Internationales Strafrecht

Auslieferung – Rechtshilfe – EGMR – internationale Gerichtshöfe

 

 

von

Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht

Rechtsanwalt in Düsseldorf

 

Klaus-Michael Böhm

Richter am OLG, Karlsruhe

 

Prof. Dr. Robert Esser

Universität Passau

 

Franziska Eckelmans

Den Haag

 

2., neu bearbeitete Auflage

 

 

kein Alternativtext verfügbar

www.cfmueller.de

Internationales Strafrecht › Herausgeber

Praxis der Strafverteidigung

Band 32

 

 

Begründet von

 

Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984)

Prof. Dr. Werner Beulke, Passau

Prof. Dr. Hans Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008)

 

 

Herausgegeben von

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin

 

 

Schriftleitung

 

Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien

Internationales Strafrecht › Autoren

Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht ist Rechtsanwalt in Düsseldorf, Fachanwalt für Strafrecht, Lehrbeauftragter an der Leibniz Universität Hannover für Steuerstrafrecht und Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen und Honorarprofessor der Leibniz Universität Hannover.
Kontakt: ahlbrecht@strafrecht.de

Klaus-Michael Böhm ist Richter am OLG Karlsruhe.
Kontakt: boehm@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de

Prof. Dr. Robert Esser ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Passau, Forschungsstelle Human Rights in Criminal Proceedings (HRCP).
Kontakt: robert.esser@uni-passau.de

Franziska Eckelmans ist Rechtsberaterin im Bereich internationales Strafrecht; derzeit leitende Rechtsberaterin an der Geschäftsstelle der Besonderen Kammern Kosovos. Keine der in diesem Beitrag geäußerten Meinungen kann einer der Organisationen, mit denen die Autorin affiliiert war (IStGH, ECCC) oder ist (KSC), zugerechnet werden, sondern allein der Autorin.
Kontakt: franziska@eckelmans.info

Impressum

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ISBN 978-3-8114-4810-0

 

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Vorwort der Herausgeber

Neun Jahre nach dem Erscheinen der Erstauflage freuen wir uns, eine aktualisierte 2. Auflage dieses für die Praxis der Strafverteidigung so wichtigen Bandes der Gelben Reihe präsentieren zu können.

Längst steht der Begriff „Internationales Strafrecht“ nicht nur für das traditionelle Strafanwendungsrecht der §§ 3 ff. StGB, sondern auch für die insbesondere strafprozessrechtsrelevante Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf der Grundlage von Individualbeschwerden gem. § 34 EMRK (s. Teil 1), ferner für den Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit Staaten innerhalb und außerhalb der EU (s. Teil 3), für das Völkerstrafrecht, das an den Internationalen Strafgerichtshöfen der Vereinten Nationen Anwendung findet (s. Teil 5) sowie für strafrechtsrelevante Tätigkeiten von Kontrollausschüssen der Vereinten Nationen (s. Teil 2) und diverse Tätigkeiten europäischer und internationaler Ermittlungsbehörden (s. Teil 4). Jeder Strafverteidiger und jede Strafverteidigerin kann gezielt oder unverhofft mit diesen speziellen, für sich genommen nicht ohne Weiteres zugänglichen Rechtsmaterien in Berührung kommen. Sie werden in dem vorliegenden Buch einen hilfreichen und verlässlichen Leitfaden und Ratgeber finden. Auch für Staatsanwaltschaften und Gerichte dürfte vor allem die minutiöse Darstellung des die Praxis in Deutschland häufiger beschäftigenden Rechtshilferechts eine wahre Fundgrube sein.

Wie bisher hat Robert Esser, der mit der Rechtsprechung des EGMR wie nur wenige vertraut ist, die Teile 1 und 2 bearbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Heiko Ahlbrecht hat seine Bearbeitung von Teil 4 fortgeführt. Die Aktualisierung des auf über 300 Seiten angewachsenen Teils 3 lag jetzt ausschließlich bei Klaus Michael Böhm, der als Richter am OLG Karlsruhe selbst an wegweisenden Entscheidungen im Bereich des Rechtshilfeverkehrs mitgewirkt hat. Er hat sein Augenmerk besonders auf die neuen Rechtsentwicklungen gerichtet, darunter auf die Europäische Ermittlungsanordnung.

Aus dem Kreis der Bearbeiter ausgeschieden sind Heiner Hugger und Michael Rosenthal, denen für ihre Mitarbeit an der Erstauflage noch einmal herzlich gedankt sei. Dieser Dank gilt auch Stefan Kirsch, der ebenfalls ausgeschieden ist und die Darstellung der anwaltlichen Tätigkeit an den Internationalen Strafgerichtshöfen Franziska C. Eckelmans übergeben hat, die hierfür als ehemalige Legal Advisor der Appeals Division des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag geradezu prädestiniert ist.

Allen Autoren sei für ihr Engagement gedankt und dem Buch der Erfolg gewünscht, den es verdient.

Im Oktober 2017

Passau

Werner Beulke

Berlin

Alexander Ignor

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort der Herausgeber

 Abkürzungsverzeichnis

Teil 1Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

 A.Einführung

  I.Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Protokolle

  II.Bedeutung und Rangstellung der EMRK im deutschen Recht

  III.Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

  IV.Verfahrensarten vor dem EGMR

  V.Zugänglichkeit der Rechtsprechung des EGMR

  VI.Arbeitsbelastung des Gerichtshofs

  VII.Reformen des Kontrollsystems

  VIII.Urteile und Entscheidungen gegen Deutschland

  IX.Spruchkörper des Gerichtshofs

   1.Einzelrichter, Ausschüsse, Kammern, Große Kammer

   2.Ausschluss/Befangenheit eines Richters

   3.Kanzlei

 B.Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Individualbeschwerde

  I.Zuständigkeit des EGMR

   1.Sachliche Anwendbarkeit der EMRK (ratione materiae)

   2.Persönliche Unvereinbarkeit mit der EMRK (ratione personae)

   3.Zeitliche Anwendbarkeit der EMRK (ratione temporis)

   4.Örtliche Anwendbarkeit der EMRK (ratione loci)

  II.Parteifähigkeit des Beschwerdeführers

  III.Prozess-/Verfahrensfähigkeit des Beschwerdeführers

  IV.Postulationsfähigkeit (Vertretung – locus standi)

  V.Beschwerdebefugnis (Opfereigenschaft)

