Baptismus-Dokumentation Band 4
Schriftenreihe
herausgegeben vom Oncken-Archiv
des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R.
Redaktionelle Bearbeitung:
Reinhard Assmann, Ines Pieper
© Oncken-Archiv des BEFG, Elstal 2014
Johann-Gerhard-Oncken-Str. 5, 14641 Wustermark
Tel. 033234 74-280, onckenarchiv@baptisten.de
2. durchgesehene und verbesserte Auflage 2016
Fotonachweis: S. 157 (E.-M. Mascher, Cremlingen-Weddel), S. 166 (Oncken-Archiv Elstal)
Herstellung und Verlag: BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN: 978-3-7357-4447-0
Roland Fleischer wurde am 30.1.1945 in Stetten im Remstal geboren und ist in Schorndorf und Stuttgart aufgewachsen. Er stammt aus einem baptistischen Elternhaus. Nach dem Abitur studierte er evangelische Theologie in Tübingen, Hamburg und Göttingen (Abschluss mit Fakultätsexamen 1973). Nach einem Kandidatenjahr am Theologischen Seminar in Hamburg diente er als Pastor des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden den Gemeinden Duisburg-Mitte (1975-1979), Bad Oldesloe (1979-1985), Wiehl (1985-1990), Hamburg-Bergedorf (1991-1999) und Eisenach (1999-2008). Seit 2008 lebt er im Ruhestand in Hamburg.

Zu seinen übergemeindlichen Tätigkeiten gehörten u.a. die Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen und im Vertrauensrat der Pastorenschaft des Bundes. Im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden wirkt er mit im Arbeitskreis Zeitzeugenbefragung, im historischen Beirat des Bundes und im Kreis der Interimspastoren.
Seit vielen Jahren bemüht sich Roland Fleischer, das Schicksal judenchristlicher Mitglieder aus Baptistengemeinden im „Dritten Reich“ zu erforschen und aufzuklären. Eine erste Sammlung von Kurzbiografien konnte 2010 veröffentlicht werden.1 Andrea Strübind würdigt sie als die bisher „vollständigste Reihe von Lebensläufen judenchristlicher Baptisten und Baptistinnen“, die „weitere Nachforschungen ermöglicht“.2
Roland Fleischer ist seit 1971 verheiratet mit Brigitte, geb. Berger. Sie haben drei Töchter.
„Immer wieder sahen wir den größeren Gewinn darin, den Evangeliumsdienst so lange wie nur möglich und so stark wie nur möglich zu tun, als ihn zu früh aufs Spiel zu setzen. […] Und so ist es gekommen, dass wir heute rückschauend von einem gesegneten starken Zeugnisdienst der Gemeinden durch die Jahre hindurch sprechen können, dass wir aber auf keine besondere Reihe von KZ- oder anderen Märtyrern hinzuweisen vermögen.“ (Paul Schmidt, Unser Weg, 1946)
„Und wenn wirklich dieser Zeugnisdienst erkauft wäre mit bewusstem Verzicht auf das Martyrium, mit klarer kalter Berechnung von Gewinn und Verlust, was für eine Haltung spräche daraus? Es wäre die Haltung von Leuten, die mit diesem teuflischen Staate glaubten verhandeln und Verträge schließen zu können. Das aber ist eben nicht die Haltung auf den Glauben.“ (Jacob Köbberling, Der Weg einer Freikirche, 1947)
Diese beiden Zitate markieren den entscheidenden Unterschied. Sie stehen für die unterschiedliche Haltung des führenden Leitungsverantwortlichen des Bundes der Baptistengemeinden (ab 1941 Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden) und einem aktiven Mitglied von der Gemeindebasis. Auf Seiten des Bundesdirektors Paul Schmidt kommt eine bewusst gewählte Anpassung an die Gegebenheiten und Zwänge der NS-Diktatur zum Ausdruck, obwohl er als ehemaliger Reichstagsabgeordneter die menschenverachtende Ideologie und politische Praxis von Anfang an kannte. Auf der anderen Seite steht die kritisch-oppositionelle Haltung Jacob Köbberlings, der sich schon früh mit dem Kampf der Bekennenden Kirche solidarisierte. Schmidt und mit ihm die gesamte Riege der Bundesleitung taktierte, paktierte und arrangierte sich mit dem NS-Regime, um die missionarischen Aktivitäten und den Bestand der Gemeinden zu sichern. Das sich verantwortlich wissende Gemeindemitglied Jacob Köbberling mahnte angesichts des Totalitätsanspruches der NS-Diktatur dagegen dazu, sich mit allen Christen und Christinnen zusammen im Kampf um die Freiheit des Evangeliums zu bewähren. Rückblickend auf die verheerenden Folgen des „Dritten Reiches“ begrüßte der eine die relativ unbeschadete Überwinterung des Gemeindebundes, der andere rief zu einer grundlegenden Buße und einem allein daraus erwachsenden Neubeginn auf.
Den Herausgebern dieser bisher einzigartigen Dokumentation, Roland Fleischer und Reinhard Assmann in Zusammenarbeit mit der Archivarin des Oncken-Archivs, Ines Pieper, ist von Herzen zu danken. Durch die Veröffentlichung der Quellen, die in akribischer Arbeit bearbeitet und kritisch kommentiert wurden, ermöglichen sie der Leserschaft einen tiefgehenden Einblick in die kirchenpolitischen Strategien und Bewertungen innerhalb des deutschen Baptismus während und nach der NS-Diktatur. Die entscheidenden Stellungnahmen (1937 und 1947) der Protagonisten Schmidt und Köbberling werden dankenswerterweise ergänzt durch zeitgenössische Korrespondenz, die in besonderer Weise den innerbaptistischen Diskurs deutlich werden lässt und zu einer differenzierten Beurteilung beitragen kann. Ich hoffe sehr, dass diese Dokumentation eine breite Rezeption findet, da sie letztlich immer noch die Frage nach der notwendigen Freiheit der Freikirche stellt angesichts eines Staates oder anderer Mächte, die die Freiheit der Kirche und des Einzelnen nicht achten, sondern verachten und zu vernichten suchen.
