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Originalausgabe, 1. Auflage 2020
© 2020 by FinanzBuch Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH
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Die im Buch veröffentlichten Ratschläge wurden von Verfassern und Verlag sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie kann jedoch nicht übernommen werden. Ebenso ist die Haftung der Verfasser beziehungsweise des Verlages und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Redaktion: Judith Engst
Korrektorat: Silvia Kinkel
Umschlaggestaltung: Marc-Torben Fischer
Satz: inpunkt[w]o, Haiger (www.inpunktwo.de)
Druck: Florjancic Tisk d.o.o., Slowenien
eBook: ePubMATIC.com
ISBN Print 978-3-95972-354-1
ISBN E-Book (PDF) 978-3-96092-651-1
ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-96092-652-8
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Steuern steuern
Das Arbeitsbuch
Mit über 100 kommentierten Charts zu Strategie und Umsetzung in Wort und Bild mit vielen Kontrollfragen
Steuern steuern
Das Arbeitsbuch
Mit über 100 kommentierten Charts zu Strategie und Umsetzung in Wort und Bild mit vielen Kontrollfragen
1. Einführung: Steuergrundlagen für die richtige Strategie
Diese drei Funktionen von Steuern sollten Sie kennen
Beispiele für die Funktionen von Steuern
Lenkungszweck: steuerliche Förderung für staatlich erwünschtes Verhalten
Steuersysteme: Konsum wird anders besteuert als Investitionen
Steuersätze im Vergleich: Konsum versus Investitionen
Einkommensteuer (linke Seite) und Körperschaftsteuer (rechte Seite)
Steuersystem: die Privatebene (Einkommensteuer)
Steuersystem: die Geschäfts- und Vermögensebene (Körperschaftsteuer)
Privatebene oder Geschäfts-/Vermögensebene? Wie sich die Zuordnung auswirkt
Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer? Auf die Rechtsform kommt es an!
Warum die Rechtsform entscheidend ist
Welche Ausgaben auf welche Steuerseite gehören
Ziel
Nicht der Nettolohn ist entscheidend, sondern das Geld vor Steuern
Umdenken erforderlich
Ändern Sie eingefahrene Denkmuster
Diese steuerlichen Wahlrechte haben Sie
Wahlrechte gibt es auf beiden Seiten
Diese Ersparnis bringt eine Ladestation im Unternehmen
Was die Bildung einer Rücklage nach § 6b EstG steuerlich bringt
Kontrollfragen zum Abschnitt »Einführung in die Köber-Strategie«
2. Trennung der Ebenen: Mensch – Vermögen – Geschäft
Firmenstruktur mit drei Ebenen: sinnvoll zur Haftungsbegrenzung
GmbH oder Stiftung? Welche Form soll Ihre Holding haben?
Warum ist eine Holding nötig? Betrachten Sie die Auswirkungen
Stiftung als Holding
GmbH als Holding
Vergleich: Stiftung versus GmbH als Holding
Voraussetzungen für die Unternehmensstruktur
Gewinne in jeder operativen Gesellschaft – das ist die Voraussetzung einer guten Struktur
Vorteile einer solchen Struktur in guten Zeiten
Vorteile einer solchen Struktur in schlechten Zeiten
Kontrollfragen zum Abschnitt »Trennung der Ebenen«
3. Steuerung der Zahlungsströme
Kernfrage: Wohin sollen die einzelnen Zahlungsströme fließen?
Wie verdient die Holding Geld?
Einkünfte der Holding
Gewinnausschüttungen
Managementumlage: die Weichen richtig stellen
Stiftung als Holding: Geld verdienen ohne Managementumlage
Sich privat Geld verschaffen: Das sind Ihre Möglichkeiten
Sich privat Geld verschaffen: Welchen Weg Sie wählen, muss genau austariert werden
