Andreas Werner und Verena Bock
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
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ISBN 978-3-95845-146-9
1. Auflage 2015
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Lektorat: Miriam Robels / Sandra Wienke
Sprachkorrektorat: Sabine Welter
Covergestaltung: Christian Kalkert
electronic publication: III-satz, Husby, www.drei-satz.de
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13.1 Einstellung fremder Inhalte auf Tumblr: Auf die Quelle verweisen reicht nicht!
13.2 Rebloggen fremder Inhalte – ein Risiko
13.3 Abmahnungsrisiko minimieren
Tumblr macht seinen Nutzern das Sammeln und Bloggen fremder Medieninhalte denkbar einfach. Es gibt Browser-PlugIns oder Schaltflächen zum Teilen von Inhalten via Tumblr. Das funktioniert einfach und sehr schnell. Noch schneller klappt das mittels »Reblog«-Funktion. Dabei werden Bilder, Videos und Texte anderer Tumblr-Blogs ohne Probleme in den eigenen Blog überführt. Diese Unmittelbarkeit, die Tumblr für User interessant macht, ist aus juristischer Perspektive betrachtet kritisch und treibt den Nutzer in eine rechtliche Grauzone. Denn Bilder, Töne, Texte, Grafiken, Artikel und andere Inhalte unterliegen in Deutschland automatisch dem Urheberrechtsgesetz (UrhG), sobald sie entstanden sind. Der Eintrag in ein öffentliches Register ist nicht notwendig. Laut Urheberrecht kann die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials nur der Urheber selbst einräumen und die Nutzung damit auf rechtssicheren Boden stellen. Der Urheber wird beim Teilen und Einstellen fremder Inhalte auf sozialen Netzwerken aber naturgemäß in den seltensten Fällen nach seinem Einverständnis gefragt. Damit ist das Einstellen solcher Inhalte ohne Einverständnis nicht legal und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Während in den USA die Regelung des Fair Use, die Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützten Contents in einem bestimmten Rahmen, billigt, beispielsweise zu nicht kommerziellen Zwecken im Rahmen kritischer Auseinandersetzung, Berichterstattung oder zu Bildungs- und Wissenschaftlichen-Zwecken – ist die Rechtsprechung bezüglich Urheberechtsverletzungen in Deutschland deutlich strenger ausgelegt. Die Folgen von Urheberrechtsverletzungen sind wenig erfreulich und oft kostspielig – Abmahnung und Schadenersatzforderungen. Wir sind weder Rechtsanwälte noch können wir eine rechtsichere Beratung leisten. Wir möchten jedoch im Folgenden juristische Problemstellungen aufgreifen, die häufiger im Zusammenhang mit Social Web im Allgemeinen und Tumblr im Besonderen auftauchen. Dabei geben wir Ihnen auch einige Hinweise mit an die Hand, wie Sie das Risiko einer Abmahnung minimieren können.
In der täglichen Praxis des Social Web hat sich eine Kavaliersregel etabliert: »Ich übernehme die Inhalte anderer, nenne Ihren Urheber und setze einen Link auf das Original«. Diese Praxis wird von der Mehrheit toleriert und ist überwiegend auch gewünscht. Denn eigene Inhalte sollen – dem Grundgedanken sozialer Medien folgend – anderen zugänglich gemacht und von diesen wiederum verbreitet werden. Trotz einer breiten Akzeptanz dieser gelebten Praxis, bewegt sich der Nutzer in einer rechtlich sensiblen Zone. Denn mit der Nutzung, Teilung und gegebenenfalls Veränderung von fremden Inhalten, greift er zumeist auf solche Inhalte zurück, deren Rechte er nicht besitzt.
Das kann der verwackelte Schnappschuss eines Amateurfotografen, das Gedicht eines Freizeitpoeten oder eine lustige GIF-Datei sein, die einer Simpsons-Folge entnommen wurde. Weder der kreative Schöpfer der GIF-Datei wird die Nutzungsrechte bei Fox eingekauft haben, noch werden die Verbreiter von Foto und Gedicht, deren Schöpfer gefragt haben, ob sie deren Eigentum nutzen durften. Denn sich explizit die Nutzungsrechte des Urhebers einräumen zu lassen, ist für den Alltag der Nutzer des Social-Webs ja auch kaum praktikabel. Zum einen ist es oft schwierig, langwierig oder gar unmöglich den tatsächlichen Urheber auszumachen. Insbesondere, wenn Content schon zuvor tausendfach geteilt wurde und die eigene Quelle eben nicht der Urheber ist. Gesetzt den Fall, man macht den Urheber ausfindig, müssen Nutzungsvereinbarungen schriftlich festgehalten und eventuelle Nutzungsrechte eingekauft werden. Und das alles für ein Foto oder ein Video, das man nur zeigen und kommentieren möchte? Für einen nicht kommerziellen Blog und das reine Freizeitvergnügen rechnet sich das wohl kaum.