Prof. Dr. Andrea Strübind
1 R. Fleischer, Judenchristliche Mitglieder in Baptistengemeinden im „Dritten Reich“, in: Hans-Joachim Leisten, Wie alle anderen auch. Baptistengemeinden im Dritten Reich im Spiegel ihrer Festschriften, Hamburg 2010, S. 157-184.
2 A.a.O., S. 7; vgl. auch den Aufsatz von R. Fleischer: Baptisten jüdischer Herkunft in der NS-Zeit. Schicksale, Umgang, Hintergründe, in: Theologisches Gespräch (2012), Heft 3, S. 107-128.
Der vorliegende vierte Band der Schriftenreihe des Oncken-Archivs dokumentiert Quellen zum Weg des Bundes der Baptistengemeinden bzw. des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus3. Diese werfen ein neues Licht auf die Geschichte unserer Freikirche von 1933 bis 1945 und zeigen, dass es zum eingeschlagenen Weg der Anpassung durchaus eine Alternative gab.
Zu danken ist Eva-Maria Mascher, geb. Köbberling, (Cremlingen-Weddel bei Braunschweig), dass sie zahlreiche Schriften und Briefe aus dem Nachlass ihres Vaters Jacob Köbberling bereitwillig für diesen Dokumentationsband zur Verfügung gestellt hat. Die meisten waren bisher unbekannt bzw. nie veröffentlicht worden.
Auch dieser Dokumentationsband hat eine Vorgeschichte. Von Jacob Köbberling4 war bekannt, dass er zu den Ereignissen von Oxford 1937 Stellung bezogen hat. Er antwortete auf den offiziellen Bericht des damaligen Bundesdirektors Paul Schmidt5 über die Weltkirchenkonferenz mit einem offenen Rundschreiben. Es ließ an profilierter Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Erst spät – 1987 – wurde seine Stellungnahme in einem Quellenband der Öffentlichkeit zugänglich6. Der sich an das Rundschreiben anschließende Briefwechsel war bisher völlig unbekannt und zeigt lebhaftes Interesse am rechten Weg der Baptisten im totalitären Staat in pro und contra.
Ein zweites Mal hat Jacob Köbberling zu einem Bericht Paul Schmidts Stellung genommen. Zum ersten Bundesrat nach dem Krieg 1946 in Velbert erschien dessen Rechtfertigungsschrift „Unser Weg als Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in den Jahren 19411946“. Auch dazu verfasste Köbberling eine Gegenschrift (1947), die er den Mitgliedern der damaligen Bundesleitung in Briefform zusandte. Sie wird hier erstmalig ungekürzt dokumentiert.7 Diese Gegenschrift galt lange Zeit als verschollen und wurde erst Anfang der 1990er Jahre von Köbberling selbst wiederentdeckt, als mit Andrea Strübinds bahnbrechender Arbeit „Die unfreie Freikirche“8 (1989/1991) eine neue Diskussion über die Haltung der Baptisten im „Dritten Reich“ begann. Köbberling wollte ursprünglich zusammen mit seinem Schwager Rufus Flügge seine Ausarbeitung und andere Texte veröffentlichen, was aber nicht gelang und später ganz unterblieb.9 In den 1990er Jahren wurde Günter Balders10 auf die erhaltene Gegenschrift aufmerksam. Doch eine Veröffentlichung kam wieder nicht zustande. Erst heute (2014) kann der Wunsch Jacob Köbberlings (mit Zustimmung seiner Tochter, der ihr Vater persönlich auch den Briefwechsel anvertraute) in Erfüllung gehen und seine Schrift der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auch daran schloss sich wieder ein aufschlussreicher Briefwechsel an, der Einblick in das Denken leitender Baptisten und anderer Beteiligter gibt. Auch diese Korrespondenz wird erstmalig dokumentiert.
Beide Briefwechsel (Oxford 1937 und Velbert 1946/1947) offenbaren eindrücklich, dass Köbberling mit seiner Position keineswegs allein stand. Seine Schau, dem Totalitätsanspruch des NS-Staates mit einem klaren Bekenntnis zur Freiheit des Evangeliums gegenüberzutreten und sich somit der Bekennenden Kirche zu nähern, teilten nicht wenige, selbst aus der Bundesleitung. Das zeigt, dass es zum Weg des offiziellen Baptismus im Nationalsozialismus durchaus eine Alternative gab, die jedoch von den meisten nicht verstanden bzw. abgewiesen wurde.
Zur Wiedergabe der Quellen, die teils im Original (Briefe), teils in Briefdurchschlägen (Stellungnahme zu Oxford 1937 und Gegenschrift von 1947) vorliegen, gilt:
Der Text wurde behutsam an die heutige Rechtschreibung angeglichen, offenkundige Schreibfehler stillschweigend verbessert, Briefköpfe geringfügig gekürzt (z.B. Telefon-, Kontoangaben). Die kursiv gefassten Einführungen sowie die Anmerkungen stammen vom Verfasser, teilweise auch von Reinhard Assmann.
Ein besonderer Dank gilt Eva-Maria Mascher für ihre freundliche Großzügigkeit, die erhaltenen Quellen aus dem Nachlass des Vaters zur Verfügung zu stellen. Somit kann Jacob Köbberling endlich den ihm gebührenden Platz in der Geschichte des neueren Baptismus einnehmen und als Befürworter eines alternativen Weges der Baptisten im NS-Staat gewürdigt werden.
Zu danken sind weiterhin Ines Pieper für ihre umsichtige Betreuung des Dokumentationsbandes von Seiten des Oncken-Archivs und Reinhard Assmann für seine wesentliche Mithilfe bei den Recherchen bei Familie Mascher und beim Auswählen und Digitalisieren des bedeutsamen historischen Materials aus dem Nachlass Köbberlings.
Hamburg, im Februar 2014
Pastor i.R. Roland Fleischer
3 Im Folgenden kurz: NS-Zeit.
4 Dr. med. Jacob Köbberling (1911-2005) war Mediziner in Lötzen/Ostpreußen und später in Holzminden; er gehörte zur jeweiligen Baptistengemeinde; s. Kurzbiografie im Anhang (IV.1.).