   1.Selbstbetroffenheit

   2.Unmittelbare Betroffenheit

   3.Gegenwärtige Betroffenheit (Wegfall der Opfereigenschaft)

    a)Potentielle Opfer

    b)Wegfall der Opfereigenschaft

    c)Sonderfall: Tod des Beschwerdeführers

  VI.Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe

   1.Im deutschen Strafprozess zu erschöpfende Rechtsmittel

    a)Vertikale Erschöpfung

    b)Horizontale Erschöpfung

   2.Zeitpunkt

  VII.Frist

   1.Fristbeginn

   2.Fristende

  VIII.Form

   1.Inhalt der Beschwerde und sonstige Formvorgaben

   2.Grundsatz der freien Kommunikation mit dem Gerichtshof

  IX.Wiederholte Überprüfung (res iudicata)/Litispendenz

  X.Offensichtliche Unbegründetheit

  XI.Rechtsschutzbedürfnis/Missbrauch des Beschwerderechts

  XII.Unerheblicher Nachteil

 C.Behandlung der Beschwerde durch den EGMR

  I.Vor der Zuweisung an einen Spruchkörper

   1.Registrierung der Beschwerde durch die Kanzlei

   2.Zuteilung der Beschwerde an eine bestimmte Sektion

   3.Schriftverkehr mit der Kanzlei des Gerichtshofs

    a)Formale Anforderungen

    b)Inhaltliche Vorgaben

    c)Einhaltung von Eingabefristen

   4.Zugang zur Verfahrensakte

  II.Behandlung der Beschwerde vor den verschiedenen Spruchkörpern des EGMR

   1.Zuweisung der Beschwerde an einen Spruchkörper

   2.Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde

    a)Verfahren vor dem Einzelrichter

    b)Verfahren vor einem Ausschuss

   3.Entscheidung über die Begründetheit der Beschwerde

    a)Verfahren vor dem Ausschuss

    b)Verfahren vor einer Kammer

    c)Gemeinsame Entscheidung über Zulässigkeit und Begründetheit

    d)Veröffentlichung der Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde

   4.Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer

   5.Überprüfung des Kammerurteils durch die Große Kammer

   6.Streichung der Beschwerde im Register

  III.Das Verfahren im Einzelnen

   1.Anordnung vorläufiger Maßnahmen

   2.Vergleichsverhandlungen (friendly settlement, Art. 39 Abs. 1 EMRK)

    a)Beendigung des Verfahrens aufgrund einer gütlichen Einigung

    b)Gescheiterter Vergleich und einseitige Erklärungen (unilateral declarations)

    c)Gütliche Einigung nach Feststellung der Konventionsverletzung (Follow-up Friendly Settlements)

    d)Durchsetzung der Zusagen einer gütlichen Einigung/einseitigen Erklärung

   3.Gewährung einer Verfahrenshilfe

   4.Anordnung der obligatorischen Vertretung

   5.Schriftliches Verfahren – Vorbereitung der mündlichen Verhandlung

   6.Antrag auf Festsetzung einer gerechten Entschädigung

   7.Information und Ladung der Verfahrensbeteiligten

  IV.Ablauf der mündlichen Verhandlung

   1.Grundsätze

   2.Öffentlichkeit der Verhandlung

   3.Anwesenheit der Parteien

   4.Obligatorische Vertretung

   5.Beweiserhebung

   6.Beteiligung Dritter

   7.Einvernahme von Zeugen und Sachverständigen

   8.Verhandlungsprotokoll

   9.Schlussantrag

 D.Urteil des EGMR

  I.Beratung und Abstimmung

  II.Prüfungsumfang

  III.Inhalt des Urteils

  IV.Bindungswirkung des Urteils

   1.Inter-partes-Wirkung

   2.Bindung über Einzelfall hinaus

   3.Im Übrigen: Normative Leitfunktion

   4.Pilotverfahren

  V.Entscheidung über eine gerechte Entschädigung

   1.Allgemeine Grundsätze

   2.Ersatz des materiellen Schadens (pecuniary damage)

   3.Ersatz des immateriellen Schadens (non-pecuniary damage)

   4.Erstattung der Kosten und Auslagen (costs and expenses)

   5.Verzinsung der Entschädigungssumme (default interest)

   6.Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs; Abtretbarkeit und Pfändbarkeit

  VI.Unterzeichnung, Verkündung und Zustellung des Urteils

  VII.Antrag auf Auslegung des Urteils

  VIII.Überwachung des Urteils

  IX.Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem EGMR

  X.Berichtigung von Fehlern in Entscheidungen und Urteilen

 E.Kosten des Verfahrens

 F.Wiederaufnahme des nationalen Strafverfahrens

Teil 2Kontrollausschüsse auf der Ebene der Vereinten Nationen

 A.Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen – Human Rights Committee (HRC)

  I.Rechtliche Grundlage

  II.Zulässigkeit einer Individualbeschwerde (admissibility)

   1.Beschwerdefähigkeit/Beschwerdegegner

   2.Beschwerdebefugnis/Beschwerdegegenstand

   3.Vertretung

   4.Erschöpfung der nationalen Rechtsbehelfe (Art. 2 IPBPR; Art. 5 Abs. 2 lit. b FP, Rule 96 lit. f)

   5.Form der Beschwerde

   6.Frist für die Einlegung der Beschwerde

   7.Rechtsschutzbedürfnis

   8.Offensichtliche Unbegründetheit der Beschwerde

   9.Verbot der Überwachung der schriftlichen Korrespondenz von Straf- und Untersuchungsgefangenen mit dem HRC

    a)Strafgefangene

    b)Untersuchungsgefangene

  III.Behandlung eingehender Individualbeschwerden

  IV.Erlass einstweiliger Maßnahmen (interim measures)

  V.Entscheidung des HRC über die Begründetheit der Beschwerde (decision on the merits)

  VI.Kosten und Dauer des Verfahrens

 B.Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter (CAT)

  I.Aufgabe und Funktion

  II.Zulässigkeitsvoraussetzungen der Individualbeschwerde

   1.Beteiligtenfähigkeit/Beschwerdegegner

   2.Beschwerdegegenstand

   3.Beschwerdebefugnis

   4.Erschöpfung der nationalen Rechtsbehelfe

   5.Form der Beschwerde

   6.Frist

   7.Rechtsschutzbedürfnis

   8.Verbot der Überwachung der schriftlichen Korrespondenz von Straf- und Untersuchungsgefangenen mit dem CAT

    a)Strafgefangene

    b)Untersuchungsgefangene

  III.Behandlung eingehender Beschwerden

  IV.Abschließende Entscheidung des CAT

  V.Erlass einstweiliger Maßnahmen (interim measures)

