1. Vorbemerkung
Viele Schritte in eine Richtung sind keine Garantie dafür,
dass der erste auch in die richtige Richtung führt.
1. Kurzbeschreibung des Buchinhaltes
2. Vorbemerkung
3. Fazit
4. Humoristische Einschätzung über Politiker, Richter und
Staatsanwälte
5.. Stimme der Vernunft
6. Gewaltenteilung und deren Verantwortung
7. Sonntagsreden höchster politischer Kräfte
8. Justitia und ihr Gesichtsverlust
9. Abschlusserklärung
10. Allgemeine Staatshaftung
1.) Kurzbeschreibung des Buchinhaltes
a) Die Freie und Hansestadt Hamburg unterhielt zwischen 2003 und 2008 unter Gesetzes und Menschenrecht verletzenden Arbeitsbedingungen eine Geschlossene Unterbringung für schwerstkriminell, gewalttätige, entwicklungsbehinderte, medizinisch, psychisch und psychiatrisch zu behandelnde Kinder und Jugendliche.Die Regierungsparteien Hamburgs sind heutzutage nicht bereit, damaliges, kriminelles und gegen das Grundgesetz verstoßendes, rechtsbrecherisches Unrecht, welches den damaligen Bediensteten widerfahren ist, historisch und gerichtlich aufzuarbeiten.
b) Hamburger Gerichte, aber auch das Verfassungsgericht ,verhinderten durch nachweisbare, rechtsverletzende Verhaltensweisen in ihrer Rechtsprechung, die Aufklärung damaliger Menschenrechtsverletzungen und Menschen verachtender Arbeitsbedingungen in einen ehemaligen, von Gewalt geprägten staatlichen Betrieb in Hamburg .Mitarbeiter fielen reihenweise den rechtsverletzenden Arbeitsbedingungen zum Opfer.
c) Ein Schmerzensgeldprozess einer Klägerin gegen die Freie und Hansestadt Hamburg wurde durch das Arbeitsgericht Hamburg ohne Erstellung eines rechtskräftigen Urteils durch den Vorsitzenden Richter willkürlich abgebrochen und zu keinem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht zu einem nachträglich erstellten Nichturteils des Richters am Arbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Die Beschreitung des Rechtswegs war beendet, ehe sie überhaupt durchgeführt werden konnte. Der sich anschließende Weg durch gnadenloses Recht war für eine Klägerin wie ein Spießrutenlaufen durch die Ungewissheit. Korpsgeist von Richtern und Staatsanwälten scheint in deutschen Gerichten anscheinend keine Seltenheit zu sein. Eine richterliche Verteidigungsgemeinschaft , anders kann man sie nicht bezeichnen und ein zweifelhafter Justizapparat verhinderten die Durchsetzung von berechtigten Rechtsansprüchen einer unscheinbaren Klägerin gegen die Freie und Hansestadt Hamburg.
Für die "gerichtliche Pleitenveranstaltung ohne
Urteil", musste eine Justizgeschädigte nahezu 10 000.-- Euro
Gerichtskosten tragen. Insolvenz war das Ergebnis unhaltbarer,
behördlichen und gerichtlicher, rechtsverletzender
Verhaltensweisen.
Das Buch enthält u. a. Anregungen, Tipps und unzählige
Musterschreiben, wie man sich insbesondere als Mittelloser oder
Kleinbürger auch ohne anwaltliche Hilfe gegen staatliche und
gerichtliche Willkürhandlungen zur Wehr setzten sollte. Als Kläger
ist man der Willkür einer unberechenbaren Justiz bedingungslos
ausgesetzt. Verfahrensunrecht wurde in Justizkreisen nicht
aufgehoben, sondern in besserwisserischer Weise stellten sich die
Obrigkeiten in der Justiz und der Justizbehörde schützend vor ihre
rechtsverletzenden Richter.
Die Rechtswegbeschreitung sollte immer das letzte Mittel bei Verständigungsproblemen sein. Ich habe feststellen müssen, dass die Unnachgiebigkeit des Staates und der Justiz Ausmaße angenommen hat, die Kompromissmöglichkeiten ausschlossen.
Hier beging die damalige Landesregierung Hamburgs Rechtsverletzungen und Gerichte waren nicht bereit, dem Staatsunrecht entgegenzuwirken.
So sieht heutzutage Gewaltenteilung und rechtsstaatliches
Handeln in Deutschland aus.
2.) Vorbemerkung:
Jeder Bürger sollte den Mut finden, gegen unredliche, staatliche
Grabträger des Rechts aufzubegehren und die Angst vor
Obrigkeiten ablegen. Wer z. B. als Arbeitnehmer den Rechtsanspruch
für eine faire und Menschen gerechte arbeitgeberseitige
Behandlung hat und seinen Rechtsanspruch in
einem Gerichtsverfahren durch eine rechtsverletzende
Rechtsprechung nicht verwirklichen darf , der beugt das
Recht .
Der Anspruch auf Recht darf in diesem Land nicht zum Glücksspiel werden.
Durch Amtsmissbrauch und Amtswillkür kann die auferlegte Pflicht der Neutralität gegenüber Bürgern durch unsere Politik, durch Behörden, Ämter und durch die Justiz allzu oft missachtet werden. Dass derartige Handlungsweisen zur Politikverdrossenheit von Bürgern führen, wollen unsere Politiker vielfach nicht wahrhaben.
Staatsdiener sollten Ansprüche erfüllen und nicht schwerwiegende
und benachteiligende Unrechtshandlungen gegen Bürger
ausüben.
Mit dem “Dampfhammer eines gewissen Unvermögens” in der rechtlichen Beurteilung von Sach-und Rechtslagen werden in Behörden und bei der Justiz insbesondere Kleinbürger und Mittellose in Deutschland viel zu oft durch intellektuelle Klugscheißer bei ihren Rechtsbegehren und bei der Darstellung ihrer Sorgen und Nöte “ platt gemacht“. Ein nicht immer freundliches Verhalten, auf das man als Bürger nicht unbedingt freundlich gegen reagieren sollte..
Statt in Behörden und in der Justiz Brücken der Verständigung zu bauen, werden dort allzu oft Kräfte freigesetzt, die auf Bürger Existenz zerstörend wirken.
Im Irrgarten staatlicher Leistungsfähigkeit, insbesondere auf dem Gebiet des Rechts, wird durch Täuschungsmanöver und Scheinheiligkeit der Staatsorgane insbesondere den Kleinbürgern all zu oft das Gefühl vermittelt, dass staatstragende Entscheidungen stets stimmig und schlüssig sind und nur zum Wohle der Bürger getroffen wurden . Sie plustern sich pfauenartig auf und bemerken dabei nicht, dass die Qualität so mancher fragwürdigen Entscheidung vielfach keinen Cent wert ist. Selbstkritik in ihrem Entscheidungsrecht scheint bei unzähligen Behörden und bei Justizverantwortlichen ein Fremdwort zu sein. Durch brutale und zerstörerische, oft mit dem Recht nicht vereinbare ,Verhaltens- und Entscheidungsweisen, insbesondere bei der Rechtsfindung, gelingt es den Staatsorganen erfolgreich eine gewisse Selbsterniedrigung des Volkes voranzutreiben. Verloren gegangenes Vertrauen zu Staatsorganen kann nur durch Ehrlichkeit aufgehoben werden.
