Ekkehard v. Braunmühl | Heinrich Kupffer | Helmut Ostermeyer
Die Gleichberechtigung des Kindes
FISCHER Digital
Ekkehard v.Braunmühl: freier Publizist (›Antipädagogik – Studien zur Abschaffung der Erziehung‹, Beltz 1975). Dr. Heinrich Kupffer: Professor für Sozialpädagogik in Kiel (›Die eindimensionale Schule‹, Beltz 1972; ›Jugend und Herrschaft‹, Quelle & Meyer 1974). Helmut Ostermeyer: Richter und Lehrbeauftragter in Bielefeld (›Strafunrecht‹, Hanser 1971; ›Die bestrafte Gesellschaft‹, Hanser 1975).
Durch die konsequente und nahezu rezepthaft praktikabel gemachte Abkehr von jeder Erziehungsideologie gelingt es den Autoren, die Gleichberechtigung des Kindes als realistische und längst überfällige (nur durch pädagogisches Denken verhinderte) Konsequenz aller Bemühungen um Menschenwürde und Menschenrechte darzustellen.
Dieses E-Book ist der unveränderte digitale Reprint einer älteren Ausgabe.
Erschienen bei FISCHER Digital
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Impressum der Reprint Vorlage
ISBN dieser E-Book-Ausgabe:978-3-10-561823-3
Die Anmerkungen befinden sich im Anhang des Buches.
Vgl. z.B. Mollenhauer, Klaus: Einführung in die Sozialpädagogik. Weinheim 1964 (5. Aufl. 1974). Giesecke, Hermann (Hrsg.): Offensive Sozialpädagogik. Göttingen 1973.
Rathert, Cord: Rahmenentwurf für eine Curriculum Pädagogik am Oberstufen-Kolleg (Schulprojekte der Universität Bielefeld, Heft 11). Stuttgart 1975.
Groothoff, Hans-Hermann: Funktion und Rolle des Erziehers. München 1972 (2. Aufl. 1974), S. 196.
Ollendorf, Robert: Rechte des Jugendlichen. In: Neill, A.S. u.a.: Die Befreiung des Kindes. Frankfurt 1975 (Fischer Taschenbuch Bd. 6285), S. 88.
v. Hentig, Hartmut: Sozialpathologie der Schule. In: Merkur, Heft 3, Stuttgart 1976, S. 227.
Vgl. dazu für den Bereich der Schule besonders: Tillmann, Klaus-Jürgen: Unterricht als soziales Erfahrungsfeld. Frankfurt 1976 (Fischer Taschenbuch Bd. 6305).
Guha, Anton-Andreas: Sexualität und Pornographie – Die organisierte Entmündigung. Frankfurt 1971 (Fischer Taschenbuch Bd. 6153, 7. Aufl. 1976), S. 93.
Adler, Alfred: Kindererziehung. Frankfurt 1976 (Fischer Taschenbuch Bd. 6311), S. 165.
Vgl. insbesondere: Emanzipation der Männer. In: Vorgänge, Nr. 19.
Baumgarten, Franziska: Demokratie und Charakter. München 1969.
Müller, Hermann: Erziehen – geht das noch? Freiburg 1975, S. 118.
Vgl. dazu den Abschnitt: Erziehung – das Geschäft mit der Angst. In: Antipädagogik (Anm. 16), S. 119ff.
Otten, Dieter: Jugend – Pflichten ohne Rechte? In: Giesecke, Hermann/Klönne, Arno/Otten, Dieter: Gesellschaft und Politik in der Bundesrepublik – Eine Sozialkunde. Frankfurt 1976 (Fischer Taschenbuch Bd. 6271), S. 30. Das folgende Zitat S. 32.
Farson, Richard: Menschenrechte für Kinder – Die letzte Minderheit. München 1975, S. 8f.
Über die Schandtaten, die von westlichen Demokratien in der sog. Dritten Welt verübt werden, siehe den erschütternden Bericht des Theologen Hans A. de Boer: Unterwegs erfahren – Notizen aus drei Kontinenten. Wuppertal 1975 (2. Aufl. 1976).
Kupffer, Heinrich: Jugend und Herrschaft – Eine Analyse der pädagogischen Entfremdung. Heidelberg 1974; v.Braunmühl, Ekkehard: Antipädagogik – Studien zur Abschaffung der Erziehung. Weinheim 1975 (2. Aufl. 1976); Ostermeyer, Helmut: Die bestrafte Gesellschaft – Ursachen und Folgen eines falschen Rechts. München 1975.
Heinsohn, Gunnar: Vorschulerziehung in der bürgerlichen Gesellschaft. Frankfurt 1974 (Fischer Taschenbuch Bd. 6267). Besonders empfehlenswert für Eltern jüngerer Kinder außerdem: Heinsohn, Gunnar/Knieper, Barbara M.C.: Theorie des Kindergartens und der Spielpädagogik. Frankfurt 1975.
Speichert, Horst: Umgang mit der Schule – Ein Eltern-Handbuch zur praktischen Lösung von Problemen mit Schülern und Lehrern. Reinbek 1976.
Baumgarten (Anm. 10), S. 71.
Die beiden wichtigsten Titel: Rogers, Carl R.: Entwicklung der Persönlichkeit. Stuttgart 1973; ders.: Lernen in Freiheit. München 1974.
Zit. in: Mollenhauer, Klaus u.a.: Die Familienerziehung. München 1975, S. 13.
Arbeitsgruppe Kinderschutz: Gewalt gegen Kinder. Reinbek 1975.
Petri, Horst/Lauterbach, Matthias: Gewalt in der Erziehung. Frankfurt 1975 (Fischer Athenäum Taschenbuch Bd. 4060).
Vgl.: Kinderfeindlichkeit. In: Vorgänge, Nr. 7. Außerdem den gleichnamigen Exkurs in: v.Braunmühl: Antipädagogik (Anm. 16), S. 38ff.
Vgl. Schurian, Walter: Jugendfeindlichkeit. Weinheim 1976.
Preuß, Ulrich K.: Bildung und Herrschaft. Frankfurt 1975 (Fischer Taschenbuch Bd. 6269), S. 74.
Lange, Ernst, im Vorwort zu: Freire, Paulo: Pädagogik der Unterdrückten. Reinbek 1973, S. 9.
Fromm, Erich, zit. in: Freire (Anm. 27), S. 62.
