
Dieses E-Book ist der unveränderte digitale Reprint einer älteren Ausgabe.
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Impressum der zugrundeliegenden gedruckten Ausgabe:

ISBN Printausgabe 978-3-463-40323-6
ISBN E-Book 978-3-688-11577-8
www.rowohlt.de
ISBN 978-3-688-11577-8
Roman Herzog, Aufbruch ins 21. Jahrhundert, Rede im Hotel Adlon in Berlin am 26.4.1997, Bulletin der Bundesregierung 1997, 353ff.
Ebda, 354 l.Sp.
Ebda, 358 l.Sp.
Ebda, 356 l.Sp.
Ebda, 357 l.Sp.
Ebda, 354 l.Sp.
Ebda, 354.
Ebda, 355 r.Sp.
Ebda, 357.
Ebda, 355 l.Sp.
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18.10.1993, S. 45, und vom 19.10.1993, S. 46.
Herzog, a.a.O., 357 l.Sp.
Ebda, 355.
Richard von Weizsäcker im Gespräch mit Gunter Hofmann und Werner A. Perger, 1992, 164.
Herzog, a.a.O., 355 l.Sp.
Max Kaase, Demokratie im Spannungsfeld von politischer Kultur und politischer Struktur, Jahrbuch für Politik 1995, 199 (212).
»Demokratie als Standortfrage. Anstöße zu einer ordnungspolitischen Diskussion«, 3. Aufl., 1996, Nr. 4 der Schriftenreihe des Unternehmerinstituts e.V. der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer.
Wirtschaftswoche Nr. 27 vom 26.6.1997, S. 16ff.
Siehe zum Beispiel Gerhard Leibholz, Der Strukturwandel der modernen Demokratie (1952), in: ders., Strukturprobleme der modernen Demokratie, 3. Aufl., 1967, 78ff.; Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, 4. Aufl., 1969.
So auch Leibholz selbst, a.a.O., 83ff.
Richard von Weizsäcker im Gespräch mit Gunter Hofmann und Werner A. Perger, 1992, 164.
Ebda., 150f.
Helmut Kohl, Die Parteien in der freiheitlichen Bürgergesellschaft, in: Welt am Sonntag vom 19.7.1992; abgedruckt in: Gunter Hofmann/Werner A. Perger (Hg.), Die Kontroverse. Weizsäckers Parteienkritik in der Diskussion, 1992, 240ff.
Helmut Kohl, a.a.O., 243, unter Bezug auf Äußerungen von Theodor Heuss.
Siehe zum Beispiel die Titelgeschichte »Der Ab-Kanzler«, Der Spiegel vom 22.6.1992.
Helmut Kohl, a.a.O., 244.
Karlheinz Niclauß, Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, 1995, S. 8, 196. Ebenso für den Bereich der Parteienfinanzierung von Arnim, Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, 1996; Martin Morlok, Thesen zu Einzelaspekten der Politikfinanzierung, in: Dimitris Th. Tsatsos (Hg.), Politikfinanzierung in Deutschland und Europa, 1997, 77ff.
Auf kommunaler Ebene kann dies anders sein, weil dort häufig auch kommunale Wählergemeinschaften eine Rolle spielen.
Gaetano Mosca, Die herrschende Klasse, 1. Aufl., 1895, hier herangezogen die deutsche Übersetzung der 4. Aufl. (1947) durch Borkenau, 1950, 53ff., 271ff., 321ff.
Vilfredo Pareto, Allgemeine Soziologie, 1. Aufl., 1916, hier herangezogen die deutsche Übersetzung von Carl Brinkmann, bearbeitet von Hans Wolfram Gerhard, 1955.
Zum Begriff der »politischen Klasse« neuerdings zum Beispiel Christine Landfried, Parteifinanzen und politische Macht, 1990, 2. Aufl., 1994, 144ff., 271ff.; Hans-Dieter Klingemann/Richard Stöss/Bernhard Weßels (Hg.), Politische Klasse und politische Institutionen, 1991; Leif/Legrand/Klein, Die politische Klasse in Deutschland, 1992; Klaus von Beyme, Die politische Klasse im Parteienstaat, 1993; Jens Borchert/Lutz Golsch, Die politische Klasse in westlichen Demokratien: Rekrutierung, Karriereinteressen und institutioneller Wandel, Politische Vierteljahresschrift 1995, 609ff.; Hilke Rebenstorf, Die politische Klasse, 1995.
Siehe die berühmte Schrift Theodor Eschenburgs, Der Sold des Politikers, 1959.
So schrieb Stefan Immerfall, ein jüngerer Politikwissenschaftler: »Sollte denn wirklich die Gefahr der Erosion der Gewaltenteilung und der Kolonisierung unabhängiger Einrichtungen durch Parteien drohen, es wäre nicht die Parteienforschung, die Alarm schlüge. Patronage und Parteienfilz ist ihr bevorzugtes Gebiet nicht. So ist es denn leider auch kein Zufall, daß es sich bei Hans Herbert von Arnim, jener Persönlichkeit, die sich große Verdienste bei der Aufdeckung und Abwehr von Tricks und Kniffs erworben hat, derer sich Parteien bedienen, um an öffentliche Gelder zu kommen, um einen Volkswirt und Juristen, jedenfalls keinen politik-soziologischen Parteienforscher handelt. Im großen und ganzen ist daher einstweilen nicht zu sehen, daß es der Parteienforschung gelungen sei, die Parteien vor der drohenden Verschärfung ihrer Defizite zu bewahren. Dabei verdienen die Parteien der Bundesrepublik – im doppelten Sinne – eine kritische Forschung.« Stefan Immerfall, Die letzte Dekade westdeutscher Parteienforschung. Zur Analogie der Defizite von Parteien und Parteienforschung, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 1992, 172 (189). Ähnlich hatte schon vorher Göttrik Wewer, ein anderer jüngerer Politikwissenschaftler, den Opportunismus der etablierten Parteienforschung bemängelt: »Wo einst Ernst Fraenkel getreu seiner Maxime, Politologie sei ›kein Geschäft für Leisetreter und Opportunisten‹, gegen ›Strukturdefekte der Demokratie‹ anschrieb, da blieben seine Apologeten und Gralshüter und seine inzwischen etablierte Disziplin merkwürdig still, als in den letzten Jahren der Verfassungs- und Gesetzesbruch von Parteien und Politikern bei Beschaffung ihrer Mittel und ähnliche ›Pathologien der Politik‹ ans Licht kamen.« Göttrik Wewer, Politikwissenschaft und Zeitdiagnose in der Bundesrepublik Deutschland, Aus Politik und Zeitgeschichte B 46/89, S. 32 (38). – Das Hinterherhinken der Politikwissenschaft als eigentlich »zuständiger« Disziplin traf einige selbsternannte Sprecher der Disziplin wie von Beyme, von Alemann und Lösche offenbar so sehr in ihrem professionellen Selbstverständnis, daß sie sich in ganz unwissenschaftlich-unsachlicher Schelte von Autoren wie von Weizsäcker, Scheuch und von Arnim ergingen, die die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die neuen Entwicklungen gelenkt hatten.