  VI.Zusatzprotokoll vom 18.12.2002 zur UNCAT

  VII.Weitere Institutionen

Teil 3Das Rechtshilfeverfahren

 A.Einführung

 B.Rechtsgrundlagen der Rechtshilfe

 C.Allgemeine Strukturen des Verfahrens

  I.Das Zulässigkeitsverfahren

   1.Eingehende Ersuchen

    a)Ausgestaltung des Verfahrens

    b)Anwendbare Verfahrensgrundsätze

     aa)Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

     bb)Die Amtsaufklärungspflicht

     cc)Der Grundsatz „in dubio pro reo“

     dd)Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

   2.Ausgehende Ersuchen

  II.Bewilligungsverfahren

 D.Der gerichtliche Rechtsschutz

  I.Das Zulässigkeitsverfahren

  II.Das Bewilligungsverfahren

 E.Das Auslieferungsverfahren

  I.Einführung

  II.Allgemeine Grundsätze

   1.Der Grundsatz der Spezialität

   2.Das vereinfachte Auslieferungsverfahren

   3.Die Auslieferungshaft

    a)Die vorläufige Festnahme

    b)Die vorläufige Auslieferungshaft

    c)Auslieferungshaft

    d)Haftaufhebungsgründe und zeitliche Begrenzung der Haft

    e)Haft zur Durchführung der Auslieferung

    f)Haftentschädigung

  III.Auslieferung nach dem EuAlÜbk

   1.Formelle Erfordernisse

   2.Materielle Anforderungen

    a)Beiderseitige Straf- und Verfolgbarkeit

    b)Mindesthöchststrafen

    c)Keine Tatverdachtsprüfung

   3.Auslieferungshindernisse

    a)Der ordre public-Vorbehalt

    b)Verfahrens- und deliktsbezogene Auslieferungshindernisse

     aa)Abwesenheitsurteile (Kontumazialurteile )

     bb)Die politische Straftat

     cc)Terrorstraftaten

     dd)Die rechtsstaatswidrige politische Verfolgung

     ee)Doppelverfolgung und der Grundsatz „ne bis in idem“

     ff)Verjährung

     gg)Rückwirkungsverbot

     hh)Verstöße gegen die MRK

     ii)Sonstige Auslieferungshindernisse

    c)Personenbezogene Auslieferungshindernisse

     aa)Deutsche Staatsangehörige

     bb)Todesstrafe

     cc)Unerträglich harte Strafe

     dd)Folter

     ee)Unmenschliche Behandlung im Strafvollzug

     ff)Individuelle Härtegründe

     gg)Strafmündigkeit und Minderjährigkeit

     hh)Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

     ii)Asyl und politische Verfolgung

     jj)Auslieferung und Ausweisung

     kk)Verstöße gegen die EMRK

 F.Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  I.Einführung

   1.Die gesetzgeberischen Folgen der Entscheidung des BVerfG

   2.Die Vorgaben des Rahmenbeschlusses

   3.Die Auswirkungen des EuHbG vom 20.7.2006

  II.Das Zulässigkeitsverfahren

   1.Formelle Anforderungen an einen Europäischen Haftbefehl

   2.Geltung allgemeiner Verfahrensgrundsätze

   3.Rückwirkung

   4.Das Meistbegünstigungsprinzip

   5.Vereinfachte Auslieferung

   6.Fristen und Haft

   7.Materielle Anforderungen

    a)Reduzierung des gerichtlichen Prüfungsmaßstabes

    b)Beiderseitige Strafbarkeit

    c)Grundsatz der Spezialität

    d)Auslieferung deutscher Staatsangehöriger

     aa)Verfassungsrechtliche Vorgaben

     bb)Die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben durch den Gesetzgeber

     cc)Straftaten mit maßgeblichem Auslandsbezug

     dd)Straftaten mit maßgeblichem Inlandsbezug

     ee)Mischfälle

     ff)Rücküberstellung

     gg)Überstellung zur Strafvollstreckung

     hh)Rückwirkung

     ii)Besonderheiten des Bewilligungsverfahrens bei Deutschen

   8.Die Auslieferung im Inland wohnhafter Ausländer

   9.Auslieferungshindernisse

    a)Der europäische „ordre public“

    b)Sonstige Auslieferungshindernisse

     aa)Zwingende Ablehnungsgründe

     bb)Abwesenheitsurteile

     cc)Verjährung

     dd)Politische Verfolgung

     ee)Haftbedingungen

     ff)Andere Auslieferungshindernisse

  III.Das Bewilligungsverfahren

   1.Allgemeine Bewilligungshindernisse

    a)Anderweitige strafrechtliche Verfolgung

    b)Verfahrenseinstellung im ersuchten Staat

    c)Auslieferungsersuchen eines anderen Staates

    d)Weitere Bewilligungshindernisse

   2.Besondere Bewilligungshindernisse

    a)Die Auslieferung im Inland wohnhafter Ausländer

   3.Der Ablauf des Bewilligungsverfahrens

    a)Allgemeines

    b)Die Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens

    c)Die Ausgestaltung des Gerichtsverfahrens

   4.Auslieferung aufgrund bilateraler oder mehrseitiger Verträge

   5.Auslieferung ohne vertragliche Grundlage

   6.Besondere Formen der Auslieferung

    a)Weiterlieferung

    b)Durchlieferung

    c)Vorübergehende Auslieferung

    d)Nachtragsersuchen

    e)Mehrheit von Auslieferungsersuchen

 G.Verteidigung in Auslieferungssachen

  I.Zustandekommen des Mandats – Rahmenbedingungen

   1.Mandatsanbahnung

   2.Verständigung und Dolmetscher

   3.Der erste Kontakt mit dem Mandanten

   4.Erste Aktivitäten im Mandat

   5.Beiordnung als Pflichtbeistand

   6.Exkurs: Der Mandant auf der Flucht oder in ausländischer Auslieferungshaft

  II.Verfahrensgang und Rechtsmittel

   1.Vereinfacht dargestellter Verfahrensgang einer Auslieferung nach dem EuAlÜbk

   2.Vereinfacht dargestellter Verfahrensgang einer Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls (EuHbG II)

  III.Schnelle Einarbeitung in die einschlägigen Rechtsquellen

  IV.Prüfungsschema Auslieferung

   1.Prüfungsschema – Auslieferungsersuchen nach dem EuAlÜbK

   2.Prüfungsschema – Auslieferung nach dem Europäischen Haftbefehl

  V.Strategische Ansätze und Standardüberlegungen

   1.Zulässigkeits- und Bewilligungsverfahren

   2.Verfassungsbeschwerde als letzter Ausweg?