Wem das Erkenntnisvermögen für das Normale verloren gegangen ist, der sollte eine Therapie anstreben, um wieder das Wesentliche der Dinge erfassen zu können.
Auf dem gesprochenen und geschriebenen "Schleim" dieses Personenkreises, ist es rechts- und ratsuchenden Menschen in Deutschland jederzeit möglich auszurutschen und auf die Nase zu fallen. Moralvorstellungen bleiben bei den Kreuzzügen dieses intellektuellen politischen und juristischen Personenkreises durch eine teilweise unnachgiebigen Haltung auf der Strecke.
Jenseits der Unvernunft leuchtet nicht immer ein Licht.
Wer arm ist oder am Rande der Armutsgrenze lebt, sollte weiterhin in Armut zu leben. Wer Macht, Geld und Einfluss besitzt, braucht in unserem Land keine Selbsterniedrigung zu befürchten.Normalbürger und Vermögende sind deshalb vor dem Gesetz nicht gleich, weil insbesondere der finanzschwache Kleinbürger infolge einer nicht tragbaren Kostenauflegung bei Beanspruchung des Staatsapparats durch Staats- und Justizorgane schon aus finanziellen Gründen auf der Strecke bleiben. Ich erinnere an die Streitwertfestlegungen und die daraus resultierenden Kostenfragen. In unserem Rechtsstaat schützt sich der Staat so gegen unliebsame Zeitgenossen aus der zweiten Reihe vor ihren durchaus berechtigten Klagebegehren.
Gerechtigkeit sollte stets das höchste Gebot im
Entscheidungsrecht der Staatsorgane darstellen
Gerade unbemittelten Bürgern wird das Recht genommen, ihre Rechte in diesem Staat ungehindert durchsetzen zu können. Eine sich zu verselbstständigenden Justiz nimmt sich selbstherrlich Freiräume heraus, um Bürgerbegehren ohne Skrupel willkürlich am Recht vorbei in den Wind zu schlagen. Den Beweis dafür liefere ich Ihnen in den Buchabschnitten Justiz und Wiederaufnahmeverfahren/ Wiedereröffnung eines Verfahren. Die Politikverantwortlichen sollten die Bürger vor der Willkür ihrer eigenen Organe und der Justiz schützen.
Behörden und Gerichte üben nicht immer eine souveräne
Kontrollinstanz aus, sondern treffen all zu oft
Willensentscheidungen nach Gutdünken die nicht als
bürgerfreundlich zu betrachten sind.
Es sollte jeden Kläger aufschrecken, wenn er bemerkt, dass z. B. deutsche unredliche Richter nicht dem Leitbild rechtsstaatlichen Handelns folgen. Rücksichtslos werden durch nicht tragbare, gesetzwidrige, staatliche und richterliche Fehleinschätzungen bürgerliche Existenzen regelrecht vernichtet. Sind fehlerhafte richterliche Fehlentscheidungen getroffen worden, wird nicht geheilt, sondern es wird weiterhin das würdelose Fehlverhalten bestritten und hinter dem Mantel der “ richterlichen Unabhängigkeit” wird dem Bürger rechtsstaatliches Handeln so manches Mal vorgegaukelt.
Die verantwortlichen Fähnchen Träger im Regierungs- und Justizgeschehen lieben es sich unbelästigt an einen gedeckten Tisch des Rechts zu setzen und ihr eigenes Süppchen nach eigenen Vorstellungen zu kochen. Rechtsschutzbedürfnisse bedürftiger und notleidender Bürger sind auf ein Mindestmaß einzuschränken. Als Söldnertruppen der Regierungseinheiten wenden sie das Recht nicht immer zum Vorteil benachteiligter und Recht suchender Kleinbürger an. Das Objektivitätsempfinden in deutschen Amtsstuben und Gerichten ist oft Ritualen unterworfen, die nicht immer als bürgerfreundlich zu bezeichnen sind.
Deutschland , Deutschland über alles, über allem steht das Recht , dabei geht es vielen rechtschaffenden Bürgern schlecht.
Wenn sich in unserem Rechtsstaat zusehends Richtwerte zum Nachteil von Bürgerrechten verschieben und Entwicklungsprozesse, insbesondere in der Justiz, eine schleichende Ungewissheit der Verbindlichkeit in der Bevölkerung verbreiten, steht die Charakterfestigung unserer Demokratie ernsthaft auf dem Prüfstand. Es gibt zwar keinen Grund aus Panik unsere Staatsform abzuschaffen, jedoch sollten gerade demokratische, politische Kräfte sich langfristig ernsthaft Gedanken machen, dieser ausufernde Narrenfreiheit der eigenen Staatsorgane Einhalt zu gebieten. Es darf nicht zur Norm werden, dass in einem demokratischen Rechtsstaat der Rechtsschutz der Bürger über Gerichte regelrecht erstritten werden muss und auch sonst mit zweierlei Maß gemessen wird. Behördenverhalten und Gerichtsverfahren dürfen keinen fragwürdigen Anstrich erhalten
Behörden, Richter und Politiker entfernen sich immer mehr von den Grundideen des demokratischen Rechtsstaates.
Wer das Werkzeug Recht dazu missbraucht, um sich in Rechtsvorschriften austoben zu können und eigennützig nur Eigeninteressen durchboxt, lebt an unserem Demokratieverständnis vorbei. Die Feldzüge der Behörden, Gerichte, aber auch Staatsanwaltschaften sind anscheinend darauf ausgerichtet, die Handlungsfähigkeit der Demokratie westlicher Prägung zu unterlaufen. Viel zu oft wird an den Gesetzen vorbei, das eigene Rechtsempfinden und das eigene Ich dieses Personenkreises in Front gebracht.
Regierungen müssen Rahmenbedingungen schaffen, die keine begründbaren Ängste hervorrufen und an denen sich der Bürger aufrichten und orientieren kann. Problemlösungen von Konflikt auslösenden Handlungsweisen der Staatsorgane sollten grundsätzlich im Sinne unserer bestehenden Grundgesetzvorgaben regelbar sein. Dabei sollten Behörden es grundsätzlich vermeiden, mit der Justiz eine allzu enge Partner- und Interessengemeinschaft einzugehen. Kumpanei und Verbrüderung sind verfassungsschädigend und tragen nicht dazu bei, dass Staatsorgane im demokratischen Sinne unseres Rechtsstaats handeln. Eine sich aufplusternde, unberechenbare Justiz befindet sich ohnehin schon lange auf Abwegen.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, jedoch nicht immer vor einem Richter. (unbekannter Autor)
Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland hat sich nach neuster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Richterrecht und Urteilsfindung als Rechtsstaat selbst infrage gestellt. Durch die Nichtannahme einer berechtigten Verfassungsbeschwerde hat das Verfassungsgericht auf indirektem Weg zum Ausdruck gebracht, dass Menschenrecht verletzendes Handeln von Staatsorganen und unredliches, richterliches und Gesetzes verstoßendes Handeln von deutschen Richtern, zumindest einzelfallbezogen, keinen Sanktionen unterworfen sind.