Zum beklagenswerten Zustand der politikwissenschaftlichen Parteintheorie Michael Th. Greven, Die Parteien in der politischen Gesellschaft sowie ein Einleitung zur Diskussion über eine »allgemeine Parteientheorie«, in: Niedermayer/Stöss (Hg.), Stand und Perspektiven der Parteienforschung in Deutschland, 1993, 276 (277ff.)
Borchert/Golsch, a.a.O., 614, 615 und 623.
Im kommunalen Bereich können an die Stelle der Parteien teilweise auch kommunale Wählergemeinschaften treten, mit deren Unterstützung zum Beispiel hauptberufliche Bürgermeister, Beigeordnete, bisweilen auch Landräte ins Amt gelangen können.
Unsere Abgrenzung der politischen Klasse weicht von Kaacks »Berufspolitiker« insofern ab, als er dazu nicht alle Abgeordneten rechnet, sondern nur diejenigen, die bereits vor Eintritt ins Parlament eine hauptberufliche Tätigkeit als Politiker ausgeübt haben. Kaacks Begriffsbildung hängt möglicherweise damit zusammen, daß die Abgeordnetentätigkeit damals, als Kaack seine Begriffe entwickelte, noch kein Hauptberuf war oder dies jedenfalls noch nicht unangefochten galt. Heute ist sie es (oder wird, wie im Falle der Landtagsabgeordneten, jedenfalls als solche fingiert), so daß die bloße Tatsache des Innehabens eines Parlamentsmandats den Träger zum hauptamtlichen Politiker macht. Die Divergenz könnte allerdings auch daher rühren, daß Kaack den Begriff des Berufspolitikers mit Lebenszeitpolitiker gleichsetzt.
Dietrich Herzog, Brauchen wir eine politische Klasse?, Aus Politik und Zeitgeschichte B 50/91 vom 6.12.1991, S. 3 (4); Hilke Rebenstorf, a.a.O., 142.
Die Abgrenzung folgt der Auflistung von Borchert/Golsch, a.a.O.
In Hessen wurde der Kreis der politischen Beamten im Jahre 1997 erheblich eingeschränkt, womit sich auch ihre Zahl erheblich verringert. Dies gilt aber erst für zukünftig einzustellendes Personal. In der folgenden Aufstellung ist die derzeitige Zahl angegeben.
Michael Pinto-Duschinsky, The Party Foundations and Political Finance in Germany, in: F. Leslie Seidl (ed.) Comparative Issues in Party and Election Finance, 1991, 179ff.
Ist-Besetzung am 30.6.1996.
Ohne politische Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes unterhalb der Ebene des Ministerialdirektors, die aus dem Bundeshaushaltsplan nicht zu ermitteln sind.
In Hessen wurde der Kreis der politischen Beamten im Jahre 1997 erheblich eingeschränkt, womit sich auch ihre Zahl erheblich verringert. Dies gilt aber erst für zukünftig einzustellendes Personal. In der folgenden Aufstellung ist die derzeitige Zahl angegeben.
Quelle: § 36 Beamtengesetz Sachsen-Anhalt und Auskunft des dortigen Innenministeriums.
Quelle: § 41 ThürBG und Handbuch des Landtags Thüringen.
Quelle: § 72LBG Berlin und Handbuch des Landtags Berlin.
Ohne hauptamtliche Gemeinderatsmitglieder.
Bei hauptamtlichen Beigeordneten war nur die mögliche Höchstzahl verfügbar. Die tatsächliche Zahl liegt niedriger.
Ohne hauptberufliche Beigeordnete.
Ohne Amtsverweser und Ortsvorsteher.
Quellen: Thüringer Kommunalordnung und Staatshandbuch Thüringen, Ausgabe 1996. Bei den Beigeordneten wurde die gesetzlich zulässige Höchstzahl für hauptamtliche Beigeordnete zugrunde gelegt.
Hauptamtliche Ortsamtsleiter in der Stadtgemeinde Bremen und hauptamtliche Magistratsmitglieder in der Stadtgemeinde Bremerhaven.
Hauptamtliche Bezirksleiter.
Die Zahl der Mitarbeiter der Abgeordneten der Landesparlamente wären gesondert zu erheben.
Stand: 1991. Quelle: Peter Schindler, Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestags 1983 bis 1991, 1994, 1283. Von den 4008 Mitarbeitern war etwa ein Drittel vollzeit- und etwa zwei Drittel teilzeitbeschäftigt. Wir haben auch letztere einbezogen, weil auch bei ihnen die Mitarbeiterbezüge häufig die einzigen sein werden und sie deshalb »davon leben«.
Die Zahl der Mitarbeiter der Fraktionen der Landesparlamente wäre gesondert zu erheben.
Stand: November 1991. Quelle: Schindler, a.a.O., 404.
Stand: 1989. Quelle: Michael Pinto-Duschinsky, a.a.O.
Quelle: Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Juli 1997, für die der Verfasser sehr dankt.
Von einer ähnlichen Abgrenzung von »politischer Klasse« und »politischer Elite« gehen auch von Beyme, Die politische Klasse im Parteienstaat, a.a.O., 30ff., und Borchert/Golsch, a.a.O., 613ff., aus.
Robert A. Dahl, Who Governs?, Democracy and power in an American city, 3. Aufl., 1963.
Peter Haungs, Aktuelle Probleme der Parteiendemokratie, Jahrbuch für Politik 1992, Halbband 1, S. 37 (50).
Klaus von Beyme, Die politische Klasse im Parteienstaat, 2. unveränderte Aufl., 1995.