   3.Völkerrechtliche Zusicherung

  VI.Gebühren und Kosten

   1.Gebühren als Beistand

   2.Besuchsüberwachung

   3.Erstattung notwendiger Auslagen des Verfolgten

   4.Haftentschädigung

 H.Die Vollstreckungs- und Verfolgungshilfe

  I.Die Vollstreckungshilfe bei Freiheitsstrafen

   1.Vertragliche Vollstreckungshilfe

    a)Allgemeine Grundlagen

    b)Der Vollstreckungshilfeverkehr nach dem Überstellungsübereinkommen

     aa)Allgemeines

     bb)Vollstreckung deutscher Urteile im Ausland nach dem Überstellungsübereinkommen

     cc)Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse im Inland nach dem Überstellungsübereinkommen

      (1)Allgemeines

      (2)Initiative in Deutschland

      (3)Initiative im Ausland

      (4)Fluchtfälle

    c)Der Vollstreckungshilfeverkehr innerhalb der EU

     aa)Allgemeines

     bb)Vollstreckung deutscher Urteile in einem EU-Mitgliedstaat

      (1)Weitere verfahrensrechtliche Fragen

      (2)Initiative im Ausland

     cc)Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse von EU-Mitgliedstaaten in Deutschland

   2.Weitere Möglichkeiten der vertraglichen Vollstreckungshilfe

   3.Vertraglose Vollstreckungshilfe

  II.Die Vollstreckungshilfe bei Geldstrafen

  III.Die Verfolgungshilfe

 I.Sonstige Rechtshilfe

  I.Rechtsgrundlagen – IRG, EuRhÜbk, EU-RhÜbk, SDÜ und Europäische Ermittlungsanordnung

  II.Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen und Verfahren

  III.Rechtsschutz

   1.Rechtsschutz gegen die Bewilligung der Rechtshilfe/die Leistungsermächtigung

   2.Rechtsschutz gegen die Vornahmehandlung

  IV.Traditionelle Rechtshilfemaßnahmen

   1.Durchsuchung und Beweismittelbeschlagnahme

   2.Herausgabe von Beweismitteln und des aus der Tat Erlangten

    a)Beschlagnahme und Herausgabe eines Bankguthabens

    b)Rechtsschutz gegen die Herausgabe nach § 66 IRG

   3.Vernehmungen

    a)Beschuldigtenvernehmung

    b)Zeugenvernehmung

    c)Spezialfall: Anwaltliche Zeugnisverweigerungsrechte ausländischer Kollegen

    d)Teilnahme von ausländischen Prozessbeteiligten an Rechtshilfehandlungen in Deutschland

    e)Exkurs: Ladungszustellung zur Zeugenvernehmung

   4.Erteilung von Auskünften und Übermittlung von Informationen aus dem Strafregister

  V.Rechtsbeistand und Akteneinsicht

  VI.Moderne Ermittlungsmethoden

   1.Allgemeines

   2.Videovernehmung eines Zeugen

  VII.Verwertbarkeit von im Ausland erhobenen Beweisen

  VIII.Rechtshilfe in Steuerstrafsachen und SEC-Verfahren

   1.Rechtshilfe in Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenverfahren

   2.Rechtshilfe in Verfahren der SEC

 J.Neue Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union

Teil 4Europäische und internationale Ermittlungsbehörden

 A.Architektur der europäischen und internationalen Ermittlungsbehörden

 B.Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

  I.Historie

  II.Rechtsgrundlagen und Kompetenzen

   1.Untersuchungen

   2.Sanktionen

  III.Verfahrensrechte

  IV.Unangekündigte Kontrollen im Unternehmen durch OLAF

  V.Prozessuale Verwertbarkeit im nationalen Verfahren

  VI.Rechtsschutz und institutionelle Kontrolle von OLAF

  VII.Verhältnis zur nationalen Strafverfolgungskompetenz

 C.Europol

 D.Europäisches Justizielles Netz

 E.EUROJUST

 F.Europäische Staatsanwaltschaft

 G.Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – Interpol

Teil 5Anwälte an Internationalen Strafgerichten

 A.Einführung

 B.Internationale und gemischte Strafgerichte – Gerichtsbarkeit und Organisation

  I.Die beiden internationalen ad hoc-Strafgerichtshöfe für Jugoslawien (JStGH, 2003-2017) und Ruanda (RStGH, 2004-2015) und ihr Nachfolgemechanismus (MICT, seit 2012)

   1.Hintergrund

   2.Allgemeines

   3.Rechtsgrundlagen

   4.Organisation

   5.Zusammenarbeit mit den souveränen Staaten

   6.Prozessuale Kurzübersicht

  II.Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH)

   1.Hintergrund

   2.Allgemeines

    a)Gerichtsbarkeit

    b)Ausübung der Gerichtsbarkeit

    c)Zulässigkeit eines Falles

    d)Verfahrensrechtliches

   3.Rechtsgrundlagen

    a)IStGH Statut

    b)Verfahrens- und Beweisregeln (VBR-IStGH)

    c)Verbrechenselemente

    d)Geschäftsordnungen

    e)Andere Rechtsgrundlagen

    f)Article 21

   4.Organisation

   5.Zusammenarbeit mit den souveränen Staaten und internationalen Organisationen

    a)Allgemeines

    b)Verweigerung der Zusammenarbeit

    c)Deutsche Zusammenarbeit mit dem IStGH

   6.Prozessuale Übersicht

  III.Nationale Strafgerichte mit internationalen Elementen

   1.Einführung

   2.IStGH und Weltrechtsprinzip

   3.Nationale Tribunale mit internationalen Elementen – gemischte Tribunale

    a)Die Besonderen Spruchkörper des Distriktsgerichts Dili in Ost-Timor – SPSC

    b)Der Strafgerichtshof für Sierra Leone – SCSL/RSCSL

    c)Die Besonderen Strafkammern in Kambodscha – ECCC

    d)Die bosnischen Kammern für Kriegsverbrechen am Staatsgerichtshof (WCCBiH) und die UNMIK/EULEX-Kammern in Kosovo

    e)Hoher Gerichtshof von Irak – IHT

    f)Die Besonderen Afrikanischen Kammern – CAE

    g)Die Besonderen Kammern für Kosovo – KSC

    h)Die Besonderen Kammern der Zentralafrikanischen Republik – CPS

    i)Strafgerichtshof für den Libanon

    j)Nationale Verfahren (keine gemischten Kammern)

 C.Zulassung als Anwalt/Anwältin und Rechtskostenhilfe

  I.Organisation der Kanzlei und der Anwaltschaft

  II.Verteidigung

  III.Vertretung von Opfern

 D.Anwaltliche Handlungsschwerpunkte/Schwerpunktwissen im internationalen Strafverfahren

  I.Schwerpunktwissen – IStGH-Handwerkszeug

   1.Elektronisches Gericht

   2.Dokumente/Schriftsätze

   3.Dokumentennummer

   4.Gerichtsferien u.Ä.

