehrmalige Anfrage auf Verlegung in eine psychiatrische Klinik nicht wahrgenommen sowie ein psychologisches Gutachten über sie verschoben wurde.

Am 7. August 2015 beging Natalie im Zürcher Untersuchungsgefängnis Selbstmord. Sie hatte sich stranguliert. Die Untersuchungen dauerten viele Monate. Auf der Pressekonferenz Ende Januar 2016 erklärte die Justizdirektorin, die Behörden hätten nichts falsch gemacht. Ein Gerichtsgutachter meinte, Natalie sei psychisch gestört gewesen. Gesehen oder gesprochen hatte er sie nicht ein einziges Mal.

Im März 2016 erhielt ich das Manuskript. Beigelegt war ein Brief, in dem Natalie mich bittet, diesen Text zur Veröffentlichung zu bringen. Ich las das Manuskript etappenweise über mehrere Wochen. Einerseits erschüttert, andererseits überrascht über die Klarheit, mit der Natalie sich trotz allem ausdrücken konnte. Ich kenne kein vergleichbares Dokument. Es ist der Bericht einer Frau, die in fataler Verzweiflung war.

Vieles wurde in der Öffentlichkeit über Natalie K. gesagt und geschrieben. Sie selbst hatte nie die Möglichkeit, zu Wort zu kommen. Dies ist ihr Vermächtnis.

Zoë Jenny, Wien, Dezember 2016

1Diese Webseite ist nicht mehr online.

CHRONOLOGIE »FALL FLAACH«

August 2014

Natalie K. zieht mit ihrer Familie nach Flaach. Trotz des Wohnungswechsels schicken die Eltern ihren Sohn weiterhin in den Rüdlinger Kindergarten. Einen Hinweis der Schulbehörde, dass der Junge den Kindergarten in Flaach besuchen müsse, ignorieren die Eltern.1

22. Oktober 2014

Die Schulbehörde der Gemeinde Rüdlingen gibt eine Gefährdungsmeldung für den fünfjährigen Sohn bei der KESB ab. Diese leitet die Eröffnung eines Kindesschutzverfahrens ein.2

30. Oktober 2014

Die Kantonspolizei Zürich setzt die bevorstehende Verhaftung von Mike und Natalie K. auf den 4. November fest. Verschiedene Delikte des Ehepaars sollen hierfür der Grund gewesen sein.3

31. Oktober 2014

Die KESB reagiert auf die bevorstehende Verhaftung mit einem Erlass, in dem der Entzug des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts und die bevorstehende vorübergehende Heimunterbringung der beiden Kinder geplant wird.4

4. November 2014

Natalie und Mike K. werden in ihrer Wohnung verhaftet. Laut der Aussage eines Nachbars soll das Paar im Internet Handel mit Produkten betrieben, diese aber nie an die Besteller geliefert haben. Außerdem kam das Paar mit der Zahlung der Miete in Verzug.5 Die beiden Kinder werden aufgrund der Maßnahmen der KESB in einem Heim untergebracht.6

13. November 2014

Während Mike K. in Haft bleiben muss, wird Natalie K. entlassen.7

18. November 2014

Die KESB ordnet eine Anhörung von Natalie K. an. Auch ihre Eltern sind dabei und unterbreiten den Vorschlag, die beiden Kinder bei sich aufzunehmen. Die KESB lehnt dies ab.8

27. November 2014

Mike K. wird in der Untersuchungshaft einer Anhörung unterzogen.9

16. Dezember 2014

Die KESB teilt Natalie K. telefonisch eine Vorabinformation mit, die sie aus dem Entscheid vom 19. Dezember zu erwarten hat. So dürfe sie ihre Kinder zwar vom 19. Dezember bis zum 4. Januar bei sich haben, müsse sie aber nach den Feiertagen wieder ins Heim geben.10

18. Dezember 2014

Natalie K. nimmt sich eine Rechtsanwältin.11 Diese wiederum teilt den Behörden mit, dass sie Natalie K. vertritt.12

19. Dezember 2014

Natalie K. fährt mit ihren Eltern ins Heim, um die beiden Kinder abzuholen.

Am gleichen Tag fällt die KESB den Entscheid. Darin wird Folgendes festgehalten: Die Aufhebung des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts ist nach wie vor aktuell. Die Kinder werden weiterhin in einem Heim untergebracht. Das elterliche Besuchsrecht wird teilweise eingeschränkt. An den Wochenenden darf Natalie K. ihre Kinder nun nicht mehr besuchen.13

Einige Tage später

Die Anwältin teilt Natalie K. den Bescheid der KESB mit: Die Kinder müssen nach den Feiertagen zurück ins Heim. Außerdem will die Behörde die Wochenendbesuche streichen.14

24. Dezember 2014

Natalie K. geht gegen den Entscheid vor. Durch ihre Rechtsanwältin lässt sie eine Beschwerde beim örtlichen Bezirksrat einreichen.15