So ist beispielsweise die übergroße Weite der Aufgabenumschreibung der Parteien im Parteingesetz, die, wie von Beyme selbst kritisch anmerkt, geradezu ein »Einfallstor« und eine »Einladung« zu »parteienstaatlicher Penetration der Gesellschaft« bilde (von Beyme, a.a.O., 43f.), nicht von einem anonymen Gesetzgeber, sondern von den Parteien und ihrer politischen Klasse selbst durchgesetzt worden, die dem Gesetzgeber die Feder geführt haben. Dieses Ausblenden des Wesentlichen findet seine Fortsetzung darin, daß von Beyme kein besonderes Problem darin sieht, daß die politische Klasse in eigener Sache entscheidet, die Oppositionskontrolle ausfällt und die Öffentlichkeitskontrolle und die parteiinterne Kontrolle geschwächt werden (siehe im einzelnen Kapitel 7 dieses Buchs), sondern diese Dinge weitgehend unerörtert läßt.
von Beyme, a.a.O., 194: Auswüchse seien »relativ rasch unter Kontrolle zu bringen«, weil die politische Klasse bei Durchsetzung und Verteidigung ihrer Privilegien »ohne Bundesgenossen in der Gesellschaft«, also allein auf sich gestellt sei. Diese Behauptung geht ebenso weit an der Wirklichkeit vorbei wie der Versuch ihrer Begründung. Daß Auswüchse leicht unter Kontrolle zu bringen seien, ist schon mit von Beymes eigenen Befunden etwa bei der Ämterpatronage (von Beyme, a.a.O., 60, 88) nicht in Einklang zu bringen. Und daß die politische Klasse ohne Bundesgenossen sei, wäre, selbst wenn es zuträfe, nicht entscheidend, weil sie keiner Bundesgenossen bedarf, sitzt sie doch als einzige Interessengruppe selbst direkt an den Hebeln der Macht und kann ihren Interessen durch Einkleiden in Gesetz, Haushaltsplan oder sonstige staatliche Maßnahmen zumindest äußere Legalität verschaffen, ohne daß sie dazu Verbündete bräuchte. Und daß die öffentliche Kontrolle ein ausreichendes Gegengewicht bilden könnte, verneint von Beyme selbst, wenn er an anderer Stelle die Kooperation der politischen Klasse mit vielen Medienangehörigen beispielreich beschreibt: von Beyme, a.a.O., 81ff. – Hinzu kommt, daß die politische Klasse sich auch durch Ausweitung der Parteipatronage in andere Schlüsselbereiche wie politische Bildung und Verwaltung immer größere und einflußreichere Kreise verpflichtet, so daß ein Gegenhalten gegen Fehlentwicklungen, von denen immer mehr Meinungsmultiplikatoren profitieren, immer schwieriger wird. Einen wichtigen Aspekt dieser Problematik hat der Staatsrechtslehrer Jochen A. Frowein mit seiner Kritik an der Stipendiumsvergabe durch staatsfinanzierte Parteistiftungen hervorgehoben, die er als »Systembruch« erkennt: »Wenn politische Parteien mit Programmen um Anhänger konkurrieren müssen, so sollten sie nicht in der Lage sein, Abhängigkeitsverhältnisse über Geldleistungen zu erzeugen«. Jochen A. Frowein, Die Macht, die übers Geld gebietet, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13.9.1996.
von Beyme erkennt zwar, daß das Hauptproblem der Politik in der Unfähigkeit liegt, »gewisse anstehende Probleme zu lösen« (a.a.O., 201), verkennt aber den Zusammenhang zwischen der mangelnden Problemlösungsfähigkeit und der Verfolgung von Eigeninteressen.
Greven, a.a.O., 276 (280).
Arthur Bentley, The Process of Government, Evanston/Ill. 1959 (Erstausgabe 1909); David B. Freeman, The Governmental Process, New York 1958.
Otto Stammer, Das Elitenproblem in der Demokratie (1951), in: Wilfried Röhrich (Hg.), »Demokratische« Elitenherrschaft, 1975, 192 (216f.); Rebenstorf, a.a.O., 41, 60.
Eric A. Nordlinger, On the Autonomy of the Democratic State, 1981.
Bei der Bestimmung und Einteilung der politischen Elite kann man zunächst von drei verschiedenen Kriterien ausgehen: der Reputation, der Beteiligung an politischen Entscheidungen und dem Innehaben bestimmter Positionen (Kaack, Geschichte, 664f.). Wir verwenden im folgenden einen an der Fruchtbarkeit der Problemerschließung orientierten Kriterienmix: Bei der Abgrenzung der »Elefanten« fragen wir nach den an Elefantenrunden Beteiligten, bei der weiteren Untergliederung der politischen Elite nach den formellen Positionen.
Waldemar Schreckenberger, Veränderungen im parlamentarischen Regierungssystem. Zur Oligarchisierung der Spitzenpolitiker der Parteien, Festschrift für Rudolf Morsey zum 65. Geburtstag, 1992, 133.
Kaack, Geschichte, 663, betont, daß es zu den Kennzeichen der Führungsspitze gehört, daß sie überwiegend auf mehreren Ebenen verankert ist.
Inwieweit diese in Großstädten auch von der Politik leben, ist noch zu klären.
Siehe auch den Katalog bei Herzog, Politische Karrieren, 1975, 234ff.
So unterteilt Kaack in drei Gruppen: 1. »die Führungsspitze«, die aber weiter ist als die von uns oben so genannten Elefanten, indem sie auch alle Bundesminister, den Bundestagspräsidenten und die Vizepräsidenten, alle Fraktionsvorsitzenden und ihre Stellvertreter, die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und die Mitglieder des engeren Fraktionsvorstandes dazuzählt. 2. »die engere Führungselite« (= Führungsspitze und Parlamentarische Staatssekretäre und die weiteren Mitglieder der Frakti onsvorstände). 3. »die gesamte Führungselite« (= engere Führungselite und Arbeitskreisvorsitzende der Fraktionen und ihre Stellvertreter, die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse und ihre Stellvertreter und die Obleute der Fraktionen in den Ausschüssen). (Kaack, Geschichte, 681.)
Siehe auch Kaack, Geschichte, 681, 683
Joseph A. Schumpeter, Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, Bern 1950 (Erscheinungsjahr der amerikanischen Erstveröffentlichung 1943), 443, 449.
Konrad Hesse, Die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien im modernen Staat (1957), Veröffentlichungen der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer, Band 17, S. 11ff.
Anthony Downs, Ökonomische Theorie der Demokratie, Tübingen 1968 (Erscheinungsjahr der amerikanischen Erstveröffentlichung unter dem Titel »An Economic Theory of Democracy« war 1957).
