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Wenn das Geld nicht reicht

Beobachter-Edition

4., aktualisierte Auflage, 2020

© 2016 Ringier Axel Springer Schweiz AG, Zürich

Alle Rechte vorbehalten

www.beobachter.ch

Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich, in Zusammenarbeit

mit der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft

Lektorat: Käthi Zeugin, Zürich

Umschlaggestaltung und Reihenkonzept: fraufederer.ch

Umschlagillustration: illumueller

Satz: Bruno Bolliger, Gudo

e-Book: mbassador GmbH, Basel

ISBN 978-3-03875-248-6

eISBN 978-3-03875-297-4

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Die Autorin

Corinne Strebel Schlatter (Pflegefachfrau HF, Bachelor of Science in Sozialer Arbeit) arbeitet als Beraterin und Redaktorin im Beobachter-Beratungszentrum. Sie beantwortet Fragen zu den Themen Sozialhilfe, Schulrecht, Erwachsenenschutz, Familien- und Kinderrecht sowie Sozialversicherungsrecht. Daneben engagiert sie sich als Schulpflegepräsidentin.

Fachlektorat

Walter Noser, Berater für soziale Themen, Schulfragen und Familienrecht im Beobachter-Beratungszentrum sowie Geschäftsführer der Stiftungen SOS Beobachter und Humanitas.

Dank

Ein ganz besonderer Dank gilt Walter Noser für die gute und konstruktive Zusammenarbeit, die vielen wertvollen Tipps und das Fachlektorat. Ein grosses Dankeschön geht an Alexandra Kaiser, Esther Seydoux, Irmtraud Bräunlich Keller, Lucia Schmutz, Marcel Weigele, Michael Krampf und Nathalie Hirsiger für ihre wertvolle Unterstützung in juristischen Fragen. Käthi Zeugin danke ich für das Lektorat und die angenehme, unkomplizierte Zusammenarbeit.

image Download-Angebot zu diesem Buch

Die Musterbriefe im Anhang stehen online bereit zum Herunterladen und selber Bearbeiten: www.beobachter.ch/download (Code 9971).

Inhalt

Vorwort

image Not macht erfinderisch

Was tun, wenn das Geld knapp ist?

Günstige Lebensmittel und Hygieneartikel

Trotzdem am Gesellschaftsleben teilnehmen: KulturLegi

Kleider, Schuhe, Sportartikel

Trotz knappem Budget ins Restaurant

Schöne Ferien auch mit wenig Geld

Unterstützung durch Hilfswerke

Gute Bildung verhindert Armut

Lohnerhöhung beantragen

Wenn die Alimente nicht bezahlt werden

Erbvorbezug oder Schenkung – ein Ausweg?

Stolpersteine, wenn das Geld knapp ist

Leasing ist etwas für Reiche

Vorzeitig aus dem Leasingvertrag aussteigen

Der Leasingvertrag läuft aus

Kredit aufnehmen – Schuldenfalle par excellence

Wenn Sie die Raten nicht mehr bezahlen können

Mehr ausgeben als einnehmen? Budget und Schulden

Nicht sparen, einteilen!

Schulden und der Weg aus der Sackgasse

Ist der Privatkonkurs eine Lösung?

Der Tolggen im Reinheft: Betreibungen

Zahlungsbefehl und Rechtsvorschlag

Die Konsequenzen der Betreibung

Einträge im Betreibungsregister löschen

image Das Netz der sozialen Sicherheit

Job verloren – die Arbeitslosenversicherung

Wann gibt es Geld?

Wie beantragt man Arbeitslosentaggeld?

Wie viel Geld gibt es?

Ausgesteuert – was nun?

Baby born – die Mutterschaftsentschädigung

Wann gibt es Geld?

Wie beantragt man Mutterschaftsentschädigung?

Wie viel Geld gibt es?

Die Absicherung bei Krankheit und Unfall

Was die Krankenkasse zahlen muss

So können Sie bei der Krankenkasse sparen

Zusatzversicherungen sind meist unnötig

Krankentaggeldversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung

Nichts geht mehr: die Invalidenversicherung

Wann gibt es Geld?