Rattner, Josef: Psychotherapie als Menschlichkeit. Frankfurt 1974 (Fischer Taschenbuch Bd. 6253), S. 117.
Schérer, René: Das dressierte Kind. Berlin 1975, S. 21.
v. Hentig (Anm. 5), S. 221.
Janov, Arthur: Das befreite Kind. Frankfurt 1974 (Fischer Taschenbuch Bd. 6345), S. 182.
Janov (Anm. 32), S. 177.
Vgl. Ollendorf (Anm. 4), S. 97ff. Ebenso z.B. in: Laing, Ronald D.: Die Politik der Familie. Köln 1974, S. 112. Ein typisches Laing-Zitat zum pädagogischen Todestrieb: »Familien, Schulen, Kirchen sind die Schlachthäuser unserer Kinder« (S. 139).
Vgl. (außer der umfangreichen Fachliteratur) die authentischen, aus gestohlenen Behördenakten zusammengestellten »Sozialbiographien« in: Aich, Prodosh (Hrsg.): Da weitere Verwahrlosung droht … Reinbek 1973.
Spahn, Claus (Hrsg.): Der Elternführerschein. München 1976.
Schérer (Anm. 30), S. 98 (auch das folgende Zitat).
v. Hentig, Hartmut: Jugend. Oder: Die Unzuständigkeit der Pädagogik. Neue Sammlung, Nr. 6, Göttingen 1974. Auch enthalten in: Jugend in der Gesellschaft. München 1975, S. 9.
Geißler, Erich E.: Autorität. In: Flitner, Andreas/Scheuerl, Hans (Hrsg.): Einführung in pädagogisches Sehen und Denken. München 1967 (20. Tsd. 1969), S. 91.
Baumgarten (Anm. 10), S. 124.
Vgl. dazu den Abschnitt: »Gegenstands-zentrierte« Informationen. In: v.Braunmühl: Antipädagogik (Anm. 16), S. 214ff.
Schneider, Hans Joachim: Jugendkriminalität im Sozialprozeß. Göttingen 1974, S. 8.
Gordon, Thomas: Familienkonferenz – Die Lösung von Konflikten zwischen Eltern und Kind. Hamburg 1972 (7. Aufl. 1976).
Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch (Beckscher Kurzkommentar) § 1, Anmerkung (Anm.) 1 b.
Wie vor Überblick 1 b vor § 1.
Wie vor.
Adorno, Theodor W.: Studien zum autoritären Charakter. Frankfurt 1973.
Ostermeyer, Helmut: Die geheimen Bastionen oder der unerledigte Faschismus. In: Vorgänge (Zeitschrift für Gesellschaftspolitik; Beltz), Nr. 13.
Ostermeyer, Helmut: Vom Ordnungsrecht zum Menschenrecht. In: Die juristische Zeitbombe. München 1975 (Goldmann-Taschenbuch Bd. 11113).
Münch, Ingo v.(Hrsg.u.Mitverf.): Grundgesetz, Kommentar Bd. I, Frankfurt 1974, Artikel (Art.) 5, Anm. 3.
Wie vor Art. 8, Anm. 6.
Wie vor Art. 10, Anm. 4 (Pappermann).
Wie vor Art. 9, Anm. 5.
Wie vor Art. 11 Anm. 5 (Dicke).
Wie vor Art. 1, Anm. 40 (Herdemerten).
Wie vor Art. 2, Anm. 14 und 19 (Niemöhlmann).
Wie vor Art. 4, Anm. 3 (Hemmrich).
Ostermeyer, Helmut: Die bestrafte Gesellschaft. München 1975, S. 97ff.
Gernhuber: Familienrecht (Lehrbuch). München 1971, S. 545.
Neue juristische Wochenschrift. 1953, S. 1440.
Gernhuber (Anm. 16), S. 52.
Beitzke: Familienrecht (Kurzlehrbuch). München 1970, S. 144; ebenso Palandt (Anm. 1), Anm. 2 b vor § 1626.
Palandt wie vor.
Beitzke wie vor.
Gernhuber (Anm. 16) S. 14.
Wie vor S. 545.
Wie vor S. 545.
Wie vor S. 537.
Wie vor S. 469 und § 1612BGB.
Beitzke (Anm. 19), S. 192.
Gernhuber (Anm. 16), S. 546.
Palandt (Anm. 1), § 1631, Anm. 1.
Zum Beispiel der sogenannte Reichsgerichtsrätekommentar zum BGB, § 1631, Anm. 9.
Drucksache 7/2060 des Deutschen Bundestags, 7. Wahlperiode.
Richter, H.E.: Flüchten oder Standhalten. Reinbek 1976.
Ostermeyer, Helmut, (Anm. 6), S. 115ff.
Vorgänge (Anm. 5), 2/1973: Heinrichs, Heribert: Zur Wirkung von Gewaltdarstellung im Fernsehen auf Kinder; s.a.Knilli, Friedrich (Hrsg.): Die Unterhaltung der deutschen Fernsehfamilie. München 1971.
Ostermeyer (Anm. 15), S. 51ff, 111ff.
Huth, K.H., in: publik-forum, Nr. 8 v.23.4.1976, S. 7.
Dazu Ostermeyer, Helmut: Strafunrecht. München 1971; Plack, Arno: Plädoyer für die Abschaffung des Strafrechts. München 1974.
Siehe unten Kupffer, Heinrich.
Ostermeyer (Anm. 37), S. 109ff.
Wie vor S. 95ff; Wetter/Böckelmann: Knastreport. Frankfurt 1972.
Ostermeyer (Anm. 37), S. 78ff; ders. (Anm. 15), S. 92ff.
S. o.S. 89
Ostermeyer (Anm. 15), S. 161ff; Dechêne, Hans Ch.: Verwahrlosung und Delinquenz. München 1975.
Schneider, H.J.: Jugendkriminalität im Sozialprozeß. Göttingen 1974.
Gothe/Kippe: Ausschuß. Köln 1970.
S. Anm. 6.
Richter, H.E.: Eltern, Kind, Neurose. Reinbek 1969; ders.: Patient Familie. Reinbek 1972.
Meadows: Die Grenzen des Wachstums. Reinbek 1973; Gruhl, Herbert: Ein Planet wird geplündert. Frankfurt 1975; Ostermeyer, Helmut: Produktion als Aggression. In: Technologie und Politik (rororo-aktuell Bd. 5).
Watzlawick, Paul/Weakland, John H./Fisch, Richard: Lösungen. Bern 1974, S. 29f.