5 Paul Schmidt (1888-1970), Prediger der Baptisten in Breslau und Zürich 1919 bis 1928, danach Schriftleiter in Kassel, seit 1935 Leiter des Bundeshauses der Baptisten in Berlin, s. Kurzbiografie im Anhang (IV.4.).
6 H. Kretzer (Hg.), Quellen, S. 273-276.
7 Vgl. den bisherigen kurzen Auszug in: H. Szobries, Schuldbekenntnisse, S. 47-50.
8 A. Strübind, Die unfreie Freikirche, s. Literaturverzeichnis.
9 Erhalten ist nur das Vorwort mit dem Datum April 1948. Ihre Schrift titelten sie: „Unveröffentlichtes zum deutschen Baptismus aus den Jahren 1937-1947“, s. III.0.
10 Günter Balders, Dozent für Kirchengeschichte am Theologischen Seminar in Hamburg/Elstal 19731979 und 1989-2007, Lektor im Oncken-Verlag 1979-1989.
Basierend auf den bekannten Darstellungen von Günter Balders11 und Andrea Strübind12 gebe ich einen gerafften, keinesfalls vollständigen Überblick zur Geschichte unserer Freikirche von 1933 bis 1945. Mit den hier vorliegenden Dokumenten setze ich einige Akzente, die, wenn auch nur zum Teil neu, unsere Sicht auf die vergangenen Ereignisse weiter erhellen können.
Spät, fast am Ende der Weimarer Zeit, erhielt der Bund der Baptistengemeinden in Deutschland die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Anerkennung erfolgte durch das preußische Staatsministerium am 18.8.1930. Damit sahen viele die „Stunde der Freikirche“13 gekommen und fühlten sich den großen Kirchen ebenbürtig. Es gab nach wie vor eine kritische Distanz zwischen Landeskirchen und Freikirchen. Die Freikirchen suchten noch lange Zeit ihre Identität durch Abgrenzung von anderen Kirchen zu gewinnen, während die großen Kirchen ihre bisherigen Privilegien zäh verteidigten.
Die meisten Baptisten hielten sich einerseits in „pietistischer Unwissenheit und Ängstlichkeit“ (Adolf Pohl) von der Politik fern, waren andererseits seit der Kaiserzeit die loyale Unterordnung unter die Anordnungen des Staates gewohnt. Nur wenige setzten sich mit den politischen und sozialen Fragen der Zeit auseinander.14 Man lebte in der Distanz der Gemeinde zur „Welt“ und geriet so in die Nähe der lutherischen Zwei-Reiche-Lehre. Die Welt wurde zu einem eigengesetzlichen Raum, der zwar auch von Gott gelenkt wurde, aber (vermeintlich) außerhalb der Gemeinde blieb. Andere vertraten eine heilsgeschichtlich-apokalyptische Welt- und Gemeindesicht, die aus der Distanz politische und gesellschaftliche Entwicklungen beobachtete und deutete, ohne jedoch Verantwortung für diese Bereiche zu übernehmen.
Die Bundeskonferenz in Königsberg 1930 brachte insofern eine Änderung als die Delegierten aufgefordert wurden, sich aktiv am demokratischen Staat zu beteiligen, durch „Dienst, Einflussnahme und Mitarbeit“ im staatlichen Bereich. Besonders Paul Schmidt plädierte dafür und warb für die Partei des Christlich-Sozialen Volksdienstes (CSVD), als deren Abgeordneter er von 1930 bis 1932 im Reichstag saß. Er gab die grundsätzliche Trennung der Gemeinde vom Staat nicht auf, die Gemeinde sollte vielmehr „das Gewissen des Staates“ bleiben. Insgesamt setzte sich die politisch-soziale Einflussnahme aber mehrheitlich nicht durch. Der Vorwurf lautete, hier werde Religion und Politik vermischt. Einig war man sich dagegen, das Feld der Mission zu beackern. Deutsch-nationales Denken war verbreitet und der gottlose Bolschewismus in Russland und die Christenverfolgung dort waren Thema in den Gemeinden wie auch auf der genannten Bundeskonferenz.15
Als die NS-Bewegung aufkam, waren die Meinungen zu Anfang sehr geteilt. Es gab Befürworter und Gegner. Die kritische Haltung Paul Schmidts näherte sich nur vorsichtig der neuen Regierung an. Hieß es bei ihm noch 1932: „Links von der Gemeinde formiert sich die Front blanker und brutaler Gottlosigkeit, rechts von ihr bahnt sich eine Vergötzung des Staates an, eine Verherrlichung der Rasse und des Blutes. […] Beides ist für die Gemeinde lebensgefährlich“16, so kommentierte er jetzt, immer noch distanziert aber mit einem gewissen Wohlwollen: „Wir können in allem Gottes Hand sehen – zum Heil, zum Gericht […]. Aber weil wir Gottes Hände sehen […], können wir Zuversicht haben und das Gute erwarten. Beten wollen wir darum und helfen wollen wir [...].“ 17 Eine allgemeine Begeisterung für die nationale Revolution griff um sich, gerade bei jungen Baptisten. Manche waren davon überzeugt, man könne zugleich ein guter Baptist und ein guter Nationalsozialist sein.18 Die neue Regierung forderte „die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse im Staat“ und erklärte, sie sehe „im Christentum die unerschütterlichen Fundamente des sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes“ – und man glaubte ihr.19 Dass das Parteiprogramm Juden unter „Fremdengesetzgebung“ stellen wollte und vom „Sittlichkeits- und Moralgefühl der germanischen Rasse“ sprach, ging daneben unter. Andere warnten entschieden vor der NS-Partei wegen der Haltung zu den Juden, der Vergötzung des Staates und der Verherrlichung der Rasse und des Blutes.20 So mahnte Hans Rockel 1933: „zwischen völkischer Erhebung und geistlicher Erweckung besteht ein himmelweiter Unterschied“21 und Johannes Fleischer, Baptistenpastor in Bukarest, warnte schon 1932: „Auch der Nationalsozialismus ist eine Religion. […] Auch da geht es nicht um eine neue Regierungsform, sondern zugleich um eine Religion, und zwar mit dem gleichen Grundcharakter wie im Bolschewismus: Vergötterung der Staatsidee im Diktator.“22