Wie beantragt man die Leistungen?

Wie viel Rente gibt es?

AHV – die erste Säule der Altersvorsorge

Die Beiträge an die AHV

Wann gibt es Geld?

Wie beantragt man die AHV-Rente?

Wie viel Geld gibt es?

Pensionskasse – die zweite Säule der Altersvorsorge

Wann gibt es Geld?

Wie beantragt man die Leistungen der Pensionskasse?

Wie viel Geld gibt es?

Die Renten reichen nicht: Ergänzungsleistungen

Wann gibt es Ergänzungsleistungen?

Wie beantragt man Ergänzungsleistungen?

Wie viel Geld gibt es?

image Der Anspruch auf Sozialhilfe

Wann leistet der Sozialdienst Unterstützung?

Das Subsidiaritätsprinzip

Sozialhilfegelder sind keine Almosen

Kein oder zu wenig Einkommen: Unterstützung von der Sozialhilfe

Die Anmeldung für Sozialhilfe

Was macht ein Sozialdienst?

Der richtige Zeitpunkt für die Anmeldung

Wenn die Unterstützung verweigert wird

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Braucht man einen Schweizer Pass?

Sozialhilfe für Schweizer und Schweizerinnen im Ausland

image Sozialhilfe beziehen

Die Sozialhilfe ist kantonal geregelt

Skos-Richtlinien als Leitplanken

Kantönligeist: grosse Unterschiede

Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie Sozialhilfe beziehen

Rechtliches Gehör und mehr: Ihre Rechte

Auskunfts- und Meldepflicht

Minderung der Bedürftigkeit

Wie viel Sozialhilfe gibt es?

Das soziale Existenzminimum

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt

Wohnkosten in der Mietwohnung

Was gilt bei Wohneigentum?

Medizinische Grundversorgung

Sozialhilfe hängt von der Lebenssituation ab

Sozialhilfe für Paare und Familien

Sozialhilfe in Wohngemeinschaften

Sozialhilfe für junge Erwachsene unter 25

Zusätzlich bezahlt: situationsbedingte Leistungen

Krankheits- und behinderungsbedingte Leistungen

Erwerbskosten, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt sind

Integration und Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Weitere situationsbedingte Leistungen

Integrationsmassnahmen

Einsatz soll sich lohnen: Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen

Offene Rechnungen und Schulden

Schulden bei Vermieter und Krankenkasse

Alimentenschulden

Steuerschulden

Prämienschulden bei Lebensversicherungen

Wenn die Sozialhilfe Vorschuss leistet

Warten auf IV- und andere Gelder

Gelder dem Sozialdienst abtreten

Die Verwandtenunterstützung

Wer muss Verwandte unterstützen?

Wie hoch ist die Verwandtenunterstützung?

Einzelfragen

Geschenke annehmen?

Das Auto behalten?

Aus- und Weiterbildung

Liegen Ferien drin?

Alleinerziehend – ab wann muss man erwerbstätig sein?

Können Selbständigerwerbende Sozialhilfe beziehen?

Vorbezug von Altersguthaben

Sozialhilfe ist kein Geschenk: die Rückerstattung

Einmal arm, immer arm?

Wann verjähren Sozialhilfeschulden?

Finanziell eigenständig werden und bleiben

Das Wichtigste: wieder eine Arbeit finden

Nicht mehr abhängig von der Sozialhilfe

image Sich wehren? Gewusst wie

Sozialhilfe ist nicht willkürlich

Anträge und Gesuche stellen

Aufsichtsbeschwerden

Die beschwerdefähige Verfügung

Beschwerde, Rekurs und Einsprache

Wiedererwägungsgesuch

Braucht man einen Anwalt?

Kürzungen und Missbrauchsvorwürfe

Wie viel kann gekürzt werden?

Missbrauch wird bestraft

Nachwort des Mitherausgebers

image Anhang

El-Revision 2021 – was ändert sich?