Handbuch Pädagogischer Grundbegriffe. Hrsg. Speck, Josef/Wehle, Gerhard. München 1970. Bd. II, S. 220.
Huisken, Freer: Zur Kritik bürgerlicher Didaktik und Bildungsökonomie. München 1972, S. 113.
Vgl. Kupffer, Heinrich: Gustav Wyneken. Stuttgart 1970, S. 187ff.
Simonsohn, Berthold (Hrsg.): Jugendkriminalität, Strafjustiz und Sozialpädagogik. Frankfurt 1969, S. 267.
Kant, Immanuel: Über Pädagogik. In: Vermischte Schriften. Hrsg. Kirchmann, J.H.v.Berlin 1873, S. 216.
Kant (Anm. 6), S. 260.
Schérer, René: Das dressierte Kind. Berlin 1975, S. 11.
Schérer (Anm. 8), S. 12.
Fichte, Johann G.: Sämtliche Werke. 8. Bd. Berlin 1846, S. 360.
Ders.: Sämtliche Werke. 7. Bd., S. 281.
Nohl, Herman: Die Pädagogische Bewegung in Deutschland und ihre Theorie. Frankfurt 1935, S. 176.
Nohl (Anm. 12), S. 282.
Nohl (Anm. 12), S. 163.
Vgl. Aichhorn, August: Erziehungsberatung und Erziehungshilfe. Reinbek 1972, S. 50ff.
Adorno, Theodor W.: Studien zum autoritären Charakter. Frankfurt 1973, S. 240.
Adorno (Anm. 16), S. 241.
Kollontaj, Alexandra: Die Arbeiteropposition. In: Arbeiterdemokratie oder Parteidiktatur. Hrsg. Kool, Frits/Oberländer, Erwin. München 1972, S. 212ff.
Richter, Horst E.: Die Gruppe. Reinbek 1972, S. 22.
Prahm, Heyo: Sexuelle Delikte an Kindern. In: Psychologie heute, 4/1976, S. 83.
Lemert, E.M.: Der Begriff der sekundären Devianz. In: Seminar Abweichendes Verhalten I. Hrsg. Lüderssen, K./Sack, F. Frankfurt 1975, S. 433.
Webler, Heinrich: Wider das Jugendgericht. In: Simonsohn (Anm. 5), S. 77ff.
Webler (Anm. 22), S. 79.
Webler (Anm. 22), S. 83.
Vgl. Handlexikon zur Rechtswissenschaft. Hrsg. Görlitz, Axel. München 1972, S. 100.
Barabas, Friedrich u.a.: Jahrbuch der Sozialarbeit 1976. Reinbek 1975, S. 191.
Vgl. Sternberger, Dolf/Storz, Gerhard/Süskind, W.E.: Aus dem Wörterbuch des Unmenschen. München 1970, S. 24ff. Vgl. auch: Firestone, Shulamit: Frauenbefreiung und sexuelle Revolution. Frankfurt 1975, S. 71ff (Fischer Taschenbuch Bd. 1488).
Handlexikon (Anm. 25), S. 164.
Jahrbuch der Sozialarbeit (Anm. 26), S. 236.
Jahrbuch der Sozialarbeit (Anm. 26), S. 175.
Dahrendorf, Ralf: Bildung ist Bürgerrecht. Hamburg 1965. Vgl. ders.: Bildung bleibt Bürgerrecht. In: Die Zeit, 13.2.1976.
Spiel und Freizeit. Hrsg. Vedes-Marketing-Gemeinschaft GmbH. Darmstadt 1975, S. 102.
Spiel und Freizeit (Anm. 32), S. 93.
Ratgeber Spiel und Freizeit. Hrsg. Vedes-Marketing-Gemeinschaft GmbH. Darmstadt 1972, S. 98.
Vgl. Vogt, Heinrich: Mini Lück Umweltkunde 2. Wilhelmshaven o.J.
Schüttler-Janikulla, Klaus: Sprachtraining und Intelligenz-Förderung im Vorschulalter 1. Oberursel o.J.
Zimmer, Jürgen: Wider die falsche Vorschulerziehung. In: Wider die falsche Vorschulerziehung. Weinheim 1973, S. 7. Es ist bemerkenswert, daß Fragen des Kinderschutzes bisher noch nicht auf dieses Feld der Vorschule bezogen werden. Vgl. Flitner, Elisabeth: Entwurf einer neuen Charta des Kindes. In: Unsere Jugend, 1/1975; Bast, H. u.a.: Kinderschutz – aber wie? In: b:e, 3/1975.
Sozialpädagogische Blätter: 1/1976, S. 25ff.
Bronfenbrenner, Urie: Erziehungssysteme. München 1973.
Zit. bei: Bronfenbrenner (Anm. 39), S. 26.
Zit. bei: Bronfenbrenner (Anm. 39), S. 26.
Zit. bei: Bronfenbrenner (Anm. 39), S. 49.
Lieber, Christa: Untersuchungen zur Erziehungshilfe für Drei- bis Sechsjährige. In: Jugendhilfe, 9/1975, S. 252.
Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem der DDR. Berlin 1971, § 11. Vgl. auch: Vogt, Hartmut: Vorschulerziehung und Schulvorbereitung in der DDR. Köln 1972.
Fingerle, Karlheinz: Funktionen und Probleme der Schule. München 1973, S. 127.
Silberman, Charles E.: Die Krise der Erziehung. Weinheim 1973, S. 174.
Silberman (Anm. 46), S. 153.
Thiersch, Hans: Aggressives Verhalten als Problem für den Pädagogen. In: Neidhardt, Friedhelm u.a.: Aggressivität und Gewalt in unserer Gesellschaft. München 1973, S. 117.
Thiersch (Anm. 48), ebd.
Wie z.B.: Sander, Theodor/Rolff, Hans-G./Winkler, Gertrud: Die demokratische Leistungsschule. Hannover 2. Aufl. 1969.
Galtung, Johan: Strukturelle Gewalt. Reinbek 1975.
Sack, Fritz: Zur Definition der Gewalt – am Beispiel Jugend. In: Neidhardt u.a. (Anm. 48), S. 52.
Schüler und Schule. Zur Stellung des Schülers in der Schule. Schriftenreihe des Landes Schleswig-Holstein 1973, S. 9.
Schüler und Schule (Anm. 53), S. 8.
Schüler und Schule (Anm. 53), S. 11.
