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HARTZ IV (=Arbeitslosengeld II) und nun ???

Ein Praxisratgeber von Klaus Dieter Bartels

 

 

1.) Was ist dieses e-book – und was ist es nicht ???

 

HARTZ IV (=Arbeitslosengeld II) unterliegt den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II).Wer hierzu juristischen Rat sucht:

 

Es gibt eine Fülle von Fachbüchern zu diesem Thema

Alle Jobcenter oder Servicecenter beraten auf Nachfrage

Notfalls können Sie sich auch direkt an das zuständige Sozialgericht wenden.Dort gibt es Rechtspfleger,die Sie ansprechen können.Im Gegensatz zu anderen Gerichten zahlen Sie bei den Sozialgerichten keine Gerichtskosten – auch dann nicht,wenn Sie Ihr Verfahren verlieren.-

 

Grundsätzlich steht es Ihnen frei,gegen jede Entscheidung der Behörde Jobcenter Widerspruch einzulegen.Eine andere Frage ist,ob das immer sinnvoll ist Sie zerstören auf jeden Fall ein eventuelles Vertrauensverhältnis zum für Sie zuständigen Mitarbeiter (Anmerkung:Alle geschlechtsspezifischen Ausdrücke sind neutral gemeint,das gerade nicht genannte Geschlecht ist immer mit gemeint (m/w/divers).-

 

O.K.,Sie hatten Kontakt mit der Widerspruchsstelle der Behörde und sind mit deren Entscheidung nicht einverstanden.Dann bleibt nur noch der Weg zum örtlichen Sozialgericht,das Sie in der Regel dort finden wo auch das Amtsgericht seinen Sitz hat.Wie schon gesagt entstehen Ihnen keine Kosten beim Sozialgericht,die Erfolgsaussichten für Ihr Anliegen sind höher als bei den Widerspruchsstellen.Allerdings sind die Sozialgerichte hemmungslos überlastet.Sie brauchen auf jeden Fall Geduld.Im Notfall hilft ein Antrag auf Eilverfahren oder einstweilige Verfügung.-

 

Was also möchte dieses e-book für Sie tun ???

 

Ich weiß aus eigener Erfahrung,daß bei Allen Ängste da sind,für die HARTZ IV neu ist.Genau diese Angst möchte ich Ihnen nehmen.Jeder HARTZ IV-Antrag gilt für 12 Monate .Die Bedürftigkeit wird in jedem Einzelfall nach vorgegebenem Schema geprüft.Unter Umständen erfolgen Zahlungen zunächst vorläufig.-Grundsätzlich aber:

 

Gerade wegen der exakten Einzelfallprüfung ist HARTZ IV kein Almosen des Staates,sondern ein Rechtsanspruch.Sie beantragen im Fall der Fälle nur das was Ihnen zusteht – also kein Grund für ein schlechtes Gewissen !!!- Natürlich müssen Bedingungen erfüllt sein:

 

- Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 darf nicht mehr bestehen

- Sie brauchen eine Anschrift am Ort der Antragsstellung

- Sie müssen einmal am Tag von Ihrer Post Kenntnis nehmen und ggf. telefonisch erreichbar sein.

- Sie müssen bereit und in der Lage sein,mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.-

 

Es gibt weitere Punkte,das würde hier zu weit führen.Die wird im Falle der Bewilligung der Leistung Ihr Arbeitsberater mit Ihnen besprechen.-

 

2.) Meine Geschichte – so fing Alles an:

 

Ich kam im Dezember 1992 aus Braunschweig nach Magdeburg und fand die Entscheidung damals richtig.Ich hatte von Braunschweig aus für die damalige DDR-Spedition „VEB-DEUTRANS“ Schwertransporte begleitet,10 Jahre lang und sehr gerne.Mit der Grenzöffnung gab es keine DEUTRANS mehr.Es gab aber einen Bundeskanzler Helmut Kohl,der von „blühenden Landschaften“ im Osten fabulierte.Die DDR war mir nicht fremd aus den DEUTRANS-Kontakten.Als ich dann in Magdeburg Arbeit als Busfahrer fand stand meine Entscheidung fest.Diese Stelle konnte ich allerdings nie antreten,weil ich nicht rechtzeitig eine Wohnung gefunden habe.-