Umso hartnäckiger hält sich vermutlich das Gerücht, dass in der Copy-Paste-Praxis des sozialen Netzes, der Verweis auf die Quelle ausreichend sei, um auf rechtlich sicherer Seite zu stehen. Von Rechtswegen ist es im Rahmen der Anerkennung der Urheberschaft zwar zwingend die Quelle anzugeben[1], aber nicht ausreichend. Für die Nutzung eines Werkes bedarf es grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers[2]. Nur er kann die Rechte zur Nutzung einräumen. Das betrifft Fotografien und Videos, Zeichnungen und Grafiken sowie längere Texte. Wer also fremde Inhalte von anderen Seiten auf seinen eigenen Tumblr-Blog legal einbinden möchte, muss zwar in jedem Fall die Quelle nennen, aber sich zuvor auch die Nutzungsrechte einräumen lassen.
Urheber, die ihre Inhalte bei Tumblr uploaden, räumen der Plattform und ihren Nutzern das Recht ein, diese Inhalte auf Tumblr frei zu verwenden[3]. Das Rebloggen, also das Einbinden fremder Inhalte anderer Tumblr-Blogs auf dem eigenen Blog, ist damit scheinbar kein Problem. Was ist aber, wenn urheberrechtlich geschütztes Material illegal hochgeladen und dann gerebloggt wird? Mit der Zustimmung zu den AGB und damit auch zu den Community-Richtlinien versichern Sie, dass die Inhalte, die Sie auf Tumblr hochladen, nicht gegen das Urheber- oder Markenrecht verstoßen[4]. Ist das nicht der Fall, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Tumblr zwingt damit dem Primär-Blogger die Prüfung des eingestellten Materials auf. Verfallen Sie aber nicht dem Trugschluss, dass nur wer Inhalte einstellt, für diese auch alleine haftet. Hier besteht derzeit immer noch eine unklare Rechtslage:
Das aktuelle Urheberrechtsgesetz orientiert sich an den Rahmenbedingungen des Printzeitalters, in denen das unerlaubte Kopieren und öffentlich Zugänglichmachen von Inhalten eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Faktisch begeht damit jeder, der unerlaubt geschütztes Material im Netz teilt, eine illegale Handlung. Denn das Teilen von Inhalten auf sozialen Plattformen ist technisch gesehen die Erstellung einer Kopie dessen. Der gesunde Menschenverstand sagt uns natürlich, man kann bei den meisten Beiträgen, die geteilt oder gerebloggt werden, gar nicht feststellen, ob diese illegal eingestellt worden sind. Zwar gibt es vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage keine Garantie, dass dies auch der Richter so sieht. Aber anders als beim Teilen von Inhalten auf Facebook oder Pinterest, wird bei Tumblr immer die vollständige Historie an Likes und Reblogs mitgeschleift. Das macht den ursprünglichen Verletzer des Urheberrechts leicht identifizierbar. Das sollte Sie, als Reblogger von urheberrechtsverletzenden Inhalten, vor Abmahnungen weitestgehend schützen. Zumindest ist das die Intention von Tumblr. In den Nutzungsbedingungen wird dies genau so erklärt. Sollte es dennoch zu einer Abmahnung oder Schadensersatzklage kommen, kann dies sicherlich erfolgreich angeführt werden.
Anders verhält es sich sicherlich in Fällen der Verbreitung rechtswidriger Inhalte, wie beispielsweise verleumdendes, rechtsextremistisches, volkverhetzendes Material. Wussten Reblogger von dieser Rechtwidrigkeit, können sie sich in keinem Fall darauf verlassen, dass nur der Uploader für die Verbreitung zur Rechenschaft gezogen wird.