Der totalitäre Staat zeigte sich mehr und mehr, alle Lebensbereiche wurden gleichgeschaltet. In der Evangelischen Kirche begannen die Auseinandersetzungen mit den Deutschen Christen. Der offizielle Baptismus versuchte sich in der Mitte zwischen den Fronten zu halten, gewissermaßen neutral, wie man meinte. Tatsächlich sonnte man sich im Wohlwollen des neuen Staates und nahm erleichtert zur Kenntnis, dass an eine Eingliederung der Freikirchen in die Reichskirche nicht gedacht sei. Kirchenkampf und Barmer Erklärung wurden zwar beachtet, aber man bezog keine klare Stellung, und der Kampf der Bekennenden Kirche gegen die Deutschen Christen wurde als „Kirchenstreit“ innerhalb der Landeskirchen abgetan. Als in der Bekennenden Kirche die Frage aufbrach, ob eine Freikirche zu bilden wünschenswert wäre und man sich letztlich für die volkskirchliche Struktur entschied, blieb von Seiten des offiziellen Baptismus die traditionelle Distanz zur evangelischen Kirche bestehen.23 Der offizielle Baptismus zog sich in eine vermeintliche Neutralität zurück und war bestrebt, sich das Wohlwollen der Machthaber zu erhalten. Dies führte letzten Endes zu „Anpassung und Schweigen“ (Günter Balders). Der Kurs der loyalen Haltung zum Staat hatte den Zweck, Gemeinden und Werke vor Eingriffen zu schützen. Führende Baptisten traten der Partei bei und gaben Loyalitätserklärungen ab. Dadurch wurde die Einheit des Bundes gewahrt, aber um den Preis der Glaubwürdigkeit der Freikirche, die aus Angst um die eigene Existenz handelte.
1934, im Jahr des baptistischen Weltkongresses in Berlin, lebte man von der Zusicherung völliger Freiheit und Unterstützung für den Kongress seitens des NS-Regimes und wurde dadurch instrumentalisiert, die Freiheit im neuen Staat zu verteidigen. In dem Hochgefühl, als Freikirche eine nie gekannte öffentliche Wahrnehmung und Anerkennung zu genießen, wurde vielen diese Instrumentalisierung nicht bewusst. Ein Traktat über den vom NS-Regime geförderten baptistischen Weltkongress mit ausführlichen Pressezitaten, das schon eine Auflage von über 60 Tausend Exemplaren erreicht hatte, wurde ein Jahr später verboten.24 Die Einschränkung der Freiheit wurde erkennbar, der offizielle Baptismus blieb jedoch bei seinem Kurs der Anpassung durch Unterordnung. Sehr wohl sah z.B. Paul Schmidt nun: „die Religion wird dem Staat untergeordnet“.25 Die Konsequenzen aus dem erkannten Totalanspruch des Staates führten dazu, dass der Weg des Baptismus im NS-Staat künftig hieß, „sich von jeder Auseinandersetzung mit der Staatsideologie fern[zu]halten“.26 Zu dem Verbot des Traktats zum Weltkongress im Herbst 1935 kam eine Anklage gegen den Vorsitzenden der ostpreußischen Vereinigung und Vertrauensmann der Pastorenschaft Martin Klumbies (1885-1973) im März 1936.27 Mit einer Disziplinarstrafe des Bundes für den bekannten Prediger wurden Gestapo, Oberstaatsanwalt und Reichskirchenministerium Genüge getan. Klumbies wurde verurteilt und zugleich amnestiert. Der offizielle Baptismus versuchte durch „angstbesetzte und daher devote Haltung“ (Andrea Strübind) sich seine längst eingeschränkte Freiheit zu erhalten. Die Gemeinden wurden durch entsprechende Rundschreiben ermahnt, sich ganz staatsloyal zu verhalten. Der Weg der Baptisten wurde mehr und mehr gekennzeichnet durch „Rückzug in die Innerlichkeit bei gleichzeitigem politischen Wohlverhalten“, durch „Neutralität im Kirchenkampf sowie unbedingte Loyalität zum NS-Staat“ (Andrea Strübind). Das „Führerprinzip“, 1933 eingeführt, wurde zwar formal 1936 wieder aufgehoben und die Bundesleitung auf sieben Personen erweitert mit einem 1. und 2. Vorsitzenden sowie einem Ehrenmitglied28, aber leitende Baptisten verstanden sich nach wie vor als Führungspersönlichkeiten. Nach einer internen Absprache pflegte Paul Schmidt die Kontakte zum Reichskirchenministerium und zur Vereinigung Evangelischer Freikirchen.
Im Dezember 1936 stellte sich Paul Schmidt aufgrund einer geforderten Stellungnahme des Reichskirchenministeriums schützend vor die „wenigen“ judenchristlichen Mitglieder in den Gemeinden. 1938 jedoch, als der einzig verbliebene judenchristliche Pastor Siegfried Schmal in Grünberg/Schlesien aus seinem Dienst aufgrund behördlicher Anordnung entfernt wurde, protestierte und widersetzte sich der offizielle Baptismus nicht, sondern verschwieg diesen Eingriff des Staates den Gemeinden gegenüber. Man konzentrierte sich auf die Hilfe bei der letztlich erfolgreichen Emigration.29 Die bis heute ermittelten 42 Gemeindeglieder jüdischer Herkunft wurden mit einer Ausnahme (Ruth Baresel-Köbner in Stuttgart) sämtlich aus den Gemeinden verdrängt und bis 1941 aus den Mitgliederlisten entfernt.30 Unter den Aufnahmebedingungen zum Predigerseminar in Hamburg heißt es: „Die Meldung soll auch den Nachweis über die arische Abstammung enthalten.“31 Der Arierparagraf wurde nie offiziell eingeführt, aber aufgrund der staatsloyalen Anpassung von Gemeinden und Bund letztendlich hingenommen und praktisch vollzogen.
