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Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <www.dnb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-86764-779-3 (Print)

ISBN 978-3-7398-0265-7 (EPUB)

ISBN 978-3-7398-0266-4 (EPDF)

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.

Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

© UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2017

Einbandgestaltung: Susanne Fuellhaas, Konstanz

UVK Verlagsgesellschaft mbH

Schützenstr. 24 • 78462 Konstanz

Tel.07531-9053-0 • Fax 07531-9053-98

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Vorwort

Wirtschaftswissenschaften ist längst nicht mehr nur eine universitäre Disziplin. In unserer Gesellschaft ist sie inzwischen zu einer Kulturkompetenz geworden. Kaum eine private Handlung als Konsument, eine berufliche Tätigkeit oder ein Verständnis von tagtäglichen Nachrichten ist ohne ein ökonomisches Grundwissen denkbar.

So zielt dieses Buch darauf ab, grundlegende Wissensinhalte in 12 Kernfächern in aller gebotenen Kürze darzustellen.

Für wen ist das Buch gedacht?

   Angehende Studierende der BWL, VWL oder angrenzender Studiengänge haben mit diesem Buch die Sicherheit, dass es das Kernwissen umfasst, das in einem Bachelorstudium behandelt wird – und zu einem gewissen Anteil oftmals gar vorausgesetzt wird.

   Immer beliebter werden Fernstudiengänge in wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen. Das Buch ist eine ideale Ergänzung zu den spezifischen Lehrbriefen und Online-Lern- Angeboten.

   Vor allem betriebswirtschaftliche Kenntnisse werden zunehmend in Studiengängen vorausgesetzt und vermittelt, die auf den ersten Blick gar nicht erkennen lassen, dass BWL im Nebenfach Bestandteil des Hochschulabschlusses ist. Gerade hierfür eignet sich dieses Werk außerordentlich gut.

   Für alle studentischen Zielgruppen wurde bewusst das Kapitel „Wissenschaftliches Arbeiten“ eingefügt.

   Das Buch eignet sich darüber hinaus hervorragend für kaufmännische Ausbildungswege und eine duale Ausbildung: begleitend oder als Lernergänzung.

   Und schließlich profitieren berufliche Quereinsteiger von diesem Buch. Wer weder in Ausbildung noch im Studium oder in der bisherigen Berufspraxis keine Begegnung mit betriebs- oder volkswirtschaftlichen Themen bzw. Fragestellungen hatte, kann mit diesem Werk die Sicherheit gewinnen, grundlegende Zusammenhänge des Wirtschaftslebens zu verstehen.

Inhaltsübersicht

Inhaltsverzeichnis

Gerald Pilz

A
Bilanzierung

1 Rechnungswesen

Das Rechnungswesen erfasst alle Geschäftsvorfälle und dokumentiert die betriebliche Leistungserstellung. Es wird zwischen dem externen und dem internen Rechnungswesen unterschieden. Zum externen Rechnungswesen gehören die Finanzbuchhaltung (auch FiBu oder Finanzbuchführung genannt) und der Jahresabschluss. Der Jahresabschluss besteht aus zwei Hauptteilen: der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV). Je nach Unternehmensgröße sind zusätzliche Informationen wie ein Anhang oder ein Lagebericht erforderlich. Das interne Rechnungswesen umfasst die Kostenrechnung. Darüber hinaus erstreckt sich das Rechnungswesen auf die Erstellung betrieblicher Statistiken und die Planungsrechnung.

Die Bilanz ist eine zeitpunktbezogene Gegenüberstellung des Unternehmensvermögens und des Kapitals. Die Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet die Umsätze, die Aufwendungen und Erträge. Im Anhang werden Informationen zu Abschreibungen, Abschreibungsmethoden und Bewertungsmaßstäben gegeben. Im Lagebericht fügen größere Unternehmen einen Ausblick auf die wirtschaftliche Entwicklung hinzu.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung (FiBu) ist die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses. Sie erfasst lückenlos alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens.

Kostenrechnung

Die Kostenrechnung (auch Kosten- und Leistungsrechnung genannt) stellt das interne Rechnungswesen dar. Sie bildet die Grundlage für Preiskalkulationen und steuert Unternehmensprozesse.

Betriebliche Statistik und Planungsrechnung

Zum Rechnungswesen gehören auch die betriebliche Statistik und die Planungsrechnung. Das Unternehmen benötigt zur langfristigen Planung Absatz-, Produktions- und Personalstatistiken.

Verständnisfragen

Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:

Was ist eine Bilanz?

   zeitraumbezogene Gegenüberstellung

   zeitpunktbezogene Gegenüberstellung

   transitorische Gegenüberstellung

Woraus besteht ein Jahresabschluss?

   Bilanz

   Anhang

   Lagebericht

   Inventar

   Gewinn- und Verlustrechnung

Was umfasst das externe Rechnungswesen?

   Finanzbuchführung (FiBu)

   Geschäftsbuchführung

   Jahresabschluss

   Kosten- und Leistungsrechnung

2 Bilanz

Die Bilanz hat folgende Funktionen:

   Informationsfunktion (Planung, Entscheidung, Unternehmensentwicklung, Kontrolle)

   Dokumentation (Geschäftsvorfälle)

   Erfolgsermittlung (Besteuerung des Unternehmens)

   Rechenschaftslegung (gegenüber Gläubigern, Aktionären, Finanzamt, Öffentlichkeit), Erfolgs-, Kapital-, Vermögensund Liquiditätsausweis

   Sicherung (gegenüber Gläubigern)

Bilanzstruktur

Die Bilanz zielt auf eine umfassende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Die Adressaten sind: Gläubiger, der Kapitalmarkt, Kapitalgeber, die Öffentlichkeit, Arbeitnehmer und der Fiskus.

Die Bilanz wird in T-Form erstellt. Sie besteht aus Aktiva (Mittelverwendung) und Passiva (Mittelherkunft). Die Aktiva werden in Anlagevermögen (längerfristig gebundene Vermögensgegenstände) und in Umlaufvermögen (kurzfristig gebundene Vermögensgegenstände) untergliedert. Die Passiva werden in Eigenkapital und Fremdkapital unterteilt.