Möchte man alle Service-Funktionen, die Tumblr bietet, nutzen, ist das deutsche Urheberrecht im Alltag der Blogging-Plattform kaum umsetzbar. Jeder der sich auf sozialen Plattformen bewegt, wird wahrscheinlich schon dagegen verstoßen haben. Was können Sie also beachten, um zumindest die Gefahr einer Abmahnung zu minimieren:
Quelle angeben: Die Quellenangabe alleine schafft keine Rechtssicherheit, ist aber dennoch das Mindeste, teilt man fremde Inhalte. Denn mit ihr erbringt man in gewisser Weise eine Gegenleistung und zollt dem Urheber Anerkennung für seine Leistung.
Mutmaßliche Einwilligung: Fehlt eine ausdrückliche Erlaubnis zur Nutzung fremder Inhalte durch den Rechtsinhaber, kann man in einigen Fällen jedoch dessen Einwilligung vermuten, sofern die Nutzung im Interesse des Urhebers steht. Ein Beispiel dafür sind Share-Buttons. Wer diese für soziale Netzwerke auf seiner Seite eingebunden hat, wird sich höchstwahrscheinlich damit einverstanden erklären, dass seine Inhalte von anderen Usern genutzt werden. So sieht es auch Thomas Schwenke, Experte für Social-Media-Recht: »Wer auf den eigenen Seiten Empfehlungs-Schaltflächen wie ›Teilen‹, ›Like‹ oder ›+1‹ anbringt, erklärt sich meines Erachtens damit einverstanden, dass die eigenen Beiträge auf Social-Media-Plattformen geteilt werden.«[5] Umgekehrt verhält es sich mit dem ausdrücklichen Verbot. Von Bildern mit Copyright oder Wasserzeichen sollten Sie ohne Nutzungsrecht die Finger lassen.
Abmahnungsgefährdeter Content: Das Risiko, erwischt zu werden, hängt natürlich vom Content selbst ab. Das mit Quellenangabe versehene Bild eines Hobbyfotografen aus einem anderen Blog wird womöglich toleriert und teilen ist wahrscheinlich erwünscht. Das gilt auch für Fotos persönlich bekannter Personen. Gemäß des »Rechts am eigenen Bild« ist für eine Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen abgebildet sind, deren Zustimmung nötig. Gegen ein harmloses Bild vom Grillabend in gemütlicher Runde wird wohl kaum jemand etwas einzuwenden haben. Anders sieht es bei Material aus, mit dem Menschen ihr Geld verdienen oder das sie selbst teuer eingekauft haben. Foto-, Video- und Audiomaterial prominenter Persönlichkeiten oder Künstler sind besonders kritisch und potenziell abmahnungsgefährdet[6]. Ganz besonders gerne klagen Verlage deutscher Magazine und Zeitschriften. Halten Sie sich hier zurück und ziehen Sie ausländische Quellen den deutschen vor. Zwar besteht das Konzept Urheberrecht weltweit, eine Verletzung dessen wird aus dem Ausland jedoch eher selten verfolgt.
Nicht nur kopieren, sondern zitieren: Der eigentliche Urheber sollte nicht den Eindruck bekommen können, man möchte seine Leistung ohne weitergehende eigene Leistung nutzen, um ihn nicht zu verärgern. Inhalte sollten demnach nicht einfach nur kopiert werden. Setzen Sie sich offensichtlich mit dem Material auseinander, kommentieren Sie möglichst ausführlich, schreiben Sie einen kleinen Bericht oder auch eine kritische Bewertung. In gewisser Weise könnte man hier auch von Zitation sprechen. Die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist in diesem Fall, ohne direktes Einverständnis des Urhebers erlaubt. Denn die Zitation fällt in die sogenannte »Schranke des Urheberrechts«[7]. Doch Vorsicht: Ein Bild oder einen Text mit dem eigenen Kommentar zu versehen »Das fand ich so schön, das wollte ich Euch zeigen!« reicht hier nicht aus. Wann urheberrechtlich geschützte Texte oder Bilder als Zitate ohne Weiteres verwendet werden können, ist gesetzlich eng begrenzt[8]. Ein Text- wie auch ein Bildzitat[9] müssen eine Belegfunktion erfüllen und dort von eigenen Aussagen und Ausführungen gestützt werden.