Das Bekenntnis zur Herrschaft Jesu Christi angesichts des Totalitätsanspruches des Staates wurde vermieden, mit dem Kampf und dem Leiden der Bekennenden Kirche solidarisierte sich die baptistische Freikirche ebenso wenig wie die anderen Freikirchen.32 Die traditionelle Distanz zur Landeskirche wirkte immer noch nach. In einem Brief von 1937 wird eine Äußerung von Hans Luckey33 so wiedergegeben: „Wenn heute Dibelius, Marahrens, Wurm etc. genügend Macht in Händen hätten, dann wären die Freikirchen baldigst erledigt.“34 Hans Luckey begründete die Nichtteilnahme am Kirchenkampf so: „Nie sind die Versuche von kirchlicher Seite unterblieben, uns als eine volksfremde Sekte hinzustellen und als staatsgefährlich zu verdächtigen“35 – während andere Baptisten wie Jacob Köbberling, C.A. Flügge36 und Johannes Schneider37 Kontakte zur Bekennenden Kirche pflegten und öffentlich die Solidarität mit der Bekennenden Kirche forderten38, was dem offiziellen Baptismus missfiel.39 Es wäre eine eigene Untersuchung wert, was mit den nicht anpassungswilligen Baptisten geschah.40 C.A. Flügge erhielt noch vor Erreichen des Ruhestands die Beurlaubung von Seiten des Bundes. Er wurde offenbar für den offiziellen Baptismus durch sein unerschrockenes Vorgehen zu unbequem.41
1937 entsandte die Vereinigung Evangelischer Freikirchen zwei Vertreter zur Weltkirchenkonferenz nach Oxford: Bischof F.H. Otto Melle42 von der Methodistenkirche und Paul Schmidt. Ihnen war bekannt, dass es der Deutschen Evangelischen Kirche untersagt wurde, Vertreter zu entsenden. „Ende Mai wurden den Oxford-Delegierten Niemöller und Albertz die Pässe abgenommen“; im Juni begann eine Verhaftungswelle in der Bekennenden Kirche und am 1. Juli wurde Martin Niemöller verhaftet.43 Als die Konferenz eine Resolution verabschiedete, „tief bewegt von dem Leid vieler Pfarrer und Laien, die sich völlig und von allem Anfang an in der Bekennenden Kirche für die Herrschaft Christi und für die Freiheit der Kirche Christi, sein Evangelium zu verkünden, eingesetzt haben“, kam es zu einem öffentlichen freikirchlichen Gegenwort. Sie seien „dankbar für die uneingeschränkte Freiheit der Verkündigung von Christo“ und „sie haben die nationale Erhebung des deutschen Volkes als eine Tat göttlicher Vorsehung betrachtet“. Auch weitere Äußerungen musste die Bekennende Kirche als Affront verstehen, wenn die freikirchlichen Vertreter erklärten, der „Kirchenstreit“ hätte mit der Frage zu tun „wie man die 28 Volkskirchen in eine Reichskirche zusammenschließen könne“ und sei entstanden „wegen der Versäumnisse der Christen, die zu solch einem Gericht führten.“ (s. Dokumentation III.1.1.)
Dagegen wandte sich Jacob Köbberling vehement in seiner Stellungnahme. Er vermisse, dass die baptistische Freikirche nicht in einer Front stehe mit der Bekennenden Kirche. Als Sympathisant der Bekennenden Kirche und geschult an der Theologie Karl Barths (s. seinen Brief an J. Meister, III.2.3.18.) erkannte er die fehlende Einsicht in den Kirchenkampf, dass hier eine Kirche für die Herrschaft Jesu Christi gegen die Einschränkung durch den Totalitätsanspruch des Staates kämpfe. Er entlarvte den Rückzug der Freikirche „auf ihr inneres Leben“ und kritisierte scharf, dass sie „die Gunst der kirchenfeindlichen Staatsbehörden höher als die Einheit mit den verfolgten Brüdern“ achte (s. III.1.2.).
Aus der Korrespondenz zu Oxford geht hervor, dass auch andere Baptisten wie z.B. Heinrich Euler, Hans Rockel, August Rausch und möglicherweise Friedrich Rockschies ähnlich dachten. Wilhelm Baresel, 2. Vorsitzender der Bundesleitung, schrieb offen, die beiden Freikirchen-Vertreter wären in dieser Situation besser nicht nach Oxford gefahren (Brief vom 2.12.1937, s. III.1.3.11.).
Die Tragik war, und es war wohl auch seinem Führungsstil zuzuschreiben, dass Paul Schmidt in seinen Briefen nie inhaltlich auf Köbberling einging und beide in ihrer unterschiedlichen Sicht nicht zueinander fanden. Die eingeschlagene Bundeslinie der loyalen Anpassung hatte Vorrang. Köbberling und andere waren unbequeme Außenseiter, die nicht ernst genommen wurden. Innerhalb der Bundesleitung kam es offensichtlich nicht zum Streit, auch wenn es abweichende Ansichten gab. Die Bruderliebe und damit die Einheit des Bundes wurden höher geachtet als eine öffentliche Auseinandersetzung in den Gemeinden über den rechten Weg im NS-Staat.
