AA
Apostolicam Actuositatem, Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils (1965)
CIC
Codex Iuris Canonici (1983), kirchliches Rechtsbuch
DH
Dignitatis Humanae, Erklärung über die Religionsfreiheit des Zweiten Vatikanischen Konzils (1965)
EG
Evangelii Gaudium, Apostolisches Schreiben von Papst Franziskus (2013)
Genesis
Genesis (Bibel; Altes Testament; auch: 1. Mose)
GS
Gaudium et spes, Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils (1965)
Johannes
Johannes-Evangelium (Bibel; Neues Testament)
KKK
Katechismus der Katholischen Kirche (1993)
KSZ
Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, Freiburg i. Br. 2006
LG
Lumen Gentium, Dogmatische Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils (1965)
Matthäus
Matthäus-Evangelium (Bibel; Neues Testament)
Martin Grichting
Im eigenen Namen,
in eigener Verantwortung
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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
Die Bibelstellen wurden folgender Übersetzung entnommen:
Einheitsübersetzung © 2016 Katholische Bibelanstalt, Stuttgart
© 2018 by Fontis – Brunnen Basel
Umschlag: Spoon Design, Olaf Johannson, Langgöns
Umschlagfoto: Wolf Suschitzky, Getty Images
E-Book-Vorstufe: InnoSet AG, Justin Messmer, Basel
E-Book-Herstellung: Textwerkstatt Jäger, Marburg
ISBN (EPUB) 978-3-03848-496-7
ISBN (MOBI) 978-3-03848-497-4
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Vorwort des Autors
Kapitel 1
Der säkulare Staat und die Religion
Kapitel 2
Religionsgemeinschaft und die Politik. Das katholische Modell
Kapitel 3
Bürger und Christ
Abkürzungsverzeichnis
In unseren Zeiten, in denen durch Globalisierung und Migration die weltanschauliche Durchmischung und Polarisierung zunimmt, wird das Zusammenleben in einer freiheitlichen Gesellschaft anspruchsvoller. Diese hier vorliegende Schrift ist dadurch angestoßen worden.
Über die Jahre ist mir zudem immer wieder die Frage begegnet, wie eine Glaubensgemeinschaft, die unbedingten religiösen Wahrheiten verpflichtet ist, Teil einer pluralistischen Gesellschaft sein und in ihr wirken kann. Soll sie den gesellschaftlichen Pluralismus ablehnen? Soll sie diesen Pluralismus in ihrem Innern nochmals abbilden und auf klare Positionsbezüge verzichten? Fordert die Anerkennung des säkularen Rechtsstaates und des gesellschaftlichen Pluralismus von einer Religionsgemeinschaft, auf ihren Anspruch zu verzichten, Wahres zu verkünden? Und überhaupt: Soll sich eine Religionsgemeinschaft auf ihren Jenseitsbezug beschränken und Religion zur Privatsache erklären, ohne Einfluss auf Politik und demokratische Willensbildung?
Ein weiterer Grund, der mich zum Verfassen dieses Textes bewogen hat, ist die nicht selten zu beobachtende Bevormundung der Gläubigen durch ihre Kirchenleitung, genauer: durch einen Klerikalismus, der im Namen Gottes, mit dem «Jesus-Stempel» versehen, politische Vorgaben zu machen versucht. Denn immer wieder erleben wir bei öffentlichen Kontroversen, zum Beispiel in Fragen der Wirtschaft, der Sozialpolitik oder der Migration, wie das Evangelium und die religiöse Autorität der Kirche instrumentalisiert werden für Positionsbezüge mit politischer Schlagseite. Ist damit der Gesellschaft gedient? Und der Kirche?
Als katholischer Christ bin ich überzeugt, dass das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) der Kirche, welcher ich angehöre, eine gültige Antwort auf die Frage gegeben hat, wie sie sich in der pluralistischen Moderne einbringen soll. Es ist eine Antwort, die in der Kirche leider noch nicht hinreichend rezipiert worden ist und der deshalb auch zu wenig nachgelebt werden kann. Diese Antwort soll im vorliegenden Text so pointiert wie möglich nachgezeichnet werden.
Der Islam hat, durch zunehmende Migrationsbewegungen, eine neue Dringlichkeit hineingebracht in die Frage nach dem Verhältnis von Religion und Politik, von Glaube und Staat. Beim Schreiben ist mir immer deutlicher ins Bewusstsein getreten: Der Weg, den das Zweite Vatikanische Konzil der katholischen Kirche gewiesen hat, um in einer pluralistischen, der individuellen Freiheit verpflichteten Moderne wirksam zu sein, könnte – mutatis mutandis