Freie Inhalte: Eine Reihe von Inhalten unterliegen nicht dem Urheberrecht. Dazu zählen zum einen amtliche Werke (wie Gesetze, Urteile, Verordnungen). Pressemitteilungen, die dazu gedacht sind weitergegeben zu werden, zählen ebenfalls dazu. Fotos, die älter als 100 Jahre sind, können ohne Nutzungsrechte verwendet werden. Genauso wie Gedichte oder Romane deren Verfasser länger als 70 Jahre tot ist. Sie sind urheberrechtlich nicht geschützt und ihre Verwendung daher unproblematisch. Außerdem finden sich im Netz viele Inhalte mit CC-Lizenz (Creative Commons), die von ihren Urhebern zur allgemeinen, meist nichtkommerziellen Nutzung, freigegeben wurden und damit ohne direkte Einverständniserklärung genutzt werden können. Solcher »Open Content« ist an seinem cc-Logo (Creative Commons) erkennbar[10]. Wer ihn nutzt, muss lediglich den Urheber nennen und auf die entsprechende Lizenz hinweisen. Achten Sie bei Bildplattformen wie Flickr, fotocommunity oder Photobucket also genau auf die jeweils angegebenen Lizenzbedingungen.
Das Urheberrecht mag noch aus dem Gutenberg-Zeitalter stammen und dem Web 2.0 kaum noch angemessen sein, wie in der Online-Community häufig moniert wird. Es ist aber derzeit geltendes Recht in Deutschland und wird so auch in der Rechtsprechung umgesetzt. Eine Anpassung der Gesetzgebung ist sicher längst überfällig, aber derzeit noch nicht absehbar. Tatsächlich 100% rechtssicher bewegen sich nur diejenigen auf Tumblr, die rechtlich einwandfreie, eigene Inhalte veröffentlichen oder die Nutzungsrechte durch den Urheber dafür ausdrücklich eingeräumt bekommen.
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html § 63 Quellenangabe
[2] http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
[3] Nutzungsbedingung Tumblr; Abschnitt »6. Content and Subscriber Content«
https://www.tumblr.com/policy/en/terms-of-service
[4] https://www.tumblr.com/policy/de/community
[5] http://rechtsanwalt-schwenke.de/pinterest-und-die-rechtlichen-grenzen-beim-teilen-und-verlinken/
[6] Eine gute Übersicht zu den Dos und Don’ts wie man Abmahnungen vermeidet, stammt von Frank Weiß. Diese ist zwar auf Facebook bezogen, lässt sich aber auch auf Tumblr und Social-Media-Netzwerke im Allgemeinen übertragen.
https://www.ratgeberrecht.eu/content/inhalt/43/files/Facebook.pdf
[7] http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts
[8] http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html § 51 Zitate
[9] In seinem Blogbeitrag »Wann ist ein Bildzitat erlaubt? – Anleitung mit Beispielen und Checkliste« http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/ gibt Thomas Schwenke, Experte für Social-Media-Recht, eine sehr gute Übersicht zum Thema rechtliche Aspekte der Bildzitation in der deutschen Gesetzgebung.
[10] Mehr zu Creative Commons finden Sie hier http://de.creativecommons.org/
12.1 Datensicherung
12.2 Migration nach WordPress
Wir haben immer wieder gehört, dass Nutzer WordPress lieber mögen als Tumblr, weil es dort möglich ist, das Blog auf einem eigenen Server laufen zu lassen. Dann hat man die volle Kontrolle und kann seine Daten sichern. Abgesehen davon, dass es auch in diesem Fall mit der vollen Kontrolle so eine Sache ist, können Tumblr-Blogs selbstverständlich auch gesichert werden. Auch die Migration von Tumblr-Blogs auf WordPress ist möglich. Wir schildern hier, wie Datensicherung funktioniert und wie Sie ein Blog auf WordPress migrieren können.
Wenn man eine Website betreibt, braucht man Datensicherung. Das ist eines der wichtigen Prinzipien der IT. Vielleicht ist das auch der Grund, warum viele IT-Experten Plattformen wie Facebook, Tumblr oder Pinterest nicht mögen. Datensicherung ist in diesen Fällen anders. Es ist notwendig, die zu sichernden Inhalte von den Plattformen herunter zu kopieren. An einem anderen physikalischen Ort muss der Speicherort gefunden werden. Zudem sollte natürlich alles automatisch funktionieren und sicher sein.