Als Paul Schmidt 1946 seinen Rechenschaftsbericht für die erste Nachkriegs-Bundeskonferenz schrieb (III.2.1.) und darin die Zusammenführung der Bünde (Baptisten- und Brüdergemeinden), die Haltung des Bundes zum NS-Staat und die Schuldfrage behandelte, sah sich Jacob Köbberling noch einmal herausgefordert zu einer Gegenschrift (III.2.2.). Die Einheit der Christen zu fördern, z.B. durch Zusammenschlüsse wie den zum BEFG, begrüßte er ausdrücklich. Aber mit den Begründungen Paul Schmidts für „unseren Weg“ in der NS-Zeit ging er kritisch ins Gericht. Hier wurde ihm zu viel gedeutet, gerechtfertigt und auf den Druck, dem sich alle Kirchen im NS-Staat ausgesetzt sahen, verharmlosend oder überhaupt nicht eingegangen. Von einer „Vermehrung des christlichen Zeugnisses“ könne keine Rede sein, das christliche Zeugnis wurde vielmehr eingeschränkt. Fassungslos war er, dass der Bericht von Paul Schmidt unwidersprochen hingenommen wurde. Zutiefst bemängelte er, dass man über die wahren Gründe für den Zusammenschluss nichts erfahre, denn eine Übereinstimmung in wesentlichen Glaubensfragen hätte es nicht gegeben. Das neue Glaubensbekenntnis wurde erst drei Jahre später erstellt und generell wenig ernst genommen. Er bestritt, dass „Unser Weg“ der gottwohlgefällige Weg unter Gottes Führung gewesen sei, vielmehr werde der Leser in die Zwielichtatmosphäre des Dritten Reiches zurückversetzt, wo sich der Staat mit christlichem Vorzeichen tarnte. Tatsächlich sei das Reichskirchenministerium eine Behörde gewesen, um die Kirchen zu kontrollieren.
Äußere Verhältnisse ließen es zum Zusammenschluss kommen, nicht „ein neuer Weg im Glauben“. Die Vermeidung eines Verbots bzw. die Anerkennung durch den Staat sei wichtig gewesen. Paul Schmidt nennt als Begründung für die unbedingte Staatstreue seitens des Bundes das Bibelwort Römer 13, das „der Gemeinde eine politisch-revolutionäre Haltung“ verwehre. Köbberling stellt eine völlig andere Auslegung des gleichen Bibelworts gegenüber. Nirgendwo sei „im Evangelium oder in den Briefen von einem Tun des Bösen oder einem Gutheißen des Bösen oder auch nur von einem Schweigen über das Böse die Rede“. Römer 13 dürfe nicht isoliert werden, denn die Gemeinde im Neuen Testament lebe „in einem beständigen Konflikt mit den Gewalten dieser Welt“. Ihre Aufgabe im totalen Staat sei, dass sie „vor dem absoluten Herrschaftsanspruch des Staates, der in alle Lebensgebiete eindringt, den Herrschaftsanspruch Christi geltend macht“. Hier zeigt sich Köbberling wie 1937, als er für Kampf und Leiden der Bekennenden Kirche gegen den absoluten Anspruch des Staates eintrat.
Dem Argument von Paul Schmidt, ein Nein zum Staat dürfe erst dann gesprochen werden, wenn „die Verkündigung des Evangeliums verboten wäre“, erst dann hieße es „Gott mehr gehorchen als Menschen“, entgegnet er, auf ein solches Verbot hätte man lange warten können, weil sich der NS-Staat christlich tarnte.44 Dass der Staat seine Christusfeindlichkeit verschleiere, sei den Gemeinden nicht klar gemacht worden. Stattdessen gab es eine „unentschiedene, stets hinausschiebende Haltung“, als stehe man zu diesem Staat. Wer mit einem teuflischen Staat verhandle, handle nicht aus Glauben. Die Gemeinde habe nicht zu fragen, ob Zeugnis oder Martyrium dran seien, nicht nach Gewinn und Verlust zu fragen, sondern ihr Zeugnis unerschrocken auszurichten. Die „staatstreue Bundesleitung“ habe doch die Überwachung durch die Gestapo erkannt, aber für eine neue Ausrichtung des Bundes sei es zu spät gewesen.
Die Nichtteilnahme am Kirchenkampf sei auf ein zu starkes Abkapseln von anderen christlichen Kirchen zurückzuführen. Und auf eine völlige Verkennung dieser Auseinandersetzung, als handle es sich um ein Problem der Volkskirche, die sich gegen den Staat erhebe.
Der ganze Bericht sei „eine einzige Verneinung der Schuld“. Es sei eine gefährliche Lehre, Gemeinde und Welt so gegenüberzustellen: „Hier die Gemeinde, frei von jeder Schuld, dort das Volk im politischen Raum, beladen mit einer ungeheuerlichen Schuld“ (Köbberling). Denn im totalen Staat sei der politische Raum nicht abgrenzbar von der Gemeinde. Die Gemeinde spreche mit ihrer Heilsbotschaft immer in diesen Raum hinein. Hier zeigt sich die Nähe Paul Schmidts zur Zwei-Reiche-Lehre mit ihrer Eigengesetzlichkeit des Staates, der gegenüber die Nähe Köbberlings zur reformierten Lehre von der Königsherrschaft Christi und zur Barmer Erklärung erkennbar wird. Die Gemeinde – so das Fazit Köbberlings – muss sich der Schuldfrage stellen, weil sie ihr „Wächteramt als Salz und Licht der Welt“ weitgehend verleugnet habe.
Der Bericht „Unser Weg“ wurde in Velbert „einstimmig angenommen“.45 Die von Köbberling gewünschte vertiefende Aussprache gab es auch nachträglich nicht. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Haltung im totalen Staat fehlte völlig. Nur Hans Luckey ging seit 1941 auf Distanz zur offiziellen Linie des Bundes, der Kurs des „Nicht-Widerstehens“ sei nicht länger zu verantworten.46 In Velbert setzte er ein Zeichen. Er trat zurück und wollte der neuen Bundesleitung nicht angehören wegen seiner Parteizugehörigkeit. Aber er blieb der Einzige. Die Frage der Parteizugehörigkeit als Hinderungsgrund für das Verbleiben in der Bundesleitung wurde mehrheitlich abgewiesen.47 Der offizielle Baptismus machte zunächst weiter wie bisher: Aufbau des Gemeindelebens nach innen und Mission nach außen.
