Zitat aus dem Artikel: „Von der Akzeptanz des Rechts“ von Roman Herzog, BVerfG Richter a. D. (ohne Fußnoten).
Im gesellschaftlichen wie im politischen Leben werden Erscheinungen meist dann diskutiert, wenn sie beginnen nicht mehr selbstverständlich zu sein. Die Rechtswissenschaft macht davon keine Ausnahme.
Auch das Dioskurenpaar, Befehl und Zwang, sind keine zuverlässigen Garanten dieser Gesetzestreue, ganz abgesehen von der Frage, ob sie die wünschenswertesten sind.
Die geltende Rechtsordnung ist voller unerträglicher .... Kompliziertheiten, die auch in einer komplexen Gesellschaft nicht notwendig wären und ihre letzte Erklärung entweder in juristischen Griffelspitzereien oder im Perfektionstrieb politischer Instanzen (Gesetzes-juristen) finden.
Ein Staat, der nicht einmal das Recht erreicht, was er selber vorgibt anzustreben, wird niemand wirklich ernst nehmen.
Das Recht besteht entweder in der gesellschaftlichen Realität - oder es besteht überhaupt nicht!!!
Das sogenannte „Grundgesetz“ muss durch die „Verfassung“ ersetzt werden, welches das Volk, Bürgermeister / herrschendes Kollegium (hK) ausarbeitet, siehe unten. Durch Volksentscheid der Wahlbeteiligten, Quorum: 2/3, müssen zustimmen, dann erlangt die Verfassung Gesetzeskraft. Teile der Verfassung können jederzeit geändert werden.
Die „Amerikanische Verfassung“ war die Vorlage für die Weimarer Verfassung, welche als Grundprinzip das „Checks and Balances“ System des Kongresses (Repräsentanten Haus und Senat) und Supreme Court hat. Der Präsident wird vom Volk direkt gewählt.
Jeder Staat ist ein Rechtsstaat. Die angebliche Unabhängigkeit der Richter von demokratischen Staaten ist natürlich dem System verpflichtet. Die Beweiswürdigung unterliegt der freien Überzeugung der Richter und dem vom Gericht bestellten oftmals zweifelhaften Gutachten. Die Folge ist: zu viele Menschen werden unschuldig finanziell ruiniert, eingesperrt oder exekutiert.
Das Parlament der Affen
Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbiographie; detaillierte biographische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
© 2018 Max Justikus
Herstellung und Verlag
BoD- Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN: 978-3-7528-1874-1
Waffengleichheit ist das Gegenteil von Affengleichheit und die Unterschiede werden zum besseren Verständnis aufgezeigt. Die Waffengleichheit, Teil I des Buches beschreibt, dass der Bürger seine Rechte immer gegen den Einfluss der
Affengleichheit, Teil II des Buches, verteidigen muss. Die Affengleichheit bedient sich vieler Hilfsmittel, um den Bürger einzuseifen. Dazu gehören selbstverständlich die Medienmacht als Schaumschläger und die öffentliche Gewalt unterteilt in Legislative, Judikative und Exekutive. Die Traumtänzer der Legislative haben großen Unterhaltungswert. Jedoch Unterhaltung gibt es nicht umsonst.
Gruppenbildungen werden immer unter Generalverdacht gestellt. Also währet den Anfängen.
Der Rechtsbegriff zwischen Bürger und Justiz ist unterschiedlich:
Der Bürger meint einen Vorteil, die Justiz sieht in dem
RECHT zuallererst eine PFLICHT des Bürgers!!!
Die sogenannten Ordnungen haben nichts mit Ordnung zu tun.
Die Trennung von Amt und Würde wird durch die Waffengleichheit verhindert, sonst könnte man gleich den Räuberhäuptling bzw. den Zuhälter zum Präsidenten machen. Eine Lehrerin, die sich in der Nacht als Nutte verkauft, würde von den Eltern nicht akzeptiert werden. Also wer das Amt beschmutzt, muss es zurückgeben. Dies gilt im privaten, wirtschaftlichen und politischen Bereich.
Was unter Waffengleichheit zu verstehen ist wird anschließend mittels Grundwerte Strukturen und Gesetzestexten erklärt.
Literaturhinweise: siehe Aktenzeichen aus Verfahren des Verfassers am Ende des Buches:
Der Verfasser empfiehlt zum besseren Verständnis zuerst das Kapitel Affengleichheit zu lesen, dann DER MENSCH – seine Identität um zum Schluss Waffengleichheit zu verstehen.
