Kommentar zum
Urheberrechtsgesetz
Verlagsgesetz
Einigungsvertrag (Urheberrecht)
neu: zur EU-Portabilitätsverordnung
herausgegeben von
Prof. Dr. Axel Nordemann
Rechtsanwalt in Berlin
Honorarprofessor an der Universität Konstanz
Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, LL.M.
Rechtsanwalt in Berlin
Honorarprofessor an der Humboldt Universität zu Berlin
Prof. Dr. Christian Czychowski
Rechtsanwalt in Berlin
Honorarprofessor an der Universität Potsdam
begründet von
Dr. Friedrich Karl Fromm und Prof. Dr. Wilhelm Nordemann
von der 3. bis zur 9. Auflage fortgeführt von
Prof. Dr. Wilhelm Nordemann, Dr. Kai Vinck und Prof. Dr. Paul W. Hertin
12., erweiterte und überarbeitete Auflage
Verlag W. Kohlhammer
12. Auflage 2018
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-034406-8
E-Book-Format:
pdf: 978-3-17-034407-5
epub: 978-3-17-034408-2
mobi: 978-3-17-034409-9
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Der Fromm/Nordemann ist der älteste Kommentar zum Urheberrechtsgesetz und feierte im Jahr 2016 ebenso wie das Urheberrechtsgesetz sein 50-jähriges Jubiläum. Seit seiner ersten Auflage im Jahr 1966 hat er sich zu einem Standardkommentar der urheberrechtlichen Praxis entwickelt. An diese Tradition knüpft die 12. Auflage an. Auch sie versteht sich als Erläuterungswerk von Praktikern für Praktiker. Dies spiegelt die Besetzung des Autorenteams wider, das aus Rechtsanwälten und Justiziaren mit langjähriger Erfahrung in allen Gebieten des Urheberrechts besteht. Dank seiner klaren, verständlichen und praxisnahen Sprache ist der Fromm/Nordemann auch für die Lektüre durch Nichtjuristen geeignet. Seit der letzten Auflage hat das Urheberecht zahlreiche Änderungen erfahren. Hierbei ist insbesondere das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung zu nennen, mit dem der Gesetzgeber erneut in das Urhebervertragsrecht eingreift. Alle gesetzlichen Neuerungen einschließlich des erst am 30.06.2017 vom Bundestag verabschiedeten Urheberwissenschaftsgesetzes sowie die aktuelle Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene wurden von den Autorinnen und Autoren berücksichtigt und eingearbeitet. Neben dem Urheberrechtsgesetz wird weiterhin auch das Verlagsgesetz eingehend kommentiert. Neu ist die Kommentierung der Portabilitätsverordnung, der ersten EU-Verordnung im Bereich des Urheberrechts. Daneben sind neu eigenständige Kommentierungen zum Plagiat in der Wissenschaft und zur Open Source Software.
Die Herausgeber, Prof. Dr. Axel Nordemann, Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann und Prof. Dr. Christian Czychowski, sind als Rechtsanwälte erfahrene und angesehene Praktiker im Urheberrecht. Ihr Autorenteam besteht ausschließlich aus einschlägig tätigen Rechtsanwälten und Justiziaren.
in der 12. Auflage bearbeitet von
Dr. Thomas W. Boddien,
Rechtsanwalt in Berlin1
Prof. Dr. Christian Czychowski,
Rechtsanwalt in Berlin1
Dr. Andreas Dustmann, LL.M.,
Rechtsanwalt in Potsdam1
Dr. Sebastian Engels,
Rechtsanwalt in Berlin1
Prof. Dr. Axel Nordemann,
Rechtsanwalt in Berlin1
Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, LL.M.,
Rechtsanwalt in Berlin1
Dr. Anke Nordemann-Schiffel,
maître en droit, Rechtsanwältin in Potsdam1
Evelyn Ruttke,
Rechtsanwältin in Berlin2
Dr. Martin Schaefer,
Rechtsanwalt in Berlin1
Jan Scharringhausen,
Rechtsanwalt in Berlin2
Dr. Volker Schmitz-Fohrmann, M. Jur.,
Rechtsanwalt in München1
Dr. Julian Waiblinger
Rechtsanwalt in Potsdam1
Dr. Martin Wirtz,
Rechtsanwalt in Düsseldorf1
Der Fromm/Nordemann war 1966 der erste Kommentar, der zum neuen deutschen Urheberrechtsgesetz erschienen ist. Es löste die beiden Vorgängergesetze LUG und KUG ab und war zum 1. Januar 1966 in Kraft getreten. Der Fromm/Nordemann hat seitdem elf Neuauflagen gesehen und feierte 2016 – mit dem Urheberrechtsgesetz – sein 50-jähriges Bestehen. Er ist damit nicht nur der älteste Kommentar zum UrhG, sondern seine Autoren waren auch immer darum bemüht, ihn kontinuierlich zu aktualisieren. Die nun vorliegende 12. Auflage erscheint damit zum 50-jährigen Jubiläum.
