Wenn Sie Schulden nicht zahlen möchten, müssen Sie zunächst Schulden machen. Dieses Kapitel zeigt Ihnen, mit welcher Strategie Sie immer und überall Darlehen erhalten können. Doch hier zunächst ein Tipp, wie sich Gläubiger vor Ihnen schützen können, oder positiver, wie sie sich als zukünftiger Gläubiger vor zahlungsunwilligen Schuldner schützen können, die einfach nicht zahlen wollen:
So schützen Sie sich als Gläubiger
Folgen Sie dem Grundsatz, nie etwas zu verleihen und nur gegen Vorkasse tätig zu werden. Dann ersparen Sie sich das armselige Dasein eines Gläubigers und eine kostenintensive Mahnabteilung. Leider ist das nicht immer möglich, denn einige Geschäfte basieren nun mal auf Lieferantenkrediten, Teilzahlungsverträgen und Darlehen.
Nicht immer sind die plötzlichen Schuldner Neukunden. Was passiert, wenn z.B. ein bisher guter Kunde nach einer größeren Lieferung nicht mehr zahlen kann / will? - Wie können Sie ermitteln, ob ein bisher guter Kunde in finanziellen Schwierigkeiten stecken könnte? - Hier einige Warnsignale, die Schwierigkeiten andeuten:
1.) Die Bestellgewohnheiten ändern sich plötzlich
(nur noch vereinzelte Bestellungen, oder plötzlich sehr große Volumen)
2.) Die Zahlungsweise ändert sich plötzlich
(z.B. von Scheck auf Wechsel)
3.) Bitte um Stundung, Zahlungsziele werden überschritten, Skonti verschenkt
4.) Willkürliche Reklamation eines sonst "pflegeleichten" Kunden
5.) Der Kunde verramscht seine Ware zu Niedrigstpreisen
6.) Die Rechtsform und/oder Bankverbindung ändert sich (erfordert sofort Routineanfrage bei Auskunftei)
7.) Rechnungen enthalten den Aufdruck "Zahlung mit befreiender Wirkung nur an Bank X" (könnte bedeuten, dass Firma alle Forderungen als Sicherheiten an Bank abtreten musste)
Da das Gesetz jede Form der Gewalt und Zwang verbietet, bleiben Ihnen legal nur wenig erfolgreiche Möglichkeiten, Schulden doch noch zu kassieren.
Wie gesehen ist jede Verzögerung ein Teilgewinn für den Schuldner. Die einzige Möglichkeit schnell zu kassieren, ist es, den Fall so schnell wie möglich zur Klage zu bringen, um dann mit dem Urteil in der Hand zu vollstrecken, bevor Vermögen, in das jetzt noch vollstreckt werden könnte, verschleiert wird.
Sie haben hier maximal sechs Monate Zeit. Nutzen Sie die Rote Phase Ihre Schuldners voll aus. Sie müssen daher jedes seiner Manöver (abstreiten, verwirren, versprechen, teilzahlen) einfach ignorieren, oder parallel zu Ihrer Klagevorbereitung laufen lassen.
Motto: Soll sich der Schuldner doch vor Gericht verteidigen. Nicht Ihr Bier!
Konkret: Halten Sie streng gesetzlich vorgeschriebene Fristen ein, aber verschenken Sie keine Zeit. Lassen Sie sich nicht irritieren. Eine zugestellte Mahnung ist rechtswirksam, auch wenn der Schuldner sie für eine unbegründete Unverschämtheit hält, und seitenlange Beschwerdebrief schreibt. Ihr einziges Kriterium muss die gewünschte Zahlung sein. Liegt zum Termin keine Zahlung vor, erfolgt der nächste Schritt (Mahnung, Klage etc.). Ein schmutziger Trick wäre es (wird natürlich nicht empfohlen!) Ihren Gegner dazu zu provozieren, Ihnen einen Scheck zu senden. Ein telefonischer Appetithappen wie
"Wenn Sie mir einen Scheck über den Betrag senden, selbst wenn er derzeit nicht gedeckt ist, könnten wir bereits einen Zahlungseingang buchen und die Angelegenheit abschließen. Sie würden sich so ein Mahnverfahren, die negative Schufa und eine Klage sparen. Wir würden den Scheck dann erst einlösen, wenn Sie die Deckung bestätigen"
funktioniert fast immer, wenn der Schuldner Ihre Zusage nicht auf dem Anrufbeantworter aufnimmt oder Zeugen beibringen kann, die ihre Zusage beweiskräftig bestätigen.