Das Verfassungsgericht lieferte mir den Beweis dazu, dass in diesem Rechtsstaat Staatsbedienstete Juristen ungehindert, frei von jeglichen Zwängen und sanktions- und straflos Recht brechen dürfen, indem es eine berechtigte Verfassungsbeschwerden unberücksichtigt ließ.
Wer einen Eintrag in das Guinnessbuch der Rekorde anstrebt,sollte dies nicht unbedingt durch richterliche Rechtsbrechung anstreben.
Unredliche Richter besitzen in ihren schwarzen Roben eine Ausstrahlungskraft, die den Bürgern zwar Ehrfurcht einflößt, jedoch auch Konturen aufzeigt, die von Machtbesessenheit und Besserwisserei durchzogen sind. Schaut man allerdings einmal ernsthaft hinter die Kulissen, erkennt man auf den ersten Blick den Krankheitszustand einer Recht brechenden Justiz. Jeder moderne Betrieb strebt Neuerungen an und setzt sie schließlich irgendwie um, in der Justiz hingegen ist man seit Urgedenken nicht bereit, sich dem neueren Zeit- und Technikgeschehen vollumfänglich anzupassen.
Wer als unredlicher Richter mit der Gesetzeskeule arbeitet, benötigt keine modernen Waffen.
Statt Rechtsprechung im Sinne der bestehenden Gesetze zu vollziehen, greift das “ sogenannte Richterrecht in unserem Rechtsstaat immer mehr um sich. Fundamentale Rechtsgrundsätze werden von zweifelhaften Richterentscheidungen durch eigene Gesetzesinterpretationen regelrecht missachtet. Zwingend einzuhaltende Verfahrensvorschriften im Rechtswesen werden nicht eingehalten und grundgesetzliche Vorgaben dürfen durch Manipulationen bei der Rechtsanwendung außer Kraft gesetzt werden.
Wenn keine Notbremse in einen Rechtszug vorhanden ist, kann staatliche Gewalt ihren eigenen Bedürfnissen nachgehen.
Das Bundesverfassungsgericht ist die entscheidende Instanz der Rechtstaatlichkeit in unserem Land. Es war nicht bereit, eine berechtigte Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen, die u.a. rechtbrecherisches, richterliches Handeln von Richtern enthielt. Grundgesetzliche Vereinbarungen rechtsstaatlichen Handelns wurden somit einer juristischen Normenkontrolle entzogen. Wenn das Verfassungsgericht
rechtbeugenden Richtern, durch eine Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde sozusagen einen Freifahrtschein für ihr Handeln zugesteht, dürfen berechtigter Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in unserem Staat ausgesprochen werden. Ausgangspunkt eines Arbeitsgerichtsverfahrens in Hamburg waren Menschenrechts verletzenden Arbeitsbedingungen in einem ehemaligen staatlichen Betrieb in Hamburg und schwerwiegende Fehler von Richtern bei der Rechtsanwendung.
Das Recht wird durch eine unnachgiebige Justiz durch derartige Recht brechende Handlungsweisen zu Grabe getragen.
Richtern in unserem Lande darf es zukünftig ungestraft erlaubt sein, Gerichtsurteile bei Sport, Spiel und Vergnügen irgendwann und irgendwie ohne Anwesenheit der Beteiligten und außerhalb eines Sitzungssaals oder Gerichtsgebäudes auszusprechen und sie, wenn überhaupt, allein vor Gott oder unbeteiligten Mitstreitern verkünden.
Ein tolles schwarzes Outfit ersetzt nicht immer Grundkenntnisse in der Rechtsfindung.
Dass Bundesverfassungsgericht hat rechtlich nichts unternommen, um das unredliche Handeln von Richtern am Arbeitsgericht / Landesarbeitsgericht Hamburg bei ihrer zweifelhaften und rechtsbrecherischen Rechtsfindung in einem Arbeitsgerichtsverfahren Einhalt zu gebieten.
Skandalöse Schein-/ Nichturteile wurden von Verfassungsrichtern nicht zur Kenntnis genommen.
Ein Prozesskostenhilfeantrag einer Klägerin, bei dem es um die berechtigte Zurückweisung und Wiedereröffnung eines rechtsfehlerhaften Arbeitsgerichtsverfahren in Hamburg ging, wurde von dem Landesarbeitsgericht Hamburg abgelehnt. Auf dem Wege der Verfassungsbeschwerde sollte diese Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags aufgehoben werden, damit es einer Klägerin möglich gewesen wäre, vor dem Arbeitsgericht in Hamburg eine berechtigte Klage gegen die Freie und Hansestadt Hamburg im rechtsstaatlichen Sinne durchführen zu können.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich durch die Ablehnung der Beschwerde über grundgesetzliche Vorgaben hinweggesetzt und somit das gesetzesverletzende Geschehen vor dem Arbeitsgericht / Landesarbeitsgericht als nicht erörterungswürdig betrachtet.
Hier wurde nicht Opferschutz, sondern Täterschutz betrieben.
Das Klagebegehren einer arbeitsbedingt gesundheitsgeschädigten Klägerin bezog sich auf Schadensersatzforderungen wegen jahrelanger Menschenrecht verletzender, würdeloser und rechtsbrecherischer Arbeitbedingungen in einer staatlichen Geschlossenen Unterbringung für höchstkriminelle, Gewalt ausübenden Kinder und Jugendliche in Hamburg.
Wer hilflos und ungeschützt einem unberechenbaren Gewaltgeschehen ausgesetzt ist, darf erwarten, dass der Staat dem Geschehen tatenlos zuschaut.
Wenn Richter nach eigenen Rechtsvorstellungen Recht bewerten , wird unsere Rechtsprechung und der Rechtsschutz zum Spielball der Interessenlagen. Der grenzenlosen Selbstverwirklichung richterlicher Entscheidungsprozesse wurde seitens des Verfassungsgerichts kein Einhalt geboten.
Die Intelligenz in den schwarzen Roben kann eine Rechtsprechung nicht zum Leuchten bringen, wenn sich Ungeist und Niedertracht in den Köpfen festgesetzt haben.