Reihenfolge der Beschreibung:
Waffengleichheit
Affengleichheit
DER MENSCH – seine Identität
Reihenfolge der Beschreibung: Unterschicht
Medien
Wirtschaft
Reihenfolge der Beschreibung: Oberschicht
Legislative
Judikative
Exekutive
Verwaltung
Schlussbemerkung (Waffengleichheit)
Urheberrecht © Justikus (WASTA BASTA) ist zu beachten. Keine auszugsweise Wiedergabe erlaubt.
1. Auflage 2016
2. Auflage 2019
3. Auflage 2020
4. Auflage 2020
Begriffserklärung „Waffengleichheit“:
Der mündige Bürger übt jederzeit die Macht über das herrschende Kollegium (hK) aus „öffentliche Gewalt I-III“:
Volksentscheid: Unmittelbare Gesetzgebung
Legislative I: Volksentscheid und hK ist Gesetzgeber.
Judikative II: Gerichtsbarkeit und der Rechtspfleger (Kammer)
Exekutive III: Ausführende Organe von I. / II, Po / Vw.
Medienmacht (4): Zerfrisst den Geist. Zerstört die Freiheit.
Plutokratie muss verhindert werden!
Schichtenmodell
Es gibt nur ZWEI Schichten! Die Oberschicht (Bürgermeister Kollegium / öffentliche Gewalt) und das Volk mit Bürgermeister als Unterschicht, Gesetzgebende Macht. Macht und Gewalt sind 2 Seiten einer Medaille. Und so geht das!
Das Machtmonopol besitzt die Unterschicht, also der Bürger der den Bürgermeister wählt.
Wahlberechtigt ist jeder Bürger der in der Wählerliste eingetragen ist, aktives Wahlrecht. Er muss unbescholten sein. Auskunft gibt das Meldeamt. In der Wählerliste sind nur die Bürger eingetragen, die an der letzen Wahl teilnahmen. Sie ist im Gemeindeamt ausgelegt. Ergänzung erfolgt nur durch persönliches Erscheinen spätestens 3 Monate vor dem Wahltermin. Dies gilt auch für Erstwähler, Alter > 18 Jahre.
Die Briefwahl kann nur der beantragen, der physikalisch verhindert ist an der Wahl vor Ort teilzunehmen. Ansonsten besteht die Gefahr der Beeinflussung der Stimmabgabe durch das soziale Umfeld. Jeder wahlberechtigte Bürger (Wählerliste) der an der geheimen Wahl teilnimmt, wählt sich den Bürgermeister vor Ort (passives Wahlrecht, 50% der gültigen Stimmen, eventuell Stichwahl).
Die Bundes- und Ländergesetzgebung erfolgt durch Bürgermeister – Entscheid, dem sogenannten Bürgermeister Kollegium oder Volksentscheid Damit wird die Blockierung der Gesetzgebung durch Gruppeninteressen verhindert. Der Bundespräsident wird durch Volksentscheid gewählt. Mittels eines Katastrophenfond (max. 2% des Jahresbudget) kann der Präsident zerstörte Infrastrukturen wieder unbürokratisch aufbauen lassen. Rechtsbeugungskosten durch Kanzler oder Minister (siehe Affengleichheit) werden durch den Präsidenten minimiert. Nach seiner Amtsperiode kann seine Amtsführung durch das Verfassungsgericht auf Gesetzestreue überprüft werden.
Interessierte Bürger brauchen keine Wahlwerbung von Parteien. Nur desinteressierte Bürger lassen sich von den Medien in die Irre führen. Der Spruch „Währet den Anfängen“ dient nur dazu durch die Politik selbst verursachte Probleme zu verschleiern.
Die öffentliche Gewalt I – III wird durch das herrschende Kollegium (hK) im Sinne des Bürgers gesteuert. Sie hat ihre Dienste durch Polizei (Po) und Verwaltung (Vw) für den Bürger einzubringen. Das Subsidiaritätsprinzip heißt Waffengleichheit. Der Bürger muss die Gesetze ertragen, die er selbst wesentlich verfasst hat. Keine Entmündigung durch Petitionen. Der Bürger hat es nicht nötig Bittgesuche an die Gewalt zu stellen.