Wir benutzen für die Datensicherung IFTTT – im Kapitel 5 über die Werkzeuge haben wir das Automatisierungstool ausführlich beschrieben. Hier gehen wir auf die damit mögliche Datensicherung ein. Diese erfolgt mit Hilfe von Werkzeugen, die mittels IFTTT ansprechbar sind. Es handelt sich dabei um box, Dropbox und Google Drive. Wir gehen davon aus, dass neben der Business-Lösung box, auch Microsofts One Drive bald ansprechbar ist und dann auch mit unterschiedlichen Dateiformaten. Wir arbeiten derzeit mit Google Drive. Dort ist es möglich, automatisch für jede Meldung ein eigenes Dokument anzulegen. Die Dokumente werden dann chronologisch in einem Ordner angelegt. Das ist für die Dokumentation schon sehr praktisch.
In Abbildung 12.1 sehen Sie eine solche Meldung. In diesem Fall wurde IFTTT kaskadierend eingesetzt. Zunächst wurde aus einem Instagram-Bild mittels IFTTT ein Tumblr-Post erzeugt. Dieser wurde mit einem weiteren Rezept in Google Drive gespeichert. Mit Google Drive haben Sie die Möglichkeit, neben den Meldungen als Dokumenten zusätzlich eine Tabelle mit Ihren Meldungen anzulegen. Auch diese sollte für den einen oder anderen Zweck nützlich sein.
Abb. 12.1: Post in einem Google-Drive-Dokument
Die Einrichtung der Rezepte erfolgt wie wir dies in Kapitel 5 erläutert haben. Sie können also auch genau festlegen, was Sie speichern möchten – vielleicht nur Ihre Bilder. Der Google-Drive-Account kann bis 15 GB kostenlos genutzt werden und ist in jedem Google-Account enthalten. Sollten Sie noch keinen solchen Account haben, dann rufen Sie https://drive.google.com auf und folgen den Anweisungen zur Erstellung eines Accounts.
Sollten Sie sich noch immer nicht sicher genug fühlen, dann können Sie die drei genannten Lösungen – box, dropbox und Google Drive sehr einfach einer lokalen Sicherung unterziehen. Auf dem Mac gibt es im App Store entsprechende Applikationen. Unter Windows können Sie für Google Drive folgende Adresse aufrufen:
https://www.google.com/drive/download/
Dropbox kann man ohne lokale Synchronisation kaum richtig benutzen. Sollten Sie damit arbeiten, dann wissen Sie wie das funktioniert:
https://www.dropbox.com/downloading
Microsoft ist nach unserem Gefühl ein wenig zickig – vielleicht lag es auch nur an den Datenmengen während unseres Tests. Am spannendsten wird es für die meisten Anwender sicher dann, wenn One Drive ansprechbar ist.
In einigen Fällen kann es tatsächlich sinnvoll sein, ein Tumblr-Blog auf einen eigenen Server zu überführen. Vielleicht möchten Sie ja Werbeeinnahmen erzielen oder einen Shop integrieren etc. Prinzipiell können dafür unterschiedliche Redaktionssysteme (CMS) genutzt werden. Der Import der Daten ist dann über RSS möglich. Dies sollten allerdings nur technisch versierte Nutzer so machen. In diesem Fall können Sie folgenden Adresstyp verwenden:
blogname.tumblr.com/rss
Über die weiteren notwendigen Schritte sollten Sie Bescheid wissen oder die Finger davon lassen. Vielleicht kennen Sie auch einen Techniker, der Ihnen die Sache abnimmt.
Viel einfacher ist es, die Migration mit WordPress anzugehen. Ist Ihr WordPress einmal aufgesetzt und hat auch schon den vorgesehenen Domainnamen, dann geht alles ganz schnell. Obwohl – es gibt schon Unterschiede. Wenn Sie Ihr Blog auf Wordpress.com nutzen, erübrigt sich das Einrichten der Schnittstelle. Diese existiert bereits.
Starten wir also mit der Migration auf Wordpress.com. Dort haben Sie deutlich weniger Möglichkeiten als auf Tumblr. Ihr Blog wird allerdings auf Google besser wahrgenommen und vor allem schneller im Index sichtbar.
Loggen Sie sich in WordPress ein. Sie müssen Admin-Status haben.
Gehen Sie in den Bereich Werkzeuge und aktivieren Sie Tumblr durch einen Klick auf den Namen in der Liste der Apps.
Verbinden Sie sich mit Tumblr. Erlauben Sie WordPress den Zugriff.
