Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <www.dnb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-86764-779-3 (Print)
ISBN 978-3-7398-0265-7 (EPUB)
ISBN 978-3-7398-0266-4 (EPDF)
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© UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2017
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Wirtschaftswissenschaften ist längst nicht mehr nur eine universitäre Disziplin. In unserer Gesellschaft ist sie inzwischen zu einer Kulturkompetenz geworden. Kaum eine private Handlung als Konsument, eine berufliche Tätigkeit oder ein Verständnis von tagtäglichen Nachrichten ist ohne ein ökonomisches Grundwissen denkbar.
So zielt dieses Buch darauf ab, grundlegende Wissensinhalte in 12 Kernfächern in aller gebotenen Kürze darzustellen.
Für wen ist das Buch gedacht?
Angehende Studierende der BWL, VWL oder angrenzender Studiengänge haben mit diesem Buch die Sicherheit, dass es das Kernwissen umfasst, das in einem Bachelorstudium behandelt wird – und zu einem gewissen Anteil oftmals gar vorausgesetzt wird.
Immer beliebter werden Fernstudiengänge in wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen. Das Buch ist eine ideale Ergänzung zu den spezifischen Lehrbriefen und Online-Lern- Angeboten.
Vor allem betriebswirtschaftliche Kenntnisse werden zunehmend in Studiengängen vorausgesetzt und vermittelt, die auf den ersten Blick gar nicht erkennen lassen, dass BWL im Nebenfach Bestandteil des Hochschulabschlusses ist. Gerade hierfür eignet sich dieses Werk außerordentlich gut.
Für alle studentischen Zielgruppen wurde bewusst das Kapitel „Wissenschaftliches Arbeiten“ eingefügt.
Das Buch eignet sich darüber hinaus hervorragend für kaufmännische Ausbildungswege und eine duale Ausbildung: begleitend oder als Lernergänzung.
Und schließlich profitieren berufliche Quereinsteiger von diesem Buch. Wer weder in Ausbildung noch im Studium oder in der bisherigen Berufspraxis keine Begegnung mit betriebs- oder volkswirtschaftlichen Themen bzw. Fragestellungen hatte, kann mit diesem Werk die Sicherheit gewinnen, grundlegende Zusammenhänge des Wirtschaftslebens zu verstehen.
Das Rechnungswesen erfasst alle Geschäftsvorfälle und dokumentiert die betriebliche Leistungserstellung. Es wird zwischen dem externen und dem internen Rechnungswesen unterschieden. Zum externen Rechnungswesen gehören die Finanzbuchhaltung (auch FiBu oder Finanzbuchführung genannt) und der Jahresabschluss. Der Jahresabschluss besteht aus zwei Hauptteilen: der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV). Je nach Unternehmensgröße sind zusätzliche Informationen wie ein Anhang oder ein Lagebericht erforderlich. Das interne Rechnungswesen umfasst die Kostenrechnung. Darüber hinaus erstreckt sich das Rechnungswesen auf die Erstellung betrieblicher Statistiken und die Planungsrechnung.
Die Bilanz ist eine zeitpunktbezogene Gegenüberstellung des Unternehmensvermögens und des Kapitals. Die Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet die Umsätze, die Aufwendungen und Erträge. Im Anhang werden Informationen zu Abschreibungen, Abschreibungsmethoden und Bewertungsmaßstäben gegeben. Im Lagebericht fügen größere Unternehmen einen Ausblick auf die wirtschaftliche Entwicklung hinzu.
Die Finanzbuchhaltung (FiBu) ist die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses. Sie erfasst lückenlos alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens.
Die Kostenrechnung (auch Kosten- und Leistungsrechnung genannt) stellt das interne Rechnungswesen dar. Sie bildet die Grundlage für Preiskalkulationen und steuert Unternehmensprozesse.
Zum Rechnungswesen gehören auch die betriebliche Statistik und die Planungsrechnung. Das Unternehmen benötigt zur langfristigen Planung Absatz-, Produktions- und Personalstatistiken.
Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:
Was ist eine Bilanz?
zeitraumbezogene Gegenüberstellung
zeitpunktbezogene Gegenüberstellung
transitorische Gegenüberstellung
Woraus besteht ein Jahresabschluss?
Bilanz
Anhang
Lagebericht
Inventar
Gewinn- und Verlustrechnung
Was umfasst das externe Rechnungswesen?
Finanzbuchführung (FiBu)
Geschäftsbuchführung
Jahresabschluss
Kosten- und Leistungsrechnung
Die Bilanz hat folgende Funktionen:
Informationsfunktion (Planung, Entscheidung, Unternehmensentwicklung, Kontrolle)
Dokumentation (Geschäftsvorfälle)
Erfolgsermittlung (Besteuerung des Unternehmens)
Rechenschaftslegung (gegenüber Gläubigern, Aktionären, Finanzamt, Öffentlichkeit), Erfolgs-, Kapital-, Vermögensund Liquiditätsausweis
Sicherung (gegenüber Gläubigern)
Die Bilanz zielt auf eine umfassende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Die Adressaten sind: Gläubiger, der Kapitalmarkt, Kapitalgeber, die Öffentlichkeit, Arbeitnehmer und der Fiskus.
Die Bilanz wird in T-Form erstellt. Sie besteht aus Aktiva (Mittelverwendung) und Passiva (Mittelherkunft). Die Aktiva werden in Anlagevermögen (längerfristig gebundene Vermögensgegenstände) und in Umlaufvermögen (kurzfristig gebundene Vermögensgegenstände) untergliedert. Die Passiva werden in Eigenkapital und Fremdkapital unterteilt.
Das Anlagevermögen und Umlaufvermögen ergeben zusammen das Gesamtvermögen (oder die Bilanzsumme). Das Eigenkapital und das Fremdkapital sind zusammen das Gesamtkapital (oder die Bilanzsumme). Gesamtvermögen und Gesamtkapital müssen die gleiche Höhe aufweisen (Bilanzidentität).