Jede „Interessensgemeinschaft, auch Volk genannt, braucht eine GESELLSCHAFTSPHILOSOPHIE“, auch System genannt, zum Zweck eines geordneten Zusammenlebens. Die Freiheit des Bürgers ist zuallererst die materielle Freiheit und nicht die Redefreiheit, siehe dazu unten Medien. Solange das System ihm erlaubt, die durch seine Arbeit geschaffene produktive Wertschöpfung zu einem angemessenen Teil für seinen Lebensunterhalt zu verwenden, ist er zufrieden. Er sucht nicht aus Prinzip Streit mit seinen Herren, denn der Bürger selber ist sein Gesetzgeber.
Die „RECHTSPHILOSOPHIE“ ist die Waffengleichheit und nicht die herkömmliche Jurisprudenz, Jurisdogmatik, Die Rechtsprechung ist an den Gesetzestext gebunden, welcher den Lebenssachverhalt zutreffend beschreibt. Sogenannte Generalklauseln, wie „Kann- Sollbestimmungen“, Treu und Glauben, Wichtiger Grund, Billigkeit, (BGB, kein Weisungsrecht für Mandatskündigung, schützt den WEG-Verwalter (da er fast immer mehr als 50% der allgemeinen Vollmachten hat, macht der Verwalter aus dem WEG ein Ermächtigungsgesetz, ähnlich dem aus 1933), siehe SGB neu) sind zu vermeiden. Die BRAO muss grundlegend geändert oder abgeschafft werden.
Die Verfassung beinhaltet die „Grundwerte“ und dies sind: Schutz von Leben und Eigentum, Reisefreiheit, Wahlrecht sowie ordentliche Gerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, etc. Diese Grundwerte können niemals von einem System eingeschränkt werden. Sie sind vor der Mehrheitswillkür (Gesetzgebung / Gemeinschaften) geschützt. (Unantastbarkeit der Grundwerte).
Die Grundrechte der Affengleichheit können keinen Bestand haben, wie ausschmückende Gesetzestexte: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ a. F. Grundgesetz (Art. 1 GG). Da nützt auch Art. 19 GG nichts: Der ordentliche Rechtsweg ist gegeben. Mittels des Streitwertes wird der Anwaltszwang bestimmt. Der Rechtssuchende wird durch die Generalklausel „Wichtiger Grund“ des verpflichteten, bevollmächtigten Anwalts, genannt Weisungsrecht, entmündigt. Die Würde des Menschen wird mit Füßen getreten. Ähnlicher Unsinn ist in Art 14 GG niedergeschrieben: Eigentum verpflichtet. Gemeint ist hier soziale Bedürfnisse zu befriedigen. Die sogenannte Unabhängigkeit der Richter Art. 97 GG ist eine Farce. Ein besonderes Privileg ist die Belassung des vollen Gehaltes auch wenn Richter rückgestuft werden (einmal Richter, immer Richter). Dies ist die soziale Hängematte der oberen herrschenden Klasse. Das GG hat viele ähnliche Privilegien bestimmter Gruppen. Solchen Unsinn verhindert die Waffengleichheit. Wenn die Repräsentanten von Bund und Ländern nicht fähig sind die Grundrechte durchzusetzen so haben die Deutschen das Recht zum Widerstand (Art. 20 IV GG), entspricht Aufruf zum Bürgerkrieg. Die Democrazy entmündigt sich selbst.
Die Umverteilung finanzieller Mittel zwischen den Ländern erfolgt ab 2020 über die USt Anteile durch Zu- und Abschläge, Art. 106 Abs. 3 GG. Damit wird der frühere Länderfinanzausgleich (LFA) ersetzt, der gleiche Lebensbedingungen in den Ländern schaffen sollte, Art 107 Abs. 2 Satz 1 GG. Eine besonders perfide Art des Selbstzweckes sind die Hebesätze von Land und Gemeinden, Art. 28 GG bzw. Art. 28 Abs. 2 GG. Die Hebesätze sind durch Willkür bestimmte Steuern wie: Gewerbe-, Grundsteuern, etc., Zusatzbeitrag an Krankenversicherung von 0% bis über 3%, Zusatzbeitrag für Kinderlose jetzt 3,3%. Damit werden schlechte Verwaltungen unterstützt.
