Umweltrecht
- Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgesundheitsorganisation, Regionalbüro für Europa, über den Sitz des Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit - Büro Bonn, WHO-Regionalbüro für Europa
- Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Umweltbundesamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, der Trennungsgeldverordnung, dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Umweltbundesamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, der Trennungsgeldverordnung, dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen
- I. Erlass von Widerspruchsbescheiden
- II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- III. Schlussvorschriften
- Schlussformel
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung
- I.
- II.
- III.
- IV.
- Schlussformel
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen
- I.
- II.
- III.
- IV.
- Schlussformel
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV)
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV)
- I.
- II.
- III.
- IV.
- Schlussformel
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- I.
- II.
- III.
- IV.
- Schlußformel
- Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Umweltkonferenz-Gedenkmünze)
- Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Umweltkonferenz-Gedenkmünze)
- ----
- Schlußformel
- Abbildung der Münze
- Erste Verordnung zu Änderungen der Anlagen III und IV zum Übereinkommen von 1992 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung)
- Erste Verordnung zu Änderungen der Anlagen III und IV zum Übereinkommen von 1992 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung)
- Eingangsformel
- Art 1
- Art 2
- Art 3 (weggefallen)
- Art 4 (weggefallen)
- Art 5
- Art 6 Entsorgung von Schiffsabfällen
- Art 7 (weggefallen)
- Art 8
- Art 9 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Vertrieb und Rücknahme von Batterien
- § 3 Verkehrsverbote
- § 4 Anzeigepflichten der Hersteller
- § 5 Rücknahmepflichten der Hersteller
- § 6 Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien
- § 7 Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
- § 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
- § 9 Pflichten der Vertreiber
- § 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
- § 11 Pflichten des Endnutzers
- § 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
- § 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 14 Verwertung und Beseitigung
- § 15 Erfolgskontrolle
- § 16 Sammelziele
- Abschnitt 3 Kennzeichnung, Hinweispflichten
- § 17 Kennzeichnung
- § 18 Hinweispflichten
- Abschnitt 4 Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
- § 19 Beauftragung Dritter
- § 20 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 21 Vollzug
- Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
- § 22 Bußgeldvorschriften
- § 23 Übergangsvorschriften
- Anlage zu § 17
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
- § 4 Produktkonzeption
- § 5 Einrichten der Gemeinsamen Stelle
- § 6 Registrierung
- § 7 Finanzierungsgarantie
- § 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
- § 9 Kennzeichnung
- Abschnitt 3 Sammlung und Rücknahme
- § 10 Getrennte Erfassung
- § 11 Verordnungsermächtigungen
- Unterabschnitt 1 Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten
- § 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
- § 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
- § 16 Rücknahmepflicht der Hersteller
- § 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber
- § 18 Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
- Unterabschnitt 2 Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte
- § 19 Rücknahme durch den Hersteller
- Abschnitt 4 Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung
- § 20 Behandlung und Beseitigung
- § 21 Zertifizierung
- § 22 Verwertung
- § 23 Anforderungen an die Verbringung
- § 24 Verordnungsermächtigungen
- Abschnitt 5 Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
- § 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der Hersteller sowie deren Bevollmächtigter, der Vertreiber und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
- § 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 27 Mitteilungspflichten der Hersteller
- § 28 Informationspflichten der Hersteller
- § 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber
- § 30 Mitteilungspflichten der entsorgungspflichtigen Besitzer nach § 19
- Abschnitt 6 Gemeinsame Stelle
- § 31 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
- § 32 Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
- § 33 Befugnisse der Gemeinsamen Stelle
- § 34 Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
- § 35 Organisation der Gemeinsamen Stelle
- Abschnitt 7 Zuständige Behörde
- § 36 Zuständige Behörde
- § 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
- § 38 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
- § 39 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Abschnitt 8 Beleihung
- § 40 Ermächtigung zur Beleihung
- § 41 Aufsicht
- § 42 Beendigung der Beleihung
- Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
- § 43 Beauftragung Dritter
- § 44 Widerspruch und Klage
- § 45 Bußgeldvorschriften
- § 46 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
- Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1)
- Anlage 3 (zu § 9 Absatz 2)
- Anlage 4 (zu § 20 Absatz 2)
- Anlage 5 (zu § 20 Absatz 2 Satz 4)
- Anlage 6 (zu § 23 Absatz 1)
- Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes
- Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4 (weggefallen)
- § 5 (weggefallen)
- Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)
- Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 4 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Ausstellen