Wenn eine Bilanz aufgestellt wird, muss vorher eine wert-und mengenmäßige Bestandsaufnahme des Unternehmens durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Inventurverfahren. Hierzu gehören die Stichtagsinventur, die verlegte Inventur, die permanente Inventur und die Stichprobeninventur. Bestandsänderungen innerhalb dieser Tage (bei Verlegung) müssen aber durch Wertrückrechnungen bzw. Wertfortschreibungen berücksichtigt werden.
Die verlegte oder zeitverschobene Inventur kann auch drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Das Geschäftsjahr eines Unternehmens muss nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein.
Eine dritte Inventurmethode ist die permanente Inventur. Bei diesem aufwändigen Verfahren werden alle Zu- und Abgänge in einer Datei registriert. Für den Bilanzstichtag werden dann die Lagermengen oder der aktuelle Wert der Vermögensgegenstände hochgerechnet. Da solche Verfahren nicht absolut zuverlässig sind (aufgrund von Schwund etc.), muss zusätzlich eine körperliche Bestandsaufnahme erfolgen. Der Zeitpunkt kann aber frei gewählt werden. Die permanente Inventur ist nur für Unternehmen zugelassen, die über Waren verfügen, die nicht leicht verderben oder abhandenkommen.
Aus der Inventur ergibt sich das Bestandsverzeichnis (das Inventar). Im Inventar sind alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert einzeln in Staffelform aufgelistet. Es besteht aus dem Vermögen, den Schulden und dem Eigenkapital (Reinvermögen). Das Reinvermögen wird berechnet, indem von dem Vermögen die Verbindlichkeiten abgezogen werden.
Bilanzierungspflichtig sind: Kaufleute (Unternehmen ab einer gewissen Umsatzhöhe oder ab einem festgelegten Gewinn), Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbHs), bestimmte Personengesellschaften, eingetragene Genossenschaften und Unternehmen bestimmter Geschäftszweige. Freiberufler (z. B. Kammerberufe, Künstler) und Kleingewerbetreibende erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:
Was kennzeichnet die Aktiva?
Mittelherkunft
Mittelverwendung
Anlagevermögen und Umlaufvermögen
Fremdkapital und Eigenkapital
rechte Seite der Bilanz
Was gehört zum Umlaufvermögen?
Lizenzen
Vorräte
Kasse und Konto
Rohstoffe
Verbindlichkeiten
Wie setzt sich das Eigenkapital zusammen?
Gesamtkapital
gezeichnetes Kapital
Fremdkapital
Gewinnrücklage
Kapitalrücklage
Rückstellung
Jahresüberschuss
Goodwill
Was gehört zum Fremdkapital?
Kapitalrücklagen
Verbindlichkeiten
Rückstellungen
passivischer Rechnungsabgrenzungsposten
Eventualverbindlichkeiten
Welcher Begriff entspricht der Bilanzsumme?
Eigenkapital
Gesamtvermögen
Gesamtkapital
Woraus besteht eine Inventur?
Bilanz
körperliche Bestandsaufnahme
buchmäßige Inventur
Was enthält das Inventar?
die Vermögensgegenstände
die Schulden des Unternehmens
die Gewinne des Unternehmens
Die Jahresabschlussanalyse wird häufig auch Bilanzanalyse genannt. Sie bezieht aber auch Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung mit ein, so dass die Bezeichnung „Jahresabschlussanalyse“ korrekter ist.
Es wird zwischen vertikalen und horizontalen Bilanzkennzahlen sowie Renditekennzahlen unterschieden.
Vertikale Bilanzkennzahlen setzen zwei Bilanzgrößen in vertikaler Richtung in Beziehung. Beispiele auf der Aktivseite (Vermögensseite), die die Vermögensstruktur charakterisieren, sind: Anlagenintensität (Anlagevermögen in Relation zum Gesamtvermögen), Umlaufintensität (Umlaufvermögen in Relation zum Gesamtvermögen). Einige vertikale Bilanzkennzahlen gehen auch auf einige Unterkategorie des Anlageoder Umlaufvermögens ein:
Vertikale Bilanzkennzahlen, die auf der Passivseite die Kapitalstruktur beschreiben, sind:
Die Berechnung des Eigenkapitals ist komplex, daher verwendet man in der Praxis der Bilanzanalyse ein schematisiertes Verfahren. Das Eigenkapital wird wie folgt ermittelt:
Grundkapital
+ Kapitalrücklagen
+ Gewinnrücklagen
+ 50 % Bilanzgewinn
+ 50 Prozent Sonderposten mit Rücklageanteil
Der Begriff Grundkapital wird für das gezeichnete Kapital einer Aktiengesellschaft verwendet und entspricht der Gesamtsumme aller Nennbeträge der ausgegebenen Aktien. Der Nennbetrag der Aktien wurde bei der Emission festgelegt und ist nicht mit dem aktuellen Aktienkurs identisch. Bei einer GmbH entspricht das gezeichnete Kapital dem Stammkapital.
Die Kapitalrücklage ergibt sich beim Börsengang einer Aktiengesellschaft. Sie entsteht aus der Differenz zwischen dem Nennwert der Aktien und dem Erstkurs an der Börse.
Die Gewinnrücklage enthält Gewinne, die nicht an die Aktionäre oder Anteilseigner ausgeschüttet werden.
Der Bilanzgewinn berechnet sich folgendermaßen:
Jahresüberschuss
+ Gewinnvortrag
+ Entnahme aus den Rücklagen
– Verlustvortrag
– Einstellung in die Rücklagen
= Bilanzgewinn
Die Fremdkapitalquote (der Anspannungsgrad) setzt den Anteil der Verbindlichkeiten in Relation zum Gesamtkapital.