Das Anlagevermögen und Umlaufvermögen ergeben zusammen das Gesamtvermögen (oder die Bilanzsumme). Das Eigenkapital und das Fremdkapital sind zusammen das Gesamtkapital (oder die Bilanzsumme). Gesamtvermögen und Gesamtkapital müssen die gleiche Höhe aufweisen (Bilanzidentität).

Inventur

Wenn eine Bilanz aufgestellt wird, muss vorher eine wert-und mengenmäßige Bestandsaufnahme des Unternehmens durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Inventurverfahren. Hierzu gehören die Stichtagsinventur, die verlegte Inventur, die permanente Inventur und die Stichprobeninventur. Bestandsänderungen innerhalb dieser Tage (bei Verlegung) müssen aber durch Wertrückrechnungen bzw. Wertfortschreibungen berücksichtigt werden.

Die verlegte oder zeitverschobene Inventur kann auch drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Das Geschäftsjahr eines Unternehmens muss nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein.

Eine dritte Inventurmethode ist die permanente Inventur. Bei diesem aufwändigen Verfahren werden alle Zu- und Abgänge in einer Datei registriert. Für den Bilanzstichtag werden dann die Lagermengen oder der aktuelle Wert der Vermögensgegenstände hochgerechnet. Da solche Verfahren nicht absolut zuverlässig sind (aufgrund von Schwund etc.), muss zusätzlich eine körperliche Bestandsaufnahme erfolgen. Der Zeitpunkt kann aber frei gewählt werden. Die permanente Inventur ist nur für Unternehmen zugelassen, die über Waren verfügen, die nicht leicht verderben oder abhandenkommen.

Inventar

Aus der Inventur ergibt sich das Bestandsverzeichnis (das Inventar). Im Inventar sind alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert einzeln in Staffelform aufgelistet. Es besteht aus dem Vermögen, den Schulden und dem Eigenkapital (Reinvermögen). Das Reinvermögen wird berechnet, indem von dem Vermögen die Verbindlichkeiten abgezogen werden.

Bilanzierungspflichtig sind: Kaufleute (Unternehmen ab einer gewissen Umsatzhöhe oder ab einem festgelegten Gewinn), Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbHs), bestimmte Personengesellschaften, eingetragene Genossenschaften und Unternehmen bestimmter Geschäftszweige. Freiberufler (z. B. Kammerberufe, Künstler) und Kleingewerbetreibende erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Verständnisfragen

Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:

Was kennzeichnet die Aktiva?

   Mittelherkunft

   Mittelverwendung

   Anlagevermögen und Umlaufvermögen

   Fremdkapital und Eigenkapital

   rechte Seite der Bilanz

Was gehört zum Umlaufvermögen?

   Lizenzen

   Vorräte

   Kasse und Konto

   Rohstoffe

   Verbindlichkeiten

Wie setzt sich das Eigenkapital zusammen?

   Gesamtkapital

   gezeichnetes Kapital

   Fremdkapital

   Gewinnrücklage

   Kapitalrücklage

   Rückstellung

   Jahresüberschuss

   Goodwill

Was gehört zum Fremdkapital?

   Kapitalrücklagen

   Verbindlichkeiten

   Rückstellungen

   passivischer Rechnungsabgrenzungsposten

   Eventualverbindlichkeiten

Welcher Begriff entspricht der Bilanzsumme?

   Eigenkapital

   Gesamtvermögen

   Gesamtkapital

Woraus besteht eine Inventur?

   Bilanz

   körperliche Bestandsaufnahme

   buchmäßige Inventur

Was enthält das Inventar?

   die Vermögensgegenstände

   die Schulden des Unternehmens

   die Gewinne des Unternehmens

3 Jahresabschlussanalyse/Bilanzanalyse

Die Jahresabschlussanalyse wird häufig auch Bilanzanalyse genannt. Sie bezieht aber auch Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung mit ein, so dass die Bezeichnung „Jahresabschlussanalyse“ korrekter ist.

Es wird zwischen vertikalen und horizontalen Bilanzkennzahlen sowie Renditekennzahlen unterschieden.

Vertikale Bilanzkennzahlen (Aktivseite, Vermögensstruktur)

Vertikale Bilanzkennzahlen setzen zwei Bilanzgrößen in vertikaler Richtung in Beziehung. Beispiele auf der Aktivseite (Vermögensseite), die die Vermögensstruktur charakterisieren, sind: Anlagenintensität (Anlagevermögen in Relation zum Gesamtvermögen), Umlaufintensität (Umlaufvermögen in Relation zum Gesamtvermögen). Einige vertikale Bilanzkennzahlen gehen auch auf einige Unterkategorie des Anlageoder Umlaufvermögens ein:

Vertikale Bilanzkennzahlen (Passivseite, Kapitalstruktur)

Vertikale Bilanzkennzahlen, die auf der Passivseite die Kapitalstruktur beschreiben, sind:

Die Berechnung des Eigenkapitals ist komplex, daher verwendet man in der Praxis der Bilanzanalyse ein schematisiertes Verfahren. Das Eigenkapital wird wie folgt ermittelt:

Grundkapital

+ Kapitalrücklagen

+ Gewinnrücklagen

+ 50 % Bilanzgewinn

+ 50 Prozent Sonderposten mit Rücklageanteil

Der Begriff Grundkapital wird für das gezeichnete Kapital einer Aktiengesellschaft verwendet und entspricht der Gesamtsumme aller Nennbeträge der ausgegebenen Aktien. Der Nennbetrag der Aktien wurde bei der Emission festgelegt und ist nicht mit dem aktuellen Aktienkurs identisch. Bei einer GmbH entspricht das gezeichnete Kapital dem Stammkapital.

Die Kapitalrücklage ergibt sich beim Börsengang einer Aktiengesellschaft. Sie entsteht aus der Differenz zwischen dem Nennwert der Aktien und dem Erstkurs an der Börse.

Die Gewinnrücklage enthält Gewinne, die nicht an die Aktionäre oder Anteilseigner ausgeschüttet werden.

Der Bilanzgewinn berechnet sich folgendermaßen:

Jahresüberschuss

+ Gewinnvortrag

+ Entnahme aus den Rücklagen

– Verlustvortrag

– Einstellung in die Rücklagen

= Bilanzgewinn

Die Fremdkapitalquote (der Anspannungsgrad) setzt den Anteil der Verbindlichkeiten in Relation zum Gesamtkapital.