Die wichtigsten steuerfreien oder steuerbegünstigten Lohnnebenleistungen
Lohnzahlungen optimieren
Kontrollfragen zum Abschnitt »Steuerung der Zahlungsströme«
Überblick: Um diese Steuern geht es in der Köber-Strategie
Wichtige Steuern in der Strategie
Die Körperschaftsteuer
Exkurs Kinder: Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
Kapitalertragsteuer
Kontrollfragen zum Abschnitt »Wichtige Steuern in der Strategie«
4. Was ist eine Stiftung?
Die Stiftung
Satzung: Auf die Formulierung kommt es an
Stiftung: Drei Dokumente
Satzung: die Präambel
Das Grundstockvermögen einer Stiftung
Die Stiftungsorgane
Stiftungsformen
Die Doppelstiftung: gemein- und privatnützig zugleich
Die gemeinnützige Stiftung
Kontrollfragen zum Abschnitt »Was ist eine Stiftung?«
5. Steuern steuern mit Immobilien (Teil 1)
Grundsätze bei Immobilien
Geplante Anlagedauer: ein wesentlicher Aspekt
Eigenheim ist Konsum
Annuitätendarlehen: eine steuerlich problematische Form der Immobilienfinanzierung
Annuitätendarlehen sind gefährlich
Den Hebeleffekt von eingesetztem Fremdkapital nutzen
Kontrollfragen zum Abschnitt »Steuern steuern mit Immobilien (Teil 1)«
6. Steuern steuern mit Immobilien (Teil 2) – Möglichkeiten der Befreiung von der Grunderwerbsteuer
Immobilien-GmbH
Praxisbeispiel: Verkauf einer Immobilie an die Stiftung
Das Wunder der Abschreibung
Praxisbeispiel: die Lebensphasen einer Immobilie
Kontrollfragen zum Abschnitt »Steuern steuern mit Immobilien« (Teil 2)
7. Steuern steuern mit Kapitaleinkünften
Aus welchen Quellen Kapitaleinkünfte stammen können
Optimale Struktur für Optionstrader
Kontrollfragen zum Abschnitt »Steuern steuern mit Kapitaleinkünften«
8. Praxisbeispiele mit Vorteilsrechnung
Das Neun-Stiftungen-Modell
Neun-Stiftungen: Vorgehensweise
Wechsel vom Einzelunternehmen in die GmbH
Nach dem Wechsel: Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
Kontrollfragen zum Abschnitt »Praxisbeispiele mit Vorteilsrechnung«
9. Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Vermeidung der Betriebsaufspaltung – Grundmodell
Vermeidung der Betriebsaufspaltung – Option 1
Vermeidung der Betriebsaufspaltung – Option 2
Anstellung von nahen Angehörigen
Nichtbeachtung von Behaltefristen
Angestellt statt selbstständig? Fallen im Statusfeststellungsverfahren
Kontrollfragen zum Abschnitt »Diese Fehler sollten Sie vermeiden«
10. Vom Status quo in die neue Struktur
Wege in die GmbH
Bargründung
Einrichtung einer Holding-Struktur
Sachgründung oder Sachagio
Sachgründung
Sachagio – Sachkapitalerhöhung (vom Einzelunternehmen in die GmbH)
Praxisbeispiel: Von der GmbH in die Holding-Struktur
Sachagio – Sachkapitalerhöhung (Einbringung einer GmbH in eine andere)
Fehlerquelle
Achtung
Rechtsformwechsel
Einbringung mit Rückwirkung
Verkauf
Steuervorteil nutzen
Wege in die Stiftung
Begründung durch Schenkung
Kombination aus Schenkung und Verkauf (inkl. Darlehen)
Kontrollfragen zum Abschnitt »Vom Status quo in die neue Struktur«
Antworten zu den Kontrollfragen
Die im Rahmen dieses Arbeitsbuches zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend sein, noch sind sie auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten. Die Informationen in diesem Arbeitsbuch beruhen auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Erscheinens und geben die relevanten gesetzlichen Bestimmungen ebenso wieder wie die hierzu ergangene Rechtsprechung und die Interpretation von Köber Steuerberatung. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Gesetzen, Rechtsprechung oder bei der Interpretation von Rechtsquellen ein. Es wird keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieses Arbeitsbuchs übernommen. Auch wird keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen übernommen, das Sie allein auf Informationen aus diesem Arbeitsbuch gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Das Arbeitsbuch stellt in keiner Art und Weise eine individuelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.
Gender-Erklärung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Arbeitsbuch die männliche Form verwendet. Doch sind damit weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten ausdrücklich ebenso gemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Drei Funktionen haben alle Steuern– unabhängig davon, ob sie bei Privatleuten oder bei Unternehmen erhoben werden. Eine der Funktionen, die Lenkungsfunktion, ist für Ihre persönliche Steuerstrategie besonders wichtig: Bietet sie doch den größten Hebel, um Ihre Steuerlast gezielt zu senken. In diesem Abschnitt des Arbeitsbuches erfahren Sie die Grundlagen, die Sie zur Steuergestaltung in Unternehmen und Privatvermögen stets im Kopf haben sollten.
Meist wird nur die Finanzierung des Staates, sprich der Fiskalzweck, als Funktion einer jeglichen erhobenen Steuer wahrgenommen. Doch das ist nicht der einzige Zweck.
Durch Umverteilung dienen Steuern außerdem dem Prinzip des Sozialstaates. Reiche Menschen werden höher besteuert als finanziell schwächer gestellte. So müssen zum Beispiel auf den Erwerb von Grundnahrungsmitteln weniger Steuern gezahlt werden als auf andere Güter. Besonders Gutverdienende müssen außerdem zusätzlich die sogenannte »Reichensteuer« zahlen, das sind zusätzliche 3 Prozent auf den sonst maximalen Einkommensteuersatz von 42 Prozent. Diese »Reichensteuer« gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 270.000 Euro (rund 540.000 Euro bei Eheleuten).