Das Fremdkapital wird folgendermaßen schematisch berechnet:
Verbindlichkeiten
+ Rückstellungen
+ passive Rechnungsabgrenzung
+ 50 % Bilanzgewinn (Ausschüttung an Aktionäre)
Fremdkapital wird in kurzfristig, mittel- und langfristig untergliedert. Zum Fremdkapital gehören beispielsweise Bankdarlehen und Lieferantenkredite. Bei Verbindlichkeiten sind Höhe und Fälligkeit bekannt.
Rückstellungen sind am Abschlussstichtag wahrscheinliche oder sichere Aufwendungen, die in ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt der Fälligkeit unbestimmt sind. Rückstellungen werden für Pensionsverpflichtungen, Garantieverpflichtungen (Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung), drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellungen), schwebende Prozesse, Steuernachzahlungen und unterlassene Reparaturen gebildet. In der Praxis machen häufig Pensionsrückstellungen den größten Anteil aus.
Auch der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Fremdkapital gerechnet. Er umfasst Zahlungen an das Unternehmen, die bereits im laufenden Geschäftsjahr erfolgen, obwohl sie erst nach dem Bilanzstichtag fällig sind.
Eine weitere Kennzahl ist der Anteil des langfristigen Fremdkapitals:
Das langfristige Fremdkapital lässt sich nur durch eine Analyse des Anhangs erheben.
Der Verschuldungsgrad berechnet sich wie folgt:
Horizontale Bilanzkennzahlen beschreiben die Finanzierungs-struktur eines Unternehmens. Dabei wird die Vermögensseite mit der Kapitalseite verglichen.
Die Goldene Bilanzregel besagt: Das Anlagevermögen sollte möglichst durch Eigenkapital finanziert werden.
Die Goldene Finanzierungsregel bedeutet: Es sollte Fristenkongruenz vorliegen. Langfristiges Vermögen wird durch langfristiges Kapital, kurzfristiges Vermögen durch kurzfristiges Kapital finanziert.
Es gibt folgende wichtige horizontale Bilanzkennzahlen:
Deckungsgrade
Liquiditätskennzahlen
Bei einer optimalen Finanzierungsstruktur beträgt dieser Wert 100 Prozent.
Bei einer optimalen Finanzierungsstruktur liegt dieser Wert stets über 100 Prozent.
Die Liquiditätskennzahlen ermitteln die Liquiditätslage eines Unternehmens und betrachten die Relationen zwischen dem Umlaufvermögen und dem kurzfristigen Fremdkapital.
Liquidität ist definiert als die Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsverpflichtungen bei der Fälligkeit einer Forderung in voller Höhe nachkommen zu können.
Liquidität wird nach Graden von 1 bis 3 abgestuft. Zu den liquiden Mitteln ersten Grades gehören die Kasse, die Sicht-und Termineinlagen bei Banken, Schecks und diskontfähige Wechsel.
Die Liquidität ersten Grades (Barliquidität), die sich auf die unmittelbare Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bezieht, wird folgendermaßen berechnet:
Die Liquidität zweiten Grades (einzugsbedingte Liquidität) erfasst die mittelfristige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und sollte im Idealfall 100 Prozent betragen.
Die Liquidität dritten Grades (umsatzbedingte Liquidität) ist noch umfassender ausgerichtet. Der ideale Richtwert beträgt 150 Prozent.
Verständnisfragen
Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:
Was sind Kennzahlen der Vermögenslage?
horizontale Bilanzkennzahlen
vertikale Bilanzkennzahlen
relative Bilanzkennzahlen
Was sind Beispiele für Kennzahlen der Finanzierungsstruktur?
Deckungsgrade
Liquiditätskennzahlen
Anspannungsgrad
Was ist ein Synonym für Liquidität ersten Grades?
Barliquidität
umsatzbedingte Liquidität
einzugsbedingte Liquidität
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine zeitraumbezogene Rechnung. Die Gewinn- und Verlustrechnung unterscheidet zwischen Erträgen und Aufwendungen.
Aufwendungen sind der Werteverzehr eines Unternehmens an Gütern und Dienstleistungen. Unter Erträgen versteht man den Wertzuwachs aus dem Erlös von Erzeugnissen und Dienstleistungen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung kann als Konto- oder als Staffelform dargestellt werden. Die weniger detaillierte Kontoform ist Einzelunternehmen und Personengesellschaften vorbehalten, die zwischen den beiden Kontoformen wählen können.
Bei der Kontoform wird am Ende des Geschäftsjahrs ein Abschlusskonto erstellt, das das Gewinn- und Verlustkonto umfasst. Die Aufwendungen werden im Soll gebucht und die Erträge im Haben. Das Unternehmen kann einen Gewinn vorweisen, wenn die Erträge größer sind als die Aufwendungen. Danach wird der Reingewinn oder -verlust in der Bilanz unter dem Eigenkapital erfasst.
Die Umsatzerlöse haben den größten Anteil an den Erträgen. Aber auch Bestandsmehrungen wie fertige Erzeugnisse auf Lager oder Eigenleistungen (z. B. die Herstellung oder Verbesserung einer Maschine in der Produktion) können zu hohen Erträgen führen.
Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkosten- oder das Umsatzkostenverfahren verwendet.
Die Staffelform kommt weitaus häufiger als die Kontenform vor, da Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG sie einsetzen müssen. Sie enthält mehr Einzelheiten und sieht Zwischenergebnisse und -summen vor.
Die genaue Zusammensetzung der verschiedenen Positionen ist detailliert vorgeschrieben.