Zwar war in dieser Rechtsangelegenheit ein nachträgliches erstelltes Schein-/ Nichturteil des Arbeitsgerichts Hamburg ergangen, jedoch war dieses Nichturteil, nur so kann man es bezeichnen, durch den Vorsitzenden Richter am Arbeitsgericht Hamburg nicht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten erstellt worden. Eine Kammersitzung vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde nach ca. einer halben Stunde durch den Vorsitzenden Richter spontan und ohne jegliche Urteilsfindung abgebrochen und zu keinem späteren Zeitpunkt erneut in Gang gesetzt.
Urteile, die ohne Verfahrensbeteiligte zu einem späteren Zeitpunkt in irgendwelchen Hinterzimmern oder Fluren eines Gerichts regelrecht zurecht geschmiedet werden, können und dürfen einfach keine Rechtskraft erlangen.Dieser Sachstand war Ausgangspunkt einer Verfassungsbeschwerde.
Wenn glaubst im Verfassungsgericht die Schöpfung des Rechts finden zu können, wirst Du feststellen müssen, dass hier auch nur mit Wasser gekocht wird.
Wir legen bei der Rechtsfindung unsere Finger in die Wunden anderer Völker und prangern dort jederzeit Rechtsmissbräuche an. Selbst sind wir nicht bereit, unserer Justiz bei Rechtsverstößen ernsthaft auf die Finger zu klopfen. Wenn es darum geht, dass nachweisbare schwerwiegende Staats- und Rechtsmissbräuche gegen die Menschlichkeit, geschehen in einem ehemaligen staatlichen Hamburger Betrieb, durch Gerichte unseres Landes nicht aufgearbeitet werden, ist das Vertrauen in die Justiz infrage zu stellen.
So wurde nachweislich ein Gerichtsverfahren vor dem Hamburger Arbeitsgericht, in einem berechtigten Schmerzensgeldprozess einer Klägerin gegen die Freie und Hansestadt Hamburg durch Richter mit einem prozessunfähigem Anschein-/ Nichturteil versehen.
Der Ermessensspielraum im Entscheidungsrecht dieses Arbeitsgerichtsverfahren wurde seitens des Gerichts aus sachfremden Gründen heraus, einseitig im Sinn der Beklagten, Freie und Hansestadt , abgehandelt. Die begünstigende Geisterhaltung des Vorsitzenden Richters zu seinem staatlichen Arbeitgeber, der beklagten Freie Hansestadt Hamburg, darf durchaus als ausgeprägt benannt werden.
Die Schleusenwärter in den Gerichtssälen können willkürlich bestimmen, welches Rechtsschiff einen Rechtskanal durchfahren darf.
Obwohl nachweislich Gesetzesvorgaben in diesem staatlichen Betrieb dauerhaft unterlaufen und die betriebeserlaubnispflichtige Vorgaben in dieser Einrichtung zum Nachteil des dort arbeitenden Personal ignoriert wurden, war das Gericht nicht bereit, rechtsbrecherisches staatstragendes Menschenrecht verletzendes Unrecht aufzuarbeiten. Das Personal in einer zweifelhaften staatlichen Einrichtung war bis zur Schließung 2008 dauerhaft krankmachenden Menschenrechtsverletzungen und Menschen verachtenden Arbeitsbedingungen, verursacht durch staatliche Willkür, ausgesetzt.
Unser Rechtsstaat ist auf dem besten Wege sich selbst zur Strecke zu bringen.
Politik, Behörden und die Justiz sollten sich am Recht orientieren und es nicht brechen. Einem geschilderten Einzelbeispiel werden sie entnehmen können, dass Parlamentarier und die Justiz Recht brechen und dabei die Rechtsordnung auseinanderschrauben dürfen. Durch diese nachweisbaren staatlichen Willkürmaßnahmen habe ich zunehmend den Glauben an die Rechtsstaatlichkeit verloren. Es darf nicht Wirklichkeit werden, dass durch die ständige Rechtsbiegerei von Politik und Justiz das Recht zum Verfall gebracht wird.
Wenn hoheitliche Gewalt durch Missachtung der Gesetzmäßigkeit die Konturen der Rechtsstaatlichkeit selbst bestimmen will, wird Demokratieverständnis nicht vorgelebt.
Das Recht steht vor jeglicher Handlungsvollmacht durch Staatsorgane.
Das Verfassungsgericht duldet das verfassungswidrige Treiben der Hamburger Staatsorgane und insbesondere das Handeln unredlicher Richter am Arbeitsgericht Hamburg stillschweigend dadurch, dass es berechtigte Verfassungsbeschwerden einfach nicht zur Entscheidung annahm.Nachhaltige, rechtsunwirksame, gegen das Grundgesetz verstoßende, staatstragenden und richterlichen Handlungsweisen unterlagen somit vor dem Verfassungsgericht keinen Sanktionen.
Man begreift nicht was geschehen ist und wundert sich, dass doch etwas passiert ist.
Als risikoloser, jedoch notwendiger Pannenhelfer trug das Verfassungsgericht indirekt dadurch dazu bei, unsere Rechtsstaatlichkeit in unserem Lande zumindest grenzwertig infrage zu stellen. Wenn schon das Haftungsrecht für richterliche Fehlleistungen durch den Gesetzgeber und höchste Gerichte durch die Gesetzgebung ausgeschlossen wird, so sollte es zukünftig für den Gesetzgeber doch möglich sein, die Strafverfolgung von Recht brechenden Richtern nicht auf Eis zu legen.
Unser demokratischer Rechtsstaat wird mit Hilfe von Regierungskräften durch die Justiz zusehends demontiert.Das Grundgesetz stellt dabei keine Hürde dar, undemokratisch und am Recht vorbei zu handeln.
Glauben sie meinen Worten nicht, so finden sie den Beweis dafür in den entsprechenden Buchabschnitten.
Ein konkursreife Justiz sollte sich aus haftungsrechtlichen Gründen zu einer “Glücksfall GmbH “umbenennen.
Nach einem Rechtsstreit meiner jetzt 50-jährigen Tochter vor dem Arbeitsgericht Hamburg gegen die Freie und Hansestadt Hamburg wegen jederzeit nachweisbarer Menschenrecht verletzender Arbeitsbedingungen in einer ehemaligen Geschlossenen Unterbringung in Hamburg wurde der Arbeitsgerichtsprozess nachweislich 2012 ohne einen Gütetermin ohne eine richterliche Beratung ohne Urteil und ohne Verkündung abgebrochen, weil ein Schriftsatznachlass noch offenstand. Wer glaubt, dass das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt wurde, den muss ich enttäuschen. Durch Zauberhand wurde das Arbeitsgerichtsverfahren später nicht in der erforderlichen Art und Weise fortgeführt, sondern irgendwann und irgendwie willkürlich zum vorzeitigen, gesetzwidrigen Abschluss gebracht. Man kann auch sagen, es wurde von dem Vorsitzenden Richter unter Vorspiegelung von falschen Tatsachen sozusagen in den Sand gefahren und verspätet ein Schein- / Nichturteil mit Rechtsstaatlichkeit versehen wurde.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits den Eindruck, dass der Tochter die bürgerlichen Ehrenrechte durch den Richter aberkannt werden sollten.
