image1

Urheberrecht

Kommentar zum
Urheberrechtsgesetz
Verlagsgesetz
Einigungsvertrag (Urheberrecht)
neu: zur EU-Portabilitätsverordnung

herausgegeben von

Prof. Dr. Axel Nordemann
Rechtsanwalt in Berlin
Honorarprofessor an der Universität Konstanz

Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, LL.M.
Rechtsanwalt in Berlin
Honorarprofessor an der Humboldt Universität zu Berlin

Prof. Dr. Christian Czychowski
Rechtsanwalt in Berlin
Honorarprofessor an der Universität Potsdam

begründet von

Dr. Friedrich Karl Fromm und Prof. Dr. Wilhelm Nordemann

von der 3. bis zur 9. Auflage fortgeführt von

Prof. Dr. Wilhelm Nordemann, Dr. Kai Vinck und Prof. Dr. Paul W. Hertin

12., erweiterte und überarbeitete Auflage

Verlag W. Kohlhammer

12. Auflage 2018

 

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

 

Print:

ISBN 978-3-17-034406-8

 

E-Book-Format:

pdf:  978-3-17-034407-5

epub:  978-3-17-034408-2

mobi:  978-3-17-034409-9

 

Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

in der 12. Auflage bearbeitet von

Dr. Thomas W. Boddien,
Rechtsanwalt in Berlin1

Prof. Dr. Christian Czychowski,
Rechtsanwalt in Berlin1

Dr. Andreas Dustmann, LL.M.,
Rechtsanwalt in Potsdam1

Dr. Sebastian Engels,
Rechtsanwalt in Berlin1

Prof. Dr. Axel Nordemann,
Rechtsanwalt in Berlin1

Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, LL.M.,
Rechtsanwalt in Berlin1

Dr. Anke Nordemann-Schiffel,
maître en droit, Rechtsanwältin in Potsdam1

Evelyn Ruttke,
Rechtsanwältin in Berlin2

Dr. Martin Schaefer,
Rechtsanwalt in Berlin1

Jan Scharringhausen,
Rechtsanwalt in Berlin2

Dr. Volker Schmitz-Fohrmann, M. Jur.,
Rechtsanwalt in München1

Dr. Julian Waiblinger
Rechtsanwalt in Potsdam1

Dr. Martin Wirtz,
Rechtsanwalt in Düsseldorf1

Vorwort

Der Fromm/Nordemann war 1966 der erste Kommentar, der zum neuen deutschen Urheberrechtsgesetz erschienen ist. Es löste die beiden Vorgängergesetze LUG und KUG ab und war zum 1. Januar 1966 in Kraft getreten. Der Fromm/Nordemann hat seitdem elf Neuauflagen gesehen und feierte 2016 – mit dem Urheberrechtsgesetz – sein 50-jähriges Bestehen. Er ist damit nicht nur der älteste Kommentar zum UrhG, sondern seine Autoren waren auch immer darum bemüht, ihn kontinuierlich zu aktualisieren. Die nun vorliegende 12. Auflage erscheint damit zum 50-jährigen Jubiläum.

In den Jahren seit 1966 ist der Fromm/Nordemann ein Praktikerkommentar geblieben, ein Erläuterungswerk, das von Praktikern für die Praxis geschrieben ist. Das Autorenteam spiegelt diese Tradition wider: Es besteht aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Anwaltspartnerschaft BOEHMERT & BOEHMERT, ergänzt um die beiden Justiziare der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. Der Kommentar ist zwar mit der 12. Auflage noch einmal deutlich umfangreicher und ausführlicher geworden. Das ist den vielen Gesetzesreformen geschuldet, die einzuarbeiten waren, sollte aber nicht die Lesbarkeit des Kommentars auch für Nichtjuristen einschränken. Wegen dieses Umfangs haben wir uns aber auch entschieden, das das UrhWahrnG ablösende VGG nicht mehr zu kommentieren.