Das Fremdkapital wird folgendermaßen schematisch berechnet:

Verbindlichkeiten

+ Rückstellungen

+ passive Rechnungsabgrenzung

+ 50 % Bilanzgewinn (Ausschüttung an Aktionäre)

Fremdkapital wird in kurzfristig, mittel- und langfristig untergliedert. Zum Fremdkapital gehören beispielsweise Bankdarlehen und Lieferantenkredite. Bei Verbindlichkeiten sind Höhe und Fälligkeit bekannt.

Rückstellungen sind am Abschlussstichtag wahrscheinliche oder sichere Aufwendungen, die in ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt der Fälligkeit unbestimmt sind. Rückstellungen werden für Pensionsverpflichtungen, Garantieverpflichtungen (Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung), drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellungen), schwebende Prozesse, Steuernachzahlungen und unterlassene Reparaturen gebildet. In der Praxis machen häufig Pensionsrückstellungen den größten Anteil aus.

Auch der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Fremdkapital gerechnet. Er umfasst Zahlungen an das Unternehmen, die bereits im laufenden Geschäftsjahr erfolgen, obwohl sie erst nach dem Bilanzstichtag fällig sind.

Eine weitere Kennzahl ist der Anteil des langfristigen Fremdkapitals:

Das langfristige Fremdkapital lässt sich nur durch eine Analyse des Anhangs erheben.

Der Verschuldungsgrad berechnet sich wie folgt:

Horizontale Bilanzkennzahlen

Horizontale Bilanzkennzahlen beschreiben die Finanzierungs-struktur eines Unternehmens. Dabei wird die Vermögensseite mit der Kapitalseite verglichen.

Die Goldene Bilanzregel besagt: Das Anlagevermögen sollte möglichst durch Eigenkapital finanziert werden.

Die Goldene Finanzierungsregel bedeutet: Es sollte Fristenkongruenz vorliegen. Langfristiges Vermögen wird durch langfristiges Kapital, kurzfristiges Vermögen durch kurzfristiges Kapital finanziert.

Es gibt folgende wichtige horizontale Bilanzkennzahlen:

   Deckungsgrade

   Liquiditätskennzahlen

Deckungsgrade (obere Bilanzpositionen – horizontale Struktur)

Bei einer optimalen Finanzierungsstruktur beträgt dieser Wert 100 Prozent.

Bei einer optimalen Finanzierungsstruktur liegt dieser Wert stets über 100 Prozent.

Liquiditätskennzahlen (untere Bilanzpositionen – horizontale Struktur)

Die Liquiditätskennzahlen ermitteln die Liquiditätslage eines Unternehmens und betrachten die Relationen zwischen dem Umlaufvermögen und dem kurzfristigen Fremdkapital.

Liquidität ist definiert als die Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsverpflichtungen bei der Fälligkeit einer Forderung in voller Höhe nachkommen zu können.

Liquidität wird nach Graden von 1 bis 3 abgestuft. Zu den liquiden Mitteln ersten Grades gehören die Kasse, die Sicht-und Termineinlagen bei Banken, Schecks und diskontfähige Wechsel.

Die Liquidität ersten Grades (Barliquidität), die sich auf die unmittelbare Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bezieht, wird folgendermaßen berechnet:

Die Liquidität zweiten Grades (einzugsbedingte Liquidität) erfasst die mittelfristige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und sollte im Idealfall 100 Prozent betragen.

Die Liquidität dritten Grades (umsatzbedingte Liquidität) ist noch umfassender ausgerichtet. Der ideale Richtwert beträgt 150 Prozent.

Verständnisfragen

Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:

Was sind Kennzahlen der Vermögenslage?

   horizontale Bilanzkennzahlen

   vertikale Bilanzkennzahlen

   relative Bilanzkennzahlen

Was sind Beispiele für Kennzahlen der Finanzierungsstruktur?

   Deckungsgrade

   Liquiditätskennzahlen

   Anspannungsgrad

Was ist ein Synonym für Liquidität ersten Grades?

   Barliquidität

   umsatzbedingte Liquidität

   einzugsbedingte Liquidität

4 Gewinn- und Verlustrechnung

Definition

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine zeitraumbezogene Rechnung. Die Gewinn- und Verlustrechnung unterscheidet zwischen Erträgen und Aufwendungen.

Aufwendungen sind der Werteverzehr eines Unternehmens an Gütern und Dienstleistungen. Unter Erträgen versteht man den Wertzuwachs aus dem Erlös von Erzeugnissen und Dienstleistungen.

Darstellungsform

Die Gewinn- und Verlustrechnung kann als Konto- oder als Staffelform dargestellt werden. Die weniger detaillierte Kontoform ist Einzelunternehmen und Personengesellschaften vorbehalten, die zwischen den beiden Kontoformen wählen können.

Bei der Kontoform wird am Ende des Geschäftsjahrs ein Abschlusskonto erstellt, das das Gewinn- und Verlustkonto umfasst. Die Aufwendungen werden im Soll gebucht und die Erträge im Haben. Das Unternehmen kann einen Gewinn vorweisen, wenn die Erträge größer sind als die Aufwendungen. Danach wird der Reingewinn oder -verlust in der Bilanz unter dem Eigenkapital erfasst.

Die Umsatzerlöse haben den größten Anteil an den Erträgen. Aber auch Bestandsmehrungen wie fertige Erzeugnisse auf Lager oder Eigenleistungen (z. B. die Herstellung oder Verbesserung einer Maschine in der Produktion) können zu hohen Erträgen führen.

Verfahren

Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkosten- oder das Umsatzkostenverfahren verwendet.

Staffelform der GuV

Die Staffelform kommt weitaus häufiger als die Kontenform vor, da Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG sie einsetzen müssen. Sie enthält mehr Einzelheiten und sieht Zwischenergebnisse und -summen vor.

Die genaue Zusammensetzung der verschiedenen Positionen ist detailliert vorgeschrieben.