Die Klägerin wurde sozusagen vom Bootsrand des Rechts in das kalte Wasser gestoßen und musste ohne jegliche Hilfe an das rettende Ufer der Ungewissheit schwimmen. Der Vorsitzenden Richter hatte es geschafft, zwei künstlich erstellte Anscheins- /Nichturteile berufungs- und revisionsfähig in den öffentlichen Umlauf zu bringen. und diese hatte er mir als Bevollmächtigen meiner Tochter später zugesandt.
Du erwartest von einem Gericht die Leistung eines Kompressor und erhältst nur heiße Luft aus einer defekten Luftpumpe.
Einwände hätte ich mir ersparen können. Ein gerichtliches Bollwerk war nicht bereit seine Türen in ihre Rechtskammern zu öffnen. Hier waren Gerichtakten perfekt frisiert worden und sie boten damit keine rechtlichen Angriffsmöglichkeiten. Korrekturen sind ausgeschlossen, wenn ein Richter künstlerisch nach Kujau-Art einem Nichturteil ein Gesicht eines Perfekturteils gegeben hat.
Obwohl dem Berufungsrichter die Schummelei des Richters am Arbeitsgericht von mir schriftlich mitgeteilt wurde, maß er diesem Hinweis keine Bedeutung bei. Man liebt eben perfekt hergestellte Gerichtsakten, selbst wenn sie den Hauch der Verwerflichkeit und Anrüchigkeit beinhalten. Ob sie frisiert worden sind oder nicht, passte nicht in das Beurteilungsschema eines Berufungsrichters. Wer bereits im Erstgericht als Richter am Arbeitsgericht Hamburg aalglatt, verfälschend und perfekt sein Berufshandwerk ausübt, wird in dem Instanzenweg jede weitere Hürde überspringen.
Es ist höchste Zeit, dass zu jeder Gerichtsverhandlung ein Kamerabeweis eingeführt wird. Protokollaufzeichungen können jederzeit verfälscht werden.
Der Berufungsrichter gewährte somit meiner geschädigten mittellosen Tochter keine Prozesskostenhilfe und ließ dadurch auch eine selbst eingeleitete Berufung nicht zu. Durch arbeitsgerichtliche Geniestreiche war somit die Klägerin aus dem Fahrwasser des Rechtswegs gestoßen worden. Die klagende Tochter wurde durch die Gerichtskosten bis auf Hemd ausgezogen und ihre Schmerzensgeldforderungen konnte sie ebenfalls in dem Wind schreiben.
Die Nichtaufhebung eines Schein-/ Nichturteils darf als Tadel des Urteil aussprechenden Richters bewertet werden. Getadelt werden darf bei Gericht allenfalls eine unliebsame Klägerin durch Richter. Karriere aufstrebende Richter mit ihrer unabhängigen richterlichen Ausstrahlung stehen über den Dingen. Den Pianisten des Rechts können keine falschen Töne unterlaufen.
Gerechtigkeit zu fordern, sollte für unscheinbare und mittellose Kläger nur ein Wunschdenken bleiben und Träume werden vor Gericht nur erfüllt, wenn Richter sie wohlwollend zulassen. Derartige Handlungsweisen eines Krähenprinzips waren für mich nicht tolerierbar.
Ein Arbeitsgerichtsprozess gegen die beklagte Stadt Hamburg war beendet, eher überhaupt durchgeführt wurde.
Jahrelang. kämpfte ich im Namen meine Tochter gegen eine rechtsbrecherische Hamburger Justiz um das Recht meiner Tochter. Die Justiz segelte offensichtlich auf einem Floß, dass nur eine Rechtsrichtung kannte. Der Richtung weisenden Kurs des staatlichen Arbeitgebers, namens beklagte Stadt Hamburg, war bestimmend für die Fahrt ins Ungewisse. Sie können als geladener Prozessgegner in einem Arbeitsgerichtsprozess machen was sie wollen, eine Richtungsänderung werden Sie nie erfahren, solange der Kapitän namens Richter, symbolisch gesagt: “mit Glaskugeln herumspielt “ und nicht davon abzubringen ist, den Kurs seines Floßes im rechtsstaatlichen Sinne in das richtige Fahrwasser zu lenken. Ist eine Kursbestimmung des Erstgerichts, auch wenn sie völlig falsch berechnet wurde, festgelegt, folgt das Instanzengericht blind den Vorgaben des Erstgerichts.
Wenn unredliche Richter an der Ruderpinne sitzen, darf richterliche Unabhängigkeit bei der Kursbestimmung nach Belieben ausgelebt werden.
Wenn Sie sich weigern an dieser Höllenfahrt weiter teilnehmen zu wollen, wird Ihnen der Boden unter den Füssen weggezogen. Sie werden als Kläger/ Klägerin rücksichtslos über Bord geworfen und dürfen froh sein, dass rettende Ufer erreichen zu können. Rechtliche Hilfe ist von keiner Seite zu erwarten. Also versucht man sich mit allen erdenklichen Mitteln und Möglichkeiten gegen richterliche Willkür zur Wehr zu setzen. Schließlich muss man sich nicht bedingungslos den Rechtsbeugungen eines unfähiger Floßführers unterwerfen.
Bei Vorwürfen gegen rücksichtslose Richter durch die willkürliche Wellenfahrt der Rechtsverletzungen ,stehst Du als Verletzter leider auf verlorenem Posten, wenn es heißt: “ Richter sollen über Richter richten.
Als Leser sollten sie wissen, Rechtsbeugung von Richtern ist als Verbrechenstatbestand in unserem Strafgesetzbuch ausgewiesen. Diese Richter hatten aus meiner Sicht zweifelsfrei Rechtbeugung begangen.
Richter am Arbeitsgericht Hamburg holten ihre Giftpfeile aus dem Köcher und bestimmten durch ihren Abschuss willkürlich ,wer Justizopfer werden muss.
Letztendlich wurde mir nach jahrelangen vergeblichem Kampf mit den Gerichten und nach Verfassungsbeschwerden durch das Verfassungsgericht in Karlsruhe im Jahr 2016 mitgeteilt, dass eine Verfassungsbeschwerde wegen der unredlichen und rechtsbrecherischen Handlungsweisen der Hamburger Richter am Arbeitsgericht/ Landesarbeitsgericht wegen vorsätzlicher schwerer Rechtbeugung, Prozessbetrug und Urkundenfälschung nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Von einer Begründung wurde nach § 93 Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Näheres zu diesem Themenbereich vor dem Bundesverfassungsgericht, erfahren sie in dem entsprechenden Buchabschnitt
Für alle Richter in unserer Bundesrepublik stellt diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Freibrief dar, notfalls ihre Urteile nicht mehr öffentlich, sondern ungestraft selbst an jedem Ort dieser Welt auszusprechen, verkünden und rechtskräftig abzuschließen zu können. Arbeitsüberlastete unredliche Richter könnten ihre Akten ins Wochenende mitnehmen und bei schlechtem Wetter überlegen, wie, wann und wo sie derartige Urteile aussprechen wollen.