Seit der 11. Auflage 2014 ging es vor allem darum, die umfangreiche Rechtsprechung – nicht zuletzt in Bezug auf die davor erfolgten vielen Gesetzesänderungen (z.B. Schutzschriftenverlängerung, neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger) einzuarbeiten. Der EuGH hat etwa das Recht der öffentlichen Wiedergabe und die Rechtsdurchsetzung neu justiert. Auch der deutsche Gesetzgeber war in den letzten Jahren so aktiv wie nie zuvor, an erster Stelle ist das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung aus Ende 2016 zu nennen, das weitreichende Neuerungen im Urhebervertragsrecht (z.B. §§ 32d, 32e, 40a) einführte. Zudem wurde im Juni 2017 das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft verabschiedet, das mit Wirkung zum 1. März 2018 insb. die §§ 60a bis 60h neu einführte und zahlreiche weitere Regelungen (z.B. §§ 46, 52, 54) änderte.

Die Entscheidung, mit der 10. Auflage eine Kommentierung des Verlagsgesetzes aufzunehmen, hat sich bewährt. Die Kommentierung zum Verlagsgesetz wurde deshalb auch in der 12. Auflage weiter ausgebaut (Teil 2). Neu ist die Kommentierung zur EU-Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt, die die erste EU-Verordnung im Bereich des Urheberrechts darstellt (Teil 4). Hervorzuheben sind auch unsere Kommentierungen zum Plagiat im Wissenschaftsrecht (Nachbemerkung zu §§ 23, 24 UrhG), zum körperlichen Eigentumen an Werkstücken (Nachbemerkung zu § 44 UrhG), zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Teil 3) sowie zu Open Source Software und der General Public License, Version 3 (Teil 5).

Hinweisen möchten wir ebenfalls auf die Website www.frommnordemann.de, deren Inhalt nunmehr auch als App für Apple iOS (z.B. iPad, iPhone) und Android-Smartphones erhältlich ist. Unter www.frommnordemann.de und in der App finden sich die jeweils aktuelle Gesetzesfassung, Gesetzgebungsmaterialien seit 1966, sämtliche relevante EU-Richtlinien, internationale Materialien und Näheres zu den Autoren. Über die Website gelangt man ebenfalls zum Buchshop des Kohlhammer Verlages, in dem das Werk als eBook erworben werden kann. Neu ist, dass jede Print-Ausgabe nun auch einen individuellen Download-Code für das eBook beinhaltet. Zudem kann über die juris-Datenbank auf den Kommentar zugegriffen werden.

Besonderen Wert haben wir auf ein umfassendes Stichwortverzeichnis gelegt. Was nützt ein guter Urheberrechtskommentar, wenn die gesuchten Ausführungen schwierig zu finden sind? Eine Vielzahl von Stichwörtern soll den einfachen Zugang des Nutzers gewährleisten. Natürlich sind wir für Hinweise zu fehlenden Stichwörtern dankbar.

Abschließend danken wir sehr herzlich den Autoren für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit, die sie neben ihrer anwaltlichen Arbeit geleistet haben. Ein besonderer Dank gilt unseren wissenschaftlichen Mitarbeitern Daniela Schork, Stefanie Jehle und Niklas Liebetrau, ohne deren vorbereitende Arbeiten die überarbeiteten Manuskripte kaum hätten fertiggestellt werden können. Ein spezieller Dank gilt auch unserer redaktionellen Mitarbeiterin Jette Nordemann, die die 12. Auflage des Kommentars redaktionell betreut und das Stichwortverzeichnis verantwortet hat. Ohne ihre penible und intensive Arbeit, gerade auch mit allen Autorinnen und Autoren, wäre die Neuauflage viel später erschienen. Insoweit hat sich dann auch der Kreis zur Jubiläumsauflage geschlossen: Das Stichwortverzeichnis zur ersten Auflage 1966 war von ihrem Urgroßvater Wilhelm Nordemann Sen. erstellt worden.

