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Die Abbildungen stammen aus dem Archiv Eveline Schulze, von Janine Bauer und Matthias Wehnert.
Das Neue Berlin – Eine Marke der Eulenspiegel Verlagsgruppe Buchverlage
ISBN E-Book 978-3-360-50152-3
ISBN Print 978-3-360-01335-4
1. Auflage 2018
© Eulenspiegel Verlagsgruppe Buchverlage GmbH, Berlin
Umschlaggestaltung: Buchgut, Berlin
unter Verwendung eines Motivs von ullstein bild – Zöllner
www.eulenspiegel.com
Über das Buch
Ein Fall von Bandenkriminalität, ein Mord im Trinkermilieu und Vergewaltigung – diesen drei Verbrechen aus den 60er bis 90er Jahren ist Eveline Schulze diesmal auf der Spur, schildert ergreifend den Hergang und spannend die nachfolgende Ermittlungsarbeit: In Görlitz und Umgebung treibt die »Jawa-Bande« ihr Unwesen, eine Gruppe rebellierender Jugendlicher, die Schlägereien provoziert, junge Frauen entführt und vergewaltigt. Lange kann sie Angst verbreiten, bis ein Opfer den Mut aufbringt, Anzeige zu erstatten, und damit eine Verhaftungswelle in Gang setzt. Im zweiten Fall sieht sich Jochen Janke als Racheengel, der hammerschwingend und stockbetrunken diejenigen bestraft, die ihm keinen Respekt zollen. Bis ein Knastkumpel seiner blinden Wüterei zum Opfer fällt. Der Lkw-Fahrer Reiner K. schließlich folgt immer wieder seinem ungebändigten Trieb und schreckt selbst vor Notzucht mit Minderjährigen nicht zurück; bis er auf Rita trifft.
Über die Autorin
Eveline Schulze, geboren 1950, studierte Journalistik und war bei der Kriminalpolizei Görlitz tätig. Sie legte mit »Mordakte Angelika M.« (2007), »Kindsmord« (2009), Liebesmord« (2010), »Mord in der Backstube« (2012), »Kindsleiche im Ofen« (2013), »Vaters Pistole« (2015) und »Die Tote auf den Gleisen« (2016) bereits sieben erfolgreiche Sammlungen authentischer Kriminalfälle vor. Inzwischen folgen Reiseunternehmen den Spuren der Autorin und besuchen von ihr behandelte Tatorte in Görlitz.
Inhalt
Die Jawa-Bande
Hammer
Trinkgeld
Im »Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik«, 1981 herausgegeben vom Ministerium des Innern und explizit bestimmt für die Deutsche Volkspolizei und die anderen Organe des Ministeriums des Innern, müsste zwischen den Begriffen »Vergehen« und »Vergiftung« das Stichwort »Vergewaltigung« stehen.
Auf den fast 600 Seiten findet sich der Tatbestand nirgendwo.