Musterbriefe

Kantonale Sozialhilfegesetze, Verordnungen und Handbücher

Nützliche Adressen und Links

Weiterführende Bücher

Vorwort

Die Gründe, warum das Geld plötzlich knapp wird, sind so unterschied`lich wie die Menschen, die davon betroffen sind. Sei es ein Unfall oder eine lang andauernde Krankheit, die gekürzte oder gestrichene Invalidenrente, eine längere Arbeitslosigkeit oder eine Scheidung – die Folgen sind ähnlich: Das Geld reicht an allen Ecken und Enden nicht mehr, bereits Mitte Monat herrscht oft gähnende Leere im Portemonnaie.

Was tun? Sich alles vom Mund absparen? Nein – einfach nur sparen ist frustrierend. Wichtiger bei knappem Budget ist, sich Informationen zu beschaffen und einen neuen Umgang mit Geld zu lernen. Dieser Ratgeber zeigt im ersten Kapitel, welche Wege aus einem finanziellen Engpass wieder hinausführen können. Was ist besonders wichtig, wenn man wenig Geld hat? Wo muss man speziell aufpassen, und wo findet man Hilfe?

Das zweite Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über das Netz der sozialen Sicherheit in der Schweiz, die Sozialversicherungen. Wir verfügen über ein gut ausgebautes soziales Netz, das viele Risiken abdeckt und so verhindert, dass Menschen in die Armut abgleiten.

In den Kapiteln 3 und 4 dreht sich alles um die Sozialhilfe und um folgende Fragen: Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe? Wo muss man sich anmelden? Welche Rechte und Pflichten gibt es? Und was gilt in meinem Kanton? Kapitel 5 zeigt, wie Sie sich notfalls gegen Entscheide der Behörden wehren können. Im Anhang finden Sie Musterbriefe und Links zu den kantonalen gesetzlichen Grundlagen.

Hoffentlich müssen Sie schon bald nicht mehr jede Münze zweimal umdrehen und können ohne finanzielle Sorgen in die Zukunft blicken.

Corinne Strebel Schlatter
im April 2020

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Was tun, wenn das Geld knapp ist?

Die Schweiz gehört zu den reichsten Ländern der Welt. Doch das heisst nicht, dass es allen Menschen finanziell gut geht. Auch bei uns gibt es Menschen, die von Armut betroffen sind. Aber was bedeutet eigentlich Armut? Das Bundesamt für Statistik spricht von Armut, wenn eine Einzelperson mit weniger als 2259 Franken, eine vierköpfige Familie mit weniger als 3990 Franken den Lebensunterhalt bestreiten muss.

Im Jahr 2017 waren nach dieser Definition rund 8,2 Prozent der Menschen in der Schweiz arm. Das sind etwa 675 000 Personen, darunter zahlreiche Kinder. Die Armutsquote ist seit 2014 angestiegen, damals betrug sie noch 6,7 Prozent. Auch hierzulande müssen also viele Menschen jede Münze zweimal umdrehen, bevor sie sie ausgeben. Es sind nicht in erster Linie Betagte, wie häufig angenommen wird. Besonders oft von Armut betroffen sind Alleinerziehende, Alleinstehende, Personen ohne Berufsausbildung sowie nicht erwerbstätige Personen.

Eines gleich vorneweg: In der Schweiz soll es niemandem am Notwendigsten fehlen. Um das sicherzustellen, gibt es die Sozialhilfe. Zuständig ist der Sozialdienst am Wohnort oder das regionale Zentrum. Erfüllt jemand die Voraussetzungen, erhält er oder sie vom Sozialdienst Unterstützung. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in den Kapiteln 3 und 4 – hier vorerst einige Tipps, wie man auch mit wenig Geld den Alltag finanzieren kann.