Zu den vielen Wenns und Abers, die diese ökonomischen Modellvorstellungen schon im Bereich der Wirtschaft in der Praxis provozieren, siehe von Arnim, Volkswirtschaftspolitik, 6. Aufl., 1997, Kapitel B.
Downs, An Economic Theory of Democracy, 1957, 25: »Every member of the team has exactly the same goals as every other.«
Ebda, 30: »Politicians in our model are motivated by the desire for power, prestige, and income, and by the love of conflict, i.e., the ›thrill of the game‹ common to many actions involving risk. However, they can obtain none of these desiderata except the last unless their party is elected to office.«
Zur Frage, wie realistisch diese Vorstellungen sind, siehe die Auffassung des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft Manfred J.M. Neumann, über die in einer Zeitung berichtet wurde: »Erst heute hätte die Ökonomie im vollen Ausmaß erkannt, erklärt Neumann, daß auch Politiker ihre Eigeninteressen verfolgen und zunächst einmal wiedergewählt werden wollen.« – »Die Politik funktioniert noch primitiver und noch interessengeleiteter, als sich das ein Theoretiker überhaupt vorstellen kann. Mehr Mißtrauen ist immer besser als zuwenig.« Zitiert nach Patrick Welter, Ratgeber für die Politik, Handelsblatt vom 22.1.1997, S. 8.
Besonders ausgeprägt Herbert Krüger, Allgemeine Staatslehre, 2. Aufl., 1996.
Isensee, Öffentlicher Dienst, in: Benda/Maihofer/Vogel (Hg.), 1994, Handbuch des Verfassungsrechts, 2. Aufl., 1526 (1535f.). Isensee entwickelt dort am Beispiel des öffentlichen Dienstes die Anforderungen an das Amt generell (S. 1534f.). Siehe auch Isensee/Krichhof (Hg.), Handbuch des Staatsrechts (HStR), Bd. I, § 13, S. 591 (632f.).
Siehe auch die Kritik von Schütt-Wetschky, Interessenverbände und Staat, 1997, 98.
Isensee, in: Isensee/Kirchhof (Hg.), HStR I, S. 627.
Isensee, Verfassungsrecht als politisches Recht, in: Isensee/Kirchhof (Hg.), HStR VII, § 162, S. 143ff.
Isensee (in HStR I § 13, S. 643) zitiert hier zustimmend einen Satz Georg Jellineks aus: Verfassungsänderung und Verfassungswandlung, 1906, 72.
Karl Albrecht Schachtschneider, Res publica – res populi. Grundlegung einer Allgemeinen Republiklehre, 1994.
Isensee, HStR VII, § 13, S. 620ff., 642ff.
Dazu ausführlich Crozier/Friedberg, Macht und Organisation. Die Zwänge kollektiven Handelns, Frankfurt a.M. 1979.
Insofern gilt es, das Systemdenken des Bielefelder Soziologen Niklas Luhmann, der die selbstreferentielle Eigensteuerung der Systeme herausgearbeitet hat und Steuerungsmöglichkeiten aus der übergreifenden Sicht der Allgemeinheit in Abrede stellt, vom Kopf auf die Füße zu stellen. Gelingt es, die Schlüsseldeterminanten eines Systems zu ermitteln, so ist über ihre Veränderung auch eine Umsteuerung möglich (systemische Steuerung).
Eingehende Analyse des Diätencoups zuletzt bei von Arnim, Das neue Abgeordnetengesetz. Inhalt, Verfahren, Kritik und Irreführung der Öffentlichkeit, 1997 (Speyerer Forschungsberichte 169).
Gesetzentwurf vom 27.6.1995, Bundestagsdrucksache 13/1825 vom 28.6.1995. Zur Kritik dieses Gesetzentwurfs eingehend von Arnim, »Der Staat sind wir!« Politische Klasse ohne Kontrolle? Das neue Diätengesetz, 1995.
BVerfGE 40, 296 (316f.).
So auch Hans-Jochen Vogel, Nachsichten, 1996, 454. – Eine bemerkenswerte (wirtschafts-)ethische Bewertung der Diätenregelung unternimmt Werner Lachmann in seinem Vortrag »Die Diätenregelung für Abgeordnete des Deutschen Bundestags. Versuch einer (wirtschafts-)ethischen Bewertung« vor dem wirtschaftsethischen Ausschuß des Vereins für Socialpolitik 1996 (zur Veröffentlichung vorgesehen).
Vgl. § 124 Gerichtsverfassungsgesetz, § 10 I Verwaltungsgerichtsordnung, § 4 I Arbeitsgerichtsordnung, § 10 I Finanzgerichtsordnung und § 38II Sozialgerichtsgesetz.
Daß die vorgesehene Formulierung des Art. 48III GG dem einfachen Gesetzgeber diese Möglichkeit eröffnet hätte, mußte auch der Vorsitzende des zuständigen Bundestagsausschusses, Dieter Wiefelspütz, einräumen, wenn er natürlich auch eine spätere Erhöhungsabsicht weit von sich wies. Bremer Nachrichten vom 15.9.1995.
Süssmuth, Protokoll der Bundestagssitzung vom 29.6.1995, S. 3853 D.
Bundestagsdrucksache 13/1825, Vorblatt.
Zwar war die Entschädigung ab 1977 zu versteuern, zugleich fiel aber der vorher zu entrichtende Eigenbeitrag des Abgeordneten zur Finanzierung seiner Altersrente in Höhe von 25 Prozent der Entschädigung weg. Auch der vom Verfassungsgericht geforderte Übergang zur »Vollalimentation« war nicht geeignet, die Verdoppelung zu legitimieren, weil – nach den Worten des Gerichts selbst – auch die vorherige niedrigere Entschädigung bereits eine »Vollalimentation« dargestellt hatte (BVerfGE 40, 296 [315]). Im übrigen ist das Gericht in einer späteren Entscheidung selbst von der Auffassung abgegangen, die Entschädigung müsse eine »Vollalimentation« sein (BVerfGE 76, 256 [340ff.]). Die von allen Seiten als zu üppig kritisierte Verdoppelung der Entschädigung im Jahre 1977, die auch erheblich über die Vorschläge einer eigens dafür eingesetzten Kommission (Beirat für Entschädigungsfragen unter Vorsitz des früheren Vorsitzenden des DGB Alfred Rosenberg, Bundestagsdrucksache 7/5531, S. 32ff. Zu seinen Vorschlägen von Arnim, »Der Staat sind wir!«, a.a.O., 77ff.) hinausging, war sicher ein wesentlicher Grund dafür, daß die Entschädigung in den folgenden Jahren zunächst nicht weiter angehoben wurde. Hinzu kam ein schlechtes verfassungsrechtliches Gewissen: Zu der Entschädigung von damals 7500DM kamen überaus großzügige und wirtschaftlich außerordentlich wertvolle, wenn auch schwer durchschaubare sonstige Ansprüche (steuerfreie Kostenpauschale, Übergangsgeld, Altersversorgung, unzureichende Anrechnungsvorschriften bei Mehrfachbezügen aus öffentlichen Kassen) und weiterhin zulässige oder jedenfalls nicht unterbundene faktische Einnahmen (»Spenden« und Lobbygeldzahlungen aus Wirtschaft und Verbänden). Es bestand Übereinstimmung unter Verfassungsrechtlern und Publizisten, daß diese »Nebenbezüge« in jedem Fall überzogen, wahrscheinlich sogar verfassungswidrig waren, und man erwartete alsbald ein weiteres Diätenurteil (zu dem es dann aber aus verfahrensrechtlichen Hindernissen nicht kam) – alles Faktoren, die den Bundestag seinerzeit nachhaltig zur Zurückhaltung gemahnten (dazu näher von Arnim, »Der Staat sind wir!«, a.a.O., 71, 77 m.w.N.).