Franke, Monika: Grundrechte des Schülers und Schulverhältnis. Neuwied 1974, S. 12.
Franke (Anm. 56), S. 33.
Franke (Anm. 56), S. 39.
Franke (Anm. 56), S. 20.
Homfeldt, Hans G.: Stigma und Schule. Düsseldorf 1974.
Kieler Schulinformationen, 1/1975, S. 7.
Schüler und Schule (Anm. 53), S. 13.
Handbuch Pädagogischer Grundbegriffe (Anm. 2), S. 381.
(Projektgruppe): Soziale Interaktion in der Gesamtschule. Schulversuche und Schulreform. Bd. 9. Hannover 1975, S. 85ff.
Lefèbvre, Henri: Metaphilosophie Prolegomena. Frankfurt 1975, S. 224.
Richter, Ingo: Bildungsverfassungsrecht. Stuttgart 1973, S. 183ff.
Richter (Anm. 66), S. 190f.
Schäfer, Walter: Das Grundrecht und die Schulform. In: Neue Sammlung. Jg. 1965, S. 406.
Ramseger, Jörg: Gegenschulen. Bad Heilbrunn 1975.
Vgl. Thiersch (Anm. 48), S. 119ff.
Zit. nach: Scheibe, Wolfgang: Die Reformpädagogische Bewegung 1900–1932. Weinheim 1969, S. 199.
Foucault, Michel: Psychologie und Geisteskrankheit. Frankfurt 3. Aufl. 1970, S. 123.
Materialien zur Heimerziehung. Hrsg. Internationale Gesellschaft für Heimerziehung, 1/1973, S. 4.
Materialien (Anm. 73), S. 6.
Jugendhilfe-Informationen. Hrsg. Internationale Gesellschaft für Heimerziehung, 7/1975, S. 4.
Broockmann, Hiltrud/Greese, Dieter/Weiss, Peter: Die Randständigkeit der Jugendhilfe wird zementiert. In: Jordan, Erwin (Hrsg.): Jugendhilfe. Weinheim 1975, S. 206.
Broockmann u.a. (Anm. 76), S. 223. Vgl. auch: Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Zur Reform der Jugendhilfe. Analysen und Alternativen. München 1973.
Jugendhilfe-Informationen (Anm. 75), 5/1975, S. 3.
Vgl. Kupffer, Heinrich: Erziehung als Strafform? In: Kriminologisches Journal, 4/1974.
Vgl. Schnabel, Reinhard: Elternrecht und Kindesrecht. In: Bonhoeffer, Martin/Widemann, Peter (Hrsg.): Kinder in Ersatzfamilien. Stuttgart 1974, S. 80.
Haferkamp, Hans: Kriminelle Karrieren. Reinbek 1975, S. 47.
Vgl. zu diesem Problem: Frommann, Anne: Privatleben von Kindern – eine öffentliche Aufgabe? In: Bonhoeffer/Widemann (Anm. 80), S. 141f.
Jahrbuch der Sozialarbeit (Anm. 26), S. 367.
Vgl. Kupffer, Heinrich: Fürsorge Erster Klasse? In: Pädagogische Rundschau, 3/1973.
Goffman, Erving: Asyle. Frankfurt 1973, SS. 336, 350.
Dieses Buch müßte eigentlich überflüssig sein. Wir leben ja in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat. Aber es ist abzusehen, daß dieses Buch als Vorstoß ins Unerhörte aufgenommen werden wird, denn unsere Kinder, wie nahe sie auch um uns herumturnen mögen, leben irgendwo anders; jedenfalls nicht in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat.
Wir legen unsere Arbeit in dem Bewußtsein vor, daß ihre Grundidee verstanden und in absehbarer Zeit verwirklicht werden wird. Das einzige ernsthafte Hindernis könnte die Einfachheit, Klarheit und Selbstverständlichkeit dieser Idee sein, die wir gelegentlich selbst als Schnapsidee empfinden – nicht, weil sie im Rausch entstanden wäre, sondern weil man angesichts des überall tobenden Erziehungskrieges daran irre werden muß, zu glauben, sie könnte vernünftig sein; denn wäre sie vernünftig, müßte sie dann nicht längst Realität geworden sein?
Das Einfachste liegt oft am fernsten. Über die Rechte des Kindes wird seit vielen Jahren mit Inbrunst gestritten, aber immer wurde der rechtliche Aspekt von dem pädagogischen Aspekt überlagert. Die einzige Ausnahme bildet das Buch des Amerikaners Richard Farson, »Birthrights« (1974), dessen deutsche Ausgabe unter dem Titel »Menschenrechte für Kinder – Die letzte Minderheit« 1975 in München erschienen ist. Farson fordert sämtliche Menschen- und Bürgerrechte für Kinder von Anfang an und schreibt:
»Manche dieser Rechte scheinen für kleine Kinder wegen ihrer offensichtlichen Unzulänglichkeiten nicht angemessen zu sein. Doch sollten diese Rechte den kleinen Kindern nicht allein wegen ihres Alters vorenthalten werden, da man sie auch alten Menschen nicht verweigert, deren Lebensäußerungen bisweilen ebenfalls beeinträchtigt sind. Die Unfähigkeit eines Menschen, seine Rechte wahrzunehmen, sei er nun alt oder jung, sollte eigentlich zur Folge haben, daß die Gesellschaft dem Schutz dieser Rechte größere Beachtung schenkt« (S. 27). Noch prägnanter formuliert Farson seine Ablehnung des traditionellen Kinderschutzgedankens: »Wir sollten umdenken und nicht mehr die Kinder, sondern ihre Rechte schützen« (S. 115).
Damit wird erstmals konsequent der rechtliche Aspekt über den Kompetenzaspekt gestellt, das heißt, es werden Kindern die Menschen- und Bürgerrechte zugebilligt unabhängig davon, ob sie mit ihnen schon in jedem Falle etwas anfangen können oder nicht. Farson geht so weit, für alle Kinder das Wahlrecht zu fordern und etwa die Schulpflicht abschaffen zu wollen – Vorschläge, denen wir uns nicht anschließen, weil bestimmte Altersgrenzen, ob sie nun das Wahlrecht oder beispielsweise die Geschäftsfähigkeit betreffen, gegenüber der grundsätzlichen Gleichberechtigung des Kindes von untergeordneter Bedeutung sind (vergleichbar dem unterschiedlichen Rentenalter von Männern und Frauen als eine der grundsätzlichen Gleichberechtigung der Geschlechter untergeordnete und deshalb nicht mit ihr kollidierende Regelung). Vollends kann die Abschaffung der Schulpflicht, obwohl die heutige Schule den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt, sinnvollerweise nicht gefordert werden (hierin zum Beispiel der allgemeinen Wehrpflicht vergleichbar), ohne daß die Entbehrlichkeit dieser Regelung nachgewiesen wäre.