Last, but not least ein erneuter besonderer Dank an Wilhelm Nordemann, der – wie bereits zur letzten Auflage erläutert – nicht mehr als Herausgeber und Autor zur Verfügung stand, auf den aber viele Kommentierungen noch immer zurückgehen. Seine Aufgaben als Herausgeber sind zur 12. Auflage von Christian Czychowski mit übernommen worden.

 

Berlin und Potsdam, im April 2018


Axel Nordemann


Jan Bernd Nordemann


Christian Czychowski

 

Unter www.frommnordemann.de bzw. der App „Fromm/Nordemann“ (iPhone-/iPad- und Android-Anwendungen) finden Sie:

 

Die jeweils aktuelle Gesetzesfassung

Gesetzgebungsmaterialien

EU-Richtlinien

Internationale Materialien

Näheres zu den Autoren

Zugang zu elektronischen Ausgaben des Fromm/Nordemann (Datenbankabruf über juris und Download der eBook-Ausgabe des Kohlhammer Verlages)

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

Gesetzestexte

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965, in der Fassung vom 1. März 2018

Gesetz über das Verlagsrecht (Verlagsgesetz) vom 19. Juni 1901, in der Fassung vom 22. März 2002

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 (Auszug)

Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (Portabilitätsverordnung)

Kommentar

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965, in der Fassung vom 1. März 2018

Einleitung

Teil 1Urheberrecht

Abschnitt 1Allgemeines

Abschnitt 2Das Werk

Abschnitt 3Der Urheber

Abschnitt 4Inhalt des Urheberrechts

Unterabschnitt 1Allgemeines

Unterabschnitt 2Urheberpersönlichkeitsrecht

Unterabschnitt 3Verwertungsrechte

Unterabschnitt 4Sonstige Rechte des Urhebers

Abschnitt 5Rechtsverkehr im Urheberrecht

Unterabschnitt 1Rechtsnachfolge in das Urheberrecht

Unterabschnitt 2Nutzungsrechte

Abschnitt 6Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen

Unterabschnitt 1Gesetzlich erlaubte Nutzungen

Unterabschnitt 2Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen

Unterabschnitt 3Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen

Unterabschnitt 4Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen

Unterabschnitt 5Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke

Unterabschnitt 6Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen

Abschnitt 7Dauer des Urheberrechts

Abschnitt 8Besondere Bestimmungen für Computerprogramme

Teil 2Verwandte Schutzrechte

Abschnitt 1Schutz bestimmter Ausgaben

Abschnitt 2Schutz der Lichtbilder

Abschnitt 3Schutz des ausübenden Künstlers

Abschnitt 4Schutz des Herstellers von Tonträgern

Abschnitt 5Schutz des Sendeunternehmens

Abschnitt 6Schutz des Datenbankherstellers

Abschnitt 7Schutz des Presseverlegers

Teil 3Besondere Bestimmungen für Filme

Abschnitt 1Filmwerke

Abschnitt 2Laufbilder

Teil 4Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Abschnitt 1Ergänzende Schutzbestimmungen

Abschnitt 2Rechtsverletzungen

Unterabschnitt 1Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg

Unterabschnitt 2Straf- und Bußgeldvorschriften

Unterabschnitt 3Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde

Abschnitt 3Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 1Allgemeines

Unterabschnitt 2Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber

Unterabschnitt 3Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers

Unterabschnitt 4Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner

Unterabschnitt 5Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen

Teil 5Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Abschnitt 1Anwendungsbereich des Gesetzes

Unterabschnitt 1Urheberrecht

Unterabschnitt 2Verwandte Schutzrechte

Abschnitt 2Übergangsbestimmungen

Abschnitt 3Schlussbestimmungen

Gesetz über das Verlagsrecht (Verlagsgesetz) vom 19. Juni 1901, in der Fassung vom 22. März 2002

Einleitung

§§ 1 bis 50

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 (Auszug)

Einleitung

§§ 1 bis 4

Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (Portabilitätsverordnung)

Einleitung

Art. 1 bis Art. 11

Anmerkungen zu GPL – (General Public License)

Stichwortverzeichnis