Bericht der Kommission der Landtagsdirektoren vom 16.5.1989, 134ff.; von Arnim, Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, 1996, 253ff., 339ff.
Dies räumte am Ende, als das Scheitern der Gesetzentwürfe abzusehen war, auch Vizepräsident Klose in einem Interview mit der Chemnitzer Freien Presse vom 13.10.1995 ein. In einer Presseerklärung dieser Zeitung vom 12.10.1995 über das Interview heißt es: »Scharf kritisierte Klose die von Ältestenrat und Fraktionen vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf der Rechtsstellungskommission, deren Vorsitzender er ist. ›Im Parlament ist nicht mehr das angekommen, was die Kommission vorgeschlagen hatte‹, beklagte Klose.«
Vorschläge der sog. Rechtsstellungskommission des Ältestenrats des Bundestags unter Vorsitz des Vizepräsidenten Klose, veröffentlicht in Bundestagsdrucksache 13/1803 vom 26.6.1995. Dazu von Arnim, »Der Staat sind wir!«, a.a.O., 17ff.
Bemerkenswert aber die Kritik des FDP-Abgeordneten und Vizepräsidenten des Bundestags Burkhard Hirsch schon bei der ersten Beratung der Gesetzentwürfe am 29.6.1995 (Protokoll S. 3862): Die Koppelung würde nur »eine scheinbare Objektivität vorspiegeln, die es in Wirklichkeit nicht gibt, solange wir selbst die Beamten- oder Richtergehälter in ihrer Höhe bestimmen … Das Bundesverfassungsgericht hat einer solchen Automatik eindringlich und wiederholt und mit sorgfältiger Begründung widersprochen. Es ist lächerlich, genau das nun in die Verfassung hineinzuschreiben, gerade um dem Verfassungsgericht zu entgehen.«
von Arnim, Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, a.a.O., 332ff.
Mehrere Bundestagsabgeordnete wollten sich so wenig auf die Sache einlassen, daß sie das einschlägige Buch des Verfassers, das ihnen der Bund der Steuerzahler vor der abschließenden Beratung des Gesetzes im Bundestag übersandt hatte, zurückschickten oder die Annahme verweigerten.
Dazu Dietmar Nilgen, Vom neuen Feudaladel entmachtetes Volk, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13.10.1995 (Leserbrief): »So machen es sich auch Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth und einige Abgeordnete zu einfach, wenn sie Hans Herbert von Arnim diskreditieren und ihm vorwerfen, er mache das Parlament verächtlich. Der Speyerer Professor schreibt sachlich, kenntnisreich, belegt jede Aussage sehr sorgfältig und wird niemals ausfällig. Böten die Debattenbeiträge im Bundestag sein Niveau, genösse das Parlament ein höheres Ansehen. Warum widerlegen unsere Volksvertreter ihn nicht einfach mit klaren Gegenthesen? Leser Hanno Kaiser hat es in seinem Brief ›Nichts gegen Ermächtigungen‹ (FAZ vom 30. September) auf den Punkt gebracht: ›Der Zustand einer Demokratie zeigt sich nicht zuletzt darin, wie der Staat mit seinen Kritikern umgeht. Ein Wissenschaftler verdient eine Antwort – keine Drohung.‹«
dpa-Meldung vom 13.10.1996.
von Arnim, Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, a.a.O., 348ff. Die genannte Erhöhung der Altersversorgung betraf amtierende und ehemalige Abgeordnete. Für Abgeordnete, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes in den Bundestag eintreten, tritt möglicherweise eine Absenkung ein; endgültig läßt sich das erst absehen, wenn die für Beginn der nächsten Legislaturperiode, also ab 1998, angekündigte weitere Gesetzesänderung erfolgt sein wird.
Siehe auch Der Spiegel vom 6.11.1995, 36.
Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes des Bundes und des Europaabgeordnetengesetzes vom 19.6.1996, BGBl. I, S. 843.
Der Vorschlag, die Erhöhung zu verschieben, wurde zuerst von zwei bisher unbekannten Bundestagsabgeordneten, Hans-Werner Bertl (SPD) und Ulrich Petzold (CDU), gemacht (vgl. Bild-Zeitung vom 10.4.1996). Ein Gesetzentwurf der Grünen war zunächst auf Unterstützung der Vorsitzenden der anderen Bundestagsfraktionen gestoßen, fand in den Fraktionen der Union und der SPD dann aber keine mehrheitliche Zustimmung, so daß die Grünen ihn allein einbrachten (Bundestagsdrucksache 13/4667 vom 21.5.1996), was Gerald Häfner, dem zuständigen Abgeordneten der Grünen, massive Feindseligkeiten seiner Bundestagskollegen eintrug (vgl. Der Stern vom 15.5.1996, S. 174ff.). – Während die Grünen ursprünglich noch gefordert hatten, die zweite und dritte Erhöhungsstufe je um ein Jahr zu verschieben und auf die vierte Stufe zu verzichten, wurde im schließlichen Änderungsgesetz auf diesen Verzicht verzichtet.
BVerfGE 85, 265 (290ff.).
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Siehe aber die im Kapitel 4 angeführten Warnungen von Eschenburg, Sternberger und Herbert Wehner.