Die Staffelform der Gewinn- und Verlustrechnung besteht aus folgenden Positionen:

   Gesamtleistung

   Betriebsergebnis

   Finanzergebnis

   Außerordentliches Ergebnis

   Steuern

   Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

   Bilanzgewinn oder Bilanzverlust

Die Staffelform beginnt mit der Gesamtleistung. Sie umfasst die gesamten Leistungen des Unternehmens in einem Geschäftsjahr und enthält vier Positionen, die als Bruttorechnung bezeichnet werden.

Gesamtleistung

Umsatzerlöse

+ Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

+ andere aktivierte Leistungen

+ sonstige betriebliche Erträge              

= Gesamtleistung

Die Umsatzerlöse entstehen aus dem Verkauf von Erzeugnissen und Handelswaren (von anderen Unternehmen bezogene Produkte). Fertige oder nicht ganz fertige Erzeugnisse sind teilweise noch im Lager. Bestandsmehrungen und -minderungen beziehen sich auf die Veränderungen der Lagerbestände. Sie müssen berücksichtigt werden, da sie zur Leistungserstellung gehören.

Aktivierte Eigenleistungen sind beispielsweise eine Verbesserung von Maschinen in der Produktion, die das Unternehmen selbst durchgeführt hat.

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Erträge:

Erlöse aus Nebentätigkeiten und Dienstleistungen, Vermietungen, Verpachtungen, Buchgewinne aus dem Verkauf von Anlagevermögen, Kursgewinne (Devisenkurs), Erträge aus Wertpapiergeschäften, Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil, erhaltene Investitionszulagen und andere staatliche Zuschüsse.

Rohergebnis

Das Rohergebnis wird berechnet, indem von der Gesamtleistung die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren und Leistungen subtrahiert werden. Das Rohergebnis wird lediglich in den Jahresabschlüssen von kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften erwähnt.

Rohergebnis =

Gesamtleistung

– Materialaufwand (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, bezogene Waren)

– Aufwendungen für bezogene Leistungen

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die Summe des Betriebs- und des Finanzergebnisses.

Betriebsergebnis

+ Finanzergebnis

= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Voraussetzung für die Berechnung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist zuvor die Ermittlung des Betriebs- und des Finanzergebnisses.

Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis erhält man, wenn von der Gesamtleistung Material- und Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen abgezogen werden.

Gesamtleistung

– Materialaufwand

– Personalaufwand

– Abschreibungen

– sonstige betriebliche Aufwendungen

= Betriebsergebnis

Zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zählen: Soziale Abgaben aufgrund von Tarifverträgen, Fahrtkostenzuschüsse, Aus- und Fortbildungskosten, Verwaltungs- und Vertriebskosten, Vertreterprovisionen, Wohngeldzuschüsse, Instandhaltungsaufwendungen, Garantieaufwendungen, Rechtsund Beratungskosten, Beiträge und Gebühren, Ausgangsfrachten, Mieten und Pachten, Währungs- und Kursverluste, Bildung von Rückstellungen, Abschreibungen auf Forderungen und andere Gegenstände des Umlaufvermögens.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis betrachtet die Erträge, die aus Finanzanlagen stammen, und berücksichtigt Abschreibungen auf Finanzanlagen. Erträge können durch Beteiligungen und aus Unternehmen resultieren, die einem Gewinnabführungsvertrag unterliegen. Andere Erträge ergeben sich aus Dividenden von Aktien oder Zinserträgen aus Krediten an verbundene Unternehmen. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge fassen Zinserträge aus Forderungen an Dritte, aus Dividenden von Aktien im Umlaufvermögen und Zinsen für Beteiligungen zusammen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beziehen sich beispielsweise auf Bankkredite, Darlehen und Lieferantenkredite sowie Hypotheken und diskontierte Wechsel.

Das Finanzergebnis wird wie folgt berechnet:

Erträge aus Beteiligungen

+ Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

+ sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

+ Zinsen und ähnliche Aufwendungen

= Finanzergebnis

Jahresüberschuss und Bilanzgewinn

Für den Begriff „Gewinn“ gibt es in der Betriebswirtschaftslehre mehrere exakte Definitionen.

Das Ergebnis vor Steuern (Englisch: Earnings before taxes – EBT) wird ermittelt, indem vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit das außerordentliche Ergebnis abgezogen wird. Das außerordentliche Ergebnis besteht aus der Differenz von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

– außerordentliches Ergebnis

= Ergebnis vor Steuern

Außerordentliche Erträge dienen nicht unmittelbar dem Betriebszweck und gelten als Nebenerlöse. Ein Beispiel dafür sind Betriebsveräußerungen oder staatliche Zuschüsse. Außerordentliche Aufwendungen sind nicht Teil der betrieblichen Leistungserstellung, sondern fallen für einmalige außergewöhnliche Ereignisse an (Bsp.: Versicherungsschutz nach Katastrophen).

Der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag ergibt sich, wenn vom Ergebnis vor Steuern die Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die sonstigen Steuern abgezogen werden.

Zu den Steuern vom Einkommen und Ertrag rechnet man die Körperschaftsteuer und die Gewerbeertragsteuer.

Grund-, Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuer, Kraftfahrzeug-, Mineralöl-, Versicherungssteuer sowie Ausfuhrzölle.

Unter den sonstigen Steuern werden folgende Steuerarten und Abgaben subsumiert:

Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden, verbleiben im Unternehmen (werden thesauriert) und werden als Gewinnrücklage in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Berechnung des Bilanzgewinns (bzw. Bilanzverlusts) werden Gewinne, die in die Gewinnrücklage eingestellt wurden, wieder abgezogen.

Ergebnis vor Steuern

– Steuern vom Einkommen und Ertrag

– sonstige Steuern

= Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag

– Einstellung in Rücklagen

= Bilanzgewinn bzw. -verlust

Verständnisfragen

Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:

Was sind Beispiele für Erträge?

   Umsatzerlöse

   Bestandsmehrungen

   Eigenleistungen

   Verkauf von Unternehmensteilen

   Löhne und Gehälter

Welche Größen werden beim Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit berücksichtigt?

   Betriebsergebnis

   außerordentliches Ergebnis

   Finanzergebnis

Wie lautet der Fachbegriff für das Einbehalten von Unternehmensgewinnen?