Günstige Lebensmittel und Hygieneartikel

Bei einem knappen Budget können bereits die alltäglichen Dinge wie Lebensmittel und Hygieneartikel ein Loch im Portemonnaie hinterlassen. Um Menschen zu unterstützen, die mit wenig Geld ihren Lebensunterhalt finanzieren müssen, hat die Caritas schweizweit 21 Caritas-Märkte eröffnet. Dort werden Grundnahrungsmittel, Frischprodukte und Hygieneartikel zu Tiefstpreisen angeboten. Als garantiertes Grundsortiment führen diese Läden: Brot, Milch, Butter, Mehl, Teigwaren und Öl. Neben dem Grundsortiment gibt es in Caritas-Märkten auch sogenannte Aktionsprodukte. Dabei handelt es sich entweder um saisonale Produkte, um Überproduktion oder um Produkte mit leicht schadhafter Verpackung. Alle Waren sind qualitativ einwandfrei.

Nur mit Einkaufskarte

Damit Sie in einem der Caritas-Märkte einkaufen dürfen, brauchen Sie eine persönliche Einkaufskarte. Diese wird Ihnen vom Sozialdienst Ihrer Gemeinde, von kirchlichen Sozialdiensten, wohltätigen Vereinigungen und natürlich auch direkt von der Caritas abgegeben. Zudem können Sie sie auf der Homepage www.caritasmarkt.ch online beantragen. Sie ist jeweils ein Jahr gültig. Anspruch auf eine Einkaufskarte haben Sie, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

imageSie beziehen Sozialhilfe

imageSie beziehen Ergänzungsleistungen

imageSie erhalten Prämienverbilligung für Ihre Krankenkasse

imageIhr Einkommen liegt nachweislich unter dem Existenzminimum

imageSie erhalten Stipendien

imageSie besitzen eine KulturLegi

Tischlein deck dich

«Tischlein deck dich» rettet Lebensmittel vor der Vernichtung und verteilt sie an mittellose Menschen in der ganzen Schweiz. An über 100 Bezugsstellen geben Freiwillige jeweils einmal wöchentlich Lebensmittel ab, die aus Überproduktion stammen, aber einwandfrei sind. Pro Bezug zahlt man einen Franken. «Tischlein deck dich» kauft selber keine Produkte, sondern verteilt, was gespendet wurde. Das Angebot ersetzt also nicht den Wocheneinkauf, hilft aber, das Haushaltsbudget zu entlasten.

imageINFO Für einen Einkauf bei «Tischlein deck dich» benötigen Sie eine Bezugskarte. Diese erhalten Sie bei öffentlichen und privaten Sozialfachstellen; sie ist jeweils ein Jahr lang gültig. Informationen über Abgabestellen und Öffnungszeiten finden Sie unter www.tischlein.ch.

Einkaufen und Kochen mit schmalem Budget

Oft lohnt es sich, kurz vor Ladenschluss einkaufen zu gehen, vor allem am Samstag. Viele Produkte werden dann reduziert, da das Ablaufdatum kurz bevorsteht. Aber Achtung:

imageGehen Sie nicht mit knurrendem Magen einkaufen. Ist man hungrig, landen auch Produkte im Einkaufswagen, die man nicht braucht.

imageGehen Sie immer mit einem «Poschtizättel» einkaufen – das bewahrt Sie davor, Unnötiges einzukaufen. Oder etwas zu vergessen.

Tiefkühlpizza, Fertigsaucen, Sandwiches, abgepackte Menüs – sogenanntes Convenience-Food ist praktisch für Leute, die weder Zeit noch Lust zum Kochen haben. Doch das geht nicht nur an die Fettpölsterchen, sondern auch ins Geld.

Wie machten es unsere Grossmütter? Mit ein paar Kartoffeln, saisonalem Gemüse und viel Fantasie kochten sie günstig und gut. Googeln Sie die Begriffe «günstig kochen». Im Internet finden Sie zahllose leckere Rezepte für ein knappes Budget. In Buchhandlungen gibt es nicht nur Haute-Cuisine-Kochbücher, sondern auch Kochbücher mit währschaften, nahrhaften und vor allem günstigen Rezepten.