- § 5 Informationspflichten
- § 6 CE-Kennzeichnung
- § 7 Marktüberwachung
- § 8 Meldeverfahren
- § 9 Veröffentlichung von Informationen
- § 10 Beauftragte Stelle
- § 11 Zugelassene Stellen
- § 12 Weitere Aufgaben der beauftragten Stelle
- § 13 Bußgeldvorschriften
- § 14 Anpassung von Rechtsverordnungen
- § 15 Inkrafttreten
- Anlage (zu § 4 Abs. 1 Nr. 3)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG)
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Allgemeine Pflichten
- § 4 Abbaubarkeit von Tensiden
- § 5 Höchstmengen von Phosphorverbindungen
- § 6 Weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Inhaltsstoffen
- § 7 Anhörung beteiligter Kreise
- § 8 Kennzeichnung, Veröffentlichung des Datenblattes über Inhaltsstoffe
- § 9 Angabe der Wasserhärtebereiche
- § 10 Übermittlung von Daten zu medizinischen Zwecken
- § 11 Verzeichnis anerkannter Labors
- § 12 Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
- § 13 Überwachung
- § 14 Behördliche Anordnungen
- § 15 Bußgeldvorschriften
- § 16 Gebühren und Auslagen
- § 17 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen
- Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung
- Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 5 Feststellung der UVP-Pflicht
- § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
- § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben
- § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
- § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
- § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
- § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
- § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
- Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
- § 16 UVP-Bericht
- § 17 Beteiligung anderer Behörden
- § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
- § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
- § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
- § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
- § 24 Zusammenfassende Darstellung
- § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
- § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
- § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
- § 28 Überwachung
- Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
- § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
- § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
- § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
- § 32 Verbundene Prüfverfahren
- Teil 3 Strategische Umweltprüfung
- Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
-
-
-
-
- § 33 Strategische Umweltprüfung
- § 34 Feststellung der SUP-Pflicht
- § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
- § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
- § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht
- Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
- § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
- § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens
- § 40 Umweltbericht
- § 41 Beteiligung anderer Behörden
- § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
- § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
- § 45 Überwachung
- § 46 Verbundene Prüfverfahren
- Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
- § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
- § 48 Raumordnungspläne
- § 49 Raumordnungsverfahren
- § 50 Bauleitpläne
- § 51 Bergrechtliche Verfahren
- § 52 Landschaftsplanungen
- § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
- Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
- Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates
- § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
- § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
- § 57 Übermittlung des Bescheids
- § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
- § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
- Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
- § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
- § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
- § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
- § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
- Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften
- § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen
- Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung
- § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
- § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung
- § 68 Überwachung
- § 69 Bußgeldvorschriften
- Teil 7 Schlussvorschriften
- § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
- § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 74 Übergangsvorschrift
- Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben"
- Anlage 2 Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung
- Anlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anlage 4 Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anlage 5 Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"
- Anlage 6 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung
- Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG)
- Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG)
- § 1 Verhältnis zu anderen Vorschriften
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Anwendungsbereich
- § 4 Informationspflicht
- § 5 Gefahrenabwehrpflicht
- § 6 Sanierungspflicht
- § 7 Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde
- § 8 Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen
- § 9 Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen
- § 10 Aufforderung zum Tätigwerden
- § 11 Rechtsschutz
- § 12 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 13 Zeitliche Begrenzung der Anwendung
- § 14 Übergangsvorschrift zu Anlage 1
- Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten
- Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen
- Anlage 3 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte
- Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG)
- Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG)
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Rechtsbehelfe von Vereinigungen
- § 3 Anerkennung von Vereinigungen
- § 4 Verfahrensfehler
- § 5 Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren
- § 6 Klagebegründungsfrist
- § 7 Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen
- § 8 Überleitungsvorschrift
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen
- Erster Abschnitt Genehmigungsbedürftige Anlagen
- § 4 Genehmigung
- § 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
- § 6 Genehmigungsvoraussetzungen
- § 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen
- § 8 Teilgenehmigung
- § 8a Zulassung vorzeitigen Beginns
- § 9 Vorbescheid
- § 10 Genehmigungsverfahren
- § 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
- § 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung
- § 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
- § 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen
- § 14a Vereinfachte Klageerhebung
- § 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- § 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- § 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- § 17 Nachträgliche Anordnungen
- § 18 Erlöschen der Genehmigung
- § 19 Vereinfachtes Verfahren
- § 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung
- § 21 Widerruf der Genehmigung
- Zweiter Abschnitt Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
- § 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- § 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- § 23a Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
- § 23b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren
- § 23c Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz
- § 24 Anordnungen im Einzelfall
- § 25 Untersagung
- § 25a Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
- Dritter Abschnitt Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
- § 26 Messungen aus besonderem Anlass
- § 27 Emissionserklärung
- § 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
- § 29 Kontinuierliche Messungen
- § 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
- § 29b Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen
- § 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
- § 31 Auskunftspflichten des Betreibers
- Dritter Teil Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
- Erster Abschnitt Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
- § 32 Beschaffenheit von Anlagen
- § 33 Bauartzulassung
- § 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
- § 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen
- § 36 Ausfuhr
- § 37 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
- Zweiter Abschnitt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
- § 37a Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs; Treibhausgasminderung
- § 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen
- § 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten
- § 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen
- § 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
- § 37f Berichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse
- § 37g Bericht der Bundesregierung
- Vierter Teil Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
- § 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
- § 39 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
- § 40 Verkehrsbeschränkungen
- § 41 Straßen und Schienenwege
- § 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
- § 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung
- Fünfter Teil Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung, Lärmminderungspläne
- § 44 Überwachung der Luftqualität
- § 45 Verbesserung der Luftqualität
- § 46 Emissionskataster
- § 46a Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
- Sechster Teil Lärmminderungsplanung
- § 47a Anwendungsbereich des Sechsten Teils
- § 47b Begriffsbestimmungen
- § 47c Lärmkarten
- § 47d Lärmaktionspläne
- § 47e Zuständige Behörden
- § 47f Rechtsverordnungen
- Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften
- § 48 Verwaltungsvorschriften
- § 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
- § 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
- § 49 Schutz bestimmter Gebiete
- § 50 Planung
- § 51 Anhörung beteiligter Kreise
- § 51a Kommission für Anlagensicherheit
- § 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
- § 52 Überwachung
- § 52a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
- § 52b Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
- § 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
- § 54 Aufgaben
- § 55 Pflichten des Betreibers
- § 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
- § 57 Vortragsrecht
- § 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
- § 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten
- § 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten
- § 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
- § 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
- § 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- § 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
- § 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
- § 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 62 Ordnungswidrigkeiten
- §§ 63 bis 65 (weggefallen)
- Achter Teil Schlussvorschriften
- § 66 Fortgeltung von Vorschriften
- § 67 Übergangsvorschrift
- § 67a Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
- §§ 68 bis 72 (Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)