Die Staffelform der Gewinn- und Verlustrechnung besteht aus folgenden Positionen:
Gesamtleistung
Betriebsergebnis
Finanzergebnis
Außerordentliches Ergebnis
Steuern
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Bilanzgewinn oder Bilanzverlust
Die Staffelform beginnt mit der Gesamtleistung. Sie umfasst die gesamten Leistungen des Unternehmens in einem Geschäftsjahr und enthält vier Positionen, die als Bruttorechnung bezeichnet werden.
Umsatzerlöse
+ Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
+ andere aktivierte Leistungen
+ sonstige betriebliche Erträge
= Gesamtleistung
Die Umsatzerlöse entstehen aus dem Verkauf von Erzeugnissen und Handelswaren (von anderen Unternehmen bezogene Produkte). Fertige oder nicht ganz fertige Erzeugnisse sind teilweise noch im Lager. Bestandsmehrungen und -minderungen beziehen sich auf die Veränderungen der Lagerbestände. Sie müssen berücksichtigt werden, da sie zur Leistungserstellung gehören.
Aktivierte Eigenleistungen sind beispielsweise eine Verbesserung von Maschinen in der Produktion, die das Unternehmen selbst durchgeführt hat.
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Erträge:
Erlöse aus Nebentätigkeiten und Dienstleistungen, Vermietungen, Verpachtungen, Buchgewinne aus dem Verkauf von Anlagevermögen, Kursgewinne (Devisenkurs), Erträge aus Wertpapiergeschäften, Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil, erhaltene Investitionszulagen und andere staatliche Zuschüsse.
Das Rohergebnis wird berechnet, indem von der Gesamtleistung die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren und Leistungen subtrahiert werden. Das Rohergebnis wird lediglich in den Jahresabschlüssen von kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften erwähnt.
Rohergebnis =
Gesamtleistung
– Materialaufwand (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, bezogene Waren)
– Aufwendungen für bezogene Leistungen
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die Summe des Betriebs- und des Finanzergebnisses.
Betriebsergebnis
+ Finanzergebnis
= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Voraussetzung für die Berechnung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist zuvor die Ermittlung des Betriebs- und des Finanzergebnisses.
Das Betriebsergebnis erhält man, wenn von der Gesamtleistung Material- und Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen abgezogen werden.
Gesamtleistung
– Materialaufwand
– Personalaufwand
– Abschreibungen
– sonstige betriebliche Aufwendungen
= Betriebsergebnis
Zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zählen: Soziale Abgaben aufgrund von Tarifverträgen, Fahrtkostenzuschüsse, Aus- und Fortbildungskosten, Verwaltungs- und Vertriebskosten, Vertreterprovisionen, Wohngeldzuschüsse, Instandhaltungsaufwendungen, Garantieaufwendungen, Rechtsund Beratungskosten, Beiträge und Gebühren, Ausgangsfrachten, Mieten und Pachten, Währungs- und Kursverluste, Bildung von Rückstellungen, Abschreibungen auf Forderungen und andere Gegenstände des Umlaufvermögens.
Das Finanzergebnis betrachtet die Erträge, die aus Finanzanlagen stammen, und berücksichtigt Abschreibungen auf Finanzanlagen. Erträge können durch Beteiligungen und aus Unternehmen resultieren, die einem Gewinnabführungsvertrag unterliegen. Andere Erträge ergeben sich aus Dividenden von Aktien oder Zinserträgen aus Krediten an verbundene Unternehmen. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge fassen Zinserträge aus Forderungen an Dritte, aus Dividenden von Aktien im Umlaufvermögen und Zinsen für Beteiligungen zusammen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beziehen sich beispielsweise auf Bankkredite, Darlehen und Lieferantenkredite sowie Hypotheken und diskontierte Wechsel.
Das Finanzergebnis wird wie folgt berechnet:
Erträge aus Beteiligungen
+ Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
+ sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
+ Zinsen und ähnliche Aufwendungen
= Finanzergebnis
Für den Begriff „Gewinn“ gibt es in der Betriebswirtschaftslehre mehrere exakte Definitionen.
Das Ergebnis vor Steuern (Englisch: Earnings before taxes – EBT) wird ermittelt, indem vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit das außerordentliche Ergebnis abgezogen wird. Das außerordentliche Ergebnis besteht aus der Differenz von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
– außerordentliches Ergebnis
= Ergebnis vor Steuern
Außerordentliche Erträge dienen nicht unmittelbar dem Betriebszweck und gelten als Nebenerlöse. Ein Beispiel dafür sind Betriebsveräußerungen oder staatliche Zuschüsse. Außerordentliche Aufwendungen sind nicht Teil der betrieblichen Leistungserstellung, sondern fallen für einmalige außergewöhnliche Ereignisse an (Bsp.: Versicherungsschutz nach Katastrophen).
Der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag ergibt sich, wenn vom Ergebnis vor Steuern die Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die sonstigen Steuern abgezogen werden.
Zu den Steuern vom Einkommen und Ertrag rechnet man die Körperschaftsteuer und die Gewerbeertragsteuer.
Grund-, Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuer, Kraftfahrzeug-, Mineralöl-, Versicherungssteuer sowie Ausfuhrzölle.
Unter den sonstigen Steuern werden folgende Steuerarten und Abgaben subsumiert:
Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden, verbleiben im Unternehmen (werden thesauriert) und werden als Gewinnrücklage in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Berechnung des Bilanzgewinns (bzw. Bilanzverlusts) werden Gewinne, die in die Gewinnrücklage eingestellt wurden, wieder abgezogen.
Ergebnis vor Steuern
– Steuern vom Einkommen und Ertrag
– sonstige Steuern
= Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag
– Einstellung in Rücklagen
= Bilanzgewinn bzw. -verlust
Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:
Was sind Beispiele für Erträge?
Umsatzerlöse
Bestandsmehrungen
Eigenleistungen
Verkauf von Unternehmensteilen
Löhne und Gehälter
Welche Größen werden beim Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit berücksichtigt?