Siehe auch Werner Lachmann, Die Diätenregelung für Abgeordnete des Deutschen Bundestags, a.a.O.
Martin Kriele, Einführung in die Staatslehre. Die geschichtlichen Legitimitätsgrundlagen des demokratischen Staates, 5. Aufl., 1994, 235ff.
Gunther Nonnenmacher, Eine Lanze für die Politik, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8.1.1997, S. 1.
Michael Greven, Parteimitglieder, 1987, 196 (Hervorhebung durch Greven).
Heino Kaack, Das System der Selbstversorger, Die Zeit vom 26.10.1984. Selbst Ende der 60er Jahre hatten Politiker bereits angegeben, daß sich bei Übernahme ihrer ersten hauptberuflichen Position in 47 Prozent der Fälle ihre finanzielle Situation verbessert habe und sie in 37 Prozent der Fälle zumindest gleichgeblieben sei (Dietrich Herzog, Politische Karrieren, 1975, 189). Inzwischen hat ein überproportionaler Schub jedenfalls der Abgeordnetenbezahlung (und -versorgung) stattgefunden.
Siehe von Arnim, Die finanziellen Privilegien von Ministern in Deutschland, 1992 (Nr. 74 der Schriftenreihe des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler).
Näheres bei von Arnim, Staat ohne Diener, Taschenbuchausgabe 1995, 218ff.
Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern wurden die Änderungen mit Wirkung auch für die amtierenden Minister in Kraft gesetzt. Gleiches gilt für Hamburg, jedenfalls soweit die Privilegien im Jahre 1992 beseitigt wurden.
Siehe von Arnim, Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, a.a.O., 123ff., 137ff.
Einige Landesverfassungen gehen auch heute noch erkennbar von der Neben- oder Ehrenamtlichkeit des Mandats aus. Dazu von Arnim, ebda, 213, 235.
In Hamburg ist durch die jüngste Verfassungs- und Gesetzesänderung zwar die Ehrenamtlichkeit aus der Verfassung gestrichen worden, jedoch bleibt es vom organisatorischen Ablauf der Parlamentsarbeit her für die Abgeordneten möglich, ihren Beruf fortzuführen.
Dazu, daß das Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 296; dazu Peter Häberle, Freiheit, Gleichheit und Öffentlichkeit des Abgeordnetenstatus, Neue Juristische Wochenschrift 1976, 537) nicht etwa zur Einführung der staatsfinanzierten Vollversorgung und schon gar nicht zur Überversorgung nötigte, von Arnim, Zweitbearbeitung des Art. 48GG im Bonner Kommentar (1980), Rn 129ff.; ders., Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, a.a.O., 254ff. Im übrigen hat das Gericht selbst bereits in seinem Diätenurteil die seinerzeit im Saarland bestehende Entschädigung von netto 3000DM ausdrücklich als »Vollalimentation« charakterisiert (BVerfGE 40, 296 [315]. Darüber hinaus hat das Gericht sich in einer späteren Entscheidung auch hinsichtlich der »Vollalimentation« korrigiert und betont, es gebe selbst für Bundestagsabgeordnete nicht unbedingt einen Anspruch auf »Vollalimentation« (BVerfGE 76, 256 [340ff.]).
Hermann Eicher, Der Machtverlust der Landesparlamente, 1988. Vgl. auch von Arnim, Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, a.a.O., 227ff.
von Arnim, ebda, 328ff.
Albert Janssen, Der Landtag im Leineschloß – Entwicklungslinien und Zukunftsperspektiven, in: Präsident des Niedersächsischen Landtags, Rückblicke – Ausblicke, 1992, 15 (31).
Auch die ansonsten eher zurückhaltende Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts (»Kissel-Kommission«) hat in ihrem Bericht vom 3.6.1993, Bundestagsdrucksache 12/5020, S. 10, Zweifel geäußert, »ob die Tätigkeit eines Landtagsabgeordneten generell als so umfassend anzusehen ist, daß sie als Ausübung eines ›Hauptberufs‹ gewertet werden muß«.
Näheres bei von Arnim, Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, a.a.O., 238ff.
BVerfGE 48, 64.
Dazu gehörte auch die Einsetzung eines Beratergremiums durch den Bundestag, das seinen Bericht 1990 vorlegte (Bundestagsdrucksache 11/7348), aber nach Organisation und Arbeitsweise vom Bundestag abhängig war, nur Erhöhungen vorschlug, ohne die Strukturmängel zu erwähnen, und auch nicht auf die Gründe für die früheren »Nullrunden« einging (Näheres bei von Arnim, »Der Staat sind wir!«, a.a.O., 86ff.). Als offensichtlich geworden war, daß ein derartig einseitiger Bericht keine tragfähige Grundlage für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes des Bundes abgeben konnte, setzte Bundestagspräsidentin Süssmuth 1992 eine zweite Diätenkommission unter Vorsitz des Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts Kissel ein, die ihren Bericht 1993 vorlegte (Bundestagsdrucksache 12/5020). Der dann eingebrachte Gesetzentwurf blieb, was den Abbau von Privilegien anlangt, allerdings erheblich hinter den Empfehlungen der Kommission zurück, z.B. beim Abbau der Kostenpauschale (siehe ebda, S 349), des Übergangsgeldes (ebda, S. 339) und der Altersversorgung (ebda, S. 339ff.), obwohl die Kommission im Bewußtsein, daß dem Bundestag in eigener Sache ohnehin das letzte Wort verbleibt, bei ihren Empfehlungen bereits erhebliche Kompromisse hinsichtlich der Wünsche des Bundestags gemacht hatte (vgl. z.B. Der Spiegel Nr. 20 vom 17.5.1993, S. 21). – Unzutreffend war die Behauptung der früheren Präsidentin des Bundes der Steuerzahler und jetzigen Bundestagsabgeordneten Susanne Tiemann, der Gesetzentwurf entspreche den Empfehlungen der Kissel-Kommission, auch wenn dies »die Bürger in diesem Land nicht so recht einsehen können« (stenographischer Bericht der Bundestagssitzung vom 21.9.1995, S. 4600).
von Arnim, »Der Staat sind wir!«, a.a.O.; ders., Das neue Abgeordnetengesetz, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1233ff.; ders., Das neue Abgeordnetengesetz. Inhalt, Verfahren, Kritik und Irreführung der Öffentlichkeit, 1997 (Heft 169 der Speyerer Forschungsberichte); ders., Misleading the German Public: The New Bundestag Law on Parliamentarians, German Politics 1997, 58ff.