28. Dezember 2014

In einer Rundmail an Schweizer Medien beschwert sich Natalie K. über das Handeln der KESB und insbesondere über den Kindesentzug.16

31. Dezember 2014

In einem Zwischenentscheid des Präsidenten des Bezirksrates wird die von Natalie K. geforderte Rückplatzierung ihrer Kinder abgewiesen. Dieser Entscheid wird vorerst an Natalie K.s Rechtsanwältin per Fax, Mail und Post gesandt.17

1. Januar 2015

Die Rechtsanwältin teilt Natalie K. per Mail den neuen Zwischenentscheid der KESB mit.18

Natalie K. tötet ihre zweijährige Tochter und ihren fünfjährigen Sohn in ihrer Wohnung in Flaach. Sie alarmiert gegen 21.30 Uhr die Kantonspolizei und meldet den Tod der beiden Kinder. Beim Eintreffen der Polizei und der Rettungssanitäter werden Reanimationsversuche unternommen, doch die Kinder sind bereits tot. Natalie K. ist nicht im Haus anzutreffen. Sie flieht mit einem Messer in ein Waldstück und fügt sich selbst Verletzungen zu. Die Beamten verhaften sie aufgrund des dringenden Tatverdachts in der Nähe des Hauses.19

2. Januar 2015

In der JVA, in der Mike K. wegen gewerbsmäßigen Betrugs inhaftiert ist, warten bereits Polizisten, Sanitäter und Psychologen in einem Raum auf ihn, um ihm die Nachricht über das Tötungsdelikt seiner Frau an seinen beiden Kindern zu überbringen. Nach einem Zusammenbruch haben die Behörden Angst, er könnte Suizid begehen. Aus diesem Grund wird er zwei Wochen lang in eine psychiatrische Klinik verlegt. Nach diesem Aufenthalt muss er wieder ins Gefängnis. Mit seiner Frau darf er nicht sprechen. Für die Tat macht er allein die KESB verantwortlich, gegen die er Strafanzeige gestellt hat.20

5. Januar 2015

In einer ersten Einvernahme durch die Justizbehörden legt Natalie K. ein Geständnis zur Kindstötung ab, wie ihre Anwältin bekannt gibt. Laut den Ermittlungserkenntnissen sollen die Kinder erstickt worden sein.21

In der Zwischenzeit wird die KESB bedroht, da Gegner der Behörde der Auffassung sind, dass sie eine Mitschuld am Tod der Kinder trage. Es wurde bekannt, dass der Behörde aufgrund der Feiertage nicht genügend Ressourcen zur Verfügung standen und deshalb nur eine eingeschränkte Erreichbarkeit bestand. Die Mitarbeiter der Behörde erhalten Polizeischutz.22

In einer Mitteilung gibt die KESB bekannt, dass keine akute Gefährdung der Kinder durch die Mutter erkennbar gewesen sei. Weiterhin hält sich die Behörde an die Schweigepflicht. Sie verspricht eine interne Aufarbeitung des Falls.23

23. Januar 2015

Die Zürcher Justizdirektion entlastet aufgrund eines Zwischenfazits der Aufsichtsbehörde die KESB, die für die Familie K. verantwortlich ist. Die Entscheidungen der Behörde stuft die Justizdirektion als »geboten und korrekt« ein. Auch der Heimaufenthalt der Kinder sei »nachvollziehbar und vertretbar« gewesen. Eine Gefährdung der Kinder durch die Mutter sei aus den Akten für die Behörde nicht ersichtlich gewesen.24

25. Januar 2015

Die Aufsichtsbehörde lässt ein externes Gutachten zum Fall erstellen.25

März 2015

Mike K. macht den Behörden weiterhin schwere Vorwürfe. Er habe die KESB wiederholt darum gebeten, die Kinder bei den Großeltern unterzubringen, während beide in Untersuchungshaft waren. Dies lehnte die Behörde jedoch ab.26

20. April 2015

Natalie K. wird von der psychiatrischen Klinik in ein Zürcher Gefängnis verlegt.27 In ihrer Zelle findet man einige Tage später einen Plastiksack und einen »strickähnlichen Gegenstand«. Daraufhin wird sie in eine Sicherheitszelle verlegt. Bereits nach einigen Tagen wird sie zurückverlegt. Einen Hinweis auf einen tatsächlichen Selbstmordversuch habe es in dieser Zeit nicht gegeben.28

4. August 2015

In einem Brief an ihre Eltern teilt Natalie K. ihre Selbsttötungsabsichten mit. Ihr Vater macht den Behörden Vorwürfe, sie sei nicht korrekt psychologisch betreut worden.29

5. August 2015

Die letzte Sitzung zwischen Natalie K. und einem Psychiater findet statt. Von ihren Suizidabsichten habe sie in diesem Gespräch nichts erwähnt.30

7. August 2015

Natalie K. wird tot in ihrer Gefängniszelle aufgefunden. Die Behörden gehen von Selbsttötung aus. Sie hinterlässt ein Schriftstück, über das keine Auskunft gegeben wird. Es wird in die Falluntersuchung miteinbezogen.31