Betriebsergebnis
außerordentliches Ergebnis
Finanzergebnis
Wie lautet der Fachbegriff für das Einbehalten von Unternehmensgewinnen?
Prolongierung
Forfaitierung
Factoring
Thesaurierung
Rentabilitätskennzahlen benötigen zur Berechnung immer die Angaben in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Rentabilität eines Unternehmens resultiert aus dem Verhältnis von Gewinn und Kapital oder Umsatz.
Die Eigenkapitalrentabilität setzt den Gewinn, der als Bilanzgewinn, Jahresüberschuss oder Ergebnis vor Steuern definiert werden kann, in Beziehung zum Eigenkapital. Die Eigenkapitalrentabilität weist darauf hin, wie hoch das eingesetzte Eigenkapital durch den Bilanzgewinn des Unternehmens verzinst wird.
Die Gesamtkapitalrentabilität gibt die Verzinsung des gesamten Kapitals im Unternehmen an.
Die Umsatzrentabilität setzt den Bilanzgewinn in Beziehung zum Umsatz.
Der Cashflow ist eine Kennziffer, die den Überschuss der zahlungswirksamen Einnahmen über die zahlungswirksamen Ausgaben erfasst.
Der Cashflow macht deutlich, welche liquiden Mittel einem Unternehmen aus den Umsätzen zur Verfügung stehen, und gibt damit die Innenrefinanzierungskraft eines Unternehmens an.
Bilanzgewinn (bzw. Bilanzverlust)
+ Abschreibungen
+ Zunahme bzw. Abnahme der langfristigen Rückstellungen
+ außerordentliche periodenfremde Aufwendungen
– außerordentliche periodenfremde Erträge
+ Zuführungen zu den Rücklagen
(– Auflösungen von Rücklagen)
= Cashflow
Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:
Was spiegelt der Cashflow wider?
Anlagendeckung
Kapitalstruktur
Innenrefinanzierungskraft
Vermögensstruktur
Was ist der Cashflow?
relative Kennzahl
absolute Kennzahl
Die Vermögensgegenstände in der Bilanz müssen bewertet werden, beispielsweise um die Höhe der Abschreibung zu ermitteln. Für die bilanzielle Bewertung gibt es folgende Bewertungsmaßstäbe:
Prinzip der Vollständigkeit: Das Prinzip der Vollständigkeit bedeutet, dass im Jahresabschluss alle Vermögensgegenstände erfasst werden.
Saldierungsverbot: Aktiva dürfen nicht mit Passiva verrechnet werden. Dasselbe gilt für Erträge und Aufwendungen.
Prinzip der Bilanzwahrheit: Der Jahresabschluss muss wahr und richtig sein. Ansonsten liegt Bilanzverschleierung oder gar Bilanzfälschung vor.
Prinzip der Bilanzklarheit: Ein transparenter und nachvollziehbarer Jahresabschluss ist unbedingt notwendig. Alle Bilanzpositionen müssen klar und einheitlich gegliedert werden. Ein sachverständiger Dritter muss sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens verschaffen können.
Prinzip der Bilanzstetigkeit und der Bilanzkontinuität: Die äußere Form der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-Rechnung müssen auch in zukünftigen Jahresabschlüssen beibehalten werden. Abweichungen sind im Anhang zu erläutern.
Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:
Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die bilanzielle Bewertung?
BGB
HGB
Steuerrecht
praktische Übung ordentlicher Kaufleute
Wofür steht die Abkürzung „GoB“?
Gesamtheit ordentlicher Buchführung
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Wie wird der Grundsatz für die Beibehaltung der Darstellungsform bezeichnet?]
formale Bilanzkontinuität
materielle Bilanzkontinuität
Darstellungsstetigkeit
Was sind Beispiele für Bewertungsgrundsätze?
Unternehmensfortführung
Einzelbewertung
Going Concern Principle
Darstellungsstetigkeit
Realisationsprinzip
Imparitätsprinzip
Die Erstellung der Handelsbilanz folgt den gesetzlichen Bestimmungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Bilanzierung. Die Steuerbilanz wird von der Handelsbilanz abgeleitet (Maßgeblichkeitsprinzip); die Steuerbilanz muss zusätzlich steuerrechtlichen Vorschriften mit einbeziehen. Veröffentlicht wird nur die Handelsbilanz.
In anderen Rechnungslegungssystemen wie dem der Europäischen Union (IFRS) oder der USA (US-GAAP) wird nicht zwischen Steuer- und Handelsbilanz unterschieden. Die steuerrechtliche Bemessung erfolgt in den USA auf eine andere Weise.
Das Anschaffungswertprinzip wird auch Pagatorik bezeichnet. Jeder Vermögensgegenstand (im Steuerrecht: Wirtschaftsgut) wird mit dem Anschaffungs- oder Herstellungswert bewertet. Dies ist der Höchstwert, der in der Handelsbilanz zulässig ist. Das Gegenteil des Anschaffungswertes ist der Wiederbeschaffungswert, der in der Kostenrechnung zum Einsatz kommt. Beim Umlaufvermögen und bei Finanzanlagen wird auch das Tageswertprinzip in der Handelsbilanz eingesetzt.
Anlagevermögen: | Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
Umlaufvermögen: | Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Tageswert am Bilanzstichtag |
Das HGB rückt den Gläubigerschutz in den Mittelpunkt der Bilanzierung. Vermögensgegenstände müssen vorsichtig bewertet werden (dadurch bilden sich „stille Reserven“), und Verbindlichkeiten müssen möglichst hoch angesetzt werden (Höchstwertprinzip). Der Gläubigerschutz wird durch das Imparitäts-, das Realisations- und das Niederstwert- sowie das Höchstwertprinzip konkretisiert.
Verluste und Gewinne werden in der Bilanz unterschiedlich bewertet. Verluste müssen schon ausgewiesen werden, wenn sie am Bilanzstichtag noch nicht eingetreten sind, aber möglicherweise in der Zukunft anfallen. Hierfür werden Drohverlustrückstellungen gebildet.
Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert (also vorhanden sind). Bei Großprojekten gilt ein Gewinn erst als realisiert, wenn das Projekt vollständig abgeschlossen und bezahlt ist.
Wenn an einem Bilanzstichtag mehrere Bewertungen möglich sind, muss der Ansatz vorgenommen werden, der am niedrigsten ist. Das Niederstwertprinzip darf nur auf Vermögensgegenstände angewandt werden. Es wird unterschieden zwischen dem strengen und dem gemilderten Niederstwertprinzip.
Das Höchstwertprinzip gilt für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens und auch bei der Bilanzierung von Rückstellungen (Bsp.: Pensionen).
Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:
Was sind Kennzeichen der HGB-Bilanzierung?
Gläubigerschutzprinzip
Investorenschutzprinzip
stille Reserven
Bewertung von Immobilien zum Verkehrswert
Was besagt das Imparitätsprinzip?
Schulden müssen nie ausgewiesen werden.
Gewinne müssen zuerst ausgewiesen werden.
Schulden müssen ausgewiesen werden, wenn sie bereits drohen.
Was besagt das Realisationsprinzip?
Gewinne können immer ausgewiesen werden.
Gewinne können erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind.
Schulden werden ausgewiesen, wenn Sie realisiert sind.
Was bedeutet das Niederstwertprinzip?
Am Bilanzstichtag muss der niedrigste Wertansatz gewählt werden.
Der niedrigste Wert bleibt bei der bilanziellen Bewertung außer Acht.
Das Niederstwertprinzip wird auf Verbindlichkeiten angewandt.
Worauf wird das strenge Niederstwertprinzip angewandt?
Eigenkapital
Umlaufvermögen
Anlagevermögen
Gewinnrücklagen
Was wird nach dem Höchstwertprinzip bilanziell bewertet?
Eigenkapital
Kapitalrücklagen
Vorräte
Forderungen
Verbindlichkeiten
Es gilt das Maßgeblichkeitsprinzip. Die Steuerbilanz wird von der Handelsbilanz abgeleitet. In der Praxis wird die Handelsbilanz meist so erstellt, dass steuerrechtliche Bestimmungen bereits weitgehend berücksichtigt werden. In der Praxis wird daher das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip umgesetzt.
Die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz treten in der Bewertungswahlrechten zutage.
Auf der Aktivseite wird unterschieden zwischen:
Aktivierungspflicht
Aktivierungswahlrecht
Aktivierungsverbot
Zu den Aktivierungswahlrechten zählen:
ein entgeltlich erworbener (derivativer) Firmen- oder Geschäftswert
ein Rechnungsabgrenzungsposten für als Aufwand eingestufte Zölle und Verbrauchsteuern auf das Vorratsvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten für als Aufwand berücksichtige Umsatzsteuer auf am Stichtag auszuweisende Anzahlungen.
Ein Aktivierungsverbot besteht für:
Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
Nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
Kosten | Handelsrecht | Steuerrecht |
Materialkosten | Aktivierungspflicht | |
Fertigungskosten | Aktivierungspflicht | |
Sondereinzelkosten der Fertigung | Aktivierungspflicht | |
Materialgemeinkosten | Aktivierungspflicht | |
Fertigungsgemeinkosten | Aktivierungspflicht | |
Verwaltungsgemeinkosten | Aktivierungswahlrecht | |
Vertriebsgemeinkosten | Aktivierungsverbot | |
Sondereinzelkosten des Vertriebs | Aktivierungsverbot |
Auf der Passivseite gibt es analog Passivierungswahlrechte:
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die bis spätestens drei Monate nach dem Bilanzstichtag vorgenommen werden.
Rückstellungen für Aufwendungen, die am Stichtag wahrscheinlich oder sicher sind, deren Höhe oder Eintritt unbestimmt ist.
Der Sonderposten mit Rücklageanteil.
Aufgrund der möglichen unterschiedlichen Bewertung in der Handels- und in der Steuerbilanz kommt es zu latenten Steuern. Wenn der Handelsbilanzgewinn größer ist als der in der Steuerbilanz, dann ist der Steueraufwand in der Handelsbilanz niedriger, da die Steuerbilanz als Bemessungsgrundlage fungiert.
Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz zeigen sich auch in den Abschreibungen und den Abschreibungsmethoden. Im Steuerrecht spricht man von Absetzung für Abnutzung (AfA). Die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern wird in AfA-Tabellen festgelegt.
Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:
Für welche Kosten besteht ein Aktivierungsverbot?
allgemeine Verwaltungskosten
Materialeinzelkosten
Vertriebskosten
Fertigungseinzelkosten
Was darf bei den Herstellungskosten nicht berücksichtigt werden?
Materialkosten
Fremdkapitalzinsen
Forschungskosten
Verwaltungskosten
Vertriebskosten
Sondereinzelkosten der Fertigung
Welche Begriffe stammen aus dem Steuerrecht?
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Wirtschaftsgut
Teilwertabschreibung
Was besagt das Maßgeblichkeitsprinzip?
Ableitung der Handelsbilanz von der Steuerbilanz
Ableitung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz
Ableitung der Bilanz von der GuV
Bei der Internationalen Rechnungslegung wird zwischen der in Deutschland vorgeschriebenen HGB-Bilanzierung, der Bilanzierung nach IFRS und der Bilanzierung nach US-GAAP unterschieden.
Standard | Geltung | Prinzip |
HGB | Deutschland Unternehmen | Gläubigerschutz |
IFRS | Europäische Union Konzerne | Investorenschutz |
US-GAAP | USA | Investorenschutz |
Der Rechnungslegungsstandard der HGB-Bilanzierung gilt für alle Unternehmen in Deutschland. Zusätzlich müssen Konzerne eine Konzernbilanz nach EU-weit gültigen Standard IFRS (International Financial Reporting Standard) vorlegen. Der Standard US-GAAP ist nur für Unternehmen in den USA verpflichtend.