Näheres bei von Arnim, »Der Staat sind wir!«, a.a.O.; ders., Das neue Abgeordnetengesetz, 1997 (Heft 169 der Speyerer Forschungsberichte).
Näheres bei von Arnim, Der Staat als Beute, a.a.O.; ders., Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, a.a.O.
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 6.4.1967, BGBl. I S. 396.
Dazu Hans Meyer, Die Stellung der Parlamente in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hg.), Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, 1989, 117 (132ff.); von Arnim, Der Staat als Beute, a.a.O., 200ff.
Stand: Frühjahr 1996.
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) vom 24.7.1974, BGBl. I S. 1538.
FAZ-Magazin vom 8.1.1993.
Ähnlich der Titel des Zeitungsbeitrags: von Arnim, Verdienen die Politiker, was sie verdienen?, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.6.1992.
Die »Endstufe« der Besoldungsgruppe als Bezugsgröße wird nur bei Gehältern der Besoldungsgruppe A, nicht bei den Festgehältern der Besoldungsgruppe B relevant, z.B. nicht bei höheren Ministerialbeamten.
Cecior, in: Schütz, Beamtenrecht, 5. Aufl. (Januar 1992), § 14 Beamtenversorgungsgesetz, Erläuterung 1b.
Bericht des Bundestagsinnenausschusses zu § 7, Bundestagsdrucksache 7/5165, S. 7.
Wolfgang Junker, Das Beamtenversorgungsgesetz – kritisch betrachtet, ZBR1976, 293 (298).
Vgl. Der Spiegel vom 9.10.1995, 61ff. – Die Überversorgung der politischen Beamten hatte auch deshalb verheerende Weiterungen, weil sie z.B. in Hessen und Hamburg Abgeordnete und Minister (Senatoren) verleitete, in eigener Sache ähnliche Übertreibungen zu beschließen. Dazu von Arnim, Der Staat als Beute, a.a.O., 209.
Michael Greven, a.a.O., 196.
Wilhelm Hennis, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11.3.1996, S. 9 (bei Besprechung eines Aufsatzes von Hans Meyer).
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18.6.1993.
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15.7.1991.
Neue Osnabrücker Zeitung vom 21.2.1992.
Zum Bundestag siehe auch Hans Apel, Die deformierte Demokratie, 1991, 270f.
Hinzu kommen die 40 Mitglieder des kalifornischen Senats.
Bayern kennt diese Einrichtung nicht, dafür sind dort aber Staatssekretäre Mitglieder der Regierung.
Siehe für den Bund Heino Kaack, Geschichte und Struktur des deutschen Parlamentarismus, 1971, 565, 570f.
Ebda, 595ff., 694.
Wenn ein Landesverband von kommunalen Wählergemeinschaften Kandidaten für Landtagswahlen aufstellt, wie dies 1997 für Bayern angekündigt wurde, wird der Verband damit nach der Definition des Parteibegriffs in § 2 Parteiengesetz automatisch zur »Partei«.
BVerfGE 41, 399 (402).
Solche Berechnungen der CDU hat für Rheinland-Pfalz Helmut Kohl vor der Bundestagswahl 1957 in einem Aufsatz behandelt: Helmut Kohl, Die Nominierung der Kandidaten in Rheinland-Pfalz, in: Karlheinz Kaufmann/Helmut Kohl/Peter Molt, Die Auswahl der Bundestagskandidaten 1957 in zwei Bundesländern, 1961, 147ff.
Kaack, 1971, a.a.O., 622: »Hauptfunktion der Landeslisten ist die Absicherung derjenigen Direktkandidaten, die nicht in stabilen oder aussichtsreichen Wahlkreisen aufgestellt sind … Etwa 200 Abgeordnete des 6. Deutschen Bundestags zogen über die Absicherung auf der Landesliste in das Parlament ein, obwohl sie im Wahlkreis unterlagen.« Dies galt für die SPD uneingeschränkt. Sie sicherte bei der Wahl zum 6. Bundestag »alle Abgeordneten, die in umstrittenen Wahlkreisen aufgestellt waren, auf der Landesliste ab«.
Heino Kaack, Wer kommt in den Bundestag?, 1969; Marc Reichel, Das demokratische Offenheitsprinzip und seine Anwendung im Recht der politischen Parteien, 1996, 85; Lorenz Kaiser, Einführung begrenzt offener Listen für die Abgabe der Zweitstimme bei der Bundestagswahl, 1982, 116ff.
Gerhard Leibholz, Strukturprobleme der modernen Demokratie, Neuausgabe 1974 der 3. Aufl., 109f.
Leibholz, Die Reform des Wahlrechts, Veröffentlichungen der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer, Bd. 7 (1932), 159 (270).
Näheres bei von Arnim, Staat ohne Diener, a.a.O., Kapitel 2, Abschnitt IV.
So läßt z.B. Klaus von Beyme die Frage in seinem Buch über »Die politische Klasse im Parteienstaat«, 1993, 2. Aufl., 1995, unbehandelt. Heino Kaack hat in seinem monumentalen Standardwerk über »Geschichte und Struktur des deutschen Parteiensystems« (1971) zwar die Nominierungsprozesse ausführlich und in der Struktur auch heute noch gültig dargestellt, eine umfassende Bewertung des soziologischen Materials unter den Gesichtspunkten der Offenheit und Chancengleichheit des Wettbewerbs fehlt aber bisher. Ansätze immerhin bei Göttrik Wewer (Hg.), Parteienfinanzierung und politischer Wettbewerb, 1990; Bernhard Boll, Parliamentary Incumbents in Germany: No Matter of Choice?, in: Albert Somit/Rudolf Wildenmann/Bernhard Boll/Andrea Römmele (Hg.), The Victorious Incumbent: A Threat to Democracy?, 1994, 150ff.; Marc Reichel, Das demokratische Offenheitsprinzip und seine Anwendung im Recht der politischen Parteien, 1996.
Gallagher/M. Marsh (Hg.), Candidate Selection in Comparative Perspective. The Secret Garden of Politics, London u.a. 1988.
Siehe aber das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 4.5.1993 (NVwZ 1993, 1083ff.). Dazu Karl Albrecht Schachtschneider, Res publica – res populi, 1994, 1120f.
Karlheinz Niclauß, Vier Wege zur unmittelbaren Bürgerbeteiligung, Aus Politik und Zeitgeschichte B 14/97 vom 28.3.1997, 3 (9ff.).
Bodo Zeuner, Wahlen ohne Auswahl, a.a.O., 181.