  II.Schwerpunktwissen – Ermittlungen vor dem IStGH

   1.Der Beginn der Ermittlungen

   2.Beweismittel

   3.Haft- oder Vorladungsbefehl

  III.Schwerpunktwissen – Opferbeteiligung am IStGH

   1.Hintergrund

   2.Antrag auf Beteiligung am Verfahren

   3.Begriffsbestimmung „Opfer“

   4.Art und Weise der Opferbeteiligung

   5.Das Wiedergutmachungsverfahren

  IV.Handlungsschwerpunkt – Vorverfahren

   1.Wahrung der Rechte des Beschuldigten/Angeklagten und Haftfragen

   2.Das Aussieben von Fällen ohne ausreichende Beweisgrundlage

    a)Die Vorbereitung der Anhörung zur Anklagebestätigung

    b)Die Anhörung zur Anklagebestätigung

    c)Die Entscheidung zur Bestätigung der Anklage

    d)Änderung der Anklageschrift („Amendment“)

   3.Klärung von Vorfragen („preliminary objections“)

   4.Vorbereitung der Hauptverhandlung

    a)Schuldbekenntnis/Geständnis („guilty plea“/„admission of guilt“)

     aa)MICT/JStGH

     bb)IStGH

    b)Zusammenlegung oder Trennung von Verfahren

     aa)Ein oder mehrere Verfahren für mehrere Angeklagte

     bb)Ein oder mehrere Verfahren auf Grundlage einer Anklage

    c)Materialeinsichtsrechte/Offenlegungspflichten („disclosure“) und Schutzmaßnahmen

    d)Planung der Hauptverhandlung

     aa)MICT/JStGH

     bb)IStGH

  V.Handlungsschwerpunkt – Hauptverfahren

   1.Verfahrensprinzipien

   2.Die Angeklagte in der Hauptverhandlung

   3.Eröffnung der Hauptverhandlung

   4.Die Beweisaufnahme

    a)Zulässigkeit von Beweismitteln

    b)Ablauf der Beweisaufnahme

     aa)JStGH/MICT

     bb)IStGH

    c)Zeugen

    d)Andere Beweismittel

   5.Beendigung der Hauptverhandlung

   6.Urteil und Strafmaß

  VI.Handlungsschwerpunkt – Rechtsmittel

   1.Revision

   2.Beschwerde

   3.Wiederaufnahme des Verfahrens

  VII.Sonstige Handlungsschwerpunkte und Schwerpunktwissen

   1.Handlungsschwerpunkt – Vollstreckung

   2.Schwerpunktwissen – Rechtspflegedelikte u.Ä.

   3.Schwerpunktwissen – Entschädigung an Festgenommene oder Verurteilte

 E.Völkerstrafrecht

  I.Kriegs- und Bürgerkriegsverbrechen

  II.Verbrechen der Aggression

  III.Verbrechen gegen die Menschlichkeit

  IV.Völkermord

  V.Die Allgemeinen Regeln des Völkerstrafrechts

   1.Allgemeine Strafrechtsprinzipien

   2.Täterschafts- und Teilnahmeformen

   3.Mens rea

   4.Ausschluss der Strafbarkeit

   5.Immunität und Verjährung

 Literaturverzeichnis

 Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

anderer Ansicht

abl.

ablehnend

ABl. EG

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

ABl. EU

Amtsblatt der Europäischen Union (ab 2004)

Abs.

Absatz

Abschn.

Abschnitt

abw.

abweichend

a.E.

am Ende

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a.F.

alte Fassung

AG

Amtsgericht

AGS

Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement

Alt.

Alternative

a.M.

anderer Meinung

amtl.

amtlich

Anh.

Anhang

Anm.

Anmerkung

AnwBl.

Anwaltsblatt (Zeitschrift)

AO

Abgabenordnung

AöR

Archiv des öffentlichen Rechts (Zeitschrift)

AR

Allgemeines Register

Art.

Artikel

Aufl.

Auflage

AUR

Agrar- und Umweltrecht (Zeitschrift)

ausf.

ausführlich

AVR

Archiv des Völkerrechts (Zeitschrift)

AWG

Außenwirtschaftsgesetz

Az.

Aktenzeichen

BAnz

Bundesanzeiger

BayObLG

Bayerisches Oberstes Landesgericht

BayObLGSt

Entscheidungssammlung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes in Strafsachen

BayStVollzG

Bayerisches Strafvollzugsgesetz

BB

Betriebsberater (Zeitschrift)

Bd.

Band

Bearb.

Bearbeiter

Begr.

Begründung

Bek.

Bekanntmachung

Beschl.

Beschluss

betr.

betreffend

Bf.

Beschwerdeführer

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHR

Entscheidungssammlung BGH-Rechtsprechung

BGHSt

Entscheidungssammlung des BGH in Strafsachen

BR

Bundesrat

BR-Drucks.

Bundesratsdrucksache

Bsp.

Beispiel

bspw.

beispielsweise

BT-Drucks.

Bundestagsdrucksache

Buchst.

Buchstabe

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Amtliche Sammlung)

BVerfGG

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

BVerfGK

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 1-20 (Kammerentscheidungen)

 

 

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

bzgl.

bezüglich

BZRG

Bundeszentralregistergesetz

bzw.

beziehungsweise

CBFA

Commission Bancaire, Financière et des Assurances

ca.

circa

CAE

Chambres Africaines Extraordinaires

CAT

Committee against Torture (UN-Anti-Folterausschuss)

CCBE

Council of Bars and Law Societies of Europe

CCPR

Covenant on Civil and Political Rights (= IPBPR)

CCZ

Corporate Compliance Zeitschrift

CETS

European Treaty Series (chronologisches Verzeichnis der auf der Ebene des Europarats aufgelegten Übereinkommen)

CHR

Commission on Human Rights (UN-Menschenrechtskommission)

CoE

Council of Europe (Europarat)

CPCC

Code of Professional Conduct for Counsel

CPT

Committee for the Prevention of Torture (Europäisches Anti-Folter-Übereinkommen)

CPS

Cour Pénale Spéciale (Zentralafrikanische Republik)

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

ders.

derselbe

d.h.

das heißt

dies.

dieselbe

Diss.

Dissertation

DR

Decisions and Reports (Entscheidungen der EKMR)

DRiZ

Deutsche Richterzeitung (Zeitschrift)

EBA

Europäische Beweisanordnung

ECBA

European Criminal Bar Association

ECCC

Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia

ECOSOC

Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen

Ed./Eds.

Editor/Editors (Herausgeber)

EEA

Europäische Ermittlungsanordnung

EG

Europäische Gemeinschaft, Einführungsgesetz

EGGVG

Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EGMR-KEV

EGMR Kostenhilfe-Erstattungsverordnung

EGMR-KHG

Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

EGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Einf.

Einführung

Einl.

Einleitung

EJIL

European Journal of International Law

EKMR

Europäische Kommission für Menschenrechte (bis 1998)

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

Entsch.