10. August 2015

Mike K. verklagt die Justizdirektion auf Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord.32

11. August 2015

In einer Stellungnahme des Amtes für Justizvollzug wird betont, dass es keine Hinweise auf eine akute Suizidgefahr der Insassin Natalie K. gegeben haben soll. Laut Kenntnisstand habe sich Natalie K. in ihrer Zelle selbst stranguliert.33

29. Januar 2016

Die Zürcher Justizdirektion präsentiert auf einer Medienkonferenz die Ergebnisse zweier Gutachten, die in Auftrag gegeben wurden, um die Hintergründe und Ergebnisse zum Kindsmord und zum Suizid von Natalie K. zu beleuchten. Außerdem soll erneut festgehalten werden, welche Rolle die KESB und deren Handeln dabei gespielt hat.

Größtenteils habe die KESB vertretbar gehandelt, lautet das Resultat. Was aus den Akten der KESB jedoch nicht hervorgeht, ist eine Begründung, warum sie die von den Eltern gewünschte Option, die Kinder bei den Großeltern unterzubringen, bereits früh außer Acht gelassen hat.34

Ein Psychiater und Gutachter des Strafverfahrens, der sich ausgiebig mit der Psyche und dem Handeln Natalie K.s beschäftigte, attestiert ihr einen »instabilen Realitätsbezug«. Sie habe die Wirklichkeit beliebig konstruiert. Zudem habe sie an Geltungssucht gelitten.35

Die Justizdirektion kommt zum Fazit, dass die KESB grundsätzlich Kompetenz bewies, dass aber die genannten Mängel auf der Hand liegen. Die Tat an sich sei nicht vorhersehbar und dadurch auch nicht vermeidbar gewesen. Trotz der Verhandlungsmängel gebe es keinen Zusammenhang zwischen dem Handeln der KESB und dem Tod respektive dem Mord der beiden Kinder durch die eigene Mutter. Vielmehr sehen die Gutachter die Extremtat in der Persönlichkeit der Mutter angelegt.36

Mai 2016

Gegen Mike K. wird Anklage erhoben.37

13. September 2016

Mike K. muss sich vor Gericht einem abgekürzten Verfahren stellen. Die Anklageschrift beinhaltet vor allem Internetbetrügereien.38 Außerdem macht er auch Angaben über die Tat seiner Frau Natalie K. So habe sie ihn unter finanziellen Druck gesetzt und hohe Ansprüche an ihn gestellt.39 Mike K. wurde zu dieser Zeit arbeitslos und habe keinen anderen Ausweg mehr gesehen, als durch Betrügereien an Geld zu kommen. Gefälschte Betreibungsregisterauszüge verhalfen ihm, Mietverträge für Wohnungen zu erhalten, deren Miete er aber nicht bezahlen konnte. Für die Tat und den Tod seiner beiden Kinder gibt er seiner Frau die Schuld. Die KESB mache er dafür nicht verantwortlich. Mike K. muss für 42 Monate ins Gefängnis.40

ENDNOTEN

120 Minuten, 11. Januar 2015: http://www.20min.ch/schwe12/zuerich/story/31086093; Aufzeichnungen von Natalie K.

2Chronologie Fall Flaach des Kantons Zürich, Direktion der Justiz und des Innern: https://www.zh.ch/dam/Portal/internet/news/mm/2016/fall_flaach/Chronologie.pdf.spooler.download.1453990527470.pdf/Chronologie.pdf

3Chronologie Fall Flaach des Kantons Zürich, Direktion der Justiz und des Innern: https://www.zh.ch/dam/Portal/internet/news/mm/2016/fall_flaach/Chronologie.pdf.spooler.download.1453990527470.pdf/Chronologie.pdf; 20 Minuten, 11. Januar 2015: http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/31086093

4Chronologie Fall Flaach des Kantons Zürich, Direktion der Justiz und des Innern: https://www.zh.ch/dam/Portal/internet/news/mm/2016/fall_flaach/Chronologie.pdf.spooler.download.1453990527470.pdf/Chronologie.pdf

5Tages-Anzeiger, 2. Januar 2015: http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/oberland/Kinder-durften-nur-ueber-Weihnachten-zur-Mutter/story/10666749; Chronologie Fall Flaach des Kantons Zürich, Direktion der Justiz und des Innern: https://www.zh.ch/dam/Portal/internet/news/mm/2016/fall_flaach/Chronologie.pdf.spooler.download.1453990527470.pdf/Chronologie.pdf

6Blick, 3. Januar 2015: http://www.blick.ch/news/schweiz/tragoedie-von-flaach-zh-sie-sah-nur-den-tod-als-ausweg-id3381837.html; Chronologie Fall Flaach des Kantons Zürich, Direktion der Justiz und des Innern: https://www.zh.ch/dam/Portal/internet/news/mm/2016/fall_flaach/Chronologie.pdf.spooler.download.1453990527470.pdf/Chronologie.pdf