Farsons Buch, so nachdrücklich wir es als bisher einziges und anregungsreiches Dokument konsequent rechtlichen Denkens empfehlen, ist Zukunftsmusik. Die Gleichberechtigung des Kindes in der von uns vorgeschlagenen Form ist dagegen ein aktuelles, ja überfälliges Programm, an dessen Durchsetzung jeder verantwortungsbewußte Mensch jeglichen Alters unverzüglich mitarbeiten sollte.
Einen Einwand freilich nehmen auch wir sehr ernst und wollen ihn bereits an dieser Stelle ausräumen. Es gibt bisher nur eine kleine Minderheit von Kindern, die von Geburt an gleichberechtigt aufwachsen und das Maß an Selbstverantwortlichkeit und Mitbestimmungsfähigkeit entwickeln konnten, das allen Kindern zu ermöglichen das Ziel unseres Programms ist. Wir gehen deshalb nicht davon aus, daß die Gleichberechtigung des Kindes von morgen auf übermorgen für die heute lebenden Kinder und Jugendlichen verwirklicht werden könnte oder sollte. Entscheidend ist das von Geburt an, weshalb die Vorstellung, Kinder und Jugendliche, wie sie in der Mehrzahl heute sind, plötzlich gleichberechtigt auf die Menschheit loszulassen, absurd wäre. Es läßt sich aber sehr wohl ein absehbarer Zeitpunkt anvisieren, zu dem die notwendigen Vorbereitungen so weit abgeschlossen sind, daß das Gesetzeswerk in Kraft gesetzt werden kann – fraglos mit Übergangsregelungen und Sicherungen, die der demokratische Meinungsbildungsprozeß der nächsten Jahre erbringen wird. Wenn man erst einmal aufgehört hat zu glauben, Kinder seien »von Natur aus« unvernünftig, verantwortungslos, der Erwachsenenwelt gefährlich, wenn man statt dessen verstanden hat, daß sie unter den heutigen Bedingungen so werden, wie wir sie (oder immerhin die meisten) kennen, dann wird Familien-, Jugend- und Bildungspolitik den Erwachsenen wieder Spaß machen, das prophylaktische Denken und Handeln wird Raum gewinnen – und Raum schaffen: für einen dann erst wirklich menschenwürdigen Empfang unseres Nachwuchses.
Obwohl wir dem prophylaktischen, vorbeugenden Denken das Hauptgewicht beilegen müssen, haben wir uns auch bemüht, den heutigen Erwachsenen und Kindern aus dem Teufelskreis des Erziehungskrieges herauszuhelfen. Dies war aus sachlichen Gründen bei den drei Teilen dieses Buches in unterschiedlichem Maße möglich. Der Leser wird aber bemerken, daß die rechtliche Perspektive, die ihm die Autoren in ihren (selbständigen, gleichwohl gemeinsam verantworteten) Beiträgen vorschlagen, auch ohne oder jedenfalls schon vor den entsprechenden Gesetzesänderungen neue, zum Teil ungeahnte Möglichkeiten eröffnet und ihm freistellt, mit Kindern und Jugendlichen an seinem jeweiligen Ort unmittelbar – wir sagen das bewußt so anspruchsvoll – ein neues Leben zu beginnen. Ob man dann noch von »Erziehung« spricht (wie H. K.), oder ob man dieses Wort zum Schimpfwort umfunktioniert (wie E. v. B.), soll uns einen Streit nicht wert sein.
Wir machen den Leser noch darauf aufmerksam, daß wir ihm im Nachwort einige Fragen stellen, deren Beantwortung wichtig ist. Wir bitten ihn deshalb, mit der Lektüre möglichst bis dorthin vorzudringen, auch wenn ihn unsere Ideen und Vorschläge schon im Verlauf des Textes überzeugt haben sollten.
E. v.Braunmühl
H. Kupffer
H. Ostermeyer
Ekkehard v.Braunmühl
Berlin, 12. November 1975. Kongreß der »Internationalen Gesellschaft für Heimerziehung«. Es geht um mehr Chancen für Problemkinder. Auf der einleitenden Podiumsdiskussion, die in Ausschnitten vom Hessischen Rundfunk am 7. Januar 1976 übertragen wurde, stellte der international bekannte Bielefelder Pädagoge Hartmut von Hentig eine abenteuerliche These auf. Er sagte:
»Wenn in dreißig bis fünfzig Jahren eine – wenn man das dann überhaupt noch tut – Geschichte der Pädagogik geschrieben wird etwa unserer Zeit, dann denke ich mir, wird da stehen: das war der Augenblick, in dem man in der Gesellschaft dazu überging, aus Schulpädagogik Sozialpädagogik zu machen, in dem man begriff, daß die Pädagogik etwas Weiteres ist als dieses. Nun wage ich zu behaupten, daß ich, obwohl Latein, Schwimmen und Kochen an einer Schule unterrichtend, also ein Schulpädagoge bin, ich heute – und jeder Lehrer ist das, wenn er seine Augen aufmacht – ein Sozialpädagoge bin. (Beifall!) Denn die Lebensprobleme der heutigen Jugend, die Lebensprobleme der Kinder, überdecken, verdrängen, ersticken ihre Lernprobleme. Und dies ist wichtig zu sagen, weil die Öffentlichkeit denkt, na hört mal, also noch nie haben wir so viel Geld für die Schmuddelkinder ausgegeben, noch nie hat es so viele Ausbildungsgänge, so viele Diplompädagogen gegeben, die dieses zünftig betreiben, wie heute, und nun seid mal zufrieden. Und genau dieses scheint mir eine der Ursachen – deshalb meine allgemeine These am Anfang – eine der Ursachen dafür zu sein, daß wir nicht sehr viel weiterkommen.«
Im Laufe der Diskussion ging die Berliner Senatorin Ilse Reichel auf diese These folgendermaßen ein: »Leider ist es eben nicht so, daß jeder Lehrer auch Sozialpädagoge ist. (Beifall!) Er sollte es sein, aber wenn wir dann sehen, wie mangelhaft die Kooperation dort, wo Sozialpädagogen und Lehrer in einem Bereich arbeiten, ist, dann kann man sich nur fragen, wie Kinder mit diesen Widersprüchen, mit denen sie leben müssen, eigentlich noch so vernünftig werden können, wie sie es geworden sind.«
Und Hentig gestand: »In der Tat ist die Situation die des Sozialpädagogen, aber nicht – leider – unsere Kompetenz nicht.«
Um die Bedeutung dieser Diskussionsausschnitte richtig würdigen zu können, muß man sich den Unterschied, den Gegensatz zwischen den Begriffen »Pädagogik« und »Sozialpädagogik« klarmachen. Verkürzt kann man etwa so sagen: Pädagogik, auch Schulpädagogik, zielt auf das unbeschädigte, das im guten Sinne normale und gesunde Kind, Sozialpädagogik dagegen hat es mit Problemkindern und -jugendlichen (auch -erwachsenen übrigens) zu tun, Sozialpädagogik hat therapeutische, wiedergutmachende Aufgaben[1][1] – und es ist klar, daß Antipädagogen nur das pädagogische, nicht das sozialpädagogische Denken bekämpfen.