Entscheidung

entspr.

entsprechend

erg.

ergänzend

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

EUAlÜbk/EU-Ausl.ÜbK

EU-Auslieferungsübereinkommen

EUBestG

EU-Bestechungsgesetz v. 10.9.1998

Eucrim

The European Criminal Law Associationʼs Forum (Online-Zeitschrift)

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Union (Luxemburg)

EuGHE

Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften/Union

EuGHG

Gesetz betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Art. 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz – EuGHG)

EuGRZ

Europäische Grundrechte Zeitschrift

EuHb

Europäischer Haftbefehl

EUHbG

Europäisches Haftbefehlsgesetz (auch: EUHG)

EURAG

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

EU-RhÜbk

EU-Rechtshilfeübereinkommen (Europäische Union)

EuRhÜbk

Europäisches Rechtshilfeübereinkommen (Europarat, 1959)

EuV

Vertrag über eine Verfassung für Europa v. 29.10.2004

EUV

Vertrag über die Europäische Union

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

evtl.

eventuell

EWS

Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht

EZB

Europäische Zentralbank

f., ff.

folgende

FamRZ

Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

Fn.

Fußnote

FP

(Erstes) Fakultativprotokoll v. 19.12.1966 zum IPBPR

FS

Festschrift

FSA

Financial Services Authority

GA

Goltdammerʼs Archiv für Strafrecht (Zeitschrift)

gem.

gemäß

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GK

Große Kammer

GOG

Geschäftsordnung des Gerichts

GOK

Geschäftsordnung der Kanzlei

grds.

grundsätzlich

GYIL

German Yearbook of International Law

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

h.L.

herrschende Lehre

h.M.

herrschende Meinung

HRC

Human Rights Committee (UN-Menschenrechtsausschuss)

HRLJ

Human Rights Law Journal

HRRS

Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht (Online-Zeitschrift)

Hrsg.

Herausgeber

HUDOC

Entscheidungssammlung/Rechtsprechung von EKMR und EGMR

ICB

International Criminal Bar

ICC

International Criminal Court

ICTR

International Criminal Tribunal for Rwanda

ICTY

International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia

i.d.F.

in der Fassung

i.d.R.

in der Regel

IGH

Internationaler Gerrichtshof

ILC

International Law Commission

IMT

International Military Tribunal

IMTFE

International Military Tribunal for the Far East

InfAuslR

Informationsbrief Ausländerrecht (Zeitschrift)

IPBPR

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte v. 19.12.1966

IRG

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

i.S.d.

im Sinne der/des

IStGH

Internationaler Strafgerichtshof (Den Haag; auch: ICC)

IStGHG

Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

IStR

Internationales Steuerrecht (Zeitschrift)

i.S.v.

im Sinne von

i.Ü.

im Übrigen

i.V.m.

in Verbindung mit

JBl.

Justizblatt/Juristische Blätter (Österreich)

JGG

Jugendgerichtsgesetz

JECL

Journal of European Criminal Law (Zeitschrift)

JICJ

Journal of International Criminal Justice

JR

Juristische Rundschau (Zeitschrift)

JSt

Journal für Strafrecht

JStGH

Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien

JStGHG

Jugoslawienstrafgerichtshof-Gesetz

JURA

Juristische Ausbildung (Zeitschrift)

JuS

Juristische Schulung (Zeitschrift)

Justiz

Die Justiz (Zeitschrift)

JZ

Juristenzeitung (Zeitschrift)

Kap.

Kapitel

KSC

Kosovo Specialist Chambers

KG

Kammergericht

KJ

Kritische Justiz (Zeitschrift)

Komm.

Kommentar

Kriminalistik

Kriminalistik (Zeitschrift)

krit.

kritisch

KrWaffKontrG

Kriegswaffenkontrollgesetz

LG

Landgericht

Lfg.

Lieferung

Lit.

Literatur

LJIL

Leiden Journal of International Law

LK

Leipziger Kommentar, StGB

LR

Löwe/Rosenberg, StPO (Kommentar)

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht (Zeitschrift)

MedR

Medizinrecht (Zeitschrift)

medstra

Zeitschrift für Medizinstrafrecht

MICT

Mechanism for International Criminal Tribunals

m.N.

mit Nachweisen

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

NdsRpfl

Niedersächsische Rechtspflege

NdsVBl

Niedersächsische Verwaltungsblätter

n.F.

neue Fassung

NGO

Non governmental Organisation

Nr.

Nummer

NJOZ

Neue Juristische Online-Zeitschrift

NJVollzG

Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz

NJW

Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

NJW-RR

Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Zeitschrift)

NLMR

Newsletter Menschenrechte

Nord ÖR

Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht

NStZ-RR

Neue Zeitschrift für Strafrecht-Rechtsprechungsreport

NuR

Natur und Recht (Zeitschrift)

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NVwZ-RR

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Rechtsprechungs-Report

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

NZWiSt

Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht

ÖJZ

Österreichische Juristen-Zeitung

o.g.

oben genannt(e)

OHCHR

Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (Genf)

OLAD

Office of Legal Aid and Detention Matters

OLAF

Office Européen de Lutte Anti-Fraude

OLG

Oberlandesgericht

OVG

Oberverwaltungsgericht

OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

PD

Practice Direction (Verfahrensanordnung)

Prot.

Protokoll

PStr

Praxis des Steuerstrafrechts (Zeitschrift)

Rb-EUHb

Rahmenbeschluss Europäischer Haftbefehl

rd.

rund

RdA

Recht der Arbeit (Zeitschrift)

RegE

Regierungsentwurf

Res.

Resolution des UN-Sicherheitsrates

RG

Reichsgericht

RGBl.

Reichsgesetzblatt

RiStBV

Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

RiVASt

Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten

Rn.

Randnummer

R&P

Recht und Psychiatrie (Zeitschrift)

Rs.

Rechtssache

RSCSL

Residual Special Court for Sierra Leone

Rspr.

Rechtsprechung

RStGH

Strafgerichtshof für Ruanda

S., s.

Satz, Seite, siehe

SCSL

Special Court for Sierra Leone

SDÜ

Schengener Durchführungsübereinkommen

SIS

Schengener Informationssystem

sog.

sogenannte

s.o.

siehe oben

SoldG

Soldatengesetz

StGB

Strafgesetzbuch

StIGH

Statut des Internationalen Gerichtshofs v. 26.6.1945

STL

Special Tribunal for Lebanon

StPO

Strafprozessordnung

StraFo

Strafverteidigerforum (Zeitschrift)

StRR

StrafRechtsReport (Zeitschrift)

StV

Zeitschrift Strafverteidiger

StVollstrO

Strafvollstreckungsordnung

StVollzG

Strafvollzugsgesetz

s.u.

siehe unten

str.

streitig

st. Rspr.

ständige Rechtsprechung

Tab.

Tabelle

Telefonüberwachung

u.Ä.

und Ähnliche/s

u.a.

unter anderem, und andere

ÜAG

Gesetz zur Ausübung des Übereinkommens v. 21.4.1983 über die Überstellung verurteilter Personen (Überstellungsausführungsgesetz)

ÜberstÜbK

Überstellungsübereinkommen

U-Haft

Untersuchungshaft

UK

Vereinigtes Königreich

UN

Vereinte Nationen

UNCAT

UN-Anti-Folterkonvention v. 10.12.1984

UNO

United Nations Organization

unstr.

unstreitig

UNTAET

United Nations Administration in East Timor

UNTS

United Nations Treaty Series

Urt.