Selbstverständlich lösen Sie den Scheck "versehentlich" sofort ein. "Da hat unser Inkasso leider einen Fehler gemacht…" Wenn der Scheck gedeckt ist, um so besser. Dann haben Sie Ihr Geld. Platzt er aber, erhalten Sie einen unangreifbaren Beweis seiner Schuld.
Jeder Richter wird Ihnen sofort alle Türen zu einer Zwangsvollstreckung öffnen und wahrscheinlich gleichzeitig ein Verfahren wegen Scheckbetrug einleiten. Der Schuldner bringt sich so um jede Möglichkeit einer glaubhaften Einrede. Um eine Strafanzeige wegen Scheckbetrug abzumildern, wird er in der Regel versuchen, den fälligen Betrag sofort zu beschaffen und zu zahlen. Noch besser sind übrigens internationale Schecks, z.B. ein ungedeckter deutscher Scheck an eine Firma auf den britischen Kanalinseln:
Die Firma auf den Kanalinseln hat jetzt sofort zwei Inkasso-Möglichkeiten. Einmal kann sie nach deutschen Recht eine Anzeige wegen Scheckbetrug einreichen, die allerdings in den meisten Fällen als "versehentliches Kavaliersdelikt" wieder eingestellt wird, oder nach britischen Recht vorgehen, nachdem jeder Scheckbetrug eine Straftat ist, und den Tatbestand des Betrugs erfüllt – ungeachtet Motiv und Verschulden, d.h. dem britischen Gericht reicht die Vorlage der Scheckurkunde als Betrugsbeweis aus, ein "Versehen" gibt es nicht..
Im Angleich des europäischen Strafrechts bleibt dann auch einem deutschen Staatsanwalt oft keine andere Wahl als auf Strafantrag des britischen Gerichtes gem. StGB 263 (2) tätig zu werden. Sind die Mühlen der Bürokratie einmal in Bewegung gebracht, ist es auch für die beliebte Ausrede "Versehen" in Deutschland endgültig zu spät. Der Scheckbetrüger hat verspielt: Unabhängig vom Strafmass ist er nicht nur den Behörden, sondern auch den Auskunfteien (Schufa etc.) als internationaler Scheckbetrüger bekannt. Der Betrag ist da erst einmal zweitrangig. Tipp daher: Zahlen Sie international nie mit ungedecktem Scheck.
So machen Sie richtig Schulden
Wenn Sie Schulden machen möchten, müssen Sie entweder über Sicherheiten oder eine gute Bonität verfügen. Da Sie keine abgesicherten Vermögenswerte als Sicherheiten für ein Darlehen riskieren möchten, muss die Bonität stimmen. Wenn Ihre persönliche Bonität ruiniert ist, fahren Sie die folgende Strategie im Namen einer bisher unbelasteten Firma. Eine tolle Bonität können Sie problemlos mit wenig Kapital etablieren, wenn Sie Darlehen aufnehmen, die Sie überhaupt nicht benötigen.
Der Darlehensbetrag wird dann bei einer anderen Bank verzinslich und sicher angelegt (z.B. Festgeld). Aus diesem Guthaben werden fällige Zinsen und Tilgung des Darlehens pünktlich und korrekt gezahlt. Die Zinsdifferenz zwischen der Anlage (ca. 1 – 2% unter dem Darlehenzins) und dem Darlehen wird über Ersparnisse oder kurzfristig aus dem Darlehensbetrag finanziert. Wichtig ist, dass das Darlehen in der Schufa geführt wird und jede pünktliche Zinszahlung und Tilgung vermerkt werden. Da jede Tilgungsrate und Zinszahlung pünktlich erfolgt, sichern Sie sich so eine erstklassige Referenz für weitere Darlehen.
Je mehr Darlehen Sie entsprechend abwickeln, desto besser wird Ihre Auskunft. Sie sichern sich so eine Top-Bonität ("hat auch Großbeträge immer pünktlich gezahlt"), die nach einiger Zeit genutzt werden kann, sich bei Bedarf über den freien Kapitalmarkt (z.B. Anzeigen in der Wirtschaftspresse) zu finanzieren.