Sie bekommen die Liste Ihrer Tumblr-Blogs, inklusive der Zahl der importierbaren Meldungen zu sehen. Klicken Sie bei dem Tumblr-Blog, das Sie nach WordPress migrieren möchten, auf »importieren«.
Jetzt müssen Sie ein wenig warten. Wordpress zählt die importierten Meldungen hoch und sagt Ihnen, wenn es fertig ist. Sie können auch ruhig die Seite schließen und wieder aufrufen, wenn es sehr viele zu importierende Meldungen sind. WordPress schickt eine Mail, wenn der Import vollständig ist.
Anschließend ist wahrscheinlich noch ein wenig zu formatieren. Prüfen Sie, ob mit dem WordPress-Theme alles passt.
Die Migration auf eine eigene Installation ist nur mit ein wenig mehr Aufwand verbunden. Sie müssen dazu noch eine Schnittstelle konfigurieren. Aber keine Angst – das ist einfach und Sie müssen der Anleitung nur Schritt für Schritt folgen. Sie ist eigentlich selbsterklärend:
Loggen Sie sich in Ihre WordPress-Installation ein. Sie müssen Admin-Status haben.
Gehen Sie in den Bereich Werkzeuge und aktivieren Sie Tumblr durch einen Klick auf den Namen in der Liste der Apps.
Verbinden Sie sich mit Tumblr. Erlauben Sie WordPress den Zugriff.
Nun müssen Sie der Anleitung folgen, um die Schnittstelle zu konfigurieren. Gehen Sie zunächst auf http://www.tumblr.com/oauth/apps (am besten in einem neuen Tab öffnen, damit Sie die Anleitung weiter sehen können).
Klicken Sie auf »Anwendung registrieren« und füllen Sie das Formular genau so aus, wie in der WordPress-Erläuterung beschrieben. Sie gelangen dann auf eine Seite wie in Abbildung 12.2. Tragen Sie dort die URL Ihres Blogs in die Felder »Application Website« und »Default callback URL« ein. Achten Sie bitte darauf, dass Sie die von WordPress vorgegebene Schreibweise wählen. Klicken Sie dann noch auf »Register«.
Abb. 12.2: Die Schnittstelle konfigurieren
Auf der nächsten Seite finden Sie dann den »OAuth Consumer Key« direkt ganz oben auf der Seite. Kopieren Sie diesen und fügen Sie ihn in das entsprechende Feld in WordPress ein. Um den noch notwendigen »Secret Key« zu bekommen, müssen Sie gleich unter dem »OAuth Consumer Key« auf »Secret Key«, dann wird Ihnen der Key angezeigt. Kopieren Sie diesen und fügen Sie ihn auch in das vorgesehene Feld bei WordPress ein. Klicken Sie auf »Connect to Tumblr«.
Schon geht es los. Ein wenig seltsam mag das im ersten Moment erscheinen. Sie kommen auf eine Seite, auf der Sie bitte »Authorize the Application« anklicken. Das ist ok. Autorisieren Sie bitte.
Dann kommt nochmal eine Aufforderung. Tumblr fragt Sie, ob es ok ist, wenn eine andere Anwendung auf Ihr Tumblr-Blog posten kann. Klar, das könnte die Anwendung. Klicken Sie bitte »Erlauben« an. Dann kann es losgehen.
Sie bekommen die Liste Ihrer Tumblr-Blogs, inklusive der Zahl der importierbaren Meldungen zu sehen. Klicken Sie bei dem Tumblr-Blog, das Sie nach WordPress migrieren möchten auf »importieren«.
Jetzt müssen Sie ein wenig warten. WordPress zählt die importierten Meldungen hoch und sagt Ihnen, wenn es fertig ist. Sie können auch ruhig die Seite schließen und wieder aufrufen, wenn es sehr viele zu importierende Meldungen sind. WordPress schickt eine Mail, wenn der Import vollständig ist.
Anschließend müssen Sie wahrscheinlich noch ein wenig formatieren. Prüfen Sie, ob mit dem WordPress-Theme alles passt.
Der Import ist also nicht schwierig. Sobald dieser abgeschlossen ist, können Sie Ihr Blog auf Tumblr löschen – oder Sie betreiben es einfach weiter und posten alle Beiträge mit IFTTT automatisch von Tumblr nach WordPress – ganz nach Belieben.