Urteil

usw.

und so weiter

u.U.

unter Umständen

UVollzO

Untersuchungshaftvollzugsordnung

v.

von, vom

VBR

Verfahrens- und Beweisregeln

VerfO

Verfahrensordnung

VG

Verwaltungsgericht

VGH

Verwaltungsgerichtshof

vgl.

vergleiche

Vorb.

Vorbemerkung

VO

Verordnung

VR

Verwaltungsrundschau (Zeitschrift)

WCCBiH

Strafkammern am Obersten Gerichtshof in Bosnien und Herzegowina

wistra

Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

WGC

Working Group on Communications

WGS

Working Group on Communications

WM

Wertpapiermitteilungen (Zeitschrift)

WStG

Wehrstrafgesetz

WuW

Wirtschaft und Wettbewerb (Zeitschrift)

WuWE

Wirtschaft und Wettbewerb Entscheidungssammlung

WÜK

Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen v. 24.4.1963

ZäöRV

Zeitschrift für ausländisches und öffentliches Recht und Völkerrecht

z.B.

zum Beispiel

ZBR

Zeitschrift für Beamtenrecht

ZEuS

Zeitschrift für europarechtliche Studien

ZfStrVo

Zeitschrift für Strafvollzug

Ziff.

Ziffer

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZIS

Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik (Online-Zeitschrift)

zit.

zitiert

ZP

Zusatzprotokoll

ZPO

Zivilprozessordnung

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

ZStW

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (Zeitschrift)

z.T.

zum Teil

zusf.

zusammenfassend, Zusammenfassung

zust.

zustimmend

zutr.

zutreffend

ZWH

Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

Teil 1 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Inhaltsverzeichnis

A.Einführung

B.Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Individualbeschwerde

C.Behandlung der Beschwerde durch den EGMR

D.Urteil des EGMR

E.Kosten des Verfahrens

F.Wiederaufnahme des nationalen Strafverfahrens

1

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg werden zunehmend auch von deutschen Strafgerichten und Strafverfolgungsbehörden rezipiert. Insbesondere im Strafprozessrecht sind in den letzten Jahren über das Verfahren der Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) europaweit verbindliche strafprozessuale Standards festgeschrieben worden, die der Verteidiger für das eigene Mandat fruchtbar machen und nach Erschöpfung des nationalen Rechtsschutzes selbst durch einen Gang nach Straßburg für den individuellen Fall nutzbar machen kann. Trotz einer stetig steigenden Zahl an Individualbeschwerden und einer damit verbundenen Arbeitsbelastung des EGMR wird dessen Judikatur in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen und – mit Hilfe von Verteidigern – neue strafprozessuale Problemfelder erschließen.

Teil 1 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte › A. Einführung

A. Einführung

Teil 1 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte › A. Einführung › I. Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Protokolle

I. Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Protokolle

2

Die EMRK wurde am 4.11.1950 von den Gründungsmitgliedern des Europarates als erstes regionales Rechtsinstrument zum Schutz der Menschenrechte verabschiedet. Die am 3.9.1953 nach der Ratifizierung durch den zehnten Vertragsstaat in Kraft getretene Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, in dessen Abschnitt I (Art. 2-18 EMRK) Menschenrechte und Grundfreiheiten verbürgt sind, die von den Vertragsstaaten der Konvention (Contracting Parties) gegenüber allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen zu gewährleisten sind (Art. 1 EMRK). Alle 47 Mitgliedstaaten des Europarates sind Vertragspartei der Konvention.[1]

3

In Ergänzung zu den Kernbestimmungen der EMRK sind insgesamt siebzehn Protokolle zur Zeichnung aufgelegt worden, von denen bisher fünfzehn in Kraft getreten sind. Die Protokolle Nr. 2, 3, 5, 8, 9, 10 (nie in Kraft getreten), 11, 14, 14bis (seit 1.6.2010 außer Kraft), 15 und 16 betreffen Änderungen des Kontrollverfahrens; durch die sechs Zusatzprotokolle (ZP-EMRK) Nr. 1, 4, 6, 7, 12, 13 wurden der Konvention neue Garantien hinzugefügt. Das 12. ZP-EMRK v. 4.11.2000 (allgemeines Diskriminierungsverbot) und das (auch) strafprozessual relevante 7. ZP-EMRK v. 22.11.1984 sind von der Bundesrepublik Deutschland gezeichnet, aber (noch) nicht ratifiziert worden.

4

Einen mittelbaren Bezug zur EMRK hat die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe v. 26.11.1987 (CETS 126), die regelmäßige Besuche von Hafteinrichtungen durch den Europäischen Anti-Folterausschuss (Committee for the Prevention of TortureCPT) ermöglicht, aber – anders als die UN-Antifolterkonvention (UNCAT; Rn. 649) – kein Verfahren der Individualbeschwerde vorsieht.[2] Die Tätigkeitsberichte des CPT werden vom EGMR als Erkenntnisquelle, u.a. zur Auslegung von Art. 3 EMRK, herangezogen.[3]

Teil 1 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte › A. Einführung › II. Bedeutung und Rangstellung der EMRK im deutschen Recht

II. Bedeutung und Rangstellung der EMRK im deutschen Recht

5

Die EMRK überlässt es den Vertragsparteien (Staaten), in welcher Weise sie ihrer Pflicht zur Beachtung der Vertragsvorschriften nachkommen. Der Bundesgesetzgeber hat der EMRK mit förmlichem Gesetz gemäß Art. 59 Abs. 2 GG zugestimmt.[4] Damit wurde die Konvention ins deutsche Recht transformiert. Zugleich hat der Gesetzgeber einen entsprechenden Rechtsanwendungsbefehl erteilt.[5] Für die BR Deutschland ist die EMRK am 3.9.1953 in Kraft getreten.[6]

6

Die EMRK besitzt in der bundesdeutschen Rechtsordnung weder den Status von Verfassungsrecht noch den Status einer allgemeinen Regel des Völkerrechts i.S.v. Art. 25 GG. Die Konvention nimmt aber (jedenfalls formal) den Rang eines (einfachen) Bundesgesetzes[7] ein (Art. 59 Abs. 2 GG). Ihre Bestimmungen sind damit unmittelbar geltendes deutsches Recht; sie binden sowohl die vollziehende Gewalt als auch die Rechtsprechung (Art. 20 Abs. 3 GG).[8] Landesgesetzen, auch Landesverfassungsrecht, geht die EMRK damit schon nach Art. 31 GG vor. Komplexer ist das Verhältnis der EMRK zum sonstigen Bundesrecht und zur Verfassung (Grundgesetz).