   Prolongierung

   Forfaitierung

   Factoring

   Thesaurierung

5 Rentabilitätsanalyse

Rentabilitätskennzahlen benötigen zur Berechnung immer die Angaben in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Rentabilität eines Unternehmens resultiert aus dem Verhältnis von Gewinn und Kapital oder Umsatz.

Eigenkapitalrentabilität

Die Eigenkapitalrentabilität setzt den Gewinn, der als Bilanzgewinn, Jahresüberschuss oder Ergebnis vor Steuern definiert werden kann, in Beziehung zum Eigenkapital. Die Eigenkapitalrentabilität weist darauf hin, wie hoch das eingesetzte Eigenkapital durch den Bilanzgewinn des Unternehmens verzinst wird.

Gesamtkapitalrentabilität

Die Gesamtkapitalrentabilität gibt die Verzinsung des gesamten Kapitals im Unternehmen an.

Umsatzrentabilität

Die Umsatzrentabilität setzt den Bilanzgewinn in Beziehung zum Umsatz.

Cashflow

Der Cashflow ist eine Kennziffer, die den Überschuss der zahlungswirksamen Einnahmen über die zahlungswirksamen Ausgaben erfasst.

Der Cashflow macht deutlich, welche liquiden Mittel einem Unternehmen aus den Umsätzen zur Verfügung stehen, und gibt damit die Innenrefinanzierungskraft eines Unternehmens an.

Bilanzgewinn (bzw. Bilanzverlust)

+ Abschreibungen

+ Zunahme bzw. Abnahme der langfristigen Rückstellungen

+ außerordentliche periodenfremde Aufwendungen

– außerordentliche periodenfremde Erträge

+ Zuführungen zu den Rücklagen

(– Auflösungen von Rücklagen)

= Cashflow

Verständnisfragen

Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:

Was spiegelt der Cashflow wider?

   Anlagendeckung

   Kapitalstruktur

   Innenrefinanzierungskraft

   Vermögensstruktur

Was ist der Cashflow?

   relative Kennzahl

   absolute Kennzahl

6 Bilanzielle Bewertung

Die Vermögensgegenstände in der Bilanz müssen bewertet werden, beispielsweise um die Höhe der Abschreibung zu ermitteln. Für die bilanzielle Bewertung gibt es folgende Bewertungsmaßstäbe:

Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung

   Prinzip der Vollständigkeit: Das Prinzip der Vollständigkeit bedeutet, dass im Jahresabschluss alle Vermögensgegenstände erfasst werden.

   Saldierungsverbot: Aktiva dürfen nicht mit Passiva verrechnet werden. Dasselbe gilt für Erträge und Aufwendungen.

   Prinzip der Bilanzwahrheit: Der Jahresabschluss muss wahr und richtig sein. Ansonsten liegt Bilanzverschleierung oder gar Bilanzfälschung vor.

   Prinzip der Bilanzklarheit: Ein transparenter und nachvollziehbarer Jahresabschluss ist unbedingt notwendig. Alle Bilanzpositionen müssen klar und einheitlich gegliedert werden. Ein sachverständiger Dritter muss sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens verschaffen können.

   Prinzip der Bilanzstetigkeit und der Bilanzkontinuität: Die äußere Form der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-Rechnung müssen auch in zukünftigen Jahresabschlüssen beibehalten werden. Abweichungen sind im Anhang zu erläutern.

Verständnisfragen

Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:

Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die bilanzielle Bewertung?

   BGB

   HGB

   Steuerrecht

   praktische Übung ordentlicher Kaufleute

Wofür steht die Abkürzung „GoB“?

   Gesamtheit ordentlicher Buchführung

   Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung

   Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Wie wird der Grundsatz für die Beibehaltung der Darstellungsform bezeichnet?]

   formale Bilanzkontinuität

   materielle Bilanzkontinuität

   Darstellungsstetigkeit

Was sind Beispiele für Bewertungsgrundsätze?

   Unternehmensfortführung

   Einzelbewertung

   Going Concern Principle

   Darstellungsstetigkeit

   Realisationsprinzip

   Imparitätsprinzip

7 Handelsbilanz

Die Erstellung der Handelsbilanz folgt den gesetzlichen Bestimmungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Bilanzierung. Die Steuerbilanz wird von der Handelsbilanz abgeleitet (Maßgeblichkeitsprinzip); die Steuerbilanz muss zusätzlich steuerrechtlichen Vorschriften mit einbeziehen. Veröffentlicht wird nur die Handelsbilanz.

In anderen Rechnungslegungssystemen wie dem der Europäischen Union (IFRS) oder der USA (US-GAAP) wird nicht zwischen Steuer- und Handelsbilanz unterschieden. Die steuerrechtliche Bemessung erfolgt in den USA auf eine andere Weise.

Bewertungsprinzipien in der Handelsbilanz

Anschaffungswertprinzip

Das Anschaffungswertprinzip wird auch Pagatorik bezeichnet. Jeder Vermögensgegenstand (im Steuerrecht: Wirtschaftsgut) wird mit dem Anschaffungs- oder Herstellungswert bewertet. Dies ist der Höchstwert, der in der Handelsbilanz zulässig ist. Das Gegenteil des Anschaffungswertes ist der Wiederbeschaffungswert, der in der Kostenrechnung zum Einsatz kommt. Beim Umlaufvermögen und bei Finanzanlagen wird auch das Tageswertprinzip in der Handelsbilanz eingesetzt.

Anlagevermögen: Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Umlaufvermögen: Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Tageswert am Bilanzstichtag

Gläubigerschutzprinzip

Das HGB rückt den Gläubigerschutz in den Mittelpunkt der Bilanzierung. Vermögensgegenstände müssen vorsichtig bewertet werden (dadurch bilden sich „stille Reserven“), und Verbindlichkeiten müssen möglichst hoch angesetzt werden (Höchstwertprinzip). Der Gläubigerschutz wird durch das Imparitäts-, das Realisations- und das Niederstwert- sowie das Höchstwertprinzip konkretisiert.

Imparitätsprinzip

Verluste und Gewinne werden in der Bilanz unterschiedlich bewertet. Verluste müssen schon ausgewiesen werden, wenn sie am Bilanzstichtag noch nicht eingetreten sind, aber möglicherweise in der Zukunft anfallen. Hierfür werden Drohverlustrückstellungen gebildet.