Besonders interessant für die Steuergestaltung ist es, sich mit der Lenkungsfunktion von Steuern zu beschäftigen. Tatsächlich befassen sich die meisten Steuergesetze mit Begünstigungen, die Wohlverhalten belohnen. Es ist wichtig, die Lenkungsmöglichkeiten zu kennen, um die Begünstigungen und Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können. Dies ist keinesfalls verboten, sondern es entspricht sogar der Verantwortung eines jeden Unternehmers und gehört damit zu seinen Aufgaben – dieses Verhalten ist vom Staat nicht nur geduldet, nein, es ist erwünscht.
Fiskalzweck / Finanzierung des Staates
Umverteilungszweck / Sozialstaatprinzip
Lenkungszweck / Steuerungsfunktion
Unternehmen werden steuerlich begünstigt, weil sie Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft in Schwung bringen. Die Nutzung der bestehenden Steuerregeln ist dabei vom Staat sogar erwünscht, da verantwortungsvolles und aktives unternehmerisches Handeln zum Wirtschaftswachstum beiträgt. So können Unternehmer Investitionen steuerlich geltend machen (teilweise schon steuerfrei dafür ansparen). Dagegen muss privater Konsum voll versteuert werden – mit einem progressiven Steuertarif. Durch niedrige Steuersätze wird Investitionstätigkeit bei Unternehmen erleichtert. Wer die Regeln kennt, kann selbst mit durchschnittlichen Einnahmen nachhaltig ein Vermögen aufbauen.
Es ist Aufgabe der Steuerpflichtigen, die Voraussetzungen für eine möglichst geringe Steuerlast zu schaffen. Hierfür kann es erforderlich sein, ausgetretene Pfade zu verlassen und einen bisher unbekannten Weg zu gehen. Der Weg ist vorhersehbar und mit erfahrener Begleitung einfach zu bewältigen.
So besteuert der Fiskus zum Beispiel nur sieben Einkunftsarten. Die Liste der steuerfreien Tatbestände umfasst dagegen 70 Punkte (teilweise mit Unterpunkten). Um die Lenkungsfunktion von Steuern gezielt für sich arbeiten zu lassen, können Sie zunächst diese Liste nutzen.
Wozu wird das verdiente Geld eingesetzt? Diese Frage ist maßgeblich für den Fiskus bei der Bemessung der Steuern. Denn gesellschaftlich wünschenswertes Wohlverhalten soll steuerlich gefördert werden. Ein Einsatz erzielten Einkommens allein für den privaten Konsum bringt der gesamten Gesellschaft weniger als eine gezielte Investition, die zum Beispiel Arbeitsplätze schafft oder einem gemeinnützigen Zweck dient. Entsprechend unterscheidet der Fiskus zwischen Menschen (Konsum) und Körperschaften (Investitionen). Im Folgenden erfahren Sie, welche Steuersätze jeweils gelten und welche Systematik dahintersteckt.
Das deutsche Steuersystem unterscheidet zwischen der Besteuerung von Menschen (linke Seite im Schaubild) und privaten Körperschaften (rechte Seite im Schaubild). Die Steuertarife auf beiden Seiten des Schaubilds sind sehr unterschiedlich.
Linke Seite des Schaubilds: Der einzelne Mensch muss Einkommensteuern zahlen. Der Einkommensteuertarif sieht vor, dass sehr niedrige Einkommen (bis ca. 10.000 Euro pro Jahr) gar nicht besteuert werden. Hier steht jedem Menschen (auch Kindern) ein Grundfreibetrag zu. Außerdem werden verschiedene pauschale Abzüge vorgenommen. Dann steigt der Tarif progressiv auf 42 Prozent an. Wer mehr als rund 270.000 Euro verdient (bei Ehepaaren sind es rund 540.000 Euro), muss zusätzliche 3 Prozent Steuern zahlen (als sogenannte Reichensteuer).
Rechte Seite des Schaubilds: Die Besteuerung von Körperschaften (dazu gehören etwa GmbHs, AGs, eingetragene Genossenschaften und Stiftungen) erfolgt über die Körperschaftsteuer – und hier gilt eine Flatrate von 15 Prozent. Das ist im Vergleich zur Einkommensteuer etwas ungünstiger bei sehr kleinem Gewinn. Bei hohen Gewinnen aber ist die Körperschaftsteuer deutlich niedriger und damit von Vorteil. Zusätzlich gibt es die Gewerbesteuer, die von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird, in der ein gewerbliches Unternehmen seinen Sitz hat. Die Gewerbesteuer beträgt meistens zwischen 10 und 16 Prozent und fällt mit kluger steuerlicher Gestaltung erst ab einer bestimmten Gewinnhöhe an.