7

Wie das BVerfG in seinem Beschluss vom 14.10.2004 (Görgülü)[9] betont hat, nimmt die gesamte Rechtsprechung des EGMR – über das Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung (Art. 59 Abs. 2 GG) – an der innerstaatlichen Verbindlichkeit der EMRK teil. Darüber hinaus lässt sich über Art. 1 EMRK eine völkerrechtliche Bindung der BR Deutschland an den übertragungsfähigen Inhalt der gesamten Rechtsprechung des EGMR – nicht jedoch an die gegen andere Staaten ergehenden Urteile als solche (vgl. Art. 46 EMRK) – herleiten (vgl. dazu näher Rn. 463 ff.).[10]

8

An die Rechtsprechung des EGMR sind alle nationalen staatlichen Stellen, vor allem aber die deutschen Gerichte, zwar nicht völkerrechtlich, wohl aber innerstaatlich gebunden.[11] Sie haben die Konvention wie anderes Gesetzesrecht des Bundes im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung in jedem Strafverfahren zu beachten und anzuwenden.[12]

9

Das BVerfG stellt diesen Grundsatz allerdings in bedenklicher Weise unter einen verfassungsrechtlichen Vorbehalt („sofern dies nicht zu einer Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt“)[13], dessen Reichweite lebhaft diskutiert wird und noch nicht abschließend geklärt ist (vgl. Rn. 10).[14] Zudem dürfe die Rechtsprechung des EGMR nicht schematisch auf das nationale Recht übertragen werden; sie müsse vielmehr „möglichst schonend“ in das nationale Recht eingepasst werden.[15] Der EGMR akzeptiert, dass keine „schematische Parallelisierung“ erfolgt, in der Sache müssen die Konventionsrechte allerdings stets beachtet werden.[16]

10

Die Strafgerichte müssen die in einem Strafverfahren angewandten Gesetze und sonstigen Vorschriften im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der BR Deutschland auslegen, da nicht anzunehmen sei – so das BVerfG – dass der Gesetzgeber, sofern er dies nicht klar bekundet habe, von diesen völkerrechtlichen Verpflichtungen abweichen oder ihre Verletzung ermöglichen wolle.[17] Die Berücksichtigung der Gewährleistungen der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR muss dabei „im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung“[18] erfolgen. Eine Grenze für die konventionskonforme Auslegung sieht das BVerfG in „eindeutig entgegenstehendem Gesetzesrecht oder deutschen Verfassungsbestimmungen“[19]. Setzt sich das Strafgericht hingegen überhaupt nicht mit der relevanten Judikatur des EGMR auseinander, obwohl der Beschuldigte bzw. dessen Vertreter hierauf Bezug genommen hat, ist die Erhebung einer Anhörungsrüge[20] ratsam – andernfalls riskiert der Betroffene, dass seine spätere Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität als unzulässig abgewiesen wird.[21]

11

Das BVerfG selbst zieht nicht nur die EMRK, sondern auch die Rechtsprechung des EGMR auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der vom Grundgesetz geschützten Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze heran.[22] Daher kann der EMRK durchaus ein faktischer Vorrang vor dem gesamten deutschen Recht zugesprochen werden.[23]

12

Über das Gebot einer völkerrechtsfreundlichen Auslegung[24] kommt der EMRK und der gesamten Rechtsprechung des EGMR eine weitreichende Klarstellungs- und Konkretisierungsfunktion für das deutsche Strafverfahrensrecht zu, insbesondere für solche Garantien, die im GG nicht ausdrücklich genannt sind (z.B. der Grundsatz eines fairen Verfahrens, Art. 6 Abs. 1 EMRK; Unschuldsvermutung, Art. 6 Abs. 2 EMRK).

13

Da die EMRK innerhalb der deutschen Rechtsordnung (nur) im Range eines Bundesgesetzes steht (Rn. 6), kann ein Bf. vor dem BVerfG nicht unmittelbar die Verletzung eines in der Konvention garantierten Menschenrechts mit der Verfassungsbeschwerde rügen.[25] Die Bestimmungen der Konvention selbst ebenso wie die Urteile des EGMR scheiden daher als unmittelbarer Prüfungsmaßstab für ein Verfahren vor dem BVerfG aus (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG; § 90 Abs. 1 BVerfGG).[26] Da die EMRK zwar geltendes Bundesrecht, nicht aber zugleich Teil der Verfassungen der Länder ist, kann (auch) eine Verfassungsbeschwerde nach Landesrecht nicht auf eine ihrer Bestimmungen gestützt werden.[27]

14

Es bleibt aber die Möglichkeit, das einer EMRK-Bestimmung „parallele Grundrecht“ zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zu machen und dieses sodann über das Gebot einer völkerrechtsfreundlichen Auslegung mit Hilfe der einschlägigen Rechtsprechung des EGMR „inhaltlich anzureichern“.

15

Die „Nichtberücksichtigung“ einer einschlägigen EGMR-Judikatur (dazu Rn. 8) kann zudem als Verstoß gegen das jeweils betroffene parallele Grundrecht i.V.m dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gerügt werden.[28]

Teil 1 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte › A. Einführung › III. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

III. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

16

Als Kontrollorgan der EMRK wurde der EGMR am 21.1.1959 mit Sitz in Straßburg eingerichtet. Seine zentrale Aufgabe ist die Auslegung und Anwendung der Konvention nebst ihrer Zusatzprotokolle (Art. 32 EMRK).[29] Das Verfahren vor dem Gerichtshof ist in Art. 27 ff. EMRK[30] und in der Verfahrensordnung des EGMR (VerfO; Rules of Court) geregelt). Die aktuelle Fassung der VerfO ist am 14.11.2016 in Kraft getreten.[31]Eine wesentliche Änderung des Verfahrens ging mit der Neufassung der Rule 47 zum 1.1.2014 einher (Rn. 205 ff.).

17

Ergänzend hat der Präsident des Gerichtshofs insgesamt sieben Verfahrensanordnungen (Practice Directions (PD); alle Stand November 2016) als Handreichung für die bei der Einlegung einer Beschwerde zu beachtenden Formalia erlassen. Diese betreffen insbesondere das Erscheinen der Verfahrensbeteiligten zu mündlichen Verhandlungen, die Einreichung von Schriftsätzen oder sonstiger Unterlagen sowie die Geltendmachung von Entschädigungsleistungen (Rule 32):

18

Practice Direction: Institution of Proceedings

Practice Direction: Requests for Interim Measures

Practice Direction: Requests for Anonymity

Practice Direction: Just satisfaction claims

Practice Direction: Secured Electronic Filing by Governments

Practice Direction: Electronic Filing by Applicants

Practice Direction: Written Pleadings