- § 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
- Anlage (zu § 3 Abs. 6) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
- Gesetz zur Anwendung des Umweltauditgesetzes und seiner Rechtsverordnungen auf die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung
- Gesetz zur Anwendung des Umweltauditgesetzes und seiner Rechtsverordnungen auf die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681EG und 2006/193/EG (Umweltauditgesetz - UAG)
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681EG und 2006/193/EG (Umweltauditgesetz - UAG)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3
- Teil 2 Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie Aufsicht; Beschränkung der Haftung
- Abschnitt 1 Zulassung
- § 4 Anforderungen an Umweltgutachter
- § 5 Zuverlässigkeit
- § 6 Unabhängigkeit
- § 7 Fachkunde
- § 8 Fachkenntnisbescheinigung
- § 9 Zulassung als Umweltgutachter
- § 10 Zulassung als Umweltgutachterorganisation
- § 10a Ausländische Unterlagen und Nachweise; Verfahren
- § 11 Bescheinigungs- und Zulassungsverfahren
- § 12 Mündliche Prüfung
- § 13
- § 14 Zulassungsregister
- Abschnitt 2 Aufsicht
- § 15 Überprüfung von Umweltgutachtern, Umweltgutachterorganisationen und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen
- § 16 Anordnung, Untersagung
- § 17 Rücknahme und Widerruf von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung
- § 18 Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 19 Verbot der Validierung von Umwelterklärungen
- § 20 Aufsichtsverfahren
- Abschnitt 3 Umweltgutachterausschuss, Widerspruchsbehörde
- § 21 Aufgaben des Umweltgutachterausschusses
- § 22 Mitglieder des Umweltgutachterausschusses
- § 23 Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Umweltgutachterausschusses
- § 24 Widerspruchsbehörde
- § 25 Widerspruchsverfahren
- § 26 Geschäftsstelle
- § 27 Rechtsaufsicht
- Abschnitt 4 Zuständigkeit
- § 28 Zulassungsstelle
- § 29 Aufsicht über die Zulassungsstelle
- Abschnitt 5 Beschränkung der Haftung
- § 30 Beschränkung der Haftung
-
-
-
- Teil 3 Registrierung geprüfter Organisationen, Kosten, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- Abschnitt 1 Registrierung geprüfter Organisationen
- § 32 EMAS-Register
- § 33 Registrierung im EMAS-Register
- § 34 Verlängerung der EMAS-Registrierung, Verfahren bei Verstößen, Streichung und vorübergehende Aufhebung der Registrierung
- § 35 Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2 Kosten und Bußgeldvorschriften
- § 36 Gebühren und Auslagen
- § 37 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 38 Übergangsvorschriften
- § 39
- Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag (Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz)
- Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag (Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz)
- § 1 Ziel des Gesetzes
- § 2 Begriffsbestimmungen, Gebote und Verbote
- § 3 Allgemeine Genehmigungspflicht
- § 4 Allgemeines Verfahren
- § 5 Verhütung der Meeresverschmutzung
- § 6 Forschungstätigkeiten
- § 7 Genehmigungsverfahren mit Umwelterheblichkeitsprüfung
- § 8 Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 9 Öffentliche Auslegung, Einwendungen
- § 10 Unterrichtung der Parteien des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag und des Ausschusses für Umweltschutz
- § 11 Beratung durch eine Konsultativtagung der Vertragsparteien des Antarktis-Vertrages
- § 12 Genehmigung nach Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 13 Unterrichtung Dritter
- § 14 Überwachung und Überprüfung
- § 15 Regelmäßige Unterrichtungen
- § 16 Umweltverträglichkeitsprüfungen anderer Vertragsparteien
- § 17 Erhaltung der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt
- § 18 Verbringen von Tieren und Pflanzen in die Antarktis
- § 19 Ausfuhrüberwachung
- § 20 Verbringen von Stoffen und Erzeugnissen
- § 21 Grundsätze der Vermeidung und Entsorgung von Abfällen
- § 22 Entfernung von Abfällen aus der Antarktis
- § 23 Abfallverbrennung
- § 24 Entsorgung flüssiger Abfälle
- § 25 Feldlager
- § 26 Abfallagerung
- § 27 Arbeitsstätten und Abfallagerstätten
- § 28 Planung
- § 29 Schutz und Verwaltung von Gebieten, historischen Stätten und Denkmälern
- § 30 Genehmigungen
- § 31 Verwaltungspläne
- § 32 Bergbauverbot
- § 33 Schulung
- § 34 Inspektionen
- § 35 Gebühren- und Auslagenregelung
- § 36 Bußgeldvorschriften
- § 37 Strafvorschriften
- § 38 Einziehung
- § 39 Schiedsverfahren
- § 40 Berichtspflicht
- § 41 Notfälle
- § 42 Inkrafttreten
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"
- § 1 Errichtung und Rechtsform
- § 2 Aufgabe
- § 3 Rechnungsprüfung
- § 4 Berlin-Klausel
- § 5 Inkrafttreten
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Nebenprodukte
- § 5 Ende der Abfalleigenschaft
- Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
- Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
- § 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
- § 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
- § 9 Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot
- § 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
- § 11 Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
- § 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
- § 13 Pflichten der Anlagenbetreiber
- § 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
- Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
- § 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung
- § 16 Anforderungen an die Abfallbeseitigung
- Abschnitt 4 Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
- § 17 Überlassungspflichten
- § 18 Anzeigeverfahren für Sammlungen
- § 19 Duldungspflichten bei Grundstücken
- § 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
- § 22 Beauftragung Dritter
- Teil 3 Produktverantwortung