Die Position Köbberlings wurde nicht gehört bzw. nicht ernst genommen. Sie hätte in der NS-Zeit für Baptisten zweifellos bedeutet, mehr Bekennermut aufzubringen gegen viele Ängste und mehr Leidensbereitschaft zu zeigen. Aber unsere Freikirche hätte damit ihre Glaubwürdigkeit bewahrt. Von der Bekennenden Kirche hätte der offizielle Baptismus lernen können, was Widerstand aus dem Glauben heißt. Aber man blieb beim Kurs des „Nicht-Widerstehens“ in der irrigen Meinung, eine neutrale Kirche lasse der Staat in Ruhe. Selbst als der antichristliche Kurs des NS-Regimes offenkundig wurde, blieb man beim eingeschlagenen Kurs der Anpassung. Eine weitere Tragik war, dass die Verdächtigung vieler Landeskirchen, die Freikirche sei eine „volksfremde Sekte“ und sie sei „staatsgefährlich“, den Baptismus umso mehr kritiklos in eine blinde Staatsloyalität trieb.48
Jacob Köbberling erreichte auch nicht eine vertiefende Aussprache über den Zusammenschluss der Bünde. Daher war für ihn offen, ob der entstandene Bund eine Kirche mit klarem Bekenntnisfundament oder eher eine Organisationsstruktur war. Köbberling drängte auf eine Klärung von ekklesiologischen Grundfragen, die bis heute offen geblieben sind.
Jacob Köbberling war nicht der Einzige, der mit dem Anpassungskurs des offiziellen Baptismus in der NS-Zeit scharf ins Gericht ging. Sieht man auf die baptistischen Persönlichkeiten, die gleich ihm eine andere Haltung zum totalitären Staat vertraten (Hans Rockel, C.A. Flügge, Johannes Schneider), erkennt man, was sie eint. Sie alle pflegten ökumenische Kontakte, alle waren Sympathisanten bzw. Anhänger der Bekennenden Kirche und sie achteten das Bekenntnis zur Herrschaft Jesu Christi höher als das Bekenntnis zu Nation und Staat. Und nach dem Ende der NS-Zeit kamen aus ihren Reihen auch die ersten frühen Schuldbekenntnisse (Johannes Schneider49 und Hans Rockel50). Der offizielle Baptismus war dazu noch lange nicht bereit.
11 G. Balders (Hg.), Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe. 150 Jahre Baptistengemeinden in Deutschland, s. Literaturverzeichnis.
12 A. Strübind, Die unfreie Freikirche. Der Bund der Baptistengemeinden im „Dritten Reich“, s. Literaturverzeichnis.
13 G. Balders, Ein Herr, S. 93.
14 Auf solche unerledigten Fragen wiesen Johannes Schneider, Albert Hoefs und Carl Neuschäfer 1926 bis 1928 hin, vgl. Balders, Ein Herr, S. 82f, 84f. Auch Max Slawinsky plädierte für die Übernahme politischer Verantwortung seitens der Christen. Sie sollten „die Stimme Gottes und die Stimme der Heiligen Schrift als Warnerin in Politik und Gesellschaft“ zu Gehör bringen, in: Jungbrunnen (1927), Nr. 3, S. 50f, zitiert nach G. Balders, Ein Herr, S. 229.
15 A. Strübind, Die unfreie Freikirche, S. 55ff.
16 Aus: Der Wahrheitszeuge (1932), S. 229; zitiert nach G. Balders, Ein Herr, S. 89.
17 Aus: Der Wahrheitszeuge (1933), S. 54; zitiert ebd.
18 So Heinrich Euler (1880-1945) 1933 in seinen Rundbriefen „an die baptistischen Mitglieder der NSDAP“, vgl. Anm. 77; und Wilhelm Hörmann berichtet in seinen Lebenserinnerungen „Auch diese Zeit ist Gottes Zeit. Erinnerungen“, Wuppertal und Kassel 1981, S.23: „Hinein in die SA wurde eine Zeitlang selbst jungen Pastoren geraten. Das Ringen um den weltanschaulichen Kurs sei noch nicht entschieden.“
19 Zitiert nach: M. Greschat, H.-W. Krumwiede (Hg.), Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen, S. 72, 75. Noch 1937 zitiert Hans Luckey zustimmend die Regierungserklärung Hitlers vom 23. März 1933, dass „die Regierung entschlossen ist, die politische und moralische Entgiftung unseres öffentlichen Lebens vorzunehmen“, und somit „schafft und sichert sie die Voraussetzungen für eine wirklich tiefe Einkehr des religiösen Lebens“, in: Der Hilfsbote (1937), Nr. 9, S. 191f.
20 Dazu gehörten u.a. die Baptistenprediger Naphtali Rudnitzky, Alfred Bärenfänger, Hans Fehr, Hans Rockel, Arnold Köster, Johannes Fleischer.
21 Zitiert nach: G. Balders, Ein Herr, S. 90; zu Hans Rockel s. Anm. 89.
22 Täufer-Bote (1932), Nr. 3, S. 5.
23 A. Strübind, Die unfreie Freikirche, S. 129-135 („Die Bekennende Kirche und die Freikirchen“).
24 C.A. Flügge, Die Botschaft der Baptisten im Echo der Presse. Erklärungen führender Männer über religiöse Duldsamkeit im Neuen Deutschland, Kassel 1934, 3. Aufl. 1935; von der Gestapo verboten im Oktober 1935 (vgl. Oncken-Archiv Elstal, Bestand A5, Bundesleitungs-Protokoll v. 19.10.1935: „Die Botschaft der Baptisten im Echo der Presse ist von der Gestapo beschlagnahmt worden. Simoleit und Schmidt sollen deswegen in Berlin vorstellig werden.“). Zu C.A. Flügge gibt es ein umfangreiches unveröffentlichtes Manuskript von Kurt Jägemann, Hamburg 2004 (Privatbesitz Dr. Sabine Jägemann, Hamburg), vgl. Anm.36.
25 A. Strübind, Die unfreie Freikirche, S. 206.
26 A.a.O. S. 206.
27 A.a.O. S. 207-209; vgl. auch K. Zehrer, Evangelische Freikirchen und das „Dritte Reich“, S. 42, 91f.
28 Vgl. z.B. Jahrbuch 1937 des Bundes der Baptistengemeinden, S. 2: Fr. Rockschies (1. Vors.), W. Baresel (2. Vors.), B. Zimmermann, H. Fehr, P. Kuczewski, P. Pohl, P. Schmidt, F.W. Simoleit (Ehrenmitglied).