GVG vernebelt den Einblick in die Gesetze, dafür wird die Unabhängigkeit der richterlichen Gewalt, die nur den Gesetzen unterworfen ist angepriesen. Jeder kann wissen, dass sich ein Pudding nicht schneiden lässt und der Rechtsbeugungs-§ 339 StGB keine Anwendung finden kann (Schein-§).
Die Waffengleichheit beamtet Richter für zwei Wahlperioden. Danach müssen sie für eine Wahlperiode aussetzen. Die Waffengleichheit verbietet den Anwaltszwang von natürlichen Personen vor Gericht. Die Einschränkung der Grundwerte ist ausgeschlossen. Infrastruktur Maßnahmen durch den Staat sind auf Basis des Verkehrswertes mittels Rechtsgeschäft durchzuführen. Der Wert des Eigentums bleibt erhalten.
Mittels der Waffengleichheit werden die Systeme des Selbstzweckes beseitigt, welche ihre Macht früher durch Waffengewalt festigen konnten. Heutzutage wird der Psychoterror verwendet, um jedes Aufbegehren zu unterdrücken, siehe dazu Meinungsfreiheit mit Maulkorb (unten die NICHT – Gesellschaft). Die Repräsentanten der Demokratie schützen den dummen Bürger vor sich selbst mittels Drohungen aus dem Asservatenkeller, wie: ohne Teufel kein Gott, ohne Diktatur keine Demokratie, ohne Dieb keinen Gerechten. Die Guten erfinden immer die passende Schlechtigkeit, je schlechter, umso besser.
Die Waffengleichheit kann solchen Unsinn frühzeitig beseitigen, bevor die sogenannte Systemstarre sich verfestigt, weil jeder Verlust von Pfründen schmerzhaft ist. Letztes Mittel ist die Anwendung von Waffengewalt, schreibt Jefferson, Präsident a. D. der USA. Kein System darf über Leben und Tod richten: keine Todesstrafe, keine Index-Liste über Bücher!
Verbot der Anwendung von Angriffswaffen gegen Demonstranten wie: Wasserwerfern, Gummigeschossen, etc. Nur Eigenschutz der Polizisten ist erlaubt wie: Pfefferspray, Gummiknüppel, Schusswaffen zum eigenen Schutz, etc. Die Polizei schützt nicht das herrschende System. Der mündige Bürger bestimmt das herrschende System durch freie Wahlen.
Die UNO ist das Ergebnis der Siegermächte des II Weltkrieges. Drohen die Streitereien aus dem Ruder zu laufen, kommen die eher hilflosen und schlecht ausgebildeten Blauhelme zum Einsatz. Dann wird ein anderes Problem geschaffen, nämlich die Prostitution und Verbreitung von Krankheiten.
Es ist daher erste Pflicht eines Systems, die Bürger über die Grundwerte der Bundes-Verfassung (BVerf) zu informieren, die durch folgende Präambel / Ansprüche beschrieben sind:
Präambel: Die Präambel beschreibt den Lebenssachverhalt allgemein ohne ausschmückende Floskeln, wie die Würde des Menschen ist unantastbar, sind unerwünscht. Die BVerf ist der Gerechtigkeit verpflichtet, um eine willkürliche Machtausübung der Gesetzgeber zu verhindern. Das BVerfG überwacht die Gesetzgebung von sich aus und mahnt den Gesetzgeber bei Gefahr im Verzug betreffend Verletzung der Verfassung. Damit wird verhindert, dass die Gesetzte mit ausschmückenden, nichtssagenden Texten überladen werden. Die beliebige Auslegung des Gesetzestextes durch die Willkür der Richter wird verhindert, wie z. B.: „Aus geschöpfter Überzeugung“ oder „Beweiswürdigung nach freier Überzeugung“, etc.
Anspruch auf Leben (Arbeit, intakte Umwelt für Natur und Kinder, Verbot der gleichgeschlechtlichen Eltern (EHE), damit Schutzbefohlene durch Perversion der Eltern keinen Schaden erleiden); Das Geschlecht des Kindes wird bei der Geburt in die Geburtsurkunde als „männlich bzw. weiblich“ eingetragen oder unbestimmt bei Vorhandensein einer Missbildung. Keine Verwendung von Anglizismen wie inter bzw. diverse. Gleiches steht im Pass. Die von Natur aus gegebenen Lebensgrundlagen / Prinzipien dürfen nicht durch irregeführtes, soziales Verhalten der Affengleichheit zerstört werden. Die fehlgeleiteten Individuen werden therapiert. Anspruch auf soziale Mindestversorgung und charakterbezogene Menschenwürde (Anstand der Menschen) zum Unterschied der juristischen Menschenwürde mit medienbestimmter gesellschaftlicher Missachtung (Affengleichheit), siehe Tocqueville unten).