- § 23 Produktverantwortung
- § 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen
- § 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten
- § 26 Freiwillige Rücknahme
- § 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
- Teil 4 Planungsverantwortung
- Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
- § 28 Ordnung der Abfallbeseitigung
- § 29 Durchführung der Abfallbeseitigung
- Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
- § 30 Abfallwirtschaftspläne
- § 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
- § 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 33 Abfallvermeidungsprogramme
- Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
- § 34 Erkundung geeigneter Standorte
- § 35 Planfeststellung und Genehmigung
- § 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
- § 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns
- § 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
- § 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
- § 40 Stilllegung
- § 41 Emissionserklärung
- § 42 Zugang zu Informationen
- § 43 Anforderungen an Deponien
- § 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen
- Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
- § 45 Pflichten der öffentlichen Hand
- § 46 Abfallberatungspflicht
- Teil 6 Überwachung
- § 47 Allgemeine Überwachung
- § 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
- § 49 Registerpflichten
- § 50 Nachweispflichten
- § 51 Überwachung im Einzelfall
- § 52 Anforderungen an Nachweise und Register
- § 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- § 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
- § 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
- § 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
- § 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
- Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- § 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
- § 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
- § 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
- § 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- Teil 9 Schlussbestimmungen
- § 62 Anordnungen im Einzelfall
- § 63 Geheimhaltung und Datenschutz
- § 64 Elektronische Kommunikation
- § 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- § 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
- § 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
- § 68 Anhörung beteiligter Kreise
- § 69 Bußgeldvorschriften
- § 70 Einziehung
- § 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts
- § 72 Übergangsvorschrift
- Anlage 1 Beseitigungsverfahren
- Anlage 2 Verwertungsverfahren
- Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
- Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33
- Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 (AntKostV)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 (AntKostV)
- § 1 Gebühren und Auslagen
- § 2 Gebührenverzeichnis
- § 3 Gebühren in besonderen Fällen
- § 4 Gebühren- und Auslagenbefreiung
- § 5 Inkrafttreten
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
- Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets
- Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
- Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
- Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks
- Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
- Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
- § 1 Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen
- § 2 Haftung für nichtbetriebene Anlagen
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Ausschluß der Haftung
- § 5 Beschränkung der Haftung bei Sachschäden
- § 6 Ursachenvermutung
- § 7 Ausschluß der Vermutung
- § 8 Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen den Inhaber einer Anlage
- § 9 Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen Behörden
- § 10 Auskunftsanspruch des Inhabers einer Anlage
- § 11 Mitverschulden
- § 12 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
- § 13 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
- § 14 Schadensersatz durch Geldrente
- § 15 Haftungshöchstgrenzen
- § 16 Aufwendungen bei Wiederherstellungsmaßnahmen
- § 17 Verjährung
- § 18 Weitergehende Haftung
- § 19 Deckungsvorsorge
- § 20 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 21 Strafvorschriften
- § 22 Bußgeldvorschriften
- § 23 Übergangsvorschriften
- Anhang 1 (zu § 1 UmweltHG)
- Anhang 2 (zu § 19 UmweltHG)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Informationszugang auf Antrag
- § 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
- § 4 Antrag und Verfahren
- § 5 Ablehnung des Antrags
- § 6 Rechtsschutz
- § 7 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen
- Abschnitt 3 Ablehnungsgründe
- § 8 Schutz öffentlicher Belange
- § 9 Schutz sonstiger Belange
- Abschnitt 4 Verbreitung von Umweltinformationen
- § 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 11 Umweltzustandsbericht
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- § 12 Gebühren und Auslagen
- § 13 Überwachung
- § 14 Ordnungswidrigkeiten
- Umweltrahmengesetz
- Umweltrahmengesetz
- Art 1 Immissionsschutz
- § 1
- § 2 Übernahme von Vorschriften
- § 3
- § 4 Altanlagen
- §§ 5 bis 7 (weggefallen)
- Art 2 Kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz
- § 1
- § 2 Übernahme und Außerkrafttreten von Vorschriften
- §§ 3 bis 5 (weggefallen)
- Art 3 Wasserwirtschaft
- § 1
- § 2 Übernahme von Vorschriften
- Art 4 Abfallwirtschaft
- § 1
- § 2 Übernahme von Vorschriften
- § 3 Altanlagen
- §§ 4 bis 6 (weggefallen)
- Art 5 Chemikalienrecht
- Art 6 Naturschutz und Landschaftspflege
- Art 7 Umweltverträglichkeitsprüfung
- Art 8 Schlußbestimmungen
- Art 9 Inkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage 1
- Anlage 2