Trotzdem am Gesellschaftsleben teilnehmen: KulturLegi

In der Schweiz sorgt der Staat dafür, dass niemand in absolute Armut abgleitet. Trotzdem drängt das knappe Geld viele Menschen in eine soziale Isolation. Mit der KulturLegi will die Caritas dazu beitragen, dass von Armut betroffene Menschen auch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die KulturLegi wird von über 2000 privaten und öffentlichen Organisationen aus den Bereichen Kultur, Sport und Bildung anerkannt. Wer sie vorweist, erhält bis 70 Prozent Rabatt. Wer darf eine KulturLegi beziehen?

imageWer Sozialhilfe oder Stipendien erhält

imageWer Familienergänzungsleistungen oder Ergänzungsleistungen zu AHV oder IV erhält

imagePersonen, deren Einkommen nachweislich unter dem Existenzminimum liegt

imagePersonen, deren Lohn gepfändet wird

imageINFO Die KulturLegi ist ein Jahr lang gültig. Für Erwachsene ist sie ab dem zweiten Jahr kostenpflichtig: Die Bezugskriterien unterscheiden sich je nach Wohnkanton. Genauere Infor-mationen finden Sie unter www.kultur-legi.ch.

Kleider, Schuhe, Sportartikel

Neue Kleider oder Schuhe können ein knappes Budget ziemlich strapazieren. Hier können Secondhandläden weiterhelfen. Die Qualität der angebotenen Waren ist meist hoch, der Preis tief. In fast jeder grösseren Ortschaft gibt es einen solchen Laden, sei es für Erwachsene oder für Kinder. Auf dem Land finden zudem vielerorts zweimal jährlich Kinderkleiderbörsen statt. Dort kann man fast alles kaufen, was Kinder brauchen: Babyzubehör, Kleider, Schuhe etc.

Auch im Internet kann man sehr gut erhaltene, qualitativ hochwertige Kleider oder Schuhe günstig einkaufen. Vor allem auf Plattformen wie www.ricardo.ch, www.tutti.ch oder www.anibis.ch ist das Angebot gross.

Günstig zu Sportartikeln kommen

Sportartikel, zum Beispiel Ski, sind oft sehr teuer, und gerade die Kinder können sie nur kurz gebrauchen. Bei Wintersportartikeln lohnt sich deshalb ein Kauf oft nicht; Sie bezahlen deutlich weniger, wenn Sie diese Artikel mieten. Viele Sportgeschäfte bieten für Kinder mehrjährige Mietabonnemente an. Mit einem solchen Abonnement können Sie bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes jedes Jahr Ski, Skischuhe und Stöcke (oder Snowboard und Snowboardschuhe) in der richtigen Grösse beziehen und bezahlen eine einmalige Mietgebühr von einigen Hundert Franken.

Eine andere Möglichkeit sind spezielle Sportartikelbörsen, die es vor allem in grösseren Ortschaften gibt. Auf dem Land sind es die oben genannten Kinderkleiderbörsen, an denen oft auch Sportartikel für Kinder verkauft werden. Auf Internet-Plattformen wie www.ricardo.ch, www.tutti.ch und www.anibis.ch werden Sie ebenfalls fündig.

Trotz knappem Budget ins Restaurant

Die SV Stiftung und die Caritas haben gemeinsam die Restaurants «Bon Lieu» ins Leben gerufen. Dort können Menschen mit wenig Geld zu vergünstigten Preisen eine ausgewogene, frische Küche geniessen. Diese Restaurants sind jedoch kein Treffpunkt nur für Mittellose, sie werden auch von Leuten besucht, die über ein grösseres Budget verfügen. Diese bezahlen allerdings marktübliche Preise.

 