Realisationsprinzip

Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert (also vorhanden sind). Bei Großprojekten gilt ein Gewinn erst als realisiert, wenn das Projekt vollständig abgeschlossen und bezahlt ist.

Niederstwertprinzip

Wenn an einem Bilanzstichtag mehrere Bewertungen möglich sind, muss der Ansatz vorgenommen werden, der am niedrigsten ist. Das Niederstwertprinzip darf nur auf Vermögensgegenstände angewandt werden. Es wird unterschieden zwischen dem strengen und dem gemilderten Niederstwertprinzip.

Höchstwertprinzip

Das Höchstwertprinzip gilt für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens und auch bei der Bilanzierung von Rückstellungen (Bsp.: Pensionen).

Verständnisfragen

Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:

Was sind Kennzeichen der HGB-Bilanzierung?

   Gläubigerschutzprinzip

   Investorenschutzprinzip

   stille Reserven

   Bewertung von Immobilien zum Verkehrswert

Was besagt das Imparitätsprinzip?

   Schulden müssen nie ausgewiesen werden.

   Gewinne müssen zuerst ausgewiesen werden.

   Schulden müssen ausgewiesen werden, wenn sie bereits drohen.

Was besagt das Realisationsprinzip?

   Gewinne können immer ausgewiesen werden.

   Gewinne können erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind.

   Schulden werden ausgewiesen, wenn Sie realisiert sind.

Was bedeutet das Niederstwertprinzip?

   Am Bilanzstichtag muss der niedrigste Wertansatz gewählt werden.

   Der niedrigste Wert bleibt bei der bilanziellen Bewertung außer Acht.

   Das Niederstwertprinzip wird auf Verbindlichkeiten angewandt.

Worauf wird das strenge Niederstwertprinzip angewandt?

   Eigenkapital

   Umlaufvermögen

   Anlagevermögen

   Gewinnrücklagen

Was wird nach dem Höchstwertprinzip bilanziell bewertet?

   Eigenkapital

   Kapitalrücklagen

   Vorräte

   Forderungen

   Verbindlichkeiten

8 Steuerbilanz

Bewertung in der Steuerbilanz

Es gilt das Maßgeblichkeitsprinzip. Die Steuerbilanz wird von der Handelsbilanz abgeleitet. In der Praxis wird die Handelsbilanz meist so erstellt, dass steuerrechtliche Bestimmungen bereits weitgehend berücksichtigt werden. In der Praxis wird daher das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip umgesetzt.

Die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz treten in der Bewertungswahlrechten zutage.

Aktivseite

Auf der Aktivseite wird unterschieden zwischen:

   Aktivierungspflicht

   Aktivierungswahlrecht

   Aktivierungsverbot

Zu den Aktivierungswahlrechten zählen:

   ein entgeltlich erworbener (derivativer) Firmen- oder Geschäftswert

   ein Rechnungsabgrenzungsposten für als Aufwand eingestufte Zölle und Verbrauchsteuern auf das Vorratsvermögen

   Rechnungsabgrenzungsposten für als Aufwand berücksichtige Umsatzsteuer auf am Stichtag auszuweisende Anzahlungen.

Ein Aktivierungsverbot besteht für:

   Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals

   Nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände

Kosten Handelsrecht Steuerrecht
Materialkosten Aktivierungspflicht
Fertigungskosten Aktivierungspflicht
Sondereinzelkosten der Fertigung Aktivierungspflicht
Materialgemeinkosten Aktivierungspflicht
Fertigungsgemeinkosten Aktivierungspflicht
Verwaltungsgemeinkosten Aktivierungswahlrecht
Vertriebsgemeinkosten Aktivierungsverbot
Sondereinzelkosten des Vertriebs Aktivierungsverbot

Passivseite

Auf der Passivseite gibt es analog Passivierungswahlrechte:

   Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die bis spätestens drei Monate nach dem Bilanzstichtag vorgenommen werden.

   Rückstellungen für Aufwendungen, die am Stichtag wahrscheinlich oder sicher sind, deren Höhe oder Eintritt unbestimmt ist.

   Der Sonderposten mit Rücklageanteil.

Aufgrund der möglichen unterschiedlichen Bewertung in der Handels- und in der Steuerbilanz kommt es zu latenten Steuern. Wenn der Handelsbilanzgewinn größer ist als der in der Steuerbilanz, dann ist der Steueraufwand in der Handelsbilanz niedriger, da die Steuerbilanz als Bemessungsgrundlage fungiert.

Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz zeigen sich auch in den Abschreibungen und den Abschreibungsmethoden. Im Steuerrecht spricht man von Absetzung für Abnutzung (AfA). Die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern wird in AfA-Tabellen festgelegt.

Verständnisfragen

Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:

Für welche Kosten besteht ein Aktivierungsverbot?

   allgemeine Verwaltungskosten

   Materialeinzelkosten

   Vertriebskosten

   Fertigungseinzelkosten

Was darf bei den Herstellungskosten nicht berücksichtigt werden?

   Materialkosten

   Fremdkapitalzinsen

   Forschungskosten

   Verwaltungskosten

   Vertriebskosten

   Sondereinzelkosten der Fertigung

Welche Begriffe stammen aus dem Steuerrecht?

   Absetzung für Abnutzung (AfA)

   Wirtschaftsgut

   Teilwertabschreibung

Was besagt das Maßgeblichkeitsprinzip?

   Ableitung der Handelsbilanz von der Steuerbilanz

   Ableitung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

   Ableitung der Bilanz von der GuV

9 Internationale Rechnungslegung

Bei der Internationalen Rechnungslegung wird zwischen der in Deutschland vorgeschriebenen HGB-Bilanzierung, der Bilanzierung nach IFRS und der Bilanzierung nach US-GAAP unterschieden.

Standard Geltung Prinzip
HGB Deutschland Unternehmen Gläubigerschutz
IFRS Europäische Union Konzerne Investorenschutz
US-GAAP USA Investorenschutz

Der Rechnungslegungsstandard der HGB-Bilanzierung gilt für alle Unternehmen in Deutschland. Zusätzlich müssen Konzerne eine Konzernbilanz nach EU-weit gültigen Standard IFRS (International Financial Reporting Standard) vorlegen. Der Standard US-GAAP ist nur für Unternehmen in den USA verpflichtend.

