Ausstellung gegen den Gesetzesentwurf der Bundes-
regierung zur Beschneidung von Knaben
im Kinderporträtmuseum Augsburg am 25.11.2012
Druck & Distribution:
tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg
963 P 1176 Schmerz 2, Junge bei der Beschneidung im OP,
festgeschnallt und festgehalten, Gersthofen, 29.6.2012
www.tome-art.com
http://kinderportraitmuseum-aktionen.jimdo.com/
973 P 1196 Bald (egalisiert von der Bundesregierung?
Carbon und Farbstift, 65 X 50 cm, Augsburg, 20./21.7.12
Ein Gerichtsurteil als Auslöser, ein Gesetzesentwurf und was ich will
„AZ“ Mi 27 Juni 2012
Strafbare Beschneidung
Religion Urteil mit weitreichenden Folgen
Köln Die Beschneidung von Jungen
im Islam oder im Judentum stellt
nach einem Urteil des Kölner Land-
gerichts eine strafbare Körperver-
letzung dar. Schwerer als die Religi-
onsfreiheit wiege das Selbstbestim-
mungsrecht des Kindes. Das Urteil
könnte weitreichende Folgen haben.
Der Zentralrat der Juden in
Deutschland kritisierte es als einen
„dramatischen Eingriff in das
Selbstbestimmungsrecht der Religi-
onsgemeinschaften“.
In dem Urteil sprach das Gericht
einen Arzt, der einen muslimischen
Jungen beschnitten hatte, zwar frei.
Dies jedoch nur mit der Begrün-
dung, dass der Arzt von der Straf-
barkeit nichts gewusst habe. Tat-
sächlich müssten religiöse Beschnei-
dungen als „rechtswidrige Körper-
verletzung“ betrachtet werden, ur-
teilte das Gericht. Das Urteil ist für
andere Gerichte nicht bindend, laut
Strafrechtlern dürfte es allerdings
eine Signalwirkung entfalten, (dpa)
„AZ“ 29-6.2012
Kinderrechte gestärkt
Zu „Strafbare Beschneidung“ (Panora-
ma) vom 27. Juni:
Das Urteil des Kölner Landgerichts,
das die Beschneidung von Jungen
in ihrem Urteil als strafbare Körper-
verletzung darstellt, ist sehr zu be-
Tome Thomas Etzensperger, Augsburg