Anspruch auf Freiheit (selektive Niederlassungs-, Reise-, Religions-, Gruppenbildungs-Freiheit).
Anspruch auf Eigentum (Erwerb durch eigene Schaffenskraft; Schutz vor indirekten Abgaben ohne Eigennutz, etc.) Keine Erzwingung von Vollmachten durch Anwälte, Rechtsgeschäfte mit Kontoeinzug, etc, (keine Entmündigung des Bürgers). Keine Regulierungsvollmachten an Versicherungen (Kfz, Krankenversicherung, etc.). Verbot der Kumulierung von Vollmachten für Abstimmungen und damit Verhinderung von Ermächtigung der Verwalter, siehe Az. WEG unten. Verbot von Entlastungen von Verwaltern, Vorständen, etc. Einzelfall - Entscheidungen gelten für alle zukünftig Betroffenen. Die Musterfeststellungsklage (Sammelklage) wegen Überschreitung von Grenzwerten ist nur die Einstiegsdroge, um juristische Streitigkeiten anzustoßen und dient als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Anwaltschaften.
Anspruch auf gesetzestreue, unparteiische Richter, keine Schöffen oder Geschworene. Die Beeidigung der Richter und sonstiger Staatsbedienstete ist verboten. Erkenntnisse bzw. Urteilsgründe müssen mit Angabe der Artikel der BVerf bzw. Gesetzes-§ gekennzeichnet sein. Keine Verwendung von Generalklauseln, wie aus „Sicht des Gerichtes“, Geschöpfte Überzeugung, Treu und Glauben, etc. Natürliche Personen (Angeklagte, Kläger, Beklagte) haben vor Gericht Anspruch auf geschlechtsgleiche Richter. Geschlechtsspezifischer Frust darf nicht zur Diskriminierung der Rechtssuchenden führen. Selbstverständlichkeiten, wie rechtliches Gehör, bedürfen keines Artikels in der BVerf, siehe Art. 103 GG. Jede abgelehnte Beschwerde, auch die vorgelegte Beschwerde an den Senat des Verfassungsgerichtes muss begründet werden. Die Affengleichheit macht das nicht, siehe Juristische Personen siehe unten.
Keine rechtswirksamen Verjährungsfristen
Maximale Verfahrensdauer von 2 Jahren.
Bürgerbeschwerden werden mittels Volksanwaltschaften verfolgt.
Beamte müssen ihre Mitgliedschaft in Geheimbünden offen legen. Dies gilt auch, wenn diese bereits pensioniert sind.
Weitere Grundwerte der Bundesverfassung sollen angefügt werden!!!
Es gilt das Prinzip: gleiches Recht für alle, aber nicht Gleichmacherei (Quotenregelung), denn Gleichmacherei führt zu Rassmischmus. Das verbietet Gesetze zur Minderheitenbevorzugung, ähnlich dem USA „Affirmative Act“ § 209 (Quotenregelung an Unis, Öffentlichen Dienst, etc.) aus den siebziger, achtziger Jahren. Der „Affirmative Act“ wurde in Kalifornien (USA) per Volksentscheid 1997 abgeschafft.
Das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Affengleichheit bevorzugt politische, religiöse Minderheiten die ihren Egoismus auf Kosten der bürgerlichen Gesellschaft ausleben wollen und verhindert damit eine Streitkultur für Freiheit des Denkens. Unter dem Mäntelchen der Gutmenschen verbergen sich die NGO und Metoo Bewegung., etc. Wissend, dass die Filmwirtschaft und Journaille keine Industrie ist bestenfalls eine Branche bzw. Gewerbezweig, die mittels der Sex Ausbeutung von den Gaffern viel Geld macht und dadurch bekommen die Metoo Geschädigten viele Millionen ab. Das Volk soll sich die Branche privatrechtlich selber organisieren, Kunst, Theater, Sport, etc. Die Freiheit muss Anfeindungen ertragen. Das sogenannte „Home Office“ und Tragen von Masken in den Schulen zerstört den sozialen Kontakt der Kinder.