Die 7 Bestandteile des IFRS-Jahresabschlusses
IFRS unterscheidet sich grundlegend von der deutschen HBG-Bilanzierung. Im Mittelpunkt steht der Investorenschutz:
Investorenschutz (True and Fair View)
keine abgeleitete Steuerbilanz (kein Maßgeblichkeitsprinzip)
Bewertung mit Wiederbeschaffungskosten möglich
Rückstellungen nur bei hoher Wahrscheinlichkeit
Zwischengewinnausweis bei Projekten
Unterschiede | ||
Aspekt | HGB | IFRS |
Prinzipien | Gläubigerschutz | Investorenschutz |
Steuerbilanz | Maßgeblichkeits-prinzip | keine Ableitung der Steuerbilanz |
Anlagevermögen | Anschaffungskosten | Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungskosten |
Rückstellungen | auch bei drohenden Verlusten | bei hoher Wahrscheinlichkeit |
Konzernstruktur | kein Einbezug von Tochtergesellschaften | stets im Konzernabschluss |
Projekte | Realisationsprinzip (Fertigstellung) | Zwischengewinnausweis |
Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:
Welche wichtigen Rechnungslegungsstandards gibt es?
HGB-Bilanzierung
IFRS
US-GAAP
GuV
IKR
GKR
Welchen Standard müssen deutsche Einzelunternehmen befolgen?
HGB-Bilanzierung
IKR
US-GAAP
IFRS
Unter welchen Voraussetzungen wird IFRS angewandt?
Einzeljahresabschluss
Konzernjahresabschluss in der EU
Kapitalmarktorientierung
Was umfasst IFRS zusätzlich?
Eigenkapital-Veränderungsrechnung
Anlagespiegel
Kapitalflussrechnung
Barth, Thomas u.a. (2014): Jahresabschlussanalyse mit Kennzahlen. 1. Auf. Konstanz/München: UTB / UVK Lucius.
Berkau, Carsten (2012): Bilanzen. 3. Aufl. Konstanz / München: UTB / UVK Lucius.
Buchholz, Rainer (2013): Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS. 8. Aufl. München: Vahlen.
Heno, Rudolf (2011): Jahresabschluss nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Standards (IFRS). 7. Aufl. Berlin, Heidelberg: Physica-Verlag.
Heyd, Reinhard (2014): Jahresabschluss. 1. Auf. Konstanz/München: UTB / UVK Lucius.
Küting, Karlheinz und Weber, Claus-Peter (2012): Die Bilanzanalyse. Beurteilung von Abschlüssen nach HGB und IFRS. 10. Aufl. Stuttgart: Schäffer-Poeschel.
Weber, Jürgen und Weißenberger, Barbara (2010): Einführung in das Rechnungswesen. Bilanzierung und Kostenrechnung. 8. Aufl. Stuttgart: Schäffer-Poeschel.
Wulf, Inge und Müller, Stefan (2013): Bilanztraining. 13. Aufl. Freiburg: Haufe.
Das Rechnungswesen dient der Erfassung, Verarbeitung und Auswertung mengen- und wertmäßiger Informationen über die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Periode. Nach den Empfängern dieser Informationen wird es in das externe und das interne Rechnungswesen gegliedert. Das externe Rechnungswesen umfasst die Bilanz- und die GuV-Rechnung. Es stellt Informationen für unternehmungsexterne Interessierte bereit, wie z.B. Anteilseigner und Gläubiger. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein Teilsystem des internen Rechnungswesens. Es erfasst den bewerteten Einsatzgüterverbrauch für die Erstellung und Verwertung des Leistungsprogramms der Unternehmung und bereitet diese Daten für die Zwecke unternehmungsinterner Informationsempfänger auf.
Zu den Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung gehören
die Ermittlung von Herstellungskosten für die Bewertung selbst erstellter Anlagen sowie der Bestände fertiger und unfertiger Erzeugnisse in der Bilanz,
die Unterstützung von Entscheidungen über das Leistungsprogramm der Unternehmung,
die Erfolgskontrolle sowie
die Wirtschaftlichkeitskontrolle.
Für die Bewertung in der Bilanz und die Unterstützung von Entscheidungen über das Leistungsprogramm sind die Kosten der Produkte zu ermitteln. Um den Erfolg kontrollieren zu können, sind die Kosten der Periode zu bestimmen und den Erlösen gegenüberzustellen. Zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung und -verwertung werden die Kosten der Periode mit einer Normgröße verglichen. Bei dieser Normgröße kann es sich um die Kosten der Vorperiode (Zeitvergleich) oder einer anderen Unternehmung (Betriebsvergleich) handeln. Als Normgröße können auch die Kosten geplant werden, die bei wirtschaftlicher Leistungserstellung und -verwertung unter den gegebenen Bedingungen angefallen wären. Um die Verantwortlichkeit für Abweichungen der realisierten Kosten von der Normgröße feststellen zu können, wird dieser Vergleich nicht auf Unternehmungsebene, sondern auf Kostenstellenebene durchgeführt. Für diesen Zweck sind deshalb auch die Kosten einzelner Kostenstellen zu ermitteln.
Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:
Wirtschaftlichkeitskontrolle
Erfolgskontrolle
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Ermittlung der Herstellungskosten
Die Informationen über die Kosten der Periode, der Kostenstellen und der Produkte werden in den drei Teilrechnungen der Kostenrechnung ermittelt:
der Kostenartenrechnung,
der Kostenstellenrechnung und
der Kostenträgerrechnung mit
der Kalkulation und
der Betriebsergebnisrechnung.