Die 7 Bestandteile des IFRS-Jahresabschlusses

IFRS unterscheidet sich grundlegend von der deutschen HBG-Bilanzierung. Im Mittelpunkt steht der Investorenschutz:

   Investorenschutz (True and Fair View)

   keine abgeleitete Steuerbilanz (kein Maßgeblichkeitsprinzip)

   Bewertung mit Wiederbeschaffungskosten möglich

   Rückstellungen nur bei hoher Wahrscheinlichkeit

   Zwischengewinnausweis bei Projekten

Unterschiede
Aspekt HGB IFRS
Prinzipien Gläubigerschutz Investorenschutz
Steuerbilanz Maßgeblichkeits-prinzip keine Ableitung der Steuerbilanz
Anlagevermögen Anschaffungskosten Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungskosten
Rückstellungen auch bei drohenden Verlusten bei hoher Wahrscheinlichkeit
Konzernstruktur kein Einbezug von Tochtergesellschaften stets im Konzernabschluss
Projekte Realisationsprinzip (Fertigstellung) Zwischengewinnausweis

Verständnisfragen

Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:

Welche wichtigen Rechnungslegungsstandards gibt es?

   HGB-Bilanzierung

   IFRS

   US-GAAP

   GuV

   IKR

   GKR

Welchen Standard müssen deutsche Einzelunternehmen befolgen?

   HGB-Bilanzierung

   IKR

   US-GAAP

   IFRS

Unter welchen Voraussetzungen wird IFRS angewandt?

   Einzeljahresabschluss

   Konzernjahresabschluss in der EU

   Kapitalmarktorientierung

Was umfasst IFRS zusätzlich?

   Eigenkapital-Veränderungsrechnung

   Anlagespiegel

   Kapitalflussrechnung

Literaturtipps

Barth, Thomas u.a. (2014): Jahresabschlussanalyse mit Kennzahlen. 1. Auf. Konstanz/München: UTB / UVK Lucius.

Berkau, Carsten (2012): Bilanzen. 3. Aufl. Konstanz / München: UTB / UVK Lucius.

Buchholz, Rainer (2013): Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS. 8. Aufl. München: Vahlen.

Heno, Rudolf (2011): Jahresabschluss nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Standards (IFRS). 7. Aufl. Berlin, Heidelberg: Physica-Verlag.

Heyd, Reinhard (2014): Jahresabschluss. 1. Auf. Konstanz/München: UTB / UVK Lucius.

Küting, Karlheinz und Weber, Claus-Peter (2012): Die Bilanzanalyse. Beurteilung von Abschlüssen nach HGB und IFRS. 10. Aufl. Stuttgart: Schäffer-Poeschel.

Weber, Jürgen und Weißenberger, Barbara (2010): Einführung in das Rechnungswesen. Bilanzierung und Kostenrechnung. 8. Aufl. Stuttgart: Schäffer-Poeschel.

Wulf, Inge und Müller, Stefan (2013): Bilanztraining. 13. Aufl. Freiburg: Haufe.

Birgit Friedl

B
Kosten- und
Leistungsrechnung

1 Zwecke der Kosten- und Leistungsrechnung

Das Rechnungswesen dient der Erfassung, Verarbeitung und Auswertung mengen- und wertmäßiger Informationen über die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Periode. Nach den Empfängern dieser Informationen wird es in das externe und das interne Rechnungswesen gegliedert. Das externe Rechnungswesen umfasst die Bilanz- und die GuV-Rechnung. Es stellt Informationen für unternehmungsexterne Interessierte bereit, wie z.B. Anteilseigner und Gläubiger. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein Teilsystem des internen Rechnungswesens. Es erfasst den bewerteten Einsatzgüterverbrauch für die Erstellung und Verwertung des Leistungsprogramms der Unternehmung und bereitet diese Daten für die Zwecke unternehmungsinterner Informationsempfänger auf.

Zu den Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung gehören

   die Ermittlung von Herstellungskosten für die Bewertung selbst erstellter Anlagen sowie der Bestände fertiger und unfertiger Erzeugnisse in der Bilanz,

   die Unterstützung von Entscheidungen über das Leistungsprogramm der Unternehmung,

   die Erfolgskontrolle sowie

   die Wirtschaftlichkeitskontrolle.

Für die Bewertung in der Bilanz und die Unterstützung von Entscheidungen über das Leistungsprogramm sind die Kosten der Produkte zu ermitteln. Um den Erfolg kontrollieren zu können, sind die Kosten der Periode zu bestimmen und den Erlösen gegenüberzustellen. Zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung und -verwertung werden die Kosten der Periode mit einer Normgröße verglichen. Bei dieser Normgröße kann es sich um die Kosten der Vorperiode (Zeitvergleich) oder einer anderen Unternehmung (Betriebsvergleich) handeln. Als Normgröße können auch die Kosten geplant werden, die bei wirtschaftlicher Leistungserstellung und -verwertung unter den gegebenen Bedingungen angefallen wären. Um die Verantwortlichkeit für Abweichungen der realisierten Kosten von der Normgröße feststellen zu können, wird dieser Vergleich nicht auf Unternehmungsebene, sondern auf Kostenstellenebene durchgeführt. Für diesen Zweck sind deshalb auch die Kosten einzelner Kostenstellen zu ermitteln.

Verständnisfragen

Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:

  1. Die Ermittlung der Kosten einer Rechnungsperiode ist die Aufgabe der …

       Wirtschaftlichkeitskontrolle

       Erfolgskontrolle

       Bilanz

       Gewinn- und Verlustrechnung

       Ermittlung der Herstellungskosten

  2. Erläutern Sie die Einordnung der Kosten- und Leistungsrechnung in das Rechnungswesen.
  3. Die Zwecke der Kosten- und Leistungsrechnung werden auch als Rechnungsziele der Kosten- und Leistungsrechnung bezeichnet. Nennen Sie die Rechnungsziele der Kosten- und Leistungsrechnung.
  4. Wie kann die Wirtschaftlichkeit kontrolliert werden?

2 Gliederung der Kosten- und Leistungsrechnung

Die Informationen über die Kosten der Periode, der Kostenstellen und der Produkte werden in den drei Teilrechnungen der Kostenrechnung ermittelt:

   der Kostenartenrechnung,

   der Kostenstellenrechnung und

   der Kostenträgerrechnung mit

   der Kalkulation und

   der Betriebsergebnisrechnung.