Ihr Vorteil:
Am freien, oder auch grauen Finanzmarkt treiben sich gewöhnlich nur Finanzleichen mit kaputter Schufa und ohne Bonität herum. Wenn Sie mit Ihrer 1a Schufa diskrete Beteiligungen anbieten oder Darlehen gegen Wechsel suchen, sind Sie immer erste Wahl. Über die so gewonnene Liquidität kann dann auch das o.a. Banksaldo getilgt werden. Ihre erstklassige Bonität hilft auch bei der Beantragung von Bankdarlehen. Einen großen Image-Vorteil sichern Sie sich, wenn Sie sich vor dem Darlehenantrag Ihr unternehmerisches "Dream-Team" zusammenstellen, also nur mit internationalen Topanwälten, Top-Steuerberatern und Top-Wirtschaftsprüfern (z.B. Ernst & Young, Price Waterhouse Coopers, Deloitte & Touche etc.) zusammenarbeiten und sich beraten lassen.
Die mögen zwar anfangs ein wenig teurer erscheinen als ein lokales Talent, machen sich aber über erstklassige weltweite Kontakte und ein Topimage sofort bezahlt. Bedenken Sie bitte: Ein Bankmanager muss das Darlehen gegenüber seinen Vorgesetzten/ Aktionären etc. verantworten können. "Stimmen die Unterlagen" und kann er auf Ihre Top-"Kooperationspartner" und deren "positive Bewertung des Projektes" verweisen, ist das Problem bereits gelöst. Auch unterstreicht Ihr Dream-Team die Ernsthaftigkeit Ihres Vorhabens. Die Vergabe von Subventionen, Staatsbürgschaften, Staatsaufträgen etc. wird immer von Bürokraten mit Bürokratengehirn entschieden.
Sind Sie auf öffentliche Gelder und Aufträge angewiesen, dürfen Sie nicht darauf verzichten, sich aktive und abgelegte Politiker, MdBs und andere Würdenträger für Ihren Vorstand zu mieten. Diese Größen sind für ab Euro 10.000 p.a. das Stück erhältlich. Solange Sie sicherstellen, dass sie keine Entscheidungsmacht erhalten und nur repräsentieren, kann nicht viel passieren. Sie gehen kein finanzielles Risiko ein, sichern sich aber einen großen politischen Pull (Einfluss) bei der Vergabe von Subventionsmittel und Staatsaufträgen.
Sie kassieren und so schließt sich der Kreis. Viel Erfolg!
Die Gläubiger werden mit dem Urteil gegen Sie in der Hand, aber immer noch keinem Geld in der Bank, in fast allen Fällen eine eidesstattliche Versicherung Ihrer Vermögenslosigkeit (Offenbarungseid) verlangen. Sofern Sie sich Ihre Wirtschaftliche Immunität rechtzeitig gesichert haben, können Sie jetzt wahrheitsgemäß über Ihren Anwalt erklären lassen, vermögenslos zu sein. Ihnen gehört kein Vermögen mehr.
Sind nicht Sie persönlich der Schuldner, sondern eine Firma, wird Konkurs angemeldet. In beiden Fällen wird das Vermögen - sofern noch vorhanden - von einem Konkursverwalter übernommen und entsprechend auf die Gläubiger verteilt. In den meisten Fällen reicht das Vermögen nicht aus, um alle Ansprüche zu befriedigen. Die Gläubiger erhalten mit viel Glück vielleicht 20% der ursprünglichen Forderung, oft gerade genug, um die Auslagen für Anwälte und Inkasso zu decken.
Kein Wunder also, dass Gläubiger einen außergerichtlichen Vergleich bevorzugen (siehe vorne). Beachten Sie bitte, dass Sie bei der eidesstattlichen Versicherung keine falschen Angaben machen, oder etwas "vergessen" dürfen, da dies bei Gegenbeweis als Meineid gewertet werden könnte. Sie würden Ihren Gegner so nur Munition geben, um ein Strafverfahren einzuleiten und Sie u.U. verhaften zu lassen.
Nach Ihren ständigen Störmanövern können Sie das den Gläubigern auch kaum übel nehmen. Weitere Möglichkeiten bleiben dem Gläubiger nicht, insbesondere, wenn Sie in der eidesstattlichen Versicherung den Hinweis aufnehmen lassen, dass alle Anfragen der Gläubiger an Ihren Anwalt zu richten sind und eine persönliche Kontaktaufnahme (z.B. Telefonate) durch die Gläubiger als Nötigung aufgefasst werden. Selbstverständlich können Sie auch freiwillig einen Offenbarungseid ablegen, wenn Sie sich bis auf weiteres von allen Schulden befreien möchten. Noch immer nervenden Gläubigern schicken Sie dann einfach eine Kopie der gerichtlich bestätigten Unterlagen.