In den Jahren seit 1966 ist der Fromm/Nordemann ein Praktikerkommentar geblieben, ein Erläuterungswerk, das von Praktikern für die Praxis geschrieben ist. Das Autorenteam spiegelt diese Tradition wider: Es besteht aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Anwaltspartnerschaft BOEHMERT & BOEHMERT, ergänzt um die beiden Justiziare der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. Der Kommentar ist zwar mit der 12. Auflage noch einmal deutlich umfangreicher und ausführlicher geworden. Das ist den vielen Gesetzesreformen geschuldet, die einzuarbeiten waren, sollte aber nicht die Lesbarkeit des Kommentars auch für Nichtjuristen einschränken. Wegen dieses Umfangs haben wir uns aber auch entschieden, das das UrhWahrnG ablösende VGG nicht mehr zu kommentieren.
Seit der 11. Auflage 2014 ging es vor allem darum, die umfangreiche Rechtsprechung – nicht zuletzt in Bezug auf die davor erfolgten vielen Gesetzesänderungen (z.B. Schutzschriftenverlängerung, neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger) einzuarbeiten. Der EuGH hat etwa das Recht der öffentlichen Wiedergabe und die Rechtsdurchsetzung neu justiert. Auch der deutsche Gesetzgeber war in den letzten Jahren so aktiv wie nie zuvor, an erster Stelle ist das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung aus Ende 2016 zu nennen, das weitreichende Neuerungen im Urhebervertragsrecht (z.B. §§ 32d, 32e, 40a) einführte. Zudem wurde im Juni 2017 das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft verabschiedet, das mit Wirkung zum 1. März 2018 insb. die §§ 60a bis 60h neu einführte und zahlreiche weitere Regelungen (z.B. §§ 46, 52, 54) änderte.
Die Entscheidung, mit der 10. Auflage eine Kommentierung des Verlagsgesetzes aufzunehmen, hat sich bewährt. Die Kommentierung zum Verlagsgesetz wurde deshalb auch in der 12. Auflage weiter ausgebaut (Teil 2). Neu ist die Kommentierung zur EU-Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt, die die erste EU-Verordnung im Bereich des Urheberrechts darstellt (Teil 4). Hervorzuheben sind auch unsere Kommentierungen zum Plagiat im Wissenschaftsrecht (Nachbemerkung zu §§ 23, 24 UrhG), zum körperlichen Eigentumen an Werkstücken (Nachbemerkung zu § 44 UrhG), zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Teil 3) sowie zu Open Source Software und der General Public License, Version 3 (Teil 5).
Hinweisen möchten wir ebenfalls auf die Website www.frommnordemann.de, deren Inhalt nunmehr auch als App für Apple iOS (z.B. iPad, iPhone) und Android-Smartphones erhältlich ist. Unter www.frommnordemann.de und in der App finden sich die jeweils aktuelle Gesetzesfassung, Gesetzgebungsmaterialien seit 1966, sämtliche relevante EU-Richtlinien, internationale Materialien und Näheres zu den Autoren. Über die Website gelangt man ebenfalls zum Buchshop des Kohlhammer Verlages, in dem das Werk als eBook erworben werden kann. Neu ist, dass jede Print-Ausgabe nun auch einen individuellen Download-Code für das eBook beinhaltet. Zudem kann über die juris-Datenbank auf den Kommentar zugegriffen werden.
Besonderen Wert haben wir auf ein umfassendes Stichwortverzeichnis gelegt. Was nützt ein guter Urheberrechtskommentar, wenn die gesuchten Ausführungen schwierig zu finden sind? Eine Vielzahl von Stichwörtern soll den einfachen Zugang des Nutzers gewährleisten. Natürlich sind wir für Hinweise zu fehlenden Stichwörtern dankbar.