Die Kostenartenrechnung ist eine reine Erfassungsrechnung und gibt Auskunft über die Höhe der Kosten, die während der Periode entstanden sind.
Die Kostenstellenrechnung informiert über die Höhe der Kosten, die in den einzelnen Kostenstellen angefallen sind. Kostenstellen sind Teilbereiche der Unternehmung, für die Kosten gesondert erfasst, geplant, kontrolliert und verrechnet werden. In der Kostenträgerrechnung werden die Kosten den Kostenträgern zugerechnet, die sie verursacht haben. Kostenträger sind alle End- und Zwischenprodukte sowie die selbst erstellten Anlagegüter. Die Kostenträgerrechnung informiert darüber, wofür die Kosten der Periode angefallen sind.
Die Kostenträgerrechnung umfasst die Kalkulation (Kostenträgerstückrechnung) und die Betriebsergebnisrechnung (Kostenträgerzeitrechnung). In der Kalkulation werden die Kosten einem einzelnen Kostenträger zugerechnet. Ermittelt werden die Selbstkosten, d. h. die Gesamtkosten eines Kostenträgers. In der Betriebsergebnisrechnung werden die Kosten für die in der Periode abgesetzten Mengen aller Kostenträger ermittelt und den Periodenerlösen gegenübergestellt, um den Periodenerfolg zu bestimmen.
In den Teilrechnungen der Kostenrechnung wird angestrebt, die Kosten bei den Leistungen auszuweisen, für die sie angefallen sind. Die Kostenrechnung wird deshalb um eine Leistungsrechnung ergänzt. Diese weist die Leistungen der Unternehmung und der einzelnen Kostenstellen aus.
Haben Sie alles verstanden? Mit den folgenden Fragen können Sie das Gelernte schnell prüfen:
Kalkulation und Spesenrechnung
Kalkulation und Betriebsergebnisrechnung
Kalkulation und Stellenrechnung
Kostenartenrechnung und Abrechnung
Kostenstellenrechnung und Betriebsergebnisrechnung
Kosten sind der bewertete sachzielbezogene Güterverbrauch einer Periode. Mit dem Merkmal „sachzielbezogen“ wird zum Ausdruck gebracht, dass nur derjenige Güterverbrauch zu Kosten führt, der mit dem Leistungsprogramm der Unternehmung im Zusammenhang steht, d. h. mit den am Markt abzusetzenden Produkten.
Um den Erfolg zu ermitteln, werden den Kosten die Erlöse gegenübergestellt. Sie sind die bewertete, sachzielbezogene Güterentstehung einer Periode.
Unter der Leistung wird die art- und mengenmäßige Ausbringung einer Kostenstelle verstanden. Werden in einer Kostenstelle verschiedenartige Leistungen erbracht, wird die Leistung mit Hilfe einer Maßgröße gemessen, die diese Leistungsarten gleichnamig macht. Diese Maßgröße wird als Bezugsgröße bezeichnet.
Als Bezugsgröße zur Messung der Leistung einer Mehrproduktfertigung kann z.B. die Fertigungszeit herangezogen werden. In der Beschaffung kann die Leistung z. B. über die Anzahl der Bestellungen erfasst werden.
Im externen Rechnungswesen wird der Güterverbrauch über den Aufwand erfasst. Das ist der entsprechend den gesetzlichen Regeln meist mit Ausgaben bewertete gesamte Güterverbrauch einer Periode.
Gesetzliche Regelungen legen die Art, den Umfang und die Bewertung des Güterverbrauchs fest, der als Aufwand erfasst werden darf. Der als Aufwand abgebildete wertmäßige Güterverbrauch kann sich deshalb von dem unterscheiden, der als Kosten in die Kostenrechnung eingeht. Der neutrale Aufwand ist der Teil des Aufwandes, dem keine Kosten oder Kosten in anderer Höhe gegenüberstehen. Nach seinen Ursachen werden u. a. der sachzielfremde, der außerordentliche und der bewertungsbedingte Aufwand unterschieden.
Kalkulatorischen Kosten steht kein Aufwand (Zusatzkosten) oder ein Aufwand in anderer Höhe (Anderskosten) gegenüber.
Für die Teile des Aufwandes (Kosten), die mit den Kosten (Aufwand) übereinstimmen, haben sich die Bezeichnungen „Zweckaufwand“ und „Grundkosten“ durchgesetzt.
Als Aufwand wird der gesamte Güterverbrauch der Periode erfasst. Dagegen wird nur der Güterverbrauch, der durch die Realisation des Leistungsprogramms ausgelöst worden ist, als Kosten berücksichtigt. Hinter dem sachzielfremden Aufwand verbirgt sich der Güterverbrauch, der nicht für die Realisation des Sachziels der Unternehmung angefallen ist. Als Beispiel für den neutralen Aufwand können Spenden für karitative Zwecke genannt werden.
Der außerordentliche Aufwand ist ein Güterverbrauch, der nach Art oder Umfang im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit ungewöhnlich ist, wie z.B. Schäden durch Brand. In die Kostenrechnung wird dieser Güterverbrauch nicht einbezogen, da er zu stark schwankenden Kosten im Zeitablauf führen würde. Diese würden schwankende Produktkosten ergeben, die Erfolgsinformationen der Betriebsergebnisrechnung verzerren, eine Analyse der Erfolgsentwicklung erschweren und unter Umständen sogar zu Fehlentscheidungen führen. An die Stelle des außerordentlichen Güterverbrauchs treten in der Kostenrechnung deshalb kalkulatorische Wagnisse. Durch sie werden in der Kostenrechnung nicht versicherte Einzelwagnisse in einer Höhe berücksichtigt, von der erwartet werden kann, dass die erfassten Kosten über einen längeren Zeitraum hinweg mit dem außerordentlichen Aufwand übereinstimmen.