Wenn nun der Pädagogikprofessor von Hentig die Pädagogik verabschiedet, eine Lanze für die Sozialpädagogik bricht und bedauert, daß die Lehrer leider nicht die erforderliche Kompetenz besitzen, wenn er aber auf der anderen Seite nichts unternimmt, aus dem Bankrott der Pädagogik Schlußfolgerungen zu ziehen (z.B. in Sachen Lehrerausbildung, etwa durch Liquidierung seines pädagogischen Fachbereichs), dann erweist sich seine These als Etikettenschwindel, als durchschaubare Verschleierung eines Rückzugsgefechtes, das nur noch sinnlose Opfer fordert. Wahrscheinlich hat deshalb Ilse Reichel die Radikalität von Hentigs These nicht verstanden, von »Kooperation« zwischen Lehrern und Sozialpädagogen gesprochen und deren Mangelhaftigkeit für die Widersprüche verantwortlich gemacht, die Hentig doch – wenigstens angeblich – durch einen völligen Übergang zur Sozialpädagogik ausräumen wollte. Bezeichnend ist Reichels verfälschende Hinzufügung: »… daß jeder Lehrer auch Sozialpädagoge ist.« Tatsache ist jedenfalls, daß in der von Hartmut von Hentig gegründeten Bielefelder Schule für das Oberstufen-Kolleg ein Rahmen-Curriculum (Lehrplan) »Pädagogik« erarbeitet und 1975 veröffentlicht wurde[2], in dem ungeniert und Hentig Lügen strafend, alte pädagogische Ideologie verkündet wird.
»Grund-Satz 1: ›Der Mensch ist als biologisches und soziales Wesen auf Erziehung angewiesen!‹« (S. 67)
»Grund-Satz 2: ›Der Mensch ist als Person oder Individuum auf Erziehung angewiesen …‹« (S. 69)
Der dritte »Grund-Satz« hat zwei Hälften: »1. Die Gesellschaft als Ganzes hat immer ein Bedürfnis, ihre Kontinuität durch Pädagogik zu sichern. 2. Unsere Gesellschaft – ihr Fortbestand und ihre Weiterentwicklung – ist undenkbar ohne spezialisierte pädagogische Anstrengungen.« (S. 72)
Bei so viel »angewiesen«, »immer« und »undenkbar» ist es dann höchstens als Koketterie zu deuten, wenn man den (wahren!) Satz liest: »Die Möglichkeit, den eigenen – auch den pädagogischen – Beruf zurückzunehmen, wenn er seine begründete Funktion nicht oder nicht mehr erfüllt, könnte eines der Entscheidungsdaten der Pädagogik überhaupt sein.« (S. 84) Die Zitate zeigen, daß ihr Autor Cord Rathert nicht die reine Schulpädagogik als Wissensvermittlung meinen kann, denn Lernprobleme und Lernhelfer wird es tatsächlich immer geben. Aber das »eigentlich Erzieherische«, das Kinderführen, die Menschenformerei und -verbesserei hat ausgespielt. Allmählich beginnt sich sogar die Erkenntnis durchzusetzen – freilich gegen den Widerstand missionarischer Führernaturen –, daß eben dieses pädagogische Denken, das bis vor wenigen Jahren unter erwachsenen Menschen unbestritten als gut, nötig und menschenfreundlich galt, selbst eine der wichtigsten Quellen (in vielen konkreten Fällen eindeutig die wichtigste) eben der Probleme und Mißstände ist, die es zu lösen und zu beheben versucht.
Unter »pädagogischem Denken« verstehen wir dabei ebenso wie Pädagogen alle Überlegungen, die von folgenden Voraussetzungen ausgehen: Wir, die Erwachsenen, die Erzieher, müssen der nachfolgenden Generation – oder im Einzelfall dem »uns anvertrauten« Kind – den Weg und das Ziel weisen, müssen Kinder aus Hilflosigkeit zur Mündigkeit führen, vom Lustprinzip zum Realitätsprinzip, aus der Unreife zur Reife, wir müssen sie »sozialisieren« (d.h. aus der Selbstsucht zur Selbstzucht und Gemeinschaftsfähigkeit bringen), sie »kultivieren« (d.h. aus dem rohen Naturzustand zu Kulturwesen zivilisieren), insgesamt: Wir, die Erwachsenen, die Erzieher, müssen Kinder zu »richtigen« Menschen erst machen. Dafür brauchen wir Erziehungsziele (z.B. Gehorsam, Pünktlichkeit, Sauberkeit oder auch Toleranz, Selbständigkeit, Kreativität) und Erziehungsmittel oder -maßnahmen (z.B. Strafen, Ermahnungen, Drohungen oder auch Belohnungen, Überredungskünste, Ablenkungsmanöver). Schließlich können wir noch zwischen verschiedenen Erziehungsstilen wählen und entweder immerzu autoritär auftreten, Angst erzeugen, herumkommandieren, Gebote und Verbote mit Strafen durchsetzen, oder einen »demokratischen«, »sozial-integrativen« Stil bevorzugen und mehr mit List vorgehen, Diskussionen führen, ermuntern, loben, erklären, mit Liebesentzug strafen. – Der Vollständigkeit halber seien noch die »Laissez-faire-Erziehung« genannt (Kindern wird Hilfe auch dann verweigert, wenn sie nach ihr verlangen, die Erzieher lassen sich aus Prinzip fürchterlich auf der Nase herumtanzen) und die »Non-frustration-Pädagogik« (Kindern wird jeder Widerstand aus dem Weg geräumt, möglichst jede Frustration – Enttäuschung, jeder Schmerz – erspart). Über die antiautoritären, proletarischen, sozialistischen oder speziell religiös orientierten Erziehungskonzeptionen brauchen wir nicht zu sprechen, weil sie nur verschiedene Erziehungsziele anstreben, aber ebenfalls mit Erziehungsmitteln und -stilen »arbeiten«, ebenfalls Kinder als Zöglinge, Aufzuchtobjekte sehen.