Scheuch/Scheuch, Cliquen, Klüngel und Karrieren, a.a.O., 80.; dies., Bürokraten in Chefetagen, 1995, 202ff.
Rainer-Olaf Schultze, Kandidatenauswahl, in: Kurt Sontheimer/Hans H. Röhring (Hg.), Handbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 1977, 302 (308).
Bodo Zeuner, Kandidatenaufstellung, a.a.O., 1970, 100ff.
Zeuner, ebda, 102ff.; Dietrich Herzog, Politische Karrieren, a.a.O., 83ff.
Stefan Holl, Landespolitiker: eine weitgehend unbeachtete Elite, in: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hg.), Eliten in der Bundesrepublik Deutschland, 1990, 76 (79, 88). Neuere Zusammenfassung bei Kerstin Burmeister, Die Professionalisierung der Politik, 1993, 68f.
Im Durchschnitt waren es 10,4 Jahre.
Rolf Paprotny, Der Alltag der niedersächsischen Landtagsabgeordneten, 1995, 105f.
Rainer-Olaf Schultze, a.a.O., 306. Ähnlich Hartmut Klatt, Die Verbeamtung der Parlamente, Aus Politik und Zeitgeschichte B 44/80, S. 25 (33).
Klemens Kremer, Der Weg ins Parlament. Kandidatur zum Bundestag, 1982, 67.
Zeuner, Kandidatenaufstellung, a.a.O., 104.
Kaack, Geschichte, a.a.O., 622f., 637. – Inwieweit dies bei den Grünen auch heute noch anders ist (so Burmeister, a.a.O., 68, unter Hinweis auf Quellen von Mitte der 80er Jahre), wäre zu überprüfen.
Hartmut Klatt, Die Verbeamtung der Parlamente, a.a.O., 33f.
Theodor Eschenburg, Staat und Gesellschaft in Deutschland, 1965, 508.
Kaack, 1971, a.a.O., 612; ders., Wer kommt in den Bundestag?, a.a.O., 73; Bodo Zeuner, Kandidatenaufstellung, a.a.O., 91ff.; Bernhard Boll, Parliamentary Incumbents in Germany: No Matter of Choice?, a.a.O., 150 (169): »If the incumbent decides to run for re-election, re-nomination is virtually a certainty.«
Wolfgang Rudzio, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl., 1996, 170. Die Angaben beziehen sich zwar auf die Bundestagswahl 1965. Doch »obwohl es hier an neueren Untersuchungen mangelt, dürfen ähnliche Verhältnisse auch für die Gegenwart angenommen werden«. So Rudzio, a.a.O.
So z.B. Klaus von Dohnanyi, Parteienstaat in der Kritik: Schlechte Noten für die politische Klasse, in: Demokratie in der Krise. Ein Zeit-Symposium zum 75. Geburtstag von Helmut Schmidt. Zeit-Punkte, Nr. 1/1994, S. 53: Politik sei »der risikoreichste Beruf, den es für tüchtige junge Leute gibt, risikoreicher als Wissenschaft, als Wirtschaft, risikoreicher als jede andere Tätigkeit«.
Bodo Zeuner, Kandidatenaufstellung, a.a.O., 125–127; Kaack, Geschichte, a.a.O., 612f.
So das Ergebnis eines seit 1994 an der Technischen Universität Dresden laufenden Forschungsprojekts von Werner J. Patzelt (dfd I/97, S. 7f.).
Hartmut Klatt, Die Verbeamtung der Parlamente, a.a.O., 34.
Paprotny, a.a.O., 74.
Ebda, 74, 77.
Ebda, 92.
Herzog, Politische Karrieren, a.a.O., 85ff. Für den Bereich der Landtagsabgeordneten Holl, a.a.O., 86ff.
Scheuch/Scheuch, Bürokraten in den Chefetagen, a.a.O., 145.
Boll, a.a.O., 160.
Werner J. Patzelt, Das Amtsverständnis des Abgeordneten, Aus Politik und Zeitgeschichte B 21–22/1991 vom 17.5.1991, S. 25ff.
Kremer, a.a.O., 32; Kaack, Parteiensystem, a.a.O., 613.
Paprotny, a.a.O., 95: »Oppositionspolitikerinnen und -politiker arbeiten in diesem Sinne weitgehend für den Papierkorb.«
Kaack, Parteiensystem, a.a.O., 613.
Paprotny, a.a.O., 92.
So bereits von Arnim, Zweitbearbeitung des Art. 48GG im Bonner Kommentar (1980), Rn 27.
von Arnim, Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, a.a.O., 179.
Ebda, 182f.
Ebda, 279.
Ebda, 184.
Steffen Reiche, SPD2000 – Die tapfere Illusion, 1993, in: Karlheinz Blessing (Hg.), SPD2000, 1993, 91.
BVerfGE 84, 264 (Leitsatz 2b).
Siehe von Arnim, Demokratie vor neuen Herausforderungen, Zeitschrift für Rechtspolitik 1995, 340 (350).
Bernhard Boll, Parliamentary Incumbents in Germany, a.a.O., 176.
§ 4 der Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestags in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.9.1995 (BGBl. 1 S. 1246).
Landgericht Bonn, Urteil vom 16.2.1987, S. 428.
So Bericht und Antrag des Untersuchungsausschusses »Indirekte Parteienfinanzierung«, Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 9/4580 vom 26.6.1987, Sondervotum der SPD-Abgeordneten, S. 469.
Bericht und Antrag des Untersuchungsausschusses »Indirekte Parteienfinanzierung«, Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 9/4580, 273. Siehe auch Christine Landfried, Parteifinanzen und politische Macht, 2. Aufl., 1994, 144ff.
BVerfGE 40, 296 (328).
Bundestagsdrucksache 7/5531, S. 26f., und 7/5903, S. 7.
Die Rechtsprechung hat diese steuerrechtliche Benachteiligung von Herausforderern bisher gebilligt. Bundesfinanzhof, Urteil vom 8.12.1987, Bundessteuerblatt 1988II, S. 433; Bundesverfassungsgericht, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, S. 532. M.E. liegt der Verstoß gegen den hier anzuwendenden strengen Gleichheitssatz auf der Hand.
Näheres bei von Arnim, Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, a.a.O., 72ff., 312ff. m.w.N.
Die Hervorhebung der drei Wörter »und ihre Mitglieder« findet sich im Gesetzestext natürlich nicht.
von Arnim, Die Partei, der Abgeordnete und das Geld, a.a.O., 149ff. m.w.N.