Wenn königliche Gerichtskossacken auf ihren Rössern durch das Unrecht reiten, haben klagende Bürger widerspruchslos und ehrfurchtsvoll Haltung einzunehmen.
Der Verfasser dieses Schriftwerkes ist am 05.01.1940 in Ostpreußen geboren, nach Kriegsende und einer unfreiwilligen Schiffsreise 1945 über die Ostsee war er mit seiner Mutter und zwei weiteren Brüdern in Schleswig-Holstein gelandet.Er ist seit über 53 Jahren verheiratet und Vater zweier Kinder und drei Enkelkindern .Er ist kein Jurist, hat keine akademischen bzw. pädagogische Ausbildung, und besitzt keine Vorkenntnisse im Bürgerlichen Recht, im Zivilprozessrecht und arbeitsgerichtlichen Verfahrensangelegenheiten, jedoch sind ihm strafgerichtliche Prozessabläufe durchaus bekannt .Er hat 41 Jahre lang als Polizist im mittleren Dienst der Polizei an der Front gearbeitet und kann rechtliches Geschehen und richterliche Verhaltensweisen durchaus richtig einschätzen.
Wer ihn kennt, weiß einzuschätzen, dass er beileibe kein Querulant ist. sondern lebensbejahend immer bemüht war und ist, beanstandungslos seinem geraden Weg durchs Leben zu gehen.
Wer Unrecht begeht und aufrechterhält, darf nicht hoffen , Achtung zu erfahren.
Die Kampfansage gegen die unbarmherzige Hamburger Staatmacht und eine unbarmherzige Hamburger Justiz wurde von ihm deshalb angenommen, weil Herzlosigkeit, Unverständnis und Willkür in dieser Stadt nicht von Verständnis, Reue und Nachsicht geprägt waren.
Im Lichte der Öffentlichkeit führen deutsche unredliche Richter Prozesse, die dem Obrigkeitsregime des Dritten Reichen qualitativ den Rang ablaufen könnten.
Während der langjährigen Gerichtsprozessdauer von dem Hamburger Arbeitsgericht / Landesarbeitsgericht wurden rechtliche Kenntnis im Bürgerlichen Recht, im Zivilrecht und im Arbeitsrecht pp. dem Internet entnommen.
Unredliche Richter und Staatsanwälte stecken unliebsame Kläger in die Justizwaschmaschine und kochen sie solange weich, bis sie moralisch gebrochen sind und auf die Leine zum Austrocknen gehängt werden können. Hier wurde nach dem Grundsatz verfahren:
Bevor sich der Verstand freut, hat ein gnadenloses Gehirn
bereits zugeschlagen.
In diesem Buch wird einerseits über extreme Geschehensabläufe und Menschenrecht verletzende Arbeitsbedingungen in einer ehemaligen staatlichen Geschlossenen Unterbringung für gewaltbereite, aggressive schwerstkriminelle und psychisch behandlungswürdige , alkohol- und drogenabhängige , traumatisierte Kinder und medizinisch behandlungswürdigen Jugendlichen in Hamburg berichtet und andererseits über unverantwortliches Macht ausübendes rechtsbrecherisches Staats- und Gerichtsverhalten innerhalb unseres deutschen Gesellschaftssystems.
Wer Macht ausübt, darf in Deutschland die Würde von Menschen missachten.
Die Tochter des Verfassers war den Unbilden von rechtswidrigen staatlichen Handlungsweisen in einem Staatsbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg schutzlos ausgesetzt.Der staatliche Arbeitgeber, die FH Hamburg, bot seinen Mitarbeitern in der ehemaligen Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße in Hamburg, eine Einrichtung für höchstkriminelle Kinder und Jugendliche ( Intensivtäter) keinerlei Gesundheitsschutz nach selbst erlebten ,schwerwiegenden Extremereignissen an.
Reihenweise fielen Mitarbeiter den Menschenrechtsverletzenden Arbeitsbedingungen in einem ehemaligen staatlichen Betrieb in Hamburg zum Opfer. Die Tochter erkrankte arbeitsbedingt und dauerhaft aufgrund der unerträglichen, belastenden Gewaltgeschehen und sonstiger Extremereignisse in diesem gesetzesverletzenden Betrieb. Wie eine heiße Kartoffel wurde eine einst hoch gelobte Pädagogin vom staatlichen Arbeitgeber in die Berufsunfähigkeitsrente verabschiedet. Sie lebt heutzutage an der Armutsgrenze.
Man verursacht Elend und tritt anschließend darauf rum.
Als Vater hielt ich es im Namen meiner arbeitsbedingt schwer erkrankten, verrenteten Tochter für erforderlich, der Stadt Hamburg für ihr Menschenrecht verletzende Arbeitsbedingungen in einem ehemaligen staatlichen Betrieb Schmerzensgeld abzufordern. Ich war einfach nicht damit einverstanden, dass Mitarbeiter in einem staatlichen Betrieb nach aufopferungsvoller, schwerer und belastender Arbeit von dem staatlichen Arbeitergeber wie “ Müll “ entsorgt und in die Bedeutungslosigkeit entlassen wurden.
Anderseits wird eine Gerichtssituation vor dem Hamburger Arbeitsgericht / Landesarbeitsgericht geschildert, die an Dramatik hinsichtlich einer verwerflichen rechtsbrecherischen Rechtsfindung kaum zu überbieten ist.
Auf der Bühne des Gerichts bestimmte ein Richter als Zauberkünstler vorbehaltlos, wie im Theaterstück “Klage”, die Willensbrechung der Laienschauspielerin Klägerin zum Abschluss gebracht werden sollte.
Im Hamburg war es den Richtern am Arbeitsgericht wohl erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland möglich, einen Arbeitsgerichtsprozess gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, also dem Arbeitgeber der Richter, gegen den Willen einer Klägerin ohne ein rechtskräftiges Urteil erstellt zu haben, abzuschließen.
Eine offensichtlich Liebelei zu den Staatsorganen war seitens
der Justizorgane durchaus erkennbar.
Viele Kläger bemerken im allgemeinen nicht Manipulationen und Glücksspieleinflüsse von Gerichten. Sie wissen oft nicht, dass Gerichte nicht immer im rechtsstaatlichen Sinne handeln und Willkür in Gerichtskreisen durchaus kein Fremdwort ist. Dazu brauchte man vor dem Hamburger Arbeitsgericht nur ein dummes Schaf, welches sich in dem Irrgarten des Rechts und Verfahrensrechts nicht auskennt. Die gegen die Stadt Hamburg klagende Tochter war ein geeignetes Opfer für Recht brechende ,richterliche Willkürhandlungen.