Insgesamt baut pädagogisches Denken auf der Voraussetzung auf, daß die Erwachsenen das Recht beanspruchen zu bestimmen, welche Ziele ihre Kinder erreichen sollen, und daß sie zu diesem Zwecke alle ihnen tauglich erscheinenden Mittel einsetzen dürfen, ja müssen. Vor dem pädagogischen Denken ist ein Erziehungserfolg immer dann gegeben, wenn Kinder das tun, was Erwachsene für sie geplant haben. Darüber hinaus bedeutet erfolgreiche Erziehung, daß Kinder auch Charaktereigenschaften, Vorlieben, Denkweisen und womöglich politische und religiöse Überzeugungen besitzen, die von ihren Erziehern für sie ausgesucht worden sind. Umgekehrt gilt es als erzieherischer Mißerfolg, wenn zum Beispiel ein Klosterschüler masturbiert oder wenn ein Mädchen aus einem puritanischen, sittenstrengen Elternhaus schwanger wird. (Wir gehen hier nicht darauf ein, daß dann in der Regel die Erwachsenen die Verantwortung für solche Mißerfolge höchst unlogischerweise ablehnen und auf das Kind abschieben; auf seine Bosheit oder gar auf die Vererbung.)
Nun ist sicher nicht alles, was heute oft noch undifferenziert »Erziehung« genannt wird, ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht, gegen die Gleichberechtigung des Kindes. Wir wollen, um möglichst wenige Mißverständnisse heraufzubeschwören, wenigstens das wichtigste Unterscheidungsmerkmal nennen. Nehmen wir an, ein Erwachsener richtet eine Bitte an ein Kind, und bei deren Erfüllung lernt das Kind irgend etwas (irgend etwas lernt jedermann jederzeit). Man mag diesen Vorgang »Erziehung« nennen, aber dann verschleiert man das rechtliche Problem, denn eine Bitte auszusprechen ist kein Unrecht. Oder umgekehrt: Man kann auch mit üblen Diktatoren gut auskommen, wenn man ihren Wünschen immer nach- oder gar zuvorkommt. Sein wahres Gesicht zeigt ein staatliches Unrechts- und Terrorsystem ebenso wie das der Erziehung erst im Falle von Weigerungen. Wir alle erfüllen uns gegenseitig häufig Wünsche, ohne daß man dies »Erziehung« nennt. Erst wenn eine Weigerung nicht folgenlos bleibt, wenn sie Sanktionen nach sich zieht (»formende«, menschenverbesserische oder einfach gewalttätige Maßnahmen), dann erkennt man den unterdrückerischen Anspruch hinter sonst harmlos wirkenden Handlungen. Einem Kind den Sinn des Zähneputzens zu erklären, kann ein freundschaftlicher Akt der Information sein. Aber sobald das Kind von seiten des Erklärenden irgendwelche Folgen erfährt, wenn es sich die Zähne nun putzt (z.B. Lob) oder nicht putzt (z.B. Tadel), erweist sich der ganze Vorgang als ein erzieherischer. Es hätte ja keinen Sinn, dagegen anzutreten, daß Kindern Informationen, Hinweise, Hilfestellungen gegeben werden. Bloß sollte man diese nur dann »Erziehung« nennen, wenn Sanktionen durch den Erwachsenen (den Stärkeren) zu erwarten sind. Nennt man es zum Beispiel einen Erziehungsvorgang, wenn ein Kind zum ersten Mal bewußt Schnee erlebt, sieht, fühlt und davon natürlich beeindruckt wird, dann kann und will niemand solche »Erziehung« abschaffen. Korrekter aber bezeichnet man ein solches Erlebnis als Erlebnis, eine Erfahrung als Erfahrung, einen Eindruck als Eindruck, das Lernen als Lernen. Denn hier ist immer das Kind das entscheidende menschliche und rechtliche Subjekt. Im Falle von Erziehung (wie sie oben definiert wurde) ist der Erzieher das Subjekt, das Kind ist Objekt, und was zwischen ihnen vorgeht, ist ein menschlicher Beziehungskonflikt, ein Machtkampf. »Erziehung ist immer auch so etwas wie eine Herrschaftsausübung.« So, als einziges ungezählter Beispiele, der Pädagogikprofessor Groothoff[3]. Wer diesen fundamentalen Unterschied (das Kind lernt von sich aus – das Kind wird erzogen) heute noch vertuschen will, gleicht den Salazars und Pinochets, die z.B. die Folter anwenden nicht etwa um ihrer Machtstellung willen, sondern zum Wohle ihres Volkes! – Schlußfolgerung: Kinder sind nicht erziehungsbedürftig, sondern sie lernen an der Wirklichkeit (wie jeder Mensch), und zwar um so lieber und besser, je weniger Erziehung ihnen die Wirklichkeit entzieht oder verfälscht.