Die Kostenartenrechnung ist eine reine Erfassungsrechnung und gibt Auskunft über die Höhe der Kosten, die während der Periode entstanden sind.

Die Kostenstellenrechnung informiert über die Höhe der Kosten, die in den einzelnen Kostenstellen angefallen sind. Kostenstellen sind Teilbereiche der Unternehmung, für die Kosten gesondert erfasst, geplant, kontrolliert und verrechnet werden. In der Kostenträgerrechnung werden die Kosten den Kostenträgern zugerechnet, die sie verursacht haben. Kostenträger sind alle End- und Zwischenprodukte sowie die selbst erstellten Anlagegüter. Die Kostenträgerrechnung informiert darüber, wofür die Kosten der Periode angefallen sind.

Die Kostenträgerrechnung umfasst die Kalkulation (Kostenträgerstückrechnung) und die Betriebsergebnisrechnung (Kostenträgerzeitrechnung). In der Kalkulation werden die Kosten einem einzelnen Kostenträger zugerechnet. Ermittelt werden die Selbstkosten, d. h. die Gesamtkosten eines Kostenträgers. In der Betriebsergebnisrechnung werden die Kosten für die in der Periode abgesetzten Mengen aller Kostenträger ermittelt und den Periodenerlösen gegenübergestellt, um den Periodenerfolg zu bestimmen.

In den Teilrechnungen der Kostenrechnung wird angestrebt, die Kosten bei den Leistungen auszuweisen, für die sie angefallen sind. Die Kostenrechnung wird deshalb um eine Leistungsrechnung ergänzt. Diese weist die Leistungen der Unternehmung und der einzelnen Kostenstellen aus.

Verständnisfragen

Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:

  1. Die Kostenträgerrechnung enthält

       Kalkulation und Spesenrechnung

       Kalkulation und Betriebsergebnisrechnung

       Kalkulation und Stellenrechnung

       Kostenartenrechnung und Abrechnung

       Kostenstellenrechnung und Betriebsergebnisrechnung

  2. In welche Teilrechnungen ist die Kostenrechnung gegliedert?
  3. Warum wird die Kostenrechnung durch eine Leistungsrechnung ergänzt?

3 Gegenstand der Kosten- und Leistungsrechnung

Kosten sind der bewertete sachzielbezogene Güterverbrauch einer Periode. Mit dem Merkmal „sachzielbezogen“ wird zum Ausdruck gebracht, dass nur derjenige Güterverbrauch zu Kosten führt, der mit dem Leistungsprogramm der Unternehmung im Zusammenhang steht, d. h. mit den am Markt abzusetzenden Produkten.

Um den Erfolg zu ermitteln, werden den Kosten die Erlöse gegenübergestellt. Sie sind die bewertete, sachzielbezogene Güterentstehung einer Periode.

Unter der Leistung wird die art- und mengenmäßige Ausbringung einer Kostenstelle verstanden. Werden in einer Kostenstelle verschiedenartige Leistungen erbracht, wird die Leistung mit Hilfe einer Maßgröße gemessen, die diese Leistungsarten gleichnamig macht. Diese Maßgröße wird als Bezugsgröße bezeichnet.

Als Bezugsgröße zur Messung der Leistung einer Mehrproduktfertigung kann z.B. die Fertigungszeit herangezogen werden. In der Beschaffung kann die Leistung z. B. über die Anzahl der Bestellungen erfasst werden.

Im externen Rechnungswesen wird der Güterverbrauch über den Aufwand erfasst. Das ist der entsprechend den gesetzlichen Regeln meist mit Ausgaben bewertete gesamte Güterverbrauch einer Periode.

Gesetzliche Regelungen legen die Art, den Umfang und die Bewertung des Güterverbrauchs fest, der als Aufwand erfasst werden darf. Der als Aufwand abgebildete wertmäßige Güterverbrauch kann sich deshalb von dem unterscheiden, der als Kosten in die Kostenrechnung eingeht. Der neutrale Aufwand ist der Teil des Aufwandes, dem keine Kosten oder Kosten in anderer Höhe gegenüberstehen. Nach seinen Ursachen werden u. a. der sachzielfremde, der außerordentliche und der bewertungsbedingte Aufwand unterschieden.

Kalkulatorischen Kosten steht kein Aufwand (Zusatzkosten) oder ein Aufwand in anderer Höhe (Anderskosten) gegenüber.

Für die Teile des Aufwandes (Kosten), die mit den Kosten (Aufwand) übereinstimmen, haben sich die Bezeichnungen „Zweckaufwand“ und „Grundkosten“ durchgesetzt.

Neutraler Aufwand

Als Aufwand wird der gesamte Güterverbrauch der Periode erfasst. Dagegen wird nur der Güterverbrauch, der durch die Realisation des Leistungsprogramms ausgelöst worden ist, als Kosten berücksichtigt. Hinter dem sachzielfremden Aufwand verbirgt sich der Güterverbrauch, der nicht für die Realisation des Sachziels der Unternehmung angefallen ist. Als Beispiel für den neutralen Aufwand können Spenden für karitative Zwecke genannt werden.

Der außerordentliche Aufwand ist ein Güterverbrauch, der nach Art oder Umfang im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit ungewöhnlich ist, wie z.B. Schäden durch Brand. In die Kostenrechnung wird dieser Güterverbrauch nicht einbezogen, da er zu stark schwankenden Kosten im Zeitablauf führen würde. Diese würden schwankende Produktkosten ergeben, die Erfolgsinformationen der Betriebsergebnisrechnung verzerren, eine Analyse der Erfolgsentwicklung erschweren und unter Umständen sogar zu Fehlentscheidungen führen. An die Stelle des außerordentlichen Güterverbrauchs treten in der Kostenrechnung deshalb kalkulatorische Wagnisse. Durch sie werden in der Kostenrechnung nicht versicherte Einzelwagnisse in einer Höhe berücksichtigt, von der erwartet werden kann, dass die erfassten Kosten über einen längeren Zeitraum hinweg mit dem außerordentlichen Aufwand übereinstimmen.