Es wurde ein Schauprozess inszeniert, der an Dramatik und Verlogenheit der Staatsorgane nicht mehr zu überbieten war.
Die Prozessführung zur Durchführung eines Berufungsverfahrens vor
dem Landesarbeitsgericht scheiterte ausschließlich daran, dass
meiner mittelosen Tochter Prozesskostenhilfe für ein zwingend
durchzuführendes Berufungsverfahren verweigert wurde und eine
Berufung schließlich wegen ihrer Mittellosigkeit nicht
zugelassen wurde. Möglichkeiten ein Schein-/ Nichturteil
rechtlich zu beanstanden wurden ihr dadurch
genommen.
Eine Rechtsbombe schlug ein, der Rechtsweg durch den Bombenkratzer war somit nicht möglich.
Durch eine zweifelhafte richterliche Beweiswürdigung eines Arbeitsgerichtsverfahrens darf ein Berufungsrichter sich ungehindert " zum Machthaber " des Rechts hervorheben. Als Rechtssuchender kannst Du jederzeit zum Spielball einer zweifelhaften Justiz werden. Die Justiz kann Dir deine Schuhe ausziehen ohne dass Du es überhaupt bemerkst.
Der Stöpsel aus der Wanne wurde entfernt, damit eine Klägerin nicht mehr in ihrem Rechtsanspruch baden konnte.
Mit schauspielerischem Talent hatte ein Richter am Arbeitsgericht einen Arbeitsgerichtsprozess ohne Erstellung eines rechtskräftigen Urteils abgeschlossen und sein Kollege am Berufungsgericht duldete diese rechtlichen Zauberkünste.
Ein Prozess gegen die Stadt Hamburg begann ohne jemals im rechtsstaatlichem Sinne durchgeführt worden zu sein.
Die Richter an Arbeitsgericht / Landesarbeitsgericht Hamburg waren nicht bereit, vorsätzliche Menschenrechtsverletzungen, begangen durch die Freie und Hansestadt Hamburg, zur Kenntnis zu nehmen und ihre Recht sprechende Verhandlungsführung auch nur annähernd darauf auszurichten.
Man hätte glauben können, dass hier regierungsbedienstete Sangesbrüder gemeinsam das Lied “ Wir halten zusammen bis die Klägerin zerbricht…” gegen eine wehrlose Klägerin anstimmten.
Die den Richtern persönlich bekannte Rechtsvertreterin der Freien und Hansestadt Hamburg hatte dem Richter am Arbeitsgericht "verfälschte Noten" zu dem genannten Gerichtslied geliefert. Was sie dort berichtete, war verfehlte Berichterstattung der Extraklasse. Der sorglose Umgang mit dem Recht, dem Gesetz und der Wahrheit war von Intoleranz und Überheblichkeit geprägt.
Sie servierte den Richtern auf ihren Gerichtstischen “ Falsche -Hasen -Pastete “, die dort als bekömmlich empfunden wurde. Das angebotene Gerechtigkeitsfrühstück der Klägerin wurde von den Richtern grundsätzlich verschmäht. Da konnte die Klägerin den Richtern noch so viel Wahrheiten auftischen.
Gottlob wird in zweifelhaften Gerichtsprozessen kein” Koks “im Anheizen der Stimmung gebraucht, sondern es werden dort nur andere verbotene Mittel zum Verheizen einer Klägerin benötigt.
Die Statik der Betondecke des Gerichtsgebäudes hielt den für den Richter glaubhaft verbreiteten Unwahrheiten der Rechtsvertreterin der Stadt Hamburg jederzeit stand. Dem "Schaulauf " dieser Prozessbeteiligten durch das Recht brachte die Richter am Arbeitsgericht Hamburg viel Verständnis entgegen. Es wurde ein Prozess durchgeführt, der sich nicht so sehr an der Wahrheit orientierte, sondern ein Schaulauf der Unzulänglichkeiten in der Gerichtsbarkeit war.
Wer der Pflicht zur Wahrheit nicht nachkommt, , setzt sich der Gewissenlosigkeit aus.
Eine geschlossene staatliche Einrichtung, geschaffen für höchstkriminelle Kinder und Jugendliche ( Intensivtäter), wurde damals im Jahr 2003 voreilig und laienhaft durch die Freie und Hansestadt Hamburg chaotisch aufgestellt und dauerhaft unter jederzeit nachweisbaren Gesetzes verletzenden Voraussetzungen betrieben. Mitarbeiterschutz / und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter wurden in diesem Staatsbetrieb durch Senat, die Sozialbehörde, den Landesbetrieb für Erziehung und Beratung (LEB) und der Einrichtungsleitung regelrecht mit den Füssen getreten. Du wirst in einen leeren Swimmingpool gestoßen und Dir wird erklärt, dass er mit Wasser gefüllt war.
Wenn die" Flöten" im Regierungsgesehen pfeifen, dürfen die Strippenzieher in der Behörde herabwürdigend ihr Unwesen treiben.
Der Träger der Einrichtung war die Stadt Hamburg. Die Sozialbehörde der Stadt übernahm entgegen bundesgesetzlicher Regelungen und Vorgaben selbst die Heimaufsicht selbst.
Niemand weiß, niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß (Märchenausschnitt).
Ein Novum, das in Deutschland als einzigartig zu bezeichnen ist und von dem bundesdeutschen Gesetzgeber in keiner Weise so vorgesehen ist.
Ein Staat und seine Organe kontrollieren ihre eigene Unzuverlässigkeit in eigener Regie . Es wird allzu oft an Gesetzen vorbei selbst bestimmt, was richtig oder falsch ist und wie überhaupt gehandelt werden muss.
Somit lagen alle betrieblichen Regelungsvoraussetzungen in einer Hand und boten dem damaligen Senat der Stadt Hamburg unkontrollierbar und an den Gesetzen vorbei, rechtsfrei Handlungsmöglichkeiten im Gestaltungswesen dieser Einrichtung zu vollziehen.
Eine Einrichtung war geschaffen worden, die unter dem uneingeschränkten Diktat und den Willensbekundungen des damaligen Senats der Stadt Hamburg stand. Die verantwortlichen “ Ja- Sager “ aus der Sozialbehörde und in dem Landesbetrieb für Erziehung und Beratung (LEB) Hamburgs standen symbolisch gesagt “ als Türsteher “ vor den Senatstüren und hatten darauf zu achten, dass dem unredlichen Senatsgeschehen von keiner Seite Steine in den Weg gelegt werden. Wer dieser Macht Gegenwehr entgegengebracht hätte, wäre von der Behördendienerschaft sozusagen “platt gemacht “worden.