Basel

Parterre One Restaurant
Klybeckstrasse 1 b
4057 Basel
061 695 89 98

Bern

Restaurant Eiger
Belpstrasse 73
3007 Bern
031 371 13 65

Genf

Café Cult
Place de Jargonnant 5
1207 Genf
022 735 02 71

Grenchen

Parktheater
Lindenstrasse 41
2504 Grenchen
032 654 99 22

Lausanne

Café de lʼEurope
Rue du Simplon 33
1006 Lausanne
021 616 55 85

Café de lʼévêché
Rue Louis Curtat 4
1005 Lausanne
021 323 93 23

Luzern

Restaurant Brünig
Industriestrasse 3
6005 Luzern
041 368 55 25

Quai 4
Alpenquai 4
6005 Luzern
041 368 99 99

Schlieren

Stürmereihuus
Freiestrasse 14
8952 Schlieren
044 730 09 09

St. Gallen

Militärkantine
Kreuzbleicheweg 2
9000 St. Gallen
071 279 10 00

Zürich

Restaurant Schipfe
Schipfe 16
8001 Zürich
044 211 21 22

imageINFO Um von den vergünstigten Preisen in den Restaurants «Bon Lieu» profitieren zu können, müssen Sie im Besitz einer KulturLegi oder einer Einkaufskarte der Caritas-Märkte sein.

Schöne Ferien auch mit wenig Geld

Nicht alle Menschen in der Schweiz können sich regelmässig eine Auszeit leisten. Bei vielen sprengen bereits Ausflüge das knappe Budget, an Ferien ist gar nicht erst zu denken. Aber gerade armutsbetroffene Familien haben ab und zu Ferien dringend nötig. Zusammen mit der Hotelgruppe Sunstar und der Schweizerischen Reisekasse (Reka) ermöglicht die Caritas daher mittellosen Familien günstige oder gar kostenlose Ferien in der Schweiz.

Die Schweizer Hotelgruppe Sunstar bietet in ihren Häusern im Bündnerland, im Berner Oberland und im Wallis seit 2009 jedes Jahr zwischen Mai und Oktober kostenlose Zimmer für mittellose Familien an. Lanciert haben die Sunstar Hotels dieses Projekt im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, die neben ökologischen auch soziale Kriterien umfasst.

imageINFO Um von Ferien in einem Hotel der Gruppe Sunstar profitieren zu können, wenden Sie sich an eine Sozialberatungsstelle der Caritas. Weitere Informationen sowie die Adressen der Caritas-Beratungsstellen finden Sie unter www.caritas.ch.

Die Reka stellt jedes Jahr über 1000 Ferienarrangements für armutsbetroffene Familien bereit. Sie stellt Familien während einer Woche eine Ferienwohnung oder eine Unterkunft in einer Jugendherberge zur Verfügung – zu einem Solidaritätspreis von 200 Franken. Auch die Reisekosten vom Wohnort zum Ferienort und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden bezahlt.

imageINFO Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, um von der Reka-Ferienhilfe profitieren zu können:

imageSie haben mindestens 1 Kind unter 16 Jahren.

imageSie wohnen oder arbeiten seit mindestens 2 Jahren in der Schweiz.

imageSie verbrachten im letzten Jahr keine Ferien mit der Reka-Ferienhilfe.

imageDas jährliche Haushaltseinkommen (inkl. Kinderzulage und Alimente) darf bei einer Zweielternfamilie maximal 60 000 Franken, bei einer Einelternfamilie 50 000 Franken betragen. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Betrag um 5000 Franken pro Kind.

imageDas Vermögen wird ebenfalls geprüft.

imageSämtliche Einkünfte und Vermögenswerte müssen belegt werden.

imageSie sind Schweizer Bürger oder besitzen den C-Ausweis (Niederlassung).

imageDie Angebote der Ferienhilfe gelten nicht für Personen in Ausbildung und Familien mit nicht belegbarem Einkommen.

imageTeilnahmemöglichkeit für Selbständige ohne Angestellte auf Anfrage.

imageEin Rechtsanspruch auf Leistungen der Reka besteht nicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.reka.ch

Auch das Kinderhilfswerk Kovive bietet Ferien für Kinder aus mittellosen Familien an: zum Beispiel zwei Wochen in einer Gastfamilie, aber auch Kinder- und Jugendlager. Die Angebote sind stark vergünstigt und richten sich ausschliesslich an Familien mit kleinem Budget. Mehr Informationen und Anmeldeformulare finden Sie unter www.kovive.ch.

Ferien zu Hause?

