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Stand: Juni 2017
DATEV-Artikelnummer: 19343
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Dr. Johannes Riepolt
Diplom-Kaufmann (Univ.), Steuerberater
Dr. Johannes Riepolt war mehrere Jahre im Bereich Wirtschaftsprüfung bei Rödl & Partner tätig; außerdem unterrichtete er am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Er hat außerdem Lehraufträge für Externes und Internes Rechnungswesen, Finanzwirtschaft und Steuerlehre.
Nach seinem Wechsel zur DATEV eG war Dr. Riepolt Mitarbeiter im Bereich Entwicklung Wirtschaftsberatung/Fachliche Basis Rechnungswesen. Seit 2017 ist er für den Bereich Strategische Entwicklungen, Gesetzgebung, Markt, Berufsstand tätig.
Stephan Greulich, LL.M.
LL.M. Unternehmensteuerrecht
Stephan Greulich studierte in Nürnberg und Köln Betriebswirtschaft mit den Schwerpunkten Steuern und Rechnungswesen. Nach seinem Studium war er für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte im Bereich Tax & Legal tätig.
Im Jahr 2014 wechselte er zur DATEV eG in die Entwicklung Wirtschaftsberatung/Fachliche Basis Rechnungswesen. Seit 2017 ist er für den Bereich Strategische Entwicklungen, Gesetzgebung, Markt, Berufsstand tätig.
Editorial
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke, die im Rahmen der Steuerdeklaration bestimmter Unternehmen zu erstellen ist. Nach § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet – stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend.
Neben dem berechtigen Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung, Kleinunternehmerregelung), sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) herausgearbeitet.
Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein freiwilliger Übergang zur Buchführung sinnvoll sein.
Nürnberg, im Juni 2017 |
Dr. Johannes Riepolt |
Stephan Greulich, LL.M. |
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Einleitung |
Zur Ermittlung der Steuerlast von Unternehmen wird im deutschen Ertragsteuerrecht, unabhängig von der betreffenden Steuerart, vereinfacht nach einem zweistufigen System vorgegangen: Bevor durch Anwendung eines Steuersatzes die Steuer des zugrunde liegenden Besteuerungszeitraums ermittelt wird, ist zunächst die Bemessungsgrundlage zu berechnen. Im Rahmen der Einkommensteuer ist dies das „zu versteuernde Einkommen“ in dem wiederum – über mehrere Zwischenschritte – die Summe der Einkünfte aller Einkunftsarten enthalten ist. Zur Ermittlung der Einkünfte der jeweiligen Einkunftsart bestehen unterschiedliche Methoden.
Im Bereich der Überschusseinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG), denen der private Bereich des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist, gilt es einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu ermitteln, deren Abgrenzung in §§ 8, 9 EStG erfolgt. Dies wird auch als (einfache) Überschussrechnung bezeichnet, der Zeitpunkt der Erfassung bestimmt sich nach dem Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG).
Im Bereich der Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG), denen der betriebliche Bereich des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist, wird hingegen ein Gewinn ermittelt, wozu unterschiedliche Methoden bestehen:
Dieser stellt eine einfache bilanzielle Gewinnermittlung dar, bei der die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht explizit berücksichtigt werden.
Dieser stellt eine vollständige bilanzielle Gewinnermittlung dar, bei der die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) berücksichtigt werden.
Diese stellt eine Zahlungsrechnung dar, bei der auf eine umfassende Bestandsrechnung verzichtet wird.
Diese stellt eine optionale besondere Gewinnermittlungsmethode für Handelsschiffe im internationalen Verkehr dar.
Diese stellt eine branchenspezifische Gewinnermittlungsmethode für Land- und Forstwirte dar, deren Anwendung an Voraussetzungen gebunden ist.
In diesem Buch werden die Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG umfassend erläutert und anhand von Beispielen dargestellt. Dazu wird zunächst der mögliche Anwendungsbereich dieser Gewinnermittlungsmethode abgegrenzt, bevor auf inhaltliche Aspekte, insb. die Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, eingegangen wird. Auch werden die Anforderungen an die Aufzeichnungen, formale Aspekte im Rahmen der Steuerdeklaration sowie betriebswirtschaftliche Aspekte, die aus einer (möglichen) Anwendung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung resultieren, aufgezeigt. In diesem Kontext wird auch die sog. EÜR-Taxonomie zur strukturierten Übermittlung des Inhalts der Gewinnermittlung an potentielle Adressaten umfassend dargestellt.
Das Buch soll den Leser in die Lage versetzen, die wesentlichen materiellen und formellen Anforderungen an die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu verstehen und mögliche Vor- bzw. Nachteile für das eigene Unternehmen herauszufinden.