Die Herrschaftsgewalt Senat duldete keine Widersprüche.
Nach außen wurde seitens des Senats der Öffentlichkeit Rechtsstaatlichkeit und Souveränität vorgegaukelt. So ließen sich auch die eingestellten Erzieher und Pädagogen von der Staatsmacht blenden. Wer geht schon davon aus, dass eine Staatsmacht sich sozusagen diktatorisch mit Staatsherrschaft schmückt. Bei der Einstellung meiner Tochter als Erzieherin glaubte sie fest daran, dass ein demokratischer Rechtsstaat keinen Horrorbetrieb unterhält. Geblendet von den Unbilden ,versuchte sie dort trotz aller betrieblichen Unzulänglichkeiten ihren Weg zunächst als Erzieherin und später als vom Arbeitgeber selbst ernannten Sozialpädagogin zu beschreiten.Die Hoffnung auf positive Veränderungen innerhalb der Recht verletzenden Betriebsabläufe blieb auf der Strecke.
Die Bediensteten, so auch meine dort tätige Tochter, wurden ungeschützt in einem staatlichen Betrieb einen aggressiven Gewaltgeschehen psychiatrisch behandlungsbedürftiger, drogen-/ medikamentenabhängiger und alkoholabhängiger Jugendlicher bedingungslos ausgesetzt. Aus vorangegangenen Arbeitsverhältnissen war ihr der Umgang mit schwer erziehbaren Kindern und Jugendlichen durchaus bekannt. Also galt es hier, die Zähne zusammenzubeißen und Durchhaltvermögen in der Erziehungsarbeit zu zeigen.
Wer seinen Kopf für diesen Staat hinhält, darf keinen Dank erwarten.
Der damalige Innensenator Schill hatte vollmundig während eines Wahlkampf seiner Partei der Bevölkerung versprochen u.a. durch die Schaffung einer Geschlossenen Unterbringung für höchstkriminelle Kinder und Jugendliche einen Ort zu schaffen, um dem kriminellen Geschehen in der Stadt Hamburg rücksichtslos Einhalt zu gebieten. Diese Parole geisterte damals vorrangig im Parlamentsgeschehen herum.
Weitergehenden Regelungsvoraussetzungen um das Betriebsgeschehen und die Betriebsgestaltung in der neu geschaffenen Einrichtung schenkte man nicht die erforderliche Bedeutung bei.
Es wurde spontan und unüberlegt der Betrieb Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße (GUF) aus dem Boden gestampft, bei dem Rechtsverletzungen jeglicher Art eine untergeordnete Rolle spielten. Rücksichtslos wurden schwerstkriminelle, aggressive und gewaltbereite Kinder und Jugendliche dort untergebracht. Die Einweisungsüberprüfungen durch die Gerichte betrachtete man nicht als Hemmschwelle, so wie es der Gutachter Prof. Dr. Brenzen später in seinem Gutachten feststellte.
Mitarbeiter und deren Bedürfnisse waren dabei nur Mittel zum Zweck und der Zweck kann verheerende Folgen anrichten.
In diesem staatlichen Betrieb gab es keine Gefährdungsbeurteilung zum Schutz der Mitarbeiter vor psychischen und körperlichen Belastungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Es gab kein Kriseninterventionsteam und nach jedem einzelnen, unberechenbaren Gewaltübergriff und jeder psychischen Störung als Unfallfolge, gab es keine innerbetriebliche Hilfe. Hilflos standen die Mitarbeiter einem unberechenbaren Gewaltgeschehen gegenüber.
Mitarbeiter, so auch meine Tochter, wurden benutzt und nach jedem einzelnen der unzähligen Gewaltereignisse hinsichtlich der psychischen und körperlichen Problembewältigung allein gelassen.
Verantwortliche in den Behörden und Ämtern waren nur die Fischerchöre unter Leitung der Regierungsparteien.
Die heute verrentete Tochter war ehemals 2 ½ Jahre durchgängig , zunächst als Erzieherin, Sozialpädagogin und als Gruppenkoordinatorin in verantwortlicher Position in der Einrichtung tätig. Reihenweise erkrankten die Mitarbeiter arbeitsbedingt aufgrund der dauerhaften körperlichen und psychischen Überlastungen während der Gesetzes verletzenden Betriebsabläufe. Wer längerfristig arbeitsbedingt psychisch erkrankte, erfuhr hier keine sofortige innerbetriebliche Soforthilfe. Arbeitsbedingt längerfristig psychisch erkrankten Mitarbeiter wurden entweder entlassen oder verließen in großer Anzahl fluchtartig die Einrichtung. Andere verblieben dort, weil sich keine Perspektiven zu einem anderen Arbeitsplatzwechsel eröffneten. So auch meine Tochter.
Nach zwei folgenschweren arbeitsbedingt körperlichen und psychischen Zusammenbrüchen im Jahr 2006 wurde sie ebenfalls langfristig krankgeschrieben, als schwerbehindert eingestuft und später auf Dauer verrentet. So sieht Mitarbeiterentsorgung im Staatsdienst Deutschlands aus. Der staatliche Arbeitgeber, die Stadt Hamburg, war sowohl während der Arbeitszeit, als auch während der schwerwiegenden arbeitsbedingten Erkrankung nicht bereit, Gesundheitsschutznahmen durchzuführen. Betriebliche Arbeitsunfallinformationen erhielt die Unfallkasse Nord zu keiner Zeit.
Es gibt viele Arten Menschen zu verachten, eine davon ist, andere in das Verderben zu führen.
Anlass eines Arbeitsgerichtsverfahrens waren erhöhte Schadenersatzforderungen bzw. die Zahlung eines Schmerzensgeldes gegen ihren ehemaligen staatlichen Arbeitgeber. Der “ Schauprozess “ vor dem Arbeitsgericht Hamburg begann am 15.06.2012 vor dem Arbeitsgericht Hamburg und endete nicht im rechtsstaatlichem Sinne erst Ende 2016. Er zog er sich jahrelang hin, weil die beteiligten Richter nicht bereit waren, ihre begangenen Unrechtshandlungen bei einer ungesetzlichen rechtbrecherischen Urteilsfindung einzugestehen. Einzelheiten hierzu sind den einzelnen Buchabschnitten zu entnehmen.
Richter sollten sich bei ihrer Rechtsprechung ausgiebig über Geschehensabläufe informieren, um sie rechtsstaatlich urteilen zu können.
Gerichte arbeiten die Rechtsangelegenheiten der kleinen und mittellosen Bürger sehr oft oberflächlich und zum Nachteil des besagten Personenkreises auf. Sie glauben einfach daran, dass dieser Rechts unerfahrene Personenkreis Mittelloser ihnen ohnehin keine besonderen Schwierigkeiten bei ihrer eigenen Rechtfindung bereiten kann.
Schwarzer Humor kann selbst in schwarzen Roben deine Geschicke beeinflussen.