Abschließend danken wir sehr herzlich den Autoren für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit, die sie neben ihrer anwaltlichen Arbeit geleistet haben. Ein besonderer Dank gilt unseren wissenschaftlichen Mitarbeitern Daniela Schork, Stefanie Jehle und Niklas Liebetrau, ohne deren vorbereitende Arbeiten die überarbeiteten Manuskripte kaum hätten fertiggestellt werden können. Ein spezieller Dank gilt auch unserer redaktionellen Mitarbeiterin Jette Nordemann, die die 12. Auflage des Kommentars redaktionell betreut und das Stichwortverzeichnis verantwortet hat. Ohne ihre penible und intensive Arbeit, gerade auch mit allen Autorinnen und Autoren, wäre die Neuauflage viel später erschienen. Insoweit hat sich dann auch der Kreis zur Jubiläumsauflage geschlossen: Das Stichwortverzeichnis zur ersten Auflage 1966 war von ihrem Urgroßvater Wilhelm Nordemann Sen. erstellt worden.
Last, but not least ein erneuter besonderer Dank an Wilhelm Nordemann, der – wie bereits zur letzten Auflage erläutert – nicht mehr als Herausgeber und Autor zur Verfügung stand, auf den aber viele Kommentierungen noch immer zurückgehen. Seine Aufgaben als Herausgeber sind zur 12. Auflage von Christian Czychowski mit übernommen worden.
Berlin und Potsdam, im April 2018
Axel Nordemann
Jan Bernd Nordemann
Christian Czychowski
Unter www.frommnordemann.de bzw. der App „Fromm/Nordemann“ (iPhone-/iPad- und Android-Anwendungen) finden Sie:
Die jeweils aktuelle Gesetzesfassung
Gesetzgebungsmaterialien
EU-Richtlinien
Internationale Materialien
Näheres zu den Autoren
Zugang zu elektronischen Ausgaben des Fromm/Nordemann (Datenbankabruf über juris und Download der eBook-Ausgabe des Kohlhammer Verlages)
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis
Gesetzestexte
–Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965, in der Fassung vom 1. März 2018
–Gesetz über das Verlagsrecht (Verlagsgesetz) vom 19. Juni 1901, in der Fassung vom 22. März 2002
–Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 (Auszug)
–Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (Portabilitätsverordnung)
Kommentar
–Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965, in der Fassung vom 1. März 2018
Einleitung
Teil 1Urheberrecht
Abschnitt 1Allgemeines
Abschnitt 2Das Werk
Abschnitt 3Der Urheber
Abschnitt 4Inhalt des Urheberrechts
Unterabschnitt 1Allgemeines
Unterabschnitt 2Urheberpersönlichkeitsrecht
Unterabschnitt 3Verwertungsrechte
Unterabschnitt 4Sonstige Rechte des Urhebers
Abschnitt 5Rechtsverkehr im Urheberrecht
Unterabschnitt 1Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
Unterabschnitt 2Nutzungsrechte
Abschnitt 6Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
Unterabschnitt 1Gesetzlich erlaubte Nutzungen
Unterabschnitt 2Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen
Unterabschnitt 3Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen
Unterabschnitt 4Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
Unterabschnitt 5Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke
Unterabschnitt 6Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen
Abschnitt 7Dauer des Urheberrechts
Abschnitt 8Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
Teil 2Verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1Schutz bestimmter Ausgaben
Abschnitt 2Schutz der Lichtbilder
Abschnitt 3Schutz des ausübenden Künstlers
Abschnitt 4Schutz des Herstellers von Tonträgern
Abschnitt 5Schutz des Sendeunternehmens
Abschnitt 6Schutz des Datenbankherstellers
Abschnitt 7Schutz des Presseverlegers
Teil 3Besondere Bestimmungen für Filme
Abschnitt 1Filmwerke
Abschnitt 2Laufbilder
Teil 4Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1Ergänzende Schutzbestimmungen
Abschnitt 2Rechtsverletzungen
Unterabschnitt 1Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg
Unterabschnitt 2Straf- und Bußgeldvorschriften
Unterabschnitt 3Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
Abschnitt 3Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 1Allgemeines
Unterabschnitt 2Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber
Unterabschnitt 3Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers
Unterabschnitt 4Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner
Unterabschnitt 5Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
Teil 5Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 1Anwendungsbereich des Gesetzes
Unterabschnitt 1Urheberrecht
Unterabschnitt 2Verwandte Schutzrechte
Abschnitt 2Übergangsbestimmungen
Abschnitt 3Schlussbestimmungen
–Gesetz über das Verlagsrecht (Verlagsgesetz) vom 19. Juni 1901, in der Fassung vom 22. März 2002
Einleitung
§§ 1 bis 50
–Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 (Auszug)
Einleitung
§§ 1 bis 4
–Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (Portabilitätsverordnung)
Einleitung
Art. 1 bis Art. 11
–Anmerkungen zu GPL – (General Public License)
Stichwortverzeichnis