29 Vgl. dazu Roland Fleischer, Judenchristliche Mitglieder in Baptistengemeinden im „Dritten Reich“, in: Theologisches Gespräch (2012), Beih. 12, Biogramm Siegfried Schmal: www.theologisches-gespraech.de/beihefte/beihefte.html.
30 A.a.O.
31 G. Balders (Hg.), Festschrift. Hundert Jahre Theologisches Seminar, S. 137. G. Balders datiert „um 1940“.
32 Vgl. dazu als Ausnahme den Konferenzvortrag „Mutiges Bekennertum“ von Hans Rockel, in: Jungbrunnen (1936), Nr. 10, S.183f: „[…] die Vertreter der Regierungen werden stillstehen und Christo allein die Ehre geben. Christus allein der Herr! […] Die Angst führt nicht zum Bekenntnis, sondern höchstens zum Geständnis.“, zitiert nach A. Strübind, Die unfreie Freikirche, S. 214f. Zur Distanz der Freikirchen von der Bekennenden Kirche vgl. A. Strübind, a.a.O., S. 129-135.
33 Dr. phil. (1925), Dr. theol. (1930) Hans Luckey (1900-1976), Studium am Predigerseminar Hamburg von 1920-1923, Baptistenpastor (und Weiterstudium) in Königsberg-Salzastraße (1923-1926), Berlin-Charlottenburg (1926-1929), Lehrer am Predigerseminar Hamburg seit 1929, Schriftleiter des „Hilfsboten“ seit 1935, Schriftleiter von „Wort und Werk, Zeitschrift für den Dienst am Evangelium und an der Gemeinde“, hg. von der Vereinigung Evangelischer Freikirchen seit 1940. Veröffentlichungen: Johann Gerhard Oncken und die Anfänge des deutschen Baptismus, Kassel o.J. [1934]; Gottfried Wilhelm Lehmann und die Entstehung einer deutschen Freikirche, Kassel o.J. [1939]; vgl. Kurzbiografie in G. Balders, Ein Herr, S.351f.
34 Brief von Dietrich Müller vom 23.10.1937, s. III.1.3.4.
35 Zitiert aus seinem Beitrag in: Der Hilfsbote (1937), Nr. 10 (Oktober), S. 217 („Unsere Stellung zu Oxford“).
36 C.A. Flügge (1876-1948), Missionsgehilfe in Pommern, Studium am Predigerseminar Hamburg 1897-1901, evangelistisch und sozialdiakonisch begabter Pastor in Hamburg-Eimsbüttel, Verfasser und Herausgeber vieler Schriften zu sozialen Fragen, 1921-1939 Leiter der Christlichen Traktatgesellschaft in Kassel, Herausgeber des Kinderblatts „Morgenstern“ und des missionarischen Wochenblatts „Der Friedensbote“; seine zahlreichen Traktate, Schriften und Bücher erreichten Millionenauflage; 1939 von der Bundesleitung beurlaubt und in den vorzeitigen Ruhestand geschickt; verheiratet mit Maria Novotny aus Prag, sieben Kinder; drei Söhne studierten Theologie und wurden Pastoren; 1948 in Kassel verstorben; vgl. Kurzbiografie in G. Balders, Ein Herr, S. 345f. und Wikipedia-Artikel: www.de.wikipedia.org/wiki/Carl_August_Flügge_(Evangelist).
37 Johannes Schneider (1895-1970), studierte 1915-1922 und 1923-1926 Philosophie, Theologie, Geschichte und Staatswissenschaften, 1923 Dr. rer. pol., 1926 Dr. theol., bis 1930 Sekretär der Deutschen Christlichen Studenten-Vereinigung, danach Prof. für Neues Testament in Berlin; zahlreiche Veröffentlichungen; Anhänger der Bekennenden Kirche und Gegner des Anpassungskurses des offiziellen Baptismus; vgl. Kurzbiografie in G. Balders, Ein Herr, S. 360f.
38 Vgl. G. Balders, Ein Herr, S. 93, 120; G. Balders, Johannes Schneider, in: J. Schneider, Das Evangelium nach Johannes (Theologischer Handkommentar zum Neuen Testament, Sonderband, Berlin 1985 (3. Aufl.), S.341-344, bes. 342; A. Strübind, Die unfreie Freikirche, S. 135, 315.
39 Aus einem Brief von Lydia Flügge an Jacob Köbberling vom 8.11.1945: „Flügge verbreitete immer die Nachrichten der Bekenntniskirche, – (und man wollte das einfach nicht wissen, was Flügge da verbreitete! ‚Behalt Deine ‚Enten‘ für Dich‘, schrieb Hans Fehr, ‚ich verbitte mir solche Zusendungen‘)“, im Privatbesitz Eva-Maria Mascher (s. III.2.3.23.); Brief von Lothar Haase an Kurt Jägemann vom 10.12. 1998: „Von meinem Großvater Georg Hammann – er war mit C.A. Flügge befreundet, beide waren Älteste in der Gemeinde Kassel-Möncheberg und haben im Christlich-Sozialen Volksdienst und in der Kasseler Gruppe der Bekennenden Kirche mitgearbeitet – erfuhr ich, dass die Geheime Staatspolizei seit Mitte der Dreißiger Jahre ein Auge auf C.A. Flügge geworfen hatte“; zitiert aus dem Manuskript von K. Jägemann, Hamburg 2004.
40 Die Baptistenpastoren Wilhelm Krause (1905-1970), Ostpreußen, und Otto Meinhold (1897-1984), Vogtland/Sachsen, wurden 1940 inhaftiert. Sie hatten in apokalyptischer Weise über Krieg, Geschichte und den Antichristen gepredigt, weil sie „klarer den antichristlichen und widergöttlichen Charakter des totalitären Regimes“ (G. Balders) erkannten, vgl. A. Strübind, Die unfreie Freikirche, S. 289-291 und G. Balders, Ein Herr, S. 98-101. Otto Meinhold erreichte einen Freispruch, aber Wilhelm Krause wurde zu vier Jahren Haft verurteilt und die Bundesleitung beschloss seine endgültige Streichung von der Predigerliste.
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