Ferien sollen in erster Linie der Erholung dienen. Muss man dazu immer verreisen? Statt sich zu überlegen, wohin die nächsten Ferien führen sollen, können Sie sich auch fragen, was Sie erreichen möchten in dieser Zeit. Kreativ werden? Sich Zeit zur Erholung in der Natur nehmen? Eine Tour de Suisse absolvieren und Freunde besuchen, die Sie schon lange nicht mehr gesehen haben? Ballast abwerfen und sich von allem nicht mehr Benötigten in der Wohnung und im Keller trennen? Erinnerungen an die Pfadizeit aufleben lassen und wieder einmal eine Wurst im Wald bräteln? Möglichkeiten zur Erholung in der Schweiz gibt es viele. Und sie müssen nicht immer mit einem teuren Ausflug ins Alpamare oder ins Verkehrshaus verbunden sein.

imageTIPP Viele Gemeinden bieten Ferienpässe an. Für wenig Geld können die Kinder damit spannende Ausflüge unternehmen oder auch Kurse besuchen. Meist sind diese Aktionen von den Gemeinden subventioniert.

Unterstützung durch Hilfswerke

Besonders grössere Anschaffungen können ein ohnehin schon knappes Budget zum Kippen bringen: Der Sohn kann nicht mehr länger im zu kleinen Kinderbett schlafen und braucht ein neues Bett; der Schrank im Kinderzimmer fällt langsam, aber sicher in sich zusammen; die 30-jährige Matratze hat auch schon bessere Zeiten erlebt … Es gibt viele Dinge, die tatsächlich nötig sind und angeschafft werden müssen, auch wenn das Geld dazu im Portemonnaie fehlt. In einer solchen Situation können Hilfswerke weiterhelfen.

imageINFO Alle Hilfswerke der Schweiz finden Sie im Internet auf der Webseite des Spendenspiegels Schweiz (www.spendenspiegel.ch) oder im eidgenössischen Stiftungsverzeichnis (www.edi.admin.ch Eidgenössische Stiftungsaufsicht Stiftungsverzeichnis). Auch der Beobachter hat eine eigene Stiftung, SOS Beobachter. Sie hilft notleidenden Menschen in der Schweiz (www.beobachter.ch/sos-beobachter).

Gute Bildung verhindert Armut

Menschen ohne Ausbildung sind in der Schweiz überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Über die Hälfte aller Personen, die Sozialhilfe beziehen, haben keine Berufsausbildung abgeschlossen.

Gegen Ende der obligatorischen Schulzeit haben einige Schülerinnen und Schüler keine Lust mehr aufs Lernen. Die Aussicht, drei oder vier weitere Jahre zumindest an einem Tag pro Woche die Schulbank zu drücken, wirkt für sie nicht sehr verlockend. Zudem verdient man während der Ausbildung bloss wenig. Ist es da nicht viel sinnvoller, sich einen Job zu suchen? So verführerisch dies in den Ohren junger Menschen klingen mag, es ist kurzfristig gedacht. Immer mehr Arbeitsstellen, für die man keine Ausbildung braucht, werden wegrationalisiert. In einigen Jahren stehen diese jungen Menschen vor einem Scherbenhaufen: kein Job, keine Ausbildung und keine Perspektive.

Es lohnt sich auf jeden Fall, Zeit in eine solide Ausbildung zu investieren. Ist das Familienbudget knapp, kann man Stipendien oder Darlehen beantragen.

Stipendien und Darlehen

Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung zu unterstützen, sofern sie dazu finanziell in der Lage sind. Das regelt das Schweizerische Zivilgesetzbuch in den Artikeln 276 und 277. Dass man höchstens bis zum 25. Altersjahr der Kinder zahlen müsse, ist ein Gerücht.

Eltern mit knappem Budget können nicht nur für eine weiterführende Schule oder ein Studium, sondern auch für eine Lehre Stipendien oder ein Darlehen beantragen. Stipendien und Darlehen sind kantonal geregelt, zuständig ist der Wohnkanton. Beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Gesuchs in einigen Kantonen mehrere Wochen bis gar Monate dauern kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Ihres Wohnkantons.