Das hier in aller Kürze dargestellte pädagogische Denken führte unter anderem zu Zigtausenden von Büchern, Dutzenden von Zeitschriften mit vielen Millionen Exemplaren und in allen Medien zu einer beispiellosen Erziehungsratschlägerei nach dem Muster: Wenn Ihr Kind nicht richtig spurt, dann machen Sie am besten das und das, und Sie werden wieder mit ihm fertig. (Das pädagogische Ideal, mit Kindern fertig zu werden, ist an sich schon entlarvend genug, aber das Brett vor Pädagogenköpfen ist offenbar sehr widerstandsfähig; so merken sie nicht, daß es ihr eigenes Ideal ist, das sie selbst so fertig macht.) Liest man erziehungswissenschaftliche oder auch allgemeinverständliche pädagogische Bücher, so wird man oft genug an Gebrauchsanleitungen für Automobile erinnert (vgl. weiter unten den Exkurs über den »Elternführerschein«): Über Kinder wird verhandelt wie über Maschinen, auf deren Eigenheiten (Öl- und Benzinsorte, technische Überprüfung, Reifendruck, Belastbarkeitsgrenzen, Einfahrregeln usw.) nur insoweit Rücksicht zu nehmen ist, als sie vorschriftsmäßig funktionieren können müssen. Oder in einem anderen Bild: Kinder gleichen dem Werkstoff eines Steinmetzen (noch heute reden Pädagogen, wenn auch etwas verschämter als zur Nazizeit, vom »Menschenmaterial« wie Ärzte vom »Krankengut«), sie werden mit harten Schlägen (Hammer und Meißel) bearbeitet und mit zärtlichem Schmirgelpapier geglättet und poliert nach dem Willen des Meisters, der allerdings auch Rücksicht nehmen muß auf den »Charakter« seines Materials, damit das Werk gelingen kann.
Nun wurden seit der Verwissenschaftlichung der Pädagogik ungeheure Fortschritte gemacht im Wissen über das Material, seine Beschaffenheit und Möglichkeiten, neue, immer feinere Werkzeuge und Bearbeitungstechniken wurden erfunden, die Zielvorstellungen wurden immer anspruchsvoller (z.B. gilt es heute in »aufgeklärten« Kreisen als unfein, den Gehorsam der Kinder mit Gewalt zu erzwingen; statt dessen sollen die Kinder zur Einsicht gebracht werden, sie sollen also – unmenschlicher geht es nicht – freiwillig gehorsam sein). Die »Endprodukte« aber, die erwachsenen Menschen unserer Gesellschaft, sind reparaturbedürftiger denn je …
Unter den vielen Gründen dafür ist einer, der, wie eingangs erwähnt, erst neuerdings Beachtung zu finden beginnt. Während es in vordemokratischer Zeit noch konsequent war, Kinder als Erziehungsobjekte zu sehen und zu behandeln, weil die Menschen bis an ihr Lebensende Objekte von Herrschaft blieben (z.B. Hunden vergleichbar, deren Erziehungsbedürftigkeit wir nicht in Frage stellen) und sich in der Regel eine andere Möglichkeit nicht vorstellen konnten, hat sich mit der nach allzu drastischen Erfahrungen schließlich (wieder-) entstandenen demokratischen Staatsform ein radikaler Wandel vollzogen, dessen Bedeutung für den Umgang zwischen den Generationen wir gerade erst zu begreifen beginnen.
In einer Gesellschaft, in der immer nur »von oben nach unten« regiert (bestimmt, geordnet, geplant, kontrolliert, gerichtet) wird, ist ein Menschentyp vorherrschend, der mit dem Gleichnis des Radfahrers treffend gekennzeichnet wird: nach oben buckelt er, nach unten tritt er, dadurch kommt er vorwärts. Spätestens seit der Zeit, die einen Hitler ermöglichte, wissen wir, daß dieser Menschentyp (der »autoritäre Charakter«) zu allen Schandtaten fähig ist, und zwar ohne vor sich selbst seine Ehre und das Gefühl zu verlieren, nur ein durchschnittlicher, pflichtbewußter Biedermann (treusorgender Familienvater, sentimentaler Tierfreund, genießerischer Kunstkenner) zu sein. Er hat die Spielregeln von Herrschaft, Unterdrückung, Fremdbestimmung verinnerlicht, es ist ihm selbstverständlich geworden, den Mächtigeren zu gehorchen, die Ohnmächtigeren zu kommandieren. Eine gewisse seelische Ausgeglichenheit wurde dadurch gewährleistet: Sogar das kleine Kind konnte seine Wut auf die mächtigen Erzieher (Peiniger) noch an seinen Puppen oder an den Beinen von Fliegen auslassen. Der in allen Kinderstuben verbreitete Spruch: »Der Klügere gibt nach«, hatte nicht etwa die Absicht, der Dummheit zum Siege zu verhelfen, sondern sollte den Schwächeren, Kleineren, Unterdrückten, den in »Leibeigenschaft« gehaltenen Kindern[4] zum Trost dienen: die Einsicht in die eigene Unterlegenheit wurde zur Tugend der Klugheit erklärt – mit dem »einsichtigen Gehorsam« heutzutage ist es nicht viel anders (den praktizieren gescheite Tierdompteure schon längst). Das Recht des Stärkeren, genauer gesagt das Faustrecht, herrschte praktisch ungebrochen, aber es wurde grundsätzlich auch von den Schwächeren akzeptiert, wie wir es von den meisten höherentwickelten Tierarten kennen. Im politischen Raum hatte Menschlichkeit noch nichts zu suchen, sie war eine Sache des privaten Bereichs oder gar der Frauen und der Kirchen.
Es bedurfte einer Reihe wahnsinniger Exzesse, um den Menschen zu zeigen, daß mit und wegen ihrer Duldung Politik unmenschlich wurde, menschenfeindlich, selbstmörderisch. Das Prinzip des Faustrechts ist zwar natürlich (der Stärkere überlebt), aber die Natur ist nicht menschlich. Von der höchst künstlichen Staatsform der Demokratie erhofft man mehr Menschlichkeit (Sozialstaat), Sicherheit (Rechtsstaat), Freiheit (freiheitlich demokratische Grundordnung). »Demokratie« bedeutet Herrschaft des Volkes, Selbstregierung, zwar aus praktischen Gründen mit Hilfe von abgeordneten Volksvertretern, aber nach den demokratischen Spielregeln müßten diese eigentlich den Staat nach dem Willen der Volksmehrheit verwalten, ein Regieren im früheren Sinn dürfte es nicht geben, ebensowenig ein oben und unten oder solche merkwürdigen Veranstaltungen wie Wahlkämpfe, Wahlschlachten. Die heute angewendeten Spielregeln passen tatsächlich nur zu einem Spiel namens »Demagokratie«: Demagogen schätzen das Volk ebenso ein wie Pädagogen die Kinder.
nicht isoliert von ihrer Umgebung, aber im gleichberechtigten Austausch mit ihr
erzogen[5]
[6]1933unbewußtenmüssenwollen[7]
1930[8]
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[10]120126[11][12][13][14]
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unbedingtaller[16]
[17]überfällig
könnte[18]4244müssemitgegen
Stärkeremehr Freiheiten[19][20]