Stipendien werden auch von kantonalen und regionalen Gemeinnützigen Gesellschaften ausgerichtet (mehr Informationen unter www.sgg-ssup.ch). Es gibt zudem verschiedene Stiftungen, die Beiträge an die Ausbildung leisten (siehe vorangehende Seite).

Lohnerhöhung beantragen

Liegt Ihre letzte Lohnerhöhung bereits Jahre zurück? Vielleicht lohnt es sich, mit dem Chef, der Chefin ein Lohngespräch zu führen. Klären Sie als Erstes ab, wie viel andere Arbeitnehmer in Ihrer Region für die gleiche Arbeit verdienen. So haben Sie eine realistische Vorstellung, wie viel Lohnerhöhung Sie fordern können.

Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor. Es gibt laut Gesetz weder einen Anspruch auf einen Mindestlohn noch auf allgemeine Lohngerechtigkeit. Lohnerhöhungen werden in der Regel individuell nach dem Leistungsprinzip gewährt. Viel hängt von einem cleveren Vorgehen ab:

imageTreten Sie im Lohngespräch sicher, aber nicht fordernd auf.

imageZeigen Sie, welche Erfolge Sie seit der letzten Lohnerhöhung in der Firma erzielt haben.

imageBetonen Sie Ihre Loyalität zur Firma.

imageErwähnen Sie, welche Ziele Sie in der Firma und ausserhalb des Unternehmens erreichen wollen.

imageBetonen Sie Ihren Wert für die Firma. Was können Sie besonders gut, was die Firma brauchen kann? Aufgepasst: Angeben mit Stellenangeboten, die Sie gar nicht haben, bringt Sie in der Regel nicht weiter.

imageZeigen Sie, welche Weiterbildungen Sie besucht haben und dass die Firma dadurch einen Mehrwert erzielen kann.

imageBetonen Sie, dass Sie viel zur guten Zusammenarbeit in Ihrem Team beitragen.

imageBehalten Sie die Übersicht über das Gespräch und fassen Sie die Ergebnisse immer wieder zusammen.

imageGehen Sie nicht ohne klare Vereinbarung vom Gesprächstisch. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Punkte diskutiert und schriftlich festgehalten werden.

imageNehmen Sie einen Notizblock mit. So können Sie wenn nötig selber aufschreiben, was besprochen wurde.

Nehmen Sie es nicht persönlich, wenn Sie Ihre Lohnvorstellung nicht durchsetzen konnten. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

imageTIPP Im Internet können Sie sich informieren, welcher Lohn für Ihre Ausbildung und Ihre Tätigkeit in der Schweiz üblich ist (www.lohnvergleich.ch).

Wenn die Alimente nicht bezahlt werden

Ausstehende Alimente brennen bei den Berechtigten schnell ein grosses Loch ins Portemonnaie. Wenn Ihr Expartner die Alimente nicht, nur teilweise oder immer wieder verspätet zahlt, können Sie bei Ihrer Wohngemeinde ein Gesuch um Inkassohilfe stellen. Inkassohilfe heisst, dass Ihnen eine amtliche Stelle dabei hilft, die Alimente einzutreiben. Für Kinderalimente ist dies gratis.

Kinderalimente erhalten Sie in den meisten Kantonen auch bevorschusst. Dieser Vorschuss wird nicht zurückverlangt, selbst wenn der Expartner die Beträge nie bezahlt. Ihre eigenen Alimente werden hingegen nur in ganz wenigen Kantonen bevorschusst.

Sie können Kinderalimente nur per Inkassohilfe einfordern, wenn die Alimente in einem rechtskräftigen Urteil festgelegt wurden oder wenn Sie einen von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) genehmigten Unterhaltsvertrag haben. Die Kantone haben die Bevorschussung unterschiedlich geregelt. Sowohl die Dauer als auch die Höhe der Bevorschussung kann je nach Kanton begrenzt sein. Wird eine bestimmte Einkommens- oder Vermögensgrenze erreicht, gibt es in gewissen Kantonen gar keine Bevorschussung.

imageMIRIAM G. IST GESCHIEDEN